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Infomappe Nr. 20 - Oktober 1999 |
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![]() | "...dass Grundlage für ein europäisches Asylrecht die Genfer Konvention sein soll, versteht sich von selbst. Wir haben dies hier noch einmal betont" (HR 1, 19.10.1999), so Bundeskanzler Schröder im Anschluss an den Sondergipfel im finnischen Tampere. Im Originaltext heißt es, der Europäische Rat "ist übereingekommen, auf ein Gemeinsames Asylsystem hinzuwirken, das sich auf die uneingeschränkte und allumfassende Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention stützt ...". Eine Passage, die europaweit von Asyl- und Menschenrechtsorganisationen begrüßt wurde. Vor dem Hintergrund der Debatte über das Strategiepapier aus der österreichischen Präsidentschaft im letzten Jahr eine erfreuliche und wichtige Klarstellung. Anlage 1: Þ Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat Tampere, 15. und 16. Oktober (deutsche Fassung)
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![]() | ECRE, der europäische Flüchtlingsrat hat eine erste Stellungnahme zu den Schlussfolgerungen von Tampere geliefert. Darin wird versucht, die jeweils flüchtlingsfreundlichste Interpretation zu liefern.
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![]() | Der Aspekt "Zugang zu einem Asylverfahren in der Europäischen Union" kommt in der Nachlese zu Tampere noch zu kurz. Ob die Abschlusserklärung der Staatschefs gar ein "Schritt weg von der Festung Europa" (Peer Baneke, Generalsekretär von ECRE) bedeutet, wird sich bei der Umsetzung der Aktionspläne zu den verschiedenen Herkunftsländer und generell im migrationpolischen Teil zeigen. Bezeichnenderweise werden in den Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs die Arbeiten der Hochrangigen Gruppe "Asyl und Migration" im Kapitel "Partnerschaft mit Herkunftsländern" gewürdigt. Unsere Bedenken bleiben bestehen.
Anlage 3a: Þ Presseerklärung vom 18.10.1999: Final report of the High Level Working Group on Asylum and Migration Anlage 3b: Anlage 3c: Die UN-Independent Expert on Somalia, Frau Mona Rishmawi, warnte wenige Tage vor dem EU-Gipfel in Tampere vor dem Hintergrund des Draft Action Plan der Hochrangigen Arbeitgruppe Asyl und Migration zu Somalia in einer Presseerklärung vor jeder Art der Verhandlung mit Clan-Chefs in Somalia zur Erleichterung der Rückführung ausreisepflichtiger somalischer Staatsbürger. Anlage 3 d:
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![]() | ECRE hat mit seinem Parallelgipfel in Tampere, einen Schritt in die richtige Richtung getan: in einer noch nicht vorhandenen "europäischen Öffentlichkeit" die Position von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisation vernehmbarer zu machen.
Anlage 4a: Þ Anlage 4b: Þ
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In der innenpolitische Debatte gilt es nun, dieser Erklärung mit ihrem klaren Bezug zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Geltung zu verschaffen. In der Auseinandersetzung um das "Kleingedruckte" wird es neben der restriktiven Auslegung der GFK in der Bundesrepublik auch um Frage einer weiterer Aushöhlung bzw. Umgehung der GFK durch das Institut "Vorübergehender Schutz" bzw. "Bürgerkriegsstatus" gehen.
Zwei Redetexte einer Veranstaltung des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein behandeln anschaulich diese zentralen Fragestellungen: Jean-Noel Wetterwald, Vertreter des UNHCR in der Bundesrepublik Deutschland, benennt in seinem Vortrag die Leitlinien eines funktionierenden Asylsystems in der EU und bestimmt das Verhältnis GFK-vorübergehender Schutz- komplementärer Schutz. Er stellt klar, dass temporärer Schutz auf klaren Prinzipien und Kriterien beruhen solle, "die verhindern, dass ein solcher Sonderstatus zu einer zweitrangigen Alternative zum Asyl wird. Es sei darauf hingewiesen, dass viele Flüchtlinge, die in den letzten Jahren einen temporären Schutzstatus erhielten, durchaus auch die Flüchtlingseigenschaften nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllten". Anlage 5a: Þ Staatssekretärin Cornelie Sonntag-Wolgast betont , niemand in der Bundesregierung wolle die GFK antasten. Vorübergehender Schutz könne die GFK nicht ersetzen, sondern müsse sie ergänzen. Wie dieses "Ergänzen" im Klartext aussieht, wird weiter unten im Text deutlich: "Der Status im System des vorübergehenden Schutzes schafft ausreichende Sicherheit auch im Sinne der GFK, ohne dass es der formellen Gewährung des Status eines anerkannten Flüchtlings bedarf." Anlage 5b: Während Frau Sonntag-Wolgast auf einer Veranstaltung des Bundesnachrichtendienstes in Pullach am 28.10.1999 noch einmal unterstrich, das Asylrecht sei ein hohes Gut und stehe außerhalb jeder Diskussion, beginnt Innenminister Otto Schily in DER ZEIT über die Abschaffung des verbliebenen Grundrechts auf Asyl nachzudenken. Anlage 5c:
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![]() | UNHCR hat sich im September 1999 zur zwangsweisen Rückführung abgelehnter Asylsuchender nach Angola positioniert. Besorgt zeigt sich UNHCR über diesbezügliche Maßnahmen einiger EU-Mitgliedsstaaten und fordert deren Regierungen auf, von unfreiwilligen Rückführungen abgelehnter angolanischer Asylsuchender nach Angola abzusehen. Auf dieser Grundlage hat der Niedersächsische Flüchtlingsrat am 20. Oktober 1999 in einer Presseerklärung einen Abschiebungsstopp nach Angola gefordert. Anlage 6 a: Þ
UNHCR-Position zur zwangsweisen Rückführung abgelehnter Asylsuchender nach Angola (153 KB)Anlage 6 b: Þ
Presseerklärung Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 20. Oktober 1999
(132 KB)In seinem Urteil vom 30. Juni 1999 (AZ: 5 E 31401/94.A(2) hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden bei einem angolanischen Asylbewerber Abschiebungshindernisse nach § 53.6 AuslG festgestellt. Die erkennende Kammer führt aus, dass aufgrund der aktuellen Situation in Angola der Kläger "mit einer landesweit bestehenden Gefahrenlage konfrontiert würde, so dass er, wie jeder andere Ausländer in vergleichbarer Situation, im Fall der Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde."
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![]() | Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer hat eine Übersicht über den "Aufenthaltsstatus der ausländischen Wohnbevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten am 31. Dezember 1998" vorgelegt. Interessant ist vor allem die Anzahl der jeweils erteilten Duldungen, die deutlich macht, warum die Innenminister ein so vehementes Interesse am Ausschluss bestimmter Nationalitäten von einer vielleicht zu beschließenden Altfallregelung haben. Anlage 7: Þ Aufenthaltsstatus der ausländischen Wohnbevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten am 31. Dezember 1998
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![]() | Die Bundesregierung hat aufgrund einer Kleinen Anfrage der PDS (Drucksache 14/1558) zu der Entscheidung des britischen Court of Appeal vom 23. Juli 1999 Stellung genommen (Drucksache 14/1679), nachdem die Bundesrepublik Deutschland für Flüchtlinge aufgrund der Nichtberücksichtigung nicht-staatlicher Verfolgung kein sicheres Drittland ist.
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![]() | Die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der PDS (Drucksache14/1739) bzgl. der Todesopfer an den Grenzen der Bundesrepublik liegt vor. Nach Angaben der Bundesregierung sind 42 Personen an der Grenze bzw. im Grenzgebiet im Zeitraum 1997 bis Oktober 1999 tot aufgefunden worden.
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![]() | Die gruppe augenauf Bern faßt in einem Artikel noch einmal die jüngsten Entwicklungen im Abschiebebereich in Österreich, Deutschland und der Schweiz zusammen. Erste Arbeitsergebnisse, der eingesetzten "Clearingstelle" eines künftigen Abschiebeverbunds liegen noch nicht vor.
Anlage 10:
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![]() | Der Hessische Rechnungshof hat in seiner "Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften für die Zeit vom 1. August 1997 bis 31. Dezember 1998" eine "offensichtliche Gerechtigkeitslücke" darin entdeckt, dass die Kosten der Behandlung von Asylbewerbern nicht auf das Budget der Kassenpatienten angerechnet werden. Dies bedeute, dass der Kassenpatient gegebenenfalls schlechter gestellt werde als der Asylbewerber, dessen Behandlungskosten - unabhängig von einem Budget - dem Arzt in voller Höhe erstattet werden. Besonders könne sich dies bei den Arzneimitteln auswirken, weil dort der Arzt bei den Kassenpatienten die Verordnung unter Umständen strecken oder gar verschieben müsse. Diese Einschränkung bestehe bei Verordnungen für Asylbewerber nicht, da das Arzneimittelbudget für diesen Patientenkreis keine Rolle spiele. Der Bericht verliert kein Wort über die bereits gesetzlich limitierten Zugangsmöglichkeiten von AsylbewerberInnen zu medizinischer Versorgung. Immerhin kommt der Rechnungshof darüber hinaus zu der Erkenntnis, dass das Sachleistungsprinzip bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund der dezentralen Unterbringung in Hessen zu einem erhöhten Aufwand an Sach- und Personalkosten führt: "Es ist zu entscheiden, ob das Sachleistungsprinzip aufgegeben oder ob es durchgesetzt werden soll. Sollte eine Durchsetzung gewollt sein, müsste die Unterbringung und Versorgung vom Land Hessen zentraler organisiert werden, um sie zu gewährleisten. Andernfalls sollte § 3 AsylbLG an die Wirklichkeit angepasst werden." Anlage 11: Þ
Pressemitteilung des Hessischen Rechnungshofes vom 4. Oktober 1999 (234)
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![]() | Schleswig-Holsteins Innenminister Wienholtz hat sich in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Walter Riester für die Aufhebung des Arbeitsverbotes für AsylbewerberInnen ausgesprochen.
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![]() | "Negotiations of a transit agreement with Turkey which allow EU Member States to reintroduce rejected Iraqi asylum seekers into Northern Iraq voluntarily as well as forcibly." | |
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