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Infoservice Nr. 73 - Dezember 2002

Vorbemerkung:
Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle in der Pro Asyl-Geschäftsstelle fällt der Infoservice 73 kürzer als gewohnt aus. In aller Kürze möchten wir euch/Sie über die Entwicklungen in diesem Monat informieren. Den Leserinnen und Lesern unseres Infoservice danken wir für das andauernde Interesse und wünschen friedliche und geruhsame Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2003

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:  Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz für nichtig erklärt. Das Abstimmungsverfahren im Bundesrat am 22. März 2002 sei nicht mit Artikel 51 Abs. 3 Grundgesetz vereinbar. Die CDU-geführten Bundesländer hatten gegen das Zustandekommen des Gesetzes vor dem obersten Verfassungsgericht geklagt. Nun bestätigte Karlsruhe, dass das Votum des Ministerpräsidenten Stolpe nicht als Zustimmung des Landes Brandenburgs hätte gewertet werden dürfen.
PRO ASYL hatte in einer Presseerklärung unmittelbar nach Eröffnung des Urteils vor vorschnellen Konsensverhandlungen gewarnt. Das Zuwanderungsgesetz sei mit heißer Nadel gestrickt worden. Weniger die Sache als wahl- und verfahrenstaktische Überlegungen hätten Inhalt und Verfahren bestimmt. CDU/CSU hätten nun ein Gesetz verhindert, das in weiten Teilen eine restriktive Handschrift trage und wichtige aktuelle Probleme ungelöst ließe. Trotz der Warnungen soll das Zuwanderungsgesetz erneut unverändert in den Bundestag eingebracht werden.

Beschlüsse der IMK:
Vom 4. bis zum 6. Dezember 2002 hat in Bremen die Innenminsterkonferenz stattgefunden. PRO ASYL hatte im Vorfeld mit einer Presseerklärung im Rahmen der Kampagne „Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht“ die IMK u.a. aufgefordert, eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete zu erlassen. Die Ergebnisse der IMK waren insgesamt enttäuschend.

 
Zur Rückführungsmöglichkeit ins Kosovo wurde im wesentlichen beschlossen:
„...

-         Die Innenministerkonferenz stellt fest, dass ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheitenaus dem Kosovo ausgeschlossen ist

-         Die Innenminister und –senatoren von Bund und Ländern appellieren an die Betroffenen, freiwillig zurückzukehren. Die freiwillige Rückkehr in das Kosovo ist bereits jetzt grundsätzlich möglich. Sie hat Vorrang vor Rückführungen.

-         Angehörige der serbischen Minderheiten bleiben bis auf weiteres von der zwangsweisen Rückführung ausgenommen; die Möglichkeit ihrer Rückführung ist zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen.

-         Um den Stabilisierungsprozess im Kosovo nicht zu gefährden, soll eine zwangsweise Rückführung der Angehörigen von Minderheiten unter Berücksichtigung der besonderen Situation im Kosovo nur schrittweise und in Absprache mit UNMIK erfolgen; eine Rückführung in größerem Umfange ist gegenwärtig noch nicht möglich.

-         Die Innenministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine geordnete, gegebenenfalls auch zwangsweise Rückführung kleinerer Gruppen in Absprache mit UNMIK vorliegen.

-         Die Innenministerkonferenz bittet das Bundesministerium des Innern, in einem

memorandum of understanding mit UNMIK ein Verfahren zu vereinbaren, das den Beginn des Rückführungsprozesses für die Minderheiten aus dem Kosovo so schnell wie möglich gewährleistet.

-         Die freiwillige Rückkehr wird im Rahmen der bestehenden Rückkehrförderungsprogramme REAG und GARP von Bund und Ländern unterstützt.

-         Die Länder verlängern Duldungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen nur noch so lange, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist.“

Zur Rückführungsmöglichkeit nach Afghanistan wurde im wesentlichen beschlossen:
„...

-          Die Innenminister und –senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern bekräftigen ihren Beschluss vom 6. Juni 2002 (freigegeben), dass die freiwillige Rückführung afghanischer Staatsangehöriger Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung genießt und weiterhin durch geeignete Maßnahmen wirksam unterstützt wird.

-          Die Innenminister und –senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sind sich darüber einig, dass aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan eine zwangsweise Rückführung zunächst weiterhin grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
Die Abschiebung von Straftätern und sonstigen Personen, die - nach Maßgabe des Terrorismusbekämpfungsgesetzes - die innere Sicherheit gefährden, ist im Einzelfall möglich.

-          Die Innenministerkonferenz beauftragt die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, aufbauend auf ihren bisherigen Erörterungen im Rahmen der Ausländerreferentenbesprechung, bis zum Frühjahr 2003 ein abgestimmtes Konzept zur Rückführung afghanischer Staatsangehöriger vorzulegen.“

Zehn Jahre Asylkompromiss:
Am 6. Dezember 2002 hat sich der Asylkompromiss zum zehnten Mal gejährt. PRO ASYL hat daran in einer Presseerklärung erinnert. Vor zehn Jahren präsentierten CDU/CSU, SPD und FDP der Öffentlichkeit den sogenannten Parteienkompromiss zur Asylfrage. Ergebnis war die Änderung des Artikels 16 und die Schaffung eines neuen Artikels 16a im Grundgesetz. Wesentlicher Inhalt war die Einführung der Drittstaatenregelung. Damit wurden der individuelle Rechtsschutz für Flüchtlinge mit Wirkung weit über die deutschen Grenzen hinaus fast vollständig ausgehebelt und die Standards des internationalen Rechtsschutzes für Flüchtlinge nachhaltig verschlechtert.

Tagung:
Anläßlich des Jahrestages des Asylkompromisses hat die Evangelische Akademie Mühlheim an der Ruhr in Zusammenarbeit mit PRO ASYL vom 13. bis zum 15. Dezember 2002 eine Tagung in Mühlheim veranstaltet. Als Hauptredner hat Dr. Burkhard Hirsch (Bundestagsvizepräsident a.D.) die Tagung mit seinem Beitrag Vom Asylkompromiss zum Zuwanderungsgesetz  eröffnet und den Teilnehmern und Teilnehmerinnen einen spannenden historischen Rückblick und eine profunde Analyse gegeben. Im weiteren Verlauf haben die Veranstalter mit einem Thesenpapier  Anstöße für eine interessante und fruchtbare Perspektivdiskussion gegeben.

Irakische Flüchtlinge:
Am 10. Dezember 2002 kritisierte PRO ASYL anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte in einer Presseerklärung den skandalösen Umgang mit irakischen Flüchtlingen in Deutschland. Immer weniger erhalten Schutz. Von 65 % im Jahr 2001 fiel die Anerkennungsquote des Bundesamtes kontinuierlich bis auf unter 30 % im ersten Halbjahr 2002. Im November wurden sogar nur noch 16, 2 % der Antragsteller als Verfolgte im Sinne der Genfer Konvention oder von Artikel 16 a Grundgesetz anerkannt.
PRO ASYL sieht dem drohenden Krieg im Irak mit großer Sorge entgegen. Neben den öffentlich diskutierten und bekannten Gründen gegen den Krieg (Völkerrechtswidrigkeit eines Präventivkrieges, zivile Opfer, Destabilisierung der gesamten Region etc.) müsse die Situation der Flüchtlinge ins Bewusstsein der Öffentlichkeit dringen.

Offener Brief:
Auch das Forum Menschenrechte warnt vor dem drohenden Irakkrieg. In einem Offenen Brief an die Bundesregierung  fordert es, im Konflikt um den Irak auf internationaler Ebene offensiv politische Initiativen zu ergreifen mit dem Ziel, auf politischem Wege eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzes der irakischen Bevölkerung zu erreichen. Die Frage, was für den Schutz der Zivilbevölkerung - insbesondere der Opfergruppen der grausamen Unterdrückungspolitik des Baath-Regimes - jenseits der Option einer militärischen Option getan werden kann, müsse in den Mittelpunkt der politischen Diskussionen rücken.

Liste

 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.