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Infoservice Nr. 43 - Februar 2001 |
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Die unklare Lage in der Demokratischen
Republik Kongo nach dem Tod von Präsident
Kabila hat Bundesinnenminister Schily
dazu bewegt, einen Entscheidungsstopp
des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge zu
verhängen. Zugleich empfahl Schily
den Bundesländern einen Abschiebungsstopp.
Sehr schnell gefolgt ist dieser Empfehlung
das Bundesland Schleswig-Holstein. Das
Innenministerium NRW hat mündlich
angekündigt, Rückführungsmaßnahmen
bis auf weiteres auszusetzen. Eine Anordnung
nach § 54 AuslG wird es zunächst
nicht geben. Das niedersächsische
Innenministerium hat dem niedersächsischen
Flüchtlingsrat am 22. Januar 2001
mitgeteilt, dass derzeit keine Abschiebungen
terminiert würden, die Anordnung
eines Abschiebestopps aber nicht beabsichtigt
sei. "Die Frage, ob aus Niedersachsen
Abschiebungen nach Kinshasa durchgeführt
werden, wird deshalb in Abstimmung mit
dem Auswärtigen Amt und dem BMI
aktuell entschieden." Das Auswärtige
Amt hatte in einem ad hoc-Bericht vom
18. Januar 2001 angeregt, bis zur Klärung
der innenpolitischen Lage von Abschiebungen
Abstand zu nehmen. Das Bundesministerium
des Innern hat daraufhin den Landesinnenministerien
am 19. Januar 2001 mitgeteilt, man halte
es für angezeigt, von Abschiebungen
nach Kinshasa bis auf weiteres abzusehen
und Aufenthaltsbeendigungen erst wieder
aufzunehmen, wenn feststehe, dass sich
aus der politischen Situation vor Ort
keine Gefährdung ergebe. Der Flughafen
Kinshasa ist seit dem 17. Januar 2001
wieder ohne Einschränkung für
den Flugbetrieb geöffnet (AA), sodass
die Gefahr besteht, dass sich einige
Bundesländer nicht an die Empfehlung
des Bundes halten. |
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Das Arbeitsgenehmigungsverfahren für
Flüchtlinge bleibt auch nach Aufhebung
des Arbeitsverbotserlasses vom 15. Mai
1997 (sogenannter Clever-Erlass) kompliziert.
Volker Maria Hügel vom GGUA-Projektbüro
hat deshalb einen brandneuen Leitfaden
(Stand 2001) zum Arbeitsgenehmigungsverfahren
für Flüchtlinge
vorgelegt. Dieser
enthält die aktuellen Änderungen
des Arbeitsgenehmigungsverfahrens und
eine aktuelle Darstellung des gesamten
Ablaufs der Arbeitsgenehmigungsverfahren
sowie die Rechtsgrundlagen des Arbeitserlaubnisrechts.
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Weitere Eskalation beim Thema der insbesondere
von Bremer Politikerinnen als "falsche
Libanesen" titulierten Menschen
ungeklärter Staatsangehörigkeit:
DNA-Analysen im großen Stil.
So berichtet die Neue Ruhrzeitung vom
5. Januar 2001 aus Essen, "um
die Identität der hier lebenden
Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
aus dem Libanon festzustellen, mussten
ganze Familien zur Entnahme von Speichelproben
aufs Polizeipräsidium."
Die Oberstaatsanwaltschaft und der Leiter
des städtischen Ausländeramtes
hätten bestätigt, dass das
Amtsgericht wegen Verdachts der Falschbeurkundung
in Asylangelegenheiten diese Entnahme
von Körperzellen angeordnet habe.
Mit der DNA-Analyse ließen sich
Verwandtschaftsgrade feststellen, die
und hier wird es sehr zweifelhaft
"dann Aufschluss über die
Herkunft geben sollen. Zumindest dann,
wenn man meint, bei einem Familienmitglied
nicht libanesischer Herkunft bereits
festgestellt zu haben, hoffen die Ermittler." |
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Brennende Asylbewerberheime in Deutschland
sind Alltag. Oftmals ist die Brandursache
nicht zu ermitteln. Kürzlich brannte
eine Containerunterkunft in Fürth.
In der Nacht vom 15. zum 16.01.2001 brannte
eine Etage eines Asylbewerberheims in
Neubrandenburg völlig aus. Die Brandursache
ist bislang ungeklärt. Der örtliche
Oberbürgermeisterkandidat der PDS
hat sich vor diesem Hintergrund für
eine verstärkte dezentrale Unterbringung
von Asylsuchenden ausgesprochen. Die
Medienberichterstattung konzentriert
sich bei brennenden Asylbewerberunterkünften
zumeist auf die Frage: "War es ein
rechtsradikaler Anschlag oder nicht?"
Die Frage der Brandsicherheit in solchen
Unterkünften oder gar die Frage,
unter welchen Lebensumständen Flüchtlinge
dort leben müssen, wird selten thematisiert.
Der Flüchtlingsrat Hamburg hat
zum Feuertod zweier kleiner armenischer
Jungen weitergehende Fragen gestellt.
Sie starben am 29. Oktober 2000 in
der Asylunterkunft Halskestrasse.
Zwei und drei Jahre alt, in Deutschland
geboren, das Leben in einer Flüchtlingsunterkunft
verbracht, gestorben in einer solchen,
resümiert der Flüchtlingsrat
das kurze Leben von Arman und Atak und
wendet sich mit einem Aufruf
zur Anteilnahme und Spende |
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In einer am 4. Januar 2001 veröffentlichten
Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht
der Verfassungsbeschwerde eines Kurden
in Abschiebehaft stattgegeben.
Die Entscheidung vom 15. Dezember 2000
(AZ.: 2 BvR 347/00) macht deutlich, dass
Ausländerbehörden und Haftrichter
zwischen dem öffentlichen Interesse
an der Sicherung einer Abschiebung und
dem Freiheitsanspruch Betroffener künftig
sorgfältiger abzuwägen haben.
PRO ASYL hat in einer Presseerklärung
vom 5. Januar 2001 das Einfordern
rechtsstaatlicher Selbstverständlichkeiten
durch das Verfassungsgericht begrüßt,
gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen,
dass die Abschiebungshaftvollzugspraxis,
die Höchstdauer der Haft und die
eingeschränkten Prüfungskompetenzen
der Haftrichterinnen und Haftrichter
ebenfalls auf den verfassungsrechtlichen
Prüfstand gehören. |
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In einer Entscheidung vom 19. Dezember
2000 hat das Bundesverfassungsgericht
die Praxis des Bundesbeauftragten
für Asylangelegenheiten beanstandet,
lediglich zu Ungunsten, aber nicht zu
Gunsten von Asylsuchenden Klage zu erheben.
Dem Bundesbeauftragten und seinen
Bediensteten wurde ein seit vielen Jahren
falsches Berufsverständnis attestiert,
das nicht dem gesetzlichen Auftrag entspricht.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht
sportlich formuliert nachgetreten,
denn das Bundesinnenministerium konnte
zu Recht erklären, dass der Bundesbeauftragte
bereits im Jahr 2000 angewiesen worden
sei, auch zu Gunsten abgelehnter Asylsuchender
zu intervenieren, wenn dies rechtlich
geboten sei. Seit August 2000 habe er
außerdem Stellung zu sensiblen
Fällen zu beziehen. Insbesondere
sind dies solche, in denen Verdacht auf
geschlechtsspezifische Verfolgung, Folter
oder Selbstmordgefahr besteht. |
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Es häufen sich Vorwürfe gegen
Bundesgrenzschutzbeamte und Ärzte,
bei Abschiebungen und Abschiebungsversuchen
gewaltsam Spritzen verabreicht zu haben,
um die Abschiebung zu erleichtern. Über
die Fälle eines Inders und eines
Kameruners berichtet die Frankfurter
Rundschau vom 10. Januar 2001. Während
im Fall des Inders, dem nach seinen Angaben
ein Arzt gegen seinen Willen eine Spritze
gesetzt hatte, BGS und Staatsanwaltschaft
eine Stellungnahme ablehnen, bestätigte
im Fall des Kameruners das Stuttgarter
Regierungspräsidium die zwangsweise
Verabreichung von Beruhigungsspritzen
und begründete sie damit, der abgelehnte
Asylbewerber habe mit Selbstbeschädigung
gedroht. Wie in solchen Fällen an
der Tagesordnung konnte sich das Stuttgarter
Regierungspräsidium nicht enthalten,
der Öffentlichkeit mitzuteilen,
es habe sich um einen mutmaßlichen
Drogendealer gehandelt, was erstens am
Sachverhalt nicht das Geringste ändert
und zweitens der Versuch ist, unter Umgehung
der Unschuldsvermutung ein Klima des
Verdachts zu säen, in dem dann offenbar
fast alles erlaubt sein soll. |
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Nicht ohne Grund hatte die Initiative
"Kein Mensch ist illegal" bereits
am 15. November 2000 anlässlich
einer Pressekonferenz der Lufthansa gefragt:
"Wann
folgt der nächste Todesflug in der
Lufthansa Deportation Class?"
Mit Flugnummer LH
588 hatte Lufthansa am3.11.2000, entgegen
anders lautenden Behauptungen der eigenen
Pressesprecherin, erneut einen Sudanesen
ausgeflogen, der laut und eindeutig gegen
seine Abschiebung protestiert hatte.
LH 588 war auch die Flugnummer des Todesfluges
von Aamir Ageeb, der im Mai 1999
von drei BGS-Beamten begleitet, gefesselt
und mit einem Motorradhelm auf dem Kopf
erstickt war. |
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Der Gewerkschaftstag der ÖTV hat
beschlossen, dass sich die Vertreterinnen
und Vertreter von ÖTV und DAG im
Aufsichtsrat der Lufthansa AG dafür
einsetzen sollen, dass die Lufthansa
keine zur Abschiebung vorgesehenen Flüchtlinge
mehr befördert. Die Gewerkschaft
ÖTV fordert in dem Beschluss ihre
Mitglieder auf, sich nicht mehr an Abschiebungen
zu beteiligen. |
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Spektakuläre Wendung im Fall der
kurdischen Familie Akyüz aus der
Türkei, einem der aufsehenerregendsten
Kirchenasylfälle der letzten Zeit.
Die Familie war aus Furcht vor drohender
Abschiebung im Spätsommer des letzten
Jahres untergetaucht. Unterstützung
hatte die Familie unter anderem auch
deswegen erhalten, weil fachärztliche
Atteste einigen Mitgliedern der Familie
schwere Traumatisierungen aufgrund erlittener
Misshandlungen und Folter bescheinigt
hatten, die im Verlauf des Gerichtsverfahrens
jedoch keine Berücksichtigung fanden.
Anfang Januar erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit,
dass der zuständige Richter nunmehr
wegen Besorgnis der Befangenheit für
das weitere Verfahren nicht mehr zuständig
ist. Hintergrund ist ein persönlicher
Brief des Richters an den Präsidenten
des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge vom
November 2000, in dem er bat, bei der
ablehnenden Haltung im Fall Akyüz
zu bleiben. Details schildert eine Pressemitteilung
des Flüchtlingsrates Wiesbaden vom
5. Januar 2001.
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Mit Erlass vom 13. Dezember 2000 hat das
Innenministerium Nordrhein-Westfalen
die Rückkehr und Rückführung
nach Bosnien-Herzegowina und in den Kosovo
geregelt. Der Erlass sieht vor, dass
auch traumatisierte bosnische Flüchtlinge,
die nach dem Stichtag 1. Januar 2000
fachärztliche oder psychotherapeutische
Behandlung in Anspruch genommen haben
begünstigt werden können, wenn
besondere Umstände vorgetragen werden,
die eine Einbeziehung in die Regelung
erforderlich erscheinen lassen. Dem Erlass
beigefügt ist ein Leitfaden zum
Thema Traumatisierung. Weitere Anlage
ist eine längere Ausarbeitung
zu "Qualitätsstandards psychologisch
psychiatrischer Begutachtung in Asylverfahren",
verfasst von Friedrich Lösel und
Doris Bender vom Institut für Psychologie
an der Universität Nürnberg.
Zutreffend wird zur Ausgangssituation
unter anderem festgestellt: "Verglichen
mit dem Strafrecht und anderen
Rechtsgebieten hat sich die Psychiatrie
und Psychologie bislang wenig mit der
Qualitätssicherung von Begutachtungen
im Asylverfahren befasst. Dies ist insofern
bedauerlich, als die Verfahren für
die Betroffenen lebensgeschichtlich höchst
bedeutsam sind und erhebliche Zeit und
Kosten beanspruchen." Der Aufsatz
solle dazu beitragen, konsensfähige
Standards der Begutachtung zu realisieren.
Zu diesem Zweck sollten zunächst
die allgemeinen Qualitätsstandards
der forensischen Diagnostik beschrieben
und soweit möglich auf die Begutachtung
im Asylverfahren übertragen werden.
Über die Ergebnisse wird zu diskutieren
sein. Es handelt sich um einen wichtigen
und seriösen Beitrag zu einer Debatte,
bei der sich die staatliche Abschiebungsmaschinerie
und ihr wissenschaftliches Hilfspersonal
bisher nicht besonders interessiert gezeigt
hatten. (Die umfangreichen Texte können
bei PRO ASYL angefordert werden.) |
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Mit dem Thema "Ausreiseverpflichtung
und Krankheit" setzt sich Dr. Peter
van Krieken im Informationsbrief Ausländerrecht
(InfAuslR) 11-12/2000 auseinander. Van
Krieken behauptet zu Anfang seines Textes,
sich mit dem Beitrag von Angelika Birck
im InfAuslR 4/2000 "Wie krank muss
ein Flüchtling sein, um von der
Abschiebung ausgenommen zu werden?"
auseinander zu setzen. Bircks gehaltvolle
Untersuchung, ein Vergleich zwischen
Stellungnahmen des polizeiärztlichen
Dienstes in Berlin und jenen niedergelassener
Ärzte, bringt ihn zu der mehr als
vereinfachenden Interpretation, Birck
wolle im Grunde, dass die große
Mehrheit derjenigen, die zur Ausreise
aufgefordert werden, jedoch eine Krankheit
vorweisen, eine Duldung bekommen. Krankheit,
so van Krieken "scheint in Europa
eine neue Hintertür des Ausländerrechts
geworden zu sein." Das ist wohl
auch der Hintergrund einer Konferenz,
die im September 2000 in Noordwijkerhout
in den Niederlanden stattgefunden hat
und über die Herr van Krieken im
Vorgriff auf die Anfang 2001 erscheinenden
Materialien plaudert. Bei der Konferenz
ging es insbesondere um die Frage, ob
und welche Verpflichtungen Europa abgelehnten
Asylsuchenden gegenüber hat, die
ihrer Ausreisepflicht unter Berufung
auf schwere insbesondere psychische
Krankheiten anfechten. Die Fragestellungen
indes sind höchst spannend, spiegeln
sie doch die übergreifende ethische
Fragestellung, wie weit das Recht auf
Gesundheit, ärztliche Behandlung
und letztendlich das Recht auf Leben
für abgelehnte Asylsuchende geht.
So hat sich die Konferenz u.a. mit folgenden
Fragen beschäftigt: |
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Bei einem Abschiebungsversuch in Steinen
bei Lörrach am 1. September 1999
haben die Schüsse eines Polizisten
einen algerischen Asylbewerber schwer
verletzt. Der Vorfall wird nicht gerichtlich
geklärt. Die II. Große
Strafkammer im Landgericht Freiburg hält
es, ebenso wie das Amtsgericht Lörrach,
nicht für nötig, das Hauptverfahren
zu eröffnen (Beschluss vom 11. Januar
2001). Zwar waren die potenziell lebensbedrohlichen
Schüsse in Oberschenkel und Becken
nicht zu leugnen. Das Gericht stützt
sich aber im Wesentlichen auf das polizeiliche
Szenario, der Polizeibeamte habe die
Schüsse abgegeben, weil er befürchtete,
der Algerier werde sich in suizidaler
Absicht aus dem Küchenfenster stürzen.
Aufgrund der Gesamtumstände habe
er schießen dürfen, ohne dass
es darauf ankomme, ob der Angeschossene
letztendlich tatsächlich vorgehabt
hätte, sich durch einen Fenstersturz
selbst zu töten. Dies ergebe sich
schon aus den Polizeigesetzen der Länder,
die die Polizei ermächtigten, eine
Person zu ihrem eigenen Schutz in Gewahrsam
zu nehmen, wenn sie Selbstmord begehen
wolle. Der Polizist hätte sich im
Falle eines Nichteinschreitens durch
Unterlassen sogar strafbar gemacht, selbst
wenn es zum Tod des gewissermaßen
Beschützten gekommen wäre.
"Als Beschützergarant für
das Leben" des Angeschossenen sei
der Polizist Kraft seiner beruflichen
Stellung anzusehen. Aus der berechtigten
Sicht des Polizeibeamten sei es auch
wesentlich weniger wahrscheinlich gewesen,
dass der Asylbewerber durch den Schuss
als durch einen Sprung aus dem Fenster
ums Leben komme. Ob die Schüsse
ein angemessenes Mittel zur Lebensrettung
waren, verstehe sich auch angesichts
der Bedeutung des zu rettenden Rechtsgutes
und des Fehlens von Handlungsalternativen
von selbst. Um zumindest einen Fahrlässigkeitsvorwurf
erheben zu können, müsse es
möglich sein, anzugeben, woran es
gelegen habe, dass der Schuss nicht den
Beckenbereich traf und wie dies für
den Schützen zu vermeiden gewesen
wäre. Die Kammer sieht nicht, wie
sie die Frage beantworten könnte,
zumal es sich um ein "dynamisches
Geschehen" gehandelt habe, bei dem
"unvorhersehbare Bewegungen des
Zielobjektes" nie ausgeschlossen
werden könnten. |
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Die bessere Vernetzung der bestehenden
Initiativen, Verwaltungsstellen und Einzelpersonen,
die sich mit dem Thema Abschiebungshaft
auseinandersetzen, in oder gegen
Abschiebungshaftanstalten tätig
sind dies ist das Ziel eines bundesweiten
Erfahrungsaustauschtreffens, das
am 7. und 8. April 2001 in Leipzig
stattfinden soll. Das von PRO ASYL unterstützte
Treffen soll einen praxisnahen Erfahrungsaustausch
über die Abschiebungshaftpraktiken
in den einzelnen Bundesländern,
die Handlungsmöglichkeiten von Initiativen,
juristische Probleme und Alltagsprobleme
der Arbeit ermöglichen und so
von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
befürwortet Auftakt für eine
weitergehende Vernetzung sein. Weitere
Informationen beziehungsweise Anmeldungen
an die : |
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Neu erschienen ist die 8. Aktualisierte
Auflage der Dokumentation "Bundesdeutsche
Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen
Folgen" für den Zeitraum
von 1993 bis 2000. Die Dokumentation
ist zum Preis von DM 15,- (plus Porto)
bestellbar bei den Herausgebern: |
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Kriegsdienstverweigerergruppen in der
BR Jugoslawien können wieder frei
arbeiten. Inhaftierte Kriegsdienstverweigerer
und Deserteure sind entlassen worden
und ein Amnestiegesetz für Deserteure
ist in Vorbereitung. Dies konstatieren
die AG "KDV im Krieg"
und Connection e.V. in ihrem Rundbrief
KDV im Krieg vom 1. Januar 2001.
Zugleich wird jedoch darauf hingewiesen,
dass die Lage serbischer Deserteure
auch in Ungarn weiterhin problematisch
ist und die Betroffenen sich selbst
im Falle einer künftigen Amnestie
an ihren alten Wohnorten in Gefahr sehen. |
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Eine Arbeitsgruppe der bayerischen
CSU-Regierung hat nach Medienberichten
einen Bericht zur "Zuwanderungssteuerung
und Zuwanderungsbegrenzung" vorgelegt.
Der bayerischen Landesregierung wurde
die späte (göttliche?) Einsicht
vermittelt, dass eine Zuwanderung von
bis zu 200.000 Personen im Jahr verkraftbar
ist. Hartnäckig allerdings hält
man an der Überzeugung fest, gebären
sei besser als zuwandern lassen und dies
mit zum Teil haarsträubenden Formulierungen:
"Das Überleben eines Volkes
ist in erster Linie ein Überleben
in den eigenen Nachkommen".
Dass man selbst bei einem spontanen Entschluss
der gesamten bayerischen Bevölkerungskohorte
im reproduktionsfähigen Alter zum
Zeugen und Gebären einen langen
Atem braucht, weiß auch die CSU,
die in ihrem Papier davon ausgeht, dass
eine neue Familienpolitik mindestens
zwanzig Jahre Anlauf braucht. Den Spielraum
für die Zuwanderung qualifizierter
Fachkräfte möchte die bayerische
Staatsregierung auf Kosten von Asylsuchenden
schaffen und geht dabei wieder einmal
aufs Ganze. Das Asylgrundrecht soll durch
eine institutionelle Garantie ersetzt
werden, weil anders eine Beschleunigung
der Verfahren nicht zu erreichen sei.
Statt der Klage vor den Verwaltungsgerichten
stellt man sich ein Beschwerdeverfahren
vor unabhängigen Ausschüssen
vor, deren Entscheidungen unanfechtbar
sind. Keine Gedanken macht man sich darüber,
dass der Umstieg vom Rechtsweg auf das
Ausschussmodell einen großen Aufwand
und einen Verlust an Sachkunde mit sich
bringen würde. Nicht mehr ganz neu,
sondern in Niedersachsen und in Rheinland-Pfalz
bereits umgesetzt ist der Vorschlag,
abgelehnte Asylsuchende in "Ausreisezentren"
unterzubringen und angeblich mangelnde
Kooperationsbereitschaft bei der Passbeschaffung
mit Haft zu ahnden. Armut mag ein großer
Glanz von innen sein, führt jedoch
die interministerielle Arbeitsgruppe
in Bayern hauptsächlich zu der Forderung,
es solle verstärkt von der gesetzlichen
Möglichkeit Gebrauch machen, sozialhilfebedürftige
Ausländerinnen und Ausländer
auszuweisen. Es war schon immer nicht
ganz leicht nachzuvollziehen, was in
Bayern unter "christlich" verstanden
wird. |
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Ganz besonders wild geriert sich die CSU
regelmäßig bei den Klausurtagungen
ihrer Bundestagslandesgruppe in Wildbad
Kreuth. Das bei der diesjährigen
Klausur verabschiedete Papier "Europapolitik
mit Augenmaß" spiegelt
in seinen markigen Formulierungen wider,
wozu das gesunde Reizklima der heimischen
Bergwelt befähigt. So heißt
es unter Punkt VII "Zuwanderungsanreize
beseitigen", in dem die Vorschläge
der Europäischen Kommission zur
Harmonisierung der Asylverfahren kritisiert
werden: "Die wirksamste Vorsorge
gegen die mit dem Aufenthalt unberechtigter
Asylbewerber verbundenen Kosten ist die
konsequente Durchsetzung des Sachleistungsprinzips."
Diese aus einem Ländervergleich
gewonnene Einsicht soll in Europa Standard
werden und gegenüber in Deutschland
bisher säumigen Länderregierungen
durchgesetzt werden. Die Leistungen für
Asylbewerber müssten auf europäische
Standards abgesenkt werden und diese
künftig ohne Befristung für
alle Asylbewerber gelten, die nicht anerkannt
werden. Übergangen wird die Tatsache,
dass das Sachleistungsprinzip keineswegs
überall gilt und da, wo es in den
letzten Jahren eingeführt worden
ist, der Druck des "Modells Deutschland"
nicht zu verkennen ist. Europäische
Standards gibt es innerhalb der EU nicht
einmal für die sozialen Leistungen
für die EU-Inländer zu unterschiedlich
sind die entsprechenden Traditionen und
die Leistungsfähigkeit der jeweiligen
Sozialsysteme. (Auf eine umfangreiche
Untersuchung zu den Leistungen für
Asylbewerberinnen und -bewerber in diversen
europäischen Staaten haben wir bereits
früher hingewiesen. (s. Denise
Efionayi-Mäder, Schweizerisches
Forum für Migrationsstudien in Infoservice
Ausgabe Nr.26) Was also will die
CSU? Auf jeden Fall weniger, möglichst
nichts. Die Praxis des obdachlos Aussetzens
und Aushungerns in Berlin zeigt, wie
es geht. |
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Am 31. Oktober 2000 wurde der Kurde Hüseyin
Calhan in die Türkei abgeschoben.
Er lebte seit 1998 im Wanderkirchenasyl
in Nordrhein-Westfalen. Er hatte in seinem
Asylantrag geltend gemacht, er sei Opfer
von Folter und Misshandlungen geworden.
Die Regionalstelle für die Region
Aachen Stadt im Bistum Aachen hat jetzt
auf die empörenden Umstände
des Abschiebeverfahrens hingewiesen.
Auch hier im Mittelpunkt der Kritik eine
fragwürdige gutachterliche Stellungnahme
eines fachärztlich möglicherweise
überhaupt nicht qualifizierten Arztes,
die den Weg zur Abschiebung schließlich
frei machte. Die Regionalstelle hat die
Qualität der gutachterlichen Stellungnahme
des eingeschalteten Arztes von anderen
Fachleuten analysieren lassen. Der Fall
belegt wieder einmal, wie bereitwillig
Richter in Abschiebungsfällen Ärzten
Kompetenzen zusprechen, die sie gar nicht
haben oder sich in anderen Fällen
selbst zum Obergutachter aufschwingen.
Nähere Informationen dazu bei: im Bistum Aachen |
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Nach obergerichtlicher
Rechtsprechung in Großbritannien
gelten Frankreich und Deutschland nicht
als sichere Drittstaaten für bestimmte
Asylsuchende. Fünf englische Oberrichter
(Lawlords) untersagten dem britischen
Innenminister die Abschiebung einer Somalierin
und eines Algeriers, weil Frankreich
und Deutschland die Betroffenen vermutlich
in ihr Herkunftsland schicken würden.
Großbritannien vertritt eine großzügigere
Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention
in der Frage nichtstaatlicher Verfolgung.
Im Präzedenzfall der Somalierin,
die 1997 nach Deutschland geflohen war,
ging es um die Verfolgung ihres Clans
durch bewaffnete Gruppen. Der Algerier,
der aus Frankreich kommend 1999 in Großbritannien
Asyl beantragt hatte, hatte angegeben,
von islamischen Fundamentalisten mit
dem Tode bedroht worden zu sein. |
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Neuere Informationen zum Umgang seitens
deutscher und türkischer Behörden
mit suizidgefährdeten türkischen
Staatsangehörigen, die man komplikationsfrei
abschieben möchte, enthält
der Einzelentscheiderbrief des Bundesamtes
für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge Nr. 12/00. Der Autor
bezieht sich auf eine Auskunft des deutschen
Generalkonsulates Istanbul an die Stadt
München vom 26. September 2000,
bei der es wohl allerdings generell um
ein Prozedere bei der Ausreise psychisch
kranker türkischer Staatsangehöriger
geht. |
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Trotz Winter und Uranverseuchungen werden
aus Bayern weiter Sammelabschiebungen
von Kosovoflüchtlingen durchgeführt.
In einer Presseerklärung vom 17.
Januar 2001 weist der Bayerische Flüchtlingsrat
auf die Praxis hin, die Abschiebung von
Straftätern in den Vordergrund zu
stellen, die Flüge aber gegebenenfalls
mit Sozialhilfeempfängern und empfängerinnen
aufzufüllen. Auch andere Bundesländer
beteiligen sich entgegen der UN-Zivilverwaltung
im Kosovo an Abschiebungsflügen.
Nach Informationen des Flüchtlingsrates
NRW gibt es derzeit wöchentlich
bis zu drei Abschiebungsflüge nach
Pristina: - Donnerstags von Düsseldorf
(bis März angeblich Abschiebungen
nur von Straftätern) Argumentationshilfen
gegen Abschiebungen in den Kosovo
und wichtige Links finden sich auf
den Sonderseiten
des UNHCR |
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Mit der Bitte um Unterstützung für
ihre Forderung, aus Arnstadt (Thüringen)
in eine andere Stadt ziehen zu können,
haben sich afrikanische Asylbewerberinnen
und Asylbewerber an den Thüringischen
Flüchtlingsrat gewendet. Sie waren
zuvor zum wiederholten Mal Opfer ausländerfeindlicher
Attacken geworden. Eine Pressemitteilung
des Flüchtlingsrates Thüringen
vom 19. Januar 2001
schildert
die Ereignisse. |
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Die kritische Öffentlichkeitsarbeit
des Flüchtlingsrates Thüringen
e.V. kann gelegentlich prekär
werden, wie eine Presseerklärung
vom 20. Januar 2001 belegt.
Am 18. Januar 2001 verhandelte das Amtsgericht
Ilmenau gegen die Vorsitzende des Flüchtlingsrates
wegen übler Nachrede. Die dem Fall
zugrunde liegenden Ereignisse aus dem
Jahr 1998 einem sierra-leonischen Asylbewerber
war über Monate hinweg durch das
Landratsamt eine dringend erforderliche
Operation verweigert worden legen die
Frage nahe, ob nicht ganz andere Ermittlungsverfahren
hätten eingeleitet werden müssen
als das gegen die Vorsitzende des Flüchtlingsrates.
Der Fall zeigt auch, wie hilflos Flüchtlinge
ohne Begleitung bei Behörden im
Ernstfall sind. |
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Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
im Jahre 1999 hat das
Statistische Bundesamt
einer
Arbeitsunterlage zusammengestellt.
Eine Asylbewerberleistungsstatistik gibt
es seit 1994. Das Gesetz selbst sieht
in § 12 eine umfassende Verpflichtung
der Behörden zur statistischen Erfassung
von Leistungsdaten beinhaltet. |
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Unter dem Titel "Ohne Recht auf
Aufenthalt" hat die Evangelische
Kirche von Westfalen eine Handreichung
zur Situation von Flüchtlingen ohne
legalen Aufenthaltsstatus herausgegeben.
Sie enthält unter anderem auch Hinweise
auf beispielhafte Projekte und Initiativen
für Illegalisierte in Westfalen.
Bestelladresse: Kirchenleitung der Evangelische
Kirche von Westfalen, Altstädter
Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld |
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Rechtsanwalt Hubert Heinhold aus München
hat sich einem Beitrag
für das
asylpolitische Forum 2000 der Evangelischen
Akademie Mühlheim an der Ruhr am
8. Dezember 2000 "Zur Diskussion
um Greencard, Einwanderung und Asyl"
geäußert. In einem persönlichen
Diskussionsbeitrag beschäftigt er
sich mit den möglichen Auswirkungen
eventueller Vorschläge der Einwanderungskommission
für den Schutz von Flüchtlingen.
Der Gefahr einer sich abzeichnenden erneuten
Diskussion um eine Beschleunigung des
Asylverfahrens und weiterer Verkürzungen
des Rechtsweges stellt er konstruktive
Vorschläge gegenüber, wie der
ohne Zweifel vorhandenen Schwerfälligkeit
des deutschen Asylrechtssystems ohne
wesentliche Rechtsverkürzung begegnet
werden könnte. |
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Die Menschenrechtsorganisation Algeria
watch hat im Januar 2001 die Infomappe
Nummer 15 veröffentlicht. Sie
enthält aktuelle Artikel zu Menschenrechtsverletzungen,
so zum Beispiel darüber, dass auch
im Jahr 2000 vermutlich ca. 9.000 Menschen
Opfer von Massakern geworden sind. In
einem einleitenden Text versucht algeria
watch die fortwährende Gewalt in
den politischen Kontext Algeriens einzuordnen.
Die Infomappe enthält auch einen
Bericht der International Crisis Group
vom 20. Oktober 2000 mit dem Titel "Die
algerische Krise: Kein Ende in Sicht".
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"Die Hölle liegt in Australien". So formuliert die Frankfurter Rundschau vom 30. Januar 2001 angesichts der menschenunwürdigen Zustände in australischen Lagern für Asylbewerber. Bei der brutalen Behandlung von Asylsuchenden nimmt Australien unter seinem Einwanderungsminister Philip Raddock einen internationalen Spitzenplatz ein. Meldungen aus dem europäischen Ausland: Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50. |
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Belgien: |
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Griechenland: |
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Griechenland: |
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Großbritannien: |
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Großbritannien: |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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