| PRO
ASYL Infonetz Asyl |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Recherchebericht der FFM zur Situation von aus Deutschland rückgeschobenen Flüchtlingen und MigrantInnen in der Tschechischen Republik - Hintergrundbericht - (ohne Anmerkungen) 1. Grenzkontrolle und Grenzsicherung nach dem Willen der Europäischen Union ***2. Das deutsch-tschechische Rückübernahmeabkommen ***3. Zunahme der Transitmigration durch die Tschechische Republik? ***4. Rückgeschoben in die Tschechische Republik ***6. Balková - das erste Abschiebegefängnis in der Tschechischen Republik ***7. Asylverfahren in der Tschechischen Republik ***8. Zusammenfassung ***Berlin, 15.6.1999 FFM, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin Tel.: 030-6935670 / Fax.: 6938318 Der folgende Bericht ist das Ergebnis der viertägigen Recherchefahrt (4.5.99 bis 7.5.99) einer FFM-Delegation in die Tschechische Republik. Er beruht auf Gesprächen und Interviews, die auf dieser Reise geführt wurden. Außerdem enthält er Eindrücke der Besichtigungen des ersten eigenständigen Abschiebegefängnisses der Tschechischen Republik in Balková und eines Flüchtlingslagers in der Nähe der deutschen Grenze. Des weiteren sind in diesen Bericht Informationen aus umfangreichen Materialien eingeflossen, die zum größten Teil ebenfalls auf der Reise zusammentragen werden konnten. Am 14.5.99 veröffentlichten wir erste Ergebnisse der Recherchefahrt in Form eines Kurzberichts (siehe Anhang). Die folgenden Seiten beziehen sich auf diese Kurzdarstellung und sind als ergänzende Hintergundinformation zu verstehen. 1. Grenzkontrolle und Grenzsicherung nach dem Willen der Europäischen Union Darüber, wieviele Flüchtlinge und MigrantInnen sich illegal in der Tschechischen Republik aufhalten, gibt es naturgemäß nur Schätzungen. Die Rede ist immer wieder von rd. 200.000 Menschen. Dabei sollen es sich vor allem um ukrainische und weißrussische Bauarbeiter, russische und chinesische HändlerInnen sowie - v.a. in den Grenzgebieten zu Deutschland - um vietnamesiche KleinhändlerInnen handeln. Weiter wird allgemein angenommen, dass viele Flüchtlinge und MigrantInnen das Land als Transitstrecke nutzen, um über die österreichische oder deutsche Grenze in die Länder der Europäischen Union zu gelangen. Die Tschechische Republik unterhält mit allen angrenzenden Ländern und allen Staaten der ehemaligen Sowjetunion, einschließlich Kuba, einen visafreien Reiseverkehr. Für Staatsangehörige dieser Länder gilt, dass sie als TouristInnen einreisen können und sich für sechs Wochen legal aufhalten dürfen. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sie formal eine Aufenthaltsverlängerung bei der Fremden- und Grenzpolizei beantragen. Staatsangehörige anderer Länder, für die keine visafreie Einreise besteht, können sich in den meisten Fällen direkt an der Grenze ein Touristenvisum ausstellen lassen. Es wird angenommen, dass 90% derjenigen, die versuchen, illegal die deutsche oder österreichische Grenze zu überqueren, legal in die Tschechische Republik eingereist sind. Denjenigen, denen die legale Einreise verwehrt ist, versuchen zum überwiegende Teil heimlich über die slowakische Grenze in die Tschechische Republik zu gelangen. Vor allem die Grüne Grenze des slowakisch-tschechische Grenzabschnitts scheint für heimliche GrenzgängerInnen kein großes Problem darzustellen. Dies wird indirekt auch von der tschechischen Fremden- und Grenzpolizei bestätigt, die anführt, dass eine systematische Kontrolle aufgrund der Unübersichtlichkeit des Geländes nur mit sehr hohem Aufwand zu organisieren sei. In unmißverständlicher Sprache wird denn auch die tschechische Regierung von der EU-Kommission kritisiert. So ist dem jüngsten Kommissionsbericht "über die Fortschritte der Tschechischen Republik auf dem Weg zum Beitritt" zu entnehmen, dass im Bereich Justiz und Inneres "keine echten Fortschritte zu verzeichnen" seien. Das Fortschrittstempo bei der Angleichung an den Besitzstand der Union hätte sich gar "erheblich verlangsamt". Um die EU-Standards in Zukunft erfüllen zu können, wird eine "effizientere Grenzverwaltung und [die] Annahme neuer Rechtsvorschriften in den Bereichen Asyl und Einwanderung, einschließlich der Angleichung der Visapolitik" gefordert. Die Einführung von Visabestimmungen und eine den Schengenkriterien entsprechende Überwachung der tschechisch-slowakischen Grenze sind Forderungen, die der tschechischen Regierung große Schwierigkeiten bereiten. Um mit den derzeitigen Visabestimmungen der EU in Einklang zu kommen, müsste die tschechische Regierung mit 11 Ländern Visabestimmungen einführen, deren Staatsangehörige bisher visafrei einreisen dürfen. Dies gilt neben Rumänien, Bulgarien, der Ukraine und Russland, mit denen die Tschechische Republik den visafreien Reiseverkehr aufgrund enger Handelsbeziehungen aufrecht erhalten möchte, auch für die Slowakei, dem Land, von dem sich die Tschechische Republik erst 1993 aus der gemeinsamen Konföderation gelöst hat. Insbesondere im Falle der Slowakei scheint die tschechische Regierung entschlossen zu sein, die visafreie Einreise verteidigen zu wollen. 2. Das deutsch-tschechische Rückübernahmeabkommen Deutschland und die Tschechische Republik unterzeichneten im Oktober 1994 ein Rückübernahmeabkommen, das am 1.1.1995 in Kraft trat. Darin verpflichten sich beide Seiten, eigene Staatsangehörige und "Drittstaatsangehörige" im Falle einer nachgewiesenen illegalen Einreise zurückzunehmen. Die Verhandlungen zu diesem Abkommen hatten bereits Ende 1992 begonnen. Teilnehmer des Verhandlungsprozesses berichten nachträglich, dass die "lange Verhandlungsdauer [...] insbesondere auf die Sorge der tschechischen Seite zurückzuführen [ist], durch den Vertragsabschluß mit einer sehr großen Zahl von rückgeführten Drittstaatsangehörigen konfrontiert zu werden." Streitfragen waren dabei insbesondere die Festschreibung der Mittel zum Nachweis und zur Glaubhaftmachung einer Einreise über die deutsch-tschechische Grenze, die Frage, wie lange die jeweilige Seite "Drittstaatsangehörige" zurücknehmen muß und die Höhe der von Deutschland zu leistenden Kompensationszahlungen. Mit dem Abkommen einigte man sich darauf, dass folgendes als Nachweis einer Einreise über die tschechische Republik gilt: Aus- und Einreisestempel in den Reisdokumenten, Flugtickets und Bescheinigungen oder Rechnungen, die beweisen, dass sich die betreffende Person in der Tschechischen Republik aufgehalten hat. Liegen keine Beweise vor, so gelten als Mittel der "Glaubhaftmachung" Eisenbahntickets für internationale Verbindungen, Ort und Umstände des Aufgriffs und die Aussagen von dritten Personen. In etwa 90 % der Fälle wird ein sogenanntes "formloses Rückübernahmeverfahren" angewandt. Dies ist dann möglich, wenn das Ersuchen auf Rückübernahme einer festgenommenen Person innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach der "rechtswidrigen Einreise" gestellt wird. Dies dürfte dann regelmäßig der Fall sein, wenn jemand vom BGS in der 30-Kilometerzone aufgegriffen wird. Als Kompensationszahlung für die erwartete Zunahme der Rückschiebungen sagte die Deutsche Regierung 60 Millionen DM zu. Vetraglich wurde festgelgt, dass dieser Betrag für folgende Bereiche genutzt wird: Den Ausbau der technischen Infrastruktur der Staatsgrenze; eine höhere finanzielle Belastungen der tschechischen Seite aufgrund der "Rückführung der aus der Bundesrepublik Deutschland übernommenen Ausländer"; die "Schaffung und Modernisierung eines zentralen Systems zur Erfassung von Ausländerdaten"; die Ausbildung von Angehörigen der Fremden- und Grenzpolizei und die Gewinnung und der Austausch von Informationen über die Herkunftsländer von Flüchtlingen. Unter dem Bereich Erweiterung einer Asylinfrastruktur fällt u.a. ".....die Organisation und Finanzierung von Maßnahmen der polizeilichen Durchbeförderung, der Rücküberstellung sowie der Rückführung von aus der Bundesrepublik Deutschland übernommen Ausländern in ihre Herkunfts- und Heimatstaaten sowie Ausbau von Einrichtungen für deren Aufnahme." Einigermaßen ungewöhnlich ist der vertraglich Vorbehalt, dass die Kompensationszahlung nach der Beratung eines paritätisch besetzten Expertenausschusses in drei Raten zu erfolgen hat. Im Juni 1996 beriet dieser Auschuss über die Zahlung der dritten Rate, die am 20. Januar 1997 fällig wurde. Dazu heißt es, dass nach einem "umfangreichen Bericht der tschechischen Seite" das Gremium zum Ergebnis kam, die noch ausstehenden 20 Millionen DM zu gewähren, da zu erwarten sei, dass "die Wanderungsbewegungen damit weiter zurückgeführt werden kann." 3. Zunahme der Transitmigration durch die Tschechische Republik? Die polnische Fremden- und Grenzpolizei gibt an, sie habe 1998 an allen Grenzen rund 44.000 Menschen wegen illegaler Ein- oder Ausreise festgenommen, den überwiegende Teil davon beim Versuch, die deutsche Grenze zu überqueren. Dies sei deutlich mehr als im Jahr 1997, als insgesamt 32.000 Menschen festgenommen wurden. Diese Zahlen scheinen die Einschätzung zu untermauern, dass immer mehr TransitmigrantInnen versuchen, über die tschechische Republik in die Länder der EU zu gelangen. Auch die vom Bundesgrenzschutz (BGS) veröffentlichten Zahlen über Festnahmen von illegalen GrenzgängerInnen im tschechischen Grenzgebiet scheinen dies zu bestätigen: Festnahmen auf der deutschen Seite im deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenzgebiet und Anzahl der Rückschiebungen nach Polen und in die Tschechische Republik
Quelle: BGS-Jahresberichte laufende Jahre (*);Polish Border Guards: Chosen Topics on Combating Illegal Migration, Backroundpaper. IOM Regional Seminar on Illegal Migration, Kiev 27.-29.1.1997 (**);Polish Border Guard Headquaters, State Border Protection Border Traffic Control, Basic Statistical Data 1998 (***); müdliche Mitteilung des Grenzschutzpräsidium Ost vom 8.6.1999 So gibt der BGS für 1997 an, 10.805 - und 1998 insgesamt 19.203 - Menschen an der tschechischen Grenze festgenommen zu haben. Diese Zunahme der Festnahmen entfiel - nach BGS-Angaben - vor allem auf die zweite Jahreshälfte 1998 und betraf vor allem Flüchtlinge aus dem Kosovo, aber auch aus Sri Lanka und Afghanistan. Am 9.9.1998 informierte das Bundesgrenzschutzamt Pirna und das Landeskriminalamt Sachsen die Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz über die Situation an der sächsisch-tschechischen Grenze. Auf der tschechischen Seite dieses Grenzabschnitts - so die Pressemitteilung - warteten "Hunderte Flüchtlinge [...] auf eine Möglichkeit, in die Bundesrepublik zu kommen." Sie schlössen sich dazu zu größeren Gruppen zusammen, das "Schleusergeschäft" blühe. Die Bemühungen der tschechischen Polizei, diese recht dramatische Darstellung zwei Tage später zu relativieren und darauf hinzuweisen, dass die Anzahl der sich im Grenzgebiet aufhaltenden Flüchtlinge im Vergleich zu anderen Zeiten eher unter dem Durchschnitt läge, fand in der deutschen Presse kaum Gehör. Vielmehr führte die Pressekonferenz von BGS und LKA und die Zunahme der Aufgriffzahlen im sächsisch-tschechischen Grenzgebiet zu einem erhöhten Interesse der deutschen Medien an der flüchtlingspolitischen Situation in der Tschechischen Republik. Im Oktober und November 1998 entstanden eine Vielzahl von Zeitungsberichten und Fernsehbeiträge, die die Situation auf der tschechischen Seite der Grenze thematisierten und teilweise - dies gilt vor allem für einige Fernsehbeiträge - den tschechischen Behörden in unmißverständlicher Sprache Untätigkeit in der Bekämpfung der illegalen Einreise vorhielten. Ob die vom BGS veröffentlichten erhöhten Aufgriffszahlen heimlicher GrenzängerInnen im sächsisch-tschechischen Grenzgebiet Ausdruck einer Zunahme der Transitmigration über die Tschechische Republik sind oder - was auch angenommen werden kann - einer Verdichtung der Grenzüberwachung seitens des BGS geschuldet ist, läßt sich so ohne weiteres nicht sagen. Zumindest ist bekannt, dass der BGS in der zweiten Jahreshälfte 1998 den sächsisch-tschechischen Grenzabschnitt vermehrt überwachte und sich dabei von Hundertschaften der sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützen ließ. Dass mit einem derartigen Aufwand eine Erhöhung von Aufgriffen heimlicher GrenzgängerInnen zu rechnen ist, liegt auf der Hand. Das gleiche Argument kann für die erhöhten Aufgriffzahlen des tschechischen Grenzschutzes angeführt werden. Wie oben gezeigt, steht die tschechische Regierung unter zunehmendem Druck der EU-Staaten, die Überwachung der Außengrenzen zu intensivieren. Auch hier könnte daher eine Zunahme der Aufgriffszahlen genauso einer stärkeren Grenzüberwachung als einer Zunahme der Transitmigration geschuldet sein. Die von den deutschen und tschechischen Behörden veröffentlichten Statistiken alleine, können kein eindeutiges Bild ergeben. Interpretionen, die aufgrund dieser Zahlen eine klare Zunahme der Transitmigration durch die Tschechische Republik in die Staaten der EU ableiten, sind daher mit Vorsicht zu geniesen, da sie in vielen Fällen politisch motiviert sein dürften. Aus zwei Gründen ist jedoch - mit gegebener Vorsicht - zu vermuten, dass 1998 tendenziell mehr Flüchtlinge und MigrantInnen versucht haben, heimlich über die tschechisch-deutsche Grenze einzureisen. Erstens dürfte die Situation im Kosovo, die sich in der zweiten Jahreshälfte 1998 zugespitzt hat, zu einer Zunahme von Kosovo-Flüchtlingen geführt haben, die über Ungarn und die Slowakei in die Tschechische Republik gelangen konnten. Zweitens ist zu vermuten, dass aufgrund der Verschärfung der Kontrollen seitens der polnischen Behörden an den Ostgrenzen Polens sowie im Landesinneren eine Verschiebung von Fluchtrouten hin zur Tschechischen Republik stattgefunden hat. Verstärkt seit 1996 - so konnte die FFM beobachten und dokumentieren - bemüht sich die polnische Regierung, die von den Ländern der EU geforderte Politik einer verstärkten Kontrolle und Verhinderung von Flucht und Migration nachzukommen. So haben die polnische Polizei und der polnische Grenzschutz seit 1996 ein Abschiebesystem in Betrieb genommen, und 1997 wurde der Grenzübertritt von Kaliningrad, Weißrussland und der Ukraine nach Polen administrativ erschwert. Die Annahme, dass eine Verschiebung der Fluchtrouten von Polen zur Tschechischen Republik stattgefunden hat, wird auch durch die vom BGS veröffentlichen Zahlen zu Festnahmen heimlicher GrenzgängerInnen im polnisch-deutschen Grenzgebiet untermauert. Während hier 1998 deutlich weniger Flüchtlinge und MigrantInnen festgenommen wurden, erreichten die entsprechenden Festnahmen an der deutsch-tschechischen Grenze einen Höhepunkt. Es ist daher anzunehmen, dass - mit Ausnahme der Kosovo-Flüchtlinge - der Grund für die Zunahme der Anzahl von Festnahmen im deutsch-tschechischen Grenzgebiet, neben der Verdichtung der Kontrollen seitens des BGS und der tschechischen Grenzpolizei, auch in einer Umlenkung von Flucht- und Migrationsrouten von Polen in die Tschechische Republik liegen dürfte. 4. Rückgeschoben in die Tschechische Republik Aufgrund des deutsch-tschechische Rückübernahmeabkommen schob der BGS 1995 insgesamt 8.068 Flüchtlinge und MigrantInnen in die Tchechische Republik. 1997 erhöhte sich die Zahl auf 10.254 und 1998 auf auf 12.871 Personen. Darüber, was mit den Flüchtlingen und MigrantInnen geschieht, die vom BGS meist innerhalb von 48 Stunden in die Tschechische Republik zurückgeschoben werden, liegen weder dem BGS noch der Bundesregierung Erkenntnisse vor. Nach den bisherigen Recherchen der FFM wurden Flüchtlinge und MigrantInnen, die vor Oktober 1998 in die Tschechische Republik zurückgeschoben wurden, in den meisten Fällen nach kurzer Zeit von der tschechischen Grenzpolizei wieder freigelassen. In der Regel wurde ihnen ein Ausreisevisum ausgestellt, also eine Aufforderung, das Land innerhalb einer bestimmten Frist - meist von 30 Tagen - zu verlassen. Damit hatten sie eine Chance, den Grenzübertritt nach Deutschland ein weiteres Mal zu versuchen. Nun unterhält die Tschechische Regierung außer mit Deutschland mit allen angrenzenden Ländern sowie mit Rumänien und Bulgarin Rückübernahmeabkommen. Dazu, wieviele Flüchtlinge und MigrantInnen, die seit 1995 vom BGS zurückgeschoben wurden, aufrund dieser Abkommen aus der Tschechischen Republik weitergeschoben wurden, konnte oder wollte uns die Fremden- und Grenzpolizei keine präzisen Angaben machen. Das gleiche gilt für Flüchtlinge und MigrantInnen, die innerhalb des Landes ohne entsprechende Papiere von den Behörden festgenommen wurden. Allerdings wurde uns mitgeteilt, dass 1992/93 mehrere Hundert Roma in 10 bis 12 vom Innenministerium gebuchten Flugzeugen nach Rumänien ausgeflogen wurden. Solch groß angelegte Abschiebeaktionen hätte es jedoch seither nicht mehr gegeben. Nur einzeln oder in kleinen Gruppen würden Menschen per Flugzeug in Linienmaschinen ausgeflogen. Die meisten Abschiebungen würden in die Slowakische Republik vorgenommen. Dies werde von der Fremden- und Grenzpolizei mit Bussen organisiert. 6. Balková - das erste Abschiebegefängnis in der Tschechischen Republik Das erste offizielle Abschiebegefängnis wurde am 1.11.1998 in Balková in der Nähe der deutschen Grenze eröffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt verfügte die Tschechische Republik über keine eigenständige Einrichtung zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen. MigrantInnen und Flüchtlinge wurden nach einer Festnahme bis Oktober 1998 ausschließlich in Arrestzellen von Polizeistationen untergebracht. Die Eröffnung von Balková als eigenständigem Abschiebegefängnis schließt die weitere Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Polizeistationen nicht aus. So bestätigte der Leiter des Prager UNHCR-Verbindungsbüros, dass sein Büro nach wie vor Briefe von Flüchtlingen bearbeite, die in Zellen meist der Prager Polizei eingesperrt wären und die den UNHCR um die Hilfe beim Stellen von Asylanträgen bitten. Darüber wieviel Flüchtlinge und MigrantInnen insgesamt pro Jahr in Abschiebehaft genommen werden, hat jedoch der UNHCR keinen Überblick, und auch die Grenz- und Fremdenpolizei konnte dazu keine Angaben machen. Abschiebehaft ist in der Tschechischen Republik zur Zeit noch auf 30 Tage begrenzt. Nach Angaben des Leiters des Abschiebegefängnisses von Balková handelt es sich um eine Polizeihaft, die keiner richterlichen Überprüfung bedarf und gegen die kein Widerspruch möglich ist. Bestraft würde damit der illegale Grenzübertritt. Das neue Ausländergesetz, das voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird, sieht zwar die Möglichkeit eines Widerspruchs vor, Abschiebehaft wird dann jedoch bis auf 180 Tage ausdehnbar sein.Die Einrichtung des Abschiebegefängnis Balková geht auf eine Weisung des tschechischen Innenministeriums vom Oktober 1998 zurück. Darin wurde die oberste tschechische Polizeibehörde, das Polizeipräsidium, aufgefordert, eine eigenständiges Abschiebegefängnis zu errichten. Betreiberin des Abschiebegefängnisses ist die Ausländer- und Grenzpolizei. In Balková werden ausschließlich Flüchtlinge und MigrantInnen untergebracht, die vom BGS zurückgeschoben werden. Bis Ende März 1999 verfügte Balková über 120 Plätze, bis dahin wurden nur Rückgeschobene nach Balková gebracht, die über keine Papiere verfügten. Seit dem 1. April ist das Gefängnis um 200 Plätze erweitert worden, nun werden auch Flüchtlinge und MigrantInnen inhaftiert, die Papiere besitzen. Nach den Entscheidungskriterien gefragt, wer in Abschiebehaft genommen wird und wer nicht, konnte oder wollte uns der Leiter keine Angaben machen. In Balková angekommen - so der Leiter -, würden die Abschiebehäftlinge fotografiert, Fingerabdrücke würden genommen und eine Beschreibung der Person angefertigt. In den Fällen, in denen die Identität der Gefangenen nicht geklärt sei, würde sich die Fremden- und Grenzpolizei mit der Botschaft der jeweiligen Länder in Verbindung setzen, um eine Abschiebung vorzubereiten. Es werde in Balková zwischen zwei Formen der Unterbringung unterschieden: Im geschlossenen Regime würden Männer untergebracht, die über keine Papiere verfügen. Sie sind 23 Stunden am Tag in ihren Zellen eingeschlossen, durchschnittlich sind die Zellen mit drei Personen belegt. Eine Stunde pro Tag dürfen sie in den Hof des Gefängnisses. Im offenen Regime würden Familien, ältere Menschen, Frauen und Kinder untergebracht. Von sechs Uhr morgens bis 10 Uhr abends hätten diese Gefangenen Umschluß. Die Zeit für den Hofgang beläuft sich auch hier auf eine Stunde pro Tag. Nach Ablauf der 30-Tages-Frist gäbe es grundsätzlich vier Möglichkeiten: 1.) eine Abschiebung über die slowakische Grenze, 2.) eine Abschiebung über den Flughafen in Prag, 3.) die Freilassung mit einem Ausreisevisum und 4.) nach Stellung eines Asylantrages die Überführung in das Flüchtlingslager Cerveny Ujezd. Ohne präzise Zahlenangaben zu machen, erklärte der Leiter, dass seit Eröffnung rund 1.000 Personen in Balková inhaftiert worden sind. Ca. die Hälfte hätte einen Asylantrag gestellt und wäre daher nach Ablauf der Haftzeit in das Flüchtlingslager Cerveny Ujezd überführt worden. Abschiebungen in die Slowakei seien nur möglich, wenn der Reiseweg über dieses Land nachgewiesen werden könnte. Abschiebungen in die Herkunftsländer hingen davon ab, ob in Zusammenarbeit mit den Botschaften die Idendität der Häftlinge geklärt und Passersatzpapiere ausgestellt werden könnten. Zu diesem Zweck würden auch Befragungen von Abschiebehäftlingen durch MitarbeiterInnen einiger Botschaften in Balková durchgeführt. Allerdings gelänge es in den meisten Fällen nicht, innerhalb der 30-Tage-Frist Passersatzpapiere zu beschaffen. Viele Häftlinge müßten daher freigelassen werden. Daher sei es - nach Ansicht des Leiters - sinnvoll, wie im neuen Ausländergesetz vorgesehen, die Abschiebehaft auf 180 Tage zu verlängern. Damit stünde mehr Zeit zur Verfügung, mit den Botschaften ins Gespräch zu kommen und Passersatzpapiere zu organisieren. Das Gefängnis soll in nächster Zukunft vergrößert werden, die baulichen Kapazitäten dafür seien vorhanden. Außerdem sind weitere drei Abschiebegfängnisse geplant. In Brno soll ein Gefängnis für Rückgeschobene aus Österreich eingerichtet werden. Auch in Nordmähren und in Prag werden jeweils ein Abschiebegefängnis gebaut. Besuch in Balková Auf dem halbstündigen Rundgang durch das Gebäude wurden wir vom Gefängnisleiter und einer Dolmetscherin begleitet. Dabei wurde uns das sogenannte offene Regime wie auch das geschlossene Regime gezeigt. Tatsächlich befanden sich in dem Bereich, der als "offen" bezeichnet wird, viele Familien mit Kindern und Kleinkindern. Zum Zeitpunkt unseres Besuches war Hofgang. Am am Ende eines langgestreckten Flures, von dem rechts und links Zellen mit schweren Eisentüren abgingen, stand eine Tür offen, durch die man auf einen Hof im Freien hinaustreten konnte. Dieser ca. 50 bis 80 Quatratmeter große Hof ist von einem hohen Gitterzaun umgeben. In einer Ecke befindet sich ein Sandkasten für die Kleinkinder. In der kurzen Zeit unserer Anwesenheit konnten wir ca. 30 Männer und Frauen sowie 15 Kinder zählen. Jeder Versuch von unserer Seite, mit den Gefangenen Kontakt zu treten, wurde von den anwesenden PolizistInnen unmittelbar und sehr bestimmt unterbunden. Im sogenannten "geschlossenen Regime" kamen wir mit den Gefangenen erst gar nicht in Berührung, da sie zur Zeit unserer Anwesenheit alle eingeschlossen waren. In der Regel teilen sich drei Personen eine Zelle. Auffällig ist die permanente Präsens des Wachpersonal. Auf unsere Nachfrage, ob die WärterInnen schon oft mit Gegenwehr konfrontiert worden sind - konkret fragten wir nach Essensverweigerung - antwortete uns der Leiter, dass man es bisher immer verstanden hätte, früh zur reagieren und entsprechendes Verhalten zu unterbinden. An der Tür eines der Räume, in denen Wachpersonal untergebracht ist, hing ein Computerausdruck, auf dem in fett gedruckten Buchstaben in tschechischer Sprache der Satz zu lesen war: "Sie verlassen jetzt die demokratische Zone". Im Keller zeigte man uns einige Zellen, die nicht belegt waren. Deutlich kleiner als die sonstigen Zellen, mit nur einem Bett ausgerüstet, seien sie - so der Leiter - für solche Personen gedacht, die aus unterschiedlichen Gründen alleine untergebracht werden müßten. Die zur Zeit 324 Gefangenen werden in Balková von rd. 100 PolizistInnen bewacht. Dazu kommen weitere 50 Zivilangestellte. Gefangene, die einen Asylantrag stellen wollten, würden - nach Angaben des Gefängnisleiters - in Absprache mit dem Innenministerium am Ende der Haftzeit in das Flüchtlingslager Cerveny Ujezd überführt. Allerdings stehen in Balková keine DolmetscherInnen zur Verfügung. Eine Kommunikation zwischen den Abschiebehäftlingen und deren BewacherInnen ist daher mit großen Schwierigkeiten verbunden. Eine Aufklärung über das Recht, einen Asylantrag zu stellen, findet nicht statt. Es gibt weder unabhängige Gruppen und Organisationen noch Seelsorger, die die Häftlinge betreuen. Außer von BotschaftsmitarbeiterInnen verschiedener Länder hätten Abschiebehäftlinge in Balková - nach Aussagen des Lagerleiters - noch nie Besuch erhalten. Außerdem haben die Häftlinge keinen Zugang zu Telefonen, eine Kommunikation nach Außen ist damit unmöglich. 7. Asylverfahren in der Tschechischen Republik Im Juli 1990 schuf die Regierung der Tschechoslowakei die Möglichkeit, ein Asylverfahren entsprechend der Genfer Konvention durchzuführen. Anzahl der AsylantragstellerInnen in der Tschechischen Republik von Juli 1990 bis März 1999:
Quelle: Statistical Report on Asylum Seekers and refugees in the Czech Republic, Ministry of the Interior of the Czech Republic, laufende Jahre Seit diesem Zeitpunkt haben nach den offiziellen Angaben bis einschließlich 1997 in keinem Jahr mehr als 2.211 Flüchtlinge (1996) einen Asylantrag gestellt. Allerdings verdoppelte sich die Zahl der AntragstellerInnen 1998 im Vergleich zum Vorjahr, und auch im ersten Quartal 1999 stieg sie weiter an. Desweiteren ist den veröffentlichten Zahlen zu zu entnehmen, dass - bezogen auf Herkunftsländer - die deutliche Zunahme der Zahl der AntragstellerInnen 1998 vor allem auf Flüchtlinge aus folgenden Ländern zurückging: Afghanistan (1.265), Indien (299), Irak (308), Sri Lanka (368) und Jugoslawien (714). Damit ist die Zunahme der Anträge 1998 zu rund einem Drittel auf Flüchtlinge aus Jugoslawien (Kosovo) und zu Zweidritteln auf Flüchtlinge aus verschiedenen asiatischen Ländern zurückzuführen. Die tschechische Regierung diskutiert zur Zeit ein neues Flüchtlingsgesetz, welches zusammen mit dem neuen Ausländergesetz Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Ziel ist die Angleichung der asylgesetzlichen Bestimmungen an die Vorgaben der EU. So finden sich in der derzeit diskutierten Fassung die Konzepte "Vorübergehender Schutz", "Sicherer Drittstaat" und "Sicheres Herkunfsland" wieder. Sowohl im noch gültigen wie auch im neuen Asylgesetz müssen Anträge auf Asyl direkt an der Grenze bei der Fremden- und Grenzpolizei gestellt werden. Eine verspätete Antragstellung innerhalb des Landes ist nur unter Angaben von "objektiven Gründen" wie Krankheit oder Unwissenheit möglich. Christian Popescu, Direktor von SOZE (Society of Citizens Assisting Emigrants), einer Organisation, die seit 1991 eine rechtliche und soziale Unterstützung für Flüchtlinge organisiert, faßt die Praxis der tschechischen Fremden- und Grenzpolizei bezüglich der Entgegennahme von Asylanträgen folgendermaßen zusammen: "...the border police officers do refuse entry to aliens who, for instance, do not have a valid travel document and/or the required visa and whose claims for asylum are not expressed very clearly. In general, the situation of asylum seekers applying at borders is made problematic by the fact that they do not have access to legal assistance. Language problems and the lack of interpretation facilities have also been reported as adding to the difficulties faced at border points. Allerdings, so Christian Popescu weiter, hätten die tschechischen Behörden bisher nicht auf die formale Einhaltung der Regelung bestanden, dass ein Asylantrag nur in besonderen Ausnahmefällen im Inland gestellt werden kann: "The Czech authorities do not question why an in-country applicant did not apply when entering the country; they simply refer him/her to a reception centre. As a result, most in-country applicants - representing approximately 80-85 % of all asylum seekers in the Czech Republic - are admitted to the determination procedure." Ist es Flüchtlingen gelungen, bei der Einreise oder im Inland einen Asylantrag bei der Fremden- und Grenzpolizei zu stellen, müssen sie sich innerhalb von 24 Stunden im sogenannten Reception Centre Vysni Lhoty in der Nähe der Stadt Ostrave in Nordmähren melden. Dort angekommen werden Asylbewerber für eine Periode von drei bis vier Wochen in "Quarantäne" genommen. Dies bedeutet, dass die AsylantragstellerInnen abgeschlossen von der Außenwelt in einem speziell gesicherten Lagerteil interniert werden. Von den tschechischen Behörden wird dies medizinisch begründet. So müsste in dieser Zeit untersucht werden, ob die AntragstellerInnen ansteckende Krankheiten mit brächten. Erst nach drei bis vier Wochen, wenn die Untersuchungsergebnisse vorlägen, könnten die AntragstellerInnen in andere Lager überführt werden. Neben dem Vysni Lhoty, was ausschließlich als "Reception Centre" dient, wurde im Oktober 1998, in einem Teil des Flüchtlingslagers Cerveny Ujezd, in der Nähe der Stadt Teplice, an der deutschen Grenze, ein weiteres "Reception Centre" eingerichtet. Hier befinden sich AsylantragstellerInnen in "Quarantäne", die vom BGS in die Tschechische Republik zurückgeschoben wurden und denen es gelungen ist eine Asylantrag zu stellen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Flüchtlinge, die zuvor in Balková interniert waren. In dieser Phase, in der die AntragstellerInnen von der Außenwelt abgeschlossen sind, findet gleichzeitig die Erstanhörung durch die Abteilung für Migration und Flüchtlingsfragen des Innenministeriums statt. Nach Aussagen des Leiters von Cerveny Ujezd bestünde für die Flüchtlinge auch in dieser Zeit die Möglichkeit, Besuch zu empfangen. Dies gälte für Anwälte wie für Verwandte oder Freunde, praktisch sei dies jedoch in der "Quarantäneabteilung" noch nie vorgekommen. Wie in Balková verfügen die Flüchtlinge in dem von uns besuchten "Reception Centre" von Cerveny Ujezd auch nicht über ein Telefon, mit dem sie Kontakt zur Außenwelt aufnehmen könnten. Für Flüchtlinge, die nach 30 Tagen Haft in Balková nach Cerveny Ujezd überstellt werden, bedeutet dies eine Verlängerung der Haftsituation um drei bis vier Wochen. Besuch in der "Quarantänestation" des Flüchtlingslagers Cerveny Ujezd Wir fahren durch das Dorf Cerveny Ujezd, in der nordwestlichen Grenzregion der tschechischen Republik. Auf der anderen Seite liegen Annaberg und – etwas weiter - Chemnitz. In dem Dorf wurden nach 1945 Roma aus der Slowakei angesiedelt. Die Kirche ist seit dem Krieg eine Ruine, vieles in dem Dorf ist verfallen. Die Roma der westlichen tschechischen Grenzgebiete sehen sich einem wachsenden Rassismus ausgesetzt, ihre Auswanderung, wenn nicht Flucht, hat im letzten Jahr einen neuen Höhepunkt erreicht. Außerhalb des Dorfes liegt im Wald, von einem Zaun umgeben, das Flüchtlingslager, bewacht von Privatpolizei. Innerhalb des Lagers befindet sich ein weiteres Lager, abgetrennt durch einen weiteren Zaun, betretbar nur, wenn die Privatpolizei auf Anordnung das Tor aufschließt. Es handelt sich um die sogenannte Quarantänestation, in der alle Neuankömmlinge für drei Wochen eingesperrt werden. Nach einem Gespräch mit dem Lagerleiter werden wir in dieses Lager im Lager eingelassen und können eine Stunde ungestört mit Gefangenen sprechen. Einige hatten uns sofort wiedererkannt, sie hatten uns in Balková gesehen, wo die Polizei eine ausführliche Kontaktaufnahme verhindert hatte und einem Flüchtling sogar meine ihm übergebene Visitenkarte abgenommen hatte. Abdula E. und Fareda E. – der Mann war Kampfflieger bei der afghanischen Armee, sie war Lehrerin, sie befinden sich mit ihren drei Kindern auf der Flucht - berichten, dass sie in einer 21-köpfigen Flüchtlingsgruppe bis in einen Vorort von Dresden gekommen seien. Es habe viel Schnee gelegen. Einem Mädchen der Flüchtlingsgruppe sei es sehr schlecht gegangen. So seien sie mit einer deutschen Frau in Kontakt gekommen und hätten sie um Hilfe gefragt. Sie habe stattdessen die Polizei (BGS) benachrichtigt, die nach wenigen Minuten gekommen sei und die ganze Gruppe festgenommen habe. Sie haben alle um Asyl nachgesucht. Sie wussten, dass jeder Nachweis über eine Transitstrecke eine Rückschiebung bedeutet, ihnen konnte der Weg über die Tschechische Republik nicht nachgewiesen werden. Dennoch schob der BGS sie zurück, nachdem er ihnen Geld abgenommen hatte. Ein minderjähriger Afghane berichtet, er sei 15 Jahre alt. Er sei im Winter nur dünn bekleidet und ohne festes Schuhwerk bei hohem Schnee über die Grenze gegangen. Auf deutscher Seite sei er festgenommen worden. Die Polizei (BGS) habe gesagt, er sei in Wirklichkeit 16 Jahre alt, und habe ihn rückgeschoben. Ob und welche Art von Altersfeststellung vorgenommen wurde, konnte im Gespräch wegen der schwierigen Dolmetschersituation nicht geklärt werden. Ein ungefähr 40-jähriger berichtete, dass er ein halbes Jahr in einem tschechischen Flüchtlingslager verbracht habe. Dann habe der Lagerleiter ihn hinausgeworfen. Da er in der Tschechischen Republik keine Möglichkeit zum Überleben habe, sei ihm nichts anderes möglich gewesen, als heimlich über die Grenze nach Deutschland zu gehen. Die Polizei (BGS) habe ihn festgenommen und rückgeschoben. Anschließend sei er drei Wochen in Balková eingesperrt gewesen, jetzt sei er hier eingesperrt in der Quarantäne. Die Absurdität der Haftsituation nach der zwangsweisen Entlassung aus einem anderen tschechischen Flüchtlingslager, in dem er seiner Meinung nach noch länger hätte bleiben können, machte ihm offensichtlich zu schaffen. Weiter kommt es zu Gesprächen mit den AfghanInnen Akmal S., Saralda F., Padshah B. mit ihren Kindern, sowie mit zwei Tamilen. Die TamilInnen berichteten von Schlägen gegen den Kopf durch den BGS nach ihrer Festnahme. Alle AfghanInnen waren drei Wochen in Balkavá, die TamilInnen zwei Wochen. Die befragten afghanischen Flüchtlinge zeigten mir ihre Unterkunft. Es handelt sich um ein großes langgestrecktes Gebäude mit einem durchgehenden Flur, von dem rechterhand die Zimmer abgehen. Ganz hinten befinden sich Toiletten und Duschen. Obwohl in den aufgesuchten Zimmern deutlich wird, dass die Flüchtlinge nicht über ein Minimum persönlicher Habe und Privatheit verfügen und die verrotteten sanitären Anlagen jeder Beschreibung spotten, beklagen sich die Flüchtlinge heftiger über Balková. Dort waren uns frisch geflieste, saubere und der Personenzahl entsprechende Einrichtungen vorgeführt worden. Hier in der sogenannten Quarantänestation berichteten uns die Gefangenen, dass sie in Balková morgens in aller Frühe, ungefähr um sechs Uhr, geweckt worden seien und allesamt zur Toilette hätten gehen müssen. Einmal in der Woche seien sie zum Duschen geführt worden. Es habe ihr Schamgefühl verletzt, dass sie gemeinschaftlich nackt hätten duschen müssen. Bei allen Klagen über die gegenwärtige Gefangenschaft in einem unserem Eindruck nach ziemlich heruntergekommenen und armseligen Komplex kamen die Flüchtlinge immer wieder auf ihre vorige Haftsituation in Bulková zurück, die anscheindend tiefe seelische Verletzungen hinterlassen hat. Dort seien sie in ihrer Bewegungsmöglichkeit extrem eingeschränkt und einer dauerpräsenten Polizei ausgesetzt gewesen. Ein Balková-Polizist, den die Gefangenen "Rambo" genannt hätten, habe sich durch gewaltsame Provokationen ständig hervorgetan. Nach Ablauf der "Quarantäneperiode" werden die Flüchtlinge in Cerveny Ujezd in das daneben liegende Flüchtlingslager umverteilt. Flüchtlinge, die ihre "Quarantänezeit" in Vysni Lhoty abgesessen haben, werden entweder in das Lager Bela Jezova in der Nähe der Stadt Mlada Boleslav oder in das Lager Zastavka nahe der Stadt Brno gebracht. Nach Aussagen von Flüchtlingen im Lager von Cerveny Ujezd sind die AsylantragstellerInnen auch nach Freilassung aus der "Quarantäneabteilung" einer weitgehenden Kontrolle unterworfen. So brauchen sie, um das Lager verlassen zu können, die Erlaubnis der Lagerleitung. Erst wenn die Gründe und die geplante Zeit ihres Fernbleibens angegeben und registriert sind, wird ihnen der Ausgang in der Regel erlaubt. Verbleiben die Flüchtlinge während ihres Asylverfahrens in einem der Lager, steht ihnen Verpflegung sowie ein geringes Taschengeld zur Verfügung. Das Asylverfahren hat zwei Instanzen. Nach deren Ablauf besteht die Möglichkeit, ein Revisionsverfahren am Obersten Gerichtshof anzustrengen. Die meisten Verfahren werden mit der zweiten Instanz entschieden, wobei die Wartezeit für die zweitinstanzliche Entscheidung ein bis zwei Jahre beträgt. Deutschland und die Tschechiche Republik unterhalten seit 1995 ein Rückübernahmeabkommen. Bis Oktober 1998 erhielten Flüchtlinge und MigrantInnen, die aus Deutschland zurückgeschoben wurden, von den tschechischen Behörden in aller Regel eine Ausreiseaufforderung und wurden dann wieder auf freien Fuß gesetzt. In der zweiten Jahreshäfte 1998 verzeichneten die tschechische Grenzpolizei und der BGS eine Zunahme von Festnahmen illegal eingereister Flüchtlinge und MigrantInnen. Gleichzeitig stieg in der Tschechischen Republik die Anzahl der Anträge auf Asyl deutlich an. Die tschechische Regierung wurde 1998 von der EU-Kommission mit aller Deutlichkeit dafür kritisiert, dass sie sich im Bereich der der Flüchtlings- und Migrationspolitik zu langsam dem dem Besitzstand der EU anpassen würde. Auch die deutsche Regierung vermehrte 1998 ihre bilateralen Aktivitäten in dieser Richtung, verstärkte die Überwachung der Grenzen und intensivierte die polizeiliche Zusammenarbeit. Kettenabschiebungen, also die Abschiebung von aus Deutschland rückgeschobenen Flüchtlingen und MigrantInnen in die Slowakei oder in ihre Herkunftsländer, können aufgrund der bisherigen Recherchen nicht belegt werden, sie erscheinen jedoch durchaus wahrscheinlich. Das im November letzten Jahres eröffente Abschiebegfängnis Balková, dessen Kapazität demnächst ausgebaut werden soll, ist ausschließlich für Flüchtlinge und MigrantInnen zuständig, die aus Deutschland rückgeschoben werden. Drei weitere solcher Abschiebegfängnisse sind an der österreichischen und polnisch-slowakischen Grenze geplant. Allein die Tatsache, dass Flüchtlinge innerhalb der 30-Kilometer-Zone vom BGS verhaftet und aufgrund des Rückübernahmeabkommens rückgeschoben werden, kann zur Haft in Balková führen. Dabei spielt keine Rolle, ob die Rückgeschobenen mittels Papieren ihre Identität nachweisen können und/oder welche Gründe sie dafür angeben, die Grenze heimlich übertreten zu haben. Denjenigen, denen es gelingt, in Balková einen Asylantrag zu stellen, werden nach Ablauf der Haftzeit in das Flüchtlingslager Cerveny Ujezd überstellt, wo sie - wie alle AsylantragstellerInnen - in einer "Quarantänestation" für drei bis vier Wochen interniert werden. Dies bedeutet, dass Flüchtlinge und MigrantInnen, die im deutsch-tschechischen Grenzgebiet aufgegriffen werden bis zu 53 Tagen (maximale Haftdauer: BGS 2 Tage, Abschiebegefängnis / Balková: 30 Tage, "Reception Centre" / Cerveny Ujezd: 21 Tage) in eine Haftsituation, unter teilweise extremen Bedingungen, geraten können. Erst danach werden sie in ein Flüchtlingslager entlassen.
Rückgeschoben aus Deutschland, interniert in der Tschechischen Republik
Kurzbericht über den Besuch der FFM in - Balková, dem seit kurzem (1.11.98) eingerichteten tschechischen - Cervený Ujezd, einem "Reception Center" für Asylsuchende Berlin, 14.5.1999 FFM, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin Tel.: 030-6935670 / Fax.: 6938318 Die FFM hat vom 4. bis zum 7. Mai 1999 eine Recherche zur Situation gefangener Flüchtlinge und MigrantInnen in der tschechischen Republik unternommen. Seit Monaten registrieren wir, dass der deutsche Bundesgrenzschutz (BGS) die Kontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze verschärft, dort immer mehr Flüchtlinge und MigrantInnen festnimmt und in die tschechische Republik zurück schiebt. Die tschechische Regierung hat als Spätfolge des deutsch-tschechischen Rückübernahmeabkommens (1994) und vermutlich im Kontext des aktuellen Abschottungsdrucks der deutschen Regierung am 1. November 1998 ein erstes Abschiebegefängnis eröffnet. Es ist ausschließlich mit vom BGS Rückgeschobenen belegt. Seit November 1998 haben ungefähr 1.000 Personen dieses Gefängnis durchlaufen. Es hat zur Zeit eine Kapazität von 360 Plätzen. Am 4. Mai 1999 haben drei Mitarbeiter der FFM zwei Stunden lang dieses erste Abschiebegefängnis in Balková besucht. Zur Zeit des Besuchs befanden sich dort 222 Gefangene, darunter viele Kinder und Kleinkinder. Alle Versuche, mit Gefangenen ins Gespräch zu kommen, unterband die omnipräsente Grenz- und Ausländerpolizei. Am 6. Mai traf die FFM-Recherchegruppe über ein Dutzend afghanische und tamilische Gefangene wieder, mit denen zwei Tage zuvor in Balková kein Gespräch möglich war. Sie waren in der Zwischenzeit in das Flüchtlingslager in Cervený Ujezd verlegt worden. Hier konnten ausfühliche Interviews stattfinden. Die nachfolgende Schilderung der Haftbedingungen in Balková stützt sich auf: Für diejenigen Gefangenen in Balková, die in das Flüchtlingslager Cervený Ujezd verlegt werden und denen damit ein Asylverfahren zugestanden wird, beginnt der Lageraufenthalt mit der Unterbringung in einer sogenannte Quarantänestation. Diese Station ist Teil des Flüchtlingslagers und wird "Reception Centre" genannt. Der dortige Zwangsaufenthalt erstreckt sich auf drei Wochen. Dies bedeutet, dass die Flüchtlinge nach Verlassen des Abschiebegefängnisses erneut für drei Wochen vollständig von der Außenwelt abgeschlossen sind. Die Schilderung der Haftbedingungen im "Reception Centre" des Flüchtlingslagers Cervený
Ujezd stützt sich auf: Flüchtlinge und MigrantInnen, die vom BGS in Deutschland verhaftet werden, verbringen in der Folge bis zu 53 Tage in extremen Haftsituationen (maximale Haftdauer: BGS 2 Tage, Abschiebegefängnis / Balková: 30 Tage, "Reception Centre" / Cervený Ujezd: 21 Tage). Bei dieser Gefangenschaft handelt es sich ihrem Charakter nach um eine polizeiliche Internierung. Drei übergreifende Aspekte sind festzustellen: 1. Es gibt keine außerpolizeiliche oder höherinstanzliche Anordnung der Haft, es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Haftanordnung. In Deutschland ist es die ausländergesetztliche Regelung der Rückschiebung (AuslG 1990) und die besondere Ermächtigung des BGS in der 30-Kilometer-Zone längs der Grenze (BGSG 1994), die die Festnahme und automatische Rückschiebung von Flüchtlingen und Gefangenen ohne Haftprüfungstermin möglich macht. In der tschechischen Republik ist es Artikel 18 der verbindlichen Weisung Nr. 35 des Polizeipräsidenten vom 19. Oktober 1998, auf die sich die "Ausländerauffangeinrichtung" Balková stützt (Aktenzeichen: RCP-c-205-98). Formaler Grund der Haft ist die Grenzverletzung. Betreiber des Abschiebegefängnis ist dieselbe Grenz- und Ausländerpolizei, die an der tschechischen Grenze die Gefangenen übernimmt. – Auf welcher polizeilichen Grundlage eine dreiwöchige Quarantäne über die verlegten Asylsuchenden im Flüchtlingslager in Cervený Ujezd verhängt wird, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Bewachung wird von einer Privatpolizei im Auftrag des Innenministeriums durchgeführt, die Grenz- und Ausländerpolizei ist in der Quarantänestation ebenfalls präsent. 2. Die Gefangenen sind vollständig von der Außenwelt abgeschlossen. In den BGS-Inspektionen und in Balková haben die Gefangenen keine Telefoniermöglichkeit. In allen drei Haftstationen gibt es keinen Zutritt für Anwälte des persönlichen Vertrauens, für SeelsorgerInnen und für Beratungs- und Unterstützungsgruppen. Vor unserem Besuch haben noch nie persönliche Vertrauensanwälte oder nichtstaatliche Flüchtlings- und Menschenrechtsgruppen ihren Zutritt zu den Haftzentren erstreiten wollen oder können. In Balková gibt es keine Dolmetscher und kein Informationsmaterial des UNHCR oder tschechischer Behörden über das tschechische Asylrecht. Regelmäßigen Zutritt haben nur Angehörige von Botschaften, die den tschechischen Behörden Passersatzpapiere für die Gefangenen ausstellen sollen, damit sie abgeschoben werden können. 3. Mißhandlungen, Erniedrigungen und Desorientierungen durch das Wachpersonal sind häufig. Afghanische und tamilische Gefangene berichteten, dass sie von BGS-Polizisten am Kopf geschlagen wurden. In Balková sind Schläge vor allem von einem als "Rambo" bekannten Polizisten an der Tagesordnung. Der Schlüssel Polizei-Gefangene ist in Balková außerordentlich hoch (100 Polizisten bei 222 Gefangenen) und wird als ständige Bedrohung empfunden. Obwohl die bauliche Infrastruktur anderes ermöglicht, werden dort alle Gefangene um sechs Uhr morgens gleichzeitig auf die Toilette und einmal in der Woche zum gemeinsamen Nacktduschen (Männer und Frauen getrennt) gezwungen. Ein Teil der Gefangenen hat nur eine Stunde am Tag Umschluss. Die Kinder dürfen nur eine Stunde in den winzig kleinen Gefangenenhof zum Spielen unter Polizeiaufsicht. Die Gefangenen wissen nicht, wie lange sie in Haft bleiben, und verstehen nicht den Haftgrund. Es besteht Grund zur Besorgnis. In Vorbereitung ist ein Gesetz, dass die Haftdauer in Abschiebegefängnissen auf 180 Tage verlängert. Die Eröffnung eines weiteren Abschiebegefängnis für Rückgeschobene aus Österreich ist geplant. Bisher haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es das System der Kettenrückschiebungen ist, das die Flüchtlinge und ihre Spuren in fernen Ländern "verschwinden" lässt. Nun müssen wir feststellen, dass der Kontakt von Flüchtlingen und MigrantInnen zur Außenwelt nach ihrer Festnahme in Deutschland durch eine Kette von Internierungen mitten in Europa regelrecht verhindert wird. Die politische Verantwortung für diesen Prozess der Entrechtung sehen wir in erster Linie bei der deutschen Bundesregierung, die ausgehend von Rückübernahmeverträgen einen wachsenden Druck auf die Nachbarstaaten eingeleitet hat. Ein ausführlicher Bericht der Recherche in der Tschechischen Republik kann bei der FFM in Kürze angefordert werden. Berlin, 14. Mai 1999 Biplab Basu, Helmut Dietrich, Dominique John
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||