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Infoservice Nr. 44 - März 2001 |
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Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 20. Februar 2001 darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr quasi-staatliche Verfolgung droht. Im August 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht die zugrundeliegenden Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen und die bisherigen Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an staatsähnliche Herrschaftsorganisationen in Bürgerkriegssituationen als zu überspannt beanstandet. Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr die Lage in Afghanistan anhand des geänderten Maßstabs bewertet und an die Unterinstanzen zurückverwiesen. Nach dem Wortlaut der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes (der Volltext des Urteils liegt noch nicht vor) zeichnet sich ab, dass die Chancen für afghanische Flüchtlinge wesentlich besser werden dürften. Es bedürfe "der Feststellung und Bewertung, ob eine übergreifende Friedensordnung mit einem prinzipiellen Gewaltmonopol existiert, die von einer hinreichend organisierten, effektiven und stabilen Gebietsgewalt in einem abgrenzbaren (Kern-) Territorium getragen wird. Größere Gefährdungen sind nur dann bedeutsam, wenn sie die Herrschaft nachhaltig in Frage stellen. Je länger sich ein Machtgebilde hält, desto eher muss es als dauerhafte, zu politischer Verfolgung fähige Gebietsgewalt angesehen werden. Allein wegen eines andauernden Bürgerkriegsgeschehens kann die Annahme politischer Verfolgung nicht praktisch auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen sein." Das nunmehr seit vielen Jahren existierende Machtgebilde der Talibanherrschaft im größten Teil Afghanistans dürfte diese Voraussetzungen erfüllen. Ob weiterhin existierende Gebiete mit anderer Herrschaft die Territorialgewalt in Frage stellen, sei prognostisch zu bewerten, so der Senat, "die Fähigkeit, Konflikte über längere Zeit zumindest zu begrenzen, kann ausreichen, um gleichwohl hinreichend stabile Verhältnisse anzunehmen. Nicht entscheidend dagegen sind insoweit die Legitimität der Machtausübung, deren Akzeptanz durch alle oder eine Mehrheit der Gewalt unterworfenen, die Willkürfreiheit der Herrschaft oder die Beachtung eines menschenrechtlichen Mindeststandards."
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EineSonderkonferenz
der Innenminister und –Senatoren der Länder hat am 15. Februar 2001
aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina
und dem Kosovo getroffen |
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Georg Classen, Experte im Flüchtlingssozialrecht, hat die
neueste Version seiner Rechtsprechungsübersicht
zum Flüchtlingssozialrecht < |
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Die Rechtsdurchsetzung von Kindergeldansprüchen für jugoslawische und türkische Staatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung und weitere Personenkreise macht in der Praxis weiterhin Schwierigkeiten. Georg Classen hat dazu einige Anmerkungen gemacht.
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Das Bundesjustizministerium hat ein Merkblatt zur Entschädigung
von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe verfasst. Es geht
dabei um einen neuen Fond für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe. |
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Die Bremer Initiative zum Schutz abschiebebedrohter Kinder und Jugendlicher
aus dem Libanon hat in die von pauschalen Diskriminierungen und Vorverurteilen
geprägte Debatte um die angeblich "falschen Libanesen"
eingegriffen. In einer Erklärung mit der Überschrift "Etat
Menschenwürde auf Null" wird gegen eine Abschiebung
und Verelendung von Kindern und Jugendlichen Stellung genommen, deren
Eltern als staatenlose Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon
kamen. |
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Die Vertretung des UNHCR in Deutschland hat im Januar 2001
eine neue Stellungnahme
zur Situation im Nordirak |
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Was könnte heutzutage Modellcharakter für ganz Europa haben?
Die Antwort des sächsischen Justizministers Manfred Kolbe (CDU):
Ein international betriebenes "Eurogefängnis" in der
Grenzregion Sachsen/Polen. Ein solches Gefängnis könnte,
so fasst eine Meldung der Agentur Reuters vom 20. Februar 2001 Kolbes
Erklärung zusammen, auch mit weiteren Beteiligten weiter geplant,
finanziert und betrieben werden. Gedacht ist an Tschechien. Im "Eurogefängnis"
könnte es nach diesen Plänen mehrere verschiedene Hoheitsgebiete
geben. |
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Das Land Rheinland-Pfalz hat den Abschiebungsstopp für
die Demokratische Republik Kongo wegen der weiterhin unübersichtlichen
Lage dort bis zum 30. April 2001 verlängert. Der entsprechende
Erlass vom 7. Februar 2001 stellt klar, dass Abschiebungshaft für
den vom Abschiebungsstopp erfassten Personenkreis unzulässig ist.
Schleswig-Holstein hat seinen entsprechenden Abschiebestopp ebenfalls
bis 30. April 2001 verlängert. |
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Nicht im Regen stehen lässt das VG Hannover – 6. Kammer
– die niedersächsischen Ausländerbehörden bei ihrem Versuch,
Personen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, in einem
"Modellprojekt Identitätsfeststellung", bekannt
auch unter dem Arbeitstitel "Projekt X" einzuweisen. Mit Beschluss
vom 4. Januar 2001 (Az.: 6 B 5691/00) lehnte die Kammer einen Eilantrag
gegen die Unterbringungsverpflichtung ab. Beantragt hatte die Unterbringung
in der Spezialunterkunft der ZAST Braunschweig das Ordnungsamt der Stadt
Hannover unter anderem mit der Begründung, der Kurde ungeklärter
Staatsangehörigkeit aus dem Libanon habe nicht nachgewiesen, alle
ihm anzusinnenden Mitwirkungspflichten erfüllt zu haben. Er habe
weder eine persönliche Vorsprache bei der libanesischen Botschaft
noch den Umstand belegt, dass er Heimreisedokumente nicht erhalten könne.
Es bedürfe weiterer Anstrengungen zur Beschaffung von Passersatzpapieren,
die nur bei zentraler Unterbringung bei der spezialisierten Braunschweiger
Stelle zu leisten seien. |
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Die Vereinigung
Cockpit hat sich erneut zu Flugabschiebungen und zur Frage
der möglichen Verantwortung von Piloten geäußert,
falls ein Rückzuführender Schaden erleidet. Wenn die Befugnisse
von Begleitbeamten vom Piloten abgeleitet würden, dann sei dieser
auch im rechtlichen Sinn verantwortlich. Vor dem Hintergrund laufender
Strafverfahren gegen mehrere Flugkapitäne ergebe sich ein unkalkulierbares
rechtliches Risiko. Die Vereinigung Cockpit rät deshalb ihren Mitgliedern,
sich nur noch an Abschiebungen zu beteiligen, bei denen der Abgeschobene
freiwillig fliegt. Nach deutschem Recht hätten Polizei oder Bundesgrenzschutz
keine Möglichkeiten, den Piloten zur Beförderung des Abzuschiebenden
zu zwingen. Piloten, die bereits schlechte Erfahrungen bei diesem Thema
mit Behörden gemacht haben, werden um Mitteilung an die Vereinigung
Cockpit gebeten. |
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Band 7 der Schriftenreihe des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge "Asylpraxis" beschäftigt sich mit den Problemen traumatisierter Flüchtlinge im Asylverfahren. Die Beiträge befassen sich nicht nur mit den verschiedenen Untergruppen traumatisierter Flüchtlinge und der Praxis des Bundesamtes sondern auch mit Qualitätsanforderungen an medizinische und psychologische Gutachten und Behandlungsmöglichkeiten traumatisierter Flüchtlinge in Deutschland. (Bestelladresse: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hg.), 90461 Nürnberg). |
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Anlässlich einer zentralen Tagung zum Umgang mit Folteropfern in Neumünster haben der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. und das Behandlungszentrum REFUGIO in einer Presseerklärung vom 14. Februar 2001 ein Bleiberecht für alle traumatisierten Flüchtlinge gefordert.
Meldungen aus dem europäischen Ausland: Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50. Belgien: Belgien: Bosnien-Herzegowina: Europäische Union: Großbritannien: Die Einführung von Lebensmittelgutscheinen wird eine teure Angelegenheit.
Dies musste die Einwanderungsministerin Barbara Roche in der Antwort auf
eine parlamentarische Anfrage am 16. Januar zugeben. Der Verwaltungsaufwand
ist höher als der Wert der ausgegebenen Gutscheine. Dies widerspricht
den Angaben der Regierung, die das Ganze als Spar- und Abschreckungsmodell
dargestellt hat. Drei britische Supermarktketten haben sich in einem Brief
an den Innenminister gegen die Regelung gewandt, dergemäß Asylsuchende
keinerlei Wechselgeld auf die Gutscheine herausbekommen sollen. Wenn die
Gutscheine jedoch mit kleineren handhabbaren Nennwerten gedruckt werden,
steigen die Verwaltungskosten weiter. Mit dem Aufbau des Gutscheinsystems
beauftragt ist die multinationale Firma Sodexho. Bill Morris, Generalsekretär
der Transport and General Workers Union hat seine Kritik am Gutscheinsystem
erneuert und es als einen kruden und grausamen Weg bezeichnet, mit einem
komplexen Sachverhalt umzugehen. Italien: Portugal: Das neue Ausländergesetz macht es für irreguläre Migrantinnen
und Migranten einfacher, ihren Aufenthalt zu legalisieren. Das Gesetz
ist am 22. Januar 2001 in Kraft getreten. Irregulär Beschäftigte
können nach den Regelungen des neuen Gesetzes eine 12-monatige Aufenthaltserlaubnis
beantragen, wenn sie ein reguläres Arbeitsangebot vorweisen können.
Die Aufenthaltserlaubnis kann bis zu fünf Jahren verlängert
werden. Nach fünf Jahren muss entschieden werden, ob die Person das
Land verlassen muss oder einen dauerhaften Status erhält. Nach Regierungsangaben
können bis zu 35.000 Betroffene von dem neuen Gesetz profitieren.
Nichtregierungsorganisationen gehen sogar von 50.000 Personen aus. Das
neue Gesetz führt allerdings auch schärfere Strafen für
Unternehmer ein, die Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen.
Erste praktische Erfahrungen zeigen, dass die Zahl der Antragstellungen
wesentlich geringer ist als erwartet. Es wird vermutet, dass für
viele Unternehmen reguläre Beschäftigung wesentlich unattraktiver
ist als irreguläre. Schweden: Die Zahl der bosnischen Asylsuchenden in Schweden hat seit November
2000 deutlich zugenommen. Bosnische Staatsangehörige stehen auf
Platz 1 der Herkunftsländer von Asylsuchenden in Schweden. Die schwedischen
Behörden erklären den Zustrom als Resultat einer Entscheidung
der Regierung, die Ende Juni 2000 beschlossen hatte, bosnischen Staatsangehörigen
unter gewissen Voraussetzungen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis
zu geben, auch wenn sie zuvor in Deutschland gelebt haben. Diese Regelung
gilt für sogenannte Minderheitenrückkehrer. Unter den in Schweden
Asyl Suchenden befinden sich aber auch innerhalb Bosniens Vertriebene
aus der Republika Srpska, die ihre Unterkunft verloren haben. Die schwedische
Botschaft in Sarajevo warnt mit einer Kampagne potenzielle Asylsuchende
mit dem Hinweis, dass Asylanträge mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt
werden. Schweiz: Drei Polizeibeamte werden im Zusammenhang mit dem Tod eines Palästinensers
bei einer Zwangsabschiebung im März 1999 angeklagt. Khaled Abu
Zarifeh erstickte als Ergebnis einer Knebelung. Der Staatsanwalt hat 5
Monate auf Bewährung für jeden der Angeklagten gefordert. Spanien: Eine weitere Amnestie für irreguläre
Migrantinnen und Migranten, die insbesondere von Firmen aus dem Agrarbereich
gefordert wird, wird es nach Angaben des zuständigen spanischen
Ministers vom 9. Januar 2001 nicht geben. Nach einer Protestwelle
in mehreren Kirchen in Barcelona wurde jedoch eine großzügige
Behandlung der 60.000 Legalisierungsanträge angekündigt,
die von der letzten Amnestie, die im Juli 2000 endete, ausgeschlossen
blieben. Die meisten Anträge waren mit der Begründung abgelehnt
worden, dass die Betroffenen nicht nachweisen konnten, vor Juni 1999 nach
Spanien eingereist zu sein. Auch in der Umgebung von Murcia haben sich
Hunderte ecuadorianischer Staatsangehöriger in Kirchen und Sozialzentren
verbarrikadiert, um ein Bleiberecht zu erwirken. Allein in der Region
Murcia sollen sich 20.000 – 30.000 Ecuadorianerinnen und Ecuadorianer
aufhalten, von denen die Hälfte ihr Touristenvisum überzogen
hat. Sie arbeiten unter den schlechtesten Bedingungen. Nachdem 12 ecuadorianische
Migranten bei einem Kleinbusunfall ums Leben gekommen sind, brachten die
Nachforschungen der Polizei und Äußerungen der Gewerkschaften
das Ausmaß der Ausbeutung im Agrarbereich auf die Tagesordnung.
Die spanische Gewerkschaft Commissiones Obreras schätzt, dass allein 12.000
Kinder unter 18 Jahren auf den Feldern arbeiten. Stärkere Polizeikontrollen
in landwirtschaftlichen Betrieben haben die Frühgemüseernte
zum Teil zum Erliegen gebracht und damit belegt, in welch hohem Ausmaß
die lokale Agrarwirtschaft von der Arbeit irregulärer Migrantinnen
und Migranten abhängig ist. | |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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