PRO ASYL Infonetz Asyl

Infomappe Nr.4 - Februar 1999
 
Themenschwerpunkt Kosova

Die folgenden Materialien wurden von Michael Stenger, Bayerischer Flüchtlingsrat, zusammengestellt. Bei Texten, die in voller Länge als Anlage beiliegen, sind Autorinnen beziehungsweise Autoren und Titel fett gedruckt. Bei anderen Texten sind zusätzlich zu Titel und Autoren die als Anlagen beigefügten Textteile fett gedruckt. Der nicht abgedruckte Rest kann im Bedarfsfall bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Flüchtlingsrates bestellt werden: Flüchtlingsrat Bayern,Valleystr. 42, 81371 München, Tel.: 089 / 76 2234, FAX: 089 / 76 22 36.

Michael Stenger hat zum besseren Verständnis der Anlagen einen zusammenfassenden Text unter dem Titel "Einige Hintergründe zu den inneralbanischen Entwicklungen der letzten Monate" vorgelegt.

Inhaltsübersicht mit jeweiliger Kurzbeschreibung:

"KOSOVA: Situationsentwicklung 13. Oktober - 31. Dezember 1998", von: Suzanne Auer, Schweizerische Flüchtlingshilfe. Kurzdarstellung: 6 S., detaillierte Materialien: 74 Seiten. Bezug auch über Internet: http:// www.sfh-oscar.ch
e-mail: INFO@sfh-oscar.ch
"Verzeichnis der vom Krieg in Mitleidenschaft gezogenen albanisch besiedelten Ortschaften" - im Zeitraum vom 28. Februar - 15 Dezember 1998, von: Suzanne Auer, Schweizerische Flüchtlingshilfe. Kurzdarstellung: 1 S., detaillierte Materialien: 46 S. Bezug auch über Internet: http:// www.sfh-oscar.ch
e-mail: INFO@sfh-oscar.ch
UNHCR-Positionspapier über die Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden aus dem Kosovo, Genf, 20. November 1998. Mit Hinweisen zu speziellen Risikogruppen, Wehrdienstverweigerern und Fahnenflüchtigen, zu Abschiebung aus den verschiedenen europäischen Ländern; sehr klare Worte zur Abstrusität der inländischen Fluchtalternativen, zu Abschiebungen kosova-albanischer Flüchtlinge nach Albanien oder Bosnien-Herzegowina.
UNHCR: "Kosovofakten", eine Situationsbeschreibung aus Sicht des UNHCR vom 27.11.98 mit zahlreichen, teilweise sehr detaillierten Informationen, wie z.B.:
60% der 35.000 Häuser in den besichtigten Dörfern beschädigt oder zerstört, Gefährdungsgruppen, regional zugeordnete Flüchtlingsbewegungen mit Zahlenangaben, Abschiebestopp-Forderung (nur Österreich und Deutschland stünden einer umfassenden vorübergehenden Schutzregelung ablehnend gegenüber, wie sie die Schweiz vorschlug und die Teilnahme Deutschlands und Österreichs dabei als Bedingung setzte, u.a.)
Kurzzusammenfassung und -kommentierung eines Urteils des VG Berlin vom 20.11.98 (AZ: 6 A 534.98, von Georg Classen, Berlin:
"VG Berlin: Butterbrot und Fahrkarte in den Kosovo ist alles, was Kriegsflüchtlinge jetzt noch beanspruchen können." Etwas günstiger stellt sich die Situation nach einem neuen OVG-Urteil vom 4. Februar 1999 dar, zu dem die kommentierende Presseerklärung des Flüchtlingsrates Berlin beiliegt.
Urteil Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 22.10.1998 (AZ: 12 L 1448 / 98). Das Gericht verneint eine generell für ganz Kosova geltende "Gruppenverfol-gung", bejaht sie aber für Zentral- und (Süd)Westkosova, sprich: vor allem für das Drenica-Gebiet. Sicher darauf berufen können sich aber nur die nach dem (inter-national wahrgenommenen) Beginn der Kampfhandlungen Ende Februar / Anfang März '98 hier Eingereisten. Urteils-Leitsätze (1 Seite), detailliertes Inhaltsverzeichnis (3,5 Seiten) und 162 S. Begründung.
Urteil des VG Magdeburg vom 17.09.98 (AZ: A 3 K 343 / 96). Der positiv zu wertende Grundtenor, man müsse wieder neuerliche Gedanken zur Frage der Gruppenverfolgung von Kosova-AlbanerInnen anstrengen, ist hinsichtlich des nicht bestandskräftigen VG-Urteils nicht weltbewegend. Interessant wird es (auf Seite 11), wo das Gericht zu folgender Ansicht gelangt:
"...Es liegt in der Bundesrepublik Jugoslawien ein staatliches Verfolgungsprogramm vor, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist bzw. unmittelbar bevorsteht...."
Wichtig sind auch die Ausführungen über die sog. "inländischen Fluchtalternativen", vor allem zu Montenegro, das kurz zuvor Tausende albanische Flüchtlinge, also ihre "eigenen" Landsleute, ausgerechnet nach Albanien abgeschoben hatte und die Grenzen zu Kosova offiziell für dicht erklärte. Siehe hierzu auch einige Zeitungsmeldungen von damals.
Human Rights Watch Investigation: "Yugoslav Forces Guilty of War Crimes in Racak, Kosovo", New York, 29. Januar 1999. HRW stellt fest: Nach eingehender Untersuchung bezichtigt Human Rights Watch serbische Polizei-Spezialeinheiten und die jugoslawische Armee grausamer Übergriffe auf Zivilisten, der Folterung von Gefangenen und der Durchführung von Massenexekutionen. Detaillierter Untersuchungsbericht; Hintergründe zum Massaker in Racak.
Human Rights Watch Dezemberbericht 1998: "Federal Republik of Yugoslavia. Detention and abuse in Kosovo (Summary and Recommendations)". Stellungnahme, Hintergründe, zahlreiche exakt belegte Einzelfallbeispiele von Tod in Haft, Verhaftung mit anschließender Mißhandlung, unfairer Behandlung mit Übergriffen. Stellungnahme zu Menschenrechtsverletzungen der UCK.
Folgende Publikationen von amnesty international und dem UNHCR datieren zwar vom Oktober 1998, liefern aber einen guten Überblick über die gesamte Flüchtlingssituation im ehemaligen Jugoslawien, vor allem die Situation in Bosnien-Herzegowina, wohin Tausende albanische Flüchtlinge geflüchtet sind (teilweise nach Abschiebungen aus Deutschland, siehe hierzu auch die Artikel zu der rechtswidrigen Abschiebung der Familie Paqarizi aus Fürstenfeldbruck (Bayern), der man jetzt die Wiedereinreise erlauben mußte:

"ai": A HUMAN RIGHTS CRISIS IN KOSOVO PROVINCE; AI Index: EUR 70/73/98, vom Oktober 1998 (nur auf englisch). Zu bestellen bei amnesty international.

UNHCR: "Information notes, Covering South-eastern Europe, No. 5/98 - September - Oktober 1998" (Bezug über UNHCR)

Weitere Informationen:

PRO ASYL hat gemeinsam mit dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat am 18. Februar 1999 eine Pressekonferenz zum Thema der Rückkehrgefährdung aus Deutschland abgeschobener Kurden durchgeführt. Der dabei der Presse vorgelegte Bericht "Von Deutschland in den türkischen Folterkeller" liegt bei.
Zur Frage der Rückkehrgefährdung abgelehnter Asylsuchender aus Angola hat UNHCR am 30. November 1998 Stellung genommen. Die Lage dürfte sich inzwischen eher noch verschärft haben. Hierzu einige Zeitungsartikel von Anfang Januar und ein Beschluß des VG Freiburg vom 9. Dezember 1998.
Die neuesten Asylstatistiken hat dankenswerterweise wieder Margret Müller zusammengestellt.
Oftmals wird Asylsuchenden im Flughafenasylverfahren die Frage gestellt, ob sie sich damit einverstanden erklären, daß der Inhalt der BGS-Befragung Gegenstand der Anhörung wird. Dies ist eine Quelle permanenter Mißverständnisse, weil Flüchtlinge in vielen Fällen davon ausgehen, daß damit das beim Bundesgrenzschutz Vorgetragene als wahr unterstellt werde und nicht mehr zu den entsprechenden Sachverhalten vorgetragen werden müsse. Das Bundesamt greift des öfteren die unter Umständen unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben aus dem BGS-Protokoll nicht mit eigenen Fragen bei der Anhörung auf. Zum Verhältnis zwischen der persönlichen Anhörung beim Bundesamt und der BGS-Befragung bei einer ähnlichen Fallkonstellation hat die 4. Kammer des VG Frankfurt am 18. Januar 1999 in einem Beschluß (AZ.: 4 G 50009/99.A(1)) Stellung genommen. Im vorliegenden Fall, so die Kammer, weise die persönliche Anhörung beim Bundesamt einen grundsätzlichen Mangel auf, der ausschließe, die fehlende Substantiierung des Antragstellers zu seinem eigentlichen Verfolgungsschicksal zur Grundlage für ein Offensichtlichkeitsurteil zu nehmen. Das Anhörungsprotokoll der Bundesamtsanhörung enthalte folgenden Vermerk: "Der Antragsteller wird darüber belehrt, daß aufgrund der Tatsache, daß er selbst angegeben hat, beim Bundesgrenzschutz habe er umfassend und wahrheitsgemäß sein Verfolgungsschicksal darstellen können und er habe dazu weder Ergänzungen noch Änderungen, ihm nur noch ergänzend Fragen gestellt werden. Der Antragsteller erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Ihm wird deutlich gemacht, daß er von sich aus jederzeit weitere Angaben machen kann."

Das Gericht hierzu: "Diese 'Belehrung' des Antragstellers verkennt völlig den Sinn und Zweck der persönlichen Anhörung vor dem Bundesamt. Diese stellt keine bloße Ergänzungsanhörung zur Befragung beim Bundesgrenzschutz dar. Die Angaben des Antragstellers vor dem Bundesgrenzschutz entbinden den betreffenden Entscheider nicht von seiner Pflicht, den Antragsteller originär und umfassend zu seinem eigentlichen Asylvorbringen zu befragen. Demgegenüber beschränkt sich jedoch die vorliegende Anhörung des Antragstellers nahezu vollständig auf seine angebliche oder tatsächliche Mitgliedschaft in der UMMA-Partei. Hinsichtlich der eigentlichen Verfolgungslegende des Antragstellers enthält das Anhörungsprotokoll dagegen nur wenige Fragen, ohne auf die vorgetragene Behauptung des Antragstellers näher einzugehen. Angesichts der eingangs der Anhörung gemachten unzutreffenden 'Belehrung' bei der zudem der Eindruck erweckt wurde, er habe bereits umfassend vorgebracht, kann dem Antragsteller nicht entgegen gehalten werden, sein Vorbringen sei unsubstantiiert und unzureichend."

Nach Einschätzung von PRO ASYL liegen vergleichbare Mängel in einer Vielzahl von Fällen im Flughafenverfahren vor.
Fakten über Einrichtungen für geistig und körperlich behinderte Kinder in Bosnien und Herzegowina hat das deutsche Beratungsbüro für rückkehrfördernde Maßnahmen und Wiederaufbau in Sarajewo zusammengestellt. Weder Kapazität noch Unterbringungsbedingungen sind ausreichend. Einer Rückführung behinderter Kinder stehen deshalb vermutlich in den meisten Fällen Hindernisse entgegen.
Das wichtigste aus dem europäischen Ausland (wie immer unter Bezugnahme auf das sehr empfehlenswerte Migration News Sheet; Ausgabe vom Februar 1999):
Frankreich: Etwa 80.000 undokumentierte Immigrantinnen und Immigranten erhalten im Rahmen des Regularisationsprozesses Aufenthaltserlaubnisse, 63.000 Antragstellende wurden abgelehnt. Etwa 1.000 Anträge sind noch anhängig, insbesondere von Personen, die, obwohl nicht unter den Flüchtlingsstatus fallend "territoriales Asyl" beantragt haben. In 75 Prozent der positiv entschiedenen Anträge hat die familiäre Situation den Ausschlag gegeben. Auch die ungewöhnlich hohe Erfolgsquote von 87 Prozent bei chinesischen Antragstellenden erklärt sich daraus, daß chinesische Staatsangehörige offensichtlich während ihres heimlichen Aufenthaltes Familien gegründet haben. Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Regularisierungsprozesses steht im Widerspruch zu der gegenteiligen Behauptung im Matzka-Papier, daß die meisten Immigranten illegal und ohne Visum in die europäischen Staaten kommen. Festgestellt wurde in Frankreich, daß die große Mehrheit derer, die nun ihre Legalisierung beantragt hatten, entweder als Asylsuchende gekommen oder als Touristen nach Ablauf ihres Touristenvisums geblieben waren.
Griechenland: In Griechenland haben inzwischen 373.196 Menschen versucht, ihre Legalisierung zu beantragen. Von diesen haben aber nur 158.000 es geschafft, ihren Antrag auf ein Dauerbleiberecht wirksam anhängig zu machen. Voraussetzung hierfür war, daß die Antragstellenden die notwendigen Nachweismarken für 40 Tage sozialversicherungspflichtiger Arbeit bis Ende Dezember 1998 vorlegen konnten. Obwohl griechische Behörden Unternehmer dazu ermutigten, potentiell Begünstigten solche Sozialversicherungsnachweise anzubieten, indem ihnen Straffreiheit für illegale Beschäftigung zugesichert wurde, waren viele Unternehmer nicht bereit, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
Italien: Die NATO wird inzwischen direkt bei der Flüchtlingsabwehr eingesetzt. Am 27. Januar 1999 gab der Kommandant der NATO-Mittelmeerflotte, Admiral David Stone, bekannt, daß NATO-Schiffe die Straße von Otranto künftig überwachen und die italienische Küstenwache informieren würden über Schiffe, die illegale Immigrantinnen und Immigranten nach Italien bringen. Zur Flüchtlingsabwehrflotte gehört auch eine deutsche Fregatte.
Schweden: Das UN-Komitee gegen Folter hat Schweden gebeten, von der Abschiebung eines abgelehnten Asylsuchenden Abstand zu nehmen. Es handelt sich um den siebten Fall dieser Art. Wieder einmal ist ein Kurde aus der Türkei betroffen. Schweden hält damit den Rekord an Fällen, in denen das UN-Komitee gegen Folter (CAT) die Furcht vor Folter für glaubwürdig gehalten hatte. Allerdings relativiert sich dieser makabre schwedische Rekord vor dem Hintergrund der Tatsache, daß von den 15 EU-Mitgliedsstaaten zwei überhaupt nicht die UN-Konvention gegen Folter unterzeichnet haben, nämlich Belgien und Irland. Darüber hinaus erkennen Deutschland und Großbritannien kein Recht auf Individualbeschwerde an. Die Einzelfallentscheidungen des CAT haben deshalb auch keine direkten Auswirkungen auf diese vier Staaten.

Im Einzelfall des Kurden aus der Türkei ging es unter anderem darum, daß ein Bericht des Zentrums für Folter- und Traumaüberlebende in Stockholm vorlag, den die schwedischen Asylbehörden außer Acht ließen, ohne mit dem Zentrum überhaupt Kontakt aufzunehmen. Auch glaubte man dem Asylantragsteller nicht, daß einer seiner Brüder zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war. Es wurde einfach unterstellt, die entsprechende Namensnennung im türkischen Urteil könne eine Fälschung sein.

Das CAT führte aus, daß Personen, die einer Verwicklung in PKK-Aktivitäten verdächtigt werden in der Türkei häufig im Verlauf von Befragungen gefoltert werden und sich diese Praxis nicht auf bestimmte Regionen des Landes beschränkt. Im konkreten Fall habe es nicht in Zweifel gestanden, daß der Betroffene aus einer politisch aktiven Familie komme. Die Aussagen des Betroffenen stünden im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit den Ergebnissen des medizinischen Berichtes, nach dem er an posttraumatischen Streßsymptomen leide.

Das UN-Komitee gegen Folter hatte in den vergangenen Jahren mehrmals auch darauf hingewiesen, daß Inkonsistenzen in den Aussagen Gefolterter nicht ohne weiteres gegen ihre Glaubwürdigkeit sprechen.
Österreich: Ein härteres Vorgehen gegen hungerstreikende Asylsuchende in Abschiebehaft hat der österreichische Innenminister Karl Schlögl angekündigt. Von 12.000 Menschen in Abschiebehaft schafften es 20 Prozent, durch einen Hungerstreik entlassen zu werden.
Belgien / Niederlande: Nach gleichlautenden Meldungen verschiedener Zeitungen sind die Innenminister Belgiens und der Niederlande übereingekommen, bei gemeinsamen Abschiebungen verstärkt kleine Geschäftsflugzeuge einzusetzen, insbesondere wenn Asylsuchende sich wehren. Ein belgisches Komitee, das sich nach dem Tod der 20-jährigen Nigerianerin Semira Adamu mit der Frage der Durchsetzung von Abschiebungen auseinanderzusetzen hatte, war zu dem Schluß gekommen, daß der Einsatz kleiner Flugzeuge nicht teurer sei als mehrere gescheiterte Abschiebungsversuche an Bord normaler Verkehrsflugzeuge.

Nebeneffekt dieser Maßnahme dürfte sein, daß künftig auch kleine Regionalflughäfen angeflogen werden können, was neue und schwer überwachbare Abschiebungsmöglichkeiten (eventuell auch in als sicher geltende Landesteile) ermöglichen würde.
Dänemark: Eine Niederlage beim permanenten Versuch, in angeblich sichere Landesteile Somalias abschieben zu können, hat die dänische Regierung hinnehmen müssen. Am 24. Januar erhielt die dänische Polizei ein Telefax von der Regierung des international nicht anerkannten "Somaliland". Inhalt: Man werde keine zwangsweise abgeschobenen Somalis mehr zurücknehmen wegen der katastrophalen ökonomischen Situation des Landes. Vor zwei Jahren hatte die Entität Somaliland ein Rücknahmeabkommen mit den dänischen Behörden erreicht, bei dem die dänische Seite finanzielle Unterstützung zusicherte. Diese Abmachung wurde aber vom dänischen Parlament nicht gebilligt und Somaliland erhielt statt dessen Finanzhilfen ohne Bedingungen. Dennoch ließ es sechs abgelehnte Asylsuchende zurückkehren. Der inoffizielle Vertreter Somalilands für Dänemark, Schweden, Finnland und die Niederlande hat ebenfalls bekannt gegeben, daß Somaliland keine Zwangsrückkehrer akzeptieren werde. In der Folge wurden bereits mehrere Somalis aus der Abschiebehaft entlassen.
Frankreich: Die französische Polizeigewerkschaft SGP hat sich der Kritik von Menschenrechtsorganisationen an den Haftbedingungen für Asylsuchende auf dem Flughafen Roissy in Paris angeschlossen. Sie seien seit Monaten "skandalös, inhuman und erniedrigend". Der Teil des Hotels Ibis auf dem Flughafen, der als sogenannte Wartezone genutzt wird, ist seit längerem überfüllt. Zeitweilig waren über die im Hotel untergebrachten 70 Personen weitere 64 Menschen in einer Polizeistation in Roissy auf insgesamt 40m untergebracht, darüber hinaus sechs Polizeibeamte zur Bewachung auf derselben Fläche. Die Organisationen, die Zugang zu diesem Bereich haben, berichten, daß das gesetzlich zulässige Maximum von 20 Tagen Aufenthalt in der Wartezone nicht immer respektiert werde, um den Behörden die Möglichkeit zu geben, die Zahl der Abschiebungsversuche zu erhöhen. Die Organisation ANAFE beklagt darüber hinaus, daß als Vergeltungsmaßnahme diejenigen, die sich weigern, ein Flugzeug zu besteigen, an dem jeweiligen Tag ohne jede Nahrung gelassen werden.
Irland: Asylsuchende in Irland sollen künftig arbeiten dürfen, so das irische Kabinett in Abänderung der bisherigen politischen Linie. Mehr als 100 Organisationen, unter anderem der irische Gewerkschaftskongreß und die nationale Arbeitslosenorganisation hatten dies von der Regierung gefordert.

Lettland hat keine Geldmittel, um Unterstützungsleistungen an Flüchtlinge zu zahlen. Das Innenministerium gab an, man habe 10 Programme in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen aufgrund des Mangels an Geldmitteln nicht durchführen können. Deswegen sei es auch unwahrscheinlich, daß sich Ressourcen zur Unterstützung von Flüchtlingen finden ließen.
Niederlande: Keinen Abschiebungsschutz mehr gibt es in den Niederlanden für abgelehnte iranische Asylsuchende mit Ausnahme von Schriftstellern, Journalisten, Homosexuellen und Anhängerinnen und Anhängern der Bahai-Religion. Premierminister Kok erklärte, daß diese Entscheidung mit der Praxis in Deutschland, Schweden, Belgien und Frankreich übereinstimme.
Schweiz: Die Möglichkeit der offiziellen Gewährung zeitweiligen Schutzes für Kosovo-Albanerinnen und Albaner soll nicht mehr länger ausgeschlossen sein. Nach der Rückkehr von Direktoren des Schweizer Asylbundesamtes von einer Reise nach Kosovo gab der Behördensprecher bekannt, daß unter den gegenwärtigen Umständen eine Rückkehr von Kosovo-Albanern nicht durchführbar sei. Die Rückführung abgelehnter Kosovo-Albanerinnen und -Albaner war bereits mehrfach aufgeschoben worden. Zur Zeit gilt der faktische Abschiebungsschutz zum 30. April 1999. Kosovo-albanische Asylsuchende in der Schweiz dürfen allerdings nicht bei Verwandten wohnen, die ihnen Obdach gewähren könnten, sondern müssen in den Aufnahmelagern der verschiedenen Kantone wohnen.

Reichlich Mittel hat das schweizerische Asylbundesamt zum Aufbau einer neuen Abteilung, die sich mit der Durchsetzung von Ausweisungsbescheiden, also Abschiebungen, beschäftigen soll. 57 neue Personalstellen sollen hier geschaffen werden.
Europäische Union: Die Außenminister der EU-Staaten haben bei einem Treffen am 25. Januar 1999 eine ergänzende Regelung zum Flugverbot für jugoslawische Fluglinien beschlossen. Hier ist in Erinnerung zu rufen, daß bislang lediglich Flüge der jugoslawischen Fluggesellschaft JAT zwischen der BR-Jugoslawien und EU-Mitgliedsstaaten untersagt sind. Um die negativen Effekte dieser Regelung für Montenegro zu minimieren, soll Montenegro Airlines hiervon ausgenommen werden. Voraussetzung soll sein, daß schlüssig belegt wird, daß weder serbische noch Bundesbehörden von einer solchen Ausnahme profitieren. Praktisch dürfte dies kaum belegbar sein. Damit besteht die Gefahr, daß die noch von der alten Bundesregierung verfolgten Pläne, gegebenenfalls abzuschiebende Kosovo-Albaner nach Podgorica in Montenegro abzuschieben, wieder aufleben.
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