PRO ASYL Infonetz Asyl

Infomappe Nr. 14- Juli 1999
 
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Durch die Entwicklung der Situation im Kosovo und in Restjugoslawien sind die bisherigen Informationen für Flüchtlinge aus dieser Region überholt. Rechtsanwalt Hubert Heinhold hat deshalb für PRO ASYL eine aktualisierte Orientierungshilfe für Flüchtlinge aus Restjugoslawien erarbeitet.

Anlage Nr.
1:
Þ Heinhold, Hubert: Orientierungshilfe für Flüchtlinge aus Restjugoslawien
Bekannt geworden ist der Konzeptionsentwurf des Bundesinnenministeriums zur Ausgestaltung der Wiederaufbauhilfe, der Rückkehr unter Beteiligung einer internationalen Polizeitruppe im Kosovo. Er wurde zur Vorbereitung der Sitzung der Innenminister zum 28. Juni 1999 versandt. Die Beschlußlage dieser Innenministerkonferenz ist jedoch in wesentlichen Punkten eine ganz andere (s. Infomappe Nr. 13). So wurde gerade nicht der auf Seite 13, Nr. 4 formulierte Vorschlag angenommen, demgemäß erteilte Aufenthaltsbefugnisse und auch Duldungen für kosovoalbanische Flüchtlinge bis zur tatsächlichen Rückführungsmöglichkeit verlängert werden sollten. Dennoch zeigt der Konzeptionsentwurf die Vielzahl der ungeklärten Probleme, die eine kurzfristige Rückkehr äußerst schwierig machen - selbst für die vielen, die freiwillig kurzfristig zurückkehren wollen.

Anlage Nr. 2:

Þ BMI: Konzeptionsentwurf zur Sitzung der IMK am 28. Juni 1999 (1MB)
Das Bundesministerium des Innern hat den Lagezentren der Innenminister der Länder am 2. Juli 1999 ein Schreiben zur freiwilligen Rückkehr der nach Mazedonien evakuierten Flüchtlinge übermittelt. Offensichtlich wird die Förderung der Rückkehr auf der Grundlage der bereits bestehenden Förderprogramme REAG und GARP (Transportkosten und Überbrückungsgeld in Höhe von DM 450,-) für ausreichend gehalten.

Anlage Nr. 3:
Þ BMI-Schreiben vom 2. Juli 1999 (155 KB)
Die Innenministerkonferenz hatte auf ihrer Sitzung am 11. Juni 1999 den Beschluß gefaßt, "daß die nach dem 11. Juni 1999 illegal einreisenden Kosovo-Albaner nach dem für Asylbewerber geltenden Schlüssel verteilt werden." Dies ist inzwischen weitgehend durch Ländererlasse umgesetzt. Ein Papier von Georg Classen (Flüchtlingsrat Berlin) schildert die aus dem Beschluß folgende Praxis der Umverteilung im Land Berlin und stellt die einschlägige Rechtsprechung zusammen.
Ein Papier von Rechtsanwalt Hubert Heinhold, München, mit Anmerkungen zum innenministeriellen Schreiben vom 8. Juli 1999, mit dem der IMK-Beschluß in Bayern umgesetzt wird, kritisiert die Verteilung als rechtlich sehr fragwürdig. Die Frankfurter Rundschau vom 21. Juli 1999 berichtet über einen ersten Beschluß des VG Göttingen zum Thema. Dieses habe trotz gewisser Zweifel an einem entsprechenden Erlaß des Niedersächsischen Innenministeriums den Eilantrag einer Familie gegen ihre Umverteilung zurückgewiesen. Es könne nicht sein, daß illegal eingereiste Ausländer hinsichtlich der Wohnsitzwahl besser gestellt würden als Asylbewerber und Flüchtlinge. Es gebe ein gesamtstaatliches Interesse an einer gerechten Lastenverteilung bei den illegal aus Jugoslawien einreisenden Flüchtlingen. Die Aufnahmekapazität der Wohnheime in Göttingen sei erschöpft. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache müsse die betroffene Familie sich nach Sachsen-Anhalt begeben (AZ.: 3B 3229/99)
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 7. Juli 1999 bereitet Bayern die rasche Abschiebung von Familien aus dem Kosovo vor. Ausländerbehörden forderten bereits zur freiwilligen Ausreise auf und drohten mit der zwangsweisen Rückführung. Bayerns Innenministerium glaubt demnach, daß eine Klärung der Problematik der Luftabschiebungen, die nach wie vor wegen des Landeverbots für die JAT nicht durchführbar sind, innerhalb von Tagen möglich sein müsse, wenn das Bundesinnenministerium sich bemühe. Die Frankfurter Rundschau vom 14. Juli 1999 berichtet, daß sich die Rückführung von Kosovoflüchtlingen aus Bayern verzögere, weil es IOM nicht gelungen sei, während der Ferienzeit eine Maschine zu chartern. Auch sei es schon vorgekommen, daß wegen "reger Militärbewegungen" keine Landezeiten für die Flieger zur Verfügung standen. Wie die Neue Züricher Zeitung vom 13. Juli 1999 berichtet, haben sich die 28 wichtigsten westlichen Aufnahmeländer darauf verständigt, ab 15. Juli 1999 bis zu 1000 Flüchtlinge pro Tag durch Skopje in den Kosovo zurückzuführen sobald der Flughafen von Pristina wieder für zivile Zwecke zu benutzen sei, könne die Zahl der Rückkehrer weiter erhöht werden. UNHCR-Mitarbeiter prognostizierten, daß dies Ende Juli der Fall sein könnte. Nach Presseberichten plant die EU eine Teilaufhebung der Sanktionen gegen Jugoslawien, darunter die des Flugverbots.
Nachkrieg herrscht offensichtlich zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In einem Schreiben vom 20. Mai 1999 zur Visumerteilung an jugoslawische Staatsangehörige an die Innenministerien der Länder referiert das BMI die Kritik des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an der Visumerteilungspraxis der Deutschen Botschaft in Budapest während des Kosovo-Krieges. Nach bayerischen Erkenntnissen seien noch nach Beginn der NATO-Intervention zahlreichen jugoslawischen Staatsangehörigen trotz fehlender Verpflichtungserklärungen Visa zu Besuchszwecken erteilt worden. Es werde dadurch, mangels Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, ein beträchtliches Problempotential entstehen. Die Visumerteilungspraxis der deutschen Auslandsvertretungen in einer ganzen Reihe von Ländern soll jetzt erfaßt werden, "um ggf. gegenüber dem Auswärtigen Amt intervenieren zu können."

Anlage Nr. 6:
Þ BMI-Schreiben vom 20. Mai 1999: Ausländerrecht / Visumerteilung an ju- goslawische Staatsangehörige (263KB)
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Juli 1999 hat die komplizierte Struktur der Koordinierung des Wiederaufbaus in Südosteuropa in einem Schaubild zusammengefaßt.

Anlage Nr. 7:
Þ FAZ vom 10. Juli 1999: Koordinierung des Wiederaufbaus in Südosteuropa (JPG-Bild 82KB)
Roma und zum Teil Angehörige von Minderheiten werden zur Zeit im Kosovo in großer Zahl Opfer von Gewalttaten und Vertreibungen. Darauf haben das RomNews Network am 7. Juli 1999 und der Rom e.V. Köln am 28. Juni 1999 in Presseerklärungen hingewiesen. Die taz faßt die aktuelle Lage in ihrer Ausgabe vom 17./18. Juli 1999 zusammen. Berichte über die Situation der Roma im Kosovo finden sich auch auf einer Internetseite des UNHCR (www.UNHCR.de)

Anlage Nr. 8:
Þ Rom e.V. vom 28. Juni 1999: "Ethnische Säuberung" jetzt der ROMA - Die Hintergründe (479KB)
Zur Wiederaufnahme der Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg nach dem Tod des sudanesischen Staatsangehörigen Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb am 28. Mai 1999 hat der Bundesinnenminister am 25. Juni 1999 eine ausführliche Weisung an die Grenzschutzstellen versandt. Neben der Maxime "Keine Rückführung um jeden Preis" beinhaltet diese Weisung eine Fülle von Detailregelungen, die es in dieser Deutlichkeit bislang nicht gab. Endlich wird auch auf das ‘positional asphyxia phenomenon’ hingewiesen, wie dies Ärzteorganisationen seit längerem gefordert haben.

Anlage Nr. 9:
Þ BMI vom 25. Juni 1999: Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg / Wiederaufnahme der Rückführung (363KB)
Ebenfalls am 25. Juni 1999 informierte der Bundesminister des Innern BGS, Auswärtiges Amt und die Innenministerien der Länder, daß aufgrund der derzeitigen Lage im Sudan bei Abschiebungen eine Gefährdung der Begleitbeamten und der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft nicht ausgeschlossen werden könne und ordnet die Aussetzung aller durch den BGS zu begleitenden Rückführungen in den Sudan an. Die sudanesische Botschaft hatte sich nach dem Tod des Aamir Ageeb förmlich beschwert und umfassende Aufklärung gefordert.

Anlage Nr. 10:
Þ BMI vom 25. Juni 1999: Begleitete Rückführung ausländischer Staatsan- gehöriger auf dem Luftweg / Einzelfallregelung für Rückführungen in die Republik Sudan (136KB)
Ob es über die genannte Weisung des BMI hinaus ein Problembewußtsein im BMI für das Thema der Gewaltanwendung bei Abschiebungen gibt, ist nicht sicher. So berichtet die Badische Zeitung vom 2. Juli 1999, Bundesinnenminister Schily sehe weiterhin keinen Grund, unabhängige Gremien zur Kontrolle bei Abschiebungen einzusetzen, denn dies sei ein "unzulässiger Generalverdacht" gegen die Polizei. Zudem sehe man sich im Ministerium gedeckt vom Europäischen Ausschuß zur Verhütung von Folter (CPT). Der habe schließlich 1998 bei einem Besuch des Frankfurter Flughafens das deutsche Abschiebeverfahren "für gut befunden". Der in Infomappe Nr. 12/99 abgedruckte Bericht des CPT belegt, daß dies nicht stimmt. Insbesondere hat der CPT weiteren Informationsbedarf hinsichtlich zum Teil bei der Staatsanwaltschaft seit langem anhängiger Fälle angemeldet, bei denen es um Mißhandlungsvorwürfe gegen den BGS geht.
In Österreich hat der Tod des Nigerianer Marcus Omofuma bei seiner gewaltsamen Abschiebung immerhin dazu geführt, daß Österreichs Innenministerium einen Menschenrechtsbeirat berufen hat, der nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 7. Juli 1999 Polizei und Bürokratie in Menschenrechtsfragen schärfer kontrollieren soll. Seine 11 Mitglieder sollen beobachten, ob die Exekutive bei ihren Handlungen elementare Umgangsformen, die Würde der Person und die psychische und körperliche Unversehrtheit unangetastet läßt. Der 11-köpfige Beirat wird von einem Verfassungsrichter geleitet. Ihm gehören ein Beamter des Bundeskanzleramtes, drei Beamten des Innen- und ein Beamter des Justizministeriums an, darüber hinaus Vertreter von amnesty international, Diakonie, Caritas, SOS Mitmensch und der Österreichischen Volkshilfe. Kritik kam von den Oppositionsparteien daran, daß das Gremium vom Innenminister berufen wird und das Innenministerium keine Verpflichtung eingehe, etwaige Mißstände auch abzustellen.
Die Nachrichtenagenturen afp und dpa berichten mit Datum vom 12. Juli 1999 über eine künftige enge Partnerschaft Österreichs und der Schweiz bei gemeinsamen Abschiebungen. Die beiden Staaten werden zu diesem Zweck einer "Clearingstelle" einrichten. Der österreichische Innenminister Schlögel berichtete, daß auch der deutsche Innenminister Otto Schily Interesse für das Projekt angemeldet habe. Noch größeres Interesse habe Bayerns Innenminister Beckstein gezeigt. Die von den Ländern des künftigen Abschiebeverbunds gemeinsam finanzierte Stelle soll Charterflüge organisieren, die Abzuschiebende in den Teilnehmerstaaten des Verbundes bei Zwischenlandungen aufsammeln und dann zusammen ausfliegen.

Das gemeinsame Interesse der Abschiebeverbundländer an Charterflügen dürfte nicht zuletzt in der gemeinsamen Erfahrung der drei beteiligten Innenminister zu sehen sein, von denen jeder nach Todesfällen bei gewaltsamen Abschiebungen in die Kritik geraten ist. So starb bereits am 4. März 1999 der 27-jährige Palästinenser Khaled Abuzarifeh im Lift auf dem Weg zum Flugzeug in Zürich in Begleitung von drei Polizisten, nachdem er zuvor von einem Arzt als reisetauglich bezeichnet worden war. Am 1. Mai 1999 starb der aus Österreich abgeschobene 25-jährige Nigerianer Marcus Omofuma in einem Flugzeug der bulgarischen Balkan-Air, nachdem ihm u.a. der Mund verklebt worden war. Am 29. Mai 1999 starb der 30-jährige Sudanese Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb an Bord einer in Frankfurt/Main gestarteten Lufthansa-Maschine, nachdem man ihn gefesselt, ihm einen Motorradhelm aufgesetzt und beim Start der Maschine seinen Kopf nach unten gedrückt hatte. Charterflüge reduzieren die Wahrscheinlichkeit, daß es für solche Vorgänge Zeuginnen oder Zeugen gibt, ganz erheblich. Wie bereits in früheren Infomappen berichtet, hat der Tod einer Nigerianerin bei einer Abschiebung aus Belgien im September 1998 zu Erwägungen geführt, künftig auch mit kleineren Geschäftsflugzeugen auszufliegen, in denen dann nur die Abzuschiebenden und Sicherheitspersonal wären. Da die Bundesrepublik Deutschland auch eng mit den Benelux-Staaten bei Abschiebungen kooperiert, sind alle Varianten auch bei Abschiebungen aus Deutschland denkbar. Eine weitere Privatisierung der Risiken bei Abschiebungen ist in der Ausgestaltung von Rückübernahmeabkommen zu sehen, die Sicherheitsbegleitung durch das Personal des Abschiebungsziellandes vorsehen.

Nach Berichten verschiedener schweizer Zeitungen von Ende Mai 1999 haben aufgebrachte Passagiere eines SWISSAIR-Fluges nach Kinshasa einen gefesselten Asylsuchenden befreit und die den Flug begleitenden schweizer Polizeibeamten angegriffen. Der befreite Kongolese wurde nach seiner Rückkehr in die Schweiz auf freien Fuß gesetzt.
Mehrere Länderinnenministerien haben offensichtlich Ende Juni hinsichtlich der aufenthaltsrechtlichen Verfahrensweise bei Personen aus Bosnien und Herzegowina ihren Ausländerbehörden mitgeteilt, daß die letzte IMK keine neuen Vorgaben gemacht hat. Nachdem jedoch der Flugverkehr nach Bosnien und Herzegowina keinen nennenswerten Beschränkungen unterliegen, seien bestehende Ausreiseverpflichtungen bis Ende des Sommers diesen Jahres durchzusetzen.
Ein Nachspiel hat die vom Bayerischen Innenministerium angeordnete Massenvorführung und "Massenidentifizierung" von Flüchtlingen aus afrikanischen Staaten, die Mitte März in einer staatlichen Sammelunterkunft in München durchgeführt wurde. Der togoische Botschafter hatte Rechtsbeiständen von Asylsuchenden aus seinem Land bei dieser Gelegenheit den Zugang verwehrt. Die Räume der Asylunterkunft wurden für die Dauer der Tätigkeit als exterritoriales Gebiet behandelt. In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die bayerische Landtagsabgeordnete Elisabeth Köhler wird nun klargestellt, daß per ordre de mufti keine amtliche Mission im Sinne des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen irgendwo in Deutschland errichtet werden kann. Die Räume der Asylbewerberunterkunft waren deshalb nicht exterritorial. Es galten weiter die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und des Bundeslandes.

Mit Schreiben vom 1. Juni 1999 widerspricht der UNHCR dem Eindruck, die Sammelvorführung sei mit dem UNHCR abgesprochen worden. UNHCR sei zu keinem Zeitpunkt seitens der die Abschiebung vorbereitenden Behörden kontaktiert oder um eine Einschätzung gebeten worden.

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat diese Erkenntnisse in einer Pressemitteilung mit konkreten Forderungen an das Bayerische Innenministerium verbunden. Jedenfalls dürfte feststehen, daß es zwar Wanderbaustellen auf der Autobahn und Wanderkirchenasyl gibt, nicht aber exterritoriale togoische Wanderbotschaften.

Anlage Nr. 11:
Þ Schreiben des Auswärtigen Amtes / Achim Schillen an Elisabeth Köhler (252KB)
Schreiben des UNHCR vom 1. Juni 1999 an das Bayerische Staatsmini- sterium des Innern
Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag vom 19. Juli 1999: "Beckstein kalt erwischt: Rechte mißachtet, Ausschuß belogen, UNHCR mißbraucht"
Mit Erlaß vom 15. Juli 1999 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Ausländerbehörden gebeten, bis zur Vorlage eines ergänzenden Lageberichtes zur Republik Kongo und der weiteren Entscheidung des Innenministers im Hinblick auf einen möglichen Abschiebungsstopp von Abschiebungen abzusehen. Der schleswig-holsteinische Flüchtlingsrat begrüßt dies in einer Pressemitteilung.

Anlage Nr. 12:
Þ Schreiben des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 15. Juli 1999: Abschiebungen in die Demokratische Republik Kongo (156KB)
Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein vom 16. Juli 1999: "Flüchtlingsrat begrüßt Zurückhaltung des Innenministeriums bei Abschiebungen in den Kongo"
Eine neue Lageanalyse für Asylsuchende aus der Türkei hat die schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) am 2. Juli 1999 veröffentlicht und auf die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen hingewiesen.

Anlage Nr. 13:
Þ Kurdistan Rundbrief 14/pdf/99, S. 10: "Asylsuchende aus der Türkei" (363KB)
Zwei Arbeitskreise der SPD-Landtagsfraktion in Bayern haben sich in einem Brief an den Bundesinnenminister für eine deutliche Wende in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik eingesetzt und an die Passagen der Koalitionsvereinbarung zum eigenständigen Ehegattenaufenthaltsrecht, zur Härtefallregelung und zu einer Altfallregelung erinnert.

Anlage Nr. 14:
Þ Schreiben der Bayern SPD Landtagsfraktion vom 14. Juli 1999 an Bun desinnenminister Otto Schily: "Ausländer- und Flüchtlingspolitik" (217KB)
Die Stagnation in Sachen Altfallregelung kritisiert auch der Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit in einem Schreiben vom 24. Juni 1999. Er schlägt eine Änderung von § 100 AuslG für eine Altfallregelung und des § 30 AuslG für eine Härtefallregelung mit dem Ziel des Inkrafttretens zum 1. Januar 2000 vor.

Die Verschleppung der Altfallregelung in der Innenministerkonferenz führt dazu, daß zunehmend die potentiell Begünstigten abgeschoben werden. Daß vor der parlamentarischen Sommerpause kein Gesetzentwurf mehr eingebracht worden ist, deutet möglicherweise darauf hin, daß sich die Bundestagsfraktion der SPD überwiegend darauf verläßt, daß ein Konsens bei der nächsten turnusmäßigen Innenministerkonferenz zu erreichen sein wird. Der 1. Januar 2000 ist für die von Abschiebung Bedrohten ein sehr weit entfernter Termin.

Zögerlich hat sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz in einem Schreiben vom 8. Juni 1999 an die Arbeitsstelle für den Dienst in den Gemeinden in Kassel geäußert und darauf hingewiesen, daß gegenwärtig keine Veranlassung bestehe, eine gesetzliche Altfallregelung auf den Weg zu bringen. Selbst wenn die Bemühungen der entsprechenden Arbeitsgruppe auf Ministerebene scheitern sollten, werde zwar geprüft, mit welchen Inhalten eine gesetzliche Regelung möglich wäre. Aber auch hier sei zu bedenken, daß eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Demgegenüber hat der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Rezzo Schlauch in einem Schreiben an PRO ASYL vom 27. Mai 1999 mitgeteilt, wenn es im Juni nicht zu einer Regelung komme, müsse aus der Sicht seiner Partei eine gesetzliche Initiative ergriffen werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat zum Thema der Problematik der Beihilfe zur unerlaubten Einreise beziehungsweise zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländer durch Taxifahrer eine Klarstellung veröffentlicht, die in der Praxis keine ist. Nur ganz eindeutige Fälle, in denen der Taxifahrer vorsätzlich gehandelt habe, führten zu einer Verurteilung. Äußerungen, Taxifahrer würden sich allein mit der Beförderung von Ausländerinnen und Ausländern der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen, seien unsachlich und "geeignet, Taxifahrer zu ausländerfeindlichem Verhalten zu bestimmen. Das kann nicht ohne meinen Widerspruch bleiben."

Anlage Nr. 15:
Þ Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 3. Juni 1999 (73KB)
Im Mai 1999 hat der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) eine aktuelle Position bezüglich jener Gruppen von Personen aus Bosnien und Herzegowina, die weiterhin internationalen Schutzes bedürfen veröffentlicht.

Anlage Nr. 16:
Mit Datum vom 15. Juni 1999 an die Innenministerien der Länder und weitere Behörden bittet das Auswärtige Amt, eine Ergänzung zum Lagebericht zu Bosnien und Herzegowina vom 12. Mai 1999 zur Kenntnis zu nehmen: "Inzwischen (Stand 10.6.1999) wurden alle Rückkehrprojekte in der RS wieder aufgenommen. Die Rückkehr von Minderheiten ist zumindestens in die West-RS wieder möglich."
Die FDP hat die Abschaffung der Arbeitserlaubnispflicht für ausländische Arbeitskräfte gefordert. Diese Lösung soll nach Auffassung des FDP-Bundestagsabgeordneten Dirk Niebel auch für Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge gelten.

Anlage Nr. 17:
Die zeitweilig unübersichtliche Debattenlage um die Lageberichte des Auswärtigen Amtes belegen einige Zeitschriftenartikel von Mitte Juli. Sollten tatsächlich die an die deutschen Auslandsvertretungen abgeordneten Bediensteten des Bundesamtes an der Abfassung der Lageberichte in keiner Weise mehr beteiligt werden und ihre Abordnungen beendet werden, so wäre dies ein Schritt in die seit langem geforderte Richtung einer größeren Objektivität der Lageberichte. Nagelprobe ist der seit langem fällige Lagebericht zur Türkei. Wie die TAZ berichtet, hat ein Sprecher des Auswärtigen Amtes zugesichert, daß die gemeinsame Dokumentation des Niedersächsischen Flüchtlingsrates und PRO ASYL "Von Deutschland in den türkischen Folterkeller" – Zur Rückkehrgefährdung von Kurdinnen und Kurden" bezüglich jedes einzelnen geschilderten Falles ernst genommen werde und in den neuen Lagebericht Türkei einfließe. Daß die NGOs mit begründeter Skepsis in den Dialog mit dem Auswärtigen Amt eintreten, zeigt eine Stellungnahme von amnesty international.


Anlage Nr. 18:
Þ Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 1999: "Flüchtlingspolitik: Auswärti- ges Amt will seine Lageberichte überarbeiten" (72KB)
Der SPIEGEL, Nr. 28/99: "Asyl: Folter oder Willkür" (330KB)
amnesty international, Referat für politische Flüchtlinge: Presseerklärung vom 14. Juli 1999 (260KB)

Die argumentative Not hinsichtlich der Lageberichte, in die die Bundesregierung geraten ist, belegt deren Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS zur Bewertung der Lage im Kosovo durch das Auswärtige Amt. Stillschweigend davon auszugehen, daß Gerichte eventuell veränderte Lageberichte ihrer Rechtsprechung nicht mehr zugrunde legen, wird für das Auswärtige Amt künftig nicht mehr so leicht möglich sein. Auch wird man fast ein Jahr nach der rot-grünen Regierungsübernahme in Zukunft nicht mehr problematische Lageberichte damit legitimieren können, es handele sich um eine Fortschreibung eines Textes aus den Zeiten der Regierung Kohl.

Anlage Nr. 19:
Þ Bundestagsdrucksache 14/pdf/1119: "Bewertung der Lage im Kosovo durch das Auswärtige Amt" (86KB)
Wieder einmal eine unsägliche VG-Entscheidung zur Beschaffenheit und Ausgestaltung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, diesmal vom VG Hamburg. Im Beschluß vom 17. März 1999 (AZ.: 5 VG 887/99) argumentiert die Kammer, daß Bundes- bzw. Landesgesetze, die Regelung über die Mindestgröße von Wohn- oder Schlafräumen beinhalten, keine rechtlich verbindlichen Maßstäbe für Gemeinschaftsunterkünfte abgeben könnten. Die Unterbringung von Asylantragstellern erfolge nur zu einem vorübergehenden Zweck. Auch die in der Gaststättenverordnung in § 6 Abs. 2 genannten Mindestgrößen für Schlafräume (Einbettzimmer: 8m², Mehrbettzimmer: jedes weitere Bett 4m²) seien, obwohl Schlafräume in solchen Beherbergungsbetrieben ebenfalls nicht dem "Wohnen im Sinne einer dauernden Heimstatt" dienten, nicht für Asylbewerberunterkünfte geeignet. Deshalb gebe es für die Behörden einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum, der nur durch das Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde und Wahrung der körperlichen Integrität begrenzt sei. Asylsuchende müßten die im Asylverfahrensgesetz getroffene gesetzgeberische Grundentscheidung für eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften hinnehmen, da ihnen vor Augen geführt werde, daß sie allein durch die Stellung eines Asylantrags kein unbeschränktes Aufenthaltsrecht erhalten hätten. Im in Frage stehenden Fall ging es um eine Belegung der Zimmer mit insgesamt fünf bzw. sechs Personen in Räumen von etwa 25 - 30 m² Fläche. Somit entfielen auf jeden Benutzer etwa 5m². Eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder Verletzung der Menschenwürde "kann darin aber ersichtlich nicht erblickt werden, zumal auch angenommen werden darf, daß noch in der jüngsten Vergangenheit Millionen von Flüchtlingen in Europa oft jahrelang in ähnlich beengten Verhältnissen, aber mit ungünstigerer Ausstattung gelebt haben und die Lebensbedingungen, die den Antragstellern hier Anlaß zur Beanstandung geben, über dem Standard ihrer Herkunftsländer liegen dürften." Maßstab ist also nach Auffassung des VG Hamburg nicht das Gaststättengesetz des Jahres 2000 sondern die Nachkriegszeit und der Standard der Herkunftsländer. Manche Betreiber werden dies als Aufforderung verstehen, Slums auf Kosten der öffentlichen Hand zu betreiben. Gerade die existierenden Unterkünfte der Hansestadt standen im letzten Jahr im Zentrum heftiger Kritik.

Bestimmend für die Zumutbarkeit der Wohnsituation sei darüber hinaus, so das VG Hamburg, daß in der Unterkunft Gemeinschaftseinrichtungen in ausreichender Zahl vorhanden sind. Das Gericht sei sich bewußt, daß die Antragsteller in ihrer persönlichen Lebensführung dadurch nicht unerheblich eingeschränkt werden, daß sie ihren Wohn- und Schlafraum mit vier bzw. fünf weiteren Personen teilen müßten. Das sei jedoch hinnehmbar und werde dadurch abgeschwächt, daß die Zimmerbewohner ungefähr der gleichen Altersgruppe angehörten und es sich bei jungen Männern aus Afghanistan, Ägypten, Sri Lanka und Bosnien "zwar um unterschiedliche, jedoch nicht von vornherein unverträgliche Nationalitäten" handele. Der haarsträubenden Konstruktion der "unverträglichen Nationalitäten" setzt das VG noch eins drauf: Der "Quartiermeister" habe dem Gericht gegenüber versichert, daß eine Belegung der Zimmer mit Asylsuchenden aus Schwarzafrika vermieden werde. Es folgen komplizierte Ausführungen zum Zusammenhang von Konfliktpotential und Glaubenszugehörigkeit: "Daß schließlich die jetzigen und künftigen Mitbewohner der Antragsteller nicht die gleiche Glaubenszugehörigkeit haben, dürfte sich ebenfalls nicht als wesentlicher, den Antragstellern nicht zumutbarer Nachteil ausnehmen. Insoweit ist zum einen zu bedenken, daß die jungen Männer, die aus Afghanistan, Bosnien und Ägypten stammen, vermutlich dem Islam angehören, während lediglich der oder die Asylbewerber aus Sri Lanka Buddhisten sein dürften; daß sich die Angehörigen dieser Religionsgemeinschaften zumindest tolerieren, ist indes anzunehmen. Zum anderen ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen – und diesen Aspekt erachtet das beschließende Gericht als den bedeutsameren – , daß sich jedenfalls nicht Moslems und Christen bzw. Buddhisten und Christen ein Zimmer teilen müssen."

Das Gericht fährt mit Erwägungen fort: Die Antragsteller hätten tagsüber auch die Möglichkeit beispielsweise in die Küche auszuweichen. Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit könnten sie sich auf die Terrasse und in das Freigelände zurückziehen. Das findet das Gericht allerdings auch in Ordnung so: "Das beschließende Gericht vererkennt nicht, daß der Zuschnitt und die räumliche Aufteilung der Gemeinschaftsunterkunft den Antragstellern letztlich keinen Raum für einen Rückzug ‘in die eigenen vier Wände’ läßt und ihnen damit eine eigenverantwortliche und selbstgestaltete Lebensführung – wenn überhaupt – nur sehr eingeschränkt möglich ist. Die Gemeinschaftsunterkunft erweist sich indes nicht als eine Wohnung im Sinne einer Heimstatt oder Häuslichkeit. Sie stellt sich vielmehr als eine vorübergehende Unterbringung dar, die den Antragstellern ein angemessenes und menschenwürdiges Obdach bieten soll. Allein die fehlende Rückzugsmöglichkeit rechtfertigt deshalb nicht den Schluß, die Unterkunft sei menschenunwürdig. Im übrigen unterscheidet sich die Situation der Antragsteller, werden in ihre Zimmer noch eine bzw. noch zwei weitere Personen eingewiesen, insoweit auch nicht von dem Zustand, dem sie bislang ausgesetzt sind und – soweit ersichtlich – klaglos hingenommen haben. Auch bei einer Belegung der Zimmer mit vier Personen verbleibt den Antragstellern letztlich keine Privatsphäre..."

Man wüßte wirklich gerne, wieviel Quadratmeter die Wohnung eines Richters, der einen solchen Beschluß zu verantworten hat, "im Sinne einer Heimstatt oder Häuslichkeit" hat. Aber selbstverständlich hat ein Richter letztlich eine Privatsphäre – im Unterschied zu Asylsuchenden.
Im Wust der Parlamentsdrucksachen fast verschwunden wären auch die denkwürdigen Anfragen des CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten Benno Zierer während des Kosovo-Krieges. Laut Bundestagsdrucksache 14/pdf/1013 fragt er zunächst. "Kann die Bundesregierung bestätigen, daß aus dem Kosovo derzeit nicht nur Alte, Kranke und Schwangere zu uns kommen, sondern auch zahlreiche junge und arbeitsfähige Kosovo-Albaner?"

Was Herr Zierer meint, wird in der nächsten Frage schon deutlicher: "Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß kriminelle Kosovo-Albaner als ‘Kriegsopfer’ oder als ‘Flüchtlinge’ nach Deutschland kommen und hier Straftaten begehen, und welche präventiven Gegenmaßnahmen sieht die Bundesregierung als sinnvoll an?" Die parlamentarische Staatssekretärin Cornelie Sonntag-Wolgast antwortet hierzu freundlich defensiv: "Diese Menschen sollten angesichts ihres Schicksals als Vertreibungsopfer nicht von vornherein als potentielle Straftäter diskriminiert werden." Nicht von vornherein?

MdB Zierer stößt nach mit der dritten Frage: "Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, beim Bundesminister des Innern vorübergehend eine zentrale Stelle für Bund, Länder und Gemeinden einzurichten, deren Aufgabe allein die Auswertung der Zahl der Strafanzeigen und staatsanwaltschaftlichen Anklagen ist, die in Deutschland gegen solche Kosovo-Albaner erstattet bzw. erhoben worden sind, die seit März/April 1999 als ‘Kriegsopfer’ oder als ‘Flüchtlinge’ in unser Land gekommen sind?" Die konsequente Verwendung der Anführungszeichen und der Vorschlag machen deutlich, worum es dem Abgeordneten geht: um Stigmatisierung.

Nächste Frage des Abgeordneten Benno Zierer: "Ist es vor dem Hintergrund einer wahrscheinlich hohen Zuwanderung aus dem Kosovo nach Deutschland jetzt, schon absehbarer späterer Probleme, bei der Durchführung der Rückführung aus Deutschland in das ehemalige Jugoslawien und einschlägiger polizeilicher Erfahrungen mit der oftmals zu beobachtenden besonders aggressiven Energie krimineller Albaner nicht tatsächlich besser, über ein bestimmtes Quo-rum hinaus konsequent keine weiteren Personen in Deutschland aufzunehmen, sondern den Menschen heimatnah im ehemaligen Jugoslawien selbst und damit vor Ort alle erdenkliche Hilfe materieller und immaterieller Art zuteil werden zu lassen?" Wir erlauben uns eine Gegenfrage: "Ist es vor dem Hintergrund eines wahrscheinlich hohen Zustimmungsgrades zu solchen Demagogien in der CDU/CSU-Fraktion, jetzt schon absehbarer Probleme, eine Entschuldigung von Herrn Zierer oder anderen zu erhalten und einschlägiger Erfahrungen mit der oftmals zu beobachtenden besonders aggressiven Energie, solche "Fragen" aus dem Parlament heraus noch an die Stammtische zu tragen, nicht tatsächlich besser, über eine bestimmte Minimalverpflichtung hinaus solchen Fragestellern im Parlament keine weitere Antwort zu geben?"
Das Institut für Gesellschaftspolitik an der Hochschule für Philosophie in München hat gemeinsam mit dem Flüchtlingsdienst der Jesuiten eine erste umfassende Studie zur Lebenssituation sogenannter Illegaler vorgelegt. Die Studie wurde von Jörg Alt verfaßt und ist im Von Loeper Literaturverlag, Karlsruhe, erschienen. Am Beispiel der Stadt Leipzig bietet der Bericht einen Einblick in die Lebenswirklichkeit der "Illegalen". In Interviews kommen auch die Betroffenen selbst zu Wort und ihre Situation in einem abweisenden Land. Titel: Jörg Alt, Illegale in Deutschland – Forschungsprojekt zur Lebenssituation "illegaler" Migranten in Leipzig. Preis DM 49,80. Ergänzend ist eine Ergebniszusammenfassung und ein Materialienband auf CD-ROM zum Preis von DM 10,- erschienen.

Anlage Nr. 20:
Kurzportrait: Der Informationsverbund Asyl (120KB)
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