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Infomappe Nr. 10 - Mai 1999 |
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![]() | Einen wichtigen Hinweis für Flüchtlinge aus dem
Kosovo hat PRO ASYL in Form eines Informationsblattes in
deutscher und albanischer Sprache vorgelegt. Vor dem Hintergrund
der kurzen Fristen für mögliche Asylfolgeanträge
muß die Information sehr schnell verbreitet werden. Das
Vervielfältigen ist selbstverständlich erlaubt. | ||
![]() | Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten
ist der Auffassung, daß derzeit keine Stellungnahme zur
Lage im Kosovo und zu einer Prognose der künftigen Situation
abgegeben werden kann. In Anbetracht der noch nicht abzusehenden
Ergebnisse der NATO-Intervention beantragt er bei den Gerichten
das Ruhen des Verfahrens, wie aus dem Beispielschreiben ersichtlich
ist. | ||
![]() | Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge entscheidet "im Hinblick auf die Luftangriffe
der NATO" über alle Jugoslawien-Fälle zur Zeit
nicht und stellt auch keine Bescheide zu. Dies gilt auch für
Folgeanträge. Ausnahmen gelten nur für Verfahren, in
denen die Drittstaatenregelung oder das Dubliner-Übereinkommen
zur Anwendung kommt. Soweit die Verwaltungsgerichte das Bundesamt
bitten, sich zur Lage in Jugoslawien und zu einer eventuellen
Klaglosstellung zu äußern, soll dem Wunsch nach der
Klaglosstellung nicht entsprochen werden. Angesichts der "erkennbaren
Bestrebungen im militärischen und politischen Bereich, eine
Veränderung der momentanen Verhältnisse herbeizuführen,"
könne derzeit noch keine hinreichende Grundlage für
eine Zukunftsprognose gesehen werden. Die bundesamtsinternen Anweisungen
in der Zusammenstellung. Die Zielrichtung läßt sich
so zusammenfassen: Kein Asyl solange die NATO bombt. | ||
![]() | UNHCR veröffentlicht regelmäßig Schätzungen
zur Zahl der aus dem Kosovo Vertriebenen und Zahlen zur Evakuierung
aus Mazedonien. | ||
![]() | Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur afp vom 5. Mai 1999
hat Bosnien-Herzegowina die Rückkehr bosnischer
Flüchtlinge aus Deutschland vorerst gestoppt, weil es
nach eigenen Angaben selbst in großer Zahl Flüchtlinge
aus dem Kosovo aufnehmen müsse. Dies habe der Minister für
zivile Angelegenheiten und Kommunikation nach Angaben des bosnisch-serbischen
Radiosenders SRT gegenüber dem Bosnien-Beauftragten Koschnik
in Sarajewo verlautbart. Bosnien-Herzegowina habe etwa 57.000
Flüchtlinge aus Jugoslawien aufgenommen, von denen 14.000-16.000
in der Republika Srpska untergekommen seien. UNHCR sprach zu diesem
Zeitpunkt von 17.600 Kosovo-Flüchtlingen in Bosnien und weiteren
20.000 Moslems aus dem Sandjak sowie 10.700 Serben und Montenegrinern.
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![]() | Aus den Ländererlassen zur Aufnahme von Flüchtlingen
aus dem Kosovo weisen wir besonders auf den Erlaß
der Freien Hansestadt Bremen hin, der vergleichsweise liberal
ist und bei der Definition der humanitären Einzelfälle
eine relativ vernünftige Fallbeispielaufzählung beinhaltet,
die sich an frühere Bosnienerlasse anlehnt. | ||
![]() | Das OVG NRW hat am 18. Mai 1999 einen Bericht
der Frankfurter Rundschau vom 4. Mai 1999 über seine Rechtsprechung
zu Asylverfahren albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo
korrigiert. Das Gericht hatte in den Verfahren, auf die sich
der Bericht bezieht, nicht abschließend über eine mögliche
Gruppenverfolgung entschieden. Interessant auch der Hinweis, das
in den Verfahren vor dem OVG NRW "(...) in denen der festgesetzte
Tag zur mündlichen Verhandlung näherrückt, (...)"
der berufungsführende Bundesbeauftragte seine Berufungen
jeweils einige Tage vorher zurückgenommen hat. Das Bundesamt
möchte sich erklärtermaßen keine Präzedenzfälle
einhandeln. Feststellbar ist an den Fragen, auf die das Gericht
die Verfahrensbeteiligten in einer Verfügung als zu erörternde
Gesichtspunkte hingewiesen hat, daß die Kleinkariertheit
bei der Beurteilung der Gruppenverfolgung für Kosovo-Albanerinnen
und -Albaner weiterzugehen scheint. Eine landesweite Gruppenverfolgung
scheint das Gericht wegen der besonderen Verhältnisse in
Montenegro nicht in Betracht zu ziehen. Die Vorarbeit des Auswärtigen
Amtes zur Präsentation der internen Fluchtalternative Montenegro
trägt späte Früchte. | ||
![]() | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Berufungszulassungsantrag
ohne mündlichen Verhandlung am 19. April 1999 abgelehnt und
die betroffene Kosovo-Albanerin auf ein mögliches Asylfolgeantragsverfahren
verwiesen. Im Beschluß heißt es: "Die Entwicklung
der kriegerischen Auseinandersetzungen im Kosovo und die
gebotenen Folgerungen für Asylgewährung und Abschiebungsschutz
entziehen sich vorerst einer gerichtlichen Prognose für
einen längerfristigen Zeitraum; die derzeitige Instabilität
der Lage läßt allenfalls sich wahrscheinlich kurzfristig
erledigende Momentaufnahmen zu, nicht jedoch verallgemeinerungsfähige
Aussagen im Sinn einer grundsätzlichen Klärung; der
Vortrag der Klägerin entbehrt hierzu naturgemäß
auch näherer Darlegung." Eine merkwürdige Logik:
Verhältnisse, die schutzbedürftige Flüchtlinge
produzieren, sind meistens instabil. Stabil wäre die Lage
nach Auffassung des Gerichts wohl nur nach Ende des Krieges. Und
dann kann man vermutlich wieder Ablehnungen aussprechen. | ||
![]() | Mit Schreiben vom 30. April 1999 hat das Auswärtige
Amt seinen Jugoslawien-Lagebericht vom 18. November
1998 für überholt erklärt. Wörtlich
heißt es: "Der Lagebericht vom 18.11.1998 über
die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik
Jugoslawien ist durch die Entwicklungen seit Mitte März 1999
überholt. Eine Aktualisierung ist derzeit nicht möglich.
Die Botschaft Belgrad ist geschlossen, Abschiebungen sind bereits
seit Herbst 1998 nicht mehr möglich. Das Auswärtige
Amt bittet daher, den Lagebericht vom 18.11.1998 nicht mehr den
dortigen Entscheidungen zugrunde zu legen." | ||
![]() | Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern hat
mit einiger Verspätung am 20. April 1999 realisiert, daß
mit dem Innenministerium des Kriegsgegners nicht mehr über
die Rücknahme von Flüchtlingen zu reden ist, solange
gebombt wird und deswegen diplomatisch erklärt, man halte
es für angebracht, derzeit keine weiteren Rücknahmeersuchen
an Belgrad zu richten. Auch hier vertraut man offensichtlich
auf die NATO. Denn weiter heißt es: "Sobald eine Änderung
der Lage eintritt, werden wir darüber unterrichten."
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![]() | Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat zur
kommenden Innenministerkonferenz am 10. und 11. Juni 1999
vor dem Hintergrund der Rückkehrgefährdung kurdischer
Flüchtlinge aus der Türkei den entsprechenden Abschiebungsstopp
gefordert. Der Brief an das schleswig-holsteinische Innenministerium
kann beim Flüchtlingsrat als e-mail (fluechtlingsratSH@t-online.de)
bestellt werden. | ||
![]() | algeria-watch hat im April 1999 die Infomappe Nr. 8
vorgelegt. Sie enthält Artikel zur Präsidentschaftswahl,
zu extralegalen Tötungen und zur Analyse des Massakers von
Benthalha, den wir hier abdrucken. Zur Erinnerung: Nach dem
Massaker vom 22. September 1997 in Benthalha, einem Vorort von
Algier, waren frühzeitig Gerüchte über eine Verwicklung
des Regimes beziehungsweise der Sicherheitskräfte in die
Vorgänge aufgetaucht. Im Dezember 1997 ließ sich der
damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer
bei einem nächtlichen Blitzbesuch den Tatort vorführen
und erklärte danach, es handele sich bei den Vorwürfen
über die Inaktivität der Armee lediglich um dummes Gerede
aus Deutschland. Damit sollte offensichtlich den sich mehrenden
Hinweisen auf eine staatliche Beteiligung am Terror der Wind aus
den Segeln genommen werden. Nach einer Reportage des schweizerischen
Fernsehsenders TSR1 stellt sich die Faktenlage nunmehr deutlicher
dar. Auf die Reisetätigkeit des früheren Staatsministers
hatte PRO ASYL bereits in einer Presseerklärung vom 10. Dezember
1998 hingewiesen. Hoyer hatte noch nach der letzten Bundestagswahl
am 21. Oktober 1998 an Gesprächen der sogenannten EU-Troika
mit dem algerischen Außenminister teilgenommen. Die Gesprächsergebnisse:
Eine Absichtserklärung zum gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus
- als könne es mit dem algerischen Regime eine gemeinsame
Definition des Terrors geben, sowie die Ankündigung der Aufnahme
von Assoziierungsgesprächen mit Algerien. Daß ab 1.
Juni 1999 algerische Sicherheitskräfte Abzuschiebende auf
deutschem Boden abholen, nachdem Bundesgrenzschutzspitze und Generaldirektion
der algerischen Sûrité Nationale sich unter Umgehung
des Auswärtigen Amtes noch vor der algerischen Präsidentschaftswahl
auf ein Prozedere zum Rückübernahmeabkommen verständigt
haben, belegt die Kontinuität deutscher Regierungspolitik.
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![]() | Die unabhängige Expertin zu Menschenrechtsfragen
in Somalia, Mona Rishmawi, hat in einem mündlichen Statement
vor der Menschenrechtskommission am 22. April 1999 zur Lage
in Somalia Stellung genommen. Neben dem mündlichen Statement
dokumentieren wir flüchtlingsrelevante Punkte aus ihrem Bericht
zur Menschenrechtssituation in Somalia vom 18. Februar 1999. | ||
![]() | Die deutsche Vertretung des UNHCR sieht eine erhebliche
Rückkehrgefährdung für abgelehnte Asylsuchende
aus Angola. In einem Schreiben vom 20. April 1999 wird vor
dem Hintergrund des wieder aufgeflammten Bürgerkrieges gebeten,
derzeit von Abschiebungen angolanischer Staatsangehöriger
abzusehen. Erst kürzlich sind dennoch 16 Angolaner abgeschoben
worden. | ||
![]() | Die 9. Kammer des VG Frankfurt hat am 21. April 1999
im Fall eines Angolaners Abschiebungshindernisse nach §
53 Abs. 6 S. 1 AuslG festgestellt. Da sich der Kläger
seit mehr als 5 Jahren außerhalb Angolas aufhalte, sei zur
Zeit davon auszugehen, daß er über keine ausreichende
Bindungen in Luanda verfügen werde und deshalb in größte
Not geraten würde. Der Kläger und seine fünf minderjährigen
Kinder befänden sich damit in einer deutlich schlechteren
Lage als Angolaner, die sich bereits seit längerem in Luanda
aufhielten. Ein auch nur ansatzweise ausreichender Lebensunterhalt
und das notwendige Minimum an ärztlicher Unterstützung
könne dort nicht gefunden werden. | ||
![]() | Als Bundestagsdrucksache Nr.: 14/680 hat die Bundesregierung
eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion zu Abschiebungen nach
Togo beantwortet. Gelobt wird erneut der realitätsadäquate
Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Ganz andere Impressionen
von Togo vermittelt ein Bericht von amnesty international unter
dem Titel "Staatlicher Terror" vom 5. Mai 1999 (zu beziehen
über amnesty international). | ||
![]() | Von flüchtlingsrelevanter Bedeutung ist eine Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg vom 4. Mai
1999, in der festgestellt wird, daß die Ausgrenzung gewisser
Gruppen türkischer Staatsangehöriger aus dem Kindergeldbezug
gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.
Wir dokumentieren eine entsprechende Presseinformation des Rechtsanwaltes
Rainer M. Hofmann. | ||
![]() | Mit der Verwertung von Auskünften des Auswärtigen
Amtes zu Ländern, in denen das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge abgeordnete Entscheider als
Mitarbeiter in den Auslandsvertretungen hat, hat sich der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluß vom 4. Mai
1999 beschäftigt. Die Praxis, von PRO ASYL öffentlich
heftig kritisiert, wurde hier für unbedenklich erachtet.
Die abgeordneten Mitarbeiter des Bundesamtes seien während
der Zeit der Abordnung als Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes
anzusehen. Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes, an denen
solche abgeordneten Mitarbeiter des Bundesamtes mitgewirkt hätten,
könnten trotz geltend gemachter Zweifel an der Unabhängigkeit
zur Beurteilungsgrundlage einer Entscheidung gemacht werden, da
es sich um eine gutachtliche Äußerung einer anderen
Behörde des selben Rechtsträgers handele. Abzuwarten
bleibt, ob der "out of area-Einsatz" von Beamten der
Innenverwaltung auch von anderen Gerichten so unproblematisch
gesehen wird. | ||
![]() | Eine wichtige Entscheidung hat der VGH Baden-Württemberg
mit Beschluß vom 5. Februar 1999 (AZ.: A9S 8/99) getroffen.
Sie betrifft die Praxis der Postzustellung an Asylsuchende in
einer Gemeinschaftsunterkunft. Amtlicher Leitsatz: Für eine
wirksame Zustellung an einen Asylbewerber, der in einer Gemeinschaftsunterkunft
wohnt, ist erforderlich, daß der Postbedienstete den Asylbewerber
in dessen Zimmer aufsucht. Es genügt nicht, daß er
sich lediglich in die Räumlichkeiten der Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft
begibt und - wenn er den Empfänger dort nicht zufällig
antrifft - sogleich den Weg der Ersatzzustellung beschreitet.
§ 10 Abs. 4 AsylVfG ist auf Gemeinschaftsunterkünfte
nicht entsprechend anwendbar. In der Begründung führt der VGH aus, die Wohnung eines Asylbewerbers, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, sei nicht die gesamte Gemeinschaftsunterkunft, sondern das Zimmer, das dem Asylbewerber zugewiesen ist, und in dem er schläft. Der Postbote dürfe deshalb nicht den Weg der Ersatzzustellung beschreiten, wenn er einen Zustellempfänger nicht zufällig antreffe. Er müsse sich statt dessen zu dem Zimmer des Asylbewerbers begeben und sich gegebenenfalls den Weg dorthin beschreiben lassen. Dies bringe zwar erhebliche Probleme mit sich, die Beschwerlichkeiten müßten jedoch ertragen werden. Sie gestatteten es insbesondere nicht, von der eindeutigen Gesetzeslage Ausnahmen zuzulassen. Der Gesetzgeber habe bei den Zustellungsvorschriften in § 10 Abs. 4 AsylVfG die Situation in großen Sammelunterkünften vor Augen gehabt und die entsprechende gesetzliche Regelung darauf bezogen. Es gehe nicht an, die Regelung einfach analog auf Gemeinschaftsunterkünfte zu übertragen. | ||
![]() | Ein kleines tapferes Bundesland, das der föderalistischen
Ordnung halber besser ungenannt bleibt, hat bereits auf Vorrat
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes
vorbereitet, der eine Altfallregelung durch eine Änderung
des § 100 AuslG ermöglichen soll, wenn es wie abzusehen
zu keiner Einigung zwischen den Innenministern in Sachen Altfallregelung
bei der nächsten IMK kommen sollte. Der Entwurf ist in fast
jeder Hinsicht mangelhaft. Er enthält insbesondere eine Gummiparagraphen-Ausschlußregelung
für diejenigen, die eine Aufenthaltsbeendigung (angeblich)
vorsätzlich hinausgezögert haben. Auch daß Herkunftsstaaten
sich in manchen Fällen völkerrechtswidrig weigern, ihre
Staatsangehörigen aufzunehmen, gereicht den Anwärtern
auf eine Altfallregelung zum Nachteil. | ||
![]() | Wieder ist ein Mensch bei einer gewaltsam durchgesetzten
Abschiebung zu Tode gebracht worden. Das österreichische
Magazin News hat den Behördenskandal um den Tod des Nigerianers
Marcus Omafumah ausführlich dokumentiert. Die Parallelen
zum Fall Kola Bankole, der am 30 August 1994 nach Knebelung und
Ruhigstellung auf dem Flughafen Frankfurt starb, sind frappierend.
Ebenso frappierend die Tatsache, daß sich ein Innenminister
nach nunmehr mindestens vier Todesfällen dieser Art und mehreren
Schwerverletzten mit Erfolg und ohne Rücktritt darauf berufen
kann, er habe nichts davon gewußt, daß seine Beamten
Klebebänder zur Knebelung verwenden und im übrigen seien
weder der englische noch der deutsche Innenminister bei den vorangegangenen
Fällen zurückgetreten. Die von News erwähnte "Internationale
Migrationskonferenz", bei der im November 1998 über
das Knebeln und Fesseln bei Abschiebungen beraten wurde, ist nicht
die einzige europäische Veranstaltung dieser Art. Mehr Information
durch europäischen Erfahrungsaustausch führt offensichtlich
nicht zu verantwortlicherem Umgang mit Abzuschiebenden und zur
Bereitschaft der politisch Verantwortlichen, ihre Verantwortung
auch wahrzunehmen. Verschiedene österreichische Gruppen haben leider sehr kurzfristig zu einem internationalen Aktionstag zu Protesten gegen die Abschiebung am 12. Mai 1999 aufgerufen. Auch weiterhin können kritische Nachfragen an die österreichischen Auslandsvertretungen oder das österreichische Innenministerium in Wien gerichtet werden. | ||
![]() | Bei Gutscheinumtauschaktionen im Zusammenhang mit der
Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es des öfteren
Versuche von Verwaltungen, die Gültigkeit von Vollmachten
in Verbindung mit Gutscheinen in Frage zu stellen. Der Niedersächsische
Flüchtlingsrat hat einen Rechtsanwalt um eine rechtliche
Beurteilung dieser Frage gebeten. Die Stellungnahme von Rechtsanwalt
Fritz Maderholz ist eindeutig: Ein neues Sonderrecht für
Flüchtlinge gibt es hier nicht. | ||
![]() | Private Dienstleistungsfirmen bieten Kommunen zunehmend die
Abwicklung des Wertgutscheinsystems an. Über die Profiteure
dieses "Rundum-Sorglos-Paketes" und die politische Funktion
der privaten Dienstleistungsfirmen berichtet Maria Wöste
in der Zeitschrift des Niedersächsischen Flüchtlingsrates.
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![]() | Wenn jetzt Gerichte zunehmend Kosovo-Albanerinnen und -Albaner
als Gruppenverfolgte anerkennen, ist damit die Situation der Roma
aus dem Kosovo, die großenteils ebenfalls vertrieben werden,
keinesfalls geklärt. Die Ländererlasse zur Aufnahme
der Kriegsflüchtlingskontingente schließen diese Gruppe
aus. Schon bislang bestand beim Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge und den Ausländerbehörden
ein starkes Bedürfnis, mit detektivischen Mitteln Kosovo-Albaner
von Roma zu unterscheiden, obwohl eine klare ethnische Trennung
nicht vorliegt und die serbische Vertreibungspolitik hier keine
Unterschiede macht. Mit welchem Eifer Bundesamt und Ausländerbehörden
hier - mit Billigung der Datenschützer - im Trüben fischen,
stellt Kai Weber in einem Artikel "Wie entlarve
ich einen Roma?" dar, der zuerst in der Zeitschrift des
Niedersächsischen Flüchtlingsrates erschien. | ||
![]() | Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden
für die Verwaltung von Finanzhilfen für Antragstellende
und Begünstigte veröffentlicht (Stand: November 1998).
Wir erhalten immer wieder Anfragen zu Praktiken der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Situation in den einzelnen Bundesländern scheint sehr unterschiedlich zu sein. Wir bitten um Informationen zu den jeweiligen Praktiken und die Zusendung einschlägiger Erlasse und Behördenschreiben. | ||
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