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Infomappe Nr. 26 - Februar 2000 |
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![]() | Neueste Informationen zur Lage in Algerien enthält die kürzlich erschienene Infomappe 11/Januar 2000 der Organisation Algeria Watch. Der Leitartikel zur politischen Lage steht unter der Überschrift "Algerien: Keine Entwarnung!". Alarmierend ist, dass die Gewaltaktionen und Massaker - auch wenn sie nicht das Ausmaß der früheren Jahre erreichen - sich fortsetzen, weiterhin Personen willkürlich inhaftiert und gefoltert werden oder verschwinden. Die Ausgabe enthält die zugehörige "Chronologie des Grauens". Werner Ruf, Professor für Politikwissenschaft in Kassel fordert in einem Artikel eine differenziertere Sicht der aktuellen Situation. Unter dem Titel "Algerien auf dem Weg zum Frieden?" setzt er sich unter anderem mit dem sogenannten Amnestiegesetz auseinander. Ruf weist auch darauf hin, dass die zumindest nach außen vorzeigbare "Normalisierung" der Verhältnisse in Algerien den wirtschaftlichen Interessen internationaler Investoren ebenso entgegenkommt wie sie gigantische Bereicherungsmöglichkeiten für die Machthaber birgt. Von einer politischen Lösung des Konflikts unter Einschluss aller politischen Kräfte des Landes ist Algerien weit entfernt. Die Infomappe enthält außerdem ein Interview mit dem algerischen Rechtsanwalt Mohamed Tahri, der des öfteren in Deutschland über die Menschenrechtslage berichtet hat. Hingewiesen wird in einer längeren Rezension auf eine einzigartige in englischer Sprache erschienene Untersuchung der Massaker in Algerien: "An Inquiry into the Algerian Massacres", herausgegeben von Youcef Bedjaoui, Abbas Aroua und Meziane Ait-Larbi, mit Vorworten von Professor Noam Chomsky und Lord Eric Avebury, Verlag Hoggar, Genf 1999, ISBN 940 130-08-6, 1504 Seiten, farbige Abbildungen. | |
![]() | Eine ziemlich lange Leitung hatte das Auswärtige Amt in Sachen Tschetschenienkrieg. Erst am 26. Januar 2000 wurde Länderinnenministerien und dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mitgeteilt, der Lagebericht Russland vom 3. November 1998 entspreche nicht mehr der aktuellen Lage. Das Auswärtige Amt bitte daher darum, "diesen Lagebericht nicht asylrechtlichen Entscheidungen zu Grunde zu legen, in denen es um die asylrechtliche Bewertung der russischen Militäraktion gegen Personen mit tschetschenischer Volkszugehörigkeit geht." Das Auswärtige Amt werde in Kürze einen ad hoc-Lagebericht Russland übermitteln. Das Auswärtige Amt stehe "den Empfängern des Lageberichts jederzeit für - auch fernmündliche - Auskünfte zur aktuellen Lage in Tschetschenien zur Verfügung." | |
![]() | Wie während des Kosovo-Krieges tat sich auch im Falle Tschetscheniens beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zunächst nichts. Dann der abrupte Schwenk: Entscheidungsstopp. Und der gilt nicht für russische Deserteure und Kriegsdienstverweigerer. | |
![]() | Unter der Überschrift "Werbung für den Kampf in sieben Sprachen" hat Karl Grobe in der Frankfurter Rundschau vom 5. Februar 2000 Internetseiten als Informationsquellen zu Tschetschenien zusammengestellt: Von parteiisch bis sachlich. | |
![]() | Mit der "Sozialhilfe für Asylsuchende im europäischen Vergleich" beschäftigt sich eine Studie von Denise Efionayi-Mäder, die als Forschungsbericht Nr. 14 des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien an der Universität Neuenburg im Juli 1999 erschienen ist. Auftraggeber war das schweizerische Bundesamt für Flüchtlinge. Wesentliches Ergebnis ist, dass ungeachtet einzelner Abweichungen in Teilbereichen der jeweiligen Wohlfahrtssysteme das Leistungsniveau zwischen artverwandten Wohlfahrtssystemen nur relativ geringe Unterschiede aufweist. Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz des öfteren behauptet worden, das Niveau der Sozialleistungen sei ein wesentlicher Anziehungsfaktor für Flüchtlinge. Auch in anderen Staaten hat eine vergleichbare Debatte für die Reduktion von Leistungen, die Asylsuchenden gewährt werden, herhalten müssen. Die Studie stellt diese all zu schlichte Argumentation in Frage. | |
![]() | Eine am 9. Januar 2000 in Göttingen tagende Konferenz der Roma, Ashkali und Ägypter aus dem Kosovo hat Forderungen verabschiedet, die sich an die Regierungen der Staaten, die sich an der NATO-Intervention beteiligt haben, richten sowie an die KFOR-Truppen und die UN-Verwaltung. Die an der Konferenz Teilnehmenden fordern Garantien für die Sicherheit, für Nahrungsmittel und medizinische Hilfe an die Minderheitenangehörigen, die Zurückerstattung des Eigentums der Vertriebenen und den Wiederaufbau der von Minderheiten bewohnten Siedlungen und Stadtviertel. | |
![]() | Zur "flüchtlingsrechtlichen Situation asylsuchender Roma und Aschkali in der Schweiz" äußert sich Prof. Dr. Walter Kälin in einem Gutachten im Auftrag des dortigen Forums gegen Rassismus. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Lage der Roma und verwandter Gruppen wie jene der Aschkali oder der "Ägypter" im Kosovo, aber auch in den anderen Staaten des ehemaligen Jugoslawien von Schwierigkeiten geprägt ist, die über das hinausgehen, was die Mehrheitsbevölkerung in den betreffenden Gebieten hinzunehmen hat. Im Kosovo seien diese Minderheiten von Übergriffen der albanischen Zivilbevölkerung und Angehörigen der UCK an Leib, Leben und Eigentum gefährdet sowie Einschüchterungen und Diskriminierungen ausgesetzt. In Bosnien-Herzegowina und Südserbien seien Roma mit gesellschaftlicher und teilweise auch behördlicher Diskriminierung konfrontiert, die sie zu einer Gruppe werden ließen, die von den allgemeinen Schwierigkeiten in diesen Regionen in besonderem Ausmaß betroffen sei. | |
![]() | UNHCR Sarajevo hat im November 1999 ein Positionspapier "Extremely Vulnerable Individuals: The Need for Continuing International Support in Light of the Difficulties to Reintegration upon Return" vorgelegt. In dem Papier, das nunmehr auch in deutscher Übersetzung vorliegt, schildert UNHCR eindringlich die Probleme und Schwierigkeiten, auf die "besonders anfällige Personen" bei ihrer Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina treffen (Registrierung, Zugang zu sozialen Systemen, Zugang zur medizinischen Versorgung etc.) und für diesen Personenkreis kaum zu lösen sind. Darüber hinaus weist das Papier erneut darauf hin, dass die vorläufig noch von UNHCR unterhaltenen Collective Centers grundsätzlich nicht rückkehrenden Flüchtlingen, sondern rückkehrenden Binnenvertriebenen dienen sollen, eine Aufnahme dort also in der Regel nicht in Frage kommen kann. Erstmals appelliert UNHCR daher an die Aufnahmeländer, diesem Personenkreis gegebenenfalls dauerhaften Schutz einzuräumen: | |
![]() | Die deutsche Vertretung des UNHCR hat im Januar 2000 eine Stellungnahme zum Status der Familienangehörigen von Flüchtlingen veröffentlicht, die Empfehlungen zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen beinhaltet und Klarstellungen in den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz fordert. | |
![]() | Ein Asylsuchender kann von der örtlichen Ausländerbehörde nicht verlangen, als Vertreter einer Organisation an einem flüchtlingspolitischen Kongress außerhalb seines Aufenthaltsgestattungsbezirks teilnehmen zu dürfen. Sein Begehren stelle keinen zwingenden Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verlassen des Kreises dar. So sieht dies das Verwaltungsgericht Gera in einem Urteil vom 2. Dezember 1999 (AZ.: 4 K1018/99 GE). Interessanter als das im Ergebnis nicht ungewöhnliche Urteil sind die lebenspraktischen Empfehlungen des Gerichts. Der Kläger, der an einer Veranstaltung der "Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen" in Köln teilnehmen wollte, sei nämlich nicht daran gehindert, seine politischen Anliegen im Bereich seiner Aufenthaltsgestattung im Kreis Schmalkalden-Meiningen vorzutragen: | |
![]() | Über das Flughafenverfahren am Flughafen Frankfurt/Main schreibt Markus Ritter, mag. rer. publ. Polizeirat im BGS z.A. in der Zeitschrift für Ausländerrecht Nr. 4/1999. Es handelt sich um eine übersichtliche Darstellung des Flughafenverfahrens aus der Sicht des BGS. Der Artikel beinhaltet ein interessantes Geständnis: Der BGS verhindert offensiv den Transport von Flüchtlingen. Wörtlich heißt es über die Umsetzung des Abkommens für den internationalen Luftverkehr (ICAO-Abkommen), nach dem die Fluggesellschaften verpflichtet sind, zurückgewiesene Flüchtlinge wieder zum Abflugflughafen zurückzubefördern: | |
![]() | Als "das fundierte Nachschlagewerk für den Praktiker" empfiehlt der Verlag R.S. Schulz das Buch "Rückführung und Rückübernahme - Die Rückübernahmeabkommen der Bundesrepublik Deutschland - Textsammlung mit Einführung und Erläuterungen". Nicht nur Orientierungshilfe für Ausländer- und Grenzpolizeibehörden sondern auch für soziale Verbände und Hilfsorganisationen soll es sein. Die illustre Herausgebergemeinschaft setzt sich interessanterweise zusammen aus: Prof. Dr. Kurt Schelter, ehemals Staatssekretär im BMI und somit Manfred Kanthers Adlatus, jetzt CDU-Justizminister in Brandenburg, Dr. Gerold Lehnguth, zur Zeit Leiter der Abteilung Ausländer- und | |
![]() | Rat und Hilfe beim Umgang mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht bietet eine Schrift des GGUA-Projektbüros in Münster. Soeben erschienen ist dessen "Kleiner Leitfaden zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht", bearbeitet von Volker Maria Hügel. Zu bestellen ist der Leitfaden beim GGUA-Projekt-Büro, Herwarthstr. 2, 48143 Münster: e-mail | |
![]() | Eine Sonderkonferenz der Innenminister wird sich am 15. März 2000 mit dem Thema "Innere Sicherheit in Europa" beschäftigen. Ob dort das Thema Geldwäsche auf der Tagesordnung stehen wird, konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Termine der turnusmäßigen Innenministerkonferenzen: 4./5. Mai und 23./24. November 2000. | |
![]() | Dem sudanesischen Staatsangehörigen Abdallah Fathelrahman (s. u.a. Ausgabe Nr. 22/November 1999) wurde nun auch im asylrechtlichen Eilverfahren vorläufiger Rechtsschutz zugesprochen. Damit ist eine schnelle Abschiebung zunächst wenig wahrscheinlich. Der Fall des Sudanesen war bundesweit bekannt geworden, weil ein Richter des Amtsgerichts Nürnberg sich in der Abschiebungshaftsache des Betroffenen selbst abgelehnt hatte. Zur Begründung führte er an, das Ausländeramt der Stadt Nürnberg habe ihm mitgeteilt, dass man seitens des bayerischen Innenministeriums eine dem Haftantrag stattgebende Entscheidung erwarte. Andernfalls werde man denjenigen Richter, der den Betroffenen aus der Haft entlasse "einen Kopf kürzer machen". | |
![]() | Erneute Aktualität erfuhr das Thema des Schutzes für Asylberechtigte bei Reisen. Am 17. Januar 2000 wurden vier türkische Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylstatus haben, an der gemeinsamen deutsch/tschech-ischen Grenzabfertigungsanlage in Zinnwald festgenommen. Die Betroffenen hatten ihre Pässe beim Bundesgrenzschutz abgegeben, wurden danach aber für mehrere Stunden von den tschechischen Grenzern festgenommen. Drei der Betroffenen wurden später entlassen, einer dem Haftrichter vorgeführt und offensichtlich wegen eines Interpoleintrags aus dem Jahre 1994 weiter in Haft genommen. Süleyman S. wurde offensichtlich wegen des selben Interpoleintrags verhaftet, der im Jahre 1995 auch zu seiner Asylanerkennung in Deutschland führte. Dies berichtet die Berliner Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V. Wenige Tage nach der Verhaftung berichteten türkische Medien unter voller Namensnennung und zum Teil mit Fotos der Betroffenen über den Erfolg einer tschechisch/türkischen polizeilichen Zusammenarbeit. Die Kollision zwischen Asyl- und Auslieferungsrecht führt nicht selten zu solchen Fällen. Allerdings scheint die Kontrolldichte in den mittel- und osteuropäischen Staaten größer zu werden. Generell gilt für Asylberechtigte: Vorsicht vor Auslandsreisen!
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![]() | Einen umfassenden Überblick über die Ausführungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer zur Altfallregelung (Bleiberechtsregelung nach dem Beschluss der IMK vom 19. November 1999) gibt Rechtsanwalt Dr. Holger Hoffmann aus Bremen im Asylmagazin Nr. 1/2 2000. Sein Fazit: Sowohl der IMK-Beschluss als auch die Erlasse lassen befürchten, dass sich ein Ergebnis wie schon bei der vorangegangenen Altfallregelung ergeben werde: Eine Altfallregelung ohne Altfälle. | |
![]() | Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat bei einem Informationsaustausch mit Vertretern von Rechtsanwaltskammern und Menschenrechtsorganisationen aus den Süd-Ostprovinzen der Türkei am 28. Oktober 1999 u.a. folgende wichtige Fragen erörtert: | |
![]() | Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat am 31. Januar 2000 einen aktuellen Bericht zur Lage im Nordirak veröffentlicht. Titel: Nordirak - Lageanalyse September 1998 bis Dezember 1999. | |
![]() | Sie suchen Informationen zu Herkunftsländern oder Rechtsprechung? Das Internet für Asylpraktikerinnen und Asylpraktiker: ein Service des Informationsverbundes Asyl/ZDWF e.V. | |
![]() | Meldungen aus dem europäischen Ausland: | |
![]() | Das Europäische Parlament hat die Aktionspläne der Hochrangigen Arbeitsgruppe (High-Level Working Group on Asylum and Migration) als bloßes Wunschdenken gebrandmarkt. In einem noch vertraulichen Papier des zuständigen Ausschusses wird den Teilnehmenden der Hochrangigen Arbeitsgruppe attestiert, sie seien wohl so unter politischem Druck, dass sie alte Ideen als neue Lösungen für Asyl- und Flüchtlingsfragen verkaufen müssten. Viele Vorschläge seien vor dem Hintergrund der Budgetgrenzen der EU und mangelnder Personalausstattung nicht umsetzbar. Zu vielen der Aktionspläne gebe es gar keine entsprechende Budgetlinie und wo es sie gebe, habe man sie zum Beispiel für Hilfen im Kosovo oder in Osttimor verbraucht. Ebenso unrealistisch seien die Zeitvorstellungen der Aktionspläne. Von größerer Bedeutung ist die Kritik, dass die Aktionspläne ohne Beteiligung betroffener Dritter, insbesondere betroffener Staaten, erarbeitet worden seien. Es gebe eine Tendenz der EU, sich der unwillkommenen Migrantinnen und Migranten zu Lasten der Kandidatenländer Zentral- und Osteuropas zu entledigen, indem man diese überrede oder zwinge, Rücknahmeabkommen zu unterzeichnen. Die Kritik an der High-Level Working Group dürfte den Ärger des Europäischen Parlaments darüber widerspiegeln, dass man im Gegensatz zu UNHCR und IOM in die Erarbeitung der Pläne nicht einbezogen worden ist. | |
![]() | Im Fall des am 18. November 1999 in den Senegal abgeschobenen Sierra Leoners Matthew Sellu, der belgische Polizisten seiner Eskorte beschuldigt hat, ihn geschlagen und verletzt zu haben (vgl. Ausgabe Nr. 24/Januar 2000), steht inzwischen Aussage gegen Aussage. Ein Arzt im Senegal hatte eine tiefe Wunde am Hinterkopf und weitere Verletzungen attestiert. Die belgischen Polizisten behaupten nun, dass Herr Sellu sich die Wunden bei seiner Abschiebung selbst beigebracht habe. Diese Version wird zumindest teilweise von der Crew des SABENA-Fluges nach Dakar bestätigt. Ein Vertreter der Liga für Menschenrechte in Belgien verwies darauf, dass Gewaltanwendung vonseiten der Polizei ständig vorkomme und man letztendlich kaum etwas beweisen könne, wenn die Betroffenen außer Landes gebracht seien. | |
![]() | 65 Prozent der in Griechenland auf ihre Legalisierung wartenden Personen sind Albanerinnen und Albaner. Dies gab das nationale Arbeitsinstitut bekannt. Während der Legalisierungsprozess sich weiterhin hinschleppt, gab der griechische Minister für Arbeit und Soziales an, die verbleibenden 140.000 Anträge würden bis Ende März 2000 abgearbeitet sein. Kommentierung des Migration News Sheet: "No one takes this prediction seriously." | |
![]() | Das Law-Center in Nordirland hat sich besorgt darüber geäußert, dass ein sehr hoher Prozentsatz von Asylsuchenden während des Asylverfahrens inhaftiert wird. 1998 habe man z.B. von insgesamt ungefähr 200-300 Asylsuchenden 85 inhaftiert. Da es keine Abschiebungshaftanstalten gibt, wurden sie in zwei Hochsicherheitsgefängnissen untergebracht. | |
![]() | Die auch in Irland diskutierte Sachleistungsversorgung für Asylsuchende steht möglicherweise im Widerspruch zur irischen Verfassung. Art. 40 der Irischen Verfassung garantiert die Gleichbehandlung aller Bürger. Irische Gerichte haben bisher immer vertreten, dass sich dies nicht nur auf irische Staatsangehörige bezieht. Die von der Regierung geplante Maßnahme könnte deshalb als Diskriminierung aus Gründen der Nationalität bewertet werden. Die Regierung möchte so bald wie möglich ein Gutscheinsystem einführen, möglichst bis April 2000, wenn gleichzeitig ein ähnliches System in Großbritannien eingeführt werden soll. | |
![]() | Der Kampf gegen heimliche Einwanderung ist weithin symbolisch. Dies ist das Ergebnis einer sechsjährigen Studie über das Leben klandestiner Immigrantinnen und Emigranten in den vier größten Städten in den Niederlanden, die die Erasmus-Universität Rotterdam durchgeführt hat. Es zeige sich, dass die Ausländerpolizei einen Teil dieser Einwanderung praktisch toleriere. Nur die Ausländerpolizei von Amsterdam sei wirklich aktiv am Aufgreifen illegaler Ausländerinnen und Ausländer interessiert. Die Polizei von Den Haag habe sich mit der niederländischen Einwandererbehörde Immigration and Naturalisation Department (IND) auf eine jährliche Arrestquote von 1.000 "Illegalen" und 500 Ausweisungen geeinigt. Der niederländische Justizminister Cohen dementierte, dass es Übereinkünfte dieser Art mit dem IND gebe. Wenn es sie gebe, wäre er dagegen. Allerdings gebe es Vollzugsdefizite in diesem Politikbereich. Ende Dezember wurden dann neue drastische Maßnahmen bekannt. Künftig sollen Abschiebungsflüge von allen Flughäfen des Landes aus durchgeführt werden und Fingerabdrücke aller "illegalen" Ausländer genommen werden. | |
![]() | Der holländische Botschafter in Nigeria ist von seinem Posten abgelöst worden. Er sieht sich Beschuldigungen gegenüber, dass er während seiner vorangegangenen Tätigkeit als Botschafter in Sri Lanka die Ausstellung von Einreisevisa in die Niederlande auf unzulässige Weise erleichtert habe. Mehrere hundert Sri Lanker sollen Visa für die Niederlande gegen Geldzahlungen erhalten haben. | |
![]() | Bereits im Dezember wurde der Abschiebungsstopp für türkische Kurdinnen und Kurden aufgehoben. Ein solcher bestand seit Juli 1999, nachdem zwei abgeschobene Kurden unter verdächtigen Umständen gestorben waren. Das niederländische Außenministerium hat die Erklärung der türkischen Behörden akzeptiert, die beiden Kurden hätten Selbstmord begangen. | |
![]() | Die Niederlande gewähren nunmehr Asylsuchenden erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie dürfen nun alle Arten von Jobs für eine Periode von jeweils 12 innerhalb von 39 Wochen annehmen. Asylsuchende mit provisorischen Aufenthaltstiteln und asylsuchende Kinder im Alter von 16-18 Jahren haben ohnehin ab dem 3. Jahr ihres Aufenthaltes freien Zugang zum Arbeitsmarkt. | |
![]() | Asylsuchende sollen künftig vor der entscheidenden Anhörung durch die Behörden in einem Fragebogen eine eigene Darstellung ihrer Flucht geben können. Zunächst wird der Fragebogen testweise für ein halbes Jahr und lediglich einem Erstaufnahmezentrum eingeführt. Die Asylsuchenden können den Fragebogen gemeinsam mit einem Rechtsberater ausfüllen. | |
![]() | Minderjährige in Abschiebungshaft - das ist kein Haider-Projekt. Der bisherige Familienminister Martin Bartenstein (ÖVP) hat bereits Ende letzten Jahres den österreichischen Innenminister Schlögel (SPÖ) dafür kritisiert, dass Kinder in Abschiebungshaft gehalten werden. Gegenüber dem österreichischen Magazin "Profil" hatte Schlögel erklärt, dass es dies in Österreich nicht gebe. Bartenstein wies auf mehrere ihm bekannte Fälle hin, in denen sogar unter 14-jährige inhaftiert wurden, darunter ein zweijähriges Kind aus der Türkei und ein einjähriges Kind aus China. Schlögels Antwort: Kinder könnten nicht von ihren Müttern getrennt werden und müssten deshalb mit ihnen gemeinsam in Abschiebungshaft genommen werden. Dennoch veröffentlichte er am 9. Dezember 1999 einen Erlass, der Abschiebungshaft für unter 14-jährige unter allen Umständen untersagt. 14-jährige können jedoch weiterhin in Abschiebungshaft genommen werden, wenn sie mehrmals untergetaucht sind oder Delikte begangen haben. Ob von Schlögel angekündigte weitere Regelungen von der ÖVP/FPÖ-Regierung vorangetrieben werden, ist bislang unklar. Schlögel hatte bekräftigt, dass über 16-jährige, die sich illegal in Österreich aufhalten, weiterhin in Abschiebungshaft genommen werden sollen. Im österreichischen Innenministerium befand sich eine Konzeption in Planung, Kinder und Heranwachsende vor der Abschiebung in speziellen Zentren unterzubringen und nicht weiter in Gefängnissen. | |
![]() | Jörg Haider, österreichischer Xenophobe, hat sich im Dezember für zwei armenisch-christliche Familien aus dem Iran eingesetzt, die von Abschiebung bedroht waren. Haider setzte sich für ein vorläufiges Bleiberecht bis zur Entscheidung über eine Weiterwanderung in die USA ein. Die Betroffenen hatten in Österreich Asyl beantragt und darauf verwiesen, man habe sie im Iran als Christen diskriminiert. | |
![]() | Die schweizerische Fluggesellschaft SWISSAIR klassifiziert Abschiebungen nach drei Kategorien. Kategorie 1: Eine Ausländerin oder ein Ausländer wird zwangsweise abgeschoben, leistet aber keinen physischen Widerstand. Die Abschiebung wird dann ohne Eskorte durchgeführt. Von Januar bis November 1999 fielen in diese Kategorie 6383 Abschiebungen. Kategorie 2 betraf 41 weitere Abschiebungen. Sie erfolgen in Begleitung von zwei Polizeibeamten. Die Abgeschobenen fliegen in Handschellen. Bei Abschiebungen der Kategorie 3 ist eine Begleitmannschaft von fünf Polizisten erforderlich. Darunter fielen in den ersten 11 Monaten des Jahres 1999 25 Fälle. Seit dem 3. Dezember 1999 weigert sich SWISSAIR, Kategorie-3-Abschiebungen an Bord ihrer Flugzeuge zuzulassen. 18 dieser 25 Fälle wurden deshalb an Bord von Charterflugzeugen durchgeführt, bei Preisen bis zu 40.000 Schweizer Franken pro Flug. | |
![]() | Eine Reihe von Kantonen wehrt sich gegen das verschärfte Arbeitsverbot für Asylsuchende. 7 Kantone von 26 kritisieren das inzwischen auf 12 Monate verlängerte Arbeitsverbot. Zuvor galt es nur für drei Monate, wobei die jeweilige kantonale Praxis zum Teil schärfer war. | |
![]() | In der Enklavenstadt Ceuta an der marokkanischen Küste wurde inzwischen eine militärische Spezialeinheit stationiert, die die 300 Mitglieder der Staatspolizei beim Kampf gegen klandestin Einwandernde unterstützen soll. Am 27. September 1999 hat die Staatspolizei Gummigeschosse, Tränengas und Wasserwerfer eingesetzt, um etwa 200 "illegale Immigranten" aus Staaten südlich der Sahara am Eindringen in die Enklave zu hindern. Seit die spanische Regierung hohe Geldsummen in Grenzsperren und Grenzzäune investiert hat, bedienen sich die "Illegalen" seit Sommer letzten Jahres einer neuen Taktik und versuchen, die vorhandenen Schwachstellen des Zauns in großen Gruppen gleichzeitig zu durchbrechen. | |
![]() | Das spanische Unterhaus (Congreso) hat Ende Dezember dem liberalsten Ausländergesetz der Europäischen Union zugestimmt und damit der regierenden Partido Popular (PP) die größte Niederlage der ganzen Legislaturperiode beigebracht. Das neue spanische Ausländergesetz unterscheidet sich von den Gesetzen anderer Staaten hinsichtlich der Einräumung von Rechten auch für "Illegale". Zu diesen Rechten gehören Gesundheitsversorgung, Zugang zum sozialen Sicherungssystem, elementare und weiterführende Bildung und Rechtshilfe. Das neue Gesetz schließt auch eine heftig kritisierte Klausel ein, die eine automatische Legalisierung vorsieht. Immigrantinnen und Immigranten ohne Papiere müssen demnach lediglich nachweisen, dass sie sich zwei Jahre ununterbrochen in Spanien aufgehalten und ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten haben. Premierminister Aznar kündigte an, dass nach den Wahlen im März 2000 eine neue Regierung dieses Gesetz ändern müsse, weil es in seinen Grundlinien in die Vereinbarung des Europäischen Gipfels von Tampere im Oktober 1999 verstoße. Die Lokalregierung von Ceuta hat angekündigt, dass sie das neue Gesetz nicht anwenden werde. Man werde "Illegalen" nicht die Registrierung gestatten, weil dies ein "Verbrechen gegen die Stadt" sei. Bei Zurückweisungen an der Grenze steht den Betroffenen künftig ein Pflichtverteidiger zu. | |
![]() | Der tschechische Innenminister Vaclav Grulich kündigte an, dass künftig verstärkt Ukrainer und Russen ohne Bleiberecht aus Tschechien abgeschoben würden. Menschen aus beiden Staaten arbeiten zu Billiglöhnen in Bereichen, wo sich keine tschechischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer finden. Die Betroffenen sollen nach der Ankündigung des Innenministers mit speziellen Zügen und in Polizeibegleitung abgeschoben werden. Man habe sich dafür schon die Zustimmung des Transitlandes Slowakei gesichert. Ob es sich um verplombte Züge handelt, ist bisher nicht bekannt. | |
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