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Infomappe Nr. 30 - April 2000

UNHCR Berlin hat im März 2000 eine überarbeitete Stellungnahme zur Praxis aufenthaltsbeschränkender Maßnahmen für Flüchtlinge in Deutschland herausgegeben. Das Thema ist deswegen aktuell, weil in Deutschland teilweise auch Personen, die die Rechtsstellung der Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben, in ihrer Freizügigkeit behindert werden. In vielen Bundesländern wird durch eine ausländerrechtliche Auflage ihr Aufenthalt auf das Gebiet des Landkreises beschränkt, der die Aufenthaltsgenehmigung erteilt hat. Nach Auffassung von UNHCR ist diese Praxis mit internationalem Recht nicht vereinbar.

Anlage Nr. 1
Þ Stellungnahme UNHCR vom März 2000


In einer Pressemitteilung vom 30. März 2000 warnt UNHCR davor, Angehörige von Minderheiten in das Kosovo zurückzuführen. Minderheiten sind im Kosovo gefährdet, so UNHCR.

Anlage Nr. 2
Þ Pressemitteilung UNHCR vom 30. März 2000


Zum ersten Mal setzte die europäische Union während des Natokriegs gegen Jugoslawien und um Kosovo ihre neue flüchtlingspolitische Strategie durch, Flüchtlingsbewegungen zu regionalisieren, d.h. Flüchtlinge bereits in der Herkunftsregion zu stoppen. Helmut Dietrich und Harald Glöde haben die Flüchtlingspolitik während des Krieges in einer Veröffentlichung mit dem Titel "Kosovo. Der Krieg gegen die Flüchtlinge" beleuchtet. Das als Heft 7 der Schriftenreihe der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration im Verlag vla/Schwarze Risse erschienene Buch ist über den Buchhandel zu beziehen.

In nunmehr 5. Auflage hat die Gesellschaft für bedrohte Völker ihren Menschenrechtsreport zur Situation der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter nach der Massenvertreibung aus dem Kosovo vorgestellt. Die Neuauflage ist ergänzt und überarbeitet. Sie ist zum Preis von DM 20,- bei der GfbV, Postfach 2024, 37010 Göttingen zu beziehen.


Nach wie vor gibt es in der BR Jugoslawien keine offizielle diplomatische Mission der Bundesrepublik Deutschland. Als sogenannte Schutzmachtvertretung für deutsche Staatsbürger fungiert bis auf weiteres die Japanische Botschaft. Wer sich bislang gefragt hat, ob die Japanische Botschaft in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auch Visa für jugoslawische Staatsbürger ausstellen darf oder ob die Visumserteilung tatsächlich unmöglich ist, wird nunmehr mit der sogenannten "Interessenssektion Belgrad" konfrontiert. Unter dieser Bezeichnung firmiert gegenwärtig die Vertretung des Auswärtigen Amtes in Belgrad, die insbesondere befugt ist, Visa für jugoslawische Staatsbürger auszustellen.


Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat in seinem Erlass "Rückführung in den Kosovo" vom 30. März 2000 Personengruppen benannt, die nachrangig von Rückführung in den Kosovo betroffen sein sollen. Hierbei handelt es sich in Anlehnung an die "Bosnier-Erlasse" um Flüchtlinge, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, Zeugen vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (diesen soll eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden), traumatisierte Personen, die wegen der Traumatisierung nach fachärztlicher Attestierung und nach Beteiligung des Gesundheitsamtes im Rahmen einer Einzelfallprüfung einer ständigen fachärztlichen Behandlung bedürfen (Duldung bis zu sechs Monaten), Auszubildende und Schüler, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2001 ihre (Schul-)Ausbildung beenden werden, wenn sie bereit sind, die Zeit bis zum Ausbildungsende getrennt von ihrer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebenden Familie zu verbringen und Personen in gemischt-ethischen Ehen.

Weiterhin wird geregelt, dass bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind einem Familienmitglied, das bereits legal erwerbstätig ist, der weitere Aufenthalt zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit bis zum 30. November 2000 verlängert werden kann, wenn die restliche Familie zum festgesetzten Termin freiwillig ausreist.


Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 28. März 2000 der Internationalen Organisation für Migration Hinweise zur "Förderung der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen jugoslawischen Staatsangehörigen; hier: Rückreise- und Reintegrationshilfen für Rückkehrer auf dem Landweg" gegeben.

Anlage Nr. 3
Þ Schreiben des BMI an die IOM vom 28. März 2000 (97 KB)


UNHCR und OSCE haben ihren Bericht zur Situation der ethnischen Minderheiten im Kosovo für die Zeit von November 1999 bis Januar 2000 fortgeschrieben. Schwerste Defizite macht der Bericht in den Bereichen Rechtssicherheit, politische Partizipationsrechte, Eigentumsrechte, Zugang zu den Medien, Bewegungsfreiheit, Humanitäre Hilfe, Zugang zum Arbeitsmarkt und Zugang zum Gesundheitssystem aus.


Das Sozialgericht Lübeck hat mit Urteil vom 22. März 2000 über eine Fortsetzungsfeststellungsklage entschieden und festgestellt, dass dem Kläger, einem Asylsuchenden, eine Arbeitserlaubnis hätte erteilt werden müssen. Die Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis waren vom Arbeitsamt unter Hinweis auf den sogenannten Blüm-Erlass abgelehnt worden. Das Sozialgericht stellt fest, dass diese Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 30. Mai 1997 durch das Gesetz nicht gedeckt ist. Mit dem Ausschluss von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern, die nach dem 15. Mai 1997 neu eingereist sind, werde eine im Gesetz nicht vorgesehene Voraussetzung für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen aufgestellt. Den Gesetzgebungsmaterialien zu § 285 SGB III sei "die Absicht einer globalen Gegensteuerung" nicht zu entnehmen. Zwar sollten nach dieser Bestimmung Arbeitserlaubnisse nur erteilt werden, wenn sich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die regionale Beschäftigungsstruktur ergäben. Dies sei jedoch kein Ansatzpunkt für eine "Globalsteuerung" unter Bezugnahme auf das Datum der Einreise.
Die Entscheidung ist argumentativ äußerst aufschlussreich. Die aus der Tatsache, dass Blüms Nachfolger im Arbeitsministerium, Walter Riester, den Erlass nicht längst gekippt hat, resultierende Peinlichkeit, liegt offen zutage.

Anlage Nr. 4
Þ Urteil des Sozialgericht Lübeck Az.: S 2 AL 8 / 99 (613 KB)


Nach einem Bericht von MDR 1 Radio Thüringen und anderen Medien soll das Land Thüringen an die Betreiber von Asylbewerberheimen offenbar 185 Millionen DM zu viel gezahlt haben. Nach Angaben des Innenministeriums soll die Höhe der Schadenssumme aus der Überprüfung von Verträgen resultieren, die Anfang der 90er Jahre mit Betreibern geschlossen wurden. Im Unstrut-Heinig-Kreis müssen sich der Landrat des Altkreises Bad Langensalza sowie die Betreiber eines örtlichen Flüchtlingsheimes wegen des Vorwurfs der Untreue vor Gericht verantworten. Sie sollen durch die Vortäuschung der Nutzung von tatsächlich unbelegten Heimplätzen 1,3 Millionen DM Schaden angerichtet haben. Verantwortlich für die Betreiberverträge zu Beginn der 90er Jahre sind nach Angaben des jetzigen Innenministers Köckert die damaligen CDU-Sozialminister Axthelm und Pietsch gewesen.

Obwohl sich Herr Köckert mit der Veröffentlichung dieser Untersuchungsergebnisse offensichtlich den Rücken freihält, sieht es bislang nicht danach aus, dass in Sachen Betreiberverträge mit eisernem Besen gekehrt wird und dabei Verbesserungen für die Bewohner der Thüringer Unterkünfte herausspringen. Leider ist die Geschichte der wilden Jahre der beginnenden Flüchtlingsunterbringung in den neuen Bundesländern noch nicht geschrieben. Was Innenminister Köckert da zutage gefördert hat, dürfte höchstens die Spitze des Eisbergs sein. Der "Einmarsch" westlicher Betreiberfirmen, die Geschäfte mit Liegenschaften der ehemaligen Staatsorgane, die Kultur freihändiger Ausschreibungen, das tatsächliche Ende der Nahrungskette der Bereicherung am Unterbringungselend – all dies ist noch kaum ausgeleuchtet. Interessant wäre auch, wo die plötzliche Eile des neuen Innenministers Köckert herkommt, nachdem Amtsvorgänger Dewes das Thema jahrelang eher stiefmütterlich behandelt hatte.

Informationen zur Situation von jemenitischen Flüchtlingen in Deutschland, einer weitgehend unbeachtete Gruppe, hat die Flüchtlingsberatungsstelle in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung Schwalbach am Taunus mit Stand vom 28. März 2000 zusammengestellt.

Anlage Nr. 5
Þ Informationen der HEAE vom 28. März 2000


Die Kriegsdienstverweigererorganisationen Connection e.V. und DFG-VK haben im März eine Broschüre mit dem Titel "Gegen den Krieg in Tschetschenien!" herausgegeben, die Beiträge zum Krieg sowie zur Antikriegsbewegung in Russland und der Problematik von Kriegsdienstverweigerung und Asyl enthält. Die Broschüre kann bezogen werden über Connection e.V., Gerberstr. 5, 63065 Offenbach, Email Einzelpreis 5 DM + Porto.

Bis zum 29. Februar 2000 wurden lediglich 10.000 Anträge im Rahmen der sogenannten Altfallregelung in der Bundesrepublik gestellt. Von den Antragstellern haben bislang nur etwa 2.800 einen positiven Bescheid erhalten. Die restlichen Anträge wurden entweder bereits abgelehnt oder sind noch nicht entschieden. Von 1255 Antragstellern in Berlin haben bisher lediglich sechs eine positive Entscheidung erhalten, in Sachsen-Anhalt kann sich eine Person über eine Aufenthaltsbefugnis freuen. All dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der PDS-Fraktion im Bundestag vom 27. März 2000. Keine statistischen Erhebungen gibt es bislang u.a. in Bayern, wo die rigidesten Umsetzungserlasse existieren. Obwohl die bayerische Erlasssituation zur Altfallregelung nach Wortlaut und Sinn zum Teil der von der Innenministerkonferenz gefundenen Konsens widerspricht, scheint der Bundesinnenminister dies hinnehmen zu wollen.

Anlage Nr. 6
Þ PDS-Anfrage und Antwort der Bundesregierung vom März 2000 (74 KB)


Das Programm des Karawane Flüchtlingskongresses vom 21. April bis zum 1. Mai in Jena liegt nun vor. Nochmals die Kontaktadresse der Kongress-Koordination: The VOICE e.V. Africa Forum, Human Rights Group, Schillergäßchen 5, 07745 Jena, E-mail: The_Voice_Jena@gmx.de, Tel.: 03641 / 665214, Fax: 03641 / 423795. PRO ASYL hat sich in einem Schreiben an alle Länderinnenministerien für eine großzügige Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Asylsuchende eingesetzt, die den Kongress besuchen wollen.

Anlage Nr. 7
Þ Programm des Karawane Flüchtlingskongresses


Der Arbeitskreis Asyl in Nordrhein-Westfalen e.V. hat im Februar 2000 unter dem Titel "Für eine weltoffene und humane Flüchtlingspolitik!" Argumente und Positionen zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Bezugsadresse: Arbeitskreis Asyl in Nordrhein-Westfalen e.V. c/o Kölner Flüchtlingsrat, Kartäusergasse 9-11, 50678 Köln, Telefon 0221/3382-249, Telefax 0221/3382-237.

Ende Februar verkündeten Bremer Politiker und die Medien, man habe dort einen der größten Fälle von "organisiertem Asylmissbrauch" und unberechtigtem Sozialhilfebezug mit Schäden in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe aufgedeckt. Über 500 Personen hätten in den Jahren 1986 bis 1992 als kurdische Libanesen Asyl beantragt, seien jedoch türkische Staatsangehörige gewesen. Nachdem zunächst bekannt wurde, dass zumindest die Zahl der Fälle, in denen die Vorfälle bislang juristisch belegt werden konnten, wesentlich niedriger ist, wurde es um die Angelegenheit außerhalb Bremens recht still. In mehreren Berichten in der "Stimme" – Zeitschrift für In- und AusländerInnen im Lande Bremen greift Luigi La Grotta das Thema nochmals auf und versucht, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Anlage Nr. 8
Þ Artikel aus "Stimme", Ausgabe 4 / 00 (220 KB)


Unter dem Titel "Wie krank muss ein Flüchtling sein, um von der Abschiebung ausgenommen zu werden?" hat Angelika Birck, Psychologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin im Januar 2000 Stellungnahmen des polizeiärztlichen Dienstes in Berlin mit denen niedergelassener Ärzte verglichen. Die Studie erscheint voraussichtlich im Informationsbrief Ausländerrecht vom April.

Mitte Januar wurde von fünf Polizisten die Wohnung der Geschäftsführerin des Wiesbadener Flüchtlingsrates ohne Durchsuchungsbefehl und zu später Stunde durchsucht, um einen dort gemeldeten Asylbewerber zwecks Abschiebung festzunehmen. Was lernen wir daraus? Die Bosnien-Initiative aus Frankfurt hat dies in einem Leserbrief in der Frankfurter Rundschau zusammengefasst.

Anlage Nr. 9
Þ Leserbrief der Bosnien Initiative zur FR vom 22. Januar 2000 (71 KB)


Heftige Kritik an einer Iran-Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung am 7./8. April 2000 hat der Flüchtlingsrat Brandenburg geübt. Die geladenen Gäste seien einseitig aus dem regierungsnahen Lager ausgewählt gewesen. Vertreter der Opposition im Exil seien weder an der Vorbereitung beteiligt worden, noch hätten sie Rederecht auf dem Podium erhalten. Außenminister Fischer und Bündnis 90 / Die Grünen werden mit einer allzu schlichten Umsetzung der "Wandel-durch-Annäherung-Doktrin" in Sachen Iran vermutlich noch einige Probleme bekommen.

Die 5. Kammer des VG Wiesbaden hat im Fall einer Frau, die vor drohender Genitalverstümmelung aus der Elfenbeinküste geflohen ist, das Asylrecht nach Artikel 16a GG gewährt. Eine gegen den Willen der Betroffenen durchgeführte Genitalverstümmelung stelle einen asylrechtlich erheblichen Eingriff in die psychische und physische Integrität dar und erniedrige den Betroffenen zum bloßen Objekt unter Missachtung seines religiösen und personalen Selbstbestimmungsrechts. Die Urteilsgründe sind interessant. Das Urteil ist abgedruckt im Schnelldienst Ausländer- und Asylrecht des Luchterhand Verlages (AuAs) Nummer 7/2000. Vermutlich wird es auch im nächsten Asylmagazin des Informationsverbundes Asyl / ZDWF e.V abgedruckt sein.

Einen Bericht über den ganz normalen Wahnsinn des Lebens unter dem Asylbewerberleistungsgesetz hat das Volksblatt Würzburg am 11. April 2000 unter dem Titel "Wenn Waschmittel die Punkte frisst" dargestellt.

Anlage Nr. 10
Þ Artikel Volksblatt Würzburg vom 11. April 2000


Nach einer Presseinformation der Ärzteorganisation IPPNW haben deutsche ÄrztInnen als Prozessbeobachter bei Verfahren gegen türkische Kolleginnen den Eindruck gewonnen, dass die türkische Justiz wenig Interesse an einer konsequenten Strafverfolgung von Folterern hat. Stattdessen überziehe sie diejenigen, die Folter dokumentieren und deren Opfer behandeln mit Prozessen.

Anlage Nr. 11
Þ Presseinformation der IPPNW vom 12. April 2000 (55 KB)


Mit Erlass vom 20. Januar 2000 weist das sachsen-anhaltinische Ministerium des Innern darauf hin, dass Abschiebungen in den Nordirak auf unabsehbare Zeit wegen tatsächlicher Abschiebungswege nicht möglich sind und Abschiebungen nicht vollstreckt werden können. Ausreisepflichtigen Irakern sei dennoch lediglich eine Duldung zu erteilen, weil eine freiwillige Ausreise möglich sei, so dass die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nicht vorlägen. Vorführungen bei der irakischen Botschaft seien zulässig, "wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die angegebene Staatsangehörigkeit nicht der tatsächlichen entspricht. Solche Anhaltspunkte können sich insbesondere aus dem Anhörungsprotokoll des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ergeben."

Informationen zur Praxis der Flugabschiebungen: Sammelabschiebungen in Teilcharter finden vom Düsseldorfer Flughafen aus jeden Montag und Freitag mit Ghana Airways nach Accra statt. Sammelabschiebungen in Vollcharter finden jeden Mittwoch mit der rumänischen Fluggesellschaft TAROM statt. Unter den Zwangspassagieren befinden sich vor allem Kurden, die über Bukarest in die Türkei und Libanesen, die über die Türkei in den Libanon gebracht werden. Für diese Flüge stellt die TAROM ihr eigenes Sicherheitspersonal. Bundesgrenzschutzbeamte fliegen nicht mit. Die TAROM stellt für die Sammelabschiebungen ebenfalls einen Arzt. Nach der Übergabe der Abzuschiebenden an den Bundesgrenzschutz wird eine Leibesvisitation ohne Untersuchung der Körperöffnungen vorgenommen. Dem BGS ist es untersagt, Abzuschiebenden noch vorhandenes Geld abzunehmen. Nach der körperlichen Untersuchung werden die Menschen in Gewahrsamszellen des BGS untergebracht. Gelegentlich zeichnet der BGS Sammelabschiebungen per Video auf, um zu dokumentieren, dass keine oder keine unzulässige Gewalt während der Abschiebungen angewendet wird.
Unter den deutschen Flughäfen gibt es eine Spezialisierung auf bestimmte Zielstaaten. Ab Düsseldorf werden z.B. Sammelabschiebungen von Schwarzafrikanern organisiert, die mit Ghana Airways erfolgen. München ist auf Abschiebungen in den Kosovo spezialisiert, Frankfurt auf Abschiebungen nach Algerien und Vietnam. Verstärkte Bemühungen laufen z.Zt. offensichtlich, um Sammelabschiebungen nach Kinshasa möglich zu machen. Die Durchführung scheint jedoch z.Zt. an Hindernissen zu scheitern, die in der DR Kongo liegen.

Am 29. März 2000 fanden vom badischen Flughafen Söllingen aus zwei Flugabschiebungen mit Chartermaschinen nach Pristina statt. Nach Angaben des Arbeitskreises Asyl Baden-Württemberg e.V. befanden sich unter den Abgeschobenen auch Angehörige der Minderheit der Roma und Ashkali, was selbst der einschlägige Erlass des baden-württembergischen Innenministeriums eigentlich ausschließt. Im Falle einer zu einer Minderheit gehörigen Familie konnte deren Rechtsanwalt im Eilverfahren die Abschiebung stoppen.

Klarstellung: Bei den in den letzten Tagen aufgetauchten Werbeflyern für angebliche Lufthansa-Sonderangebote in einer sogenannten deportation class (....) "Bleiben Sie von Belästigung durch die Abschiebung völlig unbehelligt", handelt es sich nicht um eine Aktion von PRO ASYL. PRO ASYL-Veröffentlichungen enthalten immer ein Impressum von PRO ASYL. PRO ASYL wird demnächst ein eigenes Flugblatt zum Thema Flugabschiebungen veröffentlichen unter dem Titel "Schauen Sie nicht weg!".

Dass die Beteiligung von Lufthansa an Abschiebungen Ziel einer Kampagne ist, hat offensichtlich damit zu tun, dass Lufthansa sich auch an Abschiebungen beteiligt, denen keine Rücktransport-Verpflichtung der Airline zugrunde liegt. Auch war bisher der Eindruck entstanden, dass zwar einzelne Lufthansa-Flugkapitäne bestimmten Fällen die Mitnahme von Abzuschiebenden verweigert haben, gleichzeitig aber keine grundsätzliche Haltung der Lufthansa zum Thema existierte. Es überrascht deshalb, dass die Lufthansa-Pressestelle nunmehr mit Datum vom 11. April 2000 mit einer entsprechenden Klarstellung an die Öffentlichkeit tritt und behauptet: "Lufthansa lehnt Abschiebungen gegen den Widerstand der Betroffenen grundsätzlich ab und befördert sie seit Juni 1999 nicht mehr." Im Folgenden klingt die Pressemitteilung allerdings weniger kategorisch. Was genau der Vorstand zur Lufthansa-Position zum Thema der Öffentlichkeit bereits bei der Hauptversammlung in Köln am 16. Juni 1999 mitgeteilt hat, wird von kritischen Lufthansa-Aktionären zur Zeit überprüft. Sollten die Darstellungen der Lufthansa der Realität entsprechen, so wäre ihre Haltung zum Thema vergleichbar der der SWISSAIR. Die weigert sich weiterhin, Abschiebungen auf ihren Flügen zuzulassen, bei denen ein erhebliches Maß an Gewaltanwendung zur Durchführung des Fluges voraussichtlich notwendig wäre (sogenannte Level 3 Abschiebungen).


Anlage Nr. 12
Þ Klarstellung der Lufthansa-Pressestelle vom 11. April 2000 (42 KB)


Während die Lufthansa-Position nur die Durchführung solcher Abschiebungen mit Lufthansa-Maschinen ausschließt, bei denen es Widerstand der Betroffenen gibt oder geben kann, geht die belgische Fluggesellschaft Sabena noch einen Schritt weiter. Sie nimmt generell keine Zwangspassagiere mit. Auf eine Anfrage hin hat Sabena dies erst kürzlich bekräftigt: "Sabena’s actual policy is quite clear: we do not transport people under the status depo or inad onto RDC, unless they are willing to travel voluntary and at their own request and after we have guarantees from RDC authorities that they will be admitted into the country. We never accept accompanied depo / inad who are forced to go back. There are no exceptions to this rule and my department is monitoring very this policy." Unterzeichner: Emmanuel Vandenbergen, Director of Security Sabena. (Zu den Abkürzungen: RDC = Demokratische Republik Kongo; depot = deportee / Abzuschiebender; inad (missible) = Zurückweisungsfall):


Über einen Vorfall auf dem Lufthansaflug LH 4115 Paris-Berlin am 13. März hat sich ein Leipziger Professor beim Republikanischen Anwaltsverein beschwert. Zwei zivil gekleidete französische Begleitpolizisten hätten einen Abzuschiebenden inhuman und mit exzessiver Gewalt behandelt. Trotz der Schreie des Opfers und der Proteste einiger Passagiere habe die crew zunächst nicht reagiert, bis der Beschwerdeführer dem captain mit juristischen Schritten gedroht habe. Daraufhin wurde der Flug abgesagt und alle Passagiere hatten das Flugzeug zu verlassen. Der RAV bezeichnet es als skandalös, dass die Lufthansa im Unterschied zu einigen anderen Luftlinien darauf beharrt, Abschiebungsflüge gegen den Willen Betroffener durchzuführen. RAV Geschäftsführer Rainer B. Ahues gibt zu bedenken, dass dies künftig dazu führen könnte, für Geschäfts- und Privatflüge nur noch Airlines zu wählen, die sich anders verhalten. Wenn Lufthansa die Veränderung ihrer Geschäftspolitik in Sachen Abschiebung ernst meint, dann kann dies selbstverständlich nicht nur für Lufthansaflüge ab Deutschland gelten. Und außerdem: Könnte es sein, dass einige Flugkapitäne noch immer nicht über die angeblich seit Juni 1999 geltenden Grundsätze informiert sind?



Die 380 Seiten starke 2. Auflage von Georg Classens Buch "Menschenwürde mit Rabatt – Leitfaden und Dokumentation zum Asylbewerberleistungsgesetz" ist nun endlich erschienen und kann folgendermaßen bezogen werden: Hrsg. PRO ASYL, Von Loeper Literaturverlag, ISBN 3-86059-478-8, Preis: 29,80 DM (Bestell Nr. 0-478), auf Wunsch mit CD-ROM zum Preis von weiteren 10.- DM (Bestell-Nr. 0-900, auch separat lieferbar).(Inhaltsangabe)
Neben einer ausführlichen Kommentierung des AsylbLG enthält das Buch Erläuterungen zu den Ansprüchen von Ausländern auf Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und zum Zugang von asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen zu allen weiteren infragekommenden sozialen Leistungen und Rechten (von Kindergeld über Arbeitserlaubnis, KJHG, Krankenversicherung, Leistungen für Behinderte bis zu Wohngeld, Schulpflicht, usw.), eine Erläuterung der infragekommenden Rechtsmittel sowie eine Materialien- und Dokumentesammlung zur Umsetzung des AsylbLG vor Ort und zum Widerstand gegen das AsylbLG. Zum Buch ist für 10.- DM eine CD erhältlich. Die CD enthält u.a.: Antragsvordrucke für die Beratungspraxis für alle Leistungen nach AsylbLG und BSHG (vom Antrag auf laufende Leistungen über Leistungen bei Schwangerschaft, Schulbedarf, Leistungen für Kranke und Behinderte, in Abschiebehaft usw. bis zu Mustern für Rechtsmittel), eine ausführliche Rechtsprechungsübersicht mit über 500 Entscheidungen aus den Jahren 1994 bis 2000 zum AsylbLG, zu § 120 BSHG und zu weiteren Sozialleistungen für Flüchtlinge, die verfassungrechtlichen Gutachten zur Ausgrenzung von Asylsuchenden und Geduldeten aus der Sozialhilfe von Zuleeg (für den UNHCR 1988), Sieveking (für die Diakonie/Caritas 1995) und Röseler/Schulte (für die BAGFW 1998), zahlreiche Dokumente zur Umsetzung des AsylbLG vor Ort, zum Widerstand gegen das AsylbLG, zu Flüchtlingsunterkünften und Firmenprofiten, zur Situation kranker und behinderter Flüchtlinge, u.a, aktuelle Dokumente zu weiteren sozialen Leistungen und Rechten, zum Ausländer- und Asylrecht, zum Staatsangehörigkeitsrecht, zur Debatte um das Arbeitserlaubnisrecht, zur aktuellen Situation im Kosovo und der BRJ, Gesetzestexte, usw.


Je näher man eine Sache anschaut, desto ferner blickt sie zurück und verschwindet dann zum Beispiel aus dem Internet. So geschehen mit den originellen Internetseiten verirrter Nachfahren Henri Dunants in Ost-Westfalen, auf die wir in der letzten Ausgabe hinwiesen. Kein Link mehr zu LIMOW, den Fachleuten für orientierungslose Flüchtlinge und zur wissenschaftlich begleiteten Rückkehrspedition im Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen. Dass in der ost-westfälischen Ideenschmiede Lübbecke das Feuer ausgegangen ist, ist allerdings nicht zu erwarten. Die geringe Halbwertszeit einiger Internet-Informationen bekamen wir schon mehrfach zu spüren: Kaum hatten wir auf eine kuriose Taliban-Homepage "under construction" hingewiesen, war auch diese verschwunden.

Meldungen aus Europa


Frankreich / Griechenland / Italien:


Der Kapitän des maltesischen Frachters "Yioham", vermutlich einer der Verantwortlichen für den Tod von 280 "Illegalen" beim Untergang des Schiffes in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 1996 vor Malta ist seit dem 10. Dezember 1999 in Haft. Ein Gericht in Aix-en-Provence hat über ein Auslieferungsbegehren Italiens zu entscheiden. Zusammen mit 12 weiteren Personen werden dem Kapitän Totschlag, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Verletzung des Ausländergesetzes und andere Delikte vorgeworfen. In der Dezembernacht sollen auf offener Straße 300 "Illegale" von der Yioham an Bord eines maltesischen Schiffes gehen. Dieses Schiff hatte jedoch Motorprobleme und musste die Yioham um Hilfe anrufen. Nach Angaben der italienischen Justizbehörden nahm die Yioham daraufhin Kurs auf das Schiff und brachte es versehentlich zum Sinken. Lediglich 17 Personen konnten gerettet werden. 115 weitere auf der Yioham Verbliebene wurden schließlich in Griechenland festgenommen, wo die Yioham nach der Katastrophe aufgetaucht war. Die griechischen Behörden hatten sich zunächst geweigert, die Berichte über die Katastrophe zu glauben und schnelle Abschiebungen eingeleitet. PRO ASYL hatte durch in Deutschland lebende Verwandte von Ertrunkenen von der Katastrophe erfahren und sich bei griechischen Behörden für eine gründliche Prüfung des Hergangs der Katastrophe und der Asylbegehren der in Griechenland an Land gesetzten Flüchtlinge eingesetzt.

Griechenland

Immigranten ohne Papiere sollen eine zweite Chance zur Legalisierung erhalten. Jedenfalls vertritt dies der bisherige Arbeitsminister Miltiades Papaioanniou. Die Mehrheit der potenziell Betroffenen hat von der ersten Chance auf eine reguläre Aufenthaltserlaubnis wegen der schlechten Organisation der griechischen Verwaltung nicht Gebrauch machen können. Von 369.629 Personen, denen es gelang, sich registrieren zu lassen, konnten nur 220.000 den nächsten Schritt des Antragsverfahrens einleiten. Ende Januar waren 100.000 greencards ausgestellt, 120.000 weitere Fälle waren anhängig. Trotzdem behauptete Papaioanniou, bis Ende Mai soll das Prüfungsverfahren abgeschlossen sein.

Ungarn ist im Verzug mit der Modernisierung seiner Grenzüberwachung, weil es an Geld fehlt. Der Chef des ungarischen Grenzschutzes erwarte sich jedoch verstärkte "Sicherheiten" an der Grenze, wenn im nächsten Jahr zusätzliche Mittel aus dem EU-Programm PHARE fließen. Währenddessen steigt die Zahl der an den ungarischen Grenzen wegen illegalen Grenzübertritts Inhaftierten steil an. Die größte Gruppe unter den Aufgegriffenen stellen afghanische Staatsangehörige.


Spanien
Das neue Ausländergesetz, in Kraft getreten am 1. Februar 2000, hat dazu geführt, dass Hunderte von "Illegalen" aus Haftzentren entlassen werden mussten. Auseinandersetzungen zum Inhalt des Ausländergesetzes gibt es z.Zt. bezüglich der Frage, ob ankommenden "Illegalen" Rechtsberatung zusteht. Das spanische Innenministerium jedenfalls schob 62 Nordafrikaner über Ceuta nach Marokko zurück, ohne dass sie eine Möglichkeit gehabt hätten, sich rechtlich beraten zu lassen. Nichtregierungsorganisation vertreten die Auffassung, dass das neue Ausländergesetz dies vorsieht. Das Innenministerium interpretiert den maßgeblichen Paragraphen des Ausländergesetzes jedoch so, dass er nur für diejenigen gelten soll, die sich von selbst an der Grenzen offenbaren. Zumindest gibt es seit dem 1. Februar Rechtsberatungsmöglichkeiten auf dem Madrider Flughafen und am Grenzübergang Tarajal zwischen Ceuta und Marokko. Auf dem Flughafen Madrid Barajas gibt es sogar einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von Rechtsanwälten.


Niederlande
Ein Zweigbüro des Niederländischen Flüchtlingsrats in Apeldoorn muss sich rechtlich dafür verantworten, zwei irakischen Kurden im Jahr 1997 geholfen zu haben. Der Niederländische Flüchtlingsrat möchte, dass die Angelegenheit vor Gericht kommt und die entsprechenden Vorwürfe geklärt werden. Das Zweigbüro in Apeldoorn unterstützte zwei kurdische Frauen aus dem Irak finanziell, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich Pässe zu besorgen, die die niederländischen Behörden für falsch halten, und damit aus dem Nordirak in die Niederlande zu fliehen, wo Familienangehörige leben. Die Flüchtlingsorganisation gab an, dass die Reisedokumente nicht gefälscht waren, sondern von kurdischen Behörden ausgehändigt wurden, die allerdings von den Niederlanden nicht anerkannt werden. Die Dokumente müssten deshalb nicht als falsch, sondern als ungültig angesehen werden. Darüber hinaus sei es kein Verbrechen in den Augen des niederländischen Flüchtlingsrates, Asylsuchende zu unterstützen, denen schließlich Zugang zu den Niederlanden gewährt werde. Eine Gerichtsentscheidung steht aus.

Schweiz

Am 20. Februar 2000 bestätigte ein Sprecher des Schweizerischen Asylbundesamtes die Information, dass die Regierung zeitweilig die Abschiebung von Westafrikanern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit nach Abidjan ausgesetzt hat. (s. Ausgabe 27) Der letzte Flug nach Abidjan ging am 27. Februar. Dies stelle jedoch die verwendeten Methoden nicht in Frage. Die Abschiebungen würden erneut aufgenommen, wenn es zu einer Abmachung zwischen der Schweiz und der Elfenbeinküste komme.

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