PRO ASYL Infonetz Asyl

Infomappe Nr. 10 - Mai 1999
 
Einen wichtigen Hinweis für Flüchtlinge aus dem Kosovo hat PRO ASYL in Form eines Informationsblattes in deutscher und albanischer Sprache vorgelegt. Vor dem Hintergrund der kurzen Fristen für mögliche Asylfolgeanträge muß die Information sehr schnell verbreitet werden. Das Vervielfältigen ist selbstverständlich erlaubt.
Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten ist der Auffassung, daß derzeit keine Stellungnahme zur Lage im Kosovo und zu einer Prognose der künftigen Situation abgegeben werden kann. In Anbetracht der noch nicht abzusehenden Ergebnisse der NATO-Intervention beantragt er bei den Gerichten das Ruhen des Verfahrens, wie aus dem Beispielschreiben ersichtlich ist.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet "im Hinblick auf die Luftangriffe der NATO" über alle Jugoslawien-Fälle zur Zeit nicht und stellt auch keine Bescheide zu. Dies gilt auch für Folgeanträge. Ausnahmen gelten nur für Verfahren, in denen die Drittstaatenregelung oder das Dubliner-Übereinkommen zur Anwendung kommt. Soweit die Verwaltungsgerichte das Bundesamt bitten, sich zur Lage in Jugoslawien und zu einer eventuellen Klaglosstellung zu äußern, soll dem Wunsch nach der Klaglosstellung nicht entsprochen werden. Angesichts der "erkennbaren Bestrebungen im militärischen und politischen Bereich, eine Veränderung der momentanen Verhältnisse herbeizuführen," könne derzeit noch keine hinreichende Grundlage für eine Zukunftsprognose gesehen werden. Die bundesamtsinternen Anweisungen in der Zusammenstellung. Die Zielrichtung läßt sich so zusammenfassen: Kein Asyl solange die NATO bombt.
UNHCR veröffentlicht regelmäßig Schätzungen zur Zahl der aus dem Kosovo Vertriebenen und Zahlen zur Evakuierung aus Mazedonien.
Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur afp vom 5. Mai 1999 hat Bosnien-Herzegowina die Rückkehr bosnischer Flüchtlinge aus Deutschland vorerst gestoppt, weil es nach eigenen Angaben selbst in großer Zahl Flüchtlinge aus dem Kosovo aufnehmen müsse. Dies habe der Minister für zivile Angelegenheiten und Kommunikation nach Angaben des bosnisch-serbischen Radiosenders SRT gegenüber dem Bosnien-Beauftragten Koschnik in Sarajewo verlautbart. Bosnien-Herzegowina habe etwa 57.000 Flüchtlinge aus Jugoslawien aufgenommen, von denen 14.000-16.000 in der Republika Srpska untergekommen seien. UNHCR sprach zu diesem Zeitpunkt von 17.600 Kosovo-Flüchtlingen in Bosnien und weiteren 20.000 Moslems aus dem Sandjak sowie 10.700 Serben und Montenegrinern.
Aus den Ländererlassen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo weisen wir besonders auf den Erlaß der Freien Hansestadt Bremen hin, der vergleichsweise liberal ist und bei der Definition der humanitären Einzelfälle eine relativ vernünftige Fallbeispielaufzählung beinhaltet, die sich an frühere Bosnienerlasse anlehnt.
Das OVG NRW hat am 18. Mai 1999 einen Bericht der Frankfurter Rundschau vom 4. Mai 1999 über seine Rechtsprechung zu Asylverfahren albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo korrigiert. Das Gericht hatte in den Verfahren, auf die sich der Bericht bezieht, nicht abschließend über eine mögliche Gruppenverfolgung entschieden. Interessant auch der Hinweis, das in den Verfahren vor dem OVG NRW "(...) in denen der festgesetzte Tag zur mündlichen Verhandlung näherrückt, (...)" der berufungsführende Bundesbeauftragte seine Berufungen jeweils einige Tage vorher zurückgenommen hat. Das Bundesamt möchte sich erklärtermaßen keine Präzedenzfälle einhandeln. Feststellbar ist an den Fragen, auf die das Gericht die Verfahrensbeteiligten in einer Verfügung als zu erörternde Gesichtspunkte hingewiesen hat, daß die Kleinkariertheit bei der Beurteilung der Gruppenverfolgung für Kosovo-Albanerinnen und -Albaner weiterzugehen scheint. Eine landesweite Gruppenverfolgung scheint das Gericht wegen der besonderen Verhältnisse in Montenegro nicht in Betracht zu ziehen. Die Vorarbeit des Auswärtigen Amtes zur Präsentation der internen Fluchtalternative Montenegro trägt späte Früchte.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Berufungszulassungsantrag ohne mündlichen Verhandlung am 19. April 1999 abgelehnt und die betroffene Kosovo-Albanerin auf ein mögliches Asylfolgeantragsverfahren verwiesen. Im Beschluß heißt es: "Die Entwicklung der kriegerischen Auseinandersetzungen im Kosovo und die gebotenen Folgerungen für Asylgewährung und Abschiebungsschutz entziehen sich vorerst einer gerichtlichen Prognose für einen längerfristigen Zeitraum; die derzeitige Instabilität der Lage läßt allenfalls sich wahrscheinlich kurzfristig erledigende Momentaufnahmen zu, nicht jedoch verallgemeinerungsfähige Aussagen im Sinn einer grundsätzlichen Klärung; der Vortrag der Klägerin entbehrt hierzu naturgemäß auch näherer Darlegung." Eine merkwürdige Logik: Verhältnisse, die schutzbedürftige Flüchtlinge produzieren, sind meistens instabil. Stabil wäre die Lage nach Auffassung des Gerichts wohl nur nach Ende des Krieges. Und dann kann man vermutlich wieder Ablehnungen aussprechen.
Mit Schreiben vom 30. April 1999 hat das Auswärtige Amt seinen Jugoslawien-Lagebericht vom 18. November 1998 für überholt erklärt. Wörtlich heißt es: "Der Lagebericht vom 18.11.1998 über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Jugoslawien ist durch die Entwicklungen seit Mitte März 1999 überholt. Eine Aktualisierung ist derzeit nicht möglich. Die Botschaft Belgrad ist geschlossen, Abschiebungen sind bereits seit Herbst 1998 nicht mehr möglich. Das Auswärtige Amt bittet daher, den Lagebericht vom 18.11.1998 nicht mehr den dortigen Entscheidungen zugrunde zu legen."
Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit einiger Verspätung am 20. April 1999 realisiert, daß mit dem Innenministerium des Kriegsgegners nicht mehr über die Rücknahme von Flüchtlingen zu reden ist, solange gebombt wird und deswegen diplomatisch erklärt, man halte es für angebracht, derzeit keine weiteren Rücknahmeersuchen an Belgrad zu richten. Auch hier vertraut man offensichtlich auf die NATO. Denn weiter heißt es: "Sobald eine Änderung der Lage eintritt, werden wir darüber unterrichten."
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat zur kommenden Innenministerkonferenz am 10. und 11. Juni 1999 vor dem Hintergrund der Rückkehrgefährdung kurdischer Flüchtlinge aus der Türkei den entsprechenden Abschiebungsstopp gefordert. Der Brief an das schleswig-holsteinische Innenministerium kann beim Flüchtlingsrat als e-mail (fluechtlingsratSH@t-online.de) bestellt werden.
algeria-watch hat im April 1999 die Infomappe Nr. 8 vorgelegt. Sie enthält Artikel zur Präsidentschaftswahl, zu extralegalen Tötungen und zur Analyse des Massakers von Benthalha, den wir hier abdrucken. Zur Erinnerung: Nach dem Massaker vom 22. September 1997 in Benthalha, einem Vorort von Algier, waren frühzeitig Gerüchte über eine Verwicklung des Regimes beziehungsweise der Sicherheitskräfte in die Vorgänge aufgetaucht. Im Dezember 1997 ließ sich der damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer bei einem nächtlichen Blitzbesuch den Tatort vorführen und erklärte danach, es handele sich bei den Vorwürfen über die Inaktivität der Armee lediglich um dummes Gerede aus Deutschland. Damit sollte offensichtlich den sich mehrenden Hinweisen auf eine staatliche Beteiligung am Terror der Wind aus den Segeln genommen werden. Nach einer Reportage des schweizerischen Fernsehsenders TSR1 stellt sich die Faktenlage nunmehr deutlicher dar. Auf die Reisetätigkeit des früheren Staatsministers hatte PRO ASYL bereits in einer Presseerklärung vom 10. Dezember 1998 hingewiesen. Hoyer hatte noch nach der letzten Bundestagswahl am 21. Oktober 1998 an Gesprächen der sogenannten EU-Troika mit dem algerischen Außenminister teilgenommen. Die Gesprächsergebnisse: Eine Absichtserklärung zum gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus - als könne es mit dem algerischen Regime eine gemeinsame Definition des Terrors geben, sowie die Ankündigung der Aufnahme von Assoziierungsgesprächen mit Algerien. Daß ab 1. Juni 1999 algerische Sicherheitskräfte Abzuschiebende auf deutschem Boden abholen, nachdem Bundesgrenzschutzspitze und Generaldirektion der algerischen Sûrité Nationale sich unter Umgehung des Auswärtigen Amtes noch vor der algerischen Präsidentschaftswahl auf ein Prozedere zum Rückübernahmeabkommen verständigt haben, belegt die Kontinuität deutscher Regierungspolitik.
Die unabhängige Expertin zu Menschenrechtsfragen in Somalia, Mona Rishmawi, hat in einem mündlichen Statement vor der Menschenrechtskommission am 22. April 1999 zur Lage in Somalia Stellung genommen. Neben dem mündlichen Statement dokumentieren wir flüchtlingsrelevante Punkte aus ihrem Bericht zur Menschenrechtssituation in Somalia vom 18. Februar 1999.
Die deutsche Vertretung des UNHCR sieht eine erhebliche Rückkehrgefährdung für abgelehnte Asylsuchende aus Angola. In einem Schreiben vom 20. April 1999 wird vor dem Hintergrund des wieder aufgeflammten Bürgerkrieges gebeten, derzeit von Abschiebungen angolanischer Staatsangehöriger abzusehen. Erst kürzlich sind dennoch 16 Angolaner abgeschoben worden.
Die 9. Kammer des VG Frankfurt hat am 21. April 1999 im Fall eines Angolaners Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG festgestellt. Da sich der Kläger seit mehr als 5 Jahren außerhalb Angolas aufhalte, sei zur Zeit davon auszugehen, daß er über keine ausreichende Bindungen in Luanda verfügen werde und deshalb in größte Not geraten würde. Der Kläger und seine fünf minderjährigen Kinder befänden sich damit in einer deutlich schlechteren Lage als Angolaner, die sich bereits seit längerem in Luanda aufhielten. Ein auch nur ansatzweise ausreichender Lebensunterhalt und das notwendige Minimum an ärztlicher Unterstützung könne dort nicht gefunden werden.
Als Bundestagsdrucksache Nr.: 14/680 hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion zu Abschiebungen nach Togo beantwortet. Gelobt wird erneut der realitätsadäquate Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Ganz andere Impressionen von Togo vermittelt ein Bericht von amnesty international unter dem Titel "Staatlicher Terror" vom 5. Mai 1999 (zu beziehen über amnesty international).
Von flüchtlingsrelevanter Bedeutung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg vom 4. Mai 1999, in der festgestellt wird, daß die Ausgrenzung gewisser Gruppen türkischer Staatsangehöriger aus dem Kindergeldbezug gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Wir dokumentieren eine entsprechende Presseinformation des Rechtsanwaltes Rainer M. Hofmann.
Mit der Verwertung von Auskünften des Auswärtigen Amtes zu Ländern, in denen das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgeordnete Entscheider als Mitarbeiter in den Auslandsvertretungen hat, hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluß vom 4. Mai 1999 beschäftigt. Die Praxis, von PRO ASYL öffentlich heftig kritisiert, wurde hier für unbedenklich erachtet. Die abgeordneten Mitarbeiter des Bundesamtes seien während der Zeit der Abordnung als Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes anzusehen. Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes, an denen solche abgeordneten Mitarbeiter des Bundesamtes mitgewirkt hätten, könnten trotz geltend gemachter Zweifel an der Unabhängigkeit zur Beurteilungsgrundlage einer Entscheidung gemacht werden, da es sich um eine gutachtliche Äußerung einer anderen Behörde des selben Rechtsträgers handele. Abzuwarten bleibt, ob der "out of area-Einsatz" von Beamten der Innenverwaltung auch von anderen Gerichten so unproblematisch gesehen wird.
Eine wichtige Entscheidung hat der VGH Baden-Württemberg mit Beschluß vom 5. Februar 1999 (AZ.: A9S 8/99) getroffen. Sie betrifft die Praxis der Postzustellung an Asylsuchende in einer Gemeinschaftsunterkunft. Amtlicher Leitsatz: Für eine wirksame Zustellung an einen Asylbewerber, der in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, ist erforderlich, daß der Postbedienstete den Asylbewerber in dessen Zimmer aufsucht. Es genügt nicht, daß er sich lediglich in die Räumlichkeiten der Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft begibt und - wenn er den Empfänger dort nicht zufällig antrifft - sogleich den Weg der Ersatzzustellung beschreitet. § 10 Abs. 4 AsylVfG ist auf Gemeinschaftsunterkünfte nicht entsprechend anwendbar.
In der Begründung führt der VGH aus, die Wohnung eines Asylbewerbers, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, sei nicht die gesamte Gemeinschaftsunterkunft, sondern das Zimmer, das dem Asylbewerber zugewiesen ist, und in dem er schläft. Der Postbote dürfe deshalb nicht den Weg der Ersatzzustellung beschreiten, wenn er einen Zustellempfänger nicht zufällig antreffe. Er müsse sich statt dessen zu dem Zimmer des Asylbewerbers begeben und sich gegebenenfalls den Weg dorthin beschreiben lassen. Dies bringe zwar erhebliche Probleme mit sich, die Beschwerlichkeiten müßten jedoch ertragen werden. Sie gestatteten es insbesondere nicht, von der eindeutigen Gesetzeslage Ausnahmen zuzulassen. Der Gesetzgeber habe bei den Zustellungsvorschriften in § 10 Abs. 4 AsylVfG die Situation in großen Sammelunterkünften vor Augen gehabt und die entsprechende gesetzliche Regelung darauf bezogen. Es gehe nicht an, die Regelung einfach analog auf Gemeinschaftsunterkünfte zu übertragen.
Ein kleines tapferes Bundesland, das der föderalistischen Ordnung halber besser ungenannt bleibt, hat bereits auf Vorrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes vorbereitet, der eine Altfallregelung durch eine Änderung des § 100 AuslG ermöglichen soll, wenn es wie abzusehen zu keiner Einigung zwischen den Innenministern in Sachen Altfallregelung bei der nächsten IMK kommen sollte. Der Entwurf ist in fast jeder Hinsicht mangelhaft. Er enthält insbesondere eine Gummiparagraphen-Ausschlußregelung für diejenigen, die eine Aufenthaltsbeendigung (angeblich) vorsätzlich hinausgezögert haben. Auch daß Herkunftsstaaten sich in manchen Fällen völkerrechtswidrig weigern, ihre Staatsangehörigen aufzunehmen, gereicht den Anwärtern auf eine Altfallregelung zum Nachteil.
Wieder ist ein Mensch bei einer gewaltsam durchgesetzten Abschiebung zu Tode gebracht worden. Das österreichische Magazin News hat den Behördenskandal um den Tod des Nigerianers Marcus Omafumah ausführlich dokumentiert. Die Parallelen zum Fall Kola Bankole, der am 30 August 1994 nach Knebelung und Ruhigstellung auf dem Flughafen Frankfurt starb, sind frappierend. Ebenso frappierend die Tatsache, daß sich ein Innenminister nach nunmehr mindestens vier Todesfällen dieser Art und mehreren Schwerverletzten mit Erfolg und ohne Rücktritt darauf berufen kann, er habe nichts davon gewußt, daß seine Beamten Klebebänder zur Knebelung verwenden und im übrigen seien weder der englische noch der deutsche Innenminister bei den vorangegangenen Fällen zurückgetreten. Die von News erwähnte "Internationale Migrationskonferenz", bei der im November 1998 über das Knebeln und Fesseln bei Abschiebungen beraten wurde, ist nicht die einzige europäische Veranstaltung dieser Art. Mehr Information durch europäischen Erfahrungsaustausch führt offensichtlich nicht zu verantwortlicherem Umgang mit Abzuschiebenden und zur Bereitschaft der politisch Verantwortlichen, ihre Verantwortung auch wahrzunehmen.

Verschiedene österreichische Gruppen haben leider sehr kurzfristig zu einem internationalen Aktionstag zu Protesten gegen die Abschiebung am 12. Mai 1999 aufgerufen. Auch weiterhin können kritische Nachfragen an die österreichischen Auslandsvertretungen oder das österreichische Innenministerium in Wien gerichtet werden.
Bei Gutscheinumtauschaktionen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es des öfteren Versuche von Verwaltungen, die Gültigkeit von Vollmachten in Verbindung mit Gutscheinen in Frage zu stellen. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat einen Rechtsanwalt um eine rechtliche Beurteilung dieser Frage gebeten. Die Stellungnahme von Rechtsanwalt Fritz Maderholz ist eindeutig: Ein neues Sonderrecht für Flüchtlinge gibt es hier nicht.
Private Dienstleistungsfirmen bieten Kommunen zunehmend die Abwicklung des Wertgutscheinsystems an. Über die Profiteure dieses "Rundum-Sorglos-Paketes" und die politische Funktion der privaten Dienstleistungsfirmen berichtet Maria Wöste in der Zeitschrift des Niedersächsischen Flüchtlingsrates.
Wenn jetzt Gerichte zunehmend Kosovo-Albanerinnen und -Albaner als Gruppenverfolgte anerkennen, ist damit die Situation der Roma aus dem Kosovo, die großenteils ebenfalls vertrieben werden, keinesfalls geklärt. Die Ländererlasse zur Aufnahme der Kriegsflüchtlingskontingente schließen diese Gruppe aus. Schon bislang bestand beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Ausländerbehörden ein starkes Bedürfnis, mit detektivischen Mitteln Kosovo-Albaner von Roma zu unterscheiden, obwohl eine klare ethnische Trennung nicht vorliegt und die serbische Vertreibungspolitik hier keine Unterschiede macht. Mit welchem Eifer Bundesamt und Ausländerbehörden hier - mit Billigung der Datenschützer - im Trüben fischen, stellt Kai Weber in einem Artikel "Wie entlarve ich einen Roma?" dar, der zuerst in der Zeitschrift des Niedersächsischen Flüchtlingsrates erschien.
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden für die Verwaltung von Finanzhilfen für Antragstellende und Begünstigte veröffentlicht (Stand: November 1998).

Wir erhalten immer wieder Anfragen zu Praktiken der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Situation in den einzelnen Bundesländern scheint sehr unterschiedlich zu sein. Wir bitten um Informationen zu den jeweiligen Praktiken und die Zusendung einschlägiger Erlasse und Behördenschreiben.

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