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Infomappe Nr. 13 - Juli 1999 |
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![]() | Anläßlich des Todes des 30-jährigen Sudanesen
Aamir Omar Mohamed Ahmed Ageeb hat die Zeitschrift 'Betrifft JUSTIZ'
(Nr. 58-Juni 1999) ein Interview mit dem Frankfurter Arzt und
Psychotherapeuten Claus Metz geführt und unter dem Titel
"Plötzlicher Gewahrsamstod - ein 'verschleiertes'
Phänomen?" veröffentlicht. | ||
![]() | Aus dem selben Anlaß hat der leitende Polizeiarzt in
Hessen, Prof. Dr. Berndt, eine aktuelle Problembeschreibung
zum Phänomen des plötzlichen Todes bei Festnahmen
oder Transporten durch das sogenannte positional-asphyxia-Phaenomen
gegeben. Der Kenntnisstand der hessischen Bereitschaftspolizei
war schon zuvor hinsichtlich der geschilderten Sachverhalte besser
als der des Bundesgrenzschutzes. | ||
![]() | Sieben Abschiebungshäftlinge aus Guinea haben Beamten des Bundesgrenzschutzes vorgeworfen, sie bei einem gescheiterten Abschiebungsversuch nach Guinea/Conakry im März 1999 mißhandelt, geschlagen und durch rassistische Äußerungen eingeschüchtert zu haben. Die IGFM hat die Aussagen der Betroffenen dokumentiert. Ein Bericht der Frankfurter Rundschau vom 25. Juni 1999 zeigt, daß sich die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesgrenzschutzes auch nach dem Frankfurter Todesfall nicht verändert. Ein Sprecher des BGS: "Wie so häufig, wenn Beamten etwas vorgeworfen wird, stellt sich meistens heraus, daß die Anschuldigungen haltlos waren." Was zu beweisen war. Am 30. Juni 1999 wurden die Abschiebungshäftlinge aus Guinea gemeinsam mit weiteren erneut trotz laufender Ermittlungsverfahren und anhängiger Petition mit einer Maschine der Fluggesellschaft Air Holland nach Guinea abgeschoben. Ihr momentaner Aufenthaltsort soll unbekannt sein. Nach Angaben des Vereins "Hilfen für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V." hatte die Zentrale Ausländerbehörde Dortmund bereits Anfang Mai 1999 guineischen Konsularmitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie dem aus Guinea angereisten Polizeichef Mamadou Camara anläßlich einer Vorführung der Flüchtlinge in den Räumen der ZAB Einsicht in die Asylakten gewährt. | ||
![]() | Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
hat den Vorgriffserlaß auf eine mögliche Altfallregelung
in einen rechtsförmlichen Abschiebungsstopp gemäß
§ 54 AuslG umgewandelt, damit das Warten der potentiell Betroffenen
bis zur IMK im November auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt
ist. Jugoslawische und vietnamesische Staatsangehörige sind
nicht ausgenommen. | ||
![]() | Der Freistaat Bayern kassiert seit kurzem Asylsuchende ab,
die den Bezirk ihrer Aufenthaltsgestattung verlassen wollen und
hierfür eine Genehmigung nach § 58 AsylVfG beantragen.
Mit der Praxis solcher Gebührenerhebung durch Ausländerbehörden
für Reiseerlaubnisse setzt sich Rechtsanwalt Hubert Heinhold
in einem Beitrag für den Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates
(Nr. 67 - Mai/Juni 1999) auseinander. | ||
![]() | Die Bundesregierung hält an dem Rückübernahmeabkommen
mit der Bundesrepublik Jugoslawien fest. Dies geht aus der
Beantwortung einer Anfrage der PDS (Bundestagsdrucksache 14 /
1092) hervor. Das Ansinnen, das Rückübernahmeabkommen
mit dem Milosevic-Regime, das bislang überwiegend Kosovo-Albanerinnen
und -Albaner betraf zu kündigen, wird wie folgt beantwortet:
"Gegenwärtig finden keine Abschiebungen nach Jugoslawien
statt. Die Kündigung hätte somit keine praktischen Auswirkungen.
Die politische Signalwirkung einer Kündigung würde allerdings
auf eine indirekte Bestätigung der serbischen Vertreibungspolitik
hinauslaufen, da mit der Kündigung des Rückübernahmeabkommens
auch die Pflicht der jugoslawischen Regierung in Frage gestellt
wird, die eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen.
Gleichzeitig ist festzuhalten, daß der Zeitpunkt einer eventuellen Wiederaufnahme der Rückführungen nach Jugoslawien entsprechend dem Rückübernahmeabkommen direkt abhängig ist von der Aufhebung der Sanktionen der EU gegenüber Jugoslawien, speziell der Aufhebung des Flugembargos. Somit wird das deutsch-jugoslawische Rückübernahmeabkommen erst nach einer politischen Lösung des Kosovo-Konfliktes, die auch die Einhaltung der Menschenrechte sichern soll, wieder zur praktischen Anwendung kommen. Im übrigen würde eine Kündigung des Rückübernahmeabkommens die Wiederaufnahme der Rückführung selbst solcher Personen nach Jugoslawien erheblich erschweren, wenn nicht unmöglich machen, für die selbst nach gegenwärtigem Stand kein Schutzbedürfnis besteht (zum Beispiel Nichtkosovaren und Straftäter). Angesichts der rund 180.000 ausreisepflichtigen jugoslawischen Staatsangehörigen, die sich gegenwärtig in Deutschland aufhalten, ist die Notwendigkeit, auch künftig zwangsweise Rückführungen nach Jugoslawien durchzuführen, offensichtlich. Die Möglichkeit der Modifizierung des Abkommens oder seines Durchführungsprotokolls im Lichte einer künftigen politischen Lösung der Kosovokrise ist auch ohne Kündigung gegeben." Abgesehen von der Tatsache, daß die Kündigung des Rückübernahmeabkommens keineswegs die völkerrechtliche Pflicht der jugoslawischen Regierung in Frage stellt, die eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen, werden die vielfach instrumentalisierten Kosovo-Albanerinnen und -Albaner hier schon wieder zu Objekten der Politik gemacht. Sie müssen als "Signal" herhalten. Im übrigen zeigt die Antwort der Bundesregierung, daß der Bestand an Rückübernahmeabkommen offensichtlich jede politische Krisensituation und jedes politische Regime in den zur Rückübernahme verpflichteten Ländern überlebt. Es handelt sich um Verträge auf Vorrat, deren Kündigung praktisch undenkbar ist, denn nach der von der Bundesregierung vertretenen Auffassung lassen sie sich ohnehin je nach politischer Opportunität auf Eis legen oder modifizieren. | ||
![]() | Die Innenministerkonferenz vom 28. Juni 1999 in Bonn
hat eine Konzeption zur Ausgestaltung der Wiederaufbauhilfe,
der Rückkehr und der Beteiligung an einer internationalen
Polizeitruppe im Kosovo beraten und gebilligt.
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![]() | Das Berliner Amt des UNHCR hat als Reaktion auf die
IMK darauf hingewiesen, daß mit der Durchführung von
Rückkehrprogrammen für Kosovo-Albanerinnen und -Albaner
aus Deutschland erst im Frühling des Jahres 2000 begonnen
werden sollte. Über massive Klagen von Kosovo-Flüchtlingen berichtet die Süddeutsche Zeitung vom 30. Juni 1999 aus einer Sammelunterkunft in München. | ||
![]() | Wie sich aus einem Abschiebungshaftbeschluß des Landgerichtes
Darmstadt - 23. Zivilkammer - Beschwerdekammer - vom 19. März
1999 (Az.: 23T 82/99 - 29 XIV 400/99) ergibt, hat die Kammer aufgrund
ausführlicher Nachforschungen festgestellt, daß eine
Rückführung algerischer Staatsangehöriger,
die keine Papiere, Pässe oder Kopien hiervon besitzen,
regelmäßig nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgen
kann. Im konkreten Fall wurde die Verlängerung der Abschiebungshaft
deshalb aufgehoben. | ||
![]() | Die neue Hessische Landesregierung hat die bisherige
Praxis, dergemäß abgelehnte Asylsuchende, die sich
mit Petitionen an den Landtag wandten, bis zum Abschluß
der Prüfung nicht abgeschoben wurden, abgeschafft. Petitionen
schützen jetzt nur noch 2 Monate vor der Abschiebung.
Der Druck auf die berichterstattenden Ausschußmitglieder
wächst. Die Frankfurter Rundschau vom 25. Juni 1999 berichtete
über die Neuregelung. | ||
![]() | Widersprüchliche Meldungen gibt es zu dem seit langem
erwarteten Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei.
Während die Presseagentur afp am 4. Juni 1999 meldete, das
Auswärtige Amt bearbeite derzeit den als vertraulich eingestuften
Bericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage und die aktualisierte
Fassung solle Behörden und Gerichten sobald wie möglich
zugehen, berichtete der SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 26/99 über
Überlegungen im Auswärtigen Amt, auf die Erstellung
solcher Lageberichte generell zu verzichten und auf die Berichte
von UNHCR zu verweisen. | ||
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