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Infomappe Nr. 35 Juli - 2000

Die 9. Sitzung des "Gemeinsamen Expertenausschusses gemäß Artikel 9 des deutsch-bosnischen Rückübernahmeabkommens" hat zu einer veränderten Einschätzung der Behandlungsmöglichkeiten traumatisierter Personen in Bosnien-Herzegowina geführt. In der abgestimmten Niederschrift der Sitzung (319 KB), die am 11. und 12. Mai 2000 in Berlin stattgefunden hat, wird ausgeführt, die in der letzten Sitzung in Aussicht gestellte Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten für Personen, die einer besonders intensiven Therapie bedürfen, sei bisher noch nicht eingetreten. Der Grund hierfür sei insbesondere in der Nichtumsetzung von diesbezüglichen Hilfsprogrammen der EU zu sehen. PRO ASYL hat daraufhin gefordert, die auf den somit revidierten Einschätzungen des Expertenausschusses vom vergangenen Jahr basierenden Ländererlasse, mit denen auch traumatisierte Flüchtlinge zur Ausreise nach Bosnien-Herzegowina aufgefordert werden, mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen.
Insgesamt ist die Abgestimmte Niederschrift nach wie vor so offen formuliert, dass sie abschiebungswilligen Innenministern genügend Interpretationsspielraum lässt: Die Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten traumatisierter Personen wird ohne jegliche Grundlage einfach für Herbst 2000 prognostiziert.

Im April diesen Jahres hat sich die Deutsche Botschaft in Sarajevo in einem Schreiben (90 KB) an den Caritasverband Wiesbaden erneut zu den Therapiemöglichkeiten für rückkehrende traumatisierte Flüchtlinge in Bosnien-Herzegowina geäußert. Dabei wurde klargestellt:
"Die 'Behandlung' beschränkt sich in den meisten Fällen auf ein 10-minütiges Gespräch und Weiterverschreibung von Medikamenten. Eine Psychotherapie im Sinne einer Gesprächstherapie findet nicht statt."

UNHCR-Deutschland hat im Rahmen der gemeinsamen Pressekonferenz von UNHCR, Wohlfahrtsverbänden und PRO ASYL anlässlich der Vorstellung der Studie "Zur sozialen Struktur der bosnischen Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland" am 29. Mai 2000 in Berlin eine aktuelle Übersicht über die noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausreisepflichtigen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge und eine Übersicht über Bleiberechtsregelungen für diesen Personenkreis in anderen Staaten vorgelegt. Darüber hinaus richtete der Vertreter des UNHCR in Deutschland, Jean-Noel Wetterwald, einen Appell zum Kurswechsel an die Landesinnenminister.


Der interfraktionelle Osterappell von über 100 Bundestagsabgeordneten an die Ministerpräsidenten der Länder "Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik beachten" (vgl. Infonetz Asyl/Ausgabe 31 - Mai 2000) ist als Entschließungsantrag (551 KB) in den Bundestag eingebracht und dort am 6. Juli 2000 mit Mehrheit verabschiedet worden. Die Bundesregierung ist nunmehr durch das Parlament aufgefordert, sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, dass Personengruppen aus Bosnien-Herzegowina, die weiterhin des internationalen Schutzes bedürfen, ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland erhalten.


Der Druck auf die Innenminister, sich endlich ernsthaft mit einer Abschlussregelung für die noch in Deutschland lebenden bosnischen Kriegsflüchtlinge zu befassen, führt zu ersten Ergebnissen: Mit Schreiben vom 19. Juni 2000 hat sich der amtierende Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Dr. Fritz Behrens (NRW) an seine Länderkollegen gewandt und u.a. aufgrund der veränderten Einschätzungen der deutsch-bosnischen Expertenkommission angeregt, dass bei schwer Traumatisierten bis zur Herbst-IMK keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Es wird weiter ins Auge gefasst, dass "auch die Frage der Gewährung eines dauerhaften Aufenthaltsrechtes Gegenstand der Beratungen" der Innenministerkonferenz im November sein könnte. s.a. Frankfurter Rundschau vom 4. Juli 2000: NRW tritt für Flüchtlinge ein


In zwei Studien zur Situation in Bosnien-Herzegowina zeichnet UNHCR-Sarajevo weiterhin ein bedrückendes Bild der Rückkehrperspektiven für Minderheiten(UNHCR: Returnee Monitoring Study: Minority Returns to the Republika Srpska - Bosnia-Herzegowina) (178 KB) und insbesondere für Frauen, die Minderheiten angehören.(UNHCR: Entmutigende Aussichten - Minderheiten angehörende Frauen: Hindernisse für Ihre Rückkehr und Integration. Sarajevo April 2000) (150 KB)


Die AG KDV im Krieg und Connection e.V. haben die Ausgabe Nr. 4/2000 ihres "Rundbriefes KDV im Krieg" veröffentlicht. Er enthält u.a. wichtige Informationen über Situation von Deserteuren aus Serbien und Ungarn und einen Grundsatzartikel zur türkischen Armee als eigentliche Macht im Staate. Der Rundbrief kann bezogen werden über:
Connection e.V., Gerberstr. 5, 63065 Offenbach,
Tel: 069/ 82375534, Fax: 069/ 82375535, e-mail

Hingewiesen wird im Rundbrief auch auf eine inzwischen vorliegende Übersetzung eines wichtigen Berichts über Menschenrechtsverletzungen in der türkischen Armee, der sich auf Vorfälle aus dem Jahr 1998 bezieht. Er wurde im Original herausgegeben vom Study Center on Turkey in Amsterdam und wurde von der Organisation DFG-VK Berlin in einer Pressekonferenz vorgestellt. Der Bericht kann bezogen werden bei der DFG-VK Berlin, Görlitzerstr. 63, 10997 Berlin,
Tel.: 030/61074411, Fax. 030/61074410.

Connection e.V. hat Ende Juni die Dokumentation der Fachtagung "Städte nehmen Deserteure auf", die am 17. und 18. Juni 2000 in Münster stattfand, veröffentlicht.

Eine subjektive Auswahl von Büchern zum Thema "Illegal? Was es heißt, in Europa ohne Papiere zu leben" hat Stephan Dünnwald für den Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates Nummer 74 Juli / August 2000 zusammengestellt.

Wer seine Residenzpflicht (die Beschränkung des Aufenthalts während des Asylverfahrens auf den Bezirk einer Ausländerbehörde) verletzt, hat – jedenfalls im Fall mehrfacher Verstöße – die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik maßgeblich beeinträchtigt und erhebliche Interessen der Bundesrepublik verletzt. Dies soll zur Ausweisung führen. Diese Ansicht vertritt ganz ernsthaft das Landratsamt Wartburgkreis (Thüringen) im Fall des sierraleonischen Staatsangehörigen Jose Maria Jones. Jones hatte mit einer Delegation im Rahmen der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen teilgenommen. Die Gruppe wurde mehrmals an Tankstellen in Bayern kontrolliert. Offenbar soll ein Exempel statuiert werden. Allerdings kann die Ausweisung erst dann vollzogen werden, wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wird. Auffällig am Ausweisungsbescheid des Landratsamtes ist u.a., dass nicht ernsthaft dargestellt wird, welche Rechtsgüter denn durch das Verhalten von Herrn Jones beeinträchtigt worden sein sollen, sondern generalpräventiv argumentiert wird. Andere Ausländer sollten davon abgehalten werden, Straftaten gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik zu begehen. Es seien im Bereich der Verstöße gegen die räumliche Beschränkung zunehmend Anhäufungen derartiger Straftaten festzustellen.
In Thüringen hat die Residenzpflicht über ihren grundsätzlich schikanösen Charakter hinaus weitere belastende Aspekte: Viele thüringische Flüchtlingsunterkünfte sind sehr abgelegen, eine Infrastruktur für Beratung und Informationsbeschaffung ist kaum vorhanden. In einer Reihe von Fällen führt die geographische Lage der Unterkünfte und der Zuschnitt der Kreisgebiete dazu, dass die Residenzpflicht schon beim Aufenthalt in der nächsten größeren Stadt verletzt ist. Erlaubnisse zum Verlassen des Aufenthaltsbereichs werden sehr restriktiv erteilt. Asylsuchende müssen für die Ausstellung der Erlaubnis auch noch Gebühren in Höhe von DM 15,- zahlen, hinzu kommen in der Regel Fahrtkosten zur jeweiligen Ausländerbehörde.
Weitere Informationen zum Fall Jose Maria Jones und zur Kritik an der Residenzpflicht bei: Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Koordinierungsbüro: Internationaler Menschenrechtsverein, Wachmannstraße 81, 28199 Bremen, Tel. 0421-5577093, Fax: 0421-5577094, e-mail, The Voice Africa Forum, Schillergässchen 5, 07743 Jena, Tel: 03641-665214

Nach einem Besuch der Asylbewerberunterkunft auf dem Frankfurter Flughafen hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für die Beibehaltung des Flughafenverfahrens ausgesprochen. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion Dieter Wiefelspütz regte jedoch an, Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige vom Flughafenverfahren auszunehmen, da sie in der Regel nicht untertauchten. Wiefelspütz kündigte an, die SPD-Bundestagsfraktion werde sich dafür einsetzen, die lange Aufenthaltsdauer im Transit zu verkürzen. Mehr als 30 Aufenthaltstage seien aus humanitären Gründen nicht angemessen. Wiefelspütz äußerte die Hoffnung, dass man innerhalb der nächsten drei Monate zu einer diesbezüglichen Lösung kommen werde. PRO ASYL hat verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahl der Langzeitaufenthalte im Transit in der Ära der Rot-Grünen Regierungskoalition drastisch zugenommen hat. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist die hohe Zahl der Asylentscheidungen als "offensichtlich unbegründet". Nach dem Selbstmord einer algerischen Frau ging die Zahl der "Langzeitaufenthalter" im Transit des Rhein-Main-Flughafens durch eine Reihe von humanitären Einreiseentscheidungen zunächst zurück.
Die SPD-Delegation äußerte heftige Kritik an den Unterbringungsverhältnissen im Frankfurter Flughafen. Die Verhältnisse seien menschenunwürdig und unhaltbar. Dies ist die Begleitmusik für Planung und Bau einer neuen Flüchtlingsunterkunft im Flughafen, die im Herbst 2001 bezugsfertig sein soll.

Der Kirchenasylfall der türkisch-kurdischen Familie Akyüz, die in der Obhut der ESG Mainz untergekommen ist, hat einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt, nachdem der Kabarettist Dieter Hildebrandt einige deutliche Worte über die Praktiken der Wiesbadener Ausländerbehörde verloren hat. Recherchen eines ZDF-Teams der Sendung "Mit mir nicht" sowie des Magazins Stern haben Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das von der Familie geschilderte Verfolgungsschicksal im Kern stimmt. Der Familie droht die Abschiebung, nachdem auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg im Eilverfahren nicht bereit war, der Bundesregierung zu empfehlen, die Familie zunächst nicht in die Türkei abzuschieben, bevor das Gericht Gelegenheit hatte, die Beschwerde im Einzelnen zu prüfen. Der von PRO ASYL unterstützte Fall der Familie ist weiterhin in Karlsruhe und Straßburg anhängig. Das Kirchenasyl geht weiter. Weitere Informationen hat auch der Flüchtlingsrat Wiesbaden .


Ist die freiwillige Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger auf dem Landweg möglich oder nicht? Hierzu bestehen offensichtlich höchst unterschiedliche Auffassungen beim Bundesministerium des Innern und bei UNHCR. Die Frage hat erheblich praktische Bedeutung für den Status hierzulande lebender Afghanen. Das Bundesland Schleswig-Holstein beispielsweise hatte den Ausländerbehörden empfohlen, länger geduldeten Afghanen Aufenthaltsbefugnisse zu erteilen. Die Hansestadt Hamburg war mit dieser Weisungslage offensichtlich unzufrieden und hat beim BMI nachgefragt. Offenbar hat das BMI dann am 17. April 2000 auf diese "ergänzende Nachfrage" mit einem Schreiben reagiert, in dem die Auffassung vertreten wird, dass eine freiwillige Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan auf dem Landweg möglich sei, da die Landverbindungen über Pakistan und Turkmenistan offen seien. Das BMI bat das Kieler Innenministerium, das entsprechende Schreiben nicht weiterzugeben. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein startete daraufhin eine Nachfrage beim BMI, was denn die Haltung des BMI zur Frage der Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr nach Afghanistan sei. Die Antwort findet sich in einem Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium des Innern, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, vom 3. Juli 2000. "Auf eine entsprechende Anfrage der Behörde für Inneres der Freien Hansestadt Hamburg hatte das Bundesinnenministerium mit Schreiben vom 11. Januar 2000 geantwortet. Darin wurde im wesentlichen ausgeführt, dass nach dem Inkrafttreten der VN-Sicherheitsresolution 1267 Rückführungen nach Afghanistan auf dem Luftweg nicht möglich sind. Zu der Frage der Rückführungsmöglichkeit auf dem Landwege wurde mitgeteilt, dass Rückführungen nach hiesiger Einschätzung theoretisch möglich erscheinen, es jedoch unwahrscheinlich sei, dass Turkmenistan und/oder Pakistan bei derartigen Maßnahmen mitwirken.
Mit Schriftsatz vom 17. April 2000 wird auf ergänzende Nachfrage aus Hamburg in Anknüpfung an die bisherigen Ausführungen durch das Bundesinnenministerium dargelegt, dass eine freiwillige Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan auf dem Luftweg für möglich gehalten wird, da die Landverbindungen nach Afghanistan über Pakistan und/oder Turkmenistan offen sind. Ferner wird auf eine Pressemeldung des UNHCR vom 22. April 2000, nach der seit Beginn 1999 bereits 90.000 Flüchtlinge, davon 15.000 mit Unterstützung des UNHCR, nach Afghanistan zurückgekehrt sind, hingewiesen und dies als Indiz dafür gewertet, dass eine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan möglich ist und auch tatsächlich stattfindet.

Zur Verdeutlichung sei darauf verwiesen, dass die Ausführungen im Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 17. April 2000 ausdrücklich die Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr nach Afghanistan zum Gegenstand haben."
Der in diesem Schreiben als Kronzeuge zitierte UNHCR vertritt zum selben Thema aber offensichtlich eine ganz andere Position. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Wiener UNHCR-Regionalbüros vom 27. April (439 KB). Demnach ist eine Einreise nach Afghanistan auf dem Weg über Pakistan lediglich theoretisch möglich, "da Pakistan grundsätzlich keine afghanischen Staatsbürger von anderen Staaten übernimmt, auch dann nicht, wenn diese lediglich durch Pakistan durchreisen sollen." Eine Einreise in die von der Opposition kontrollierten Gebiete sei auf dem Luftweg nicht möglich. Ausführlich werden die Hindernisse an den Grenzen Afghanistans zu China und Tadschikistan benannt.
Telefonische Auskünfte von UNHCR an die eine kleine Anfrage vorbereitende PDS-Bundestagsfraktion führen weitere problematische Fakten auf:
- Der Iran erteilt Transitvisa allenfalls nach quälend langen Verfahren und nur nach ausdrücklicher Garantie, dass es sich im jeweiligen Fall um einen reinen Transit handelt.
- Die Grenzen zu Usbekistan sind geschlossen.
- Die Grenzübergänge zu Tadschikistan sind auf der afghanischen Seite zwischen Taliban und Talibangegnern umkämpft.
- Turkmenische Behörden erteilen Visa nur in seltenen Ausnahmefällen.
Der Vorgang zeigt, wie durch die Aufrechterhaltung einer Rückkehrfiktion langjährig hier lebenden Flüchtlingen aus Afghanistan die Möglichkeit genommen werden soll, ihren unsicheren Status zu verfestigen.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Arbeitsverbote. Diese Auffassung vertritt die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Ulrike Mascher. So schlicht und unter Berufung auf Artikel 12 Abs. 1 GG steht dies in der protokollierten Antwort auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dirk Niebel im Protokoll des Bundestages vom 7. Juni 2000. Es bedurfte schon einer Zusatzfrage des Abgeordneten, um die Staatssekretärin aus der Reserve zu locken. Niebel wies zunächst darauf hin, dass doch schon die Ausländerbeauftragte der alten Bundesregierung, Frau Schmalz-Jacobsen, den zugrundeliegenden Arbeitsverbotserlass für Asylsuchende als rechtswidrig angesehen habe. Frage: "Wie wird die Bundesregierung mit dem Umstand umgehen, dass die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung einen Erlass, der ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages geändert werden könnte, als rechtswidrig erachtet und dieser Erlass immer noch in Kraft ist?"
Frau Mascher hierzu: Zur Frage der Rechtswidrigkeit habe die Bundesregierung eine andere Rechtsauffassung. Außerdem beschäftigten sich Regierung und Koalitionsfraktionen im Moment mit einer Neuregelung.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete, seit langem konsequent an diesem Thema dran, gestattet sich eine weitere Zusatzfrage, die ins Schwarze trifft: "Frau Staatssekretärin, in der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18. Mai dieses Jahres hat in der Debatte über die europäische Grundrechtscharta für die SPD-Bundestagsfraktion der Abgeordnete Dr. Jürgen Meyer (Ulm) im Rahmen der Diskussion über ein Recht auf Arbeit gesagt, dass es sich hierbei um ‚Respektieren. Schützen und Fördern‘ handele. Er führte weiter aus – ich zitiere -: "Respektieren heißt, es darf keine Arbeitsverbote geben. Das hat zum Beispiel der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung zum Waffendienst von Frauen in der Bundeswehr anerkannt. Dort ging es nicht nur – aber selbstverständlich auch – um Gleichstellung, sondern auch um die Ablehnung pauschaler Arbeitsverbote.‘ Muss ich diese Auffassung dahin gehend interpretieren, dass die Aufhebung des Arbeitsverbots für nach Mai 1997 eingereiste Asylbewerber aufgrund des Starrsinns der Bundesregierung nur durch den Europäischen Gerichtshof erfolgen kann?"
Dieser präzisen Frage gegenübergestellt wirkt die Antwort der Staatssekretärin mit dem Verweis auf die nun schon monatelang laufende Prüfung einer Neuregelung matt: "Wir sprechen über Wartezeitenregelungen. Generell werden wir in absehbarer Zeit zu einem positiven Ergebnis kommen."
Der Eiertanz ist nachzulesen im Protokoll der 107. Sitzung des Deutschen Bundestages .

Nachrichten aus Frankreich:


Ein Blick zum Nachbarn: Flughafenasylverfahren in Frankreich. Informationen darüber enthält ein Text mit dem Titel "Wartezonen" (Übersetzung: PRO ASYL) , der dem Internet entnommen wurde. Auf den Seiten von SOS-Net (diese Adresse wird übrigens von den sans papiers in Frankreich sehr empfohlen), verbreiten eine französische Anwältin und ein französischer Anwalt juristische Informationen für Flüchtlinge und MigrantInnen. Immerhin: die Höchstdauer für das Festhalten in der sogenannten Wartezone im Flughafen beträgt in Frankreich 20 Tage.
Informationen über die Situation der Flüchtlinge in diesen Wartezonen am Flughafen enthält ein Bericht des mrap (Bewegung gegen Rassismus und für Freundschaft unter den Völkern), der u.a. in der Mailingliste der sans papiers in Frankreich veröffentlicht wurde (Übersetzung: PRO ASYL).

Weiter Bewegung bei den sans papiers. Am 8. April hatten 23 sans-papiers in der Bourse du travail (Gewerkschaftshaus) in Lille einen Hungerstreik begonnen, um damit eine Aufenthaltserlaubnis für 112 sans-papiers zu erreichen. Am 7. Juni, am 61. Tag ihres Hungerstreiks, wurden die Hungerstreikenden gewaltsam von der Polizei geräumt und in verschiedene Krankenhäuser gebracht. Am 2.7.2000 haben die letzten ihren Hungerstreik nach 84 Tagen beendet. Die Behörden weigerten sich eine von den Hungerstreikenden geforderte Zusage für eine kollektive Regularisierung (das war und ist auch die zentrale Forderung der sans-papiers von Saint Bernard: keine Regularisierung von Fall zu Fall, sondern Papiere für alle) zu machen, sagten aber die Überprüfung der Einzelfälle zu. Ein Vermittlungskomitee, dem Persönlichkeiten wie Bischof Gaillot und Professor Léon Schwartzenberg angehören, wird darüber wachen, ob die Zusagen der Präfektur an die Hungerstreikenden eingehalten werden. Von den 112 sans-papiers hatten am 28. Juni erst 4 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Ein Unterstützungskomitee hatte den Hungerstreik mit öffentlichen Aktionen begleitet. Auch in Paris und anderen Städten Frankreichs erfuhren die Hungerstreikenden öffentliche und aktive Solidarität. Bischof Gaillot hatte die Hungerstreikenden im Krankenhaus besucht.
Die sans-papiers in Frankreich sind und setzen weiter in Bewegung. Nur das Medienecho ist schwächer geworden. Informationen gibt es dagegen über die Website der sans-papiers

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