26.10.1999

26. Oktober 1999 Ekkehard Wienholtz zur Asyl- und Ausländerpolitik Arbeitsverbot für ausländische Flüchtlinge aufheben Keine neuen Hürden im Staatsangehörigkeitsrecht



Innenminister Ekkehard Wienholtz hat sich dafür ausgesprochen, das pauschale Arbeitsverbot für ausländische Flüchtlinge fallen zu lassen. Nach einer Weisung des früheren Bundesarbeitsministers Norbert Blüm erhalten neu einreisende ausländische Flüchtlinge keine Arbeitserlaubnis, wenn sie nach dem 15. Mai 1997 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind. In einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Walter Riester setzt sich Wienholtz dafür ein, dass künftig in Einzelfällen Arbeitserlaubnisse wieder ausgesprochen werden können.

Bei dem rigorosen Arbeitsverbot hätten die Menschen faktisch keine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder überwiegend aus eigenen Erwerbseinkommen zu bestreiten, kritisierte Wienholtz. Sie seien in einem Teufelskreis, denn die positive Entscheidung über den Verbleib in der Bundesrepublik sei in vielen Fällen davon abhängig, dass der Ausländer in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe zu bestreiten. Ein Asylbewerber, der einer Erwerbsarbeit nachgehe, könne auch die öffentlichen Haushalte entlasten, rechne man dieses Einkommen auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an. Das rigorose Arbeitsverbot verhindert nach Überzeugung des Ministers ferner, dass der Arbeitsmarkt flexibel auf regionale und kurzfristige Bedürfnisse reagieren kann. Das Arbeitsverbot trage außerdem dazu bei, dass Ausländer in die Schwarzarbeit flüchten.

Die nach wie vor zu hohe Arbeitslosigkeit dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass es wenige Bereiche gebe, in denen auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge arbeiten wollen und können. In Schleswig-Holstein sei insbesondere die Gastronomie von ausländischen Arbeitskräften abhängig, sagte der Minister. Selbstverständlich solle nicht die vom Gesetzgeber vorgesehene Einschränkung aufgehoben werden, dass freie Arbeitsplätze von der Arbeitsverwaltung vorrangig deutschen und in zweiter Linie EU-angehörigen Arbeitnehmern angeboten werden müssten.

Wienholtz äußerte sich zuversichtlich, dass es auf der nächsten Innenministerkonferenz Mitte November zu einer neuen Altfallregelung kommt. Es gebe entsprechende Bewegungen bei den Unions geführten Ländern. Nach Ansicht des Ministers sollten Asylbewerberfamilien mit einem oder mehren minderjährigen Kindern der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet werden, wenn sie vor dem 1. Juli 1993 eingereist sind, seitdem ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet gefunden und sich in die hiesige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung eingefügt haben. In Schleswig-Holstein würden schätzungsweise 200 Personen von dieser Regelung profitieren. Wienholtz will in den Verhandlungen auf der Innenministerkonferenz vor allem dafür eintreten, dass in Fragen des Sozialhilfebezugs flexibel gehandelt werden kann. Es seien Fälle bekannt, in denen aus nicht zu vertretenden Gründen eine Arbeitsaufnahme nicht möglich gewesen sei. "Ich halte es für wichtig, dass auch Ausländerfamilien mit Kindern, die neben ihren Einkünften aus einer legalen Erwerbstätigkeit auch vorübergehend ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, eine Aufenthaltsbefugnis erhalten", betonte Wienholtz. Die Innenminister sollten sich in diesem Punkt nicht hartherzig zeigen.

In diesem Zusammenhang wiederholte Wienholtz die schleswig-holsteinische Forderung nach einer Härtefallregelung. "Jede Altfallregelung produziert Härtefälle, weil zum Beispiel der Stichtag nur wenige Tage oder Wochen verpasst wurde", sagte Wienholtz. Schleswig-Holstein hatte den Vorschlag für eine Härtefallregelung bereits im Januar 1997 in den Bundesrat eingebracht. Sollten die Innenminister erneut zu keinem Ergebnis kommen, werde Schleswig-Holstei seine Initiative wieder aufleben lassen.

Mit einer Härtefallregelung will man mehr individuelle Gerechtigkeit in Ausnahmesituationen erreichen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass in Einzelfällen humanitäre Gesichtspunkte für einen weiteren Aufenthalt eines Asylbewerbers sprechen können. Das geltende Ausländergesetz lässt es aber nicht zu, abgelehnten Asylbewerbern oder geduldeten ausländischen Staatsangehörigen aus dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.

Wienholtz erteilte jüngsten Versuchen, das neue Staatsangehörigkeitsrecht gleichsam durch die Hintertür wieder zu verschärfen, eine klare Absage. "Schleswig-Holstein wird nicht mitmachen, wenn neue Hürden für Einbürgerungsbewerber aufgebaut werden", sagte der Minister. Dies habe die Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates nicht gewollt. Unions geführte Länder haben nach Auskunft von Wienholtz Anstrengungen unternommen, mit Hilfe der Verwaltungsvorschriften den Willen des Parlaments zu unterlaufen. Es sei erfreulich, dass man sich bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, zum Beispiel bei der Frage ausreichender deutscher Sprachkenntnisse schleswig-holsteinischen Vorschlägen annähere.

Der Minister erinnerte daran, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht auf jeden Fall mit oder ohne Verwaltungsvorschriften am 1. Januar 2000 in Kraft trete. Die Kommunen seien auf die Verwaltungsvorschriften als Handlungsmaßstab angewiesen. "Deshalb ist es wichtig, dass sich die Länder jetzt zusammenraufen und ihren Gemeinden bei der Anwendung des neuen Rechts nach Kräften helfen", sagte Wienholtz. In Schleswig-Holstein werde man auf jeden Fall für ein unbürokratisches Verfahren sorgen, das die Einbürgerung fordere und den Menschen schnell zu ihrem Recht verhelfe.

Kritik übte Wienholtz an der Haltung der Bundesregierung in der Zuwanderungspolitik. "Wir brauchen europäisch abgestimmte Regeln, die die Zuwanderung steuern", sagte Wienholtz. Die Bundesregierung könne hier Schrittmacherfunktion übernehmen. Die Diskussion über ein Zuwanderungsgesetz sei keineswegs akademisch, sagte Wienholtz in Anspielung auf eine entsprechende Bemerkung von Bundesinnenminister Otto Schily. Wörtlich fügte der Minister hinzu: "Wenn wir morgen noch in Wohlstand leben wollen, müssen wir heute bereits die Weichen in Richtung einer kontrollierten Zuwanderung stellen." Ohne Zuwanderung qualifizierter junger Menschen komme es in den nächsten 20 bis 30 Jahren zu dramatischen Veränderungen für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme unseres Landes. Wienholtz stimmt mit dem Bundesinnenminister darin überein, dass die Zuwanderungspolitik europäisch abgestimmt werden muss. Bei den Bemühungen um eine europäische Harmonisierung der Asyl- und Ausländerpolitik müsse der bundesdeutsche Standard an Humanität und Freiheitlichkeit Maßstab sein.

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