PRO ASYL Infonetz Asyl

Infomappe Nr. 18 - September 1999
 
 
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Hochrangige Arbeitsgruppe "Asyl und Migration" / Tampere: Der Allgemeine Rat der EU hat am 7./8. Dezember 1998 eine Hochrangige Arbeitsgruppe

Asyl und Migration" eingesetzt . Auf dem Sondergipfel des Europäischen Rates am 14./15. Oktober 1999 in Tampere wird diese ihren Abschlußbericht mit den Aktionsplänen vorlegen. Für ausgewählte Herkunftsländer sollen "erstmals säulenübergreifend, unter Berücksichtigung der politischen, wirtschaftlichen, entwicklungspolitischen und humanitären Zusammenarbeit, Aktionspläne mit dem Schwerpunkt Migrations- und Asylpolitik" erarbeitet werden. Mandatsgemäß hat die Gruppe für fünf weitere Staaten mit regionalem Ansatz und in Fortschreibung des "EU-Aktionsplans betreffend den Zustrom von Zuwanderern aus dem Irak und den Nachbargebieten" vom 26. Januar 1998 Entwürfe von Aktionsplänen erstellt. Sie wurden von folgenden Mitgliedstaaten als jeweilige Koordinatoren vorbereitet:

- Albanien und Nachbargebiete (Italien/Österreich)

- Afghanistan und Nachbargebiet (Niederlande)

- Marokko (Spanien)

- Somalia (Schweden)

- Sri Lanka (Vereinigtes Königreich).

- Irak (Deutschland)

In seiner Septemberausgabe hat Migration News Sheet die vorliegenden Entwürfe dieser Aktionspläne zusammengefasst.

Im asylpolitischen Teil werden alle Befürchtungen bestätigt: Das Konzept Fluchtverhinderung, Regionalisierung der Flüchtlingsaufnahme, Abschottung der EU und die Suche nach neuen Abschiebewegen ist bei den konkreten Umsetzungsvorschlägen prägend.

Weitere Hinweise zur inhaltlichen Akzentsetzung bezüglich des Sondergipfels in Tampere liefern die Presseerklärungen aus der finnischen Präsidentschaft, die des bundesdeutschen Innenministers vom 17.September 1999 sowie ein Artikel des Tagesspiegels vom 18.September 1999.

Anlage Nr.0:

Þ Zusammenfassung der Aktionspläne

Þ Pressemitteilungen zum Informellen Ratstreffen der Justiz- und Innenminister am 16./17. Semptember 1999 in Turku/Finnland



Die Organisation FIAN hat in Kooperation mit der Menschenrechtsorganisation IHD Sektion Istanbul eine Untersuchung über die Lebensbedingungen kurdischer Flüchtlinge in Istanbul veröffentlicht. Sie steht unter dem Motto des Artikels A1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden. Die Untersuchung beschäftigt sich mit den Folgen der langjährigen Vertreibungsprozesse der Dorfbevölkerung aus der Südost-Türkei, gibt Berichte betroffener Familien wieder, dokumentiert die gesetzliche Lage und wertet dies alles vor dem Hintergrund des Stellenwerts menschlicher Existenzmittel in internationalen Abkommen. Die Studie kann ein wichtiger Beitrag sein zur Frage, ob unter den konkreten Bedingungen in der West-Türkei tatsächlich eine menschenwürdige Fluchtalternative besteht. Die Untersuchung stellt in einer abschließenden Bewertung klar, dass es bei den Vertreibungen aus den Dörfern der Ost-Türkei nicht um ein freiwilliges Ereignis geht, zu dem die Flüchtlinge ihr Einverständnis gegeben haben. Vor dem Hintergrund der veränderten Verhältnisse in der Türkei gewinnen die Forderungen nach einer Rückkehr der Vertriebenen in ihre Dörfer und nach der Aufhebung des Dorfschützertums an Bedeutung. Bestelladresse: FIAN, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., Overwegstr. 31, 44625 Herne.


Mit einem offenen Brief an den Leiter der JVA Büren hat der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. auf den Tod des Abschiebehäftlings Rashid Sbaai reagiert.

Anlage Nr.1:

Þ Offener Brief des Vereins vom 10. September 1999 (75 KB)


In einer Presseerklärung vom 7. September 1999 kritisiert die Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft Mannheim den Versuch, einen Algerier nach über sechs Wochen Hungerstreik in sein Herkunftsland abzuschieben. In der Mannheimer Abschiebungshaftanstalt kam es nach dem Tod des Sudanesen Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung aus Frankfurt zu Protestaktionen, an denen der Algerier teilgenommen hat.

Anlage Nr.2:

Þ Presseerklärung und Anlage vom 7. September 1999 (84 KB)


Vom 16. Mai bis zum 16. Juni 1999 hatten amnesty international, Connection e.V., algeria watch und PRO ASYL zwei Vertreter der algerischen Jugend- und Menschenrechtsorganisation RAJ zu einer Rundreise eingeladen. Bei insgesamt sechzehn Abendveranstaltungen in Deutschland und in der Schweiz, bei Besuchen von Schulen, auf Pressekonferenzen, in Interviews und bei anderen Gelegenheiten informierten die Zwei über die Menschenrechtssituation in Algerien. Die einladenden Organisationen verbanden mit der Rundreise die Forderung nach sofortiger Einstellung der Kriegshandlungen und Einhaltung der Menschenrechte in Algerien, nach einer unabhängigen Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen und der Massaker, nach dem Ende der Abschiebungen von algerischen Flüchtlingen sowie einem effektiven Schutz von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren. Eine Dokumentation der Rundreise ist zu beziehen über: Connection e.V., Gerberstr. 5, 63065 Offenbach. Einzelpreis DM 6,00 plus Porto. Ebenfalls bei Connection e.V. zu beziehen ist eine kommentierte Liste aller der Organisation vorliegenden Materialien, Artikel usw. zu Algerien (15 Seiten DIN A4). Preis: DM 4,00 plus Porto.


Anlässlich der Jahresmitgliederversammlung des Fördervereins PRO ASYL e.V. am 11. September 1999 in Frankfurt am Main hat Jean-Noël Wetterwald, UNHCR-Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland, ein Statement zur Situation im Kosovo und die Konsequenzen für den internationalen Flüchtlingsschutz gehalten und auf die konkreten Schwierigkeiten für Rückkehrerinnen und Rückkehrer hingewiesen.

Anlage Nr.3:

Þ Statement Jean-Noël Wetterwald


Das absolute Arbeitsverbot für neueinreisende Asylbewerber befindet sich offensichtlich weiter in der Prüfung beim Bundesarbeitsministerium. Durch den FDP-Vorstoß zu einer völligen Abschaffung der Arbeitserlaubnispflicht besteht ein gewisser Legitimationsdruck. Andererseits kursieren bei den Arbeitsämtern weiterhin Listen von Berufen, für die nach globaler Arbeitsmarktprüfung keine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Über den Umgang mit der Liste informiert ein Rundschreiben des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen an die Arbeitsämter des Bundesamtes vom 17. März 1999.

Anlage Nr.4:

Þ Rundschreiben des Landesarbeitsamtes NRW
Durchführungsbestimmungen Düsseldorf
(253 KB)
Þ Kleine Anfrage der GRÜNEN in NRW vom 5. Juli 1999 mit dem Thema:
Haben geduldete Flüchtlinge in 111 Berufen faktisch Berufsverbot?
(108 KB)

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat am 14. September 1999 den vorläufigen Abschiebestopp für die Demokratische Republik Kongo aufgehoben. Hintergrund ist offensichtlich ein ad hoc-Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 12. August 1999, der uns nicht vorliegt.

Anlage Nr.5:

Þ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein vom 16. September 1999 (GIF 32 KB)


Druck auf Flüchtlinge aus dem Kosovo zur freiwilligen Rückkehr gibt es allerorten, wobei der "Freiwilligkeit" mit unterschiedlicher Härte nachgeholfen wird. Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises (Hessen) fordert Betroffene zur Rücksendung einer Erklärung unter Fristsetzung auf und droht gleich: "Sollten Sie die Erklärung nicht innerhalb der Ihnen gesetzten Frist zurücksenden, so muss ich davon ausgehen, dass Sie zu einer freiwilligen Ausreise nicht bereit sind." Zu vermuten ist, dass man nach dem Berliner Modell versuchen wird, Druck über das Asylbewerberleistungsgesetz auszuüben. Eine gewisse Ehrlichkeit lässt der Landrat des Main-Kinzig-Kreises in der Erklärung walten, die die Kosovo-Flüchtlinge unterschreiben sollen. Dort heißt es: "Mir ist bekannt, dass weitere Unterstützungen in das Kosovo wohl nur zu einem geringen Maße zur Verfügung stehen."

Anlage Nr.6:

Þ Schreiben des Landrats des Main-Kinzig-Kreises vom 3. September 1999 Erklärung (385 KB)


Nach einem Artikel der pakistanischen Zeitung The Nation vom 8. September 1999 ist Deutschland besorgt über die Menschenrechtssituation in Pakistan. Dies ergebe sich aus einem Gespräch mit dem deutschen Menschenrechtsbeauftragten Gerd Poppe, der sich kürzlich zu einem fünftägigen Besuch in Pakistan aufgehalten hat. Sollte der Artikel die Aussagen von Poppe korrekt wiedergeben, so fällt auf, dass die massiven Menschenrechtsverletzungen an Ahmadis keine Erwähnung finden.

Anlage Nr.7:

Þ Artikel The Nation vom 8. September 1999 in Übersetzung (GIF 65 KB)


Keinerlei Probleme sieht der aktuelle 4. Staatenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, unterzeichnet und ratifiziert im Jahre 1973 von der Bundesrepublik. Drei Seiten des 68-seitigen Berichts befassen sich mit der Situation von Asylbewerbern.

Anlage Nr.8:

Þ 4. Staatenbericht in Auszügen (142 KB)


Die Stadt Bonn hat sich auf einen Bürgerantrag von Pax Christi Bonn hin bereiterklärt, in einzelnen Fällen, in denen sich eine bundesdeutsche Auslandsvertretung an die Stadt wendet und aus humanitären Gründen um die Zustimmung zur Einreise (Visumerteilung) bittet, eine befristete Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Zugute kommen soll diese Regelung insbesondere Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern. Was die Regelung in der Praxis wert ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Bundesdeutsche Auslandsvertretungen werden jedenfalls von sich aus nach aller Erfahrung keine entsprechenden Anfragen bei der Stadt Bonn tätigen.

Anlage Nr.9:

Þ Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag vom 1. September 1999 (111 KB)


Eine Arbeitshilfe mit dem Titel "Familienzusammenführung – Aufenthalt nach der Einreise und Vorschriften zur Einreise" hat das DRK Landesverband Nordrhein veröffentlicht. Behandelt wird nicht nur die Situation von Flüchtlingen, sondern auch die von Aussiedlern und ausländischen Arbeitnehmern. Bestelladresse: DRK LV Nordrhein, Referat Migrationsarbeit, Auf´m Hennekamp 71, 40225 Düsseldorf.


Adi Ostertag, bislang noch wenig bekannter sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, bleibt in einem Schreiben vom 25. August 1999 zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf der Schiene seiner Partei und legt Wert auf die Bemerkung, dass durch Barleistungen (anstelle von Sachleistungen) Asylbewerber in die Lage versetzt würden, Schlepperorganisationen zu bezahlen. Das möchte er nicht. Idealbild der SPD ist offensichtlich die kostenlose und möglichst gemeinnützige Flucht, eine Utopie, die leider schon obsolet war, als die Parteimitglieder der SPD ab 1933 selbst fliehen mussten.

Ganz Ähnliches vertritt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in einem Schreiben vom 14. Juli 1999. Nur durch Barleistungen sei auszuschließen, dass die Leistungsberechtigten zurückgebliebene Personen in der Heimat finanziell unterstützen oder an Schlepperorganisationen zahlen können und dann die eigenen Existenz nicht mehr gesichert ist. Nach der Vorstellung des BMA müssen Flüchtlinge also bevormundet werden, weil sie sonst dazu neigen, ihre eigene Existenz aufs Spiel zu setzen – Paternalismus aus dem Hause Riester.

Weiter: Die Gewährung von Sachleistungen trage dazu bei, dass die Anziehungskraft der Bundesrepublik Deutschland für Flüchtlinge ohne politische, rassische oder religiöse Verfolgung vermindert werde. Dass die anderen dann gleich mitgetroffen werden, scheint selbstverständlich. Der Behauptung des BMA, es gäbe keine Qualitätsprobleme bei der Sachleistungsversorgung mit Nahrungsmitteln und stattdessen "ein dichtes Netz der Qualitätsbindung" widerspricht dem, was Flüchtlingsinitiativen in der Praxis erleben. Bundesarbeitsminister Riester ist offensichtlich nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass die Textbausteine seines Hauses aus der Zeit der Vorgängerregierung wenigstens modernisiert werden. Wie erklärt sich sonst, dass hinsichtlich der Frage der Kosten des Sachleistungssystems die Hardliner des Regierungsbezirks Oberpfalz als Kronzeugen aufgerufen werden, die schon bei den Bundestagshearings zum Gesetz als Apologeten weiterer Verschärfungen aufgetreten sind. Der Brief schließt mit Geschichtsklitterung ab. Demnach ist das Asylbewerberleistungsgesetz auf den Asylkompromiss vom 6. Dezember 1992 zurückzuführen. Dies ist nicht falsch. Richtig ist aber auch, dass die SPD beim Asylkompromiss vom 6. Dezember 1992 gegen all das war, was die Novellierungen des Asylbewerberleistungsgesetzes dann später mit Zustimmung der SPD gebracht haben.

Anlage Nr.10:

Þ Schreiben von Adi Ostertag vom 25. August 1999
Schreiben des BMA vom 14. Juli 1999
(251 KB)


Am 1. September 1999 schoss ein Polizist in Steinen bei Lörrach im Zuge einer geplanten Abschiebung auf einen Asylbewerber, der androhte, sich durch einen Sprung aus dem Fenster umzubringen. Der Mann wurde schwer verletzt. Beeindruckend war die schnelle Reaktion der Polizei und der Gewerkschaft. Ralf Knospe, Sekretär der GdP Baden-Württemberg erklärte der Badischen Zeitung vom 3. September 1999 zufolge, der Gebrauch der Schusswaffe sei die einzige Möglichkeit gewesen, den Mann am Sprung aus dem Fenster zu hindern. Für solche Ausnahmesituationen würden Polizisten theoretisch und praktisch ausreichend geschult. Die wirklich Betroffenen sind nach Auffassung des Gewerkschaftssekretärs die Beamten. Hier macht er Defizite in der psychologischen Nachbetreuung aus. Es gebe Fälle, in denen Kollegen jahrelang unter den psychischen Folgen eines Einsatzes leiden. Die Aussage des Regierungspräsidiums Freiburg, das zunächst einmal Wert darauf legte, auf die zunehmende Gewaltbereitschaft von Asylbewerbern hinzuweisen, wies Knospe als viel zu pauschal zurück. Wachsende Aggressionen seien in allen Bevölkerungsschichten festzustellen, "im Vergleich dazu, wie viele täglich abgeschoben werden, ist das gar nichts." Überraschende Einblicke in die aktuelle Polizeiausbildung gab Professor Knud Eike Buchmann, Psychologe der Fachhochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen. Er hält die Reaktion der Polizisten für gerechtfertigt. Ein Stoppschuss sei sicherlich das Angemessene in einer solchen Situation gewesen.

Der Rechtsanwalt des 41jährigen Algeriers kritisiert nach Informationen der Südwestdeutschen Zeitung vom 6. September 1999 den Verlauf des Asyl- und Abschiebungsverfahrens. Er kritisiert, dass der Darstellung seines Mandanten kein Glauben geschenkt wurde. Der Algerier hatte vorgetragen, er sei in der Heimat als Angestellter eines Blutspendedienstes von fundamentalistischen Gewalttätern erpresst worden, Blutspendepräparate und Medikamente zu besorgen. Dafür sei er von einem Gericht in Oran zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das vorgelegte Urteil habe das Verwaltungsgericht Freiburg als Fälschung bezeichnet, ohne dass eine Überprüfung in Form eines Gutachtens stattgefunden habe.

Weitere und ganz andere Informationen zum Hintergrund des Asylverfahrens und des Schusswaffeneinsatzes gibt das südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebungen SAGA in mehreren Erklärungen.

Eine kritische Erklärung zu den Vorgängen hat auch der "Arbeitskreis Miteinander", der seit 1992 Asylbewerbern und Flüchtlingen im Kreis Lörrach betreut, veröffentlicht.

Anlage Nr.11:

Þ Informationen des SAGA vom 6. September 1999 (210 KB)
Þ Erklärung des AK Miteinander vom 8. September 1999 (174 KB)


Flüchtlinge aus en-Herzegowina, die wegen eines behandlungsbedürftigen Traumas eine Duldung erhalten haben, können eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitsgenehmigung erhalten, wenn die angestrebte Arbeit wesentlicher Bestandteil der Therapie ist. Die Bundesanstalt für Arbeit ist vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angewiesen worden, so zu verfahren.

Anlage Nr.12:

Þ Informationen von Georg Classen (79 KB)


Zur Frage der Altfallregelung fand am 12. August 1999 ein Gespräch zwischen Vertretern des Arbeitskreises Asyl Nordrhein-Westfalen und dem innenpolitischen Sprecher der SPD Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, statt. Dieser schätzte dabei die Chance, zu einer einvernehmlichen Lösung in Sachen Altfallregelung auf der Länderebene zu kommen, auf 50 zu 50. Wenn eine solche Regelung im Laufe des nächsten halben Jahres nicht zustande käme, sei mit einer Altfallregelung nicht mehr zu rechnen.


In einem Bericht über eine Delegationsreise in die Türkei setzt sich der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages mit den Folgeproblemen der Abschiebung kranker Menschen und der Frage der entsprechenden Abschiebungshindernisse auseinander. Das bereits am 5. Mai 1999 veröffentlichte Papier macht wichtige Ausführungen zur Erreichbarkeit medizinischer Leistung in der Türkei.

Anlage Nr.13:

Þ Bericht über eine Delegationsreise des Petitionsausschusses in die Türkei in der Zeit vom 1.-5. März 1999 Artikel (127 KB)


In einer Pressemitteilung vom 7. September 1999 kündigt der Flüchtlingsrat Berlin eine Demonstration von Flüchtlingen gegen die menschenverachtende Behandlung bei der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes an.

Anlage Nr.14:

Þ Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Berlin


Petra Schnüll / TERRE DES FEMMES hat unter dem Titel "Weibliche Genitalverstümmelung – eine fundamentale Menschenrechtsverletzung" eine Textsammlung zum Thema vorgelegt. In 27 Artikeln – zum Teil in Form von Interviews – setzen sich Autorinnen und Autoren aus zwölf Ländern mit der Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung auseinander. Das Buch beinhaltet Daten und Fakten zum Thema, Erfahrungsberichte, Texte zur Rechtslage und Hinweise auf Aktionen in aller Welt. Es ist gegen eine Schutzgebühr von DM 15,00 (plus Versandkosten) bei TERRE DES FEMMES, Postfach 2565, 72015 Tübingen sowie demnächst im Buchhandel zu beziehen.


Scheinehen" sind weder skandalös noch neu. Die historische Rehabilitierung der Scheinehe unternimmt Antje Dertinger in einem Buch mit dem Titel "Schenk mir deinen Namen – Scheinehen zwischen Menschlichkeit und Kriminalität", das im Verlag J.H.W Dietz Nachfolger erschienen ist. Der Trauschein als Lebensretter hat Menschen aus dem faschistischen Deutschland herausgeholfen oder ihnen nach einer gelungenen Flucht mehr Sicherheit im Zufluchtsland vermittelt. Eine Zweckehe unter Genossen war z.B. die Ehe zwischen Rosalia geborene Luxemburg, 28 Jahre alt und Gustav Lübeck, Mechaniker, 25 Jahre alt. Die Neuvermählten trennten sich nach der Zeremonie. Als deutsche Staatsbürgerin konnte Rosalia Lübeck im Mai 1898 von Zürich nach Berlin übersiedeln, wo sie unter dem Namen Rosa Luxemburg bekannt wurde.

Zweckehen verhalfen Vielen zur Ausreise aus der DDR, nach dem Motto: Mit dem Trauschein durch die Mauer, dann baldmöglichst Scheidung. Schutzehen, Scheinehen, Proforma-Ehen, Papierehen und Zweckehen treffen heute allerdings fast überall in Europa auf eine intensivierte Schnüffelpraxis der Behörden; vom dänischen Projekt eines Heiratsverbots für Asylbewerber bis zu verweigerten Trauungen in Deutschland – der Pauschalverdacht illegaler Einwanderung und organisierter Kriminalität. Das Buch ist keine umfassende Geschichte der Zweckehe, aber allemal anregend.

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlenen Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.


Europa: Bei einem Ministertreffen in Luzern haben die Innenminister der Schweiz, Österreichs, Italiens, Lichtensteins, Frankreichs und Deutschland am 24.-27. August 1999 beschlossen, die freiwillige Rückkehr von Kosovo-Flüchtlingen voran zu bringen. Der Rücktransport soll zwischen den beteiligten Staaten koordiniert werden und Arrangements getroffen werden, die einen sicheren Transit durch Italien und Albanien ermöglichen.

Offensichtlich gibt es jedoch hinsichtlich des Albanien-Transits eine Fülle technischer Probleme. Darüber hinaus ist die Sicherheitssituation in den Teilen Albaniens, die bei einer Rückkehr durchquert werden müssten, aufgrund der allgemeinen Kriminalität in der Region äußerst kritisch.

Welche Details hinsichtlich gemeinsamer Abschiebungsanstrengungen vereinbart wurden (Abschiebungsverbund) wurde nicht bekannt.

Belgien: Ein belgisches Gericht in Gent hat die Freilassung von drei abgelehnten Asylsuchenden veranlasst, die man in einem geschlossenen Zentrum in Brügge für mehr als fünf Monate festgehalten hatte. Das belgische Recht erlaubt die Inhaftierung von Ausländern über einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten zur Sicherung der Abschiebung. Der Gerichtsbeschluss wurde jedoch nicht in die Praxis umgesetzt. Der belgische Appellationsgerichtshof muss sich demnächst mit der Angelegenheit befassen.

Frankreich: Nach acht zuvor gescheiterten Versuchen haben die französischen Behörden eine Nigerianerin nach Côte d´Ivoire abgeschoben. Die 29jährige war im März 1998 aus dem nigerianischen Kontingent der westafrikanischen Interventionstruppe ECOMOG in Sierra Leone desertiert und über Abidjan nach Frankreich gereist. Ihren Asylantrag hatte man nach sechs Tagen abgelehnt. Die französische Flüchtlingsorganisation CIMADE berichtete, die Frau sei nach ihren Angaben Opfer einer Bandenvergewaltigung durch die Rebellenarmee von Sierra Leone worden und habe sich bei ihrer Ankunft in Frankreich in einem Zustand völliger Erschöpfung befunden. Erst nach einer Intervention von CIMADE habe man ihr einen Arztbesuch gewährt.

Großbritannien: Die Labour Partei und der von ihr gestellte Innenminister Jack Straw gerieren sich als Hardliner des Asylrechts und kritisieren rückblickend die Konservativen, in Asylangelegenheiten zu lasch gewesen zu sein. Straw am 24. August 1999: Die Konservativen hätten eine Politik der Amnestie ohne adäquate Kriterien verfolgt, ohne dies jemals im Parlament zu sagen. Hintergrund der Debatte ist Straws Ankündigung vom Juli 1998, dass ein Bleiberecht denjenigen Asylsuchenden gewährt werden könnte, die sich bereits seit fünf Jahren (vier Jahren, wenn sie eine Familie haben) im Lande aufhalten, ohne dass die endgültige Entscheidung im Asylverfahren vorliegt.

Die britische Regierung hat zugegeben, dass Sachleistungen wesentlich teurer sind als Bargeldleistungen bei der Versorgung von Asylsuchenden und die Mehrkosten auf 150.000.000 Englische Pfund beziffert. Dennoch werde die Einführung von Sachleistungen die "Missbrauchsanreize" vermindern.

Niederlande: Durch einen Vergleich zwischen einem türkischen Kurden und der niederländischen Regierung wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Frage der Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vermieden. Der Antragsteller, ein früherer Aktivist der pro-kurdischen Partei HEP war im Jahre 1995 in den Niederlanden angekommen und hatte Asylantrag gestellt, der in allen Instanzen erfolglos blieb. Wesentlicher Grund: Die mögliche interne Fluchtalternative. Die Mitgliedschaft in der HEP und diverse Inhaftierungen blieben außer Acht. Der Betroffenen hatte argumentiert, dass seine Rückführung in die Türkei eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen würde. Die niederländische Regierung willigte ein, dem Kläger eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu geben und ihm mehr als 21.000 Niederländische Gulden für seine rechtlichen Auslagen zu erstatten. Andererseits betonte die niederländische Regierung, dass dieser Vergleich in keiner Weise als Anerkennung interpretiert werden könne, dass die Konvention im Falle einer Abschiebung verletzt worden wäre. Die europäischen Regierungen bemühen sich offensichtlich, Grundsatzentscheidungen gerade im Fall türkischer Kurden zu vermeiden.

Die Niederlande haben einen zeitweiligen Abschiebestopp angeordnet für Kurden aus der Türkei. Hintergrund ist die Tatsache, dass das niederländische Außenministerium Berichten nachgeht, nach denen Kurden nach ihrer Abschiebung gefoltert wurden. Ein niederländisches Gericht in Zwolle hat im August auch entschieden, dass kurdische Wehrdienstverweigerer nicht nach den Regelungen der Dubliner Konvention nach Deutschland überstellt werden dürfen. Der betroffenen Kurde hatte im vorliegenden Fall als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Deutschland Asyl beantragt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Das Gericht entschied, dass die niederländischen Behörden in Rechnung stellen müssten, dass der Betroffene gute Gründe hatte, Verfolgung nach einem Transfer nach Deutschland zu fürchten.

Norwegen: Nach Norwegen evakuierte Flüchtlinge aus dem Kosovo kehren verstärkt zurück. Von 6.072 Evakuierten sind bereits 2412 zurückgekehrt. Wie in Finnland haben sie eine Rückkehroption nach Norwegen während der Gültigkeitsdauer ihrer einjährigen Aufenthaltserlaubnis. Schweden hat eine vergleichbare Regelung.

sterreich: Dem österreichischen Innenminister Schlögl wird vorgeworfen, Fälle von Asylsuchenden verschleiert zu haben, die bei ihrer Abschiebung geknebelt wurden. Das österreichische Wochenmagazin "Profil" enthüllte Anfang August, dass ein chinesischer Staatsangehöriger während eines zwölfstündigen Fluges nach Peking fast durchgehend geknebelt gewesen sei. Bekannt wurde der Fall, nachdem dem Betroffenen zum zweiten Mal die Flucht über Deutschland nach Österreich gelungen war. Schlögl hatte öffentlich nach dem Tode des nigerianischen Staatsangehörigen Omofuma erklärt, er habe nicht gewusst, dass Widerstand leistende Ausländer bei Abschiebungen geknebelt würden. Es wurde jedoch bekannt, dass ein Beamter der Wiener Fremdenpolizei bereits im Dezember 1996 auf diese Praxis aufmerksam gemacht hatte.

Schweden: Die schwedische Regierung zerbricht sich den Kopf darüber, ob man Bosnier, die aus sogenannten Minderheitengebieten stammen, nach Deutschland zurücksenden darf, wenn sie dort ihren Erstasylantrag gestellt haben. Wenn Flüchtlinge aus Bosnien Schweden direkt erreicht haben, dann haben sie im Regelfall den Konventionsstatus erhalten. Die schwedische Einwanderungsbehörde und die Widerspruchsbehörde vertreten die Meinung, dass Schweden nicht Art. 33 der GFK (Nichtzurückweisungsgebot) verletzen würde, wenn man Asylantragsteller nach Deutschland zurückschickt und sich dabei auf das Dubliner Übereinkommen beruft. Anhängige Fälle betreffen zum Teil Bosnier, die in Deutschland im Jahre 1992 eingetroffen sind, und hier über viele Monate hinweg lediglich sechsmonatige Duldungen erhalten haben.

Schweiz: Nachdem die schweizerische Regierung die Beendigung des zeitweiligen Schutzes für Flüchtlinge aus dem Kosovo proklamiert hat, sollen die betroffenen Flüchtlinge bis Mai 2000 zurückkehren. Diejenigen, die bis zum Jahresende 1999 zurückkehren, erhalten eine höhere finanzielle Unterstützung bei der Rückkehr als diejenigen, die dies erst nach dem 1. Januar 2000 tun. Ab 1. Juni 2000 soll nach den Vorstellungen der Schweizer Regierung abgeschoben werden.

Spanien: 85.000 Einwanderer sollen nach einem Bericht der Tageszeitung El País vom 4. August 1999 legalisiert werden. Nach einer Vereinbarung von Regierung und Opposition sollen potentiell alle vor dem 1. Juni 1999 ins Land gekommenen Ausländer ein Bleiberecht erhalten können. Es handelt sich um die zweite größere Legalisierungsaktion. Bereits 1991 haben 133.000 Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Ungarn: Ungarn sieht Kosovo weiterhin nicht als sichere Region an, in die man Flüchtlinge zurückschicken kann. Wenn Kosovaren trotz Warnungen freiwillig zurückkehren wollen, werden ihnen Rückkehrhilfen von IOM vermittelt.


Große Ereignisse werfen in Niedersachsen ihre Schatten voraus. Mit der Expo 2000 wird die Anreise auswärtiger Straftäter erwartet. In drei umgebauten Gebäuden der ehemaligen zentralen Anlaufstelle Langenhagen, wo ab Frühjahr 2001 Abschiebungshäftlinge sitzen sollen, wird zuvor Untersuchungs- und Strafhaft vollzogen, "um dem während der Expo 2000 zu erwartenden Bedarf an Haftplätzen im Großraum Hannover entsprechen zu können."

Das Ganze ordnet sich ein in ein gigantisches Programm zum Ausbau von Haftplätzen. Bis zum Jahre 2001 sollen 1.700 zusätzliche Haftplätze entstehen. Nach der Neueinrichtung der Abschiebehaftanstalt wird befristet Personal vom "Reformarbeitsmarkt" eingestellt. Reine Sachkosten pro Jahr und Haftplatz: DM 12.000, Erstausstattungskosten pro Haftplatz: DM 21.000. Schätzung Umbau- und Sanierungskosten: DM 12 Mio. Kreativer Vorschlag: Die Abschiebungshaftanstalt Langenhagen wird offizieller Beitrag der Stadt Hannover zur Expo 2000. Als Vermieter des neuen Knastes erhält die Flughafen Hannover/Langenhagen GmbH den Friedenspreis des deutschen Maklergewerbes für die Idee, dem Land Keller- und Dachbodenflächen nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Neue Sehenswürdigkeiten in einer Region, wo sonst der sprichwörtliche Spaten bei Hannover umfällt.

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