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Infomappe Nr. 17 - September 1999
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Große Aufregung hat bei Fluggesellschaften und Piloten die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion zum Thema Freiheitsentzug bei Abschiebungen auf dem Luftweg verursacht. Die Bundesregierung stellt fest, dass die polizeilichen Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten – also auch des Bundesgrenzschutzes – mit dem Schließen der Außentüren des Flugzeuges enden. Ab diesem Zeitpunkt sind sie mit den übrigen Passagierinnen und Passagieren gleichgestellt und haben keinen Sonderstatus. Ein Eingreifen kann nach diesem Zeitpunkt von Seiten des BGS nur noch stattfinden, wenn der Pilot dazu ermächtigt.
Anlage Nr. 1:
Þ Kleine Anfrage der PDS "Freiheitsentzug bei Abschiebungen auf dem Luftweg"; Antwort der Bundesregierung
(156 KB)
Ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 31. August 1999 hat weitere Folgerungen aus den Bestimmungen des Tokioter Abkommens über strafbare Handlungen an Bord von Flugzeugen gezogen. Auch Besatzungsmitglieder und Fluggäste können in Ausnahmefällen geeignete Maßnahmen ergreifen, um strafbare Handlungen zu unterbinden, selbst wenn der Flugkapitän sie dazu nicht ermächtigt hat. Ist das Leben eines Abzuschiebenden durch den übermäßigen Einsatz von Zwangsmaßnahmen in Gefahr und gibt der Kapitän keine Anweisungen, dann sind die Mitreisenden berechtigt und in Notfällen sogar verpflichtet einzugreifen, so die Münchner Rechtsanwältin Gisela Seidler. Wegschauen kann sogar unterlassene Hilfeleistung sein. Das Ermittlungsverfahren gegen die an der Abschiebung des Sudanesen Aamir Ageeb beteiligten Bundesgrenzschützer stellt sich vor diesem Hintergrund in neuem Licht dar. Die BGS-Beamten haben, gab es keine ausdrückliche Weisung des Kapitäns, möglicherweise ohne hoheitliche Rechte gehandelt und können dann unter Umständen persönlich für ihr Tun oder Unterlassen haftbar gemacht werden. Nach Dutzenden von im Sande verlaufenen Ermittlungsverfahren Grenzschützer auf einer deutscher Anklagebank? Das wäre ein Novum. Nur die öffentliche Gerichtsverhandlung klärt Verantwortlichkeiten und deren Verschwinden in Hierarchien, das hat schon der Prozess gegen den an der Abschiebung des Nigerianers Kola Bankole beteiligten Arzt gezeigt.
Anlage Nr. 2:
Þ Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 31. August 1999


Im Internet finden sich diverse Quellen zum internationalen Luftrecht und zu wichtigen Luftrechtabkommen. Die umfangreichste Sammlung an kostenlosen Dokumenten ist beim Institute of Air & Space Law der McGill University in Montreal erhältlich . Vertragstexte in deutscher Übersetzung sind einschließlich der Fundstellen im Bundesgesetzblatt unter abrufbar. Das etwa in Abschiebefragen relevante Tokioter Abkommen von 1963 findet sich jedoch nur auf der privaten homepage von Klaus G. Meyer, einem Mitglied der Arbeitsgruppe Recht der Pilotengewerkschaft "Vereinigung Cockpit"

Den Tod des Sudanesen Aamir Ageeb hat die PDS-Fraktion zum Gegenstand zweier Kleiner Anfragen im Bundestag gemacht. Nachdem die erste Antwort lediglich auf einen Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages verwies, legte die PDS am 30. Juni 1999 nochmals nach und erhielt wenigstens einige Antworten. Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 ist inzwischen überholt. Die Prüfung möglicher zwecktauglicher Alternativen als "adäquater Ersatz für einen Beißschutz" ist offensichtlich abgeschlossen. Statt mit einem Motorradintegralhelm wird jetzt ein Footballhelm benutzt. Die rot-grüne Bundesregierung beharrt auf ihrer Auffassung, es sei nicht zweckmäßig, eine klarstellende Regelung in das "Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes aufzunehmen" und die zulässigen Mittel und Methoden der Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Flugabschiebungen genau zu bezeichnen. Nur wenn sie ein Ermessen hätten, könnten die eingesetzten Beamten situationsangemessen reagieren. Dabei bleibt außer Acht, dass es sich bei einer Flugabschiebung um einen routinemäßigen Vorgang handelt, bei dem eine begrenzte Anzahl von Situationen auftreten kann. Dabei lassen sich die zulässigen Mittel von vornherein festlegen. Sie ins Ermessen der einzelnen Beamten zu stellen ist Flucht vor der Verantwortung beziehungsweise eine Verlagerung der Verantwortung auf die Grenzschützer. Interessant auch, dass statistisches Zahlenmaterial zu Beschwerden gegen Beamte des Bundesgrenzschutz wegen Übergriffen und Misshandlungen nicht erhoben wird.

Auch weiterhin wehrt sich die Bundesregierung gegen den Vorschlag, Nichtregierungsorganisationen den Zugang zu den Gewahrsamsräumen in den Flughäfen zu gewähren. Nachdem die zuständigen Aufsichtsbehörden offensichtlich mehrmals versagt haben, ist der Verweis auf deren ständige Kontrolle nicht mehr ausreichend. Der Europäische Antifolterausschuss ist trotz seiner Befugnisse zu einer ständigen Kontrolle der Abschiebepraktiken nicht in der Lage. Auch hat gerade der Antifolterausschuss das Gefährdungspotential des im Fall Ageeb verwendeten Integralhelms übersehen und lediglich gefordert, dass dessen Verwendung schriftlich dokumentiert wird.

Ärzteorganisationen und PRO ASYL haben die Forderung nach einem Zugang zu Gewahrsamsräumen für Abschiebungshäftlinge auch nicht deshalb erhoben, weil so eine lückenlose Kontrolle aller Vorgänge möglich ist, sondern an Prävention gedacht: Wenn Grenzschützer damit rechnen müssen, dass Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen unangemeldet in Gewahrsamsräumen auftauchen können, dann könnte dies dazu führen, dass größere Zurückhaltung bei Gewaltanwendung geübt wird. Ein Generalverdacht gegen den Bundesgrenzschutz ist damit nicht verbunden. Eine Organisation, die allerdings allein auf dem Flughafen Frankfurt in den letzten Jahren mehrmals mit Skandalen im Licht der Öffentlichkeit gestanden hat, muss sich fragen lassen, ob die entsprechenden Vorgänge als Einzelfälle zu beurteilen sind oder ob es um Grundsatzfragen effektiver Kontrolle innerhalb der BGS-Hierarchie geht. Mehr als 25 Ermittlungsverfahren laufen gegen Bundesgrenzschutzbeamte wegen des Verdachts auf Rauschgifthandel. Ein noch ausstehender Prozess gegen einen Hochstapler, der sich dem Bundesgrenzschutz als abschiebungsunterstützender Arzt angedient und monatelang im Transit gewirkt hat sowie zwei Tote bei Abschiebungsflügen innerhalb weniger Jahre: Langsam gerät das Bundesinnenministerium in Erklärungsnotstand.
Anlage Nr. 3:
Þ Kleine Anfrage der PDS "Der Tod eines abgelehnten sudanesischen Asylbewerbers bei der Abschiebung" (83 KB)
Þ Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages (107 KB)
Þ Nachfrage (445 KB)
Þ Antwort der Bundesregierung auf die Nachfrage (80 KB)
Der Hessische Flüchtlingsrat hat den Bundesinnenminister gebeten, sich für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen. Die Antwort vom 26. August 1999 lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Alte Theorien aus der Ära des Bundesinnenministers Kanther werden in verschärfter Form aufgewärmt: Die vergleichsweise hohen Leistungen an Asylbewerber hätten dazu beigetragen, "... daß das Schlepperunwesen sich zunehmend zu einem festen Bestandteil der organisierten Kriminalität entwickelt."
Anlage Nr. 4:
Þ Brief des BMI an den Hessischen Flüchtlingsrat vom 26. August 1999
(77 KB)
Unter dem Titel "Irak – Republik des Schreckens. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes zum Irak und die Realität" hat PRO ASYL eine Untersuchung zur Qualität des entsprechenden Lageberichts in der Fassung vom 27. Januar 1999 veröffentlicht. Die Autoren, Thomas von der Osten-Sacken und Thomas Uwer sind Mitarbeiter der Organisation WADI e.V. – Verband für Krisenhilfe und solidarische Entwicklungszusammenarbeit, die seit 1992 als Hilfsorganisation in verschiedenen Ländern des Nahen Ostens tätig ist und auch Projekte im Nordirak unterstützt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Qualität des Lageberichts zum Irak mangelhaft ist. Das Quellenmaterial ist unzureichend und veraltet. Eine Reihe offen zugänglicher Quellen wurden nicht benutzt. Soweit sich der Lagebericht auf Berichte anderer Organisationen bezieht, werden diese Berichte zum Teil sinnentstellend wiedergegeben und mit anderen Wertungen versehen. Wesentliche Ereignisse und Sachverhalte sind dem Auswärtigen Amt entweder nicht bekannt oder bleiben unerwähnt, so die Gruppenverfolgung verschiedener Minderheiten im Irak. Vielfach treten an die Stelle von Fakten bloße Plausibilitätserwägungen und nicht nachvollziehbare Folgerungen. In einer Presseerklärung vom 25. August 1999 anlässlich der Vorstellung der Untersuchung haben PRO ASYL und WADI e.V. den Bundesaußenminister aufgefordert, den Lagebericht umgehend aus dem Verkehr zu ziehen. Die Untersuchung "Irak – Republik des Schreckens" findet sich im Volltext auf der homepage von PRO ASYL oder kann für DM13,- (zzgl. Versand- und Portokosten) bei der Geschäftsstelle von PRO ASYL bestellt werden.
Mit der seltsamen Logik der von Ländern der Europäischen Union vertretenen Vorstellung, es gebe eine interne Fluchtalternative im Nordirak, setzt sich Bill Frelick vom U.S.Commitee for Refugees auseinander. Er wirft UNHCR vor, sich in EU-Absichten, Flucht aus dem Irak zu verhindern, einbinden zu lassen. Dies widerspreche sowohl den öffentlichen Äußerungen von UNHCR als auch den Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Website des U.N.Commitee for Refugees bietet viele interessante Informationen zu Flüchtlingsfragen und Herkunftsstaaten. Ein Blick in die country reports etwa zum Irak wäre auch dem Auswärtigen Amt zu empfehlen, das ebenfalls unkritisch die Konstruktion einer internen Fluchtalternative Nordirak im Lagebericht vertritt.



Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres hat angekündigt, die Aufenthaltsbefugnisse für die nach § 32 a AuslG im Kontingent aufgenommenen Kosovo-Flüchtlinge nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr zu verlängern. Dies geht aus einem Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 18. August 1999 hervor. Bei erkennbarer Ausreisebereitschaft soll eine 4-wöchige Ausreisefrist eingeräumt und die entsprechende Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt werden, bei nicht erkennbarer Ausreisewilligkeit eine Duldung mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Mit Erlass vom 17. August 1999 regelt die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes für den Personenkreis der jugoslawischen Staatsangehörigen unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat. Nach ihrer Auffassung liegt nach Beendigung des Kosovo-Krieges die Voraussetzung für eine Anspruchseinschränkung grundsätzlich wieder vor. Die Tatsache, dass rund 200 internationale Organisationen im Kosovo tätig sind begründet nach Auffassung der Senatsverwaltung, dass es für zumutbar gehalten wird, auch an Heimatorte zurückzukehren, die nicht zu den bislang von UNHCR und KFOR als sicher bewerteten Rückkehrgebieten gehören. Zwar wird in der Weisung auch festgestellt, dass eine Prüfung der individuellen Umstände des Einzelfalls weiterhin vor einer Leistungseinstellung geboten ist. Nach den bisherigen Erfahrungen beim Umgang Berlins mit Kosovo-Flüchtlingen ist jedoch zu erwarten, dass es in beträchtlichem Umfang zur Einstellung oder Kürzung von Leistungen kommen wird. Eine Neuauflage der Aushungerungsstrategie?
Anlage Nr. 6:
Þ Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 17. und 18. August 1999
(52 KB)
Zweifelhafte Methoden im Umgang mit traumatisierten Bosnien-Flüchtlingen gibt es in Hessen. Ein leitender Arzt beim hessischen Landesversorgungsamt gutachtet dort per Ferndiagnose nach Aktenlage über das Vorliegen einer Traumatisierung mit Krankheitswert und zur Frage der Suizidgefahr. Vom grünen Tisch aus werden Atteste behandelnder Ärztinnen und Ärzte und zum Teil von Gesundheitsämtern vom Tisch gewischt. In einem dieser "Ferngutachten" heißt es, die vorangegangenen Atteste der Ärzte, die die Patientin direkt kennen gelernt haben, würde lediglich "... ganz undramatisch eine psychische Belastung durch die Entwurzelung (Verlust der Heimat) sowie durch die Kriegserlebnisse" beschrieben. Die geschilderten Symptome seien nicht erfolgversprechend therapierbar, solange die Furcht vor der Rückführung bestünde. Eine ernstzunehmende Suizidalität sei nicht erkennbar. Dies schließe nicht aus, "daß die Betroffenen sich in einer seelischen Krise befinden wegen einer angedrohten Rückführung und Suizidalität zur Abwehr von Zwangsmaßnahmen bekunden." Im Klartext: Da man die wahrnehmbaren Symptome angeblich nicht therapieren kann, solange die Furcht vor der Rückführung besteht und "Suizidabsichten zur Abwehr von Zwangsmaßnahmen" bekundet werden, wäre die Abschiebung die adäquate Einleitung der Therapie. PRO ASYL hat diese und ähnliche Fälle als einen "Kleinkrieg gegen die Seelen der Menschen" bezeichnet, erneut ein sicheres Bleiberecht für Traumatisierte und das Ende solcher Praktiken gefordert. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer Hessen hat sich zu den ferndiagnostischen Umtrieben kritisch geäußert.

Inzwischen ist noch eine Verschärfung der Situation eingetreten. Künftig soll es ausreichen, wenn die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ausländerbehörden sich vor dem Hintergrund der vorliegenden ärztlichen Atteste mit der Traumatisierung befassen. Es bedarf zur Überprüfung, so ein Schreiben der Landeshauptstadt Wiesbaden, nicht der Beteiligung des Gesundheitsamtes im Wege der Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens. In einem umfangreichen Schreiben vom 9. August 1999 zum Thema der traumatisierten Kriegsflüchtlinge, die darin schon als ehemalige Kriegsflüchtlinge bezeichnet werden, wird u.a. von einem Missbrauch der Traumatisiertenregelung gesprochen, dem wirkungsvoll entgegengetreten werden müsse. Auf Nachfrage eines Caritas-Mitarbeiters teilte das Hessische Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde telefonisch mit, dass man die Einschätzung der Ausländerbehörde Wiesbaden teile. Die Sachbearbeiter der Ausländerbehörden seien durchaus in der Lage, den typischen Fall der "Fünf-nach-Zwölf-Traumatisierung" in eigener Kompetenz zu entscheiden. Falls Betroffene mit der Entscheidung der Ausländerbehörde nicht einverstanden seien, bleibe noch der Klageweg. Damit wird denjenigen, die am meisten unter den Folgen von Verfolgung und Krieg leiden, eine entwürdigende und belastende Prozedur aufgenötigt.
Anlage Nr. 7:
Þ Schreiben der Ausländerbehörde Wiesbaden vom 9. August 1999

In einem Beschluss vom 6. August 1999 hat sich die 4. Kammer des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts mit der Praxis auseinander gesetzt, den Vermerk "Abschiebungshindernisse selbst zu vertreten" in Duldungen hineinzustempeln und damit die Voraussetzungen für gekürzte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen. Die Kammer gab der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg auf, den Vermerk aus der Duldung zu streichen. Der Beschluss enthält interessante Erwägungen zum effektiven Rechtsschutz und zur Reichweite von Mitwirkungspflichten.
Anlage Nr. 8:
Þ Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 6. August 1999
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Wieder ein Toter in Abschiebungshaft. In der berüchtigten Abschiebungshaftanstalt Büren starb am 30. August 1999 – isoliert in einer Arrestzelle – Rachid Sbai, nachdem er seine Zelle in Brand gesetzt hatte. PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann forderte in seinem Redebeitrag zur Mahnwache die rot-grüne Regierungskoalition auf, ihre Zusage im Koalitionsvertrag, die Dauer der Abschiebungshaft im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen, endlich einzulösen.
Anlage Nr. 9
Þ Redebeitrag von Heiko Kauffmann zur Mahnwache vor der JVA Büren am 31. August 1999

Ab 1. Oktober 1999 sollen nunmehr Abschiebungen nach Algerien in Begleitung algerischer Sicherheitskräfte stattfinden. Dies geht aus einem Schreiben des Innenministeriums Brandenburg an die Ausländerbehörden hervor. Es handele sich aber lediglich um eine Terminverschiebung, die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem deutsch-algerischen Rückübernahmeprotokoll seien damit selbst nicht in Frage gestellt. Im Dezember 1999 oder Januar 2000 soll die algerische Seite dann zu einem ersten Expertengespräch über die Erfahrungen mit der Umsetzung des Rückübernahmeprotokolls eingeladen werden. Man wird sich die algerischen Teilnehmer zu diesem Treffen ganz genau anschauen müssen. Schließlich haben sich algerische "Sicherheitskräfte" und ihre Führungspersonen im schmutzigen Krieg gegen den Terrorismus schwerste Menschenrechtsverletzungen zur Last legen lassen müssen. Interessant wird auch die Frage sein, ob das Auswärtige Amt bei diesen Expertengesprächen vertreten ist, nachdem die Folgeverhandlungen zum deutsch-algerischen Rückübernahmeprotokoll zwischen dem Bundesgrenzschutz und der Generaldirektion der Sûreté Nationale geführt worden sind.

Zur Erinnerung: Im Protokoll des letzten Expertentreffens vom Februar 1999 heißt es: "Bei begleiteten Rückführungen durch spezialisiertes Sicherheitspersonal der algerischen Seite erfolgt die Übergabe der rückzuführenden Personen jeweils an der Tür des Luftfahrzeuges. Die Übergabe wird auf dem Personenübergabeprotokoll (...) bestätigt. Verfügbare Dokumente, die zur Identifikation der rückzuführenden Personen dienen, werden entweder einem beauftragten Mitarbeiter des Luftfahrtunternehmens oder dem algerischen Sicherheitspersonal audgehändigt."
Anlage Nr. 10
Þ Schreiben des Ministeriums des Innern Brandenburg an die Ausländerbehörden des Landes vom 9. August 1999
(50 KB)
Gelegentlich haben Politiker in Gesprächen mit Flüchtlingsinitiativen als Reaktion auf Kritik an der Asylrechtsprechung zu Afghanistan darauf verwiesen, dass doch immerhin in diesen Staat nicht abgeschoben werde. Wenig bekannt dürfte sein, dass es Zurückweisungen nach Afghanistan nach Flughafenasylverfahren durchaus gibt. So wurden bereits im März mehrere Personen, darunter zwei Minderjährige, über Dubai nach Kabul zurückgewiesen. In einem Fall war der Antragsteller ein ehemaliger Militärflugzeugmechaniker, der bis zur Besetzung der Stadt Mazar-i-Sharif durch die Taliban für die Streitkräfte der Nordallianz gearbeitet hatte. Mitte August wurde erneut eine Familie nach Afghanistan abgeschoben, während gleichzeitig Meldungen über die Ticker liefen, wie "Taliban arrest hundreds of refugees!" (ap vom 16. August 1999), "10.000 Menschen auf der Flucht vor Taliban-Miliz" (ap vom 15. August 1999). Eine Nachfrage von PRO ASYL beim Bundesgrenzschutz zur Frage der benutzten Flugroute im Fall der Abschiebung im August ergab, dass Zielflughafen zur Zeit Kandahar ist. Die Flugroute führt über Bahrain nach Sharjahh (mit Gulf Airlines) und von dort nach Kandahar (mit Ariana). Die Verbindung nach Kandahar soll es nur einmal wöchentlich geben. Von zwei weiteren Flugrouten nach Afghanistan über die Vereinigten Arabischen Emirate nach Kabul und über Moskau nach Kabul werde zur Zeit nicht Gebrauch gemacht. Was nach der Ankunft in Kandahar mit so zurückgewiesenen Flüchtlingen geschieht, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Ob Menschen, die nicht aus Kandahar stammen, ihre Herkunftsorte ohne Gefährdung erreichen können, ist ebenfalls unklar.
Einen neuen Bericht zur Situation in Somalia hat der UN-Generalsekretär am 16. August 1999 vorgelegt. Er findet sich im Internet unter http://www.reliefweb.int.
Einen Bericht zum Kosovo: "Protection and Peace-Building – Protection of Refugees, Returnees, Internally Displaced Persons, and Minorities" hat das Lawyers Committee for Human Rights mit Sitz in Washington im August vorgelegt.
Anlage Nr. 11
Þ Lawyers Committee for Human Rights: Kosovo: Protection and Peace-Building, August 1999

Ein Artikel von Christiane Krambeck in Der Schlepper Nr. 8, Zeitschrift des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein, beschäftigt sich mit der aktuellen Situation in Togo. Unter der Überschrift "Kein Ende des Pokers in Sicht" wird auch darüber berichtet, dass Diktator Eyadéma offensichtlich wieder einmal Rückendeckung aus Frankreich erhält. Präsident Chirac hat anlässlich einer Togoreise die Auffassung geäußert, nach der Einleitung eines inner-togoischen Dialogs sehe er keine Hindernisse mehr für die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Togo, zumal der Bericht von amnesty international vom 5. Mai 1999 wahrscheinlich manipuliert sei.
Anlage Nr. 12
Þ Christiane Krambeck: Kein Ende des Pokers in Sicht

Interessante Einblicke in das offensichtlich sehr heterogene Erinnerungsvermögen bayerischer Grenzpolizisten gibt ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an den Niedersächsischen Flüchtlingsrat vom 13. Juli 1999. Der Flüchtlingsrat hatte um Auskunft über Misshandlungsvorwürfe eines türkischen Staatsangehörigen gebeten, der im Juli 1996 an der deutsch-österreichischen Grenze sehr hart behandelt worden sein will. In dem Schreiben heißt es u.a.: "Den Beamten sind aufgrund des verstrichenen Zeitraums von nahezu drei Jahren Einzelheiten des Vorfalls nicht mehr erinnerlich. Eindeutig zurückzuweisen sind nach den Angaben der Beamten aber die Behauptungen, Herr T. sei von einem Polizeifahrzeug angefahren worden, bzw. hätte die ganze Nacht splitternackt warten müssen."
In einem bitteren Kommentar in STIMME, Zeitschrift für In- uns AusländerInnen im Lande Bremen, Nr. 8-9/99 setzt sich UrDrü mit der neuen Bremer Abschiebungshaftanstalt unter der Überschrift "Ich wollt, ich wäre ein Huhn..." auseinander. Zwei Artikel aus der TAZ haben dasselbe Thema.
Anlage Nr. 13
Þ

TAZ-Artikel vom 3./4. Juli 1999 (54 KB)