Frankfurter Rundschau vom 8. September 2000

Richter halten Botschaftsberichte für beschönigend

OVG Münster lehnt Abschiebung nach Bosnien ab / "Erhebliche Zweifel" an vernünftiger medizinischer Versorgung

Von Reinhard Voss

Schwer traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina dürfen nach einem Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, weil sie dort nicht vernünftig behandelt werden können.

DÜSSELDORF, 7. September. Der 19. Senat des OVG hat mit seiner Entscheidung Berichten der deutschen Botschaft in Sarajewo widersprochen, auf die sich die Ausländerbehörden bei ihren Abschiebeverfügungen regelmäßig berufen. Diese Botschafts-Angaben über eine angeblich ausreichende medizinische Versorgung von traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlingen in ihrer Heimat seien "nicht substantiiert und in sich unschlüssig", urteilten die Richter. Selbst der jüngste Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die Situation in Bosnien-Herzegowina sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kapazitäten für die Versorgung der dort bereits lebenden Kranken fehlten. Der Senat lehnte deshalb die Abschiebung eines traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlings nach Bosnien ab.

Bei schwer traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlingen besteht derzeit in Bosnien-Herzegowina nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts "unter Berücksichtigung des Standes der medizinischen Versorgung und der vielschichtigen psychischen Folgen der Rückkehr unter dem Einfluss der aktuellen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Situation in Bosnien und Herzegowina eine hohe Wahrscheinlichkeit erneuter Traumatisierung, die noch größer wird, wenn weitere Faktoren wie Armut hinzukommen". Weiter schreiben die Richter in ihren Beschluss, die Rehabilitationszentren in dem vom Bürgerkrieg noch vielerorts zerstörten Land seien schlecht ausgestattet. Darüber hinaus seien die örtlichen Fachkräfte "nicht fortgebildet, um den durch den Konflikt hervorgerufenen Traumata und psychischen Störungen wirkungsvoll begegnen zu können".

Die Richter äußern deshalb "erhebliche Zweifel" an der Behauptung, dass in Bosnien-Herzegowina ausreichende Behandlungsmöglichkeiten für diese kranken Menschen vorhanden sind.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens, derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern, kündigte am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag an, dass die IMK auf ihrer Herbst-Sitzung Mitte November in Bonn "über den weiteren Aufenthalt" dieser kranken Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland beraten werde. Von den ursprünglich in Nordrhein-Westfalen aufgenommenen 75 000 Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina sind nach Behrens' Angaben bisher 69 000 freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Knapp 1500 Frauen und Männer wurden abgeschoben.

Der Düsseldorfer Innenminister bezweifelte in diesem Zusammenhang, dass alle Flüchtlinge aus Kosovo noch in diesem Jahr in ihre Heimat zurückgeschickt werden können, wie dies die Innenminister von Bund und Ländern im vergangenen Winter noch geplant hatten.

Auf ihrer Sitzung in Bonn müssten sich die Innenminister auch über "eine Streckung der Ausreisefristen" verständigen, meinte Behrens. An der "Grundeinschätzung" aller Innenminister, dass eine Rückkehr nach Kosovo "möglich und zumutbar ist", würden gestreckte Fristen aber nichts ändern, versicherte der IMK-Vorsitzende.

[ document info ] Copyright © Frankfurter Rundschau 2000 Dokument erstellt am 07.09.2000 um 21:16:18 Uhr Erscheinungsdatum 08.09.2000