06. Mai 2000
Presseerklärung
(2 Seiten)
Am Samstag, 6.Mai 2000 wurde die in Regensburg - Pentling aufgewachsene und hier zur Schule gehende 9-jährige Anaid, Tochter von Frau Aslanian, über den Flughafen Frankfurt nach Armenien abgeschoben. In der Hoffnung, das eigentlich Unerträgliche etwas erträglicher zu gestalten, ist der Vater der Familie, in der Anaid seit der brutalen Abschiebung ihrer Mutter und ihres 11-jährigen Bruders Sergej vom 11.2.2000 lebte, mit nach Armenien geflogen.
Die Abschiebung von Anaid wurde vom bayerischen Innenministerium verfügt und veranlaßt. Die erklärte Absicht des Innenministeriums und des Landratsamtes Regensburg, die Abschiebung als "freiwillige Rückkehr" darzustellen, ist eine nicht der Wahrheit entsprechende Augenwischerei. Damit soll das menschenverachtende Vorgehen des Innenministeriums verschleiert und der Skandal unter den Teppich gekehrt werden. Bis zum Schluß hat Anaid immer wieder erklärt, daß sie in Pentling bleiben will. Auch ihre Mutter wollte dies. In Armenien sieht die Mutter realistischerweise keinerlei Perspektive und Hoffnung für sich und ihre Kinder.
Zuletzt hatte Minister Beckstein (CSU) eine offenbar auch vom CSU-Landtagsfraktionsvorsitzenden Glück unterstützte Bitte, Anaid wenigstens hier noch das Schuljahr beenden zu lassen, abgelehnt. Am 12. April wurde eine von sehr vielen Gruppen aus Regensburg unterstützte Petition "Wiedereinreise von Frau Aslanian und Sergej - vorläufige Duldung für Anaid" im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages abgelehnt. Die Abgeordneten von SPD und Bü90/die Grünen hatten für die Petition gestimmt. Die CSU-Mehrheit hatte geschlossen abgelehnt und dafür plädiert, Anaid schnellstmöglichst abzuschieben.
Dies wurde nun vollzogen. Damit hat sich das Beckstein-Innenministerium und die CSU mit ihrer menschenverachtenden, skrupellosen und skandalösen Linie vorerst durchgesetzt! Das Entsetzen, die Empörung und die Wut darüber ist sehr groß. Die Pentlinger Nachbarschaftsinitiative, die BI Asyl Regensburg und SJD-Die Falken betonen, daß sie weiter mit allen juristischen und politischen Möglichkeiten für die Wiedereinreise von Frau Aslanian und ihren beiden Kindern Sergej und Anaid kämpfen werden und dabei weiterhin auf breite Unterstützung hoffen.
Als Anaid´s Mutter mit Sergej am 11.2.2000 gewaltsam abgeschoben wurden, hatte Anaid sich verzweifelt und weinend gewehrt, in den Polizeibus einzusteigen. Damals wurde sie hier gelassen. Die erschütternden Szenen spielten sich vor laufender Kamera von TVA Ostbayern und einem Journalisten der Mittelbayerischen Zeitung ab. Die Angelegenheit und das Engagement der Nachbarn sorgte in Regensburg und weit darüber hinaus für großes Aufsehen (laufende Lokalmedienberichte, überregionale Berichte u.a. in ZDF, ARD/Monitor, Frankfurter Rundschau, Bayer. Rundfunk...).
Anaid und Sergej sprechen nur Deutsch und kein Armenisch. Seit ihrer Abschiebung vom 11.02.2000 fristen Frau Aslanian und Sergej in Armenien ein schreckliches Dasein. Nun hat das bayerische Innenministerium auch Anaid dorthin in´s Elend geworfen.
Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Regensburg hatte Frau Aslanian im Januar 2000 die Aufenthaltsbefugnis nach der von der Bundesinnenministerkonferenz (IMK) im November 1999 beschlossenen Altfallregelung verweigert und sich dabei auf die Erlasse des bayerischen Innenministeriums (IMS) gestützt. Diese Entscheidung wurde im gerichtlichen Eilverfahren bestätigt. Aber die mündliche Verhandlung im Verwaltungsgericht Regensburg wird erst am 19. Juni um 9 Uhr stattfinden. Die Abschiebung vor rechtskräftiger Entscheidung kritisieren wir aus schon aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen!
In jedem Bundesland außer in Bayern wäre Frau Aslanian und ihren beiden Kindern, die seit April 1993 in Deutschland lebten, die Aufenthaltsbefugnis nach der Altflallregelung wohl problemlos erteilt worden.
Durch zwei Teilzeitarbeitsstellen verdiente die alleinerziehende Mutter monatlich netto 1820.-DM. Als Mietzuschuß bezog sie dazu ergänzende Sozialhilfe in Höhe von zuletzt monatlich 144.-DM. Sie hätte keine Sozialhilfe erhalten, wenn ihr das Arbeitsamt anstatt nur 25 Stunden/Woche eine Vollzeitstelle bewilligt hätte, so wie sie und ihr Arbeitgeber es beantragt hatten. Oder wenn Frau Aslanian Kindergeld bekommen hätte. Aber darauf hatte sie wegen der Duldung keinen Anspruch. Nun wurde ihr wegen Sozialhilfebezug die Aufenthaltsbefugnis verweigert. Ein Teufelskreis...! Außerdem wird Frau Aslanian vorgehalten, sie habe sich nicht um armenische Päße bemüht. Dies ist nachweislich falsch!
In Bayern wird die Altfallregelung aufgrund den Ausführungsbestimmungen des bayerischen Innenministeriums (IMS) weitaus härter und restriktiver als in allen anderen Bundesländern gehandhabt. Unter anderem führt in Bayern grundsätzlich jeder Bezug von Sozialhilfe über 6 Monate während der gesamten Aufenthaltsdauer zur Nichterteilung der Aufenthaltsbefugnis. Dies ist ein klarer Verstoß gegen Wortlaut, Sinn und Absicht des Beschlusses der Bundesinnenministerkonferenz vom November 1999 (IMK).
Diese und andere bayer. Bestimmungen liegen - so Pro Asyl und renommierte Juristen - außerhalb des Regelungsgehaltes, über den die Bundesinnenministerkonferenz am 19.11. 99 Einvernehmen erzielt hat. Für die bayer. Sonderregelungen wurde auch nicht das in § 32 AuslG zwingend vorgeschriebene Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren eingeholt. Deshalb - so Pro Asyl und andere - haben diese Sonderregelungen keine Rechtsgrundlage und müssen zurückgenommen werden.
Pro Asyl hatte Bundesinnenminister Schily diesbezüglich im Februar ausführlich und auch unter Hinweis auf den Fall der Familie Aslanian um seine Intervention gebeten. Nachdem Schily nicht reagiert hat, haben Pro Asyl und SJD - Die Falken/Landesverband Bayern die bayerische SPD um Mithilfe gebeten, den der SPD angehörenden Bundesinnenminister davon zu überzeugen, daß der bayer. Kurs von Innenminister Beckstein (CSU) eines Gegensteuerns bedarf, wenn die Ergebnisse des IMK-Beschlusses für Bayern nicht nahezu bei Null bleiben sollen.
Es ist beabsichtigt, die Angelegenheit auch im bayer. Landtag und im Bundestag zu behandeln.
Wir fordern, daß Frau Aslanian und ihren beiden Kindern Sergej und Anaid die Wiedereinreise nach Deutschland ermöglicht und ihnen ein Bleiberecht nach der Altfallregelung erteilt wird! Die bayerischen Sondererlasse müssen zurückgenommen werden! Bundesinnenminister Schily soll intervenieren!
Wir bitten um Berichterstattung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
BI Asyl Regensburg SJD-Die Falken Bayerischer Flüchtlingsrat
Tel/Fax 0941/86214 Bezirk Niederbayern/Oberpfalz Tel 089/762234, Fax 089/762236
Tel 0941/58265, Fax 0941/567398
gez. Gotthold Streitberger gez. René Leibig gez. Christian Wunner
P:S. Von der Pentlinger Nachbarschaftsinitiative steht Familie Watter, Tel 0941/993989, gerne zur Verfügung.