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Die Abschiebung staatenloser LibanesInnen in die Türkei
im Kontext der EU-Migrationspolitik
Die Abschiebung von kurdischen Flüchtlingen aus dem Libanon ist kein isoliertes Bremer Projekt, sondern wird bundesweit betrieben. In Essen operiert der dortige Ordnungsdezernent Ludger Hinsen (CDU) mit ähnlichen Parolen wie Bremer Innenpolitiker. Nach Presseberichten möchte er die etwa 2.000 in Essen lebenden staatenlosen LibanesInnen "mit allen Mitteln" abschieben. Was er damit meint, soll er mit dem Satz "und wenn wir sie mit dem Flugzeug abwerfen" erläutert haben (FR 2. Juni 2000).
Seit Jahren suchen die deutschen Behörden nach Möglichkeiten, zumindest einen großen Teil der hier lebenden libanesischen Bürgerkriegsflüchtlinge loszuwerden. Diese Bestrebungen gehen zurück bis in das Jahr 1983, als sich die Bundesregierung durch Kontakte mit der libanesischen Regierung bemühte, für staatenlosen KurdInnen Möglichkeiten der Wiedereinreise in den Libanon zu eröffnen. Die Aktivitäten blieben erfolglos, d.h. der Libanon verweigerte staatenlosen KurdInnen, die das Land verlassen hatten, die Wiedereinreise.
In den 90er Jahren ist seitens der Bundesregierung versucht worden, mit dem Libanon ein Rückübernahmeabkommen auszuhandeln. Der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium Lintner begründete die Pläne im Juni 1997 vor dem Bundestag damit, dass die instabile Lage in Nahost nicht ausreiche, "um ein Dauerbleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland anerkennen zu können". (FR 15.8.97) Die Berliner Ausländerbehörde hatte bereits im April 1997 Schreiben verschickt, in denen libanesischen Bürgerkriegsflüchtlingen die letztmalige Verlängerung ihrer Duldungen angekündigt wurde:
"Im Hinblick auf ein Rückführungsabkommen mit dem Libanon und ein dazu gehörendes Rückführungsprotokoll, das voraussichtlich bis Ende Juni unterzeichnet sein wird, müssen wir Sie davon in Kenntnis setzen, daß ihnen heute die Duldung letztmalig für drei Monate erteilt wird". (taz 11.6.1997)
Presseberichten zufolge seien der libanesischen Staatssicherheit seitens der deutschen Behörden Listen zur Überprüfung vorgelegt worden, die die Namen von 16.000 zurückzunehmenden PalästinenserInnen und KurdInnen enthielten.
Da es mit dem Abkommen zumindest bislang nichts wurde, spielen die deutschen Behörden nun offenbar die türkische Karte. Wer bei erfolgreichem Abschluss eines Abkommens mit dem Libanon als "Libanese" in den Libanon abgeschoben worden wäre, soll nun als "Türke" in die Türkei abgeschoben werden. Als Mittel dienen die türkischen Pässe, mit denen die Menschen eingereist sind.
Die Bemühungen, staatenlose LibanesInnen oder Personen ungeklärter Identität in die Türkei abzuschieben, haben ihren Kontext in dem Bemühen der EU, das Flucht- und Migrationsproblem an die Herkunftsländer und Transitstaaten zurückzuverweisen. Auf der Innenminister-Konferenz in Tampere 1999 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Bundesrepublik auf eine gemeinsame Strategie.
"The European Community was mandated by the Tampere European Council in October 1999, and by the recent Justice and Home Affairs (JHA) Council's decision to include standard clauses in agreements with third countries on the question of readmission. …Agreement was finally reached on a framework agreement - which provides a basis for negotiated bilateral agreements with each ACP state."(EU-ACP Bulletin, 10.2.00)
Die Bundesrepublik in ihrer Rolle als Präsidentin der EU-Kommission hat im April 1999 der Arbeitsgruppe Migration (Ausweisungen) einen Bericht vorgelegt, der feststellt:
"the incorporation of readmission clauses in association and cooperation agreements concluded by the Community with third countries.. [has] a major role to play in a comprehensive policy with regard to expulsion... [a] coherent policy with regard to expulsion... may include all areas, but especially economic, development and foreign policy aspects."(Strategy on migration and asylum policy, ref: 6097/99, MIGR 18, 12.4.99)
In diesem Sinne ist die EU und jeder einzelne Mitgliedsstaat bemüht, Rücknahmeabkommen sowohl mit Herkunftsstaaten, als auch mit Transitstaaten abzuschließen. Im Rahmen dieser Bemühungen wird mitunter starker Druck auf die Verhandlungspartner ausgeübt. Beispielsweise werden sog. Entwicklungshilfe oder Handelsabkommen an eine Zustimmung zu den Vorhaben der EU-Migrationspolitik geknüpft.
Diese Politik spiegelt sich insbesondere im Rahmen der Verhandlungen um die Lome III Konvention mit den AKP Staaten wider, Artikel 13 sagt aus:
"These agreements shall also cover, if deemed necessary by any of the Parties, arrangements for the readmission of third country nationals and stateless persons".
Im Fall der Türkei wird an die beantragte Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Bereits 1995 hat die International Organisation of Migration/Genf eine Studie zur Rolle der Türkei als Transitland vorgelegt (IOM (1995): Transit Migration in Turkey – Migration Information Program, Genf: IOM). Darin wird - auf einer Umfrage unter TransitmigrantInnen basierend - recht präzise dargelegt, dass Bestechungsgelder, der Erwerb von gefälschten Visa und Passpapieren eine zentrale Rolle in der Weitermigration nach West-Europa spielt. So gaben beispielsweise iranische Flüchtlinge an, dass sie beabsichtigten
"to pay bribes (67 per cent) for further migration, were planning to pay for false visas and passports in case they did not have a valid passport. All of them were planning to leave Turkey by plane".(S. 41)
Seit Mitte der 1990 Jahre empfehlen internationale Organisationen, die IOM, der UNHCR und die EU der Türkei, EU-Erfordernissen zu entsprechen. Dabei sollen im Einklang mit der Genfer Konvention sowohl die Grenz- und Migrationskontrolle verbessert, als auch Asyl- und Migrationslegislative und Administration eingeführt werden. Beides ist Vorraussetzung, um die Türkei als sicheren Drittstaat zu deklarieren und Rückschiebungen von TransitmigrantInnen zuzulassen. Die IOM kritisierte 1995
"despite the fact that Turkey, applying the 1951 Geneva Convention with a geographical limitation, does not have any legal obligation to recognize refugees from outside Europe".
Sie empfahl daher,
"5. that border control in Turkey is a fundamental tool to fight irregular migration;
6. that asylum seeker and refugee applications should be a subject of careful and rapid decision, and within this context, national and international collaboration should be sought".
Am 9. und 10. März 1998 besuchte die EU-Präsidentschaft in Begleitung des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Migration und Vertretern der Kommission und des Generalsekretariats Istanbul und Ankara. In einer Note der Präsidentschaft an das K4 Komitee vom 21. April 1998 heißt es dazu unter anderem:
"In Istanbul beschrieben Beamte der Sicherheits- und Fremdenpolizei die Bedeutung Istanbuls als eines Transitpunktes für die illegale Einwanderung in die EU, insbesondere von Staatsbürgern des Iran, Irak, Sri Lankas, aus Bangladesh, Pakistan und Ägypten. Sie ersuchten die EU um Unterstützung zur Verbesserung der Zurückschiebung von Personen aus Drittstaaten, die sich illegal in der Türkei aufhalten, in ihre Herkunftsländer sowie zur Fortsetzung des Kontakts und der Zusammenarbeit auf offizieller Ebene.
In Ankara versicherten Vertreter des Außen- und Innenministeriums ihre Bereitschaft, auf technischer Ebene zusammenzuarbeiten, und brachten ihr Interesse an einem verstärkten Informationsaustausch und technischer Unterstützung bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung zum Ausdruck. (...)
Im Licht dieser Kontakte und, soweit relevant, unter Einbeziehung des UNHCR könnte eine weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in den folgenden Bereichen nützlich sein: Prüfung von Wegen zur Sicherstellung einer ordentlichen Überprüfung von Asylsuchenden und Unterstützung zu diesem Zweck; die Überprüfung der Bedingungen der Inhaftierung illegaler Einwanderer vor der Zurückführung; der Austausch von praktischer Erfahrung zum Bewirken der Rückkehr in dritte Länder, insbesondere Pakistan und Bangladesh; Unterstützung für die Entwicklung neuer türkischer Einwanderungsgesetze; technische Unterstützung zur Verbesserung der Aufdeckung falscher Papiere an der Grenze. Die Präsidentschaft wird diese Vorschläge in die relevanten Arbeitsgruppen weitergeben." (zitiert nach FLÜCHTLINGSRAT - Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen, Heft 53/54)
Mit dem 1999 auf der Innenminister-Konferenz in Tampere vorgelegten Aktionsplan Irak zielt die EU insbesondere auf die Türkei, er ist explizit ausgewiesen als "Aktionsplan der EU betreffend den Zustrom von Zuwanderern aus dem Irak und den Nachbargebieten".(Hochrangige Gruppe "Asyl und Migration (1999): Aktionsplan Irak, SN 3769/2/99 REV 2, Brüssel) Dort heißt es allgemein unter E:
"Erforderliche Maßnahmen der Gemeinschaft/Union", "die Türkei ist aufgrund ihrer geographischen Lage ein wichtiges Transitland"
und weiter unter der Rubrik
"Dialog mit der Türkei – Migration, ...Aushandlung eines Transitabkommens mit der Türkei, das es den EU-Mitgliedstaaten gestatten würde, abgelehnte irakische Asylbewerber auf freiwilliger Basis sowie zwangsweise in den Nord-Irak zurückzuführen".
Der Kooperation mit der Türkei zur Umsetzung von Rückführungen wird mit diesem Aktionsplan eine zentrale Rolle beigemessen. Da sich der Aktionsplan Irak auch auf die Nachbargebiete erstreckt - er umfaßt implizit die Rückführung auch jener MigrantInnen aus den Nachbargebieten und weiteren Herkunftsländern - wird die Türkei auch in dieses Vorhaben eingebunden, sogar explizit in Verhandlungen um die Rückführung nach "Bangladesh und Pakistan".
Obwohl nicht alle Verhandlungsschritte und Dokumente, vor allem nicht alle bilateralen Prozesse bekannt werden oder zugänglich sind, wird doch erkennbar, dass die Ausweisungsbemühungen von staatenlosen Libanesen in die Türkei Bestandteil umfassender Strategien sind. Noch erweckt man den Anschein, es handele sich um türkischer Staatsangehörige oder zumindest um Personen mit türkischen Identitätsnachweisen, obgleich unerheblich ist, ob diese echt oder gefälscht sind. Der Versuch, staatenlose KurdInnen aus dem Libanon in die Türkei abzuschieben erklärt sich jedoch bereits aus der innerhalb der EU verbreiteten Politik, man könne das Migrations- und Flüchtlingsproblem an die Europa vorgelagerten Staaten delegieren. Es handelt sich nicht um einen isolierten Vorstoß Bremer Behörden, sondern entpuppt sich vielmehr als eine frühe Maßnahme im Geiste der EU-Strategie zur Rückführung nicht-türkischer oder Personen zweifelhafter Identität.
An diesem Vorgang läßt sich erkennen, wie sich die abstrakt wirkenden Erklärungen der EU-Mitgliedstaaten auswirken (werden).
Franck Düvell, Matthias Brettner