PRO ASYL Infonetz Asyl

Infomappe Nr. 16 - August 1999
 
 
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Die Rechtsberaterkonferenz (der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohem Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) hat sich in einer Stellungnahme vom 10. August 1999 zur geplanten Altfallregelung geäußert. Tenor: "Gerechtigkeitslücken noch im alten Jahrtausend schließen."
Anlage Nr. 1:
Þ Stellungnahme Rechtsberaterkonferenz


Seit dem 2. August ist der Flughafen Pristina im Kosovo für humanitäre Charterflüge geöffnet und wird auch von Deutschland aus angeflogen. Die Details der freiwilligen Rückkehr auf diesem Wege teilt ein Informationspapier des Auswärtigen Amtes an die Lagezentren der Innenministerien vom 5. August 1999 mit.
Anlage Nr. 2:
Þ Informationspapier des Auswärtigen Amtes
(92 KB)


PRO ASYL hatte den Bundesinnenminister am 31. Mai 1999 zum Thema der Anwendung des deutsch-algerischen Rückübernahmeprotokolls angeschrieben. Die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs im BMI, Fritz Rudolf Körper, mit Datum vom 29. Juli 1999 belegt, wie sehr auch unter der neuen Bundesregierung Verantwortung hin und her geschoben wird. Ärgerlich wird es spätestens da, wo darauf verwiesen wird, dass die Innenminister und –senatoren der Länder im Fall der Rückführung nach Algerien eine sorgfältige Einzelfallprüfung vereinbart haben. PRO ASYL ist kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Prüfung, die diesen Namen verdient, durchgeführt worden ist. Blanker Zynismus sind die Äußerungen zum deutsch-algerischen Rückübernahmeprotokoll selbst, bei dem es sich nach Auffassung des Staatssekretärs lediglich um eine technische Angelegenheit handelt, was möglicherweise auch erklärt, warum die Spitze des Bundesgrenzschutzes die Umsetzungsverhandlungen ohne Beteiligung des Auswärtigen Amtes führen durfte. Die netten Herren von der algerischen Securité übernehmen im Weltbild des Herrn Körper eine pädagogische Funktion: "Mit der im Rückübernahmeprotokoll vorgesehenen Möglichkeit der Begleitung durch algerisches Sicherheitspersonal sollen durch die engere sprachliche und kulturelle Verbundenheit die Möglichkeiten zur beruhigenden Einwirkung auf gewaltbereite Personen verbessert werden." Dass der Bundesgrenzschutz mit der beruhigenden Einwirkung auf Personen seine eigenen Schwierigkeiten hat, weiß man spätestens seit dem Fall des bei der Abschiebung in BGS-Obhut ums Leben gekommenen Sudanesen Ageeb. Die algerischen Kollegen dürften aufgrund ihrer Einsatzpraxis während der letzten Jahre mit Otto Schilys Erlass "keine Abschiebung um jeden Preis" wenig anzufangen wissen.
Anlage Nr. 3:
Þ Schreiben des Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper
(107 KB)


In einem Schreiben an Bundesaußenminister Fischer hat der Hamburger Rechtsanwalt Enno Jäger die Verschleppung des Asylberechtigten Cevat Soysal durch den türkischen Geheimdienst und die unzureichende Reaktion der deutschen Regierung kritisiert. Diesen Bewertungen könne man nicht folgen, teilt das Auswärtige Amt in der Antwort mit. Man suche aber um die Einräumung einer Besuchsmöglichkeit nach. Ein türkischer Staatsanwalt hat inzwischen die Todesstrafe für Soysal gefordert. Neben dem üblichen Separatismusvorwurf wird Soysal auch zur Last gelegt, einen Brandanschlag auf ein Warenhaus in Auftrag gegeben zu haben, bei dem 13 Menschen getötet wurden. Soysal erklärte, man habe ihn gezwungen, das entsprechende Geständnis zu unterschreiben.
Anlage Nr. 4:
Þ Schreiben des Rechtsanwalts Jäger an das Auswärtige Amt und Antwort
( 127 KB)


amnesty international hatte in einem Länderbericht zu Togo vor einigen Monaten auf die prekäre Lage der Menschenrechte in Togo hingewiesen und darüber berichtet, dass an der Atlantikküste Leichen angeschwemmt würden, die möglicherweise Opfer extralegaler Tötungen geworden seien. Die togoische Regierung hat auf den Bericht heftig reagiert und angekündigt, amnesty international verklagen zu wollen. Die Togoische Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (LDH) hat nun einen Untersuchungsbericht in Sachen der "Togoischen Leichen" vorgelegt, den wir in gekürzter Fassung und in nicht offizieller Übersetzung dokumentieren.
Anlage Nr. 5:
Þ Untersuchungsbericht der LDH


UNHCR Genf hat eine Fülle von Statistiken in einer Veröffentlichung "Refugees and others of concern – UNHCR: 1998 statistical overview" zusammengefasst.


Das bisher auf drei Monate limitierte Arbeitsverbot für Asylsuchende in der Schweiz soll nun nach dem Willen des dortigen Bundesrates auf ein Jahr ausgedehnt werden. Die Basler Zeitung hat am 13. August 1999 umfassend berichtet und Parallelen zur deutschen Diskussion gezogen.
Anlage Nr. 6:
Þ Bericht der Basler Zeitung vom 13. August 1999



Die Angolanische Antimilitaristische Menschenrechtsinitiative hat in einer Pressemitteilung vom 18. August 1999 darauf hingewiesen, dass 19 aus Portugal abgeschobene Angolanerinnen und Angolaner, die sich öffentlich als Kriegsdienstverweigerer bekannt hatten, am Flughafen von Luanda verhaftet wurden und ihnen inzwischen eine Verurteilung nach dem angolanischen Militärgesetz droht. Vor diesem Hintergrund seien Abschiebungen auch aus anderen europäischen Ländern nach Angola zu verurteilen.
Anlage Nr. 7:
Þ Pressemitteilung der Angolanischen Antimilitaristischen Menschenrechtsinitiative
( 76 KB)



Das Research-Projekt palästinensischer Flüchtlingsfrauen in Deutschland bittet für seine Feldforschungsarbeit zum Thema, die der Verbesserung der Lebensbedingungen palästinensischer Flüchtlingsfrauen dienen soll, um Kooperation.
Anlage Nr. 8:
Þ Hintergrundinformation zum Projekt
( 105 KB)

Auskünfte des Auswärtigen Amtes sind häufig geheimnisumwittert, was die Erkenntnisquellen der deutschen Botschaften betrifft. Eher kurios und geradezu supergeheim ist folgender Auszug aus einer Einzelauskunft des Auswärtigen Amtes vom 3. August 1999, die Syrien betrifft: "Staatliche Maßnahmen gegen assyrische Parteien: Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes soll die Gruppierung 'Al Hizb al-Qaumi al-Dimuqrati al-Ashuri (Shuraya)' so geheim sein, daß sie den Sicherheitsbehörden des Staates Syrien bis heute im Grunde genommen nicht bekannt sei. (...) Ob diese Information zutrifft, oder ob die syrischen Geheimdienste angesichts der geringen Mitgliederzahl bisher keine aktiven Schritte unternommen haben, kann hier nicht abgeschätzt werden. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, daß die syrischen Geheimdienste von den Aktivitäten nichts wissen." Was denn nun?

Die Herren Taliban sind offen für Verbesserungsvorschläge. Zwar nicht für solche, die eine Demokratisierung Afghanistans betreffen, aber für den Aufbau ihrer Website. Gibt die künftige Website die Realität im afghanischen Taliban-Gebiet auch nur annähernd wieder, dürfte sie eine ziemlich unappetitliche Angelegenheit werden.
Anlage Nr. 9:
Þ "Taliban Online"
(105 KB)

Weitere Meldungen aus dem europäischen Ausland (wenn keine andere Quelle genannt ist, insbesondere unter Bezugnahme auf das Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel. & Fax: 32 (2) 230.37.50).



Dänemark: Widerstand gegen die Abschiebung abgelehnter serbischer Asylsuchender aus Ost-Slawonien gibt es in Dänemark. In einem Fall bot ein Pastor 26 Betroffenen Schutz. Dies führte zu einer 20tägigen Bewährungsstrafe und einer Verwarnung von Seiten der Kirche. Die unterstützten Serbinnen und Serben verstecken sich weiterhin. Ein anderer Pastor setzte sich in einem vom Fernsehen übertragenen Appell am 23. Juli für vergleichbare Aktionen von Gemeinden zur Unterstützung serbischer Asylsuchender aus Ost-Slawonien ein. Auch vier dänische Parlamentsabgeordnete verschiedener Parteien haben ihren Willen erklärt, abgelehnte Asylsuchende aus Gewissensgründen zu verstecken.


Irland: Der irische Justizminister O'Donoghue hat letztendlich dem wachsenden öffentlichen Druck nachgegeben und das in Irland geltende bisherige Arbeitsverbot für Asylsuchende befristet. Asylsuchende dürfen nun eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie länger als 12 Monate im Verfahren stehen. Von 6.000 in Irland asylsuchenden Personen sind etwa 2.000 betroffen. Die irische Labour Party hatte sich in früheren Debatten für ein lediglich 3-monatiges Arbeitsverbot ausgesprochen, Vertreter der Progressive Democrats für 6 Monate. Der der Regierungspartei Fianna Fáil angehörende Justizminister verband die angekündigte Änderung mit dem Hinweis, dass innerhalb eines Jahres die Dauer der Asylverfahren auf 6 Monate verkürzt werde. Vom Arbeitsverbot waren bisher lediglich Asylsuchende ausgeschlossen, deren Kinder in Irland geboren wurden. Diese Kinder sind nämlich automatisch irische Staatsbürger.


Norwegen: Der Staatssekretär im Justizministerium hat darüber informiert, dass die Regierung die Möglichkeit einer Massenrepatriierung irakischer Kurdinnen und Kurden prüfe. Er zitierte einen UNHCR-Bericht, der angeblich den Nordirak als eine sichere Region beschreibe, in die Kurden zurückkehren könnten. Das Justizministerium will jedoch noch weitere praktische Fragen prüfen. Fast die Hälfte der 4450 Asylsuchenden, die im ersten Halbjahr 1999 nach Norwegen kamen, waren kurdischer Herkunft, die meisten von ihnen kamen aus dem Nordirak. Norwegische Flüchtlingsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass die Sicherheitssituation im Nordirak weiterhin instabil ist.


Schweiz: Am 6. Juli hat ein Gericht des schweizer Distrikts von Mendrisio einen italienischen Journalisten freigesprochen, der vorgegeben hatte, ein
Asylsuchender zu sein, und sich einer Gruppe von 15 Personen beim Versuch des illegalen Grenzübertritts in die Schweiz angeschlossen hatte. Seine Erfahrungen hatte die italienische Zeitung "Corriere della Sera" veröffentlicht. Dies führte zu heftiger Kritik unter anderem des schweizer Botschafters in Italien. Fabrizio Gatti warf in seinem Artikel den Behörden des Kantons Tessin Misshandlungen von Asylsuchenden vor, die man gemeinsam mit ihm aufgegriffen und in einem Polizeifahrzeug abtransportiert hatte. Gatti war die illegale Einreise in die Schweiz zur Last gelegt worden. Gegen eine zunächst verhängte Geldstrafe von 1.000 Schweizer Franken war er erneut vor Gericht gezogen. Der Richter hielt ihm zugute, um seine Arbeit auszuführen, habe Gatti keine andere Möglichkeit gehabt, als sich als Asylsuchender auszugeben. Dies sei zwar keine Lizenz für Rechtsbrüche, jedoch müsse das öffentliche Interesse an freier Information gegen das Verhalten des Journalisten abgewogen werden.


Frankreich/Großbritannien: Neue Reisewege – neue Flüchtlinge. An Bord des Eurostar-Kanaltunnelzuges kommt eine zunehmende Zahl von Flüchtlingen in Großbritannien an und stellt einen Asylantrag. Im Juni waren es 1090 Personen, im Juli rechnete man bereits mit 2000. Viele von diesen haben sich nach Angaben französischer Behörden längere Zeit als "Illegale" (undocumented persons) in Frankreich aufgehalten, bevor sie ohne Identitätspapiere versuchten, den Kanal zu überqueren. In Frankreich existiert eine zeitliche Grenze für den erzwungenen Aufenthalt solcher Personen in sogenannten Wartezonen, in denen sie ggf. ein Asylbegehren vorbringen sollen. Das erlaubte Maximum ist 20 Tage. Bereits innerhalb dieser Frist jedoch bedürfen Verlängerungen der Zustimmung von Oberbehörden. Nach Aussagen französischer Behörden fehlt es auch an Haftkapazitäten. Die Zahl der wegen illegalen Aufenthalts im Hafen Calais aufgegriffenen Personen habe sich von 1.450 im Jahr 1996 auf 4.200 im Jahr 1998 gesteigert und werde in diesem Jahr voraussichtlich 5.000 übersteigen.


Belgien: Die Berufsvereinigung belgischer Piloten (BECA) hat im Juli angekündigt, dass ihre Mitglieder sich systematisch weigern würden, Ausländer zu transportieren, die zwangsweise und mit Polizeibegleitung abgeschoben würden. Es habe verschiedentlich Fälle gegeben, in denen die Flugsicherheit beeinträchtigt worden sei. 90 % der Piloten der belgischen Fluglinie SABENA sind Mitglieder der BECA.


Frankreich: Das höchste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d'Etat hat zum erstenmal seine Kompetenz bekräftigt, über die Rechtmäßigkeit einer Speicherung von Ausländerinnen und Ausländern im Schengen-Informationssystem (SIS) zu urteilen. In einer ersten Entscheidung hat der Conseil die formalen Anforderungen benannt, die von der französischen Administration bei der Verweigerung eines Visums wegen einer Registrierung im SIS verfügt werden müssen. Der Visum-Antragstellende muss darüber informiert werden, welcher Schengen-Staat seine Speicherung im SIS veranlasst hat. Eine der beiden vom Conseil benannten Fälle betraf auch die deutschen Speicherungspraktiken im SIS. Eine rumänische Staatsangehörige, verheiratet mit einem Franzosen, erhielt kein Visum für einen Langzeitaufenthalt durch das französische Konsulat in Bukarest aufgrund einer Speicherung im SIS durch die deutschen Behörden, die allein aus dem Grund erfolgt war, weil sie erfolglos einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatte. Der Conseil führte aus, dass der von den deutschen Behörden angegebene Grund für die Speicherung nicht von den begrenzten Zwecken in den Paragraphen 2 und 3 des Art. 96 der Schengen-Konvention erfasst sei. Die Rumänin sei deshalb ungerechtfertigter Weise im SIS gespeichert. Der französische Gerichtshof entschied weiter, dass Personen, die wegen einer unbegründeten Registrierung im SIS Schaden erleiden, finanziellen Ausgleich entweder von dem die Speicherung veranlassenden Staat oder von dem Staat, der ihnen das Visum wegen der Registrierung verweigert hat, verlangen können.


Niederlande: Die Immigrations- und Einwanderungsbehörde (IND) informiert in ihrem Jahresbericht 1998, dass sie mit Vorbereitungen dafür begonnen hat, DNA-Tests bei Personen durchzuführen, die aus Gründen der Familienzusammenführung immigrieren wollen. Diese Tests sollen freiwillig sein. Im Falle der Verweigerung muss die Verwandtschaftsbeziehung anderweitig belegt werden.


Belgien: Entgegen der Erwartungen der zwei ökologischen Parteien in Belgien kommt es nach Amtsantritt der neuen Regierung nicht zu größeren Zugeständnissen in der Frage der undokumentierten Immigranten ("Illegale"). Der einzig neue Vorschlag ist die Bildung eines unabhängigen Gremiums, das so schnell wie möglich einzelfallorientiert über Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse undokumentierter Immigranten entscheiden soll, dabei aber die bisherigen strengen Kriterien der entsprechenden Erlasse beachten muss. Vier Kategorien von undokumentierten Immigranten können ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis mit einer gewissen Aussicht stellen:
  • Asylsuchende, die nach 4 Jahren im Asylverfahren noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben (bislang erst nach 5 Jahren möglich). Im Fall von Familien mit Schulkindern beträgt die Wartezeit 3 Jahre.
  • Ausländerinnen und Ausländer, die aus von ihnen nicht verantwortenden Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können;
  • Schwerkranke
  • Personen, die humanitäre Gründe geltend machen können und zugleich so-
    ziale Bindungen in Belgien haben.


Griechenland: Am 3. Juli wurden 750 ausländische Arbeiter, unter ihnen überwiegend Albaner, willkürlich in Pallini im nordwestlichen Attika inhaftiert und zur Identifizierung in ein Sportstadion gebracht. Dort wurden ihre Papiere überprüft, Fingerabdrücke genommen und Personen mit Aufenthaltsrecht danach freigelassen. Gegen die anderen wurde Abschiebungshaft verhängt. Seit Anfang Juli gibt es regelmäßige Polizeirazzien in Immigrantenwohnvierteln, in Bussen und U-Bahnstationen, bei denen alle als ausländischen Arbeitskräfte Kenntlichen, zum Teil mit Frauen und Kindern, mit polizeilichem Zwang in nahegelegene Stadien transportiert werden. Kritiker verglichen die Situation in Griechenland mit der Zeit während des Militär-Putsches, als Stadien ebenfalls als Haftzentren für verdächtige Oppositionelle verwendet wurden. Es gibt inzwischen zahlreiche Beschwerden von rechtmäßig im Lande Lebenden, die bereits mehrmals arrestiert und in ein Stadion gebracht worden sind. Die Razzien fügen sich in die aktuelle politische Landschaft Griechenlands ein, in der entgegen aller Fakten Immigranten, insbesondere Albaner, für den besorgniserregenden Anstieg der Kriminalität verantwortlich gemacht werden. Das Ministerium für öffentliche Ordnung hat als Zielvorstellung angekündigt, 400.000 illegale Immigranten bis Ende August aus Griechenland abzuschieben.

Die fragwürdigen Maßnahmen stoßen auf Zustimmung in der griechischen Bevölkerung, deren Kriminalitätsfurcht sich zum überwiegenden Teil mit Ressentiments gegen Albanerinnen und Albaner verbindet. Kritische Stimmen gegen die willkürliche Inhaftierung von Immigranten gibt es von Seiten des griechischen Bauernverbandes. Seit Beginn der Polizeiaktionen seien viele Immigranten, die als Hilfskräfte in der Landwirtschaft gearbeitet hätten, verschwunden. Der Bauernverband schlug vor, dass die Regierung auch Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnisse wenigstens erlauben möge, noch in diesem Sommer in der Landwirtschaft zu arbeiten. Als Gegenleistung sollten die Bauern sich verpflichten, ihre Arbeitskräfte nach Ablauf der Erntesaison persönlich zur Grenze zu eskortieren. Landwirtschaftliche Hilfskräfte ohne Aufenthaltserlaubnisse sind seit längerem Bestandteil der griechischen Schattenökonomie. Sie bekommen weniger als die Hälfte des üblichen griechischen Tageslohns von 15.000 Drachmen.

Der griechische Premierminister Kostas Simitis kritisierte seine Landsleute, sie ermutigten Immigranten, indem sie von billiger Arbeit im Landwirtschafts- und Bausektor profitieren wollten. Gleichzeitig goss Simitis Öl ins Feuer mit Bemerkungen wie "die übliche Gastfreundschaft der griechischen Menschen werde herausgefordert" und mit der Ankündigung systematischer Repatriierung illegaler Immigranten. Den Worten folgt die Tat. 2500 speziell trainierte Grenzpolizisten sollen eingestellt werden und sämtliche Grenzen des Landes sollen mit Satellitentechnologie überwacht werden.

Die Ankündigung verschärfter griechischer Ausländerpolitik fällt zeitlich ebenfalls zusammen mit dem Scheitern eines groß angelegten Legalisierungsprozesses. Von etwa 225.000 Immigranten, die die Kriterien erfüllt hätten, um wenigstens einen Antrag auf eine green-card zu stellen, konnten nur 40.000 bis Anfang Juli ihre Fälle prüfen lassen. Weitere 160.000 Personen waren bei der zuständigen Behörde registriert, konnten aber die Voraussetzungen für den Antrag auf eine green-card nicht erfüllen. Trotz der offensichtlichen Unfähigkeit der griechischen Administration, ein zügiges Verfahren in Gang zu bringen, schrieb der griechische Arbeitsminister die Schuld den Betroffenen zu: Es sei nicht die Schuld der griechischen Regierung, wenn es jemand nicht geschafft hätte, einen Antrag zu stellen. Zur Zeit entscheiden 73 Komitees im ganzen Land über derartige Anträge und entscheiden etwa 16000 pro Monat. Am 20. Juli legte die Regierung dem Parlament eine Gesetzesvorlage vor mit dem Ziel, 70 weitere Komitees zur Beschleunigung des Verfahrens zu schaffen. Das Ziel ist dann, alle Anträge innerhalb von 8 Monaten abzuarbeiten. Danach will man offensichtlich eine Kampagne gegen weitere illegale Einwanderung durchführen und eine neue Einwanderungsgesetzgebung einführen. Selbst Personen, die jetzt eine green-card erhalten, können sich ihrer Zukunft nicht völlig gewiss sein. Der Aufenthaltstitel ist zunächst für nur 12 Monate gültig. Die Regierung hat bislang keine Regelungen für die Verlängerungsprozedur erlassen. Ist diese ähnlich kompliziert wie die des Erstantrages, könnten sich sehr schnell wieder vorläufig Legalisierte in "Illegale" verwandeln.

Weitere Grundlinien der künftigen Ausländer- und Einwanderungspolitik zeichnen sich ebenfalls ab: Das griechische Kabinett entschied, künftig Saisonarbeitskräfte im Rahmen bilateraler Verträge mit benachbarten Staaten anzuwerben. Die griechische Innenministerin beschrieb die zukünftige Politik als eine Politik der zwei Geschwindigkeiten: Saisonarbeiter mit temporärem Aufenthalt zur Abdeckung des Arbeitskräftebedarfs in bestimmten Sektoren und reguläre Einwanderer, deren alle Integrationsangebote inklusive der Annahme der Staatsangehörigkeit zugute kommen sollten.
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