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Infoservice Nr. 69 - September 2002

Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abschiebungshaft vom 15. Mai 2002 (2 BvR 2292/00) müssen endlich Konsequenzen gezogen werden. Dies fordert Rechtsanwalt Thomas Jung unter der Überschrift „Praxis bei Abschiebung verfassungswidrig“ in „Der Schlepper“, Nr. 19, Sommer 2002, der Zeitschrift des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V.. Das Bundesverfassungsgericht hatte u.a. darauf hingewiesen, dass es Verpflichtung des Staates sei, durch „eine den verfassungsrechtlichen Erfordernissen entsprechende Gerichtsorganisation“ verfassungswidrige Abschiebungshaft zu verhindern. Mit dem Hinweis auf den Dienstschluss des zuständigen Amtsgericht sei es nicht getan, so Jung. Jedenfalls zur Tageszeit müsse jederzeit ein Richter erreichbar sein. Dies werde jedoch offenbar vielerorts nicht umgesetzt. Bei den Präsidenten der Amtsgerichte sollte deshalb angeregt werden, die richterlichen Bereitschaftsdienste den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgehend anzupassen.


Mit Beschluss vom 31. Juli 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 6. Dezember 2001 aufgehoben und an das OVG zurückverwiesen. Das Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil irakischen Asylantragstellern einen Abschiebungsschutz gemäß § 51 Abs. 1 Ausländergesetz mit dem Hinweis darauf versagt, dass 2.229 Kilokalorien aus Lebensmittelpaketen das Überleben in nordirakischen UNHCR-Flüchtlingslagern sicherten und dass sie sich deshalb dorthin begeben könnten. (vgl. Infoservice Nr. 60 / Presseerklärung vom 7. Februar 2002)
Das Gericht hat damit die Auffassung von PRO ASYL bestätigt, dass das OVG Magdeburg nicht über die „erforderliche Sachkunde“ verfügt, um aus einem selektiv verwerteten UNHCR-Gutachten und einem medizinischen Fachwörterbuch auf das Vorhandensein einer inländischen Fluchtalternative im Nordirak zu schließen. (Ebenso wenig schließt übrigens PRO ASYL von den Verhältnissen in der Magdeburger Gerichtskantine auf die Qualität der Magdeburger Gerichtsurteile.)
Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts hätte das Berufungsgericht den Sachverhalt durch Einholung von Sachverständigengutachten (z.B. dem World-Food-Programm) weiter aufklären müssen. Damit wird deutlich, dass es sich bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht um eine Wende der Irak-Rechtsprechung handelt, sondern dass auch beim Bundesverwaltungsgericht ein sehr verkürztes Verständnis der Problematik der inländischen Fluchtalternative Nordirak vorherrscht. Die nächste Runde des Kalorienzählens beim OVG ist eingeläutet.


Gewalt gegen Frauen im Kosovo ist ein vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung der letzten Jahre oftmals übersehenes Problem. Zwar gibt es Gewalt gegen Frauen auf der ganzen Welt, so Christina Kaiser, Mitarbeiterin der Informationsstelle der Deutschen Caritas und Diakonie in Pristina und Autorin eines Artikels in „Der Schlepper“, Nr. 19, Sommer 2002, unter dieser Überschrift. Der Unterschied besteht jedoch darin, wie das jeweilige System, falls es eines gibt, damit umgeht. UNMIK/OSZE arbeiten seit einiger Zeit an einer Gesetzesänderung als einer Voraussetzung für eine verbesserte Situation. Kosovarische Richter behaupten zum Teil allen Ernstes, dass alles, was in einem Eigenheim passiert, kein Verbrechen ist. Weder Polizei noch Frauenhäuser können wirksam schützen.


Wie rigoros in der Amtszeit des Innensenators Schill in Hamburg mit jungen Flüchtlingen umgegangen wird , deren Lebensalter in Frage steht und mit welchen Tricks gearbeitet wird, um einen Grossteil der Betroffenen aus der Jugendhilfe herauszuhalten, ist ein Dauerthema in der Hansestadt. Ein Abschlussbericht der Hamburger Arbeitsgruppe „Gegen das Ältermachen“ des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. Zur ehrenamtlichen Begleitung und Betreuung neu angekommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bis zur abschließenden Klärung eines Anspruchs auf eine in Obhutnahme nach § 42 KJHG stellt die Probleme des Verfahrens, das die Jugendlichen in der Regel nicht überschauen können, dar.


In ihrer Antwort vom 25.6.2002 auf eine kleine Anfrage der PDS-Fraktion (BT-Drucksache 14/9361) äußert sich die Bundesregierung zum Bau der Flüchtlingsunterkunft auf dem Flughafen Frankfurt am Main (BT-Drucksache 14/9528). Interessant sind die Übersichten zur Verweildauer von Asylantragstellern in der alten Transitunterkunft unter Einschluss der möglichen Zurückweisungshaft. Allerdings machen die Durchschnittswerte nicht deutlich, dass es in Einzelfällen zu wesentlich längeren Aufenthaltszeiten gekommen ist. Zubetonierte Fenster, nach denen die PDS gefragt hatte, seien schon „denkgesetzlich“ nicht möglich, so die Bundesregierung. Makabren Humor beweist die Bundesregierung mit ihrem Hinweis darauf, dass das einzig Vergitterte in der Unterkunft die Rückseite der beiden tragbaren Fußballtore sei. Nachdem auch PRO ASYL Mitarbeiter sich im Rahmen eines  Besuches von den Baulichkeiten einen Eindruck verschaffen durften, ist zu ergänzen: Statt der fürs staatliche Image so schädlichen Bilder vom natodrahtgesicherten  Vordach der alten Unterkunft gibt es jetzt einen transparenten „Übersteigschutz“ (Foto)

Besucher können in der Unterkunft von Asylsuchenden empfangen werden. Wer den Hinweis der Bundesregierung auf die vorhandene Binnenbuslinie der Fraport AG als Anlass zum Verzicht auf den eigenen PKW nimmt, sollte sich über Fahrpläne oder Fahrzeiten dringend informieren. Die Unterkunft liegt im verkehrstechnisch abgelegensten Winkel des Flughafengeländes. In ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung auch die Pläne für die Errichtung einer Zurückweisungshaftanstalt in unmittelbarer Nachbarschaft der neuen Einrichtung im kommenden Jahr.


Die Roma-Aktionen für ein humanitäres Bleiberecht in Düsseldorf gehen weiter. Mehr als 100 Persönlichkeiten und Organisationen haben einen eindringlichen Appell für ein Bleiberecht veröffentlicht. Bereits am 09. August 2002 hatten die beiden landesweiten Flüchtlingsorganisationen Nordrhein-Westfalens und PRO ASYL scharfe Kritik an Stadt- und Oberbürgermeister Joachim Erwin geäußert. Es verdichte sich der Eindruck, dass man alles daran setze, die Roma so schnell wie möglich wieder loszuwerden und sich mit dieser Strategie jeglichem humanitärem Lösungsansatz verweigern wolle. Unterstützung für die Roma, gibt es auch von einzelnen Vertretern der CDU. Als „Schutzpatron“ für OB Erwin führt sich, so kritisiert PRO ASYL-Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann, allerdings der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) auf. In einem Schreiben an die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke vom 24. Juli 2002 verdeutlicht der NRW Innenminister Dr. Fritz Behrens seine Haltung zum Thema. Beim Anliegen der Demonstranten handele es sich weder um ein nordrhein-westfälisches Thema, noch sei es durch eine Bundesregelung lösbar. Es könne im Übrigen auch nicht pauschal gesagt werden, dass die Betroffenen im Heimatstaat einer allgemeinen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären. In einem Antwortschreiben vom 12. August 2000 kritisiert Ulla Jelpke u.a., dass der Innenminister sich mit einer Vielzahl von Auskünften zur Gefährdung von Roma in den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens offenbar nicht ausreichend auseinandergesetzt habe, sondern sich im Wesentlichen auf die Lageberichte des Auswärtigen Amtes bezieht.


Der Ausländerbeauftragte der Thüringischen Landesregierung hat vor kurzem den ersten Flüchtlingsbericht für Thüringen (ACHTUNG: 4,7 MB), eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern in diesem Bundesland, vorgelegt. Grundlage des Berichtes ist eine Untersuchung des Institutes für Entwicklungsforschung, Wirtschafts- und Sozialplanung GmbH ISOPLAN, Saarbrücken. Die Kommentierung des ISOPLAN-Berichtes durch den Ausländerbeauftragten und seine Empfehlungen sind interessant. Letztere decken sich in vieler Hinsicht mit Forderungen des Flüchtlingsrates Thüringen. Viele der landespolitischen Defizite werden deutlich benannt.


Heftige< Kritik an der Ausgestaltung der Abschiebehaft in bayerischen Gefängnissen hat Rechtsanwalt Dinko Josip Grgic im Namen des Diozösanrates der Katholiken im Erzbistum München und Freising in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 16. August 2002 geübt. Oft mangele es am Problembewusstsein für den Charakter des Freiheitseingriffs. Wenn aus funktionalen oder organisatorischen Gründen einem Menschen die Freiheit genommen werde, dann verletze man seine Würde. Abschiebehaft müsse sich von Strafhaft positiv unterscheiden und den Häftlingen so viele Freiheiten wie möglich eingeräumt werden. Vor dem Hintergrund dieser kritischen Haltung zur Abschiebungshaft ist es schwer verständlich, dass Grgic sich auch von der in Bayern geplanten Einrichtung von Abschiebezentren (Ausreisezentren) positive Entwicklungen erhofft, weil man angeblich in anderen Bundesländern positive Erfahrungen gemacht habe (was PRO ASYL nicht bestätigen kann). Grgic relativiert seine Erwartung jedoch durch die Befürchtung, dass Bayern möglicherweise auf diese Weise eine vorgelagerte Abschiebehaft einführen möchte, was den Personenkreis, der unter haftähnlichen Bedingungen lebt, vergrößern würde. Vorbereitungen laufen bereits in Fürth, wo bis zu 100 Menschen in Containern untergebracht werden sollten. Zielgruppen sollen neben Flüchtlingen aus Staaten der früheren Sowjetunion auch abgelehnte Asylbewerber aus schwarzafrikanischen Staaten sein. Allerdings, so die möglicherweise missverständliche Formulierung, würden im Ausreisezentrum nur Flüchtlinge einquartiert, die sich „massiv gegen ihre Ausreise wehren“. Da die Zahl der Menschen, die sich mit Gewalt gegen ihre Ausreise zur Wehr setzen, gering ist, wird sich das Ausreisezentrum nur füllen lassen, wenn man bereits die angebliche Weigerung, an der Beschaffung von Reisedokumenten mitzuwirken, als Gegenwehr wertet. Ministeriumssprecherin Frohwein bezeichnet die Ausreisezentren laut Nürnberger Nachrichten vom 16. August 2002 als „Instrument gegen das Wirken von Schlepperbanden“.


Dass eine extensive Nutzung neu entstehender Ausreisezentren in Bayern zu erwarten ist, drängt sich als Annahme auf, sieht man, wie die Bayerische Landesregierung nach Inkrafttreten des Bayerischen Aufnahmegesetzes zum 01. Juli 2002 mit Flüchtlingen umspringt. Das Aufnahmegesetz schreibt vor, dass die bisher kommunal versorgten Flüchtlinge künftig vom Freistaat verwaltet werden. Das hat in der Regel eine Verschlechterung der Unterbringungssituation, der Versorgung und der Betreuung zur Folge. Der Bayerische Flüchtlingsrat befürchtet in einer Presseerklärung vom 13. August 2002, dass von den mehr als 24.000 Personen, die durch das Gesetz betroffen sind, 18.000, die bisher außerhalb von Flüchtlingsunterkünften leben, aus ihren Wohnungen in Sammellager umziehen müssten. Doch bereits die Verlegung von kommunalen Unterkünften in die staatlich geführten Lager sei mit einem gigantischen Aufwand verbunden. Kommentar: „Ohne Not werden mehrere Tausend Flüchtlinge ihrer Perspektiven und ihrer sozialen Kontakte beraubt.“


Der DGB-Bundesvorstand ruft ausländische Einwohnerinnen und Einwohner in Deutschland in einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2002 dazu auf, noch vor In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes, also bis zum 31. Dezember 2002, sichere Aufenthaltstitel zu beantragen, insoweit sie die Anforderungen hierfür erfüllen. Über die rechtlichen Möglichkeiten und weitergehende Beratungsangebote informieren DGB und Gewerkschaften in entsprechend erstellten und verteilten Broschüren, die u.a. über das DGB-Bildungswerk, Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf bezogen werden können.

Dramatische Spätfolgen eines Flughafenasylverfahrens in Frankfurt: Ablehnung – erfolgloses Klageverfahren bis zum Verfassungsgericht - Verfassungsbeschwerde – Abschiebung – Verhaftung – verspätete Feststellung von Abschiebungshindernissen – Todesurteil in Indien: Das ist das Schicksal des Inders Davinder Pal Singh, eines Sikh-Aktivisten. Am 17. Dezember 1994 traf er ohne gültige Papiere mit einer Maschine der Deutschen Lufthansa auf dem Flughafen Frankfurt am Main ein und stellte einen Asylantrag. Amnesty international Deutschland hat den Fall im Juli 2002 ausführlich dokumentiert. Der aktuelle Stand nach den Angaben der weiterhin in seiner Sache aktiven Rechtsanwälte in Deutschland: Am 05. August 2002 fand eine Anhörung vor dem Supreme Court of India statt. Über zwei Anträge der Verteidigung wurde verhandelt. Zum einen über einen Revisionsantrag mit dem Ziel, dass erstinstanzliche Urteil nochmals rechtlich zu überprüfen zu lassen und zum anderen über den Antrag, die Todesstrafe in eine lebenslange Haft umzuwandeln. Das Gericht wird seine Entscheidung über die Anträge nach Stellungnahme durch die Staatsanwaltschaft treffen. Mitglieder der deutschen Botschaft in Neu Delhi verfolgten die Anhörung vor dem Supreme Court. PRO ASYL hatte den Fall zum Anlass genommen, das Flughafenverfahren mit seinen knappen Fristen, was im Fall Singh zu dem katastrophalen Ergebnis eines Todesurteils geführt hat, zu kritisieren.


Die Ärztekammer in Niedersachsen hat eine Verfügung des Landkreises Northeim kritisiert die Abschiebung einer siebenköpfigen Familie aus dem Libanon in die Türkei ärztlich begleiten zu lassen. Es bestehe die Gefahr, dass der Arztberuf zum Vollzugsinstrument eines zumindest zweifelhaften Abschiebeverfahrens werde. Die Familie gehört zur umstrittenen Gruppe der staatenlosen Libanesen, denen deutsche Ausländerbehörden großenteils vorhalten, statt dessen türkische Staatsbürger zu sein. Bei den Eltern besteht eine durch ärztliche Atteste belegte Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Trotzdem will die Ausländerbehörde die Abschiebung mit ärztlicher Begleitung durchsetzen. Die Kritik der niedersächsischen Ärztekammer stützt sich auf einen Beschluss des Deutschen Ärztetages,der eine Abschiebehilfe durch Ärzte in solchen Fällen, wie auch die zwangsweise Verabrechung von Psychopharmaka bei Abschiebungen, für nicht vereinbar mit den ethischen Grundsätzen der ärztlichen Berufsordnung hält. Dr. Gisela Penteker vom Vorstand des niedersächsischen Flüchtlingsrates kritisiert die Gnadenlosigkeit, mit der die Familie nach 14 Jahren in Deutschland offenbar um jeden Preis abgeschoben werden soll: „Faktisch bestehen keine psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten in der Türkei für Angehörige einer völlig mittellosen Familie, die über keinerlei soziale Strukturen in der Türkei verfügt, einer arabisch stämmigen Minderheit angehört, von denen niemand türkisch spricht und nur eine 18-jährige Tochter theoretisch als Familienernährerin in Frage käme.“ Allein im Landkreis Nordheim sind etwa 120 Menschen aus dem Libanon, deren Staatsangehörigkeit für die deutschen Behörden als ungeklärt gilt, von Abschiebung bedroht. 2/3 davon sind Kinder und Jugendliche.


jWelche Serviceleistungen die ärztliche Flugbegleitung in die Türkei beinhalten kann, ergibt sich aus einem Bundesamtsbescheid vom 25. Februar 2001, in dem die Auskünfte des deutschen Generalkonsulates zur Abschiebungsdienstleistung der Firma AVRASYA ASSIST widergegeben werden.


Nach gescheitertem Abschiebungsversuch einer türkisch-kurdischen Familie, wird der gerade 16 Jahre alt gewordene Sohn nun schon seit dem 23. Juli 2002, in Abschiebungshaft gehalten. Der Flüchtlingsrat Berlin und die Anlaufstelle für Betroffene von rechtsextremen und rassistischen Angriffen und Diskriminierungen (ABAD) der AG Gera protestieren in einer Presseerklärung vom 22. August 2002 gegen die unmenschlichen Abschiebepraktiken deutscher Behörden und fordern die sofortige Freilassung des Jungen Mehmet.

Die Internationale Liga für Menschenrechte in Berlin hat in ihrer Broschüre „Die unbekannte Seite des Ferienlandes Tunesien“ die aktuelle Lage der Menschenrechte in Tunesien anhand von Beiträgen der Veranstaltung des Eine-Welt-Ausschusses unter gleichem Titel vom 16. Mai 2001 in Berlin dokumentiert. Die Broschüre kann unter der Adresse: Internationale Liga für Menschenrechte, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Telefon 030-3962122, Fax 030-3962147 Email bestellt werden.

Nachrichten aus dem europäischen Ausland:

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von mit EU-Bürgern verheirateten Ausländern aus Drittstaaten gestärkt. Anlass dieser Entscheidung war ein restriktiver Erlass des Belgischen Innenministeriums.

In seinem Urteil vom 25. Juli 2002 (Rechtssache C-459/99) entschied das Gericht, dass derjenige, der mit einem Staatsangehörigen eines EU-Landes verheiratet ist, der in einem anderen Mitgliedstaat lebt, von diesem Staat nicht an der Grenze zurückgewiesen werden darf, auch wenn er kein gültiges Visum besitzt. Wenn der Betroffene seine Identität und die bestehende Ehe nachweisen kann, darf er nicht an der Grenze zurückgewiesen werden. Ebenso darf ein solcher Ausländer nicht allein deswegen ausgewiesen werden, weil er illegal in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats eingereist ist. Zwar darf ein Staat für eine illegale Einreise Sanktionen verhängen, doch wäre eine Verweigerung der Aufenthaltspapiere unverhältnismäßig.

Der EuGH sah bei Bestimmungen wie dem belgischen Erlass das Gemeinschaftsrecht verletzt. Insbesondere betraf die Entscheidung die Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG und 73/148/EWG sowie die Verordnung (EG) Nr. 2317/95.

Großbritannien

Unter dem Titel „Poverty and asylum in the UK“ haben die Hilfsorganisationen Oxfam und das Refugee council, der britische Flüchtlingsrat, eine Untersuchung zur sozialen Lage von Asylsuchenden veröffentlich. Im Zentrum der Untersuchung stehen Erhebungen zum Einfluss des Asylsuchenden gebotenen Versorgungsniveaus auf ihre Lebensgestaltung. Das Resultat ist, so die Zusammenfassung, zutiefst verstörend und legt die Schlussfolgerung nahe, dass Asylsuchende gezwungen sind, auf einem Armutsniveau zu leben, das für eine zivilisierte Gesellschaft inakzeptabel ist. Von 40 befragten Organisationen, die mit Asylsuchenden in England und Schottland arbeiten, gaben 85 % an, dass ihre Klienten zum Teil Hunger litten, 95 % gaben an, dass ihre Klienten sich den Kauf von Schuhen und Kleidung nicht leisten könnten, 80 % der Organisationen berichteten, dass die Gesundheit ihrer Klienten bedroht sei. Gefordert wird u.a., dass Niveau des Lebensunterhalts für Asylsuchende dem der inländischen Empfänger von Sozialhilfeleistungen anzupassen und dabei insbesondere die Situation von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen ( z.B. schwangere Frauen, Behinderte, Folteropfer, Ältere) zu berücksichtigen.


Österreich/Ungarnk

Unter dem Titel „Schnitzeljagd“ berichtet Monika Steinhäuser im Infodienst des bayerischen Flüchtlingsrates Nr. 4/2002 über eine Studienreise entlang der österreichisch/ungarischen Schengengrenze, die vom 7. – 12. Juni 2002 stattgefunden hat. Hierzulande wenig bekannte Fakten: In Österreich landet ein Grossteil der Asylantragsteller – nach Schätzungen ein Drittel bis die Hälfte – ohne soziale Versorgung praktisch auf der Straße, wenn sie nicht das Glück haben, bei einer Nicht-Regierungsorganisation unterzukommen. In Ungarn landen Asylantragsteller gleich im Gefängnis – als „illegal Eingereiste“. Politisch Verantwortliche bekennen sich unverblümt dazu, mit dem harschen Vorgehen gegen Asylsuchende den Interessen der westeuropäischen Länder Rechnung zu tragen, die u.a. daran interessiert sind, dass eine Weiterflucht unmöglich gemacht wird.


Schweiz
Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters vom 22. August 2002 hat die Züricher Regierung vorerst nicht vor, die Tests mit einem biometrischen Gesichtserkennungssystem am Flughafen Zürich auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Eine Gesetzesgrundlage auf kantonaler Ebene werde laut Antwort der Züricher Regierung auf eine parlamentarische Anfrage erst notwendig, wenn in einer zweiten Versuchsphase sämtliche Passagiere zur Prüfung einer möglichen illegalen Einwanderung elektronisch erfasst würden. Sollte die neue Technologie definitiv eingeführt werden, beabsichtigt der Bund eine entsprechende Grundlage im Ausländergesetz zu schaffen.
Die erste Testphase der biometrischen Gesichtserkennung beginne frühestens im Oktober 2002 und werde zunächst nur bei Personen angewandt, die der illegalen Einreise verdächtigt werden. Hierbei würden Gesichtsdaten illegal eingereister Personen mit Videoaufnahmen verglichen, um festzustellen, mit welcher Fluggesellschaft sie angekommen seien.


Luxemburg

Professor Klaus-Gerd Giesen von der Universität Leipzig lenkt in einer Email an verschiedene Organisationen vom 05. August 2002 das Augenmerk auf die Berichterstattung der luxemburgischen Presse über die bevorstehende Abschiebung von mindestens 800 abgelehnten Asylsuchenden. In Luxemburg werde nur 0,9 % der Asylanträge stattgegeben, während der Durchschnitt der europäischen Länder bei ca. 20 % liege. Giessen kritisiert, dass sich Caritas und Rotes Kreuz zu Handlangern der luxemburgischen Regierungspolitik hätten machen lassen und fordert dazu auf, in Emails gegen das Vorgehen der luxemburgischen Regierung zu protestieren. Die Rückführungen sollen hauptsächlich in Staaten des Balkan erfolgen.

Liste

 

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