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Infomappe Nr. 12 - Juni 1999 |
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![]() | Der Niedersächsische Flüchtlingsrat
und PRO ASYL haben den zweiten Zwischenbericht"Von Deutschland
in den türkischen Folterkeller-Abschiebungspraxis unter rot-grün"
vorgelegt. Darin werden acht weitere Fälle von Mißhandlung
und Folterung von kurdischen Flüchtlingen dokumentiert, die
nach erfolglosem Asylantrag in der Bundesrepublik Deutschland
in die Türkei abgeschoben und dort inhaftiert wurden. Damit
haben Niedersächsischer Flüchtlingsrat und PRO ASYL
seit 1998 nunmehr in rund 20 Fällen Menschenrechtsverletzungen
an abgelehnten und in die Türkei abgeschobenen kurdischen
Asylbewerbern dokumentiert. (Gesamtbericht Oktober 1999) | ||
![]() | Die Deutsche Sektion der Internationalen
Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges - Ärzte
in sozialer Verantwortung (IPPNW) hat im März 1999 eine
nicht repräsentative Umfrage bei Psychosozialen Beratungsstellen
für Flüchtlinge und Folteropfer und bei psychiatrischen
Praxen zur Situation von kurdischen Flüchtlingen und
Überlebenden von schwerem Trauma und Folter vorgelegt.
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![]() | Darüber hinaus hat das Referat für
politische Flüchtlinge der deutschen Sektion von amnesty
international im März 1999 eine "Dokumentation
zur Gefährdung von Kurden im Falle ihrer Rückkehr in
die Türkei" vorgelegt. | ||
![]() | Der Aufsatz "Flüchtlinge
und Traumatisierung" von Michael Brune und Waltraud
Wirtgen (IPPNW) thematisiert die Situation traumatisierter
Flüchtlinge im deutschen Asylverfahren. Ausgerechnet häufig
auftretende Symptome von Traumatisierung, wie z.B. die Unfähigkeit,
über das Erlebte zu sprechen oder Erinnerungs- und Konzentrationsschwächen
führen in vielen Fällen dazu, daß Asylgesuche
vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
als "offensichtlich unbegründet" eingestuft werden.
Versuche, das Erlittene unter dem Damoklesschwert der bevorstehenden
Abschiebung therapeutisch aufzuarbeiten, bleiben häufig erfolglos.
Die Autoren fordern daher, "dass traumatisierte Menschen
und Überlebende von Folter dringend einen stabilen und sicheren
Aufenthalt in einem schützenden sozialen Umfeld erhalten."
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![]() | Der Deutsche Ärztetag hat
auf seiner 102. Sitzung vom 1.-6. Juni 1999 in Cottbus mit großer
Mehrheit einen Entschließungsantrag verabschiedet, der sich
gegen die ärztliche Hilfe bei der Realisierung von Abschiebungen
ausspricht. Darin heißt es u.a.: "Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer 'Reisefähigkeits-bescheinigung' unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse wie z.B. in Behandlung stehende Traumatisierungen sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethnischen Grundsätzen nicht vereinbar."
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![]() | Das in Infobrief Nr. 11 enthaltene Strategiepapier
des Hamburger Senates für Inneres wird durch die Hamburger
Behörden mit Leben erfüllt. Dies verdeutlicht die Dokumentation
zweier Abschiebungen mit ärztlicher Begleitung durch
den Hamburger Flüchtlingsrat vom 17. Juni 1999 und ein Artikel
der taz vom 22. Juni 1999.
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![]() | Bundesinnenminister Schily hat bekanntgegeben,
dass die vorläufige Aussetzung aller Abschiebungen, bei
denen mit Gegenwehr zu rechnen ist, keinen Bestand mehr hat.
Neben dem Verbot, Abschiebungen unter Zuhilfenahme eines
Integralhelmes zu realisieren, weist Schily in seiner Presseerklärung
vom 25. Juni 1999 auf Selbstverständlichkeiten hin: "Bei Rückführungen ist unbedingt darauf zu achten, dass die freie Atmung des Rückzuführenden gewährleistet ist." Darüber hinaus wird Schilys Erklärung vom Prinzip der Verantwortungsdelegation vom BGS auf die Landesbehörden dominiert: "Unverzichtbarer Bestandteil für die Rückführung, die frei von Gefahren für den Rückzuführenden bleiben soll und muß, ist eine verlässliche und umfassende Unterrichtung des BGS durch die Länder über Erkenntnisse, die sie über die Person des Rückzuführenden haben (z.B. Gewaltbereitschaft, Suizidgefährdung, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Vorschädigungen)." Dabei macht das BMI sich zunutze, dass im Falle Ageeb die baden-württembergischen Behörden einen der versuchten Abschiebung vorausgegangenen manifesten Suizidversuch des sudanesischen Staatsbürgers dem BGS nicht zur Kenntnis gebracht hatte.
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![]() | Neue Erkenntnisse liegen zum Abschiebe-Tod
von Marcus Omofuma vor, der am 1. Mai 1999 bei einem Abschiebungsversuch
aus Österreich ums Leben gebracht wurde. Die Aussagen der
beteiligten Beamten erinnern in erschreckender Art und Weise an
die Aussagen der Bundesgrenzschutzbeamten, die an der tödlichen
Abschiebung von Kola Bankole im Jahre 1994 mitgewirkt hatten.
In Ermangelung von Richtlinien entscheidet die vollziehende Gewalt
in Eigenregie, was ihr zur Durchsetzung einer Ausreisepflicht
geeignet erscheint: "Klettverschluß um die Beine, Beckengurt, Klebeband im Beckenbereich, Klebeband um den ganzen Oberkörper, Fixierung der Fußgelenke nach hinten, Hände an Knie gefesselt, Leukoplast rund um den Kopf, darüber ein Klebeband, Fixierung des Kinns mit Klebeband."
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![]() | Die Presseinformation zur Innenministerkonferenz
am 10./11. Juni 1999 in Dresden dokumentiert, dass die Landesinnenminister
sich erneut nicht auf eine Regelung zum Verbleib von Flüchtlingen
mit langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
einigen konnten und das Thema "Altfallregelung" erneut,
diesmal auf die nächste turnusgemäße Sitzung im
November 1999, vertagt haben. | ||
![]() | Unter Verweis darauf, dass die Innenminister
und -senatoren der Länder grundsätzlich Einigkeit
darüber hergestellt zu haben, die nach dem 11. Juni 1999
ungeregelt einreisenden Flüchtlinge aus dem Kosovo nach dem
für Asylbewerber geltenden Schlüssel zu verteilen,
hat das baden-württembergische Innenministerium die
Ausländerbehörden des Landes am 11. Juni 1999 angewiesen,
"an die ab dem 12. Juni 1999 einreisenden Personen (...)
zunächst keine Duldungen (...) zu erteilen. Den Ausländern
ist lediglich eine formlose Bescheinigung ihrer Meldung bei der
Ausländerbehörde auszustellen." | ||
![]() | Nachhilfe im Ausländerrecht erteilt
das Niedersächsische Innenministerium seinen Ausländerbehörden.
Im einem Rundschreiben vom 7. Mai 1999 weist das Innenministerium
darauf hin, dass gemäß § 30 Abs. 4 AuslG abgelehnten
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Afghanistan eine Aufenthaltsbefugnis
erteilt werden kann, da die kriegerischen Auseinandersetzungen
fortdauerten, ein Ende nicht absehbar sei und auch heute noch
ein faktischer Abschiebestopp bestehe.
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![]() | Die Forschungsgesellschaft Flucht
und Migration e.V. hat am 15. Juni 1999 ihren "Recherchebericht
zur Situation von aus Deutschland rückgeschobenen Flüchtlingen
und MigrantInnen in der Tschechischen Republik" vorgelegt.
UNHCR hat im Januar 1999 ein "Update to the Background Paper on Refugees and Asylum Seekers from Afghanistan" und im April 1999 ein "Background Paper on Refugees and Asylum Seekers from Angola" vorgelegt. | ||
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