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Infomappe Nr. 29 - April 2000

Proteste gegen die verschärfte Praxis der sogenannten Botschaftsanhörungen von Flüchtlingen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit gibt es in Hamburg. Bei mehreren Protestkundgebungen wurde ein Stopp der Botschaftsanhörungen und Abschiebungen in Problemstaaten Westafrikas gefordert.
Anlage Nr. 1a
Þ Artikel FR vom 17. März 2000
Anlage Nr. 1b
Þ Pressemitteilung des Hamburger Flüchtlingsrates vom 24. März 2000 (78 KB)

In Hamburg droht auch ehemaligen Kindersoldaten aus Sierra Leone die Abschiebung. Die Frankfurter Rundschau vom 17. März 2000 berichtet darüber unter dem Titel "Auf dem Rückweg in die Hölle".
Anlage Nr. 2
Þ Artikel FR vom 17. März 2000

Aus verschiedenen Bundesländern erhielt PRO ASYL Informationen, dass Sierra Leoner abgeschoben wurden. In mindestens einem Fall geschah dies über Accra (Ghana). Bislang scheiterten solche Abschiebungen entweder an fehlenden Passersatzpapieren oder am faktisch nicht vorhandenen Reiseweg. Ob die Betroffenen tatsächlich Sierra Leone erreichen oder ihnen in Ghana unter ominösen Umständen eine andere Staatsangehörigkeit und ein neues Abschiebungszielland verpasst wird, bleibt ungewiss. Flugreisende, Augen auf auf allen Westafrikaflügen.

Zur Problematik der Abschiebungen in westafrikanische Staaten veranstalteten der Flüchtlingsrat Hamburg und die Gemeinwesenarbeit Sankt Pauli Süd e.V. eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel "Abschiebung - Wohin?". Die am 6. April 2000 beginnenden Veranstaltungen stehen unter dem Titel:
- Sierra Leone: Jetzt wirklich Frieden?
- Ghana und Gambia: dumping ground für Flüchtlinge aus Europa?
- Guinea: Misshandeln und verschwinden lassen
- Nigeria - Demokratisierung, Öl und ethnische Konflikte
- Togo: 33 Jahre Diktatur von Eyadema
Beteiligt sind auch afrikanische Exilorganisationen und betroffene Flüchtlinge. Weitere Informationen können bezogen werden über den Flüchtlingsrat Hamburg, c/o Kölibri, Hein-Köllisch-Platz 12, 20359 Hamburg, Tel. 040 / 3193623.

Aus der Sicht der bayerischen Behörden haben sich Sammelvorführungstermine bei den Botschaften oder extern - in Bayern insbesondere in Flüchtlingsunterkünften - bewährt. So heißt es in einem internen Bericht der Zentralstelle Rückführung von Dezember 1999:
"Um zu Heimreisedokumenten zu gelangen, hat die ZR bisher zehn Sammeltermine in Bayern durchgeführt. Der bayerische Weg, die Betroffenen zunächst zur Teilnahme zu verpflichten und ihnen im Falle des Nichterscheinens Rechtsnachteile in Aussicht zu stellen, hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Der Erfolg hängt längerfristig jedoch davon ab, ob die Ausländerbehörden die mit IMS (innenministerielles Schreiben, Anm. PRO ASYL) vom 17.7.98 aufgezeigten Möglichkeiten, auf die fehlende Mitwirkungsbereitschaft zu reagieren, nutzen. Dass der beschrittene Weg richtig ist, zeigt auch die Reaktion militanter Organisationen auf unsere Termine. Während im Falle Togos die Mehrzahl der Vorgeladenen trotz der Demonstration erschienen ist, war der Boykottaufruf bei Sri Lanka erfolgreich. Insoweit ist eine Überarbeitung des Konzepts für weitere Sammeltermine - auch was die polizeiliche Arbeit angeht - unumgänglich. Es kann nicht angehen, dass die systematische Störung der Passbeschaffung hingenommen wird."

Zur Tötung des bulgarischen Asylbewerbers Dr. Zdravko Nikolov Dimitrov durch ein Sondereinsatzkommando der niedersächsischen Polizei hat die niedersächsische Landesregierung am 29. Februar 2000 in einer Antwort auf die entsprechende "Kleine Anfrage" der PDS Stellung genommen. Ausgespart wird in der Antwort alles, was erst verständlich werden lässt, warum Dr. Zdravko Nikolov Dimitrov mit Selbstmord drohte und der Einsatz eines SEKs gegen eine psychisch schwer kranken Flüchtling die falsche Maßnahme zur falschen Zeit war. (Vgl. auch Ausgabe Nr. 23 und Nr. 24)
Anlage Nr. 3
Þ Kleine Anfrage der PDS vom 17. Januar 2000 und Antwort der Niedersächsischen Landesregierung vom 29. Februar 2000

Sozialhilfebetrug - einmal anders. Der Hessische Rechnungshof kam anlässlich einer Prüfung zu dem Ergebnis: Das Gros der hessischen Sozialhilfeträger manipuliert seine Zahlen. Wie die Frankfurter Rundschau vom 16. März 2000 berichtet, stellte der Landesrechnungshof fest, dass die Träger im Jahr 1995 Beträge in bis zu zweistelliger Millionenhöhe falsch gemeldet haben. Dies führte zu unrechtmäßigen Ausgleichszahlungen an die betreffenden Sozialhilfeträger beim Sozialhilfelastenausgleich. Nur zwei der 26 Sozialhilfeträger haben korrekt gearbeitet. 15 korrigierten ihre tatsächlichen Ausgaben nach oben. Die Hauptsünder unter den Kreisen reden sich auf die angeblich unklare Verordnungslage heraus. Hinter vorgehaltener Hand sei jedoch durchaus zu hören: "Es wird bewusst manipuliert", so die Frankfurter Rundschau. Kommentar des Vorsitzenden des DGB Main-Kinzig/Offenbach, Ferdinand Hareter: "Der eigentliche Skandal liegt aber darin, dass genau die Politiker, die so gerne über Sozialhilfebetrüger referieren, schärfere Bestimmungen und Gesetze fordern und rigorose Bestrafungen, jetzt durch den Rechnungshof der Manipulation überführt wurden. Ich frage mich hier: Wer ist denn nun der wirkliche Sozialhilfebetrüger? Wie sehen die Sanktionen aus? Den Bezieher/innen von Sozialhilfe schnüffelt man bis ins Schlafzimmer hinterher; sie müssen ihre finanzielle Situation rigoros offen legen. Müssen um jeden Wintermantel und ihre paar Mark bei den Behörden kämpfen. Stimmt da irgend etwas nicht, wird die Sozialhilfe rigoros gekürzt oder ganz gestrichen."

Hessen will eine weitere Bundesratsinitiative gegen eine Anpassung der Asylbewerberleistungen ans Sozialhilfeniveau für diejenigen starten, die seit mehr als drei Jahren in Deutschland leben. Dies kündigte die Hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn (CDU) Mitte März im Landtag an. Eine erste Bundesratsinitiative war am 25. Februar 2000 gescheitert. Allein die Verfahrensdauer könne keine Rechtsgrundlage für erhöhte Leistungen sein, so die Sozialministerin. Nach dem üblichen Verfahren wird hier die Rückkehr zum Existenzminimum nach drei Jahren des Aufenthaltes als angebliche Privilegierung der Personengruppe dargestellt.

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat sich in einer Presseinformation vom 13. März 2000 für Verbesserungen im Asyl-, Flüchtlings- und Ausländerrecht eingesetzt und Bundesinnenminister Schily aufgefordert, für eine Altfallregelung zu sorgen.
Anlage Nr. 4a
Þ Presseinformation Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen vom 13. März 2000
Der Vorsitzende der ASJ hat in einem Interview mit der Jungen Welt vom 15. März 2000 die Hintergründe erläutert.
(66 KB)
Anlage Nr. 4b
Þ
Artikel von Klaus Hahnzog, "Junge Welt" vom 15. März 2000

Der bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein hielt sich am 2. und 3. März 2000 im Kosovo auf. Die vorhersagbaren Ergebnisse nach einer Presseerklärung des Innenministeriums Bayern vom 8. März 2000. Die Rückkehr der meisten ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bayern werde noch heuer (unbestimmter bajuwarischer Zeitbegriff, unübersetzbar. Bedeutung etwa: Morgen, noch dieses Jahr, so Gott will, mañana, Anm. von PRO ASYL) möglich sein. Seine Gespräche hätten verdeutlicht, dass rund 100.000 Kosovaren aus Deutschland in diesem Jahr nach und nach zurückkehren könnten, wobei er allerdings auf Freiwilligkeit setze. Immerhin findet sich in der Presseerklärung auch folgender Satz: "Sicherheit für Serben ist im Kosovo ohne militärischen oder polizeilichen Schutz nicht gegeben; die Sicherheitslage stellt sich für ethnische Minderheiten wie etwa der Sinti und Roma, aber auch der im äußersten Süden lebenden moslemischen Slaven (Goran) als ausgesprochen schwierig dar."

Der stellvertretende Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs für humanitäre Fragen Wilbert van Hövell hat während dessen an die europäischen Staaten appelliert, die Rahmenbedingungen für eine geordnete Rückkehr in den Kosovo zu schaffen und Rückkehraktionen zunächst bis zum Sommer auszusetzen und dann bis in das kommende Jahr hinein zu strecken. Er setzte sich insbesondere dafür ein, dass Angehörige der Minderheiten sowie diejenigen, die sich einer Zusammenarbeit mit der UCK verweigert haben, zur Zeit nicht ausreisen müssen. Ohnehin könnte die Unterbringung rückkehrender Flüchtlinge problematisch werden. Von rund 100.000 zerstörten Häuser seien ca. 10.000 repariert. Bis Ende 2000 könnten weitere 20.000 Gebäude wieder bewohnbar gemacht werden. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 9. März 2000 heiße es aus der UN-Zivilverwaltung UNMIK: "Es ist absurd, Geld in die Stabilität eines Landes zu pumpen und gleichzeitig durch eine hohe Zahl von Rückkehrern Instabilität in der Region zu produzieren".

In wenigen Wochen soll die Rückkehr von Flüchtlingen aus dem Kosovo auch auf dem Landweg erfolgen können. Die hierfür notwendigen Transitabkommen sind geschlossen worden. Als Landroute kommt in Frage der Weg über Italien und Albanien, wobei Nordalbanien nach Auskunft von Nichtregierungsorganisationen weiterhin eine extrem unsichere Region ist. Mit Bulgarien, Rumänien und Mazedonien sind keine Transitabkommen geschlossen worden, so dass ein alternativer Landweg nicht existiert. Mazedonien ist nur bereit, bei von IOM organisierten Flügen als Transitland vom Flughafen Skopje zur Grenze zu fungieren. Um die Kapazitäten für diese Rückkehrvariante zu erhöhen, wäre die Nutzung weiterer Flughäfen nötig. Ungeklärt scheint bislang die Frage der Zollfreiheit auf dem Landweg. Lediglich für die IOM organisierten Rückführungen über Skopje gibt es eine Regelung. Trotz der erheblichen Geldmittel in Höhe von 32 Mio. DM, die der Bund für die Kosovo-Rückkehr zur Verfügung stellt, ist vor dem Hintergrund der Kapazitätsengpässe bei den genannten Routen eine Rückkehr von mehr als 60.000 Personen im laufenden Jahr kaum möglich. Dennoch wächst der Druck auf die Kosovo-Flüchtlinge. Viele Ausländerbehörden verschicken ohne nähere Prüfung etwa der Frage, ob die Betroffenen zu Minderheiten gehören, deren Rückführung zur Zeit nicht möglich ist, Aufforderungen zur freiwilligen Ausreise. Mit dem Auslaufen der meisten Duldungen Ende März werden sich die Zustände voraussichtlich nochmals verschärfen.

Dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen gelten die Warnungen von UNMIK seit dem 21. März 2000 nichts mehr. Mit Runderlass vom gleichen Tag - "Rückkehr und Rückführungen in den Kosovo" - wird in Anlehnung an den Beschluss der IMK vom November 1999 festgestellt, dass die Rückkehr der aus dem Kosovo geflohenen Kosovo-Albaner möglich ist. "Die Einschränkungen, die das 'memorandum of understanding' zwischen dem Bundesministerium des Innern und der UNMIK für Rückführungen im Winter vorsah, entfallen nach Abstimmung zwischen Bund und Ländern mit Beginn des Frühjahrs ab 21. März 2000. Damit sind Rückführungen von Kosovo-Albanern ab diesem Zeitpunkt auch ohne Wohnsitznachweis möglich. Von den Rückführungsmaßnahmen sind bis auf weiteres ethnische Minderheiten, wie z.B. Serben und Roma, ausgeschlossen".

Der Verein der Ägypter aus Kosovo mit Sitz in Radolfzell hat sich mit verschiedenen Materialien zur Situation der Ägypter im Kosovo und im Exil an die Öffentlichkeit gewandt. Die Kosovo-Ägypter seien eine von allen anderen ethnischen Gruppen wie auch den Roma zu unterscheidende Gemeinschaft. Das mitversandte Papier eines Vertreters der ethnischen Gemeinschaft der Kosovo-Ägypter vom 25. November 1999 enthält neben einigen Informationen allerdings auch fragwürdige, ja rassistische Thesen. So wird sich die Gemeinschaft mit ihrer These, Ägypter und Roma seien bereits nach ihrer Physiognomie zu unterscheiden (brachyzephal versus dolichozephal) in Deutschland, wo die Schädelvermessung von Sinti, Roma und anderen und die dazugehörige "Rassenkunde" den Auftakt zur Vernichtung bildete, keine Freunde machen. Generalisierende Behauptungen, wie "Ägypter sind ehrlich, fleißig und friedlich, meistens arm ..." sind bestenfalls lächerlich, sollen aber offensichtlich einer Abgrenzung auf Kosten der Roma dienen. Mit der These von der leichten anthropologischen Unterscheidbarkeit der Kosovo-Ägypter von anderen Minderheiten dürfte der Verein allerdings Gehör bei einigen Verwaltungsrichtern finden, die mit ihren Beweisbeschlüssen zu Minderheiten im Kosovo auf eine solche Unterscheidbarkeit zielen. Ohne diesen Beigeschmack kommt ein zweites vom Verein der Ägypter aus dem Kosovo verschicktes Dokument aus. Es handelt sich um eine Referat von Rubin Zemon über "Ethnologische, historische und archäologische Angaben über den Ursprung der Ägypter auf der Balkanhalbinsel", gehalten bei einer Konferenz der Ägypter in Albanien im Januar 1998 in Tirana.
Anlage Nr. 5a
Þ Schreiben des Vertreters der Ethnischen Gemeinschaft der Kosovo-Ägypter vom25. November 1999 ( 263 KB)
Anlage Nr. 5b
Þ Referat von Rubin Zemon, Tirana 1998 (KB 661)

Eine "Kleine Anfrage" der Bundestagsfraktion der PDS zum Flughafenasylverfahren hat die Bundesregierung am 18. Februar 2000 beantwortet (BT-Drucksache 14/2824). Es wird an jedem Element des Flughafenverfahrens, so auch an der Einbeziehung von Minderjährigen und den Kinderverwahrräumen festgehalten. Diesbezüglich wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das VG Frankfurt mit Beschluss vom 19. November 1999 im Falle einer 15-jährigen Asylbewerberin entschieden hat, dass diese Räumlichkeiten den Anforderungen an eine altersgerechte Unterbringung entsprechen. Nach Auffassung von PRO ASYL war genau dies eine Erwartung des BMI an das langsam anlaufende Projekt der Unterbringung von Minderjährigen in separaten Kinderverwahrräumen: Noch vor einem Umzug der ganzen Flüchtlingstransitunterkunft ein positives Verwaltungsgerichtsurteil vorweisen zu können, vor dessen Hintergrund dann die geplanten Räumlichkeiten auf dem Areal der ehemaligen US-Airbase als geradezu luxuriös erscheinen müssen. Die Erwartung, dass sie meisten Frankfurter Verwaltungsgerichtskammern nach sieben Jahren des Flughafenverfahrens alle Härten des Flughafenverfahrens "geschluckt" haben und den Unterbringungsbedingungen unkritisch gegenüber stehen, hat nicht getrogen. Interessant bei den Antworten der Bundesregierung ist insbesondere auch, dass eine statistische Erfassung der sogenannten Langzeitaufenthalter, d.h. von Menschen, die sich nach rechtskräftiger Ablehnung wegen Passbeschaffungsproblemen oder aus anderen Gründen noch lange im Transit aufhalten müssen, nicht geschieht.
Anlage Nr. 6
Þ Kleine Anfrage der PDS zum Flughafenverfahren vom 18. Februar 2000 (80 KB)

Der UnterstützerInnenkreis Kirchenzuflucht aus Wuppertal hat beim Ordnungsamt der Stadt Kassel eine Genehmigung für eine Kundgebung am 3. April 2000 beantragt. Thema: "Panzerexport in die Türkei und Abschiebung von kurdischen Flüchtlingen in die Türkei". Die für den Zeitraum von 13.00 und 17.00 Uhr geplante Kundgebung wurde verboten. Und der Sofortvollzug der Verbotsverfügung angeordnet. Die Begründung der Verbotsverfügung ist skandalös. Praktisch jede Demonstration zum Thema Waffenexporte in die Türkei und Kurdistan ließe sich verbieten, wenn den Veranstaltern zur Last gelegt wird, dass sie nicht in der Lage sein werden zu gewährleisten, dass eine solche Veranstaltung ohne PKK-Bezug durchzuführen ist. Kein Veranstalter werde, so das Ordnungsamt, in der Lage sein, Eskalationen zu verhindern. Das auf diese Weise entstehende faktische Verbot für sämtliche Demonstrationen mit Kurdistan-Bezug wäre als Nebenfolge des PKK-Verbots auch das Ende des Demonstrationsrechts. Die Verbotsverfügung wurde am 30. März 2000 durch das Kasseler Verwaltungsgericht aufgehoben.
Anlage Nr. 7
Þ Ablehnungsschreiben des Kasseler Oberbürgermeisters an den UnterstützerInnenkreis Kirchenzuflucht aus Wuppertal vom 10. März 2000 (165 KB)

Vom 21. April bis 1. Mai 2000 wird in Jena der Karawane-Flüchtlingskongress mit nationaler und internationaler Beteiligung stattfinden. Das Motto "Gemeinsam gegen Abschiebungen und soziale Ausgrenzung". Informationen zu Ablauf und Programm sind zu erhalten bei:
Kongress-Koordinierungs-Büro: The Voice Africa Forum, Tel.: 03641 / 66 52 14, Fax: 03641 / 42 37 95, e-mail
Karawane-Koordinierungs-Büro: Internationaler Menschenrechtsverein Bremen, Tel.: 0421 / 55 77 093, Fax: 0421 / 55 77 094, e-mail
Karawane-Komitee, "kein mensch ist illegal" in Hanau, Tel.: 0172 / 66 88 454, Fax: 06181 / 18 48 92

Heftige Proteste gegen die Lebensbedingungen in den Wohnheimen für Asylsuchende gibt es in Thüringen. In einem Schreiben wandten sich Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnheims Weilrode Anfang März an die zuständigen Behörden. Die Beschwerden richten sich unter anderem gegen die isolierte Lage, die mangelnden Verkehrsverbindungen und Einkaufsmöglichkeiten sowie fehlende Freizeitmöglichkeiten.

In Gotha demonstrierten Flüchtlinge hinter dem Spruchband "Wir leben hinter Stacheldraht" gegen die Zustände in der Gemeinschaftsunterkunft Tambach-Dietharz-Georgental. Sie fordern deren Schließung. In 22 Punkten wurde die Forderung begründet, die 113 Bewohnerinnen und Bewohner unterzeichnet hatten. Kritisiert wird die Kontrolle durch Wachdienste, die militärisch anmutende Abschirmung des Geländes, seine isolierte Lage und die mangelhafte medizinische Versorgung.

Die Zustände in thüringischen Flüchtlingsunterkünften müssen als bewusstes Bekenntnis des Landes zu einer extremen Abschreckungspolitik gewertet werden. Im bundesweiten Vergleich gehören gleich mehrere der Thüringer Unterkünfte zum Schlechtesten, was in Deutschland existiert. Versuche des Flüchtlingsrates Thüringen, den neuen Minister von einer notwendigen Verbesserung zu überzeugen, sind weitgehend gescheitert. Auch angesichts zehntausender leerstehender Wohnungen hält es Innenminister Köckert nicht für notwendig, gemeinsam mit Landkreisen und kreisfreien Städten die Einzelunterbringung von Asylsuchenden zu verwirklichen. Die in Thüringen besonders oft als Einschüchterungsmittel angewendeten Zwangsumverteilungen von Flüchtlingen werden schlicht gerechtfertigt: "Die Interessen der sonstigen Bewohner sowie des Personals in den jeweiligen Liegenschaften spielen eine große Rolle... Insofern lassen sich derartige Maßnahmen auch in Zukunft nicht generell ausschließen". Unter Umständen wird die Gemeinschaftsunterkunft Tambach-Dietharz-Georgental vielleicht irgendwann einmal geschlossen, jedenfalls aber erst nach dem Auslaufen des derzeitigen Betreibervertrages. Eine Erstaufnahmeeinrichtung für Frauen wird nicht für nötig gehalten, eine Härtefallkommission beim Land rundweg abgelehnt. Beratungsstellen außerhalb der "Heime", an die sich Flüchtlinge in Thüringen wenden können, brauche man nicht, schließlich habe man die Betreuung durch die kommunalen Gebietskörperschaften. Das Klima im Lande Thüringen verdeutlicht nichts besser als eine Äußerung des CDU-Landtagsabgeordneten Kölbel, der die Forderung nach einer Lockerung der sogenannten Residenzpflicht für Asylsuchende mit der Behauptung konterte, die räumliche Beschränkung auf den Bezirk einer Ausländerbehörde diene nicht nur der schnellen Durchführung des Asylverfahrens sondern auch der Wahrnehmung der sozialen Betreuung und der Sicherheit der sich im Asylverfahren befindenden Flüchtlinge. Ergo: Wer sich im Lande Thüringen frei bewegt, der verlässt seinen geschützten Zwangsaufenthalt.

Das US-Department of State hat am 25. Februar 2000 seinen Länderbericht zur Menschenrechtspraxis in der Türkei veröffentlicht. Der Bericht ist in einigen Teilen wesentlich differenzierter als der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei. Der Lagebericht des AA ist Verschlusssache, der Menschenrechtsbericht des State-Departement findet sich im Internet.
Anlage Nr. 8
Þ Länderbericht des US-Department of State (323 KB)

In Wolfsburg wird zur Zeit gegen Asylsuchende wegen Beihilfe zum Betrug ermittelt. Die Betroffenen hatten ihre Einkaufsgutscheine bei einem kommerziellen Umtauschring gegen Bargeld eingetauscht. Für den Tausch mussten sie an den Umtauschring eine Provision bezahlen - bis zu 10 Prozent des Gutscheinwertes. Der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. kritisiert in einer Presseerklärung, dass man nach der Verurteilung der Gutscheinhändler jetzt gegen Flüchtlinge als die eigentlichen Opfer des Vorgangs ermittelt und die Stadt Wolfsburg aufgefordert, die vereinnahmten Provisionen an die letztendlich Geschädigten zurückzugeben.
Anlage Nr. 9
Þ Presseerklärung des Niedersächsischen Flüchtlingsrats vom 24. Februar 2000

Die Stiftung "Mutter und Kind" unterstützt in einigen Bundesländern keine Asylbewerberinnen mehr. Die Praxis und die fadenscheinigen Begründungen der Stiftungsoffiziellen wie Politikerinnen und Politikern beleuchtet ein Artikel von Luigi la Grotta, der in "Stimme - Zeitschrift für In- und AusländerInnen im Lande Bremen" Nr. 3/00 erschienen ist.
Anlage Nr. 10
Þ Artikel "Stimme", "Kein Geld für Babys von Asylbewerberinnen", März 2000 (175 KB)

Am 1. April 2000 werden Initiativen und Einzelpersonen aus der Flüchtlingsarbeit NRW an einer Kreuzwegprozession in der Düsseldorfer Innenstadt teilnehmen. An sieben Stationen soll entlang der Königsallee über das Leiden der Asylsuchenden und Flüchtlinge in Deutschland informiert werden. Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr. Veranstalter sind u.a. der Flüchtlingsrat NRW, die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, amnesty international Köln und Düsseldorf, Kein Mensch ist illegal / Köln. Informationen dazu beim Flüchtlingsrat NRW, Postfach 1229, 48233 Dülmen, Tel: 02594 - 98 6 43, Fax: 02594 -98 6 98, e-mail: geschaeftsstelle@fluechtlingsrat.de, Homepage: http://www.fluechtlingsrat.de.

Der Bielefelder Flüchtlingsrat hat einen offenen Brief zur Lage der Roma und Aschkali aus dem Kosovo formuliert und wendet sich mit diesem Hinweis auf Pogrome gegen Minderheiten im Kosovo an die Öffentlichkeit und alle politisch und rechtlich Verantwortlichen.
Anlage Nr. 11
Þ Offener Brief des Bielefelder Flüchtlingsrats vom 1. März 2000

Keinen Niederschlag in der überregionalen Presse fand die Selbsttötung zweier kurdischer Flüchtlinge. Am 28. Januar 2000 verbrannte sich Sahin Coban aus Elbistan. Am 30. Januar erhängte sich der aus Cizre stammende Murat Islek. Er hinterlässt Frau und zwei Kinder. Beide Flüchtlinge lebten in Baden-Württemberg, einer in Böblingen, der andere in Esslingen. Murat Islek soll erfolglos versucht haben, die Altfallregelung in Anspruch zu nehmen. Dies berichten die "Nützliche Nachrichten" Nr. 1/2000 unter Berufung auf die kurdische Tageszeitung Özgür Politika.

"Flucht ist kein Verbrechen". Unter diesem Motto ruft der ostwestfälische Vorbereitungskreis zu einer Demonstration am 21. Mai 2000 an der Abschiebungshaftanstalt Büren auf. Die Abschiebungshaft besteht dort seit mittlerweile mehr als sechs Jahren. Am 30. August 1999 nahm sich dort der 19-jährige Rachid Sbaai in einer Isolationszelle das Leben, indem er seine Kleidung anzündete.

Der Einzelentscheiderbrief des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge berichtete in der Nr.3/00 über einen Versuch der niederländischen Asylbehörde IND, bei einem Teil der Anhörungen von Asylsuchenden ein Tonband mitlaufen zu lassen. Hintergründe seien sich häufende Beschwerden über Dolmetscher und die Anhörer gewesen. Die Zahl der Beschwerden, Berichtigungen und Ergänzungen seien allerdings gegenüber den Anhörungen ohne Tonband nicht zurück gegangen. Wohl aber hätten die Aufnahmen bewirkt, dass die Dolmetscher sich genauer an den Wortlaut hielten und weniger interpretierend übersetzten. Die etwas merkwürdige Schlussfolgerung des Justizministeriums: Eine signifikante Qualitätsverbesserung sei nicht erreicht worden, eventuell deswegen, weil "das Wissen und die Fähigkeiten der Anhörer ein gewisses optimales Niveau erreicht haben." Von den Dolmetschern hätten sich jedoch 20 Prozent der Teilnahme mit der Befürchtung verweigert, dass man sich über ihre Übersetzungsarbeit kritisch äußern könnte und dies auf ihre Auftrags- und Einkommenssituation negative Auswirkungen habe. Auch 15 Prozent der Asylbewerber wollten keine mitlaufenden Tonbänder akzeptieren. Entgültige Schlussfolgerungen der niederländischen Asylbehörde sind noch nicht bekannt.

PRO ASYL würde aus einigen der in der Untersuchung genannten Gründe Tonbandaufnahmen beim Bundesamt begrüßen: Einschränkung des Interpretationsspielraums der Dolmetschenden, Überprüfung eventueller Differenzen zwischen Aufnahme und Protokoll, da auch in Deutschland häufig zu summarisch übersetzt wird und entsprechende Mängel bei der Rückübersetzung oft nicht deutlich werden. Dass dabei einige Dolmetscher der praktischen Überprüfung ihrer Qualifikation nicht standhalten würde, wäre ebenso wenig zu bedauern, wie der entsprechende Selektionsprozess unter den Bundesamtsanhörerinnen und -anhörern.
Anlage Nr. 12
Þ Einzelentscheiderbrief 3/00, "Tonbandaufnahmen bei Anhörungen"

Das Auswärtige Amt hat Änderungen der Visumerteilungspraxis bei Familienzusammenführungen und Besuchsaufenthalten bis zu drei Monaten beschlossen. Die Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung muss nunmehr bereits mit dem ersten schriftlichen Ablehnungsbescheid begründet werden. Der Gehalt der entsprechenden Presseerklärung des Auswärtigen Amtes vom 10. März 2000 soll alle wesentlichen Elemente der Neuregelung enthalten, die den Auslandsvertretungen in einem internen Erlass zugänglich gemacht worden ist.
Anlage Nr. 13
Þ Neue Visumspraxis des Auswärtigen Amtes (Internetauszug vom 10. März 2000)

Gesammelte Absichtserklärungen zu einer Politik für Migrantinnen und Migranten enthält der Koalitionsvertrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung für die 15. Legislaturperiode. Positiv ist insbesondere das Bekenntnis zu Abschiebestopps in Gefahrensituationen, die auch durch Katastrophen oder nicht-staatliche Kräfte herbeigeführt sein können. Ebenso, dass ein Vorstoß in Richtung auf eine gesetzliche Härtefallregelung unternommen werden soll und kriegstraumatisierte Flüchtlinge nach den Vorstellungen der Landesregierung ein Bleiberecht erhalten sollen (Initiative auf Bundesebene). Klare Worte auch gegen die Einführung der multifunktionellen Chipkarte für Asylsuchende (Asylcard), die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Deutlichere Worte hätte man sich zum Thema Asylbewerberleistungsgesetz gewünscht. Überprüfbar wird das Versprechen sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Anordnung der Abschiebungshaft nur in Ausnahmefällen geschieht und so kurz und human wie möglich stattfindet.
Anlage Nr. 14
Þ Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Schleswig-holsteinischen Landesregierung in der 15. Legislaturperiode, März 2000 (203 KB)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. März 2000 die Beschwerde einer Iranerin abgewiesen, die sich geweigert hat, sich in Deutschland zwangsweise mit Kopftuch fotografieren zu lassen (Az.: 24 CS 00.12, AN 18 S 99.5203 u.a.). Die Zwangsfotografie erfolgt nach den Vorgaben der iranischen Botschaft, die nur Passbilder akzeptiert, wenn die antragstellenden Frauen ein Kopftuch tragen. Der Bayerische VGH hielt die verlangte Mitwirkung für zumutbar und nicht grundrechtswidrig. Das Tragen eines Kopftuches habe weder in Deutschland noch im Iran ausschließlich religiöse Bedeutung. Das Grundrecht der Antragstellerinnen auf Glaubensfreiheit sei nicht tangiert. Der Regelungsgehalt der Anordnung, an der Passbeschaffung auf diese Weise mitzuwirken erschöpfe sich darin, dass die Antragstellerin lediglich für einen kurzen Moment der Anfertigung eines Passfotos das Kopftuch anlegen müssten. Die Anordnung habe keinen diskriminierenden Charakter und könne nicht als "Zeichen der Unterdrückung der Frau" eingestuft werden. Der bayerische Flüchtlingsrat hat die Entscheidung in einer Presseerklärung vom 23. März 2000 kritisiert.
Anlage Nr. 15a
Þ Beschluss des Bayerischen VGH vom 23. März 2000 (970 KB)
Anlage Nr. 15b
Þ Presseerklärung des Bayerischen Flüchtlingsrates zum Kopftuchzwang vom 23. März 2000 (KB)

Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 28. Februar darauf hingewiesen, dass mit der Möglichkeit einer "fiktiven" Kindergeldanrechnung bei der Umsetzung der Altfallregelung den Schwierigkeiten insbesondere kinderreicher Familien Rechnung getragen werden kann. Während im Sozialhilferecht Kindergeld als Einkommen im Sinne von § 76 BSHG gelte, konnte das Kindergeld bislang im allgemeinen Ausländerrecht bei der Frage der Lebensunterhaltssicherung nicht angerechnet werden, da es sich beim Kindergeld um eine staatliche Leistung zur Minderung des Familienaufwands handelt, die nicht auf einer Beitragsleistung beruht. In dem inzwischen vom Bundesrat beschlossenen Entwurf der Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz werde ermöglicht, dass im Einzelfall der Lebensunterhalt durch die Anrechnung des zu erwartenden Kindergeldes als gesichert angesehen werden könne. Im Vorgriff gebe es deshalb die Möglichkeit der Anrechnung bei kinderreichen Familien. Bei der Prognoseentscheidung über die Einkommenssituation der Antragstellenden sei deshalb dem tatsächlichen Einkommen ein fiktiver Betrag in Höhe des einem Anspruchsberechtigten zustehenden Kindergeldes zuzurechnen.

Die Antirassistische Initiative Berlin hat eine aktualisierte Neuauflage ihrer Dokumentation "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" vorgelegt. Die 7. aktualisierte Auflage umfasst den Zeitraum von 1993 bis 1999 und kostet 13,50 DM. Bestelladresse: Antirassistische Initiative e.V., Yorkstr. 59, 10965 Berlin, Tel. 030 / 785 72 81, Fax: 030 / 786 99 84.

Mit ihrer Zeitung "deportation.class" (Ausgabe März 2000) will die bundesweite Kampagne "kein mensch ist illegal" alle Mitarbeiter und Fluggäste der Lufthansa über die Möglichkeiten des Protestes gegen Flugabschiebungen aufklären und fordert die Fluggesellschaft auf, den Transport von "Schüblingen" abzulehnen. Die Lufthansa-Kampagnenzeitung von "kein mensch ist illegal" kann unter

Die Churches´ Commission for Migrants in Europe, die Commission of the Bishops´ Conferences of the European Community (Working group on Migration) und die International Catholic Migration Commission haben sich in einem Positionspapier zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Rates zum Recht auf Familienzusammenführung geäußert. Die geplante Richtlinie besitzt große Bedeutung, ist sie doch die erste Nagelprobe auf die Vergemeinschaftungsstrategie in der Folge des Amsterdamer Vertrages.
Anlage Nr. 16
Þ Positionspapier der Churches´ Commission for Migrants in Europe, der Commission of the Bishops´ Conferences of the European Community (Working group on Migration) und der International Catholic Migration Commission vom 21. März 2000

Internet-Surferinnen und -Surfer: Wenn die Moorhühner langweilig werden, gilt folgender Tipp: Ein Muss für jeden Liebhaber unfreiwilliger Komik in der Sozialarbeit und der dieselbe begleitenden pseudowissenschaftlichen Theorie sind die im Internet veröffentlichten Konzeptionen des DRK Westfalen-Lippe Soziale Beratungs- und Betreuungsdienste gGmbH. Da haben wir zunächst "Leben in der modernen Welt" (LIMOW) ein Seminarkonzept, das "die Orientierungsschwierigkeiten von ausländischen Flüchtlingen als Modernisierungsprobleme" aufgreift. "Modernisierung wird dabei vereinfacht gesagt, als dasjenige Bündel an übergreifenden Entwicklungstendenzen verstanden, das in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen den Menschen einerseits größere Freiheiten, mehr Wahl- Entscheidungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, größeren Rechtssicherheit, andererseits aber zum Teil auch mehr Risiken und Belastungen bereitete durch zum Beispiel höhere Komplexität, größere Abstraktheit, geringere soziale Stabilität, Entscheidungsdruck und auch viel größere eigene Verantwortung." Vereinfacht gesagt? Größere Rechtssicherheit? Wenn die Lesenden beim Blick in die Konzeption die Orientierung verloren haben, greift LIMOW ein: "Die Komplexität der Moderne wird in LIMOW durch ein Schnittmuster symbolisiert. Angesichts der Vielzahl von möglichen Wegen, Verbindungen und Mustern, befinden sich die Asylbewerber/innen in einem Zustand der Orientierungslosigkeit - darauf verweist eine überfordert wirkende Comicfigur." Teile der entsprechenden Internetseiten unterliegen dann auch einem Copyright der Comics Dinklage GmbH.

Weniger komisch sind die Internetseiten derselben gGmbH zu ihrer Tätigkeit im Rahmen eines Pilotprojektes zur Erhöhung der Rückkehrbereitschaft ausreiseverpflichteter Ausländer "Perspektiven der Reintegration". Die Sub-gGmbH des DRK hat sich seit Anfang Mai 1998 für die Durchführung des Modellprojektes einer spezialisierten Rückkehreinrichtung in Lübbecke vom Land NRW einspannen lassen und dafür Geld von der Europäischen Kommission erhalten. Westfalen-Lübbecke greift nach den Sternen: "Denn in dem EU-Projekt ging es darum, in der Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte der psychosozialen Betreuung wie der beruflichen Qualifikation erfolgreiche Modelle zur systematischen Erhöhung der Rückkehrbereitschaft abgelehnter Asylbewerber zu erarbeiten." Und das gleich länderübergreifend: "Von dem Projekt konnte eine geradezu signalhafte Modellwirkung für Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf der konkreten Arbeitsebene ausgehen. Insofern bedeutete das Projekt einen Schritt in Richtung einer Harmonisierung einer Rückkehrpolitik aller europäischen Länder (Amsterdamer Abkommen)." Der weltumspannende Geist von Lübbecke ging in die Welt hinaus, schaffte es jedoch nur bis zu IOM in Brüssel und Genf und in die Niederlande zu einer Organisation mit ähnlichen Absichten. Nun gut: "Es war nicht beabsichtigt, innerhalb der Projektdauer von 12 Monaten ein umfassendes Netzwerk von Anlaufstellen in typischen Herkunftsländern abgelehnter Asylsuchender aufzubauen. Es war das Ziel der engen Kooperation mit IOM, Grundsteine für ein solches Netzwerk von Anlaufstellen zu legen ...". Hinderlich für das avanti dilettanti-Projekt aus Lübbecke waren nur die Welt, wie sie ist, der real existierende Flüchtling und die Tatsache, dass glücklicherweise nicht jede Phrase zur Tat wird. Das Desaster ist folgerichtig nachzulesen im Abschlussbericht unter "Problemfelder". Als hinderliche Rahmenbedingungen für eine adäquate Implementierung werden dort aufgezählt:
• "Die Heterogenität der Zielgruppe in Bezug auf ihre Nationalität, Flucht- und Asylbiographie, berufliche Qualifikation, Alter und Geschlecht." (Kommentar von PRO ASYL: So verschieden sind sie.)
•"Gemeinsame Unterbringung der Zielgruppe (abgelehnte Asylbewerber) und neu eingetroffene Asylbewerber führte zu einem Austausch von Informationen, die einer freiwilligen Rückkehr entgegenstehen
" (Kommentar: nur andere Formen des Informationsaustauschs sind wohl angenehm!).
• "Häufiger Wechsel in der Zusammensetzung der Zielgruppe" (
Kommentar: mehr Homogenität wäre wohl nur unter Verzicht auf die Abschiebungen erreichbar).
• "Die Auswahl der Zielgruppe durch die Gemeinden und Zentralen Ausländerbehörden umfasste von vorneherein den problematischsten Personenkreis"
(Kommentar: Gesucht: der nette, pflegeleichte und im Prinzip schon immer freiwillige Rückkehrer).
•"rückkehrrelevante Informationen konnten von IOM aufgrund mangelnder Teilnahmebereitschaft der Zielgruppe größtenteils nicht individuell erarbeitet werden"
• "verhärtete politische Rahmenbedingungen in einigen Zielländern, die auch durch optimierte Betreuung potentieller Rückkehrer nicht ausglichen werden können." (Kommentar: Ein Quäntchen Einsicht am Ende doch.)

Die Lösungsvorschläge und Ideen für ein Folgeprojekt gehen dann auch konsequenterweise in Richtung größeren Druckes: Kontinuierliche Partizipation der Zielgruppe muss sichergestellt werden. Räumliche Trennung der Zielgruppe von neueingetroffenen Asylbewerbern, damit sie in ihrer unverbildeten Naivität erreicht werden. "Durch eine erfolgreiche Eingliederung von Rückkehrern mit möglichst homogenem Hintergrund kann eine Synchronisierung des Konzeptes mit gleichartigen Programmen auf europäischer oder globaler Ebene ermöglicht werden." Global? Schon wieder strebt die gGmbH in die Welt, die ihr doch so schwer zusetzt. Bleiben nur noch intergalaktische Flüchtlinge unberührt von den Aktivitäten der Ausreiseberater aus Lübbecke? Es folgen Hinweise zur psychosozialen Beratung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, die das DRK zu der Frage bringen müssen, ob man sich den Missbrauch des Begriffes "psychosoziale Beratung" letztlich gefallen lassen will. Nachfragen, was das Ganze soll, kann man bei den dankenswerterweise ebenfalls im Impressum genannten Adressen und Telefonnummern. Gibt es eigentlich eine wissenschaftliche Untersuchung über brain-drain-Phänomene im östlichen Westfalen? Nun gut, alles LIMOW ist schwer! Aber das nordrhein-westfälische Innenministerium setzt offenbar weiterhin auf die Lübbecker Spezialisten-Crew.

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