BMI-Pressemitteilungen
vom 07.05.2000
Äußerungen von Dusch sind haltlos
Zu den Behauptungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Dusch, erklärt der Staatssekretär
im Bundesministerium des Innern, Schapper:
"Die Behauptungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind falsch und zeigen mangelnde
Einsicht des Betroffenen in das eigene Fehlverhalten.
Herr Dusch ist seitens des Bundesinnenministeriums äußerst fair behandelt worden. Es wurde im Zusammenhang mit den gegen ihn auch in den
Medien erhobenen Vorwürfen sorgfältig darauf geachtet, dass Einzelheiten über die gegen ihn eingeleiteten disziplinarischen Vorermittlungen nicht an
die Öffentlichkeit ge-langten. Er wurde auch nach Einleitung dieser Vorermittlungen nicht etwa seines Amtes enthoben, was angemessen gewesen
wäre, sondern nur vorläufig unter voller Fortzahlung seiner Be-züge ins Bundesinnenministerium abgeordnet. Als Dusch dann im Lichte des
Vorermittlungsergebnisses einen Antrag auf vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand stellte, wurde diesem Antrag stattgegeben und von der Einleitung
eines förmlichen Disziplinarverfahrens abgesehen.
Dass Differenzen in der Sache der Grund für das Vorgehen gegen Herrn Dusch gewesen seien ist unsinnig. Es hat zwar einen Fall gegeben, in dem die
Amtsführung von Herrn Dusch korrigiert werden musste, als er sich dafür einsetzte, auch während des Krieges Kosovo-Albaner in den Kosovo
abzuschieben, obwohl dort die ethnischen Säuberungen durch das Milosevic-Regime im Gange waren. Dies musste korrigiert werden, da es deutlich
gegen nationales und internationales Recht verstieß, und auch aus humanitären Erwägungen unvertretbar war. Diese sachliche Differenz war allerdings
in keiner Weise ursächlich für seine Abordnung ins Bundesinnenministerium, sondern allein das Vorermittlungsverfahren. Seine Behauptung, gegen ihn
sei eine politische Kampagne geführt worden, entbehrt daher jeder Grundlage und soll nur von seinen eigenen Verfehlungen ablenken.
Die Äußerungen des Herrn Dusch verstoßen im Übrigen gegen seine beamtenrechtliche Verpflichtung zur Zurückhaltung. Es muss nunmehr geprüft
werden, ob daraus disziplinarrechtliche Konsequenzen zu ziehen sind."