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Infomappe Nr.34 - Juni 2000

Den Medien war zu entnehmen, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge jugoslawischen Deserteuren künftig Schutz gewähren will. Ein Vertreter des Bundesamtes hat anlässlich einer Tagung der Rechtsberaterkonferenz Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahren mitgeteilt. Diese hat Rechtsanwalt Hubert Heinhold in einem Papier zusammengefasst.


Die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten steht seit langem in der Kritik. Die ausnahmslos zu Lasten der Asylbewerber gehende Tätigkeit dieses Amtes hat sich bislang auch unter der neuen Bundesregierung nicht geändert. Rechtsanwalt Hubert Heinhold verweist in einem Papier darauf, dass der Bundesbeauftragte die eindeutige Beschränkung seiner Kompetenz, die in einer Dienstanweisung für die Rechtsmitteltätigkeit des Bundesbeauftragten vom 4. Dezember 1992 festgeschrieben ist, beständig überschreitet.
Rechtsanwalt Albrecht Göring aus München schildert an Beispielen , dass sich der Bundesbeauftragte keineswegs nur mit Fragen grundsätzlicher Bedeutung zum Zwecke ihrer obergerichtlichen Klärung beschäftigt, was seine Zentralaufgabe wäre, sondern seine Anfechtungsklagen oftmals mit vagen Vermutungen zur Glaubhaftigkeit des Asylantrages begründet. Göring fordert die Rückkehr des Amtes in die Legalität, was ein unbedingtes Einhalten seines Aufgabenkataloges beinhalten müsse. Es müsse auch zugunsten von Asylbewerbern bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Klageverfahren betreiben. Von Klagen zum Bereich der Feststellung von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG müsse abgesehen werden.


UNHCR Deutschland hat Schreiben vom 31. Mai 2000 auf Probleme hingewiesen, die mit der aktuellen Flüchtlingsrückkehr in das Kosovo verbunden sind. Wir dokumentieren das Schreiben und verweisen hinsichtlich der Anlagen auf die dort genannten Websites.

Mit Datum vom 1. Juni 2000 hat sich die Zweigstelle Nürnberg des UNHCR gegenüber dem VG Mainz zur aktuellen Situation in Sierra Leone geäußert.

Worum es im sierra-leonischen Bürgerkrieg wirklich geht, wurde in der tagesaktuellen Berichterstattung der Medien über die Geiselnahme von UN-Blauhelmen und die Verhaftung des warlords Foday Sankoh kaum jemals deutlich. Die deutsche Ausgabe von le monde diplomatique Juni 2000 )klärt auf: Der Bürgerkrieg spielt sich vor dem Hintergrund eines gnadenlosen Kampfes ab, den sich internationale Unternehmen um die Kontrolle von Diamantenvorkommen und anderer Rohstoffe liefern. Es geht um "Rutil, Bauxit und Diamanten."

Der ZAPO, ein Projekt des Polnischen Sozialrats e.V. hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie Menschen ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Praxis vorenthaltenen Lohn einfordern können. Das Papier "Durchsetzung von Lohnansprüchen bei fehlender Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis" ist eine praxisnahe Hilfe gegen Lohnbetrug. Dennoch weist der Polnische Sozialrat darauf hin, dass die rechtliche Durchsetzung von Lohnansprüchen dieser Personengruppen in Deutschland noch ein weitgehend unbearbeitetes Feld ist und das Projekt auf Erfahrungsaustausch angewiesen ist.
Übrigens: Auch "Illegale" können Gewerkschaftsmitglieder werden. Darauf hat eine DGB-Vertreterin bei einer Tagung in Dortmund vor kurzem hingewiesen.


Die Internationale Liga für Menschenrechte hat anlässlich einer internationalen Konferenz "Nein zu Vergewaltigung und sexueller Gewalt" am 10. und 11. Juni in Istanbul von der türkischen Regierung gefordert, die Existenz verschiedener Folterformen in türkischen Haftanstalten öffentlich einzuräumen und den Opfern eine angemessene Entschädigung und Rehabilitierung zukommen zu lassen. Entsprechende Vorgänge müssten konsequent untersucht werden.

Rot und Grün haben in Nordrhein-Westfalen eine über 100 Seiten umfassende Koalitionsvereinbarung zustande gebracht. Hinzuweisen ist auf Punkt 7 "Flüchtlingspolitik" und 8 "Migrations- und Integrationspolitik".

Das "Netz gegen Rassismus – für gleiche Rechte", an dem auch PRO ASYL beteiligt ist, hat am 15. Juni 2000 in Berlin einen "Aktionsplan gegen Rassismus" vorgestellt.

Der Einzelentscheiderbrief des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Nummer 6/2000 beschäftigt sich u.a. mit dem Thema der Ausbürgerung von türkischen Staatsangehörigen, die sich dem Wehrdienst entziehen. Diesen droht nach türkischem Recht die Ausbürgerung. Wie werden die Asylanträge Betroffener behandelt?

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat eine umfassende "Bestandsaufnahme zur Lebenssituation von Flüchtlingen in Niedersachsen" vorgelegt. Der Bericht, entstanden im Auftrag einer Abgeordneten des europäischen Parlaments, soll dazu beitragen, das Wissen über die Lebensrealitäten von Flüchtlingen in einer bestimmten Region eines Mitgliedstaates der europäischen Union zu verbreitern. Der Bericht beschäftigt sich u.a. mit der aufenthaltsrechtlichen Situation der verschiedenen Flüchtlingsgruppen, der sozialen Situation und dem Thema Abschiebungen und Abschiebungshaft in Niedersachsen. Weitere Informationen hierzu: Niedersächsischer Flüchtlingsrat, Lessingstr. 1, 31134 Hildesheim, eMail: e-mail, Tel.: 05121 / 31609.

Zusammen mit vielen anderen Friedens- und Menschenrechtsorganisationen hat PRO ASYL ein Memorandum zu der notwendigen friedenspolitischen Weichenstellung im türkischen Konflikt mit dem Titel "Dialog und Verständigung statt Gewalt und Zerstörung" unterzeichnet.

Medico international setzt sich für eine internationale Wahrheitskonferenz für die Türkei ein und hat eine entsprechende Ideenskizze mit Vorschlagscharakter veröffentlicht.


Zugunsten der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für chronisch traumatisierte Menschen aus Bosnien und Herzegowina hat sich Bundesinnenminister Otto Schily in einem Rundfax an die Innenminister und –senatoren der Länder am 26. Mai 2000 geäußert. Im Interesse der medizinischen Behandlung solle von kurzfristigen Duldungen grundsätzlich abgesehen und der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft werden. Bislang folgen nur einige Bundesländer dieser Empfehlung, so etwa Schleswig-Holstein. Im einschlägigen Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 14. Juni 2000 werden die Ausländerbehörden gebeten, bei der Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen für diese Personengruppe im Rahmen ihres Ermessens zugunsten der Betroffenen zu entscheiden.

Die deutsche Botschaft in Kinshasa (Demokratische Republik Kongo) ist erneut durch ihre gefährliche Art der Informationsbeschaffung im Zusammenhang mit Asylverfahren aufgefallen. Im Zuge einer durch eine Anfrage des Verwaltungsgerichts Oldenburg veranlassten Nachforschung überprüfte die Botschaft nicht nur die Echtheit des vom Flüchtling vorgelegten Reisepasses im kongolesischen Außenministerium sondern befragte auch Familienangehörige des in Deutschland Asyl Suchenden. Schließlich scheute man sich auch nicht, Nachforschungen beim militärischen Nachrichtendienst des Landes anstellen zu lassen. Im Schreiben des Auswärtigen Amtes an das VG Oldenburg vom 5. April 2000 heißt es wörtlich: "Im Umfeld der Auslandsabteilung des kongolesischen militärischen Nachrichtendienstes DEMIAP war im Zuge besonders behutsam durchgeführter Ermittlungen zu erfahren, dass der benannte Zeitungsartikel im Hinblick auf erwähnte ‚vaterlandsfeindliche Aktivitäten‘ aufgefallen und einer Prüfung unterzogen worden war. Nach dem Ergebnis der durch die DEMIAP angestellten Nachforschungen sei der Text als lediglich lanciert eingestuft worden. Ein terroristischer Hintergrund habe nicht festgestellt werden können. Die Ermittlungen seien inzwischen eingestellt. Die Vorgehensweise vornehmlich junger Kongolesen, die versuchten, durch lancierte Mitteilungen in der Presse sich ein Bleiberecht im Ausland zu sichern, sei den zuständigen staatlichen Stellen bekannt. Es werde dieses Verhalten von den kongolesischen Sicherheitsdiensten nicht kriminalisiert, sondern angesichts der anhaltend desolaten wirtschaftlichen Situation des Landes weitgehend mit Verständnis zur Kenntnis genommen." Die netten Herren vom militärischen Nachrichtendienst dürften sich auf diese Weise freimütig über ihre verständnisvollen Kollegen aus anderen kongolesischen Sicherheitsdiensten äußern. Die Formel, es habe sich um "besonders behutsam" durchgeführte Ermittlungen gehandelt, soll wohl möglichen Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen und suggerieren, die Nachforschenden bewegten sich im nachrichtendienstlichen Milieu der Demokratischen Republik Kongo vorsichtig und unauffällig. Wie auch andere Auskünfte der Botschaft Kinshasa schließt das Schreiben mit einer Standardformel, die vieles im unklaren lässt: "Die Ermittlungen in Asylangelegenheiten vor Ort werden grundsätzlich – so auch in diesem Fall – von erfahrenen Mitgliedern bekannter Menschenrechtsorganisationen mit Sitz in der Demokratischen Republik Kongo sowie kongolesischen Vertrauenspersonen mit juristischer Ausbildung unter der Leitung der zuständigen Mitarbeiter der Botschaft in Kinshasa durchgeführt. Diese geben ihre Identität sowie den Grund ihres Auskunftsbegehrens nicht zu erkennen. Bei der Feststellung von Adressen etc. werden immer auch Personen in der weiträumigen Umgebung der angegebenen Lokalitäten befragt. Staatliche Stellen auf lokaler Basis werden grundsätzlich nur für Auskünfte allgemeiner Natur zu Rate gezogen, z. B. bei der Frage nach der Existenz bestimmter Strassen oder Stadtviertel. Entsandte Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in der Demokratischen Republik Kongo führen solche Ermittlungen vor Ort in der Regel nicht selbst durch."
Verdeckte Ermittler, ungenannte Menschenrechtsorganisationen: Alles beim Alten bei unseren Männern in Kinshasa. (Über die zweifelhaften Ermittlungsmethoden deutscher Auslandsvertretungen hatten wir bereits in den Ausgaben Nr. 21 und 22 berichtet.)

Zum 1. Juli 2000 bekommt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen neuen Präsidenten in der Person des bisherigen Abgeordneten des Bayerischen Landtages Dr. Albert Schmid. Seine Karriere-Stationen: Bürgermeister der Stadt Regensburg; beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau; Rechtsanwalt in Regensburg; MdL. Nach Einschätzungen aus bayerischen SPD-Kreisen hat sich Dr. Schmid bislang in Sachen Asyl wenig profiliert, gilt jedoch keineswegs als Hardliner.
Der neue Präsident des Bundesamtes übernimmt eine Behörde, die viele Jahre lang im Geiste einer Abwehrhaltung gegen Flüchtlinge geführt worden ist. Auch unterhalb der Ebene gesetzlicher Neuregelungen kann durchaus einiges dafür getan werden, dass das "de facto-Bundesamt für die Ablehnung ausländischer Flüchtlinge größere Fairness bei der Gestaltung der Asylverfahren walten lässt. Einige Forderungen hat PRO ASYL in den "Mindestanforderungen für ein neues Asylrecht" formuliert. Zu hoffen ist, dass sich – ähnlich wie in Großbritannien – die politische Umbesetzung an der Amtsspitze in Verbindung mit administrativen Verbesserungen in einer Erhöhung der Anerkennungsquoten auswirkt.

Vielleicht löst der neue Präsident des Bundesamtes z.B. die Behauptung seines Vorgängers endlich ein, im Flughafenverfahren würde nur besonders qualifiziertes und erfahrenes Personal eingesetzt. Die zunehmende Zahl von negativen Asylentscheidungen im Flughafenverfahren in der Kategorie "offensichtlich unbegründet" hat mit einer veränderten Situation in den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden nichts zu tun. Vielmehr bestätigt sich die schlichte Erfahrung auch aus anderen europäischen Staaten: Gibt es erst einmal ein verkürztes Verfahren für bestimmte Kategorien Asylsuchender, dann wird es auf die Dauer auch zunehmend genutzt.
Bundesinnenminister Schilys jüngstes Gedankenspiel (SPIEGEL-Interview vom 10. Juni 2000), das BAFl zur Keimzelle einer künftigen Migrationsbehörde zu machen, liegen neben der Sache: Keine neuen Aufgaben, bevor die alten vernünftig erledigt werden.
Statistik Flughafen


Die Lufthansa AG hat beim Bundesinnenministerium out of area-Einsätze der Bundeswehr angeregt. Von einem Rundfunkhörer auf die wiederholte Behauptung eines Lufthansavertreters angesprochen, die Fluggesellschaft habe eine Beförderungspflicht und es sei deshalb nicht möglich, die Beförderung eines Menschen abzulehnen, der die nötigen Reisedokumente und ein Ticket besitze, nimmt die Serviceleitung Frankfurt der Deutschen Lufthansa AG in einem Schreiben vom 16.Juni 2000 Stellung: "Gegen den Widerstand der Betroffenen lehnen wir Abschiebungen grundsätzlich ab und befördern sie seit Juni 1999 nicht mehr. Trotz ihrer gesetzlichen Beförderungspflicht kann Lufthansa Passagiere vom Flug ausschließen, wenn unter anderem zu befürchten ist, dass sie aufgrund ihres Verhaltens oder Zustandes eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung an Bord darstellen, sich oder andere gefährden, oder wenn ein solcher Transport eine unzumutbare Belastung für andere Passagiere darstellt. Aufgrund der Erfahrungen in jüngster Zeit prüfen wir die Prognosen der Gewaltbereitschaft von Abzuschiebenden sehr kritisch. Im Zweifel verweigert Lufthansa den Transport, um das Risiko einer unzumutbaren Belastung für Passagiere und Besatzung auszuschließen. (...)Im übrigen möchte Lufthansa gerne ganz auf Abschiebungs-Passagiere verzichten und hat bereits beim Bundesinnenministerium angeregt zu prüfen, derartige Transporte zum Beispiel mit Bundeswehrmaschinen durchzuführen."
Während die Lufthansa also weiterhin keine Klarheit in die Frage der angeblichen Beförderungspflicht bringt, wird zumindest deutlich, dass man sich des heiklen Themas entledigen will. Man kann vermuten, dass die Lufthansa bereit wäre, finanziell zum Modell `Abschiebung per Bundeswehr´ beizutragen, wenn man nur endlich als Abschiebungscarrier aus den Schlagzeilen kommt. Auf einer turbulenten Hauptversammlung wurden die Aktionäre der Lufthansa AG und die Öffentlichkeit kürzlich erneut mit dem in der Öffentlichkeit noch wenig bekannten Geschäftszweig `Abschiebung´ der Lufthansa konfrontiert.
Ausführlich berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 19. Juni 2000 von der Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa AG.


In einer Pressemitteilung vom 24. Mai 2000 fordert der Arbeitskreis Asyl Nordrhein-Westfalen e.V. einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka. Gleichzeitig appelliert der AK an Bundesaußenminister Fischer, den Lagebericht des Auswärtigen Amtes der dramatischen Lage anzupassen.
Hintergrundinfos des AK

Großbritannien:

Zum tragischen Tod der 58 Personen – nach dem derzeitigen Ermittlungsstand vermutlich Asylsuchende chinesischer Herkunft -, die am 19. Juni 2000 in Dover von der britischen Polizei in einem Lastwagen entdeckt wurden, hat BBC News eine Reihe von Hintergrundinformationen auf ihre Homepage gestellt. Neben Dokumentationen zum britischen Asylverfahren und aktuellen Flüchtlingszahlen, findet sich ein Bericht über die neue Methode des Röntgen-Scannens mittels derer in Lastwagen und Schiffscontainern versteckte Menschen ausfindig gemacht werden können. Diese sogenannte back scatter technology ist darauf angelegt "organisches Material" wie den menschlichen Körper zu erkennen. Dabei werden die Röntgen-Strahlen so reflektiert, dass selbst Personen, die sich hinter der Ladung verstecken, erkennbar werden. Angeblich ist dabei die Strahlungsdosis so gering, dass zu keiner Zeit eine Gefährdung der Gesundheit besteht. Noch ist nicht ganz geklärt, ab wann, wo und in welchem Umfang die neue Methode der Festsetzung "illegal Einreisender" in Großbritannien, die bereits an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze "erfolgreich" eingesetzt wurde - angewendet werden soll. Bisher reicht die Technologie auch bei weitem noch nicht aus, um jedes größere an den Grenzen Großbritanniens ankommende Fahrzeug scannen zu können. Dem wird aber sicherlich in nicht allzu ferner Zukunft abgeholfen werden, wenn man den britischen Behörden glauben darf, dass neben der Fahndung nach geschmuggelten Tabakwaren und Waffen, die "Jagd nach illegalen Immigranten" zum Schwerpunkt der Arbeit britischer Zollbehörden zählt.

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