PRO ASYL Infonetz Asyl

Infomappe Nr. 7 April 1999
 
UNHCR hat im März 1999 zum Flughafenasylverfahren Stellung genommen. Interessant ist insbesondere auch eine Statistik zur Entscheidungspraxis des Bundesamtes hinsichtlich bestimmter Herkunftsländer, die belegt, daß der Anteil der o. U.-Entscheidungen am Flughafen Frankfurt signifikant vom Durchschnitt aller Außenstellen des Bundesamtes abweicht.
Das Auswärtige Amt zeigt weiterhin Eifer, den Einsatz von Bediensteten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bei deutschen Auslandsvertretungen zu bagatellisieren. In einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz vom 23. Februar 1999 wird nochmals deutlich gemacht, für welche Tätigkeiten die Bundesamtsbediensteten eingesetzt werden und die Behauptung aufgestellt, Auslandsvertretungen profitierten von der besonderen Sachkunde der Bundesamtsbediensteten, die diese als Einzelentscheider erworben hätten. Deutlich wird auch, daß dort, wo bereits bisher die Auslandsvertretungen im Trüben fischten, nämlich bei der Einschaltung lokaler Vertrauensanwälte, nun das Bundesamt selbst zugange ist. An den von PRO ASYL mehrmals kritisierten Vermischungen der Aufgaben und der Behörden ändert es auch nichts, daß das Auswärtige Amt behauptet, die Berichterstattung über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage bleibe in der alleinigen Verantwortung des Auswärtigen Amtes. Man darf das vorliegende Schreiben des Auswärtigen Amtes wohl als Bestätigung dafür werten, daß Bundesaußenminister Fischer in keiner Weise gewillt ist, die zunehmende Kompetenzüberschreitung des Bundesamtes gegebenenfalls im Konflikt mit Bundesinnenminister Schily zurückzustutzen. Der Bagatellisierungskurs hatte sich bereits in einem Vortrag des Menschenrechtsbeauftragten Poppe bei den Hohenheimer Tagen zum Ausländerrecht angedeutet.
Senegal wird ab sofort wieder als sicherer Herkunftsstaat behandelt. Eine Prüfung durch das Bundesinnenministerium habe ergeben, daß die Situation im Lande dieser Einstufung entspricht und Zweifel ausgeräumt sind, aufgrund derer die Anwendung der §§ 18 a, 29 a AsylVfG im Verwaltungsverfahren ausgesetzt worden waren. (Quelle BAFL: Der Einzelentscheiderbrief Nr. 3/99)
Ungefiltert abgedruckt wird im Einzelentscheiderbrief Nr. 3/99 der Unfug des Auswärtigen Amtes hinsichtlich der Frage, ob eine neue Lageeinschätzung nach der Verhaftung von Öcalan für Kurden aus der Türkei entstanden ist. Neun Tage nach der "Festnahme" hatte das Auswärtige Amt in einem ad hoc-Lagebericht zwar auf die "zur Zeit äußerst emotionalisierte Atmosphäre im Zusammenhang mit der Inhaftierung" hingewiesen, die ein erhöhtes Risiko einer besonderen Gefährdung darstelle. Gleichzeitig war darauf hingewiesen worden, daß dem Auswärtigen Amt zur Zeit keine Erkenntnisse darüber vorlägen, daß seit der Verhaftung Öcalans aus Deutschland abgeschobene türkische Staatsangehörige nach ihrer Rückkehr in die Türkei Repressionen in der Türkei ausgesetzt waren. Innerhalb von neun Tagen ist das Auswärtige Amt selbstverständlich nicht in der Lage, seriöse Recherchen anzustellen. Dokumentierte Fälle von Mißhandlungen nach Rückkehr aus den letzten Jahren zeigen auch zunehmend die Tendenz, daß der Zugriff türkischer Sicherheitsbehörden erst nach dem Verlassen des Flughafens erfolgt, so daß Recherchen naturgemäß schwieriger sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30. März 1999 über die Frage entschieden, ob die Unterstützung der PKK der Gewährung von Asyl entgegensteht. Es kommt zu dem Ergebnis, daß die Teilnahme an Demonstrationen und Unterstützung der PKK durch Geldspenden nicht ausreicht, um gegebenenfalls den Schutz des Asylrechts in Anspruch nehmen zu können. Demgegenüber führt die Arbeit als hauptberuflicher Funktionär ("Kader") in leitender Stellung ebenso zum Ausschluß von asylrechtlichem Schutz wie die Tätigkeit als verantwortlicher Funktionär der unteren Ebene, der u. a. mit der Eintreibung von "Spenden" für die PKK, dem Vertrieb von Propaganda-Material und der Verbindung zur höheren Führungsebene beschäftigt ist. Das Bundesverwaltungsgericht betont ausdrücklich in keinem der entschiedenen Fälle habe es sich mit der Frage des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG befaßt.
Im Zusammenhang mit dem nach wie vor geltenden Arbeitsverbot für neueinreisende Asylsuchende, das auch der neue Bundesarbeitsminister Riester für unverzichtbar hält, hatten wir auf das ILO-Übereinkommen gegen Zwangs- und Pflichtarbeit hingewiesen.
Die EU-Kommission hat am 3. März 1999 ein Arbeitsdokument zum Thema "Gemeinsame Normen für Asylverfahren" vorgelegt, das den Anstoß zu einer Debatte im Rat und im Europäischen Parlament geben soll, an deren Ende ein Vorschlag für ein Rechtsinstrument der Gemeinschaft betreffend Asylverfahren stehen soll, wie dies der Amsterdamer Vertrag vorsieht.
Zur Rückführung bosnischer Kriegsflüchtlinge gibt es offensichtlich eine telefonische Absprache auf der Ebene der Innenministerien vom 29. März 1999, wie sich aus einem Erlaß des Innenministeriums Schleswig-Holsteins vom 30. März 1999 ergibt. Demnach besteht u. a. wegen des Überflugverbotes über Bosnien-Herzegowina ein tatsächliches Abschiebungshindernis, während freiwillig Ausreisen auf dem Landwege weiterhin möglich sein sollen.
Das Auswärtige Amt hat mit Presseerklärung vom 31. März 1999 entgegen den Aussagen in den vergangenen Lageberichten zur Bundesrepublik Jugoslawien eingeräumt, daß seit März 1998 serbische Armee- und Sicherheitskräfte eine gezielte Vertreibungsstrategie gegenüber der albanischen Bevölkerung des Kosovo betreiben. An dieser Strategie habe laut Auswärtigem Amt "spätestens seit [...] Juli 1998 [...] kein Zweifel mehr bestehen" können.
Die TAZ hat in ihrer Ausgabe vom 6. April 1999 Auszüge aus dem Rambouillet-Abkommen veröffentlicht. Darin schreibt sich die NATO völlige Immunität und Bewegungsfreiheit im gesamten Staatsgebiet der Bundesrepublik Jugoslawien zu. Das Mitglied des SPD-Bundesvorstandes, Hermann Scheer (MdB), bemerkt zu dem Entwurf: "Es war unrichtig von der Bundesregierung, zu glauben und dem Parlament und der Öffentlichkeit zu suggerieren, dieser Vertrag hätte von Belgrad jemals unterschrieben werden können; selbst ein gemäßigter serbischer Politiker an der Stelle von Milosevic hätte diesen Text niemals unterzeichnet."
Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen), hat in einem bemerkenswerten Traktat seine Seelennöte zu Papier gebracht. "Krieg in Jugoslawien - Hintergründe einer grünen Entscheidung" ist jenem "Hier-stehe-ich-ich-kann-nicht-anders"-Prinzip verpflichtet, das nahelegt, sich zu setzen.
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