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Infoservice Nr. 44 - März 2001

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 20. Februar 2001 darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr quasi-staatliche Verfolgung droht. Im August 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht die zugrundeliegenden Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen und die bisherigen Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an staatsähnliche Herrschaftsorganisationen in Bürgerkriegssituationen als zu überspannt beanstandet. Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr die Lage in Afghanistan anhand des geänderten Maßstabs bewertet und an die Unterinstanzen zurückverwiesen. Nach dem Wortlaut der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes (der Volltext des Urteils liegt noch nicht vor) zeichnet sich ab, dass die Chancen für afghanische Flüchtlinge wesentlich besser werden dürften. Es bedürfe "der Feststellung und Bewertung, ob eine übergreifende Friedensordnung mit einem prinzipiellen Gewaltmonopol existiert, die von einer hinreichend organisierten, effektiven und stabilen Gebietsgewalt in einem abgrenzbaren (Kern-) Territorium getragen wird. Größere Gefährdungen sind nur dann bedeutsam, wenn sie die Herrschaft nachhaltig in Frage stellen. Je länger sich ein Machtgebilde hält, desto eher muss es als dauerhafte, zu politischer Verfolgung fähige Gebietsgewalt angesehen werden. Allein wegen eines andauernden Bürgerkriegsgeschehens kann die Annahme politischer Verfolgung nicht praktisch auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen sein." Das nunmehr seit vielen Jahren existierende Machtgebilde der Talibanherrschaft im größten Teil Afghanistans dürfte diese Voraussetzungen erfüllen. Ob weiterhin existierende Gebiete mit anderer Herrschaft die Territorialgewalt in Frage stellen, sei prognostisch zu bewerten, so der Senat, "die Fähigkeit, Konflikte über längere Zeit zumindest zu begrenzen, kann ausreichen, um gleichwohl hinreichend stabile Verhältnisse anzunehmen. Nicht entscheidend dagegen sind insoweit die Legitimität der Machtausübung, deren Akzeptanz durch alle oder eine Mehrheit der Gewalt unterworfenen, die Willkürfreiheit der Herrschaft oder die Beachtung eines menschenrechtlichen Mindeststandards."

 

EineSonderkonferenz der Innenminister und –Senatoren der Länder hat am 15. Februar 2001 aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo getroffen . Im Vorfeld hatte es Erwartungen gegeben, dass eine großzügige Regelung nicht allein Nützlichkeitserwägungen und Arbeitsmarktgesichtspunkten Rechnung tragen würde. Die zustande gekommene Regelung jedoch ist dürftig und legt die Latte selbst für diejenigen Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, die arbeiten, sehr hoch. Für einen weiteren Aufenthalt qualifizieren sich nur diejenigen, die
- sich seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik aufhalten,
- seit mehr als 2 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Der Arbeitgeber muss dringend auf den Arbeitnehmer angewiesen sein und sich nachhaltig, aber erfolglos bei der Arbeitsverwaltung um eine Ersatzkraft bemüht haben. Weitere Bedingungen: Sicherung des Lebensunterhalts der Gesamtfamilie ohne Sozialhilfe sowie ausreichender Wohnraum. Schulpflichtige Kinder müssen die Schulpflicht erfüllen. Ausschlussgründe siehe Wortlaut. Mit aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Flüchtlinge aus dem Kosovo wird sich erst die Innenministerkonferenz am 9./10. Mai 2001 in Sachsen-Anhalt befassen.
Einen "zynischen Herrenwitz" hat die taz vom 17./18. Februar 2001 die Regelung und ihre Kommentierung durch den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, den Innenminister von Sachsen-Anhalt Manfred Püchel, genannt. PRO ASYL hatte in einer Presseerklärung vom 15. Februar 2001 eine Bleiberechtsregelung für alle Flüchtlinge aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien gefordert.

Was die Sonderkonferenz der Innenminister da zu Stande gebracht hat, bleibt selbst hinter dem zurück, was in Baden-Württemberg durch den Ministerrat unter dem makabren Titel "Befristeter Aufenthalt für unersetzliche Flüchtlinge" am 5. Dezember 2000 beschlossen wurde. Der baden-württembergische Ministerrat stellt in diesem Beschluss fest, dass dem Arbeitskräftemangel des Mittelstandes dadurch Rechnung getragen werden kann, dass ein besonderes öffentliches Interesse im Sinne von § 8 Arbeitsaufenthalteverordnung (AAV) vorliegt, wenn ein Bürgerkriegsflüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien seit mehr als zwei Jahren bei einem baden-württembergischen mittelständischen Unternehmen beschäftigt ist. Die Einbeziehung von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem gesamten ehemaligen Jugoslawien war auch Ziel eines Vorstoßes des schleswig-holsteinischen Innenministers Klaus Buß im Vorfeld der Sonderkonferenz der Innenminister.


Georg Classen, Experte im Flüchtlingssozialrecht, hat die neueste Version seiner Rechtsprechungsübersicht zum Flüchtlingssozialrecht < (1Mb) mit neuer Gliederung und unter Berücksichtigung weiterer Rechtsgebiete ins Internet gestellt.

Die Rechtsdurchsetzung von Kindergeldansprüchen für jugoslawische und türkische Staatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung und weitere Personenkreise macht in der Praxis weiterhin Schwierigkeiten. Georg Classen hat dazu einige Anmerkungen gemacht.

 

Das Bundesjustizministerium hat ein Merkblatt zur Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe verfasst. Es geht dabei um einen neuen Fond für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe.
In vielen Fällen können solche Opfer – auch mit ungesichertem Aufenthaltsstatus - Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz beim Versorgungsamt geltend machen, wobei vonseiten der Versorgungsämter oftmals eine restriktive und rechtswidrige Beratungs- und Gewährungspraxis festzustellen ist. Weitere Infos und der Antrag auf Gewährung einer Entschädigung nach dem OEG zum downloaden gibt es beim Versorgungsamt Hamburg.

Die Bremer Initiative zum Schutz abschiebebedrohter Kinder und Jugendlicher aus dem Libanon hat in die von pauschalen Diskriminierungen und Vorverurteilen geprägte Debatte um die angeblich "falschen Libanesen" eingegriffen. In einer Erklärung mit der Überschrift "Etat Menschenwürde auf Null" wird gegen eine Abschiebung und Verelendung von Kindern und Jugendlichen Stellung genommen, deren Eltern als staatenlose Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon kamen.

Die Vertretung des UNHCR in Deutschland hat im Januar 2001 eine neue Stellungnahme zur Situation im Nordirak (627 Kb) vorgelegt. Sie steht unter der Fragestellung "Bietet der Nordirak für irakische Schutzsuchende eine interne Relokationsmöglichkeit?" Nach Auffassung von UNHCR erlaubt die Situation im Nordirak keine pauschale Anwendung eines "Konzeptes der internen Relokation". Es müsse vielmehr nach den besonderen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden, ob einem Schutzsuchenden im Nordirak eine solche Möglichkeit offen stehe. Die Stellungnahme zählt eine Vielzahl von Voraussetzungen auf, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Was könnte heutzutage Modellcharakter für ganz Europa haben? Die Antwort des sächsischen Justizministers Manfred Kolbe (CDU): Ein international betriebenes "Eurogefängnis" in der Grenzregion Sachsen/Polen. Ein solches Gefängnis könnte, so fasst eine Meldung der Agentur Reuters vom 20. Februar 2001 Kolbes Erklärung zusammen, auch mit weiteren Beteiligten weiter geplant, finanziert und betrieben werden. Gedacht ist an Tschechien. Im "Eurogefängnis" könnte es nach diesen Plänen mehrere verschiedene Hoheitsgebiete geben.

Das Land Rheinland-Pfalz hat den Abschiebungsstopp für die Demokratische Republik Kongo wegen der weiterhin unübersichtlichen Lage dort bis zum 30. April 2001 verlängert. Der entsprechende Erlass vom 7. Februar 2001 stellt klar, dass Abschiebungshaft für den vom Abschiebungsstopp erfassten Personenkreis unzulässig ist. Schleswig-Holstein hat seinen entsprechenden Abschiebestopp ebenfalls bis 30. April 2001 verlängert.

Nicht im Regen stehen lässt das VG Hannover – 6. Kammer – die niedersächsischen Ausländerbehörden bei ihrem Versuch, Personen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, in einem "Modellprojekt Identitätsfeststellung", bekannt auch unter dem Arbeitstitel "Projekt X" einzuweisen. Mit Beschluss vom 4. Januar 2001 (Az.: 6 B 5691/00) lehnte die Kammer einen Eilantrag gegen die Unterbringungsverpflichtung ab. Beantragt hatte die Unterbringung in der Spezialunterkunft der ZAST Braunschweig das Ordnungsamt der Stadt Hannover unter anderem mit der Begründung, der Kurde ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon habe nicht nachgewiesen, alle ihm anzusinnenden Mitwirkungspflichten erfüllt zu haben. Er habe weder eine persönliche Vorsprache bei der libanesischen Botschaft noch den Umstand belegt, dass er Heimreisedokumente nicht erhalten könne. Es bedürfe weiterer Anstrengungen zur Beschaffung von Passersatzpapieren, die nur bei zentraler Unterbringung bei der spezialisierten Braunschweiger Stelle zu leisten seien.

Die Eignung des Verfahrens stellt das Gericht auch vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrung nicht in Frage, dass weniger Identitäten geklärt werden als Betroffene sich durch die unerträglichen Lebensverhältnisse zum Abtauchen gezwungen sehen: "Das Gericht teilt auch nicht die Bedenken des Antragstellers gegen die Rechtsfolgenseite der angegriffenen Verfügung. Was der Niedersächsische Flüchtlingsrat schreibt, zwingt nicht von vornherein zu der Annahme, das Verfahren der Braunschweiger Stelle sei bereits wegen mangelnder Eignung zu verwerfen. Sollten die in seinem Papier vorgetragenen Zahlen zum Abtauchen zahlreicher Probanden in die Illegalität zutreffen, so würde dieser Befund nicht nur etwas über die Arbeit der Behörden, sondern auch über die mangelnde Rechtstreue zahlreicher ausländischer Flüchtlinge besagen. Dass das Abtauchen der gewollte Zweck der Maßnahme sei, dürfte schwerlich zu belegen sein und erscheint als tendenziöse politische Abwertung des Verfahrens, mögen diesem vielleicht auch im Detail Mängel anhaften. Dem gegenüber erscheint die Beschreibung der `Maßnahme Identitätsklärung´ durch MI und Bezirksregierung Braunschweig hinreichend plausibel. Es ist nachvollziehbar, dass die gezielte und intensivierte Befragung und Anleitung der betroffenen Ausländer durch fachlich spezialisiertes Personal eher zur Klärung von Identität und Beschaffung von Dokumenten führen kann als die ansonsten übliche Befassung der örtlich zuständigen Behörden, die einen so intensiven und qualifizierten Ansatz nicht immer zu leisten vermögen. Das Gericht verkennt nicht, dass die Verschleierung der Identität nicht der Regelfall ist aber es hält für geboten, in solchen Fällen mit höherem Einsatz von Verwaltungskraft nachzugehen. Dass der Ausschluss von Erwerbstätigkeit sachgerecht ist, um die ständige Präsenz und ungeteilte Aufmerksamkeit der Betroffenen sicherzustellen, bedarf keiner Vertiefung."

Die Vereinigung Cockpit hat sich erneut zu Flugabschiebungen und zur Frage der möglichen Verantwortung von Piloten geäußert, falls ein Rückzuführender Schaden erleidet. Wenn die Befugnisse von Begleitbeamten vom Piloten abgeleitet würden, dann sei dieser auch im rechtlichen Sinn verantwortlich. Vor dem Hintergrund laufender Strafverfahren gegen mehrere Flugkapitäne ergebe sich ein unkalkulierbares rechtliches Risiko. Die Vereinigung Cockpit rät deshalb ihren Mitgliedern, sich nur noch an Abschiebungen zu beteiligen, bei denen der Abgeschobene freiwillig fliegt. Nach deutschem Recht hätten Polizei oder Bundesgrenzschutz keine Möglichkeiten, den Piloten zur Beförderung des Abzuschiebenden zu zwingen. Piloten, die bereits schlechte Erfahrungen bei diesem Thema mit Behörden gemacht haben, werden um Mitteilung an die Vereinigung Cockpit gebeten.

Band 7 der Schriftenreihe des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge "Asylpraxis" beschäftigt sich mit den Problemen traumatisierter Flüchtlinge im Asylverfahren. Die Beiträge befassen sich nicht nur mit den verschiedenen Untergruppen traumatisierter Flüchtlinge und der Praxis des Bundesamtes sondern auch mit Qualitätsanforderungen an medizinische und psychologische Gutachten und Behandlungsmöglichkeiten traumatisierter Flüchtlinge in Deutschland. (Bestelladresse: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hg.), 90461 Nürnberg).

Anlässlich einer zentralen Tagung zum Umgang mit Folteropfern in Neumünster haben der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. und das Behandlungszentrum REFUGIO in einer Presseerklärung vom 14. Februar 2001 ein Bleiberecht für alle traumatisierten Flüchtlinge gefordert.


Meldungen aus dem europäischen Ausland:

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.

Belgien:
Die veränderte Aufnahmeprozedur für Asylsuchende hat
im Januar Chaos ausgelöst. Lange Warteschlangen bildeten sich vor der Ausländerbehörde und Asylsuchende, die sich registrieren lassen wollten, mussten bei Minusgraden auf der Straße schlafen. Nachdem die Notversorgung durch Hilfsorganisationen mit Zelten sicher gestellt worden war, sahen Teile Brüssels wie ein Flüchtlingslager aus. Auf wachsende Kritik reagierte das Innenministerium mit einer Entfernung der Zelte.

Belgien:
Ein 25-jähriger im Asylverfahren abgelehnter Kasache hat am 10. Januar 2001 Selbstmord begangen
. Die Anträge von Kasachen, Iranern, Albanern und einigen anderen Nationalitäten werden in einem Schnellverfahren entschieden. Renat Istanderov hatte seinen Suizidentschluss offenbar gefasst, nachdem 32 abgelehnte Asylsuchende aus Kasachstan mit einem Militärflugzeug in ihr Herkunftsland ausgeflogen worden waren. Er hatte angekündigt, in Belgien bleiben zu wollen, tot oder lebendig.

Einen Tag vor dem Selbstmord des jungen Kasachen hatte der neue Generalkommissar für Flüchtlinge und Staatenlose, Pascal Smet, eine harte Linie im Asylbereich angekündigt und sich unter anderem darüber beklagt, dass es seit dem Tod der jungen Nigerianerin Sémira Adamu am 22. September 1998 erhebliche Hindernisse beim Vollzug von Abschiebungen gebe. Sémira Adamu erstickte, als während der Abschiebung im Flugzeug Gewalt gegen sie angewendet wurde.

Bosnien-Herzegowina:
Bosnien hat im Dezember Einreisevisa für Iraner eingeführt
, nachdem im vergangenen Jahr 14.315 Iraner visumfrei in das Land einreisten, jedoch lediglich 1.226 Ausreisen registriert wurden. Ein Vertreter der UN-Mission in Bosnien kam im Januar zu der Einschätzung, dass etwa 40.000 – 50.000 Personen im Jahr 2000 den Transit über Bosnien für eine Flucht oder die illegale Einreise in einen anderen Staat genutzt haben. Lediglich vier von 41 Grenzübergängen werden aus Mangel an Mitteln ständig überwacht.

Europäische Union:
Ein Berater des belgischen Innenministers hat am 17. Januar angekündigt, dass mit Beginn der belgischen EU-Präsidentschaft der Vorschlag propagiert werden würde, dass gemeinsame Polizeipatrouillen an den Außengrenzen im Zuge der EU-Erweiterung eingerichtet werden sollten. Ziel ist es die Verlässlichkeit der Grenzkontrollen gegen "illegale" Immigration auszutesten. Solche Maßnahmen könnten von der europäischen Polizeiagentur Europol in Den Haag koordiniert werden, so die belgische Auffassung. Im Auge hat man zunächst die Grenzen zwischen Estland und Russland, Polen und Weißrussland und die slowakisch-ukrainische Grenze.


Frankreich:
In der französischen Öffentlichkeit sind vor einiger Zeit heftige Diskussionen um den Einsatz systematischer Folter seitens des französischen Militärs während des Algerienkrieges, den die damalige Regierung als Mittel zur "Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung" gerechtfertigt hatte, entfacht. Daraus erwuchs die Frage, ob Frankreich nun nicht auch die Verantwortung obliege, mit einem Folterregime wie Algerien restriktiver umzugehen und die Beteiligung algerischer Staatssicherheitskräfte an Menschenrechtsverletzungen nicht länger zu dulden. Französische Intellektuelle haben nun in einem offenen Brief an die Regierung appelliert, ihre Politik der "Komplizenschaft" mit der algerischen Regierung nicht länger fortzusetzen.

Großbritannien:

Die Einführung von Lebensmittelgutscheinen wird eine teure Angelegenheit. Dies musste die Einwanderungsministerin Barbara Roche in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage am 16. Januar zugeben. Der Verwaltungsaufwand ist höher als der Wert der ausgegebenen Gutscheine. Dies widerspricht den Angaben der Regierung, die das Ganze als Spar- und Abschreckungsmodell dargestellt hat. Drei britische Supermarktketten haben sich in einem Brief an den Innenminister gegen die Regelung gewandt, dergemäß Asylsuchende keinerlei Wechselgeld auf die Gutscheine herausbekommen sollen. Wenn die Gutscheine jedoch mit kleineren handhabbaren Nennwerten gedruckt werden, steigen die Verwaltungskosten weiter. Mit dem Aufbau des Gutscheinsystems beauftragt ist die multinationale Firma Sodexho. Bill Morris, Generalsekretär der Transport and General Workers Union hat seine Kritik am Gutscheinsystem erneuert und es als einen kruden und grausamen Weg bezeichnet, mit einem komplexen Sachverhalt umzugehen.

Italien:
Der italienische Innenminister Bianco und sein türkischer Kollege Tantan haben sich am 23. Januar 2001 über Maßnahmen gegen "Menschenschmuggel" verständigt. Bislang gibt es bereits einen Austausch höherer Polizeibeamter zum Zweck des Informationsaustausches. Die türkische Polizei gibt an, im vergangenen Jahr 94.000 irreguläre Migrantinnen und Migranten aufgegriffen zu haben, die die Türkei als Transitland nutzen wollten. Von diesen seien die meisten irakische Staatsangehörige gewesen. Im selben Zeitraum habe man 14890 irreguläre Migrantinnen und Migranten beim Grenzübertrittsversuch nach Bulgarien und Griechenland aufgegriffen.

Portugal:

Das neue Ausländergesetz macht es für irreguläre Migrantinnen und Migranten einfacher, ihren Aufenthalt zu legalisieren. Das Gesetz ist am 22. Januar 2001 in Kraft getreten. Irregulär Beschäftigte können nach den Regelungen des neuen Gesetzes eine 12-monatige Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie ein reguläres Arbeitsangebot vorweisen können. Die Aufenthaltserlaubnis kann bis zu fünf Jahren verlängert werden. Nach fünf Jahren muss entschieden werden, ob die Person das Land verlassen muss oder einen dauerhaften Status erhält. Nach Regierungsangaben können bis zu 35.000 Betroffene von dem neuen Gesetz profitieren. Nichtregierungsorganisationen gehen sogar von 50.000 Personen aus. Das neue Gesetz führt allerdings auch schärfere Strafen für Unternehmer ein, die Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen. Erste praktische Erfahrungen zeigen, dass die Zahl der Antragstellungen wesentlich geringer ist als erwartet. Es wird vermutet, dass für viele Unternehmen reguläre Beschäftigung wesentlich unattraktiver ist als irreguläre.

Schweden:

Die Zahl der bosnischen Asylsuchenden in Schweden hat seit November 2000 deutlich zugenommen. Bosnische Staatsangehörige stehen auf Platz 1 der Herkunftsländer von Asylsuchenden in Schweden. Die schwedischen Behörden erklären den Zustrom als Resultat einer Entscheidung der Regierung, die Ende Juni 2000 beschlossen hatte, bosnischen Staatsangehörigen unter gewissen Voraussetzungen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu geben, auch wenn sie zuvor in Deutschland gelebt haben. Diese Regelung gilt für sogenannte Minderheitenrückkehrer. Unter den in Schweden Asyl Suchenden befinden sich aber auch innerhalb Bosniens Vertriebene aus der Republika Srpska, die ihre Unterkunft verloren haben. Die schwedische Botschaft in Sarajevo warnt mit einer Kampagne potenzielle Asylsuchende mit dem Hinweis, dass Asylanträge mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.

Schweiz:

Drei Polizeibeamte werden im Zusammenhang mit dem Tod eines Palästinensers bei einer Zwangsabschiebung im März 1999 angeklagt. Khaled Abu Zarifeh erstickte als Ergebnis einer Knebelung. Der Staatsanwalt hat 5 Monate auf Bewährung für jeden der Angeklagten gefordert.

Spanien:

Eine weitere Amnestie für irreguläre Migrantinnen und Migranten, die insbesondere von Firmen aus dem Agrarbereich gefordert wird, wird es nach Angaben des zuständigen spanischen Ministers vom 9. Januar 2001 nicht geben. Nach einer Protestwelle in mehreren Kirchen in Barcelona wurde jedoch eine großzügige Behandlung der 60.000 Legalisierungsanträge angekündigt, die von der letzten Amnestie, die im Juli 2000 endete, ausgeschlossen blieben. Die meisten Anträge waren mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Betroffenen nicht nachweisen konnten, vor Juni 1999 nach Spanien eingereist zu sein. Auch in der Umgebung von Murcia haben sich Hunderte ecuadorianischer Staatsangehöriger in Kirchen und Sozialzentren verbarrikadiert, um ein Bleiberecht zu erwirken. Allein in der Region Murcia sollen sich 20.000 – 30.000 Ecuadorianerinnen und Ecuadorianer aufhalten, von denen die Hälfte ihr Touristenvisum überzogen hat. Sie arbeiten unter den schlechtesten Bedingungen. Nachdem 12 ecuadorianische Migranten bei einem Kleinbusunfall ums Leben gekommen sind, brachten die Nachforschungen der Polizei und Äußerungen der Gewerkschaften das Ausmaß der Ausbeutung im Agrarbereich auf die Tagesordnung. Die spanische Gewerkschaft Commissiones Obreras schätzt, dass allein 12.000 Kinder unter 18 Jahren auf den Feldern arbeiten. Stärkere Polizeikontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben haben die Frühgemüseernte zum Teil zum Erliegen gebracht und damit belegt, in welch hohem Ausmaß die lokale Agrarwirtschaft von der Arbeit irregulärer Migrantinnen und Migranten abhängig ist.

Liste

 

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