PRO ASYL Infonetz Asyl

Infomappe Nr. 23 - Dezember 1999
 
Am 29. November 1999 hat der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema "Nichtstaatliche Verfolgung" durchgeführt. Trotz sehr qualifizierter Statements der geladenen Expertinnen und Experten hat diese Anhörung ein relativ geringes Echo in der Öffentlichkeit gefunden. Die deutsche Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) hat sich insbesondere unter Bezugnahme auf ihr Mandat aus der GFK zum Thema geäußert. Harald Löhlein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband konzentrierte sich in seiner Stellungnahme auf Fragen zu den europäischen Standards bei der Behandlung des Themas "Nichtstaatliche Verfolgung" und die Staatenpraxis.
Anlage Nr. 1a
Þ Statement UNHCR (1347 KB)
Anlage Nr. 1b
Þ Statement Paritätischer Wohlfahrtsverband (824 KB)

Das schleswig-holsteinische Innenministerium bedauert in einem Schreiben vom 29. November 1999, dass es bei der letzten Innenministerkonferenz in Görlitz zu keiner Regelung für traumatisierte bosnische Flüchtlinge gekommen ist. Zur weiteren ausländerrechtlichen Behandlung dieser Personengruppe gibt das Innenministerium den Hinweis, dass nunmehr auch Duldungen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erteilt werden können, wenn ein ärztlicher Therapieplan vorliegt, der diese Aufenthaltsperspektive für nötig hält. In besonderen Fällen kann auch eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden.
Anlage Nr. 2
Þ Erlass Innenministerium Schleswig-Holstein zur ausländerrechtlichen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina vom 29. November 1999 (125 KB)

Zu anderen Schlussfolgerungen kommt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund der Abgestimmten Niederschrift der 8. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses gem. § 9 des deutsch-bosnischen Rückübernahmeabkommens vom 27.10. - 28.10. 1999 in Banja Luka. Gemeinsam abgestimmt wurde u.a., dass die Möglichkeiten intensiver und langfristiger therapeutischer Behandlung traumatisierter Bürkerkriegsflüchtlinge in Bosnien-Herzegowina zwar noch verbesserungsbedürftig seien, angesichts der in diesem Zusammenhang angelaufenen internationalen Hilfen jedoch bereits im kommenden Jahr Verbesserungen zu erwarten seien. Diese Einschätzung sei auch von dem Vertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Flüchtlingsrückkehr, Wiedereingliederung und rückkehrbegleitenden Wiederaufbau in Bosnien-Herzegowina aufgrund einer unlängst erfolgten Abfrage geteilt worden. Im einem Erlass vom 30. November 1999 ordnete das Innenministerium NRW demzufolge an, dass "nicht mehr generell, d.h. ohne Einzelfallprüfung, bei traumatisierten Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina vom Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wegen fehlender Behandlungsmöglichkeiten ausgegangen werden (kann). Der Erlass vom 18.08.98 wird daher insoweit aufgehoben". Konkret betroffen sollen traumatisierte Flüchtlinge sein, "die bisher nicht in intensiver fachärztlicher Behandlung stehen oder sich erstmalig bei Ausreiseaufforderung darauf berufen, traumatisiert zu sein." Sie können, so das Innenministerium NRW, "regelmäßig schon jetzt auf die ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland verwiesen werden." Im Gegensatz zu z.B. Hessen fährt NRW somit eine andere Strategie: Nicht die Möglichkeit verzögerter und/oder durch die Ausreiseaufforderung auftretende (Re-) Traumatisierungen wird angezweifelt, vielmehr werden solche Flüchtlinge auf eine vor-Ort-Therapiemöglichkeit verwiesen. PRO ASYL sind bislang keine Projekte in Bosnien-Herzegowina bekanntgeworden, die die optimistische Einschätzung in der Abgestimmten Niederschrift rechtfertigen würden. Medica-Zenica hat nach eigener Aussage gegenwärtig keine freien Betreuungskapazitäten und keine Kenntnis von anderen Projekten zur psycho-sozialen Betreuung von Traumatisierten in Bosnien-Herzegowina.

Im Rahmen der deutsch-bosnischen Expertengespräche erklärte die bosnische Seite auch, dass die Ergänzung eines Amnestiegesetzes für die Republika Srpska verabschiedet und in Kraft getreten sei. "Damit seien nunmehr auch Rückkehrer aus der Republik Srpska, die in der Zeit vom 1.1.91 bis 22.12.95 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und die Streitkräfte begangen haben sollen, straffrei gestellt, sodass rechtliche Hindernisse für eine Rückkehr des betreffenden Personenkreises nicht mehr bestünden." Prompt ordnet das nordrhein-westfälische Innenministerium an, dass "die Bezugserlasse vom 12.06.97 und 18.08.1998 (...) im Hinblick auf die Duldungsregelung für serbische Deserteure aus der Republika Srpska aufgehoben (werden)."
Anlage Nr. 3a
Þ Abgestimmte Niederschrift der 8. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses gem. § 9 des deutsch-bosnischen Rückübernahmeabkommens vom 27.10. - 28.10. 1999 in Banja Luka (478 KB)

Anlage Nr. 3b
Þ Schreiben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierungen vom 30. November 1999 (179 KB)

Bei einem Festnahmeversuch wurde der bulgarische Flüchtling Dr. Zdravko Nikolov von Beamten eines Sondereinsatzkommandos durch Schüsse lebensgefährlich verletzt. Die Ausländerbehörde Braunschweig hatte die Festnahme des Bulgaren, der in Abschiebungshaft genommen werden sollte, angeordnet. Der durch Foltererfahrung und Psychiatrisierung in Bulgarien traumatisierte Flüchtling drohte mit Selbstmord. Der Einsatz gegen den erregten Mann endete im Desaster. Der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. wirft den beteiligten Behörden in einer Presseerklärung vom 13. Dezember 1999 massive Versäumnisse vor. Man habe sich insbesondere über fachärztliche Atteste und dringende Warnungen hinweggesetzt.
Anlage Nr. 4
Þ Presseerklärung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates vom 13. Dezember 1999

Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 19. November 1999 den Beschluss vom 2. Februar 1998 aufgehoben, wonach bei Abschiebungen nach Algerien eine Einzelfallprüfung erfolgen sollte. Dies wird in der Zwischenzeit in Ländererlassen umgesetzt.
Die in der letzten Infomappe (Nr. 22) geschilderte Praxis des Amtsgerichts Offenbach am Main in Abschiebungshaftsachen ist vom Landgericht Darmstadt inzwischen als grob fehlerhaft gewürdigt worden. Mit Abschiebungshaftbeschlüssen per multiple choice und Textbausteinen dürfte es künftig nicht mehr getan sein.
Anlage Nr. 5
Þ Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 24. November 1999 (138 KB)

Es dürfte nun sicher sein, dass es zur gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung der Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 2000 nicht mehr kommen wird, weil der Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung längst überfällig ist. Es zeichnet sich ab, dass im Bundesarbeitsministerium die Variante überlegt wird, durch eine entsprechende Gesetzesänderung die jeweilige Erhöhung für den 1. Juli jeden Jahres vorzusehen. Dabei ist absehbar, dass es zu der hierfür notwendigen Mehrheit im Bundestag nur kommen würde, wenn gleichzeitig zum CDU-Projekt der Streichung des § 2 AsylbLG (Folge: unbefristete Bezugsdauer der geminderten Leistungen) zugestimmt würde. Wie die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium Ulrike Mascher in einem Gespräch mit Sozialhilfeinitiativen durchblicken ließ, sei im Falle einer Anpassung der Asylbewerberleistungen auch nicht daran gedacht, die seit In-Kraft-Treten des Gesetzes "vergessenen" Erhöhungen auszugleichen. Statt auf etwa 5% Erhöhungsbedarf gerechnet seit In-Kraft-Treten des Gesetzes würde es dann wohl nur noch um einen Betrag von um die 1% gehen. Sollte also die SPD wirklich erwägen, ein solches Kopplungsgeschäft (Anpassung Asylbewerberleistungen / Streichung § 2 AsylbLG) einzugehen, dann würde für ein paar Pfennig Erhöhung der Asylbewerberleistungen, die das Gesetz ohnehin vorsieht, die Lebenssituation aller Betroffenen auf unabsehbare Zeit verschlechtert.
Telefaxmitteilung vom 14. Oktober 1999 der Stadt Emden – der Oberbürgermeister – an das Verwaltungsgericht Oldenburg vom 14. Oktober 1999 im Fall eines türkischen Staatsangehörigen mit drei Kindern: "In dem oben genannten Verfahren bitte ich um kurzfristige Mitteilung über die Entscheidung, da beabsichtigt ist, die Familie A. am 19.10.1999 anlässlich einer Hochzeitsfeier des Sohnes Z. in Abschiebehaft zu nehmen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen." Wie die TAZ vom 25. Oktober 1999 beschreibt, lief die Hochzeit zwischen Feier und Aufenthaltsbeendigung entsprechend hektisch ab.
Anlage Nr. 6
Þ TAZ-Artikel vom 25. Oktober 1999

Kopftuchzwang in Bayern wird vom Verwaltungsgericht Ansbach gebilligt. Die 18.Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts hat die Eilanträge zweier Iranerinnen gegen die Verpflichtung, Fotos mit Kopftuch vorzulegen und die Androhung, die Fotos zwangsweise anfertigen zu lassen, abgelehnt. Die Anordnung der Vorlage von Passfotos mit Kopftuch stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Antragstellerinnen dar, denn sowohl bezüglich Intensität als auch Dauer der Maßnahme handele es sich um ein im Hinblick auf Art. 2 und Art. 1 GG unbeachtliches Verlangen. Da werden sich die Ajatollahs aber freuen. Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen hat in einer Pressemitteilung das Notwendige gesagt.
Anlage Nr. 7a
Þ Presseerklärung der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen vom 13. Dezember 1999 (207 KB)

Anlage Nr. 7b
Þ Beschluss des Verwaltungsgericht Ansbach vom 8. Dezember 1999 (747 KB)

"Out of Control – Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen", so heißt ein 70-minütiger, auch als VHS-Videoband erhältlicher Dokumentarfilm, den die gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) in Münster produziert hat. Aus der Filmankündigung: "Neben der Erläuterung der gesetzlichen und politischen Hintergründe geht es vor allem darum, die unmenschliche Dimension dieses Systems deutlich zu machen. Betroffenen Flüchtlingen, Verwandten und Unterstützer/innen wird durch Interviews die Gelegenheit gegeben, ihre Erfahrungen, Gedanken und Gefühle zum Thema Abschiebehaft öffentlich zu machen. Neben der Abschiebehaft geht es aber auch um die Abschiebepraxis". Das Videoband kostet 50 DM (für Organisationen und Institutionen) bzw. 30 DM für Einzelpersonen. Kontakt: GGUA, Grebener Str. 89, 48159 Münster, Tel.: 0251 / 925167.
Die Bundesdelegiertenversammlung der Organisation Pax Christi hat einen Initiativantrag verabschiedet, in dem in aller Schärfe gegen die Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily, mit denen er das subjektive Recht auf Asylgewährung und die Rechtswegegarantie für den Fall eines EU-einheitlichen Asylrechts zur Disposition gestellt hat, protestiert wird.
Anlage Nr. 8
Þ Initiativantrag Pax Christi vom 6. November 1999 (137 KB)

Nach § 1a AsylbLG erhalten zur Abschiebung anstehende Ausländer, bei denen aus angeblich von ihnen zu vertretenen Gründen aufenthaltsbeendene Maßnahmen nicht vollzogen werden können, Leistungen nach dem AsylbLG nur noch, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar ist. In der Praxis sehen Ausländerbehörden bereits den Nichtbesitz eines Passes oftmals als selbst zu vertretendes Abschiebungshindernis an. Schleswig-holsteinische Ausländerbehörden stempelten in diesen Fällen ins Duldungspapier den Vermerk hinein "Abschiebungshindernisse selbst zu vertreten". Ein Beschluss des OVG Schleswig-Holstein (Az.: 4 M 69 / 99) untersagte den Ausländerbehörden bereits vor einiger Zeit die Verwendung dieses Stempels – aus datenschutzrechtlichen Gründen. Der datenschutzrechtliche Fortschritt hatte jedoch erhebliche Nebenwirkungen für die Betroffenen. Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat die Verfahrensweise nunmehr wesentlich geändert. Danach werden in Duldungsbescheinigungen grundsätzlich keine Hinweise zu den Abschiebungshindernissen mehr eingetragen. Stattdessen stellt die Ausländerbehörde nur auf Antrag der im Einzelfall Betroffenen eine Bescheinigung für das Sozialamt bzw. das Arbeitsamt aus, wenn die Abschiebungshindernisse nicht selbst zu vertreten sind. Die Beweislast wird schematisch umgekehrt. Alle ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer dieses Bundeslandes müssen sich nunmehr einzeln bestätigen lassen, dass sie ihre Abschiebungshindernisse nicht zu vertreten haben. In der Praxis, so Vertreter des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein, bedeutet dies allein in der Landeshauptstadt Kiel: Von etwa 500 vollziehbar Ausreisepflichtigen hatten bislang etwa 20 den inzwischen vom Verwaltungsgericht untersagten Stempel in der Duldung. Nunmehr müssen auch die 480 anderen sich um eine Bescheinigung kümmern, die sie bei Sozial- und Arbeitsämtern vorlegen können. Der Preis des informationellen Selbstbestimmungsrechts: Eine "Vertretensvermutung" zu Lasten der geduldeten Personen. Und jede Menge Bürokratie.
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland hat einen Erfahrungsbericht mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom Juni 1997 herausgegeben. Er belegt die katastrophalen Folgen des Gesetzes an einer Reihe von Beispielen. Bestellungen über: Zentraler Vertrieb des Diakonischen Werkes der EKD, Karlsruher Str. 11, 70771 Echterdingen, Tel.: 0711 / 99216-50, Fax: 0711 / 7977502.
Der bisherige Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Hans-Georg Dusch ist seit 6. Dezember 1999 bis auf Weiteres zum Bundesinnenministerium abgeordnet und für die Dauer dieser Abordnung von seinen Leitungstätigkeiten im Bundesamt freigestellt. Dort untersucht er im Rahmen eines Sonderauftrages, inwieweit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Änderungen des geltenden Aufenthaltsrechts erfordert. Dies ist ohne Zweifel eine interessante Aufgabe, die aber auch weitgehend von externen Gutachtern erledigt werden könnte. Juristen, die die Ergebnisse in die Form konkreter Entwürfe und Gesetzesvorschläge kleiden, gibt es im BMI genug. Laut Frankfurter Rundschau vom 9. Dezember 1999 wollte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums über die Gründe der plötzlichen Ablösung keine Angaben machen. Mutmaßungen, eine ZDF-Sendung in der Bundesamtsentscheider von massivem Druck auf sie und ihre Entscheidungspraxis berichteten, hätten zu der Ablösung beigetragen, sind naturgemäß spekulativ. Mit der Ablösung Duschs, laut Frankfurter Rundschau "erzkonservativer ‚Hardliner‘ in Asylfragen" und "personifizierte Kontinuität einer restriktiven Asylanerkennungspraxis" gibt sich vor allen Dingen Bundesinnenminister Schily eine Chance zu neuen Weichenstellungen. Dass allein Veränderungen im administrativen Bereich ohne Gesetzesänderungen zu faireren Asylverfahren und zu höheren Anerkennungsquoten führen können, hat die Blair-Regierung in Großbritannien gezeigt.
Erbittert über die Ehrung einer Hildesheimer Gruppe, die Wertgutscheine für Flüchtlinge in Bargeld umtauscht, durch den Deutschen Bundestag zeigt sich das niedersächsische Innenministerium. Am 6. Dezember 1999 wurde die Initiative im Rahmen einer Feierstunde für ihr bürgerschaftliches Engagement geehrt. Eigentlich, so der Tenor des Briefes aus dem niedersächsischen Innenministerium werde damit die humanitäre Absicht des Bundesgesetzgebers unterlaufen, der mit den Sachleistungen verhindern wolle, dass Asylbewerber unter den Druck von Schlepperorganisationen geraten.
Anlage Nr. 9
Þ Brief des Niedersächsischen Innenministeriums an den Bundestagspräsidenten vom 3. Dezember 1999

Das Bayerische Staatsministerium des Innern zeigt sich in einer Pressemitteilung vom 7. Dezember 1999 überrascht von der eigenen Umsetzung der Altfallregelung. Statt zunächst erwarteter bis zu 700 Asylbewerber werden vermutlich weniger als 400 Personen in Bayern eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Innenminister Beckstein führt dies darauf zurück, dass in vielen Fällen Betroffene in der Vergangenheit nicht an der Passbeschaffung mitgewirkt hätten und deshalb von der Altfallregelung ausgeschlossen seien. Was Beckstein nicht darstellt, ist die Tatsache, dass die von ihm angesprochene Personengruppe längst abgeschoben wäre, wenn sie Pässe erhalten hätte. Interessant wird in Bayern sicherlich die Prüfung, ob im Einzelfall für die Betroffenen eine gesetzliche Mitwirkungspflicht tatsächlich bestand oder dies von den Behörden lediglich behauptet wird. Krokodilstränen lässt der Bayerische Innenminister auch zum Kirchenasyl frei fließen. Auch diese Fälle zeigten, wie gefährlich es sei, den Einflüsterungen falscher Freunde zu folgen, denn jetzt seien sie vom Bleiberecht ausgeschlossen. Die Betroffenen und die sie Unterstützenden wissen allerdings, dass Freund Beckstein sie ohne Kirchenasyl längst abgeschoben hätte.
Anlage Nr. 10
Þ Presseerklärung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Dezember 1999 (123 KB)

Die 15-jährige Sara A. durfte nach einer Entscheidung des Bundesinnenministeriums die Kinderverwahrräume des Frankfurter Flughafens verlassen und einreisen. Bei Sara A. handelt es sich um das erste Kind, das nach offizieller Inbetriebnahme des Kinderverwahrraumes auf dem Frankfurter Flughafen dort festgehalten wurde. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht Frankfurt hatten den Asylantrag der als Sanitäterin für den äthiopisch-eritreischen Grenzkrieg Rekrutierten als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Protestiert gegen die Verwahrung der Minderjährigen während der ganzen Verfahrensdauer hatte neben PRO ASYL auch die Frankfurter Stadträtin Jutta Ebeling (Die Grünen). Trotz dieser humanitären Lösung im Einzelfall existiert der Kinderverwahrraum im Flughafen ebenso weiter, wie die problematische Einbeziehung von Minderjährigen in das Flughafenverfahren.
Der Dialogkreis "Krieg in der Türkei – die Zeit ist reif für eine politische Lösung" hat am 7. Dezember 1999 Forderungen deutscher Menschenrechts- und Friedensorganisationen an die EU-Tagung in Helsinki zum Friedensprozess in der Türkei veröffentlicht.
Anlage Nr. 11
Þ Erklärung des Dialog-Kreises vom 7. Dezember 1999 (253 KB)

Mit der politischen Konzeption der "humanitären Intervention" im Widerspruch zwischen der Durchsetzung der individuellen Menschenrechte und der Verhinderung von Fluchtbewegungen, hat sich PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann in einer Rede anlässlich einer Tagung an der Universität Hamburg zum Thema "Der Krieg im Kosovo – Analyse eines Exempels" am 8./9. Oktober 1999 beschäftigt.
Anlage Nr. 12
Þ Rede von Heiko Kauffmann "Humanitäre Intervention" – Schutz von Menschen oder Schutz vor Menschen?" (357 KB)

Unter dem Titel "Statement of Good Practice" (Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen) stellen Mitglieder der International Save the Children Alliance in Europa und UNHCR in einer Broschüre ihr Initiativprogramm "Separated Children in Europe" vor. Das Statement kann beim Bundesfachverband UMF, Peenemünder Str. 23, 28717 Bremen bestellt werden.
In Verbindung mit diesen europaweiten Standards wurde eine bundesweite Untersuchung über die Umsetzung der Standards von Steffen Angenendt vom Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik durchgeführt. Der Bundesfachverband wird am 22. Januar 2000 Statement und Studie im Rahmen eines Symposiums in München vorstellen.
Anlage Nr. 13
Þ Einladung des Bundesfachverbandes UMF zum Symposium "Europaweite Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen und ihre Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland" (73 KB)

Einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 19 Ausländergesetz haben die Fraktionen der SPD und Bündnis '90/Die Grünen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht soll dem ausländischen Ehegatten eines deutschen oder aufenthaltsberechtigten Partners demnach regelmäßig bereits nach zweijährigem Bestand der Ehe erwachsen. Im Falle "besonderer Härte" soll ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden können.
Anlage Nr. 14
Þ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (311 KB)
Human Rights Watch hat seinen "World Report 2000" mit Berichten zur Lage der Menschenrechte in der Welt vorgelegt. Der Bericht ist im Internet unter der Adresse http://www.hrw.org bereitgestellt.


Kosovo:
Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz in Görlitz am 18./19. November 1999 zur Rückführung von Kosovo-Albanern waren eindeutig. Unter anderem wurde im Einvernehmen erzielt, dass die Rückkehr möglich sei und die Voraussetzungen der Schutzgewährungen für die Gruppe der im Rahmen der Evakuierungsaktionen der aus Mazedonien übernommenen Flüchtlinge entfallen sei. Die Innenminister hielten aber auch im Protokoll fest, "dass zwangsweise Rückführungen in den Kosovo im größeren Umfang erst ab Frühjahr des kommenden Jahres durchgeführt werden sollen. Unbeschadet dessen werden in dringenden Fällen u.a. Straftäter ab sofort zurückgeführt und ggf. abgeschoben." Wer dies so verstanden hat, dass dies den mehrfachen öffentlichen Äußerungen von Bundesinnenminister Schily entspricht, Kosovo-Albaner würden erst nach Ende des Winters zwangsweise zurückgeführt, den könnte die Realität in einigen Bundesländern einholen. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, möglicherweise auch einigen anderen Bundesländern erhalten Kosovo-Albaner mit dem Bescheid über die Beendigung des Kriegsflüchtlingsstatus harsche Abschiebungsandrohungen und Grenzübertrittbescheinigungen, die mitten im Winter ablaufen, ohne dass ihnen Hinweise darauf gegeben würden, dass eine großzügigere Bemessung der Ausreisefrist und die Erteilung einer Duldung möglich ist.

Während PRO ASYL auf eine telefonische Nachfrage beim Bundesinnenministerium die Auskunft erhielt, Bundesinnenminister Schily stehe zu seinen Aussagen und es handele sich wohl um durch den Beschluss nicht gedeckte Aktionen lokaler Ausländerbehörden, wurde inzwischen bekannt, dass es am 24. November 1999 eine Telefonschaltkonferenz zwischen den Innenstaatssekretären des Bundes und der Länder gegeben hat. Deren Ergebnis ist offensichtlich doch, dass von einer größeren Zahl möglicher Rückführungen noch im Winter ausgegangen wird. Zwar teilt das Bundesinnenministerium den Innenministerien im Nachgang zu dieser Schaltkonferenz mit, "dass die Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten vor Ort auf große Schwierigkeiten stößt und somit nicht von kurzfristigen Lösungen in dieser Frage ausgegangen werden kann", jedoch werden in der Anlage Hinweise für Rückführungen in den Kosovo verschickt, die in dieser Frage uneindeutig sind. Personen, die im Kosovo über Unterbringungsmöglichkeiten verfügen, sind nach diesen Hinweisen offensichtlich abschiebbar. Eine Übereinkunft mit UNMIK, die Wohnraumfrage bei Abschiebungen zu berücksichtigen, bezieht sich nur auf den Winter. Das Bundesinnenministerium erwartet Rückführungen in einer Größenordnung von einigen Hundert Personen noch in diesem Jahr. Und auch die Durchbrechung der Grundregel, dass nur Personen abgeschoben werden, die über Unterbringungsmöglichkeiten verfügen, ist in den BMI-Hinweisen schon vorgesehen. Unter Ziffer 7 wird nämlich an die Bundesländer die Erwartung gerichtet, dass sie die Kosten auch für die Errichtung von Übergangswohnheimen übernehmen, "falls Personen abgeschoben werden sollen, die nicht über eine Unterkunft verfügen." Solche praktischen Hinweise zum Unterlaufen der Vereinbarungen werden die B-Länder gerne aufgreifen. War dies das eigentliche Ziel der Telefonschaltkonferenz kurz nach der Innenministerkonferenz: den Weg frei zumachen für demonstrative Abschiebungen noch im Winter, um den psychischen Druck auf alle Kosovo-Albaner zu erhöhen?
Anlage Nr. 15
Þ Schreiben des BMI zur Telefonschaltkonferenz vom 24. November 1999 "Hinweise für Rückführungen in den Kosovo" (180 KB)

UNHCR und OSCE haben am 3. November 1999 einen Überblick über die Situation ethnischer Minderheiten im Kosovo vorgelegt. Darin wird festgehalten, dass der Rückgang gewaltsamer Vorgänge im Kosovo - den UNMIK Mitte Oktober in seiner Verbrechensstatik diagnostizierte - vorrangig nicht auf die Präsenz internationaler Polizei- und Armeestreitkräfte, sondern auf dem beträchtlichen Rückgang der nicht albanischen Bevölkerung im Kosovo zurückgeht. Roma, Aschkali, Serben, Kroaten und slawische Muslime sind in allen Gebieten des Kosovo von gewaltsamen Übergriffen betroffen, der Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Bildungs- und Gesundheitswesen ist ihnen häufig verwehrt. Vor diesem Hintergrund diagnostiziert der Bericht "eine zunehmende Tendenz zur Zusammenballung in monoethnischen Enklaven, anhaltende Isolierung und eingeschränkte Bewegungsfreiheit".
Anlage Nr. 16
Þ Überblick des UNHCR und OSCE vom 3. November 1999 (1035 KB)

Das UNHCR Kosovo Information Bulletin von September / Oktober 1999 liefert einen zusammenfassenden Überblick über die Schäden des Kosovo-Kriegs und die angelaufenen Wiederaufbauprojekte der "Staatengemeinschaft".
Anlage Nr. 17
Þ UNHCR-Bulletin No. 2/99, September/Oktober 1999 (2962 KB)

Nach dem von UNMIK und UNHCR veröffentlichten Kosovo Winterisation Progress Report vom 1. Dezember 1999 zeichnet sich ab, dass die Absichtserklärung der "Staatengemeinschaft", jeder Familie im Kosovo im Winter einen beheizten Raum zur Verfügung stellen zu können, kaum realisierbar ist. Zwar waren am 1. Dezember 1999 bereits 42.600 von insgesamt 57.100 zugesagten "emergency shelter kits" verteilt und andere Programme zur Instandsetzung beschädigten Wohnraumes angelaufen. Dies bedeutet in der Praxis jedoch nicht mehr, als dass die zur Instandsetzung der Dächer und Häuser benötigten Materialien verteilt worden sind. Die Versorgung mit Brennmaterialien und Elektrizität war zum 1. Dezember noch nicht ausreichend. Die gegenwärtigen Temperaturen in weiten Teilen des Kosovo liegen nachts um und unter dem Gefrierpunkt. Zur Sicherstellung der Überwinterung will UNHCR noch 15.000 beheizbare Zelte verteilen.
Anlage Nr. 18
Þ UNMIK und UNHCR "Kosovo Winterisation Progress Report" vom 1. Dezember 1999

Zum Risiko durch Landminen im Kosovo äußert sich Lt. Col. John Flanagan vom United Nations Mine Action Coordination Center (UNMACC) in den Humanitarian News - Issue 3/99 von UNHCR und UNMIK. Seit Ende des Krieges sind 300 Verletzte durch Minenunfälle zu beklagen, 54 davon endeten tödlich. Dennoch betrachtet UNMACC die Minensituation nicht als Langzeitproblem. Man gehe vielmehr davon aus, im Laufe des Jahres 2000 die "high priority areas" geräumt zu haben.
Anlage Nr. 19
Þ UNHCR und UNMIK "Humanitarian News" 3/99 (490 KB)

Das Humanitarian Community Information Center hat ein Verzeichnis der im Kosovo tätigen humanitären Hilfsorganisationen erstellt.
Anlage Nr. 20
Þ Humanitarian Community Information Center "Contact List" vom 17. November 1999 (1818 KB)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat eine aktualisierte Bestandsaufnahme zur Situation der Roma und Aschkali im Kosovo veröffentlicht. Sie enthält eine Liste gefährdeter Siedlungen von Roma und Aschkali als Ergebnis einer Recherche im Zeitraum von August bis November 1999. Bestellanschrift: GfbV, Postfach 20 24, 37010 Göttingen.
Ausführlich und umfangreich hat die OSCE Mission in Kosovo in zwei Berichten (As Seen, As Told - Part I - December 1998 to mid-June 1999 / As Seen As Told - Part II - June to October 1999) Menschenrechtsverletzungen in allen Regionen des Kosovo recherchiert und dokumentiert. Die Bilanz des Schreckens vor und nach dem Kosovo-Krieg ist aus der Sicht der OSCE gleichermaßen ernüchternd, gegenwärtig dominiere ein "Geist der Rache". Die beiden Berichte sind unter der Internet-Adresse http://www.osce.org/kosovo einzusehen.
Eine Vereinbarung über die Gestattung der Durchbeförderung jugoslawischer Staatsangehöriger in die Bundesrepublik Jugoslawien haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und Mazedoniens am 11. Oktober 1999 in Berlin getroffen.
Anlage Nr. 21
Þ Durchbeförderungsvereinbarung zwischen der Regierung der BRD und der mazedonischen Regierung vom 11. Oktober 1999 (42 KB)

In einer Faxmitteilung vom 6. Dezember 1999 bestätigt das Auswärtige Amt, dass es "über den Bundesminister des Innern die Länderinnenminister [...] darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass bis zum Abschluss der von der UN organisierten Neuregistrierung der Bevölkerung des Kosovo (voraussichtlich bis zum 01.04.2000) keine Personenstandsurkunden und keine Ehefähigkeitszeugnisse aus dem Kosovo beschafft werden können. Eine Befassung der UN-Behörden mit Einzelfällen bzw. der Ausstellung von entsprechend lautenden Bestätigungen ist nicht möglich".

Der Präsident des Oberlandesgerichts Nordrhein-Westfalen hatte bereits am 14. Oktober 1999 vor dem Hintergrund des im wesentlichen zerstörten Personenstandsregisters im Kosovo angekündigt, den Antragstellern für ein Ehefähigkeitszeugnis nicht mehr aufzugeben, sich um die Beschaffung neuer Dokumente zu bemühen. Vielmehr genüge - vorerst bis März 2000 - die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers vor einem Notar zu Personalien, Familienstand und Staatsangehörigkeit unter Beifügung eines Lichtbildes sowie die Bestätigung dieser Angaben durch Personen, die den/die Antragsteller/in kennen und selbst über zweifelsfreie Urkunden (Pässe) verfügen.
Anlage Nr. 22
Þ Der Präsident des OLG Nordrhein-Westfalen - Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 Abs. 2 BGB (127 KB)

 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler der Infomappe anzumelden.

 

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