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Infomappe Nr.34 - Juni 2000 |
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![]() | Den Medien war zu entnehmen, dass
das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge
jugoslawischen Deserteuren künftig
Schutz gewähren will. Ein
Vertreter des Bundesamtes hat
anlässlich einer Tagung der
Rechtsberaterkonferenz Einzelheiten
zum vorgesehenen Verfahren mitgeteilt.
Diese hat Rechtsanwalt Hubert Heinhold
in einem Papier
zusammengefasst. | |
![]() | Die Tätigkeit des Bundesbeauftragten
für Asylangelegenheiten steht
seit langem in der Kritik. Die
ausnahmslos zu Lasten der Asylbewerber
gehende Tätigkeit dieses Amtes
hat sich bislang auch unter der
neuen Bundesregierung nicht geändert.
Rechtsanwalt Hubert Heinhold
verweist in einem Papier
darauf,
dass der Bundesbeauftragte die eindeutige
Beschränkung seiner Kompetenz,
die in einer Dienstanweisung für
die Rechtsmitteltätigkeit des
Bundesbeauftragten vom 4. Dezember
1992 festgeschrieben ist, beständig
überschreitet. | |
![]() | UNHCR Deutschland hat Schreiben
vom 31. Mai 2000 auf
Probleme hingewiesen, die mit der
aktuellen Flüchtlingsrückkehr
in das Kosovo verbunden sind.
Wir dokumentieren das Schreiben
und verweisen hinsichtlich der Anlagen
auf die dort genannten Websites. | |
![]() | Mit
Datum vom 1. Juni 2000 hat
sich die Zweigstelle Nürnberg
des UNHCR gegenüber
dem VG Mainz zur aktuellen Situation
in Sierra Leone geäußert. | |
![]() | Worum es im sierra-leonischen
Bürgerkrieg wirklich geht,
wurde in der tagesaktuellen Berichterstattung
der Medien über die Geiselnahme
von UN-Blauhelmen und die Verhaftung
des warlords Foday Sankoh kaum jemals
deutlich. Die deutsche
Ausgabe von le monde diplomatique
Juni 2000 )klärt
auf: Der Bürgerkrieg spielt
sich vor dem Hintergrund eines gnadenlosen
Kampfes ab, den sich internationale
Unternehmen um die Kontrolle von
Diamantenvorkommen und anderer Rohstoffe
liefern. Es geht um "Rutil,
Bauxit und Diamanten."
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![]() | Der ZAPO, ein Projekt des Polnischen
Sozialrats e.V. hat sich mit der
Frage auseinandergesetzt, wie Menschen
ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
in der Praxis vorenthaltenen Lohn
einfordern können. Das
Papier "Durchsetzung von Lohnansprüchen
bei fehlender Aufenthalts- oder
Arbeitserlaubnis" ist eine
praxisnahe Hilfe gegen Lohnbetrug.
Dennoch weist der Polnische Sozialrat
darauf hin, dass die rechtliche
Durchsetzung von Lohnansprüchen
dieser Personengruppen in Deutschland
noch ein weitgehend unbearbeitetes
Feld ist und das Projekt auf Erfahrungsaustausch
angewiesen ist. | |
![]() | Die Internationale
Liga für Menschenrechte hat
anlässlich einer internationalen
Konferenz "Nein zu Vergewaltigung
und sexueller Gewalt" am 10.
und 11. Juni in Istanbul von
der türkischen Regierung gefordert,
die Existenz verschiedener Folterformen
in türkischen Haftanstalten
öffentlich einzuräumen
und den Opfern eine angemessene
Entschädigung und Rehabilitierung
zukommen zu lassen. Entsprechende
Vorgänge müssten konsequent
untersucht werden. | |
![]() | Rot und Grün haben in Nordrhein-Westfalen
eine über 100 Seiten umfassende
Koalitionsvereinbarung
zustande gebracht. Hinzuweisen
ist auf Punkt 7 "Flüchtlingspolitik"
und 8 "Migrations- und Integrationspolitik". | |
![]() | Das "Netz gegen Rassismus
– für gleiche Rechte",
an dem auch PRO ASYL beteiligt ist,
hat am 15. Juni 2000 in Berlin einen
"Aktionsplan
gegen Rassismus"
vorgestellt. | |
![]() | Der Einzelentscheiderbrief
des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge
Nummer 6/2000 beschäftigt sich
u.a. mit dem Thema der Ausbürgerung
von türkischen Staatsangehörigen,
die sich dem Wehrdienst entziehen.
Diesen droht nach türkischem
Recht die Ausbürgerung. Wie
werden die Asylanträge Betroffener
behandelt? | |
![]() | Der Niedersächsische Flüchtlingsrat
hat eine umfassende "Bestandsaufnahme
zur Lebenssituation von Flüchtlingen
in Niedersachsen" vorgelegt.
Der Bericht, entstanden im Auftrag
einer Abgeordneten des europäischen
Parlaments, soll dazu beitragen,
das Wissen über die Lebensrealitäten
von Flüchtlingen in einer bestimmten
Region eines Mitgliedstaates der
europäischen Union zu verbreitern.
Der Bericht beschäftigt sich
u.a. mit der aufenthaltsrechtlichen
Situation der verschiedenen Flüchtlingsgruppen,
der sozialen Situation und dem Thema
Abschiebungen und Abschiebungshaft
in Niedersachsen. Weitere Informationen
hierzu: Niedersächsischer Flüchtlingsrat,
Lessingstr. 1, 31134 Hildesheim,
eMail: e-mail,
Tel.: 05121 / 31609. | |
![]() | Zusammen mit vielen anderen Friedens-
und Menschenrechtsorganisationen
hat PRO ASYL ein Memorandum zu
der notwendigen friedenspolitischen
Weichenstellung im türkischen
Konflikt mit dem Titel "Dialog
und Verständigung statt Gewalt
und Zerstörung" unterzeichnet.
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![]() | Medico international setzt sich
für eine internationale Wahrheitskonferenz
für die Türkei ein
und hat eine entsprechende Ideenskizze
mit Vorschlagscharakter veröffentlicht. | |
![]() | Zugunsten der Erteilung einer
Aufenthaltsbefugnis für chronisch
traumatisierte Menschen aus Bosnien
und Herzegowina hat sich Bundesinnenminister
Otto Schily in einem Rundfax an
die Innenminister und –senatoren
der Länder am 26. Mai 2000
geäußert. Im Interesse
der medizinischen Behandlung solle
von kurzfristigen Duldungen grundsätzlich
abgesehen und der gesetzliche Rahmen
ausgeschöpft werden. Bislang
folgen nur einige Bundesländer
dieser Empfehlung, so etwa Schleswig-Holstein.
Im einschlägigen Erlass des
Innenministeriums Schleswig-Holstein
vom 14. Juni 2000 werden die Ausländerbehörden
gebeten, bei der Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen
für diese Personengruppe im
Rahmen ihres Ermessens zugunsten
der Betroffenen zu entscheiden. | |
![]() | Die deutsche Botschaft in Kinshasa
(Demokratische Republik Kongo) ist
erneut durch ihre gefährliche
Art der Informationsbeschaffung
im Zusammenhang mit Asylverfahren
aufgefallen. Im Zuge einer durch
eine Anfrage des Verwaltungsgerichts
Oldenburg veranlassten Nachforschung
überprüfte die Botschaft
nicht nur die Echtheit des vom Flüchtling
vorgelegten Reisepasses im kongolesischen
Außenministerium sondern befragte
auch Familienangehörige des
in Deutschland Asyl Suchenden. Schließlich
scheute man sich auch nicht, Nachforschungen
beim militärischen Nachrichtendienst
des Landes anstellen zu lassen.
Im Schreiben des Auswärtigen
Amtes an das VG Oldenburg vom 5.
April 2000 heißt es wörtlich:
"Im Umfeld der Auslandsabteilung
des kongolesischen militärischen
Nachrichtendienstes DEMIAP war im
Zuge besonders behutsam durchgeführter
Ermittlungen zu erfahren, dass der
benannte Zeitungsartikel im Hinblick
auf erwähnte ‚vaterlandsfeindliche
Aktivitäten‘ aufgefallen und
einer Prüfung unterzogen worden
war. Nach dem Ergebnis der durch
die DEMIAP angestellten Nachforschungen
sei der Text als lediglich lanciert
eingestuft worden. Ein terroristischer
Hintergrund habe nicht festgestellt
werden können. Die Ermittlungen
seien inzwischen eingestellt. Die
Vorgehensweise vornehmlich junger
Kongolesen, die versuchten, durch
lancierte Mitteilungen in der Presse
sich ein Bleiberecht im Ausland
zu sichern, sei den zuständigen
staatlichen Stellen bekannt. Es
werde dieses Verhalten von den kongolesischen
Sicherheitsdiensten nicht kriminalisiert,
sondern angesichts der anhaltend
desolaten wirtschaftlichen Situation
des Landes weitgehend mit Verständnis
zur Kenntnis genommen."
Die netten Herren vom militärischen
Nachrichtendienst dürften sich
auf diese Weise freimütig über
ihre verständnisvollen Kollegen
aus anderen kongolesischen Sicherheitsdiensten
äußern. Die Formel, es
habe sich um "besonders behutsam"
durchgeführte Ermittlungen
gehandelt, soll wohl möglichen
Kritikern den Wind aus den Segeln
nehmen und suggerieren, die Nachforschenden
bewegten sich im nachrichtendienstlichen
Milieu der Demokratischen Republik
Kongo vorsichtig und unauffällig.
Wie auch andere Auskünfte der
Botschaft Kinshasa schließt
das Schreiben mit einer Standardformel,
die vieles im unklaren lässt:
"Die Ermittlungen in Asylangelegenheiten
vor Ort werden grundsätzlich
– so auch in diesem Fall – von erfahrenen
Mitgliedern bekannter Menschenrechtsorganisationen
mit Sitz in der Demokratischen Republik
Kongo sowie kongolesischen Vertrauenspersonen
mit juristischer Ausbildung unter
der Leitung der zuständigen
Mitarbeiter der Botschaft in Kinshasa
durchgeführt. Diese geben ihre
Identität sowie den Grund ihres
Auskunftsbegehrens nicht zu erkennen.
Bei der Feststellung von Adressen
etc. werden immer auch Personen
in der weiträumigen Umgebung
der angegebenen Lokalitäten
befragt. Staatliche Stellen auf
lokaler Basis werden grundsätzlich
nur für Auskünfte allgemeiner
Natur zu Rate gezogen, z. B. bei
der Frage nach der Existenz bestimmter
Strassen oder Stadtviertel. Entsandte
Mitarbeiter der Deutschen Botschaft
in der Demokratischen Republik Kongo
führen solche Ermittlungen
vor Ort in der Regel nicht selbst
durch." | |
![]() | Zum 1. Juli 2000 bekommt das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge einen neuen Präsidenten
in der Person des bisherigen Abgeordneten
des Bayerischen Landtages Dr.
Albert Schmid. Seine Karriere-Stationen:
Bürgermeister der Stadt Regensburg;
beamteter Staatssekretär im
Bundesministerium für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau; Rechtsanwalt
in Regensburg; MdL. Nach Einschätzungen
aus bayerischen SPD-Kreisen hat
sich Dr. Schmid bislang in Sachen
Asyl wenig profiliert, gilt jedoch
keineswegs als Hardliner. Vielleicht löst der neue Präsident
des Bundesamtes z.B. die Behauptung
seines Vorgängers endlich ein,
im Flughafenverfahren würde
nur besonders qualifiziertes und
erfahrenes Personal eingesetzt.
Die zunehmende Zahl von negativen
Asylentscheidungen im Flughafenverfahren
in der Kategorie "offensichtlich
unbegründet" hat mit einer
veränderten Situation in den
Herkunftsstaaten der Asylsuchenden
nichts zu tun. Vielmehr bestätigt
sich die schlichte Erfahrung auch
aus anderen europäischen Staaten:
Gibt es erst einmal ein verkürztes
Verfahren für bestimmte Kategorien
Asylsuchender, dann wird es auf
die Dauer auch zunehmend genutzt. | |
![]() | Die Lufthansa AG hat beim Bundesinnenministerium
out of area-Einsätze der Bundeswehr
angeregt. Von einem Rundfunkhörer
auf die wiederholte Behauptung eines
Lufthansavertreters angesprochen,
die Fluggesellschaft habe eine Beförderungspflicht
und es sei deshalb nicht möglich,
die Beförderung eines Menschen
abzulehnen, der die nötigen
Reisedokumente und ein Ticket besitze,
nimmt die Serviceleitung Frankfurt
der Deutschen Lufthansa AG in einem
Schreiben vom 16.Juni 2000 Stellung:
"Gegen den Widerstand der
Betroffenen lehnen wir Abschiebungen
grundsätzlich ab und befördern
sie seit Juni 1999 nicht mehr. Trotz
ihrer gesetzlichen Beförderungspflicht
kann Lufthansa Passagiere vom Flug
ausschließen, wenn unter anderem
zu befürchten ist, dass sie
aufgrund ihres Verhaltens oder Zustandes
eine Gefährdung der Sicherheit
und Ordnung an Bord darstellen,
sich oder andere gefährden,
oder wenn ein solcher Transport
eine unzumutbare Belastung für
andere Passagiere darstellt. Aufgrund
der Erfahrungen in jüngster
Zeit prüfen wir die Prognosen
der Gewaltbereitschaft von Abzuschiebenden
sehr kritisch. Im Zweifel verweigert
Lufthansa den Transport, um das
Risiko einer unzumutbaren Belastung
für Passagiere und Besatzung
auszuschließen. (...)Im übrigen
möchte Lufthansa gerne ganz
auf Abschiebungs-Passagiere verzichten
und hat bereits beim Bundesinnenministerium
angeregt zu prüfen, derartige
Transporte zum Beispiel mit Bundeswehrmaschinen
durchzuführen." | |
![]() | In einer Pressemitteilung vom 24.
Mai 2000 fordert der Arbeitskreis
Asyl Nordrhein-Westfalen e.V. einen
Abschiebestopp für Flüchtlinge
aus Sri Lanka. Gleichzeitig
appelliert der AK an Bundesaußenminister
Fischer, den Lagebericht des Auswärtigen
Amtes der dramatischen Lage anzupassen. | |
![]() | Zum tragischen Tod der 58 Personen
– nach dem derzeitigen Ermittlungsstand
vermutlich Asylsuchende chinesischer
Herkunft -, die am 19. Juni 2000
in Dover von der britischen Polizei
in einem Lastwagen entdeckt wurden,
hat BBC News eine Reihe von
Hintergrundinformationen auf ihre
Homepage gestellt. Neben Dokumentationen
zum britischen Asylverfahren und
aktuellen Flüchtlingszahlen,
findet sich ein Bericht über
die neue Methode des Röntgen-Scannens
mittels derer in Lastwagen und Schiffscontainern
versteckte Menschen ausfindig gemacht
werden können. Diese sogenannte
back scatter technology ist
darauf angelegt "organisches
Material" wie den menschlichen
Körper zu erkennen. Dabei
werden die Röntgen-Strahlen
so reflektiert, dass selbst Personen,
die sich hinter der Ladung verstecken,
erkennbar werden. Angeblich ist
dabei die Strahlungsdosis so gering,
dass zu keiner Zeit eine Gefährdung
der Gesundheit besteht. Noch ist
nicht ganz geklärt, ab wann,
wo und in welchem Umfang die neue
Methode der Festsetzung "illegal
Einreisender" in Großbritannien,
die bereits an der US-amerikanisch-mexikanischen
Grenze "erfolgreich" eingesetzt
wurde - angewendet werden soll.
Bisher reicht die Technologie auch
bei weitem noch nicht aus, um jedes
größere an den Grenzen
Großbritanniens ankommende
Fahrzeug scannen zu können.
Dem wird aber sicherlich in nicht
allzu ferner Zukunft abgeholfen
werden, wenn man den britischen
Behörden glauben darf, dass
neben der Fahndung nach geschmuggelten
Tabakwaren und Waffen, die "Jagd
nach illegalen Immigranten"
zum Schwerpunkt der Arbeit britischer
Zollbehörden zählt. | |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler der Infomappe anzumelden. |
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