
| Süddeutsche Zeitung - BERLIN-SEITE | Dienstag, 11. April 2000 |
Sprechstunde für die Kripo
Polizeiärzte stehen im Verdacht, Krankenakten von
Bürgerkriegsflüchtlingen an die
Sicherheitsbehörden übergeben zu haben
Zwei Polizeiärztinnen stehen im Verdacht, ihre Schweigepflicht verletzt zu haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte gestern, dass gegen die beiden Mitarbeiterinnen des Polizeiärztlichen Dienstes (PÄD) seit Anfang des Jahres ermittelt wird. Eine Psychologin soll Namenslisten und Krankenunterlagen von bosnischen Kriegsflüchtlingen, die sie begutachtet hat, an die Kriminalpolizei weitergegeben haben. Gegen ihre Vorgesetzte wird ermittelt, weil sie dies geduldet haben soll. Die Räume des PÄD wurden Anfang Februar zur Sicherung von Beweismitteln durchsucht.
Die Staatsanwaltschaft wurde auf die Polizeiärztinnen aufmerksam im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen ein Ärzte-Ehepaar, das zahlreichen bosnischen Kriegsflüchtlingen Traumatisierungen bescheinigt hat. Das Ehepaar wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft verdächtigt, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt und damit auch gegen das Ausländergesetz verstoßen zu haben, welches das Erschleichen einer Duldung unter Strafe stellt. Die Arztpraxis wurde Ende März durchsucht, die Polizei beschlagnahmte etwa 650 Patientenakten. Nach Angaben des Rechtsanwalts der beiden Ärzte bezog sich der Durchsuchungsbeschluss auf 14 Verdachtsfälle. Wie viele Atteste die Ärzte geschrieben haben, ist nicht bekannt. Jedoch gehören sie zu den bekannten Anlaufadressen für Bosnier, da sie serbokroatisch sprechen.
Gegen das Ehepaar ermittelt die Kripo seit August letzten Jahres, offenbar anfangs verdeckt. Dann wandten sich Beamte einer eigens gegründeten Sonderkommission Trauma an den Polizeiärztlichen Dienst, der seit vergangenem Jahr auf Anweisung der Innenverwaltung sämtliche Traumatisierungsatteste überprüft. Sie sollen mehrere Gespräche mit der Psychologin geführt haben, die unter anderem Zweitgutachten für Patienten des Ehepaares geschrieben hatte. Die Polizeiärztin soll nicht nur Namenslisten der Patienten übergeben haben, sondern auch Aufzeichnungen über ihre Untersuchungen sowie Notizen darüber, inwieweit sich die Erstgutachten der niedergelassenen Ärzte von den Überprüfungen durch die Polizeiärzte unterschieden.
Politisch sind die jetzt bekannt gewordenen Ermittlungen äußerst heikel. Denn der Polizeiärztliche Dienst steht seit einem Jahr wegen fachlich unqualifizierter Zweitgutachten zu den Traumatisierungsattesten niedergelassener Ärzte und Psychologen in der Kritik. Untermauert wurden die Vorwürfe gegen die Polizeiärzte zuletzt durch eine Studie des Behandlungszentrums für Folteropfer, in der Erst- und Zweitgutachten verglichen worden waren. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Polizeiärzte offenbar fachfremde politische Aufgaben erfüllen und so ihrem diagnostischen Auftrag nicht gerecht werden. In der Regel sprechen die Polizeiärzte den Flüchtlingen Traumatisierungsfolgen ab und erklären sie für reisefähig, sodass sie abgeschoben werden können.
Die Berliner Ärztekammer hat bisher vergeblich dagegen protestiert, dass durch die Zwangsüberprüfung aller Traumatisierungsatteste niedergelassene Ärzte pauschal diskriminiert würden. Sie verlangt, dass nur in begründeten Zweifelsfällen Erstgutachten durch Amtsärzte, nicht aber durch den Polizeiärztlichen Dienst kontrolliert werden sollten. Der Präsident der Ärztekammer, Günther Jonitz, hatte um Gespräche mit dem Polizeiärztlichen Dienst gebeten, um eine fachliche Diskussion zu führen. Die Innenverwaltung hatte solche Kontakte abgelehnt.
Der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen, Wolfgang Wieland, nannte die Gründung einer Soko Trauma gestern ungeheuerlich und die Ermittlungen gegen das Ärzteehepaar mit Hilfe von Polizeiärzten einen empörenden Vorgang. Die Realität werde auf den Kopf gestellt, erklärte der grüne Fraktionschef, das Problem liege nicht bei den Erstgutachtern, sondern beim Polizeiärztlichen Dienst: Die Gefälligkeitsgutachten kommen von den Polizeiärzten. Die Grünen fordern ein sofortiges Ende dieser skandalösen Praxis. Sie haben einen entsprechenden Antrag im Abgeordnetenhaus eingebracht. Danach sollen die generellen Überprüfungen durch Polizeiärzte abgeschafft werden. Sofern in Einzelfällen Atteste kontrolliert werden müssten, solle dies wie schon vor 1999 die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vornehmen und sich dazu qualifizierter Ärzte bedienen, die im Umgang mit Trauma-Patienten erfahren sind. Weder von der Polizei noch von der Innenverwaltung waren gestern Stellungnahmen zu den laufenden Ermittlungen zu erhalten. Der Sprecher des Innensenators erklärte lediglich, es gebe keinen Anlass, die gegenwärtige Praxis zu ändern.
Bettina Markmeyer