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Infomappe Nr. 21 - November 1999 |
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![]() | Die hessische und die baden-württembergische Landesregierung betreiben eine erneute Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes über eine Bundesratsinitiative. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen nun nicht mehr wie bisher nach drei Jahren des Bezugs geminderter Leistungen in Leistungen nach dem BSHG "hineinwachsen" können. Zum 1. Juni 2000 hätten erstmals Personen, denen man drei Jahre lang die gekürzten Asylbewerberleistungen zugemutet hat, einen Anspruch auf die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz geltend machen können. Die zynische Glanzleistung des Gesetzesentwurfes: Genau zu diesem Zeitpunkt soll das neu in Kraft tretende Gesetz dies verhindern. Da sich der neue Gesetzentwurf vor dem Problem sieht, die alten Argumentationen der Bonner Regierungskoalition aus dem Jahre 1997 umgehen zu müssen, die immerhin von einem nach dreijährigen Aufenthalt faktisch gegebenen höheren Bedarf ausgehen, wirken die Formulierungen der Gesetzesbegründung zum Teil verquast und an den Haaren herbei gezogen. Es wird nun argumentiert, dass eine "leistungsrechtliche Privilegierung" auch nach drei Jahren nicht zu berücksichtigen sei, da der Aufenthalt der betroffenen Personengruppen auch nach drei Jahren ein nicht stetiger und lediglich vorübergehender sei. Damit soll die Leistungshöhe noch konsequenter als bisher von der Frage des wirklichen Bedarfs und des realen Existenzminimums abgekoppelt und aus dem bloßen ausländerrechtlichen Status abgeleitet werden. Die Initiative hat zur Zeit keine Aussicht auf Erfolg. Sie zielt populistisch auf eine Fortsetzung der seit 1993 anhaltenden Dauerdiskussion über Leistungen für Asylbewerber und spekuliert auf fremdenfeindlichen Extraprofit in den nächsten Wahlkämpfen. Anlage Nr. 1 Þ
Kabinettsvorlage der hessischen Sozialministerin vom 12. Oktober 1999 (35KB) | |
![]() | In dieselbe Kerbe schlägt eine von der CDU/CSU beantragte Aktuelle Stunde im Bundestag, in der es um die angebliche Besserstellung von Asylsuchenden und Strafgefangenen bei der ärztlichen Versorgung geht. Angeblich würden diese Personengruppen bevorteilt, weil die ihnen gewährten ärztlichen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe bzw. der Asylbewerberleistungen nicht budgetiert seien. Viele der Betroffenen würden sich allerdings aus gutem Grund wünschen, Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und dem normalen Leistungsniveau zu haben, weil sie nach den Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen Krankenhilfeleistungen erhalten. Privilegiert sind – wenn überhaupt – in diesem Zusammenhang Ärzte mit Patienten, die nicht der Budgetierung unterliegen. Das Thema wurde von der CDU/CSU geschickt über die Medien lanciert. Dabei spielte auch ein bereits vom Mai datierender Bericht des hessischen Landesrechnungshofs eine Rolle, der sich mit den Praktiken der Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern unter ökonomischen und finanzpolitischen Gesichtspunkten auseinandersetzt. Der Bericht, zurückgehend auf Prüfungen der privaten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Arthur Anderson, belegt an vielen Stellen tatsächlich, dass in großen Teilen der Landesflüchtlingsverwaltung und der Kommunen Misswirtschaft herrscht und Geld unnötig in privaten Taschen versickert. Dies allerdings sind nicht die Taschen der Asylsuchenden, sondern zum Beispiel die der Unterkunftsbetreiber. Die Zuspitzung der Prüfungsergebnisse in sogenannten Leitsätzen scheint die Handschrift des konservativen Rechnungshofpräsidenten zu tragen. Hier wird behauptet, dass es bei der ärztlichen Versorgung ein Gerechtigkeitsdefizit zum Nachteil der gesetzlich versicherten Bevölkerung gebe. (s. Infomappe Nr. 20 / Oktober 1999) Politische Empfehlungen derart, dass der Staat darauf hinwirken solle, dass transparenter unterschieden wird zwischen Asylsuchenden im Sinne Art. 16a Grundgesetz und Personen, die aus anderen Gründen die Einreise nach Deutschland suchen, sind ebenso platt wie für einen Rechnungshof kompetenzüberschreitend. So wurde ein in vieler Hinsicht berechtigt kritischer Rechnungsprüfungsbericht zur Steilvorlage für die neue hessische Politik der Flüchtlingshetze. Der hessische Ministerpräsident Koch beförderte das Thema, so darf man vermuten, dann in die Bundesliga des Populismus. | |
![]() | Im Vorfeld der kommenden Innenministerkonferenz in Görlitz am 19. November 1999 gibt es Gerüchte, dass man sich auf die Grundlinien einer Altfallregelung nun geeinigt habe. Bis zu Redaktionsschluss konnten wir dies nicht bestätigen. Im Rahmen der IMK wird der Bosnien-Beauftragte Hans Koschnik, dessen Mandat zum Jahresende ausläuft, Bericht erstatten. Das Thema der traumatisierten bosnischen Flüchtlinge steht ebenfalls auf der Tagesordnung. Das Land Berlin fordert die Aufhebung der von der IMK seinerzeit beschlossenen Einzelfallprüfungen bei Abschiebungen algerischer Staatsangehöriger. Solche Einzelfallprüfungen hat es ohnehin faktisch kaum gegeben. Der Freistaat Bayern wärmt den alten Auftrag der Innenministerkonferenz an den Bundesinnenminister auf und fordert die Reaktivierung des sogenannten Konsultationsverfahrens bei "straffälligen PKK-Anhängern". Die Süddeutsche Zeitung vermutet, dass auch im Rahmen des aktuellen Besuches des Bundesinnenministers Schily in der Türkei das Thema in dieser Richtung angesprochen werden soll. Zum Konsultationsverfahren: In einem Briefwechsel zwischen den seinerzeitigen Innenministern Kanther und Mentese wurde im Jahre 1995 vereinbart, dass die deutschen Behörden vor der Abschiebung von Kurden, die diesem Personenkreis zugerechnet werden, bei türkischen Behörden anfragen können, ob den Betroffenen in der Türkei eine Strafverfolgung oder Strafvollstreckung droht. Das Bundesamt hat im November 1995 zugegeben: Anfragen können ohne das Einverständnis der betroffenen Asylbewerber erfolgen. Für die türkische Seite sei angeblich nicht ersichtlich, dass die Anfragen vom Bundesamt stammten. Die Innenminister der Länder möchten dieses informell vereinbarte und kaum funktionierende Verfahren in eine völkerrechtlich verbindliche Form überführt sehen. Im Klartext: Man will den Verstoß gegen das internationale Flüchtlingsrecht in Vertragsform kleiden. Bei der IMK steht darüber hinaus auch das Thema der Einführung einer multifunktionalen Chipkarte (sogenannte Asylcard) für Flüchtlinge auf der Tagesordnung. Es soll offensichtlich versucht werden, den Weg für einen Pilotversuch in mindestens einem Bundesland frei zu machen. Mit der multifunktionalen Chipkarte, die es in dieser Form in keinem anderen Einsatzbereich in der Bundesrepublik gibt, sollen angeblich Verwaltungsabläufe und Leistungsgewährung im Asylverfahren harmonisiert werden. Gegen die entsprechenden Vorstudien hatte es erheblichen Widerstand auch seitens der Datenschützer gegeben. Offensichtlich soll nun trotzdem der Pilotversuch "gläserner Flüchtling" durchgezogen werden. Hier wird deutlich, dass die rot-grüne Bundesregierung bereits in der Koalitionsvereinbarung versäumt hat, die Nicht-Weiterverfolgung bestimmter problematischer und flüchtlingsfeindlicher Projekte festzuschreiben, wenn die Koalition sich schon zu Verbesserungen nicht in der Lage sah. | |
![]() | Der Bericht des Beirates für den Abschiebegewahrsam in Berlin vom 24. September 1999 ist inzwischen für die Öffentlichkeit freigegeben worden. Der diplomatisch formulierte Bericht zeigt dennoch deutlich die Problematik der Situation und verzichtet nicht darauf, die gesetzlichen Vorgaben mit in die kritische Betrachtung einzubeziehen. Anlage Nr. 2 Þ
Bericht des Beirates vom 24. September 1999 (261KB) | |
![]() | Die Arbeitsgruppe Medizin des Flüchtlingsrates Berlin hat anlässlich eines Gesprächs mit der Gesundheitsministerin Andrea Fischer am 25. Oktober 1999 ein Positionspapier zur defizitären medizinischen Versorgung von Ausländern vorgelegt, das die absurde Diskussion um die angebliche Privilegierung von Flüchtlingen widerlegt. Anlage Nr. 3 Þ Papier "Defizitäre medizinische Versorgung von Ausländern" | |
![]() | Die Organisation algeria watch hat die Infomappe Nr.10 / Oktober 1999 vorgelegt. Sie enthält eine Auseinandersetzung mit der aktuellen politischen Lage in Algerien nach dem Referendum, Berichte über Menschenrechtsverletzungen und zu Aktualitäten des deutschen Umgangs mit Algerien-Flüchtlingen. In asylpolitischer Hinsicht besonders wichtig ist die Frage, welche Auswirkungen das kürzlich verabschiedete Amnestiegesetz ("Gesetz der zivilen Eintracht") haben wird. Es bestehen Befürchtungen bei algerischen Menschenrechtsorganisationen, dass dieses Gesetz in der Praxis möglicherweise das Ziel verfolgen wird, Mitglieder bewaffneter Gruppen zu rehabilitieren, die im Auftrag des Geheimdienstes operierten. Die Lage in Algerien muss aufmerksam beobachtet werden. Dies gilt auch für das Schicksal abgeschobener Flüchtlinge, die seit 1. Oktober 1999 (Übergabe an der Flugzeugtür) von spezialisiertem algerischen Sicherheitspersonal auf deutschen Flughäfen abgeholt werden dürfen. Zur Flüchtlingsfrage hat sich der neue Präsident Bouteflika nur wachsweich geäußert: Algerien werde alle seine "verlorenen Kinder" wiederaufnehmen. In einem Gespräch mit dem Auswärtigen Amt hat PRO ASYL die Erwartung geäußert, dass in künftigen Algerien-Lageberichten des Auswärtigen Amtes die Details der menschenrechtlichen Entwicklung in Algerien sorgfältig dargestellt werden. Es ist nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes, den Vertrauensvorschuss, den Bouteflika ohne Zweifel von großen Teilen der algerischen Bevölkerung erhalten hat, allzu unkritisch zur Grundlage eigener Situationsbeschreibung zu machen. Eine der entscheidenden Fragen für die nähere Zukunft Algeriens lässt sich zur Zeit nur schwer beantworten: Welche Rolle spielt Bouteflika im Machtkartell der algerischen Generäle und welchen Spielraum gibt es für Verbesserungen im menschenrechtlichen Bereich? (Weitere Informationen können auch auf der Homepage von algeria watch abgerufen werden. Anlage Nr. 4 Þ Artikel algeria watch: Algerien nach dem Referendum | |
![]() | Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. und die Zentrale Beratungs- und Betreuungsstelle für Ausländerinnen und Ausländer Schleswig Holstein e.V. haben sich in einem Papier vom 28. Oktober 1999 mit dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Demokratischen Republik Kongo und der Realität im Herbst 1999 auseinandergesetzt. Die Dokumentation bezieht sich in weiten Teilen auf Informationen der Menschenrechtsorganisation Association Africaine de Défense des Droits de l´Homme (ASADHO). Die Situation der Nicht-Regierungsorganisationen in der Demokratischen Republik Kongo ist außerordentlich schwierig. Immer wieder geraten sie selbst ins Visier des Kabila-Regimes, das seinerseits durch die Gründung von Pseudo-NGO´s versucht, die menschenrechtliche Lage zu beschönigen. Vor diesem Hintergrund wäre es besonders wichtig, dass das Auswärtige Amt mit der Geheimniskrämerei in seinen Einzelauskünften zur Demokratischen Republik Kongo aufhört, in denen im Dunkeln bleibt, welche Menschenrechtsorganisationen als seriöse Quelle eingeschätzt werden. Ohne Zweifel ist der Schutz der Informanten wichtig. Andererseits sind in verwaltungsgerichtlichen Verfahren Auskünfte ungenannter Menschenrechtsorganisationen von zweifelhaftem Wert. Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Niendorf hat am 8. September 1999 den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, kritisch zu einem Schreiben des Auswärtigen Amtes befragt, das offensichtlich zur Beendigung eines zeitweiligen Abschiebestopps für kongolesische Flüchtlinge in Schleswig-Holstein geführt hat. In der Antwort des Staatsministers wird ebenfalls in allgemeiner Form darauf hingewiesen, dass "Erkenntnisse kongolesischer Menschenrechtsorganisationen" bei der Erstellung des Berichts Berücksichtigung gefunden haben. Anlage Nr. 5a Þ
Dokumentation Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. / Zentrale Beratungs- und Betreuungsstelle für Ausländerinnen und Ausländer in Schleswig-Holstein e.V. vom 28. Oktober 1999: Demokratische Republik Kongo – der Lagebericht des Auswärtigen Amtes und die Realität im Herbst 1999 (776KB)Anlage Nr. 5b Þ
Schreiben des Kirchenkreises Niendorf an den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer vom 8. September 1999 (88KB)Anlage Nr. 5c Þ
Antwortschreiben von Ludger Volmer vom 13. Oktober 1999 (45KB) | |
![]() | Der UN-Generalsekretär hat am 21. September 1999 einen Bericht zur Situation in Afghanistan und deren Implikationen für den Frieden und die internationale Sicherheit vorgelegt. Er enthält wichtige Ausführungen zur Menschenrechtslage. Anlage Nr. 6 Þ UN General Assembly / Security Council: The Situation in Afghanistan and its Implications for International Peace and Security | |
![]() | Immer wieder wird von Abschiebung bedrohten Kurdinnen und Kurden aus der Türkei von deutschen Behörden der Hinweis gegeben, dass ihnen nach der Rückkehr in die Türkei der Menschenrechtsverein IHD als Anlaufstelle zur Verfügung steht. Damit wird suggeriert, dass der IHD in irgendeiner Weise garantieren kann, dass es nicht zu Menschenrechtsverletzungen nach der Abschiebung kommt. Der IHD selbst hat des öfteren in öffentlichen Erklärungen zum Ausdruck gebracht, dass man weder dazu in der Lage ist, Menschenrechtsverletzungen an Abgeschobenen in der Türkei zu verhindern, noch sich zur Legitimation einer Abschiebepolitik aus europäischen Staaten missbrauchen lassen will. Der IHD-Generalsekretär Hüsnü Öndül hat am 15. März 1999 zum wiederholten Male zum Thema Stellung genommen. Anlage Nr. 7 Þ
Stellungnahme des IHD vom 15. März 1999 (44KB) | |
![]() | Der Hamburger Arbeitskreis ASYL e.V. hat in einer Presseerklärung vom 8. Oktober 1999 die Tatsache kritisiert, dass die Innenbehörde inzwischen zwei eigene Ärzte eingestellt hat, zu deren zentralen Aufgaben es gehört, die Abschiebung kranker Ausländer zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden massive Vorwürfe gegen den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer Dr. Montgomery erhoben, der "als Unterhändler innenbehördlicher Interessen in der Ärztekammer" auftrete. Anlage Nr. 8 Þ
Hamburger Arbeitskreis ASYL e.V.: Presseerklärung vom 8. Oktober 1999 (110 KB) | |
![]() | Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hat eine Initiative ergriffen mit dem Ziel, Flüchtlingen endlich wieder Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und das seit 1997 für Neueinreisende geltende absolute Arbeitsverbot aufzuheben. Dazu gehört auch ein Musterbrief an Landtags- und Bundestagsabgeordnete zum Thema. Anlage Nr. 9 Þ
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen: Erklärung zur Aktion und Musterbrief zum Arbeitsverbot vom 24. Oktober 1999 (320 KB) | |
![]() | Zur Frage des Arbeitsverbots gibt es qualifizierte Gerüchte, zu welchem Schluss die seit Monaten angestrengt nachdenkenden Köpfe im Bundesarbeitsministerium schließlich kommen könnten. Im Raum steht die Idee, das absolute Arbeitsverbot für neueinreisende Asylbewerber in der bisherigen Form aufzuheben und durch eine Wartezeitregelung zu ersetzen, die dann auch für andere Gruppen gelten soll. Je nach Dauer dieser Wartezeit könnte das für Asylsuchende ein ziemliches Nullsummenspiel werden. Dass die langjährigen Wartezeiten zum Beispiel beim Familiennachzug zu hier lebenden Migranten reformbedürftig sind, ist ohne Zweifel richtig. Je mehr Problembereiche jedoch in die Überlegungen einbezogen werden, umso komplizierter und langwieriger wird der parlamentarische Diskussionsprozess. Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, hat bereits Ende Oktober 1999 die Marge gesetzt: "Der Blüm-Erlass muss auf jeden Fall weg." (ap vom 24. Oktober 1999) In der parlamentarischen Debatte über einen Vorstoß der FDP-Bundestagsfraktion, die Arbeitserlaubnispflicht komplett abzuschaffen, gab es eine Interessenkoinzidenz von FDP und PDS. Aus unterschiedlichen Gründen sind beide für den Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht, die PDS gar mit dem Postulat des Rechts auf Arbeit und der freien Berufswahl als Menschenrecht. SPD-Parlamentarier hielten den Initiatoren des FDP-Vorstoßes demgegenüber vor, ihr Hauptziel sei die Deregulierung des Arbeitsmarktes und das Unterlaufen von Tariflöhnen. Die SPD dürfte hier ihrem gewerkschaftlichen Flügel verpflichtet sein, der an der Vorrangprüfung auf dem Arbeitsmarkt (d.h. der Prüfung, ob für einen Job Deutsche oder bevorrechtigte Ausländer zur Verfügung stehen) als Eckpfeiler festhält. Es wäre wirklich nützlich, wenn auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht würde, ob die Regelungen der Arbeitserlaubnispflicht wirklich das leisten, was sich ihre Protagonisten von ihnen versprechen und welche Gruppen auf dem Arbeitsmarkt von einem Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht in der Praxis betroffen wären. Aber niemand kann wollen, dass man im Bundesarbeitsministerium nun zu jahrelanger Grundlagenforschung übergeht anstatt wenigstens die größte Ungerechtigkeit zu beseitigen. | |
![]() | Mit einer Presseerklärung haben die Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) und die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen auf ein Symposium in Pullach reagiert, bei dem hochrangige Vertreter des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesinnenministeriums über Wege der Migrationsverhinderung mit polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln referierten. Veranstalter war der BND, der für sich in diesem Feld eigene Aufklärungs- und Erkenntnispflichten sieht, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. Oktober 1999 berichtet. Cornelie Sonntag-Wolgast, Staatssekretärin im Innenministerium lobte die Zusammenarbeit Deutschlands mit den südlichen Nachbarländern bei der "Bewältigung der Flüchtlingsströme". Insbesondere gebe es einen Informationsverbund, in dem die Polizeibehörden der beteiligten Länder inzwischen ein täglich überarbeitetes gemeinsames Lagebild entwickeln. Außerdem habe die Bundesrepublik Deutschland Verbindungsbeamte des Bundesgrenzschutzes nach Ungarn, Rumänien, Mazedonien und Slowenien entsandt. Laut FAZ wurde dies ganz offensiv damit begründet, dass die Entsendung der Grenzschützer in die Herkunfts- und Transitländer der Migranten Teil einer "Vorverlagerungsstrategie" sei, die es im Bereich der Rauschgiftkriminalität bereits länger gebe. BND-Präsident Hanning erklärte, bereits vor drei bis vier Jahren habe der Bundesnachrichtendienst von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, die illegale Migration in den Blick zu nehmen. Zu erwarten seien Flüchtlinge insbesondere in den nächsten Jahren aus dem Mittleren und Fernen Osten, so aus Afghanistan, China oder aus dem Nordirak. Der Bundesnachrichtendienst recherchiere, so Hanning, die Herkunft deutscher Visa, die in Pakistan käuflich zu erwerben seien und prüfe im Falle von Afghanen und Chinesen auch, wie diese nach ihrer Ausweisung etwa aus der Ukraine näher an westeuropäische Länder, so etwa nach Montenegro gebracht worden seien. Grund- und bürgerrechtlich engagierte Menschen, die der Auffassung sind, aus den deutschen Erfahrungen der Nachkriegszeit ergebe sich das Gebot einer zwingenden Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit, werden von Frau Sonntag-Wolgasts Euphorie peinlich berührt sein. Laut FAZ zeigte sie "sich zuversichtlich, dass eventuell noch vorhanden Berührungsängste zwischen dem BND und dem Bundeskriminalamt durch die wechselseitigen Hospitationen und Besprechungen auf Arbeitsebene weiter abgebaut werden könnten". Ergebnis der Tagung für die Flüchtlingsorganisationen ist die klare Erkenntnis, dass die bereits seit Jahren existente politische Einbindung von Flüchtlingstransitländern in die Fluchtverhinderung durch den Abschluss von Rückübernahmeabkommen, Beratung, Kooperation bei der Beamtenausbildung und technische Hilfe inzwischen geheimdienstlich intensiv flankiert wird. Es handelt sich um einen jener politische Aufträge aus der Kanther-Ära, die unter Rot-Grün bruchlos weiterverfolgt werden. Bundesinnenminister Otto Schily hat erst kürzlich in seinem auch in anderer Hinsicht bemerkenswertem Interview in der ZEIT Nr.44 bekannt, die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union dürfe im Zuge der Erweiterung nicht vernachlässigt werden. Wir notieren für unser noch zu erstellendes Wörterbuch der demolierten Grundrechte: Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union = Fluchtverhinderung. Akustische Wohnraumüberwachung = Großer Lauschangriff (aus demselben Schily-Interview). Anlage Nr. 10 Þ
FFM / Karawane: Presseerklärung vom 26. Oktober 1999 (271KB) | |
![]() | Der Flüchtlingsrat Thüringen protestiert mit einer Pressemitteilung vom 25. Oktober 1999 gegen die Abschiebung eines lettischen NS-Opfers aus Thüringen. Die geplante Abschiebung würde eine Überlebende des lettischen Konzentrationslagers Salapils, das nach der Besetzung des Landes durch die deutsche Wehrmacht errichtet wurde, treffen. Frau Skaidrite Zeire droht Opfer der deutschen Rechtsprechung zur nichtstaatlichen Verfolgung zu werden, da es sich bei den Aggressoren nach ihren eigenen Angaben um eine Neonazi-Gruppe handelt, die mit einer illegalen Organisation zusammenarbeitet. Der lettische Staat schütze sie nicht. Die verbalen und physischen Bedrohungen haben offensichtlich den Grund, dass Frau Zeire Mitbegründerin der Gesellschaft ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers war, an der Enthüllung von Veruntreuungen aus Entschädigungsfonds beteiligt war und mit ihren öffentlichen Äußerungen zum lettischen Konzentrationslager an die dunkle Geschichte lettisch-deutscher Kollaboration erinnert hat. Die Pressemitteilung des Flüchtlingsrates führte zu ausführlicher Berichterstattung in den Medien. Dennoch muss damit gerechnet werden, dass thüringische Behörden mit Billigung der Landesregierung gegebenenfalls gegen den Willen des Petitionsausschusses oder vor dessen Entscheidung abzuschieben versuchen. Der Fall zeigt auf beschämende Weise die Härten der deutschen Rechtsprechung zur nichtstaatlichen Verfolgung. Die Betroffene ist inzwischen im Kirchenasyl. Anlage Nr. 11 Þ
Flüchtlingsrat Thüringen: Presseerklärung vom 25. Oktober 1999 (161KB) | |
![]() | Unter anderem mit der Frage, wo die bei Abschiebehäftlingen einbehaltenen Geldmittel letztendlich bleiben, befasst sich eine Anfrage der grünen Abgeordneten Jamal Karsli und Roland Appel im nordrhein-westfälischen Landtag. In ihrer Antwort behandelt die Landesregierung gerade diese Frage unzureichend. Es wird nicht darüber Buch geführt, wieviel Geld von Abschiebungshäftlingen in den letzten Jahren zur Deckung der Kosten insgesamt einbehalten worden ist. Einnahmen werden lediglich zentral ohne Differenzierung im Landeshaushalt verbucht. Eine differenzierende Ermittlung sei unverhältnismäßig und nicht vertretbar. Anlage Nr. 12 Þ
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1456 der Abgeordneten Karsli und Appel vom 20. Oktober 1999. Drucksache 12/4371 (237KB) | |
![]() | Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 1. September 1999 in einem Revisionsverfahren die Entscheidungen der Instanzgerichte bestätigt, dass einer Kosovo-Albanerin, die im Jahr 1992 bei einer Granatenexplosion beide Beine verloren hatte, bei einer längeren Duldung in Deutschland die Anerkennung als zu 100% Schwerbehinderte und die entsprechenden sozialen Rechtsfolgen zustehen. Die Betroffene habe auch mit der Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Schwerbehindertengesetzes, weil hier der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen sei und sie sich in Deutschland bis auf weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhalte. Zwar kopple sich das Schwerbehindertenrecht anders als das Opferentschädigungsrecht nicht ausdrücklich vom Verständnis des nur nach ausländerrechtlichen Bestimmungen genehmigten Aufenthaltes als eines rechtmäßigen Aufenthaltes ab. Das Schwerbehindertengesetz würde aber zu seinen eigenen Zielen in unlösbaren Widerspruch geraten, wenn es eine bestimmte Gruppe auf unabsehbare Zeit in Deutschland lebender ausländischer Behinderter wegen ihrer fremden Staatsangehörigkeit auf Dauer von Hilfen zur Eingliederung ausschlösse. Dies wäre im übrigen auch nicht mit der Verfassung vereinbar. Ein begrüßenswertes Urteil, das nicht nur dem menschlichen Hintergrund des Sachverhaltes gerecht wird, sondern auch zum Ausdruck bringt, dass das Verständnis des rechtmäßigen Aufenthaltes durchaus nicht allein dem deutschen Ausländerrecht zu entnehmen ist. Auch die weiteren Ausführungen des Gerichts sind bemerkenswert. Leider ist ein vergleichbares Verständnis der verfassungsrechtlichen Gebundenheit sozialer Leistungsgesetze vom Bundesverwaltungsgericht in Sachen Asylbewerberleistungsgesetz nicht zu erwarten. Anlage Nr. 13 Þ
Bundessozialgericht: Urteil vom 1. September 1999 (350KB) | |
![]() | In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema "Misshandlung bei Abschiebung durch rumänische Sicherheitskräfte?" gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung zumindest in einer Hinsicht eine überraschende Antwort. Begleitpersonal der rumänischen Fluggesellschaft TAROM habe bei der Abschiebung eines Kurden nach Istanbul "zur Vermeidung einer Notlandung und zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung einmalig und kurz ein Elektroschockgerät eingesetzt". Das Mitführen solcher Geräte durch die Flugzeugbesatzung stelle auch nach deutschem Recht keine Bewaffnung dar. Die TAROM habe aber betont, dass ihre Sicherheitsbegleiter vorrangig alle "gewaltfreien" Vorgehensweisen versucht hätten, um den renitenten Fluggast "zu beruhigen". Es habe sich um den ersten Einsatz eines Elektroschockgerätes in der langjährigen Abschiebungspraxis der TAROM gehandelt. Ganz rein scheint allerdings auch das Gewissen des Bundesgrenzschutzes nicht zu sein. Die Bundesgrenzschutzdirektion hat nämlich unabhängig von diesem Einzelfall an alle mit eigener Sicherheitsbegleitung von Abzuschiebenden beauftragten Luftfahrtunternehmen appelliert, den verhältnismäßigen Einsatz von unmittelbarem Zwang zu gewährleisten. Auch habe die Bezirksregierung Düsseldorf hochrangiges Personal der TAROM in einem Gespräch gebeten, auf Elektroschockgeräte zu verzichten, was TAROM auch zugesagt habe. Ganz am Ende der Beantwortung stellt sich heraus, dass sogar eine Ärztin den Abzuschiebenden auf dem Flug begleitet hat, was trotz Bedenken der Ärztekammern immer mehr um sich greift. Elektroschock und ärztliche Begleitung? Anlage Nr. 14 Þ
NRW-Landtagsdrucksachen 12/4331 und 12/4399 (730KB) | |
![]() | Dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages lag in seiner 55. Sitzung am 16. September 1999 eine Petition zur Altfallregelung vor, in der insbesondere für die Hineinnahme von Staatsangehörigen aus dem ehemaligen Jugoslawien in die geplante Altfallregelung plädiert wird. Interessant die vom Petitionsausschuss zitierte Stellungnahme des BMI: "Flüchtlinge aus der Bundesrepublik Jugoslawien seien seinerzeit nicht willkürlich von der Härtefallregelung ausgenommen worden. Grund für die Ausnahme sei gewesen, dass ihr langjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet nicht durch deutsche Behörden verursacht worden sei, sondern auf der völkerrechtswidrigen Weigerung der Bundesrepublik beruht habe, sie wieder aufzunehmen. Durch das Rückführungsabkommen von 1996 sei dieses Hemmnis zwischenzeitlich behoben worden." Bei einer außerordentlichen Obleutebesprechung des Petitionsausschusses im März 1999 habe das BMI auch darauf hingewiesen, "dass nach derzeitigem Stand der Beratungen" Flüchtlinge aus dem früheren Jugoslawien erneut nicht in die Altfallregelung miteinbezogen werden sollen, da das für sie bestehende Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien prinzipiell fortgelte, wenngleich es zur Zeit faktisch ausgesetzt sei. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Altfallregelung seien hingegen Erleichterungen gegenüber der bisherigen Altfallregelung denkbar. In seiner Beschlussempfehlung bringt der Petitionsausschuss die Erwartung zum Ausdruck, "dass in Anbetracht der jüngsten Ereignisse im Kosovo und der lang andauernden Aussetzung des Rückübernahmeabkommens mit der Bundesrepublik Jugoslawien überdacht werden sollte, auch diese Flüchtlinge in eine Altfallregelung mit einzubeziehen. Auch ist zu überlegen, ob nicht die in Deutschland noch verbliebenen Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien oder zumindest besondere Gruppen wie traumatisierte Flüchtlinge oder gemischt nationale Lebensgemeinschaften in die Altfallregelung mit aufgenommen werden sollten." | |
![]() | Beamtete Ärzte in fragwürdigen Sondermissionen: So könnte man die Rolle des polizeiärztlichen Dienstes Berlin bezeichnen. In seinem Text "Polizeiärztlicher Dienst Berlin – ein Unikum" setzt sich Eberhard Vorbrodt in Info-Nummer 37 des Vereins Asyl in der Kirche Berlin e.V. mit dieser Konstruktion auseinander. Obwohl Vorgehen und Methoden des polizeiärztlichen Dienstes mehr als umstritten sind unterliegen dessen Ärztinnen und Ärzte nicht der Berufsgerichtsbarkeit bzw. anderen Maßnahmen der Ärztekammer. Anlage Nr. 15 Þ
Text: "Polizeiärztlicher Dienst Berlin – ein Unikum" (140KB) | |
![]() | In einer Erklärung hat die Evangelische Kirche in Berlin Brandenburg am 19. Oktober 1999 den Umgang mit Flüchtlingen in Berlin kritisiert. Die Evangelische Kirche protestiert dagegen, dass "in Berlin zunehmend Flüchtlinge obdachlos gemacht werden, keinerlei Nahrung und teilweise auch keine medizinische Versorgung erhalten." Anlage Nr. 16 Þ
Erklärung Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg vom 19. Oktober 1999: "Sozialhilfeverweigerung verletzt humanitäre, rechtsstaatliche und sozialstaatliche Prinzipien" (158KB) | |
![]() | Wenn Asylsuchende in Thüringen den Bereich ihrer Aufenthaltsgestattung kurzfristig verlassen wollen und die entsprechenden Genehmigungen beantragen, müssen sie nach der Gebührenordnung des Landes eine Gebühr von 15 DM entrichten, bei 80 DM im Monat – für die meisten das einzig verfügbare Bargeld – ein wahrlich erklecklicher Betrag. Der thüringische Flüchtlingsrat und Rechtsanwalt Hubert Heinhold haben zu diesem Sachverhalt einen Musterwiderspruch entwickelt. PRO ASYL ist dankbar für Rückmeldungen, in welchen Bundesländern ebenfalls Verwaltungsgebühren in vergleichbaren Fällen erhoben werden. Anlage Nr. 17 Þ
Musterwiderspruch zu einer Verwaltungsgebühr nach § 57 Asylverfahrensgesetz (84KB) | |
![]() | Mit dem neuen Türkei-Lagebericht des Auswärtigen Amtes setzt sich Dr. Roland Bell im Einzelentscheiderbrief des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge / Oktober 1999 auseinander. Behauptet wird, dass der Bericht weder im Hinblick auf Vor- noch auf Nachfluchtgründe wesentliche neue Aussagen des Auswärtigen Amtes beinhalte. Dies gelte für die Frage der Gruppenverfolgung von Kurden. Es gebe keine Tatsachen im Bericht, die gegen eine inländische Fluchtalternative sprächen. Das Bundesamt erwartet offensichtlich, dass sich weitere Gerichte der Rechtsprechung des OVG NRW vom 15. September 1999 anschließen werden. Das OVG geht auch nach dem neuen Lagebericht davon aus, dass exilpolitische Aktivitäten nur bei herausgehobener politischer Betätigung ein Verfolgungsrisiko mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nach sich ziehen. Der Einzelentscheiderbrief ist seit einiger Zeit auch über die Homepage des Budesamtes www.bafl.de zugänglich. | |
![]() | Das deutsch-makedonische Durchreiseübereinkommen vom 11. Oktober 1999 sieht nach Aussage des Bundesinnenministeriums die Nutzung des Weges über den Flughafen Skopje auch für zwangsweise Rückführungen jugoslawischer Staatsangehöriger vor. Zu diesem Zwecke scheint der Bundesrepublik Deutschland von makedonischer Seite das Recht zugestanden worden sein, Flüchtlinge aus dem Kosovo per BGS-begleitetem Bustransport von Skopje aus in das Kosovo abzuschieben. Nachdem "aus der Sicht des BMI (...) empfohlen (wird), die im Zusammenhang mit der Aufnahme gemäß § 32 a AuslG erteilten Befugnisse nicht mehr zu verlängern", hat der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens erläutert, die Innenminister seien sich bei einer Schaltkonferenz grundsätzlich einig gewesen, dass sich Schilys Rückführungsangebot via Skopje nur auf "außerordentlich problematische Fälle, wie etwa Straftäter, die seit langem zur Abschiebung stehen" beziehe. Anders sehen dies wohl u.a. Ausländerbehörden in Baden-Württemberg, die einzelnen Flüchtlingen, die nach 32 a AuslG aufgenommen wurden, Grenzübertrittsbescheinigungen ausstellen und die Betroffenen zur Ausreise bis zum 29. November 1999 auffordern. | |
![]() | Der UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte im Irak, Max von der Stoel, hat der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Oktober 1999 einen weiteren Bericht zur Lage der Menschenrechte im Irak vorgelegt. Der Bericht bestätigt die schlimmsten Befürchtungen und macht erneut deutlich, dass der immer noch nicht zurückgezogene Lagebericht des Auswärtigen Amtes zum Irak dringend überarbeitet werden muss. Anlage Nr. 18 Þ
UN General Assembly: "Situation of human rights in Iraq. Note by the Secretary-General" vom 14. Oktober 1999 (717KB) | |
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