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Infomappe Nr. 29 - April 2000 |
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Proteste gegen die verschärfte Praxis der
sogenannten Botschaftsanhörungen von
Flüchtlingen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
gibt es in Hamburg. Bei mehreren Protestkundgebungen
wurde ein Stopp der Botschaftsanhörungen
und Abschiebungen in Problemstaaten Westafrikas
gefordert. |
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In Hamburg droht auch ehemaligen Kindersoldaten
aus Sierra Leone die Abschiebung. Die
Frankfurter Rundschau vom 17. März 2000 berichtet
darüber unter dem Titel "Auf dem Rückweg
in die Hölle". |
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Aus verschiedenen Bundesländern erhielt
PRO ASYL Informationen, dass Sierra Leoner
abgeschoben wurden. In mindestens einem Fall
geschah dies über Accra (Ghana). Bislang
scheiterten solche Abschiebungen entweder an fehlenden
Passersatzpapieren oder am faktisch nicht vorhandenen
Reiseweg. Ob die Betroffenen tatsächlich
Sierra Leone erreichen oder ihnen in Ghana unter
ominösen Umständen eine andere Staatsangehörigkeit
und ein neues Abschiebungszielland verpasst wird,
bleibt ungewiss. Flugreisende, Augen auf auf allen
Westafrikaflügen. |
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Zur Problematik der Abschiebungen in westafrikanische
Staaten veranstalteten der Flüchtlingsrat
Hamburg und die Gemeinwesenarbeit Sankt Pauli
Süd e.V. eine Veranstaltungsreihe
unter dem Titel "Abschiebung - Wohin?". Die am
6. April 2000 beginnenden Veranstaltungen stehen
unter dem Titel: |
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Aus der Sicht der bayerischen Behörden
haben sich Sammelvorführungstermine bei
den Botschaften oder extern - in Bayern
insbesondere in Flüchtlingsunterkünften
- bewährt. So heißt es in einem internen
Bericht der Zentralstelle Rückführung
von Dezember 1999: |
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Zur Tötung des bulgarischen Asylbewerbers
Dr. Zdravko Nikolov Dimitrov durch ein Sondereinsatzkommando
der niedersächsischen Polizei hat die niedersächsische
Landesregierung am 29. Februar 2000 in einer Antwort
auf die entsprechende "Kleine Anfrage"
der PDS Stellung genommen. Ausgespart wird in
der Antwort alles, was erst verständlich
werden lässt, warum Dr. Zdravko Nikolov Dimitrov
mit Selbstmord drohte und der Einsatz eines SEKs
gegen eine psychisch schwer kranken Flüchtling
die falsche Maßnahme zur falschen Zeit war.
(Vgl. auch Ausgabe Nr. 23 und Nr. 24) |
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Sozialhilfebetrug - einmal anders. Der Hessische
Rechnungshof kam anlässlich einer Prüfung
zu dem Ergebnis: Das Gros der hessischen Sozialhilfeträger
manipuliert seine Zahlen. Wie die Frankfurter
Rundschau vom 16. März 2000 berichtet, stellte
der Landesrechnungshof fest, dass die Träger
im Jahr 1995 Beträge in bis zu zweistelliger
Millionenhöhe falsch gemeldet haben. Dies
führte zu unrechtmäßigen Ausgleichszahlungen
an die betreffenden Sozialhilfeträger beim
Sozialhilfelastenausgleich. Nur zwei der 26 Sozialhilfeträger
haben korrekt gearbeitet. 15 korrigierten ihre
tatsächlichen Ausgaben nach oben. Die Hauptsünder
unter den Kreisen reden sich auf die angeblich
unklare Verordnungslage heraus. Hinter vorgehaltener
Hand sei jedoch durchaus zu hören: "Es wird
bewusst manipuliert", so die Frankfurter Rundschau.
Kommentar des Vorsitzenden des DGB Main-Kinzig/Offenbach,
Ferdinand Hareter: "Der eigentliche Skandal
liegt aber darin, dass genau die Politiker, die
so gerne über Sozialhilfebetrüger referieren,
schärfere Bestimmungen und Gesetze fordern
und rigorose Bestrafungen, jetzt durch den Rechnungshof
der Manipulation überführt wurden. Ich
frage mich hier: Wer ist denn nun der wirkliche
Sozialhilfebetrüger? Wie sehen die Sanktionen
aus? Den Bezieher/innen von Sozialhilfe schnüffelt
man bis ins Schlafzimmer hinterher; sie müssen
ihre finanzielle Situation rigoros offen legen.
Müssen um jeden Wintermantel und ihre paar
Mark bei den Behörden kämpfen. Stimmt
da irgend etwas nicht, wird die Sozialhilfe rigoros
gekürzt oder ganz gestrichen." |
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Hessen will eine weitere Bundesratsinitiative
gegen eine Anpassung der Asylbewerberleistungen
ans Sozialhilfeniveau für diejenigen
starten, die seit mehr als drei Jahren in Deutschland
leben. Dies kündigte die Hessische Sozialministerin
Marlies Mosiek-Urbahn (CDU) Mitte März im
Landtag an. Eine erste Bundesratsinitiative war
am 25. Februar 2000 gescheitert. Allein die Verfahrensdauer
könne keine Rechtsgrundlage für erhöhte
Leistungen sein, so die Sozialministerin. Nach
dem üblichen Verfahren wird hier die Rückkehr
zum Existenzminimum nach drei Jahren des Aufenthaltes
als angebliche Privilegierung der Personengruppe
dargestellt. |
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Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer
Juristinnen und Juristen (ASJ) hat sich in
einer Presseinformation vom 13. März 2000
für Verbesserungen im Asyl-, Flüchtlings-
und Ausländerrecht eingesetzt und Bundesinnenminister
Schily aufgefordert, für eine Altfallregelung
zu sorgen. |
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Der bayerische Innenminister Dr. Günther
Beckstein hielt sich am 2. und 3. März
2000 im Kosovo auf. Die vorhersagbaren
Ergebnisse nach einer Presseerklärung des
Innenministeriums Bayern vom 8. März 2000.
Die Rückkehr der meisten ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlinge
aus Bayern werde noch heuer (unbestimmter bajuwarischer
Zeitbegriff, unübersetzbar. Bedeutung etwa:
Morgen, noch dieses Jahr, so Gott will, mañana,
Anm. von PRO ASYL) möglich sein. Seine Gespräche
hätten verdeutlicht, dass rund 100.000 Kosovaren
aus Deutschland in diesem Jahr nach und nach zurückkehren
könnten, wobei er allerdings auf Freiwilligkeit
setze. Immerhin findet sich in der Presseerklärung
auch folgender Satz: "Sicherheit für Serben
ist im Kosovo ohne militärischen oder polizeilichen
Schutz nicht gegeben; die Sicherheitslage stellt
sich für ethnische Minderheiten wie etwa
der Sinti und Roma, aber auch der im äußersten
Süden lebenden moslemischen Slaven (Goran)
als ausgesprochen schwierig dar." |
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Der stellvertretende Sonderbeauftragte des
UN-Generalsekretärs für humanitäre
Fragen Wilbert van Hövell hat während
dessen an die europäischen Staaten appelliert,
die Rahmenbedingungen für eine geordnete
Rückkehr in den Kosovo zu schaffen und Rückkehraktionen
zunächst bis zum Sommer auszusetzen und
dann bis in das kommende Jahr hinein zu strecken.
Er setzte sich insbesondere dafür ein, dass
Angehörige der Minderheiten sowie diejenigen,
die sich einer Zusammenarbeit mit der UCK verweigert
haben, zur Zeit nicht ausreisen müssen. Ohnehin
könnte die Unterbringung rückkehrender
Flüchtlinge problematisch werden. Von rund
100.000 zerstörten Häuser seien ca.
10.000 repariert. Bis Ende 2000 könnten weitere
20.000 Gebäude wieder bewohnbar gemacht werden.
Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 9.
März 2000 heiße es aus der UN-Zivilverwaltung
UNMIK: "Es ist absurd, Geld in die Stabilität
eines Landes zu pumpen und gleichzeitig durch
eine hohe Zahl von Rückkehrern Instabilität
in der Region zu produzieren". |
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In wenigen Wochen soll die Rückkehr
von Flüchtlingen aus dem Kosovo auch auf
dem Landweg erfolgen können. Die hierfür
notwendigen Transitabkommen sind geschlossen worden.
Als Landroute kommt in Frage der Weg über
Italien und Albanien, wobei Nordalbanien nach
Auskunft von Nichtregierungsorganisationen weiterhin
eine extrem unsichere Region ist. Mit Bulgarien,
Rumänien und Mazedonien sind keine Transitabkommen
geschlossen worden, so dass ein alternativer Landweg
nicht existiert. Mazedonien ist nur bereit, bei
von IOM organisierten Flügen als Transitland
vom Flughafen Skopje zur Grenze zu fungieren.
Um die Kapazitäten für diese Rückkehrvariante
zu erhöhen, wäre die Nutzung weiterer
Flughäfen nötig. Ungeklärt scheint
bislang die Frage der Zollfreiheit auf dem Landweg.
Lediglich für die IOM organisierten Rückführungen
über Skopje gibt es eine Regelung. Trotz
der erheblichen Geldmittel in Höhe von 32
Mio. DM, die der Bund für die Kosovo-Rückkehr
zur Verfügung stellt, ist vor dem Hintergrund
der Kapazitätsengpässe bei den genannten
Routen eine Rückkehr von mehr als 60.000
Personen im laufenden Jahr kaum möglich.
Dennoch wächst der Druck auf die Kosovo-Flüchtlinge.
Viele Ausländerbehörden verschicken
ohne nähere Prüfung etwa der Frage,
ob die Betroffenen zu Minderheiten gehören,
deren Rückführung zur Zeit nicht möglich
ist, Aufforderungen zur freiwilligen Ausreise.
Mit dem Auslaufen der meisten Duldungen Ende März
werden sich die Zustände voraussichtlich
nochmals verschärfen. |
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Dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen gelten
die Warnungen von UNMIK seit dem 21. März
2000 nichts mehr. Mit Runderlass vom gleichen
Tag - "Rückkehr und Rückführungen
in den Kosovo" - wird in Anlehnung an den
Beschluss der IMK vom November 1999 festgestellt,
dass die Rückkehr der aus dem Kosovo geflohenen
Kosovo-Albaner möglich ist. "Die Einschränkungen,
die das 'memorandum of understanding' zwischen
dem Bundesministerium des Innern und der UNMIK
für Rückführungen im Winter vorsah,
entfallen nach Abstimmung zwischen Bund und Ländern
mit Beginn des Frühjahrs ab 21. März
2000. Damit sind Rückführungen von Kosovo-Albanern
ab diesem Zeitpunkt auch ohne Wohnsitznachweis
möglich. Von den Rückführungsmaßnahmen
sind bis auf weiteres ethnische Minderheiten,
wie z.B. Serben und Roma, ausgeschlossen". |
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Der Verein der Ägypter aus Kosovo
mit Sitz in Radolfzell hat sich mit verschiedenen
Materialien zur Situation der Ägypter
im Kosovo und im Exil an die Öffentlichkeit
gewandt. Die Kosovo-Ägypter seien eine von
allen anderen ethnischen Gruppen wie auch den
Roma zu unterscheidende Gemeinschaft. Das mitversandte
Papier eines Vertreters der ethnischen Gemeinschaft
der Kosovo-Ägypter vom 25. November 1999
enthält neben einigen Informationen allerdings
auch fragwürdige, ja rassistische Thesen.
So wird sich die Gemeinschaft mit ihrer These,
Ägypter und Roma seien bereits nach ihrer
Physiognomie zu unterscheiden (brachyzephal versus
dolichozephal) in Deutschland, wo die Schädelvermessung
von Sinti, Roma und anderen und die dazugehörige
"Rassenkunde" den Auftakt zur Vernichtung bildete,
keine Freunde machen. Generalisierende Behauptungen,
wie "Ägypter sind ehrlich, fleißig
und friedlich, meistens arm ..." sind bestenfalls
lächerlich, sollen aber offensichtlich einer
Abgrenzung auf Kosten der Roma dienen. Mit der
These von der leichten anthropologischen Unterscheidbarkeit
der Kosovo-Ägypter von anderen Minderheiten
dürfte der Verein allerdings Gehör bei
einigen Verwaltungsrichtern finden, die mit ihren
Beweisbeschlüssen zu Minderheiten im Kosovo
auf eine solche Unterscheidbarkeit zielen. Ohne
diesen Beigeschmack kommt ein zweites vom Verein
der Ägypter aus dem Kosovo verschicktes Dokument
aus. Es handelt sich um eine Referat von Rubin
Zemon über "Ethnologische, historische
und archäologische Angaben über den
Ursprung der Ägypter auf der Balkanhalbinsel",
gehalten bei einer Konferenz der Ägypter
in Albanien im Januar 1998 in Tirana. |
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Eine "Kleine Anfrage" der Bundestagsfraktion
der PDS zum Flughafenasylverfahren hat die Bundesregierung
am 18. Februar 2000 beantwortet (BT-Drucksache
14/2824). Es wird an jedem Element des Flughafenverfahrens,
so auch an der Einbeziehung von Minderjährigen
und den Kinderverwahrräumen festgehalten.
Diesbezüglich wird insbesondere darauf hingewiesen,
dass das VG Frankfurt mit Beschluss vom 19. November
1999 im Falle einer 15-jährigen Asylbewerberin
entschieden hat, dass diese Räumlichkeiten
den Anforderungen an eine altersgerechte Unterbringung
entsprechen. Nach Auffassung von PRO ASYL war
genau dies eine Erwartung des BMI an das langsam
anlaufende Projekt der Unterbringung von Minderjährigen
in separaten Kinderverwahrräumen: Noch vor
einem Umzug der ganzen Flüchtlingstransitunterkunft
ein positives Verwaltungsgerichtsurteil vorweisen
zu können, vor dessen Hintergrund dann die
geplanten Räumlichkeiten auf dem Areal der
ehemaligen US-Airbase als geradezu luxuriös
erscheinen müssen. Die Erwartung, dass sie
meisten Frankfurter Verwaltungsgerichtskammern
nach sieben Jahren des Flughafenverfahrens alle
Härten des Flughafenverfahrens "geschluckt"
haben und den Unterbringungsbedingungen unkritisch
gegenüber stehen, hat nicht getrogen. Interessant
bei den Antworten der Bundesregierung ist insbesondere
auch, dass eine statistische Erfassung der sogenannten
Langzeitaufenthalter, d.h. von Menschen, die sich
nach rechtskräftiger Ablehnung wegen Passbeschaffungsproblemen
oder aus anderen Gründen noch lange im Transit
aufhalten müssen, nicht geschieht. |
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Der UnterstützerInnenkreis Kirchenzuflucht
aus Wuppertal hat beim Ordnungsamt der Stadt Kassel
eine Genehmigung für eine Kundgebung
am 3. April 2000 beantragt. Thema: "Panzerexport
in die Türkei und Abschiebung von kurdischen
Flüchtlingen in die Türkei". Die
für den Zeitraum von 13.00 und 17.00 Uhr
geplante Kundgebung wurde verboten. Und der Sofortvollzug
der Verbotsverfügung angeordnet. Die Begründung
der Verbotsverfügung ist skandalös.
Praktisch jede Demonstration zum Thema Waffenexporte
in die Türkei und Kurdistan ließe sich
verbieten, wenn den Veranstaltern zur Last gelegt
wird, dass sie nicht in der Lage sein werden zu
gewährleisten, dass eine solche Veranstaltung
ohne PKK-Bezug durchzuführen ist. Kein Veranstalter
werde, so das Ordnungsamt, in der Lage sein, Eskalationen
zu verhindern. Das auf diese Weise entstehende
faktische Verbot für sämtliche Demonstrationen
mit Kurdistan-Bezug wäre als Nebenfolge des
PKK-Verbots auch das Ende des Demonstrationsrechts.
Die Verbotsverfügung wurde am 30. März
2000 durch das Kasseler Verwaltungsgericht aufgehoben. |
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Vom 21. April bis 1. Mai 2000 wird in
Jena der Karawane-Flüchtlingskongress
mit nationaler und internationaler Beteiligung
stattfinden. Das Motto "Gemeinsam gegen Abschiebungen
und soziale Ausgrenzung". Informationen zu Ablauf
und Programm sind zu erhalten bei: |
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Heftige Proteste gegen die Lebensbedingungen
in den Wohnheimen für Asylsuchende gibt
es in Thüringen. In einem Schreiben
wandten sich Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnheims
Weilrode Anfang März an die zuständigen
Behörden. Die Beschwerden richten sich unter
anderem gegen die isolierte Lage, die mangelnden
Verkehrsverbindungen und Einkaufsmöglichkeiten
sowie fehlende Freizeitmöglichkeiten. |
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Das US-Department of State hat am 25.
Februar 2000 seinen Länderbericht zur
Menschenrechtspraxis in der Türkei veröffentlicht.
Der Bericht ist in einigen Teilen wesentlich differenzierter
als der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen
Amtes zur Türkei. Der Lagebericht des AA
ist Verschlusssache, der Menschenrechtsbericht
des State-Departement findet sich im Internet. |
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In Wolfsburg wird zur Zeit gegen Asylsuchende
wegen Beihilfe zum Betrug ermittelt. Die Betroffenen
hatten ihre Einkaufsgutscheine bei einem kommerziellen
Umtauschring gegen Bargeld eingetauscht. Für
den Tausch mussten sie an den Umtauschring eine
Provision bezahlen - bis zu 10 Prozent des Gutscheinwertes.
Der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat
e.V. kritisiert in einer Presseerklärung,
dass man nach der Verurteilung der Gutscheinhändler
jetzt gegen Flüchtlinge als die eigentlichen
Opfer des Vorgangs ermittelt und die Stadt Wolfsburg
aufgefordert, die vereinnahmten Provisionen an
die letztendlich Geschädigten zurückzugeben. |
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Die Stiftung "Mutter und Kind" unterstützt
in einigen Bundesländern keine Asylbewerberinnen
mehr. Die Praxis und die fadenscheinigen Begründungen
der Stiftungsoffiziellen wie Politikerinnen und
Politikern beleuchtet ein Artikel von Luigi la
Grotta, der in "Stimme - Zeitschrift für
In- und AusländerInnen im Lande Bremen" Nr.
3/00 erschienen ist. |
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Am 1. April 2000 werden Initiativen und
Einzelpersonen aus der Flüchtlingsarbeit
NRW an einer Kreuzwegprozession in der Düsseldorfer
Innenstadt teilnehmen. An sieben Stationen
soll entlang der Königsallee über das
Leiden der Asylsuchenden und Flüchtlinge
in Deutschland informiert werden. Die Veranstaltung
beginnt um 14.00 Uhr. Veranstalter sind u.a. der
Flüchtlingsrat NRW, die Bundesarbeitsgemeinschaft
Asyl in der Kirche, amnesty international Köln
und Düsseldorf, Kein Mensch ist illegal /
Köln. Informationen dazu beim Flüchtlingsrat
NRW, Postfach 1229, 48233 Dülmen, Tel: 02594
- 98 6 43, Fax: 02594 -98 6 98, e-mail: geschaeftsstelle@fluechtlingsrat.de,
Homepage: http://www.fluechtlingsrat.de. |
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Der Bielefelder Flüchtlingsrat hat
einen offenen Brief zur Lage der Roma und Aschkali
aus dem Kosovo formuliert und wendet sich
mit diesem Hinweis auf Pogrome gegen Minderheiten
im Kosovo an die Öffentlichkeit und alle
politisch und rechtlich Verantwortlichen. |
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Keinen Niederschlag in der überregionalen
Presse fand die Selbsttötung zweier kurdischer
Flüchtlinge. Am 28. Januar 2000 verbrannte
sich Sahin Coban aus Elbistan. Am 30. Januar erhängte
sich der aus Cizre stammende Murat Islek. Er hinterlässt
Frau und zwei Kinder. Beide Flüchtlinge lebten
in Baden-Württemberg, einer in Böblingen,
der andere in Esslingen. Murat Islek soll erfolglos
versucht haben, die Altfallregelung in Anspruch
zu nehmen. Dies berichten die "Nützliche
Nachrichten" Nr. 1/2000 unter Berufung auf die
kurdische Tageszeitung Özgür Politika. |
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"Flucht ist kein Verbrechen". Unter diesem Motto
ruft der ostwestfälische Vorbereitungskreis
zu einer Demonstration am 21. Mai 2000 an der
Abschiebungshaftanstalt Büren auf. Die
Abschiebungshaft besteht dort seit mittlerweile
mehr als sechs Jahren. Am 30. August 1999 nahm
sich dort der 19-jährige Rachid Sbaai in
einer Isolationszelle das Leben, indem er seine
Kleidung anzündete. |
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Der Einzelentscheiderbrief des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
berichtete in der Nr.3/00 über einen Versuch
der niederländischen Asylbehörde IND,
bei einem Teil der Anhörungen von Asylsuchenden
ein Tonband mitlaufen zu lassen. Hintergründe
seien sich häufende Beschwerden über
Dolmetscher und die Anhörer gewesen. Die
Zahl der Beschwerden, Berichtigungen und Ergänzungen
seien allerdings gegenüber den Anhörungen
ohne Tonband nicht zurück gegangen. Wohl
aber hätten die Aufnahmen bewirkt, dass die
Dolmetscher sich genauer an den Wortlaut hielten
und weniger interpretierend übersetzten.
Die etwas merkwürdige Schlussfolgerung des
Justizministeriums: Eine signifikante Qualitätsverbesserung
sei nicht erreicht worden, eventuell deswegen,
weil "das Wissen und die Fähigkeiten der
Anhörer ein gewisses optimales Niveau erreicht
haben." Von den Dolmetschern hätten sich
jedoch 20 Prozent der Teilnahme mit der Befürchtung
verweigert, dass man sich über ihre Übersetzungsarbeit
kritisch äußern könnte und dies
auf ihre Auftrags- und Einkommenssituation negative
Auswirkungen habe. Auch 15 Prozent der Asylbewerber
wollten keine mitlaufenden Tonbänder akzeptieren.
Entgültige Schlussfolgerungen der niederländischen
Asylbehörde sind noch nicht bekannt. |
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Das Auswärtige Amt hat Änderungen
der Visumerteilungspraxis bei Familienzusammenführungen
und Besuchsaufenthalten bis zu drei Monaten beschlossen.
Die Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung
muss nunmehr bereits mit dem ersten schriftlichen
Ablehnungsbescheid begründet werden. Der
Gehalt der entsprechenden Presseerklärung
des Auswärtigen Amtes vom 10. März 2000
soll alle wesentlichen Elemente der Neuregelung
enthalten, die den Auslandsvertretungen in einem
internen Erlass zugänglich gemacht worden
ist. |
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Gesammelte Absichtserklärungen zu einer
Politik für Migrantinnen und Migranten enthält
der Koalitionsvertrag der schleswig-holsteinischen
Landesregierung für die 15. Legislaturperiode.
Positiv ist insbesondere das Bekenntnis zu Abschiebestopps
in Gefahrensituationen, die auch durch Katastrophen
oder nicht-staatliche Kräfte herbeigeführt
sein können. Ebenso, dass ein Vorstoß
in Richtung auf eine gesetzliche Härtefallregelung
unternommen werden soll und kriegstraumatisierte
Flüchtlinge nach den Vorstellungen der Landesregierung
ein Bleiberecht erhalten sollen (Initiative auf
Bundesebene). Klare Worte auch gegen die Einführung
der multifunktionellen Chipkarte für Asylsuchende
(Asylcard), die das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung verletzt. Deutlichere Worte hätte
man sich zum Thema Asylbewerberleistungsgesetz
gewünscht. Überprüfbar wird das
Versprechen sein, dafür Sorge zu tragen,
dass die Anordnung der Abschiebungshaft nur in
Ausnahmefällen geschieht und so kurz und
human wie möglich stattfindet. |
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
hat mit Beschluss vom 23. März 2000 die
Beschwerde einer Iranerin abgewiesen, die sich
geweigert hat, sich in Deutschland zwangsweise
mit Kopftuch fotografieren zu lassen (Az.:
24 CS 00.12, AN 18 S 99.5203 u.a.). Die Zwangsfotografie
erfolgt nach den Vorgaben der iranischen Botschaft,
die nur Passbilder akzeptiert, wenn die antragstellenden
Frauen ein Kopftuch tragen. Der Bayerische VGH
hielt die verlangte Mitwirkung für zumutbar
und nicht grundrechtswidrig. Das Tragen eines
Kopftuches habe weder in Deutschland noch im Iran
ausschließlich religiöse Bedeutung.
Das Grundrecht der Antragstellerinnen auf Glaubensfreiheit
sei nicht tangiert. Der Regelungsgehalt der Anordnung,
an der Passbeschaffung auf diese Weise mitzuwirken
erschöpfe sich darin, dass die Antragstellerin
lediglich für einen kurzen Moment der Anfertigung
eines Passfotos das Kopftuch anlegen müssten.
Die Anordnung habe keinen diskriminierenden Charakter
und könne nicht als "Zeichen der Unterdrückung
der Frau" eingestuft werden. Der bayerische
Flüchtlingsrat hat die Entscheidung in einer
Presseerklärung vom 23. März 2000 kritisiert. |
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Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen
hat mit Erlass vom 28. Februar darauf hingewiesen,
dass mit der Möglichkeit einer "fiktiven"
Kindergeldanrechnung bei der Umsetzung der Altfallregelung
den Schwierigkeiten insbesondere kinderreicher
Familien Rechnung getragen werden kann. Während
im Sozialhilferecht Kindergeld als Einkommen im
Sinne von § 76 BSHG gelte, konnte das Kindergeld
bislang im allgemeinen Ausländerrecht bei
der Frage der Lebensunterhaltssicherung nicht
angerechnet werden, da es sich beim Kindergeld
um eine staatliche Leistung zur Minderung des
Familienaufwands handelt, die nicht auf einer
Beitragsleistung beruht. In dem inzwischen vom
Bundesrat beschlossenen Entwurf der Verwaltungsvorschriften
zum Ausländergesetz werde ermöglicht,
dass im Einzelfall der Lebensunterhalt durch die
Anrechnung des zu erwartenden Kindergeldes als
gesichert angesehen werden könne. Im Vorgriff
gebe es deshalb die Möglichkeit der Anrechnung
bei kinderreichen Familien. Bei der Prognoseentscheidung
über die Einkommenssituation der Antragstellenden
sei deshalb dem tatsächlichen Einkommen ein
fiktiver Betrag in Höhe des einem Anspruchsberechtigten
zustehenden Kindergeldes zuzurechnen. |
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Die Antirassistische Initiative Berlin
hat eine aktualisierte Neuauflage ihrer
Dokumentation
"Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik
und ihre tödlichen Folgen" vorgelegt.
Die 7. aktualisierte Auflage umfasst den Zeitraum
von 1993 bis 1999 und kostet 13,50 DM. Bestelladresse:
Antirassistische Initiative e.V., Yorkstr. 59,
10965 Berlin, Tel. 030 / 785 72 81, Fax: 030 /
786 99 84. |
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Mit ihrer Zeitung "deportation.class" (Ausgabe
März 2000) will die bundesweite Kampagne
"kein mensch ist illegal" alle Mitarbeiter
und Fluggäste der Lufthansa über die
Möglichkeiten des Protestes gegen Flugabschiebungen
aufklären und fordert die Fluggesellschaft
auf, den Transport von "Schüblingen" abzulehnen.
Die Lufthansa-Kampagnenzeitung von "kein mensch
ist illegal" kann unter |
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Die Churches´ Commission for Migrants in Europe,
die Commission of the Bishops´ Conferences of
the European Community (Working group on Migration)
und die International Catholic Migration Commission
haben sich in einem Positionspapier zum Vorschlag
der EU-Kommission für eine Richtlinie des
Rates zum Recht auf Familienzusammenführung
geäußert. Die geplante Richtlinie besitzt
große Bedeutung, ist sie doch die erste
Nagelprobe auf die Vergemeinschaftungsstrategie
in der Folge des Amsterdamer Vertrages. |
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Internet-Surferinnen und -Surfer: Wenn die Moorhühner
langweilig werden, gilt folgender Tipp: Ein Muss
für jeden Liebhaber unfreiwilliger Komik
in der Sozialarbeit und der dieselbe begleitenden
pseudowissenschaftlichen Theorie sind die im Internet
veröffentlichten Konzeptionen des DRK
Westfalen-Lippe Soziale Beratungs- und Betreuungsdienste
gGmbH. Da haben wir zunächst "Leben
in der modernen Welt" (LIMOW) ein Seminarkonzept,
das "die Orientierungsschwierigkeiten von ausländischen
Flüchtlingen als Modernisierungsprobleme"
aufgreift. "Modernisierung wird dabei vereinfacht
gesagt, als dasjenige Bündel an übergreifenden
Entwicklungstendenzen verstanden, das in allen
gesellschaftlichen Lebensbereichen den Menschen
einerseits größere Freiheiten, mehr
Wahl- Entscheidungs- und Entwicklungsmöglichkeiten,
größeren Rechtssicherheit, andererseits
aber zum Teil auch mehr Risiken und Belastungen
bereitete durch zum Beispiel höhere Komplexität,
größere Abstraktheit, geringere soziale
Stabilität, Entscheidungsdruck und auch viel
größere eigene Verantwortung."
Vereinfacht gesagt? Größere Rechtssicherheit?
Wenn die Lesenden beim Blick in die Konzeption
die Orientierung verloren haben, greift LIMOW
ein: "Die Komplexität der Moderne wird
in LIMOW durch ein Schnittmuster symbolisiert.
Angesichts der Vielzahl von möglichen Wegen,
Verbindungen und Mustern, befinden sich die Asylbewerber/innen
in einem Zustand der Orientierungslosigkeit -
darauf verweist eine überfordert wirkende
Comicfigur." Teile der entsprechenden Internetseiten
unterliegen dann auch einem Copyright der Comics
Dinklage GmbH. | |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler der Infomappe anzumelden. |
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