1. Bericht und Auswertung der Fachtagung "Erkrankte Flüchtlinge – Duldung oder Abschiebung?!"

Am 05.04.2000 fand die Fachtagung "Erkrankte Flüchtlinge – Duldung oder Abschiebung?!" in Köln statt. Veranstaltet wurde die Fachtagung vom Kölner Flüchtlingsrat und dem Psychosozialen Zentrum für ausländische Flüchtlinge Köln in Kooperation mit der Stadt Köln (Interkulturelles Referat, Ausländerbehörde, Zentrale Ausländerbehörde) mit freundlicher Unterstützung des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln.

An der Fachtagung nahmen MitarbeiterInnen aus Ämtern und Behörden, Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen sowie interessierte Einzelpersonen teil. Das Interesse an der Tagung war sehr groß, so dass wir nicht in der Lage waren, alle Anmeldungen zu berücksichtigen, da die TeilnehmerInnenzahl auf 85 Personen begrenzt war.

Die Rückmeldungen, die die Veranstalter für die Tagung erhielten, waren sehr positiv. Auch fürs kommende Jahr ist eine weitere Fachtagung geplant. Themenvorschläge für die nächste Tagung sind an die Geschäftsstelle des Kölner Flüchtlingsrats zu richten.

Die Veranstalter und ihre Kooperationspartner werden eine Dokumentation zur Fachtagung herausgeben, die vor den Sommerferien erscheinen soll. Alle TeilnehmerInnen werden diese zugesandt bekommen. Eine weitere Zahl von Exemplaren soll gegen einen Unkostenbetrag von DM 10,- erworben werden können.

Die TeilnehmerInnen der Fachtagung haben zum Abschluss der Fachtagung folgende gemeinsame Resolution verabschiedet, die u.a. an das Landesinnenministerium, die Landesfraktionen, Ausländerbehörden etc. versandt wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der o.g. Fachtagung haben 85 TeilnehmerInnen aus dem behördlichen Spektrum (Ausländerämter, Gesundheitsämter, Bundesamt f.d. Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Sozialämter) und aus Flüchtlingsberatungsstellen der Verbände (Caritas, Diakonie, DPWV) sowie Rechtsanwälte und VertreterInnen von Menschenrechtsorganisationen teilgenommen. Sie stammten überwiegend aus dem Regierungsbezirk Köln.

Die TeilnehmerInnen haben sehr intensiv die Lage der Flüchtlinge diskutiert, die aufgrund von Erkrankungen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, besondere Berücksichtigung fanden hierbei schwer traumatisierte und psychisch kranke Flüchtlinge.

Im Hinblick auf den Umgang mit diesem Personenkreis hat der TeilnehmerInnenkreis bei der Auswertung der Tagung ein Resümee mit verschiedenen Anregungen und Forderungen gezogen, die wir Ihnen hiermit gern zur Kenntnis geben wollen. Wir möchten Sie dazu anregen, diese Anliegen aufzugreifen und im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs weiter zu verfolgen, damit die Situation erkrankter und deshalb mittel- und langfristig nicht reisefähiger Flüchtlinge wirksam verbessert werden kann.

Im Einzelnen geht es um folgende Aspekte:

Erkrankten Flüchtlingen soll eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden.

Dieser Aufenthaltsstatus – statt der Duldung – ermöglicht in vielen Fällen erst eine wirksame Therapie, da die äußeren Rahmenbedingungen des Flüchtlings stabilisiert werden und die medizinischen/psychotherapeutischen Interventionen über eine psychosoziale Stabilisierung und Krisenintervention hinausgehen können.

Erlassregelungen und Verwaltungsvorschriften sollten daraufhin überprüft werden, dass sie die Ermessensregelungen der ausländergesetzlichen Vorgaben nicht weiter einschränken – im Gegenteil sollte bei diesem Personenkreis das Ermessen großzügig gehandhabt werden. Insbesondere sollten bestimmte Flüchtlingsgruppen nicht von der Möglichkeit des Erhalts einer Aufenthaltsbefugnis ausgeschlossen werden (z.B. schwer traumatisierte Menschen aus Bosnien oder aus dem ehemaligen Jugoslawien, insbes. Kosova, die als Personengruppe nicht im Rahmen der Altfallregelung einbezogen wurden).

Im Rahmen des Asylverfahrens muss auf die spezifische Situation schwer traumatisierter Flüchtlinge Rücksicht genommen werden.

Es wird begrüßt, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einige MitarbeiterInnen für den Umgang mit diesem Personenkreis qualifiziert (hat).

Schwer traumatisierte Menschen sind oft nicht in der Lage, bei der notwendigen Darlegung ihres Verfolgungsschicksals im Rahmen des Asylverfahrens in geforderter Weise zusammenhängend, widerspruchsfrei und detailliert zu berichten. Sie werden daher im beschleunigten Verfahren als AsylbewerberInnen oft abgelehnt. Es wird darauf hingewiesen, dass schwer traumatisierte Flüchtlinge im Verfahren frühzeitig sachverständigen zur Begutachtung vorgestellt werden sollten. Das Asylverfahren sollte so lange ausgesetzt werden. Auch ein späteres detailliertes Vortragen der erlittenen schwer traumatisierenden Erfahrungen darf nicht als "gesteigertes Vorgehen" betrachtet werden.

Die fachliche Kompetenz der Gesundheitsämter muss gestärkt werden.

Die Gesundheitsämter werden zunehmend zur Begutachtung im Hinblick auf die Frage von "Reisefähigkeit" eingeschaltet. Die Kommunen werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheitsämter entsprechend fachlich ausgerüstet sind, insbes. auch PsychiaterInnen zur Beurteilung der im Flüchtlingsbereich relevanten psychischen Beschwerdebilder (insbes. posttraumatische Belastungsstörung und Folgeprobleme) vorhanden sind bzw. auf ein entsprechendes Netz qualifizierter ÄrztInnen zurückgegriffen werden kann. Es wird zudem angeregt, einen Pool von in medizinischen Fragen bewanderten DolmetscherInnen zu schaffen, die bei Bedarf zu Gesprächen hinzugezogen werden können.

Auch Abschiebehäftlinge brauchen psychiatrische/psychotherapeutische Unterstützung.

Für die Abschiebehaftanstalten wird empfohlen, eine qualifizierte psychologische und/oder psychiatrische Fachkraft einzustellen, um auf die psychischen Beschwerdebilder der dort festgehaltenen Flüchtlinge adäquat eingehen zu können.

Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sind durchzuführen.

Der TeilnehmerInnenkreis der Fachtagung schlägt weitere Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen von Behörden und anderen Institutionen vor, die mit psychisch kranken und hoch belasteten reiseunfähigen Flüchtlingen umgehen. Da es sich hierbei um einen schwierigen Aufgabenbereich handelt, sind Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung der mit kranken und schwer traumatisierten Flüchtlingen arbeitenden MitarbeiterInnen von Behörden und Beratungsstellen ebenfalls vorzusehen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss die adäquate Versorgung erkrankter Flüchtlinge ermöglichen und verbessern.

Der Landesregierung und den Kommunen wird empfohlen, ein klares und konkretes Signal für eine humane Auslegung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Hinblick auf diesen Personenkreis zu setzen. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, sollte die Sozialhilfe in Form von Geldleistungen und der Umzug in Privatwohnungen nach Möglichkeit gewährt werden. Bzgl. der Übernahme von Behandlungskosten muss großzügiger verfahren werden, um den Betroffenen eine Chance zur Rehabilitation zu geben. Es wird deshalb angeregt, die Kosten für (Psycho-) Therapien, Fahrtkosten zu Behandlungszentren, Kosten für Therapien von Suchtkrankheiten (die über die bloße Entgiftung hinausgehen), Mittel für Prothesen, Brillen und Hörgeräte, Zahnersatz (z.B. für Menschen, die ihre Zähne durch Misshandlungen verloren haben), Diätzulagen u.ä. großzügiger als bisher zu übernehmen. Es wird vorgeschlagen, dass das Land hierzu ergänzende Richtlinien erlässt, um eine einheitliche Verfahrensweise zu ermöglichen