PRO
ASYL Infonetz Asyl
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Infomappe Nr. 7 April 1999
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 | UNHCR hat im März
1999 zum Flughafenasylverfahren Stellung genommen. Interessant
ist insbesondere auch eine Statistik zur Entscheidungspraxis des
Bundesamtes hinsichtlich bestimmter Herkunftsländer, die
belegt, daß der Anteil der o. U.-Entscheidungen am
Flughafen Frankfurt signifikant vom Durchschnitt aller Außenstellen
des Bundesamtes abweicht.
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 | Das Auswärtige Amt zeigt weiterhin Eifer,
den Einsatz von Bediensteten des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge bei deutschen Auslandsvertretungen
zu bagatellisieren. In einem Schreiben an das Bundesministerium
der Justiz vom 23. Februar 1999 wird nochmals deutlich
gemacht, für welche Tätigkeiten die Bundesamtsbediensteten
eingesetzt werden und die Behauptung aufgestellt, Auslandsvertretungen
profitierten von der besonderen Sachkunde der Bundesamtsbediensteten,
die diese als Einzelentscheider erworben hätten. Deutlich
wird auch, daß dort, wo bereits bisher die Auslandsvertretungen
im Trüben fischten, nämlich bei der Einschaltung lokaler
Vertrauensanwälte, nun das Bundesamt selbst zugange ist.
An den von PRO ASYL mehrmals kritisierten Vermischungen der Aufgaben
und der Behörden ändert es auch nichts, daß das
Auswärtige Amt behauptet, die Berichterstattung über
die asyl- und abschiebungsrelevante Lage bleibe in der alleinigen
Verantwortung des Auswärtigen Amtes. Man darf das vorliegende
Schreiben des Auswärtigen Amtes wohl als Bestätigung
dafür werten, daß Bundesaußenminister Fischer
in keiner Weise gewillt ist, die zunehmende Kompetenzüberschreitung
des Bundesamtes gegebenenfalls im Konflikt mit Bundesinnenminister
Schily zurückzustutzen. Der Bagatellisierungskurs hatte sich
bereits in einem Vortrag des Menschenrechtsbeauftragten Poppe
bei den Hohenheimer Tagen zum Ausländerrecht angedeutet.
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 | Senegal wird ab sofort
wieder als sicherer Herkunftsstaat behandelt. Eine Prüfung
durch das Bundesinnenministerium habe ergeben, daß die Situation
im Lande dieser Einstufung entspricht und Zweifel ausgeräumt
sind, aufgrund derer die Anwendung der §§ 18 a,
29 a AsylVfG im Verwaltungsverfahren ausgesetzt worden waren.
(Quelle BAFL: Der Einzelentscheiderbrief Nr. 3/99)
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 | Ungefiltert abgedruckt wird im Einzelentscheiderbrief
Nr. 3/99 der Unfug des Auswärtigen Amtes hinsichtlich
der Frage, ob eine neue Lageeinschätzung nach der Verhaftung
von Öcalan für Kurden aus der Türkei entstanden
ist. Neun Tage nach der "Festnahme" hatte das Auswärtige
Amt in einem ad hoc-Lagebericht zwar auf die "zur
Zeit äußerst emotionalisierte Atmosphäre im Zusammenhang
mit der Inhaftierung" hingewiesen, die ein erhöhtes
Risiko einer besonderen Gefährdung darstelle. Gleichzeitig
war darauf hingewiesen worden, daß dem Auswärtigen
Amt zur Zeit keine Erkenntnisse darüber vorlägen, daß
seit der Verhaftung Öcalans aus Deutschland abgeschobene
türkische Staatsangehörige nach ihrer Rückkehr
in die Türkei Repressionen in der Türkei ausgesetzt
waren. Innerhalb von neun Tagen ist das Auswärtige Amt selbstverständlich
nicht in der Lage, seriöse Recherchen anzustellen. Dokumentierte
Fälle von Mißhandlungen nach Rückkehr aus den
letzten Jahren zeigen auch zunehmend die Tendenz, daß der
Zugriff türkischer Sicherheitsbehörden erst nach dem
Verlassen des Flughafens erfolgt, so daß Recherchen naturgemäß
schwieriger sind.
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 | Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30. März
1999 über die Frage entschieden, ob die Unterstützung
der PKK der Gewährung von Asyl entgegensteht. Es kommt
zu dem Ergebnis, daß die Teilnahme an Demonstrationen und
Unterstützung der PKK durch Geldspenden nicht ausreicht,
um gegebenenfalls den Schutz des Asylrechts in Anspruch nehmen
zu können. Demgegenüber führt die Arbeit als hauptberuflicher
Funktionär ("Kader") in leitender Stellung ebenso
zum Ausschluß von asylrechtlichem Schutz wie die Tätigkeit
als verantwortlicher Funktionär der unteren Ebene, der u. a.
mit der Eintreibung von "Spenden" für die PKK,
dem Vertrieb von Propaganda-Material und der Verbindung zur höheren
Führungsebene beschäftigt ist. Das Bundesverwaltungsgericht
betont ausdrücklich in keinem der entschiedenen Fälle
habe es sich mit der Frage des Vorliegens von Abschiebungshindernissen
nach § 53 AuslG befaßt.
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 | Im Zusammenhang mit dem nach wie vor geltenden
Arbeitsverbot für neueinreisende Asylsuchende, das auch der
neue Bundesarbeitsminister Riester für unverzichtbar hält,
hatten wir auf das ILO-Übereinkommen gegen Zwangs- und
Pflichtarbeit hingewiesen.
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 | Die EU-Kommission hat am 3. März 1999
ein Arbeitsdokument zum Thema "Gemeinsame Normen für
Asylverfahren" vorgelegt, das den Anstoß zu einer
Debatte im Rat und im Europäischen Parlament geben soll,
an deren Ende ein Vorschlag für ein Rechtsinstrument der
Gemeinschaft betreffend Asylverfahren stehen soll, wie dies der
Amsterdamer Vertrag vorsieht.
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 | Zur Rückführung bosnischer Kriegsflüchtlinge
gibt es offensichtlich eine telefonische Absprache auf der Ebene
der Innenministerien vom 29. März 1999, wie sich aus
einem Erlaß des Innenministeriums Schleswig-Holsteins vom
30. März 1999 ergibt. Demnach besteht u. a. wegen
des Überflugverbotes über Bosnien-Herzegowina ein tatsächliches
Abschiebungshindernis, während freiwillig Ausreisen auf
dem Landwege weiterhin möglich sein sollen.
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 | Das Auswärtige Amt hat mit Presseerklärung
vom 31. März 1999 entgegen den Aussagen in den vergangenen
Lageberichten zur Bundesrepublik Jugoslawien eingeräumt,
daß seit März 1998 serbische Armee- und Sicherheitskräfte
eine gezielte Vertreibungsstrategie gegenüber der albanischen
Bevölkerung des Kosovo betreiben. An dieser Strategie
habe laut Auswärtigem Amt "spätestens seit [...]
Juli 1998 [...] kein Zweifel mehr bestehen" können.
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 | Die TAZ hat in ihrer Ausgabe vom 6. April
1999 Auszüge aus dem Rambouillet-Abkommen veröffentlicht.
Darin schreibt sich die NATO völlige Immunität und Bewegungsfreiheit
im gesamten Staatsgebiet der Bundesrepublik Jugoslawien zu. Das
Mitglied des SPD-Bundesvorstandes, Hermann Scheer (MdB), bemerkt
zu dem Entwurf: "Es war unrichtig von der Bundesregierung,
zu glauben und dem Parlament und der Öffentlichkeit zu suggerieren,
dieser Vertrag hätte von Belgrad jemals unterschrieben werden
können; selbst ein gemäßigter serbischer Politiker
an der Stelle von Milosevic hätte diesen Text niemals unterzeichnet."
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 | Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt,
Dr. Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen),
hat in einem bemerkenswerten Traktat seine Seelennöte zu
Papier gebracht. "Krieg in Jugoslawien - Hintergründe
einer grünen Entscheidung" ist jenem "Hier-stehe-ich-ich-kann-nicht-anders"-Prinzip
verpflichtet, das nahelegt, sich zu setzen.
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Liste
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