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Infomappe Nr. 33 - Juni 2000

Das Bundesministerium des Innern hat umfangreiche Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best.-Rück Luft) in Kraft gesetzt. Darin wird der detaillierte Ablauf von Flugabschiebungen erkennbar, und es wird auch deutlich, welche Einzelmaßnahmen nach Auffassung des BMI zulässig bzw. unzulässig sind. Es fällt auf, dass ein Kapitel zu Kompetenzen des Luftfahrzeugführers und den Begleitbeamten des BGS derzeit noch überarbeitet wird. Man kann vermuten, dass die Fluggesellschaften mit der bislang auch vom BMI vertretenen Auffassung, nach der Grenzschützer an Bord eines Flugzeuges nach Schließen der Türen Passagiere sind wie andere auch, nicht glücklich waren. Insbesondere die Lufthansa, die Ziel einer bundesweiten Kampagne mit dem Thema "Deportation Class – Gegen das Geschäft mit Abschiebungen" geworden ist, dürfte hier auf Regelungen drängen, die sie selbst entlasten .
Die umfangreichen Bestimmungen des BMI greifen die nach dem Tod von Aamir Ageeb vor einem Jahr eingeführte Maxime "Keine Rückführung um jeden Preis" auf. Überraschend ist, dass die Verwendung eines Integralhelmes nun eindeutig verboten ist, "ein dienstlich zugelassener Kopfschutz etc." aber Anwendung finden darf. Offenbar ist dies die Öffnungsklausel für die aktuellen Tests neuer Abschiebungsoutfits im Auftrag des BMI.
Hatte man bisher noch die Illusion, Abschiebungen begleitende Grenzschützer würden den Abgeschobenen nach der Landung des Flugzeuges die Reisedokumente in die Hand drücken, um deren persönliches Risiko bei den Einreisekontrollen zu minimieren, so belehrt die aktuelle Dienstanweisung eines Besseren, indem es unter Punkt 2.4.3.1 heißt: "Bei begleiteten Rückführungen ist der Rückzuführende grundsätzlich den ausländischen Behörden zu überstellen."

Die Bestimmungen können im Wortlaut bei PRO ASYL angefordert werden. PRO ASYL, Postfach 16 06 24, 60069 Frankfurt, Tel.: 069 / 23 06 88, e-mail

Anlässlich des ersten Todestages des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb hat es an verschiedenen Orten und Flughäfen Trauerveranstaltungen und Aktionen gegeben, so z.B. in Bremen, Frankfurt am Main und München. In Frankfurt demonstrierten mehrere Hundert Menschen im Abflugbereich des Flughafens. Ein Arbeitskreis Lufthansa München / Erding rief zur Übergabe eines Trauerkranzes an Beschäftigte der Lufthansa AG am Flughafen und zu einer anschließenden Trauerveranstaltung im Zentrum Münchens auf. Die Lufthansa als Abschiebungs-Carrier steht weiterhin unter Beobachtung. Über den Stand der vom bundesweiten Netzwerk "Kein Mensch ist illegal" initiierten Kampagne gegen die Beteiligung der Lufthansa AG an der Abschiebemaschinerie vor diesen aktuellen Aktionen berichtet Christian Wunner vom Bayerischen Flüchtlingsrat unter dem Titel "In die Suppe gespuckt" (PDF 290 KB) im Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates Nr. 73 / Mai/Juni 2000.

Schutz zumindest für einen Teil der Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus der Bundesrepublik Jugoslawien hat das Bundesinnenministerium versprochen. Wie dies in etwa aussehen soll, ergibt sich aus einer Bundestagsdrucksache des Innenausschusses zu einem Antrag der PDS-Fraktion (PDF 273 KB). Bislang war das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge angewiesen worden, Asylanträge dieses Personenkreises nicht zu entscheiden – weil angeblich die Erkenntnislage unzureichend gewesen sei. Der Entscheidungsstopp für die Personengruppe wurde nun am 3. April 2000 vom BMI aufgehoben. Die entsprechenden Asylverfahren werden in der Zentrale des Bundesamtes durchgeführt. Einbezogen werden sollen Deserteure, die zwischen Herbst 1998 und der Beendigung des Kriegszustandes desertiert sind bzw. den Wehrdienst verweigert haben. Eine der Voraussetzungen ist, dass eine konkrete Gefahr der Einberufung vorgelegen haben muss, die entweder bewiesen bzw. glaubhaft gemacht sein muss. Entsprechende Hinweise zum Verfahren hat das BMI an das (formell nicht weisungsgebundene) Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gegeben. Der Bundesbeauftragte wurde angewiesen, gegen anerkennende Entscheidungen des Bundesamtes in diesen Fällen keine Rechtsmittel einzulegen.

So, wie die getroffene Regelung vom Bundestagsinnenausschuss referiert wird, gilt sie offenbar nicht für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer, die nach ihrer Einreise lediglich eine Aufenthaltsbefugnis oder Duldung als Kriegsflüchtlinge, nicht aber Asyl beantragt haben. Ebenso wohl nicht für diejenigen, die jetzt erst Asyl unter Berufung auf denselben Sachverhalt beantragen oder diejenigen, deren Antrag nicht mehr beim Bundesamt anhängig ist und dort unter den Entscheidungsstopp fiel. Der Beschluss und seine Begründung dürften jedoch Indizwirkung haben für eine Reihe von Duldungsverfahren auch solcher Personen, die nicht direkt in den Kreis der Begünstigten fallen. Positiv zu werten ist das Signal der Fraktionen der SPD, FDP und PDS, die nach dem Bericht des Innenausschusses dafür plädieren, "bei einer vergleichbaren Situation wie im Kosovo auch nach § 51 Abs. 1 AuslG zu verfahren" Zu hoffen jedenfalls ist, dass dies nicht – wie am Anfang der Begründung des Innenausschusses – der Verweis auf die geltende Rechtslage ist, der gemäß zu erwartende Übermaßstrafen wegen Wehrdienstverweigerung und Desertion ohnehin zur Zuerkennung des "kleinen Asyls" führen können. Ein Maßstab dafür, wie ernst die Initiative zu nehmen ist, wird der Einsatz der Bundesregierung für Deserteure aus dem Kosovo-Krieg insgesamt sein. Viele von denen, die auf NATO-Flugblättern zur Desertion aufgefordert wurden, sitzen z.B. in Ungarn ohne jede Perspektive und Status fest. Das Fernsehmagazin Monitor berichtete hierüber.

Serbischen Albanern, die gar nicht aus dem Kosovo stammen, wird in einer zunehmenden Zahl von Fällen die Abschiebung in das Kosovo angedroht. UNHCR sah sich im Mai 2000 zu der Klarstellung veranlasst, dass UNMIK einer Abschiebung von Personen, die nicht aus dem Kosovo stammen, dorthin nicht zugestimmt hat.

UNHCR hat sich in einem Papier (PDF 445 KB)gegen die Rückkehr von Kosovo-Albanern in diejenigen Gebiete des Kosovo ausgesprochen, in denen sie eine ethnische Minderheit darstellen. Dies sind z.B. der Nordteil der Stadt Mitrovica, Gebiete nördlich dieser Stadt sowie einige Gebiete im Osten des Kosovo.

Unter anderem aus einem innenministeriellen Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 12. April 2000 zur Aufenthaltsbeendigung von Kosovo-Albanern wird deutlich, dass man die bislang geltende Übereinkunft mit UNMIK, der gemäß auch die Wohnraumfrage bei Abschiebungen zu berücksichtigen ist, nur bis Frühjahr 2000 gelten lassen will. Konkret heißt das: "Im Verlauf der Rückführung ab Frühjahr 2000 wird davon auszugehen sein, dass die Unterbringung am früheren Wohnort bzw. bei Angehörigen grundsätzlich möglich ist." Aus der Weisung wird auch deutlich, dass Bayern einer ganzen Reihe von Personengruppen nach Ablauf der Ausreisefrist nur noch eine Grenzübertrittsbescheinigung mit dem Vermerk "Unverzüglich" erteilen will. Obwohl es bereits aus praktischen Gründen kaum möglich ist, Rückführungen in der vorgesehenen Größenordnung durchzuführen und sich der Beauftragte der EU für den Kosovo, Bernard Kouchner, dafür ausgesprochen hat, die schwierige Situation im Kosovo nicht durch Massenabschiebungen zu verschärfen, soll offensichtlich nach bewährter Methode der Ausreisedruck erhöht werden. Bislang führend bei der Zahl der zwangsweisen Abschiebungen in den Kosovo ist allerdings Baden-Württemberg. Auf diese Tatsache haben Vertreter des UNHCR bei einem Gespräch mit dem baden-württembergischen Innenministerium hingewiesen.

Anlage Nr. 1a
Þ Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Aufenthaltsbeendigung von Kosovo-Albanern vom 12. April 2000 (575 KB)

Anlage Nr. 1b
Þ Schreiben des BMI an die Innenministerien und Innensenatsverwaltungen der Länder vom 27. März 2000 zur Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger (123 KB)

Anlage Nr. 1c
Þ Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger (481KB)


Mit dem Sozialgericht Landshut hat ein weiteres Sozialgericht unter Berufung auf die Rechtssprechung des Bayerischen Landessozialgerichts in ähnlichen Fällen das seit 1997 mit Erlass eingeführte Arbeitsverbot für neueinreisende Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. Die entsprechende Weisung des BMA vom 30. Mai 1997 könne allein eine Entscheidung nicht rechtfertigen. "Denn die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung beurteilt sich ausschließlich nach § 285 SGB III und der aufgrund der Ermächtigung des § 288 Abs. 1 SGB III erlassenen Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer (...) vom 17.09.1998 (...). Es findet sich keine Stichtagsregelung, die einen Anspruch von nach einem bestimmten Zeitpunkt eingereisten Ausländern generell verneint." Gesetz und Verordnungen gingen entsprechenden Weisungen vor. Auch die Bindung der Arbeitsverwaltung an entsprechende Weisungen ändere nichts daran, dass eine in Ausführung dieser Weisung ergehende Entscheidung im Einzelfall rechtswidrig sei, wenn sie nicht durch die Vorschriften des § 285 SGB III und der Arbeitsgenehmigungsverordnung gedeckt sei. (Beschluss vom 8. Mai 2000, AZ: S.6 AL 128/00 ER).

Mit diesem Beschluss wurde erneut deutlich, dass das Bundesarbeitsministerium in der Frage der Arbeitserlaubnis für Asylsuchende endlich zu einer gesetzeskonformen Regelung kommen muss. Erneut wurde von Seiten des Ministeriums angekündigt, dass in Kürze eine an die Stelle des Arbeitsverbots tretende Wartezeitregelung zur erwarten sei. Auch hier hat wieder einmal der Bundesinnenminister auf der abschreckenden Wirkung von Arbeitsverboten insistiert. Angekündigt wurde eine Wartefrist von1,5 - 2 Jahren. Bei insgesamt sinkender Dauer der Asylverfahren dürfte eine solche Wartefrist einem Arbeitsverbot nahe kommen.

Beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist eine Neufassung der Dienstanweisung für die Einzelentscheider zu § 53 AuslG in Vorbereitung, bei der auch das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung als mögliches Abschiebungshindernis behandelt werden wird. Dies berichtet der Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes, Ausgabe Mai 2000.

Wie in der letzten Ausgabe berichtet, hat das Bundesinnenministerium für Verfahren sierra-leonischer Asylsuchender einen Entscheidungsstopp angeordnet. Hintergrund war die Situation im Lande, die sich nicht erst durch die Geiselnahme mehrerer hundert UN-Blauhelme verschärft hat. Vielmehr mache diese deutlich, wie unsicher die Lage im Land generell bereits zuvor war. Dennoch sind in den letzten Wochen Widerrufsverfahren für eine ganze Reihe von Sierra Leonern vom Bundesamt eingeleitet worden. So heißt es in einer entsprechenden Bundesamtsentscheidung vom 3. Mai 2000: "Eine extreme allgemeine Gefahrensituation im Sinne der oben genannten Rechtsprechung, die den Antragsteller im Fall der Abschiebung dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, ist für Sierra Leone derzeit auszuschließen." Es wird mit durchweg veralteten Informationen - überwiegend von Mitte 1999 – hantiert. Ein Vertreter des Bundesamtes hat bei der Rechtsberaterkonferenz vom 19. bis 21. Mai 2000 in Berlin das überraschte Publikum darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Widerrufsbescheide vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und des Entscheidungsstopps keineswegs zurückgenommen würden. Vielmehr gehe man weiterhin davon aus, dass eine landesweite Gefährdungslage nicht gegeben sei. Gegebenenfalls seien die Betroffenen ja auch mangels einer Flugverbindung durch das technische Abschiebungshindernis geschützt. Das Ganze ist absurdes Theater zu Lasten der Betroffenen, zumal das Bundesamt in den Widerrufsbescheiden eine Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 18. Januar 2000 zitiert, die besagt, dass gegen Reisen in die Hauptstadt Freetown keinerlei Bedenken bestehen. Vor Reisen auf dem Landweg innerhalb Sierra Leones werde jedoch dringend gewarnt. Nachdem nun Pressemeldungen die extreme Unsicherheit in Freetown deutlich machen, werden jetzt offensichtlich imaginäre Gebiete im Hinterland Sierra Leones als sicher in der Raum gestellt. Hintergrund der Politik des Bundesamtes dürfte aber etwas ganz anderes sein. Offenbar geht man dort davon aus, dass viele Betroffene gegen die Widerrufsbescheide aus den verschiedensten Gründen keine Rechtsmittel einlegen werden und man auf diese Weise die Erledigungsstatistiken aufpolieren kann.

Mit Erlass vom 26. April 2000 (PDF 300 KB) hat das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt die Erlasslage zur Altfallregelung nachgebessert. Bundesinnenminister Schily, zum Handeln gegen eine über den Wortlaut des IMK-Beschlusses weit hinausgehende restriktive Erlasslage in Bayern aufgefordert, hat sich darauf zurückgezogen, dass dies alles noch im Bereich des Ermessens der Länder sei. Damit kann man sich auch andern Orts aufgefordert fühlen, die Erlasse zur Altfallregelung nachzubessern. Die extreme Bandbreite der Auslegungen der Altfallregelung ist rechtsstaatlich nicht unbedenklich. In Zukunft stellt sich verschärft die Frage: Welchen Rechtscharakter haben die Beschlüsse der Innenministerkonferenz bzw. wie rechtsverbindlich sind sie?

Seinen Standpunkt zur Interpretation der Altfallregelung nach dem IMK-Beschluss hat das Bundesministerium des Innern in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS mitgeteilt.
Anlage Nr. 2a
Þ Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion zur Altfallregelung vom 14. April 2000, BT-Drucksache 14/3264 (41 KB)
Anlage Nr. 2b
Þ Antwort des BMI vom 11. Mai 2000 (123 KB)


Lichtblick in der sonst wenig flüchtlingsfreundlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Mit Urteil vom 18. Mai 2000 – AZ: BVerwG 5 C 29.98 und 5 C 2.00 – hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention die uneingeschränkte Sozialhilfe zu gewähren ist. Zuvor stand in Frage, ob die Regelung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG, nach der die Sozialhilfeträger Personen, die sich außerhalb des Bundeslandes aufhalten, in dem sie ihre Aufenthaltsbefugnis erhalten haben, nur die unabweisbar gebotene Hilfe gewähren müssen, mit der Genfer Flüchtlingskonvention im Einklang steht. Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen hat in einer Presseerklärung vom 18. Mai 2000 auf den völkerrechtsfreundlichen Aspekt des Urteils hingewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht habe in erfrischender Deutlichkeit den Vorrang des Völkerrechtes gegenüber nationalen Regelungen bestätigt: "Die Entscheidung ist auch ein deutlicher Hinweis an den Gesetzgeber, die Anwendung des deutschen Ausländer- und Flüchtlingsrechtes am internationalen Recht zu orientieren."

Anlage Nr. 3a
Þ Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 16/2000 vom 18. Mai 2000 zur uneingeschränkten Sozialhilfe für Flüchtlinge
Anlage Nr. 3b
Þ Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen zum BVerwG-Urteil vom 18. Mai 2000


Unter dem Titel "73 Tage Hungerstreik – Der Algerier Moussa Moussaoui in der Abschiebehaft" hat die Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft Mannheim eine Dokumentation herausgegeben. Dokumentiert werden minuziös die Vorgänge von der Verhängung der Abschiebungshaft bis zur Entlassung aus dem Justizvollzugskrankenhaus. Moussa Moussaoui war Zellengenosse des sudanesischen Flüchtlings Aamir Ageeb, der am 28. Mai 1999 bei einer gewaltsam durchgeführten Abschiebung im Flugzeug zu Tode kam. In der Abschiebehaftanstalt Mannheim kam es daraufhin zu Protestaktionen. Moussaoui wurde als angeblicher Anstifter zu diesen Aktionen in den normalen Strafvollzug verlegt. Damit war der Kontakt zu anderen Abschiebehaft-Gefangenen und zur Außenwelt weitgehend unterbunden. Für Moussaoui begann eine Zeit nahezu völliger Isolation bis zu seiner Entlassung. Was Moussaoui während dieser Zeit von Seiten der Vollzugsleitung, von Ärzten und durch richterliche Beschlüsse widerfuhr, wird ebenso dokumentiert wie die Initiativen seiner Unterstützerinnen und Unterstützer. Die Dokumentation ist zu beziehen bei der Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebungshaft, Augustaanlage 53, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 / 412 556, Fax: 0621 / 412 556, eMail: .

Im westfälischen Büren hat am 21. Mai 2000 eine Demonstration gegen die größte Abschiebungshaftanstalt Deutschlands stattgefunden. Mehr als 500 Demonstrationsteilnehmer gedachten des am 30. August 1999 in der Haftanstalt ums Leben gekommenen Rachid Sbaai. Über den weiteren Verlauf berichtet eine Pressemitteilung der Büren-Demo-Vorbereitungsgruppe (PDF 213 KB).


Vor dem Hintergrund der sich drastisch verschärfenden Gesamtlage in Sri Lanka hat sich der Sri Lanka Experte Dr. Frank Wingler im Mai 2000 mit der Relevanz für Flüchtlinge auseinandergesetzt.
Anlage Nr. 4
Þ Informationsschriften für Asylverfahren betreffend Sri Lanka von Dr. Frank Wingler, Mai 2000 (445 KB)


Der sudanesische Flüchtling Abdalla Fathelrahman hat Deutschland in Richtung USA für immer verlassen. Die Bayerische Staatsregierung setzte alle Hebel in Bewegung, um seine Abschiebung zu vollziehen. Der Haupt- und Staatsaktion setzte die amerikanische Einwanderungsbehörde mit Fathelrahmans Anerkennung als politischer Flüchtling ein Ende. In einer Presseerklärung (PDF 365 KB) resümieren die Aktion Grenzenlos e.V. und die Freie Flüchtlingsstadt Nürnberg einen der skandalösesten Einzelfälle der deutschen Flüchtlingspolitik. Der Fall hatte des öfteren für Schlagzeilen gesorgt. Ende 1999 erklärte sich ein Richter des Amtsgerichts Nürnberg für befangen. Er fühlte sich über die Nürnberger Ausländerbehörde von Seiten des Bayerischen Innenministers unter Druck gesetzt. Man habe ihn wissen lassen, dass das Innenministerium unbedingt eine Haftanordnung von ihm erwarte. Man habe ihm angeblich gedroht, ihn anderenfalls "einen Kopf kürzer zu machen".
Unser Kommentar: Servus Bayern, thank you America.

In einer Presseerklärung unter dem Titel "Abschiebehaft ist Zwangsinternierung!" berichtete der Migrationspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin über einen Hungerstreik in der Haftanstalt Grünau und katastrophalen Zuständen. Ein Antrag der Fraktion enthält Vorschläge zur Vermeidung von Abschiebungshaft.

Die Zeitschrift Fluchtpunkt, herausgegeben von der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., behandelt in der Nummer 2 / Mai 2000 erneut die Rolle des Polizeiärztlichen Dienstes unter dem Titel "Polizeiärztlicher Dienst – Staatsanwaltschaft, übernehmen Sie!" (PDF 386 KB)Fazit der Autoren: "Es drängt sich der Eindruck auf, dass Stammtischurteile über kollektive Kriegserlebnisse und allgemeine Notzeiten beim PÄD fachspezifische Erkenntnisse und Methoden im Zusammenhang mit posttraumatischen Belastungsstörungen ersetzen."

Der Arbeitskreis Asyl Nordrhein-Westfalen e.V. fordert vom nordrhein-westfälischen Innenminister Behrens: Keine Abschiebungen (PDF 98 KB)von suizidgefährdeten Flüchtlingen in die Türkei! Nach Auskünften der Deutschen Botschaft in Ankara gibt es in der Türkei keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten für diese Personengruppe.


Etwa 20 Flüchtlinge aus einer Flüchtlingsunterkunft in Singen (Baden-Württemberg) haben sich mit einem unbefristeten Hungerstreik gegen die aus ihrer Sicht unwürdigen Lebensbedingungen zur Wehr gesetzt und die Annahme von Essenspaketen verweigert. Hintergründe und Forderungen finden sich auf der Homepage der Karawanengruppe Konstanz

Der Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg e.V. protestiert gegen die Abschiebung eines Familienvaters in die Bürgerkriegswirren der Demokratischen Republik Kongo und fordert einen Abschiebungsstopp. Seit der Regierungsübernahme Kabilas im Jahr 1997 soll dies die erste bekannt gewordene Abschiebungsmaßnahme in diesen Staat aus dem Lande Baden-Württemberg gewesen sein.

Was ist ein Ausreisezentrum? Es handelt sich nicht um einen Begriff aus der Touristikbranche. Es handelt sich vielmehr um ein Zentrum zur Erzwingung von Ausreisen, das Nachfolgemodell eines im Oktober 1999 beendeten Modellversuchs einer Rückkehreinrichtung in Lübbecke (s. auch Infonetz Ausgabe Nr. 29) In einem Schreiben an den Arbeitskreis Asyl NRW e.V. vom 3. Mai 2000 teilt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion NRW mit, dass sich ein entsprechendes Konzept in Arbeit befindet, in dem es insbesondere um "Fragen des Standortes, der Sicherheit, der Leistungsgewährung und der finanziellen Anreize zur freiwilligen Ausreise, der ausländerrechtlichen Zuständigkeiten, der Zuweisung der Ausländerinnen und Ausländer in das Ausreisezentrum und vom Ausreisezentrum in Gemeinden" sowie ein geeignetes psycho-soziales Betreuungskonzept geht. In der entsprechenden Facharbeitsgruppe wieder dabei: Das Deutsche Rote Kreuz Westfalen-Lippe, dessen Sub-GmbH mit dem Vorläuferkonzept der Rückkehreinrichtung Schiffbruch erlitten hatten. In dem in der Infonetz Ausgabe Nummer 29 satirisch kritisierten Projektbericht hatten die gemeinnützigen Betreiber der Rückkehreinrichtung bereits durchblicken lassen, wohin die Reise auch nach ihrer Auffassung gehen soll: In Richtung auf mehr Druck. Interessanterweise findet sich der kritisierte Projektbericht inzwischen nicht mehr im Internet. Erneut stellt sich die Frage nach dem Selbstverständnis zumindest einiger Untergliederungen des Deutschen Roten Kreuzes in der Flüchtlingsarbeit.
Man darf auch gespannt sein, ob die nordrhein-westfälischen Pläne bruchlos bei einer Neuauflage der rot-grünen Koalition weiterverfolgt werden. Es handelt sich bei den Planungen im übrigen um eine Variante dessen, was in Niedersachsen unter der Bezeichnung "Projekt X – Modellprojekt zur Beschaffung von Heimreisedokumenten für Ausländer mit ungeklärter Staatsangehörigkeit" in größerem Maßstab läuft. Auch dort werden solche Modellprojekte u.a. damit begründet, dass sie angeblich helfen, Abschiebungshaft zu vermeiden. Bereits im März 2000 hat ein Bündnis verschiedener Organisationen in einem Rundbrief. "Gegen das Abschiebesystem" die niedersächsischen Zustände dargestellt.

Über die bosnischen Flüchtlinge, die sich noch in Deutschland aufhalten, haben die Arbeiterwohlfahrt, der UNHCR (Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen), der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk der EKD und PRO ASYL eine aktuelle Studie zur sozialen Struktur der bosnischen Flüchtlinge in Deutschland vorgelegt. Die Ergebnisse der Studie veranlassen die Auftraggeber, Bund und Länder aufzufordern, der weiterhin bestehenden Schutzbedürftigkeit dieser Menschen in differenzierter Weise Rechnung zu tragen. Die Broschüre mit dem Titel "Zur sozialen Struktur der bosnischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland" von Torsten Jäger und Jasna Rezo, Hg. AWO, Caritas, Diakonisches Werk der EKD, DPWV, DRK und PRO ASYL mit Unterstützung von UNHCR Mai 2000 kann entweder bei PRO ASYL direkt bestellt werden (180 Seiten; DM 18,- / Expl.) Volltext


Meldungen aus dem europäischen Ausland:

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlenen Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.


Dänemark:
Eine vergleichsweise geringe Geldstrafe in Höhe von 2.500 Dänenkronen erhielt der schwedische Pfarrer Leif Bork Hansen, der für 19 abgelehnte Asylsuchende aus Ostslawonien, die abgetaucht waren, Geld gesammelt hatte. Die Vorsitzende Richterin berücksichtigte dabei, dass sein Handeln humanitärer Natur gewesen sei. Die 19 unterstützten Asylsuchenden werden vermutlich durch die Initiative des Pfarrers und anderer Unterstützer Gelegenheit bekommen, sich auf den Faröer Inseln niederzulassen.


Griechenland:
Die Griechische Botschaft in Brüssel hat verlauten lassen, dass die Regierung beschlossen habe, die Minen in der Grenzregion mit der Türkei zu entfernen, die in den letzten 2 ½ Jahren mindestens 14 Menschen das Leben gekostet haben. Ein Datum wurde nicht genannt. Vermutet wird, dass zunächst eine Verstärkung der Überwachungseinrichtungen an der Grenze durchgeführt werden soll.

Großbritannien:
Ganz in der Tradition der britischen Armengesetzgebung der vergangenen Jahrhunderte steht eine Ankündigung der britischen Immigrationsministerin Barbara Roche, dass die Asylanträge von Personen, die beim Betteln aufgegriffen werden, künftig vorrangig behandelt werden. Schnellverfahren für Bettler: ein Produkt von New Labour.


Der britische Oppositionsführer William Hague hat angekündigt, dass die Konservative Partei das Asylthema zum Hauptthema der Kommunalwahlen machen werde. Eine neue konservative Regierung werde alle neueinreisenden Asylantragsteller an der Grenze oder im Land bis zur Entscheidung über den Asylantrag in Gewahrsam nehmen. Innenminister Jack Straw kommentierte Hagues Pläne als zynisch. Die Labour Regierung plant allerdings drei weitere Haftzentren für Asylsuchende.


UNHCR hat alle drei großen politischen Parteien Großbritanniens beschuldigt, das Thema der Asylsuchenden in schädlicher Weise auszunutzen, obwohl man sich auf einen "Code of good conduct" verständigt habe.


Die Organisation Oxfam, die in 840 Läden sowohl geschenkte Kleider als auch Lebensmittel und andere Waren aus der 3. Welt vertreibt, hat sich geweigert, an einem Sachleistungssystem im Dienste der britischen Regierung mitzuwirken. Auch in Großbritannien sollen Barzahlungen durch Gutscheine und Sachleistungen ersetzt werden. Oxfam ist gegen dieses System u.a. mit dem Hinweis, dass auf diese Weise Flüchtlinge letztlich mehr für ihre Einkäufe zahlen würden als andere Kunden. Die Gutscheine für England werden von der auch in Deutschland bekannten Firma Sodexho mit Sitz in Frankreich produziert. Auf Sodexho-Gutscheine für Asylbewerber gibt es in Großbritannien kein Wechselgeld. Um überhaupt etwas Bargeld in die Hand zu bekommen, haben Asylsuchende in Großbritannien damit begonnen, sie unterhalb ihres Nennwertes zu verkaufen. Oxfam hat das Sachleistungsprinzip der britischen Regierung als pfennigfuchserisch, unvernünftig, unfair und diskriminierend gebrandmarkt. Es richte sich gegen die Verletzlichsten der Gesellschaft, die sich bereits weit verbreiteter Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sähen.


Irland:
Zu fremdenfeindlichen Kundgebungen ist es in Teilen Irlands anlässlich der Errichtung von Unterbringungseinrichtungen für Asylsuchende gekommen. So fand bereits Anfang April eine Kundgebung gegen die Nutzung eines Hotels als Flüchtlingsunterkunft im Hafen von Rosslare statt. Es häufen sich auch Übergriffe gegen Asylsuchende. Am 20. April protestierten in Dublin 100 Personen gegen einen Angriff auf eine 16-jährige Nigerianerin. Asylsuchende sehen die Attacke als den Höhepunkt einer Serie fremdenfeindlicher Aktionen an: Schwangere Frauen wurden angespuckt, auf Läden afrikanischer Eigentümer wurde geschossen und Autos wurden demoliert. Aktivisten aus der antirassistischen Szene machten den irischen Justizminister O’Donoghue dafür verantwortlich, dass er mit Bemerkungen, in denen er Asylsuchende mit illegalen Immigranten gleichgesetzt habe, Fremdenfeindlichkeit hoffähig gemacht habe.
Ein Aufruf der katholischen Bischöfe Irlands, alle Asylsuchenden, die sich bereits jahrelang im Verfahren befinden, ein Bleiberecht zu gewähren, wurde vom Justizminister mit Argumenten zurückgewiesen, die aus anderen Teilen Europas bekannt sind: Man dürfe diejenigen nicht belohnen, die das Asylrecht missbrauchten.

Spanien:
Bis zum 19. April sind in Spanien mehr als 81.000 Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des aktuellen Legalisierungsprozesses gestellt worden. Seit dem 21. März gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Aufenthalt in Spanien zu legalisieren. Die Aktion endet am 1. Juli 2000.

Spanien / Marokko:
Die Kanarischen Inseln werden zunehmend Ziel "Illegaler", die auf dem Seeweg von Marokko ankommen. Nach Angaben des Roten Kreuzes sollen 35.000 Menschen auf die Gelegenheit zu einer Überfahrt warten. Immer wieder ertrinken Menschen bei dem im Vergleich zu der Strasse von Gibraltar längeren und kaum überwachbaren Seeweg nach Lanzarote und Fuerteventura. Nach dem spanischen Ausländerrecht können "Illegale" zur Sicherung ihrer Rückführung maximal 72 Stunden festgehalten werden und sind danach freizulassen. Da denen, die auf diese Weise in die Freiheit gelangen, keinerlei Unterstützung zusteht, müssen sie auf der Strasse schlafen und landen zum Teil in der Kleinkriminalität. Caritas und andere Nichtregierungsorganisationen versuchen Hilfe zu leisten. Die spanischen Medien berichten über eine fremdenfeindliche Stimmung auf den Kanarischen Inseln. Die Verlagerung der Ankünfte auf die Kanarischen Inseln ist auch eine Folge der verstärkten Grenzbefestigungen an den zwei spanischen Enklavestädten Ceuta und Mellila und einer verstärkten Überwachung der Strasse von Gibraltar.

Schweden:
Die Jugendorganisation der konservativen Partei setzte sich in einer Kampagne für eine Amnestie für abgewiesene Asylbewerber ein, die untergetaucht sind. Davon soll es in Schweden möglicherweise 2000 geben. Mitglieder der jungen Konservativen wiesen dabei darauf hin, dass es in anderen europäischen Staaten die verschiedensten Formen solcher Amnestien und Legalisierungsprozesse gegeben habe. In der konservativen Partei gibt es zum Thema unterschiedliche Auffassungen, während sich der Migrationsminister gegen eine solche Amnestie ausgesprochen hat.


Schweiz:
Eine ähnlich rigide Rückführungspolitik gegen Kosovaren wie Deutschland verfolgt die Schweiz. Die zur freiwilligen Ausreise gesetzte Frist läuft am 31. Mai 2000 aus. Ausnahmen von einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung sollen nach Angaben des Schweizer Justizministeriums lediglich für Roma und unter gewissen Voraussetzungen ethnische Serben und andere Minderheiten gemacht werden. Der Kanton Genf widersetzt sich dieser Linie und fordert eine weitere Rahmenfrist für die freiwillige Rückkehr. Die Kantonsregierung wies darauf hin, dass Bern immer noch keine Übereinkunft mit UNMIK über die Flüchtlingsrückkehr erzielt habe. Dabei bezieht man sich auf die UNHCR-Warnungen vor einer negativen Auswirkung einer massiven Rückkehr auf das fragile Gleichgewicht im Kosovo.

Europäische Union:
Der Europäische Gerichtshof hat dem Rat attestiert, dass er seine eigenen Prinzipien beständig verletze, indem er keineswegs wie vorgesehen die großzügigste Möglichkeit eines Zugangs zu Dokumenten gewähre. Zu verdanken ist diese Entscheidung der Hartnäckigkeit eines Universitätsdozenten, der versucht hatte, vom Generalsekretariat des Europäischen Rates bestimmte Dokumente zu Asylangelegenheiten zu erhalten und erfolglos geblieben war. Bei der Überprüfung der von staatlicher Seite dafür angeführten Gründe, warum diese Dokumente der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden konnten, stellte der Europäische Gerichtshof Inkonsistenzen, unsubstantiierte Begründungen und den missbräuchlichen und übermäßigen Gebrauch des Arguments fest, dass durch eine Veröffentlichung die Interessen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten gefährdet werden könnten. In seiner Entscheidung vom 6. April annulliert der Europäische Gerichtshof zugrundeliegende Ratsbeschlüsse aus den Jahren 1998 und 1999 zur Gänze. Mit diesen Beschlüssen hatte man dem Beschwerdeführer den Zugang zu bestimmten Berichten des Informationszentrums CIREA verweigert sowie zu Berichten über Missionen der Mitgliedsstaaten, die an CIREA gegangen waren. Auch eine Liste der in den Mitgliedsstaaten zuständigen Kontaktpersonen wurde verweigert.

Der Fall belegt, wie hartnäckig sich der Rat in der Vergangenheit über einen zwischen Rat und Europäischer Kommission am 6. Dezember 1993 gebilligten Code of Conduct hinweggesetzt hat, der verbindlich festlegt, dass der Öffentlichkeit der größtmögliche Zugang zu Dokumenten der Kommission und des Rates zu gewähren ist. Personen, die in der Vergangenheit versucht haben, an entsprechende Dokumente zu kommen, wurden offensichtlich durch eine Reihe von Hindernissen systematisch entmutigt. Dazu gehörte offenbar die Zusendung von irrelevanten Fotokopien, die sich gar nicht auf die gewünschte Information bezogen, zusammen mit exorbitanten Kostennoten. Im nun entschiedenen Fall hatte sich der Rat darauf zurückgezogen, dass bestimmte gewünschte Dokumente nicht existierten und als der Beschwerdeführer deutlich machen konnte, dass er eine Falschauskunft erhalten hatte, einen Irrtum zugegeben. Dennoch wurden dem Beschwerdeführer schließlich zehn Berichte dänischer Behörden über fact-finding missions in bestimmten Staaten zugestellt. Die Anfragen des Beschwerdeführers bezogen sich jedoch auch auf Dokumente aus dem Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und Analysen und Auswertungen im Zusammenhang mit CIREA. Der Rat verweigerte den Zugang zu den Dokumenten unter Hinweis auf Artikel 4 (1) Ratsentscheidung 93/731 vom 20. Dezember 1993 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten. Darin ist geregelt, dass der Zugang zu Dokumenten verweigert werden darf, deren Enthüllung den Schutz des öffentlichen Interesses aushöhlen würde. Der Rat führte aus, dass die vom Beschwerdeführer verlangten Informationen EU-Beziehungen mit den Verfasserstaaten ebenso bedrohen könnten wie die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den Zielstaaten der fact-finding missions. Bezüglich der Listen der Kontaktpersonen von CIREA in den Mitgliedsstaaten zog sich der Rat auf die feinsinnige Unterscheidung zurück, dass die genannte Ratsentscheidung der Öffentlichkeit lediglich ein Recht des Zugangs zu Ratsdokumenten, nicht zu Informationen, die der Rat hat, gewähre.

In seiner Entscheidung bezog sich der Europäische Gerichtshof nun darauf, dass der Rat lediglich pauschal geltend gemacht hatte, dass die Veröffentlichung der Dokumente EU-Beziehungen mit den betroffenen Staaten beeinträchtigen könnte. Der Rat habe das Recht auf Information ebenso wenig respektiert wie das Verhältnismäßigkeitsprinzip, indem dem Beschwerdeführer sogar ein begrenzter Zugang zu den Dokumenten verweigert worden sei. Der Rat könne zwar auch begrenzten Zugang zu den Dokumenten in Einzelfällen verweigern, wenn eine Unkenntlich- machung von Passagen der Dokumente einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Es sei aber keine unzumutbare Last für die EU-Administration, von einer Liste von CIREA-Kontaktpersonen die Adressen, Durchwahltelefonnummern und Faxnummern zu entfernen. Der Rat habe deshalb die Ausnahmeregelung in unangemessener Weise ins Feld geführt. (Aktenzeichen der 1. Instanz des Europäischen Gerichtshofs T-188/98)
Das Urteil ist zumindest ein Rückschlag für die klandestine Arbeit des zentralen europäischen Dokumentationszentrums für "Flüchtlings- abwehrfragen" CIREA.

Liste

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler der Infomappe anzumelden.