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ASYL Infonetz Asyl |
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Infomappe Nr.4 - Februar 1999 |
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Themenschwerpunkt Kosova
Die folgenden Materialien wurden von Michael Stenger, Bayerischer
Flüchtlingsrat, zusammengestellt. Bei Texten, die in voller
Länge als Anlage beiliegen, sind Autorinnen beziehungsweise
Autoren und Titel fett gedruckt. Bei anderen Texten sind zusätzlich
zu Titel und Autoren die als Anlagen beigefügten Textteile
fett gedruckt. Der nicht abgedruckte Rest kann im Bedarfsfall
bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Flüchtlingsrates
bestellt werden: Flüchtlingsrat Bayern,Valleystr. 42, 81371
München, Tel.: 089 / 76 2234, FAX: 089 / 76 22 36.
Michael Stenger hat zum besseren Verständnis der Anlagen
einen zusammenfassenden Text unter dem Titel "Einige Hintergründe
zu den inneralbanischen Entwicklungen der letzten Monate"
vorgelegt.
Inhaltsübersicht mit jeweiliger Kurzbeschreibung:
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![]() | "KOSOVA: Situationsentwicklung
13. Oktober - 31. Dezember 1998",
von: Suzanne Auer, Schweizerische Flüchtlingshilfe. Kurzdarstellung:
6 S., detaillierte Materialien: 74 Seiten. Bezug auch über
Internet: http:// www.sfh-oscar.ch e-mail: INFO@sfh-oscar.ch | ||
![]() | "Verzeichnis der vom Krieg in Mitleidenschaft
gezogenen albanisch besiedelten Ortschaften"
- im Zeitraum vom 28. Februar - 15 Dezember 1998, von: Suzanne
Auer, Schweizerische Flüchtlingshilfe. Kurzdarstellung:
1 S., detaillierte Materialien: 46 S. Bezug auch über
Internet: http:// www.sfh-oscar.ch e-mail: INFO@sfh-oscar.ch | ||
![]() | UNHCR-Positionspapier über die
Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden aus dem Kosovo,
Genf, 20. November 1998. Mit Hinweisen zu speziellen Risikogruppen,
Wehrdienstverweigerern und Fahnenflüchtigen, zu Abschiebung
aus den verschiedenen europäischen Ländern; sehr klare
Worte zur Abstrusität der inländischen Fluchtalternativen,
zu Abschiebungen kosova-albanischer Flüchtlinge nach Albanien
oder Bosnien-Herzegowina. | ||
![]() | UNHCR: "Kosovofakten",
eine Situationsbeschreibung aus Sicht des UNHCR vom 27.11.98 mit
zahlreichen, teilweise sehr detaillierten Informationen, wie z.B.:
60% der 35.000 Häuser in den besichtigten Dörfern beschädigt oder zerstört, Gefährdungsgruppen, regional zugeordnete Flüchtlingsbewegungen mit Zahlenangaben, Abschiebestopp-Forderung (nur Österreich und Deutschland stünden einer umfassenden vorübergehenden Schutzregelung ablehnend gegenüber, wie sie die Schweiz vorschlug und die Teilnahme Deutschlands und Österreichs dabei als Bedingung setzte, u.a.) | ||
![]() | Kurzzusammenfassung und -kommentierung
eines Urteils des VG Berlin vom 20.11.98 (AZ:
6 A 534.98, von Georg Classen, Berlin: "VG Berlin: Butterbrot und Fahrkarte in den Kosovo ist alles, was Kriegsflüchtlinge jetzt noch beanspruchen können." Etwas günstiger stellt sich die Situation nach einem neuen OVG-Urteil vom 4. Februar 1999 dar, zu dem die kommentierende Presseerklärung des Flüchtlingsrates Berlin beiliegt. | ||
![]() | Urteil Oberverwaltungsgericht Lüneburg
vom 22.10.1998 (AZ: 12 L 1448 /
98). Das Gericht verneint eine generell für ganz Kosova geltende
"Gruppenverfol-gung", bejaht sie aber für Zentral-
und (Süd)Westkosova, sprich: vor allem für das Drenica-Gebiet.
Sicher darauf berufen können sich aber nur die nach dem (inter-national
wahrgenommenen) Beginn der Kampfhandlungen Ende Februar / Anfang
März '98 hier Eingereisten. Urteils-Leitsätze (1
Seite), detailliertes Inhaltsverzeichnis (3,5 Seiten) und
162 S. Begründung. | ||
![]() | Urteil des VG Magdeburg vom 17.09.98 (AZ: A 3 K 343
/ 96). Der positiv zu wertende Grundtenor, man müsse wieder
neuerliche Gedanken zur Frage der Gruppenverfolgung von Kosova-AlbanerInnen
anstrengen, ist hinsichtlich des nicht bestandskräftigen
VG-Urteils nicht weltbewegend. Interessant wird es (auf Seite
11), wo das Gericht zu folgender Ansicht gelangt: "...Es liegt in der Bundesrepublik Jugoslawien ein staatliches Verfolgungsprogramm vor, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist bzw. unmittelbar bevorsteht...." Wichtig sind auch die Ausführungen über die sog. "inländischen Fluchtalternativen", vor allem zu Montenegro, das kurz zuvor Tausende albanische Flüchtlinge, also ihre "eigenen" Landsleute, ausgerechnet nach Albanien abgeschoben hatte und die Grenzen zu Kosova offiziell für dicht erklärte. Siehe hierzu auch einige Zeitungsmeldungen von damals. | ||
![]() | Human Rights Watch Investigation: "Yugoslav
Forces Guilty of War Crimes in Racak, Kosovo", New York,
29. Januar 1999. HRW stellt fest:
Nach eingehender Untersuchung bezichtigt Human Rights Watch serbische
Polizei-Spezialeinheiten und die jugoslawische Armee grausamer
Übergriffe auf Zivilisten, der Folterung von Gefangenen und
der Durchführung von Massenexekutionen. Detaillierter Untersuchungsbericht;
Hintergründe zum Massaker in Racak. | ||
![]() | Human Rights Watch Dezemberbericht 1998:
"Federal Republik of Yugoslavia. Detention and abuse in Kosovo
(Summary and Recommendations)".
Stellungnahme, Hintergründe, zahlreiche exakt belegte Einzelfallbeispiele
von Tod in Haft, Verhaftung mit anschließender Mißhandlung,
unfairer Behandlung mit Übergriffen. Stellungnahme zu Menschenrechtsverletzungen
der UCK. | ||
![]() | Folgende Publikationen von amnesty international
und dem UNHCR datieren zwar vom Oktober 1998, liefern aber
einen guten Überblick über die gesamte Flüchtlingssituation
im ehemaligen Jugoslawien, vor allem die Situation in Bosnien-Herzegowina,
wohin Tausende albanische Flüchtlinge geflüchtet sind
(teilweise nach Abschiebungen aus Deutschland, siehe hierzu auch
die Artikel zu der rechtswidrigen Abschiebung der Familie Paqarizi
aus Fürstenfeldbruck (Bayern), der man jetzt die Wiedereinreise
erlauben mußte:
"ai": A HUMAN RIGHTS CRISIS IN KOSOVO
PROVINCE; AI Index: EUR 70/73/98, vom Oktober 1998 (nur auf englisch).
Zu bestellen bei amnesty international.
UNHCR: "Information notes, Covering South-eastern
Europe, No. 5/98 - September - Oktober 1998" (Bezug über
UNHCR)
Weitere Informationen: | ||
![]() | PRO ASYL hat gemeinsam mit dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat
am 18. Februar 1999 eine Pressekonferenz zum Thema der Rückkehrgefährdung
aus Deutschland abgeschobener Kurden durchgeführt. Der
dabei der Presse vorgelegte Bericht "Von Deutschland in den
türkischen Folterkeller" liegt bei. | ||
![]() | Zur Frage der Rückkehrgefährdung abgelehnter
Asylsuchender aus Angola hat UNHCR am 30. November 1998
Stellung genommen. Die Lage dürfte sich inzwischen eher noch
verschärft haben. Hierzu einige Zeitungsartikel von Anfang
Januar und ein Beschluß des VG Freiburg vom 9. Dezember
1998. | ||
![]() | Die neuesten Asylstatistiken hat dankenswerterweise
wieder Margret Müller zusammengestellt. | ||
![]() | Oftmals wird Asylsuchenden im Flughafenasylverfahren
die Frage gestellt, ob sie sich damit einverstanden erklären,
daß der Inhalt der BGS-Befragung Gegenstand der Anhörung
wird. Dies ist eine Quelle permanenter Mißverständnisse,
weil Flüchtlinge in vielen Fällen davon ausgehen, daß
damit das beim Bundesgrenzschutz Vorgetragene als wahr unterstellt
werde und nicht mehr zu den entsprechenden Sachverhalten vorgetragen
werden müsse. Das Bundesamt greift des öfteren die unter
Umständen unvollständigen oder widersprüchlichen
Angaben aus dem BGS-Protokoll nicht mit eigenen Fragen bei der
Anhörung auf. Zum Verhältnis zwischen der persönlichen
Anhörung beim Bundesamt und der BGS-Befragung bei einer
ähnlichen Fallkonstellation hat die 4. Kammer des VG Frankfurt
am 18. Januar 1999 in einem Beschluß (AZ.: 4 G 50009/99.A(1))
Stellung genommen. Im vorliegenden Fall, so die Kammer, weise
die persönliche Anhörung beim Bundesamt einen grundsätzlichen
Mangel auf, der ausschließe, die fehlende Substantiierung
des Antragstellers zu seinem eigentlichen Verfolgungsschicksal
zur Grundlage für ein Offensichtlichkeitsurteil zu nehmen.
Das Anhörungsprotokoll der Bundesamtsanhörung enthalte
folgenden Vermerk: "Der Antragsteller wird darüber belehrt,
daß aufgrund der Tatsache, daß er selbst angegeben
hat, beim Bundesgrenzschutz habe er umfassend und wahrheitsgemäß
sein Verfolgungsschicksal darstellen können und er habe dazu
weder Ergänzungen noch Änderungen, ihm nur noch ergänzend
Fragen gestellt werden. Der Antragsteller erklärt sich mit
diesem Vorgehen einverstanden. Ihm wird deutlich gemacht, daß
er von sich aus jederzeit weitere Angaben machen kann." Das Gericht hierzu: "Diese 'Belehrung' des Antragstellers verkennt völlig den Sinn und Zweck der persönlichen Anhörung vor dem Bundesamt. Diese stellt keine bloße Ergänzungsanhörung zur Befragung beim Bundesgrenzschutz dar. Die Angaben des Antragstellers vor dem Bundesgrenzschutz entbinden den betreffenden Entscheider nicht von seiner Pflicht, den Antragsteller originär und umfassend zu seinem eigentlichen Asylvorbringen zu befragen. Demgegenüber beschränkt sich jedoch die vorliegende Anhörung des Antragstellers nahezu vollständig auf seine angebliche oder tatsächliche Mitgliedschaft in der UMMA-Partei. Hinsichtlich der eigentlichen Verfolgungslegende des Antragstellers enthält das Anhörungsprotokoll dagegen nur wenige Fragen, ohne auf die vorgetragene Behauptung des Antragstellers näher einzugehen. Angesichts der eingangs der Anhörung gemachten unzutreffenden 'Belehrung' bei der zudem der Eindruck erweckt wurde, er habe bereits umfassend vorgebracht, kann dem Antragsteller nicht entgegen gehalten werden, sein Vorbringen sei unsubstantiiert und unzureichend." Nach Einschätzung von PRO ASYL liegen vergleichbare Mängel in einer Vielzahl von Fällen im Flughafenverfahren vor. | ||
![]() | Fakten über Einrichtungen für geistig und körperlich
behinderte Kinder in Bosnien und Herzegowina hat das deutsche
Beratungsbüro für rückkehrfördernde Maßnahmen
und Wiederaufbau in Sarajewo zusammengestellt. Weder Kapazität
noch Unterbringungsbedingungen sind ausreichend. Einer Rückführung
behinderter Kinder stehen deshalb vermutlich in den meisten Fällen
Hindernisse entgegen. | ||
![]() | Das wichtigste aus dem europäischen Ausland (wie immer
unter Bezugnahme auf das sehr empfehlenswerte Migration News Sheet;
Ausgabe vom Februar 1999): | ||
![]() | Frankreich: Etwa 80.000 undokumentierte Immigrantinnen
und Immigranten erhalten im Rahmen des Regularisationsprozesses
Aufenthaltserlaubnisse, 63.000 Antragstellende wurden abgelehnt.
Etwa 1.000 Anträge sind noch anhängig, insbesondere
von Personen, die, obwohl nicht unter den Flüchtlingsstatus
fallend "territoriales Asyl" beantragt haben. In 75
Prozent der positiv entschiedenen Anträge hat die familiäre
Situation den Ausschlag gegeben. Auch die ungewöhnlich hohe
Erfolgsquote von 87 Prozent bei chinesischen Antragstellenden
erklärt sich daraus, daß chinesische Staatsangehörige
offensichtlich während ihres heimlichen Aufenthaltes Familien
gegründet haben. Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Regularisierungsprozesses
steht im Widerspruch zu der gegenteiligen Behauptung im Matzka-Papier,
daß die meisten Immigranten illegal und ohne Visum in
die europäischen Staaten kommen. Festgestellt wurde in Frankreich,
daß die große Mehrheit derer, die nun ihre Legalisierung
beantragt hatten, entweder als Asylsuchende gekommen oder als
Touristen nach Ablauf ihres Touristenvisums geblieben waren. | ||
![]() | Griechenland: In Griechenland haben inzwischen 373.196
Menschen versucht, ihre Legalisierung zu beantragen. Von
diesen haben aber nur 158.000 es geschafft, ihren Antrag auf ein
Dauerbleiberecht wirksam anhängig zu machen. Voraussetzung
hierfür war, daß die Antragstellenden die notwendigen
Nachweismarken für 40 Tage sozialversicherungspflichtiger
Arbeit bis Ende Dezember 1998 vorlegen konnten. Obwohl griechische
Behörden Unternehmer dazu ermutigten, potentiell Begünstigten
solche Sozialversicherungsnachweise anzubieten, indem ihnen Straffreiheit
für illegale Beschäftigung zugesichert wurde, waren
viele Unternehmer nicht bereit, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge
zu bezahlen. | ||
![]() | Italien: Die NATO wird inzwischen direkt bei
der Flüchtlingsabwehr eingesetzt. Am 27. Januar 1999
gab der Kommandant der NATO-Mittelmeerflotte, Admiral David Stone,
bekannt, daß NATO-Schiffe die Straße von Otranto künftig
überwachen und die italienische Küstenwache informieren
würden über Schiffe, die illegale Immigrantinnen und
Immigranten nach Italien bringen. Zur Flüchtlingsabwehrflotte
gehört auch eine deutsche Fregatte. | ||
![]() | Schweden: Das UN-Komitee gegen Folter hat Schweden
gebeten, von der Abschiebung eines abgelehnten Asylsuchenden Abstand
zu nehmen. Es handelt sich um den siebten Fall dieser Art. Wieder
einmal ist ein Kurde aus der Türkei betroffen. Schweden hält
damit den Rekord an Fällen, in denen das UN-Komitee gegen
Folter (CAT) die Furcht vor Folter für glaubwürdig gehalten
hatte. Allerdings relativiert sich dieser makabre schwedische
Rekord vor dem Hintergrund der Tatsache, daß von den 15
EU-Mitgliedsstaaten zwei überhaupt nicht die UN-Konvention
gegen Folter unterzeichnet haben, nämlich Belgien und Irland.
Darüber hinaus erkennen Deutschland und Großbritannien
kein Recht auf Individualbeschwerde an. Die Einzelfallentscheidungen
des CAT haben deshalb auch keine direkten Auswirkungen auf diese
vier Staaten. Im Einzelfall des Kurden aus der Türkei ging es unter anderem darum, daß ein Bericht des Zentrums für Folter- und Traumaüberlebende in Stockholm vorlag, den die schwedischen Asylbehörden außer Acht ließen, ohne mit dem Zentrum überhaupt Kontakt aufzunehmen. Auch glaubte man dem Asylantragsteller nicht, daß einer seiner Brüder zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war. Es wurde einfach unterstellt, die entsprechende Namensnennung im türkischen Urteil könne eine Fälschung sein. Das CAT führte aus, daß Personen, die einer Verwicklung in PKK-Aktivitäten verdächtigt werden in der Türkei häufig im Verlauf von Befragungen gefoltert werden und sich diese Praxis nicht auf bestimmte Regionen des Landes beschränkt. Im konkreten Fall habe es nicht in Zweifel gestanden, daß der Betroffene aus einer politisch aktiven Familie komme. Die Aussagen des Betroffenen stünden im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit den Ergebnissen des medizinischen Berichtes, nach dem er an posttraumatischen Streßsymptomen leide. Das UN-Komitee gegen Folter hatte in den vergangenen Jahren mehrmals auch darauf hingewiesen, daß Inkonsistenzen in den Aussagen Gefolterter nicht ohne weiteres gegen ihre Glaubwürdigkeit sprechen. | ||
![]() | Österreich: Ein härteres Vorgehen gegen
hungerstreikende Asylsuchende in Abschiebehaft hat der österreichische
Innenminister Karl Schlögl angekündigt. Von 12.000 Menschen
in Abschiebehaft schafften es 20 Prozent, durch einen Hungerstreik
entlassen zu werden. | ||
![]() | Belgien / Niederlande: Nach gleichlautenden Meldungen
verschiedener Zeitungen sind die Innenminister Belgiens und der
Niederlande übereingekommen, bei gemeinsamen Abschiebungen
verstärkt kleine Geschäftsflugzeuge einzusetzen, insbesondere
wenn Asylsuchende sich wehren. Ein belgisches Komitee, das sich
nach dem Tod der 20-jährigen Nigerianerin Semira Adamu mit
der Frage der Durchsetzung von Abschiebungen auseinanderzusetzen
hatte, war zu dem Schluß gekommen, daß der Einsatz
kleiner Flugzeuge nicht teurer sei als mehrere gescheiterte
Abschiebungsversuche an Bord normaler Verkehrsflugzeuge. Nebeneffekt dieser Maßnahme dürfte sein, daß künftig auch kleine Regionalflughäfen angeflogen werden können, was neue und schwer überwachbare Abschiebungsmöglichkeiten (eventuell auch in als sicher geltende Landesteile) ermöglichen würde. | ||
![]() | Dänemark: Eine Niederlage beim permanenten Versuch,
in angeblich sichere Landesteile Somalias abschieben zu können,
hat die dänische Regierung hinnehmen müssen. Am 24.
Januar erhielt die dänische Polizei ein Telefax von der Regierung
des international nicht anerkannten "Somaliland". Inhalt:
Man werde keine zwangsweise abgeschobenen Somalis mehr zurücknehmen
wegen der katastrophalen ökonomischen Situation des Landes.
Vor zwei Jahren hatte die Entität Somaliland ein
Rücknahmeabkommen mit den dänischen Behörden
erreicht, bei dem die dänische Seite finanzielle Unterstützung
zusicherte. Diese Abmachung wurde aber vom dänischen Parlament
nicht gebilligt und Somaliland erhielt statt dessen Finanzhilfen
ohne Bedingungen. Dennoch ließ es sechs abgelehnte Asylsuchende
zurückkehren. Der inoffizielle Vertreter Somalilands für
Dänemark, Schweden, Finnland und die Niederlande hat ebenfalls
bekannt gegeben, daß Somaliland keine Zwangsrückkehrer
akzeptieren werde. In der Folge wurden bereits mehrere Somalis
aus der Abschiebehaft entlassen. | ||
![]() | Frankreich: Die französische Polizeigewerkschaft
SGP hat sich der Kritik von Menschenrechtsorganisationen
an den Haftbedingungen für Asylsuchende auf dem Flughafen
Roissy in Paris angeschlossen. Sie seien seit Monaten "skandalös,
inhuman und erniedrigend". Der Teil des Hotels Ibis auf dem
Flughafen, der als sogenannte Wartezone genutzt wird, ist seit
längerem überfüllt. Zeitweilig waren über
die im Hotel untergebrachten 70 Personen weitere 64 Menschen in
einer Polizeistation in Roissy auf insgesamt 40m untergebracht,
darüber hinaus sechs Polizeibeamte zur Bewachung auf derselben
Fläche. Die Organisationen, die Zugang zu diesem Bereich
haben, berichten, daß das gesetzlich zulässige Maximum
von 20 Tagen Aufenthalt in der Wartezone nicht immer respektiert
werde, um den Behörden die Möglichkeit zu geben, die
Zahl der Abschiebungsversuche zu erhöhen. Die Organisation
ANAFE beklagt darüber hinaus, daß als Vergeltungsmaßnahme
diejenigen, die sich weigern, ein Flugzeug zu besteigen, an dem
jeweiligen Tag ohne jede Nahrung gelassen werden. | ||
![]() | Irland: Asylsuchende in Irland sollen künftig
arbeiten dürfen, so das irische Kabinett in Abänderung
der bisherigen politischen Linie. Mehr als 100 Organisationen,
unter anderem der irische Gewerkschaftskongreß und die nationale
Arbeitslosenorganisation hatten dies von der Regierung gefordert.
Lettland hat keine Geldmittel, um Unterstützungsleistungen an Flüchtlinge zu zahlen. Das Innenministerium gab an, man habe 10 Programme in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen aufgrund des Mangels an Geldmitteln nicht durchführen können. Deswegen sei es auch unwahrscheinlich, daß sich Ressourcen zur Unterstützung von Flüchtlingen finden ließen. | ||
![]() | Niederlande: Keinen Abschiebungsschutz mehr
gibt es in den Niederlanden für abgelehnte iranische Asylsuchende
mit Ausnahme von Schriftstellern, Journalisten, Homosexuellen
und Anhängerinnen und Anhängern der Bahai-Religion.
Premierminister Kok erklärte, daß diese Entscheidung
mit der Praxis in Deutschland, Schweden, Belgien und Frankreich
übereinstimme. | ||
![]() | Schweiz: Die Möglichkeit der offiziellen Gewährung
zeitweiligen Schutzes für Kosovo-Albanerinnen und Albaner
soll nicht mehr länger ausgeschlossen sein. Nach der Rückkehr
von Direktoren des Schweizer Asylbundesamtes von einer Reise nach
Kosovo gab der Behördensprecher bekannt, daß unter
den gegenwärtigen Umständen eine Rückkehr von Kosovo-Albanern
nicht durchführbar sei. Die Rückführung abgelehnter
Kosovo-Albanerinnen und -Albaner war bereits mehrfach aufgeschoben
worden. Zur Zeit gilt der faktische Abschiebungsschutz zum 30.
April 1999. Kosovo-albanische Asylsuchende in der Schweiz dürfen
allerdings nicht bei Verwandten wohnen, die ihnen Obdach gewähren
könnten, sondern müssen in den Aufnahmelagern der verschiedenen
Kantone wohnen. Reichlich Mittel hat das schweizerische Asylbundesamt zum Aufbau einer neuen Abteilung, die sich mit der Durchsetzung von Ausweisungsbescheiden, also Abschiebungen, beschäftigen soll. 57 neue Personalstellen sollen hier geschaffen werden. | ||
![]() | Europäische Union: Die Außenminister der
EU-Staaten haben bei einem Treffen am 25. Januar 1999 eine ergänzende
Regelung zum Flugverbot für jugoslawische Fluglinien
beschlossen. Hier ist in Erinnerung zu rufen, daß bislang
lediglich Flüge der jugoslawischen Fluggesellschaft JAT zwischen
der BR-Jugoslawien und EU-Mitgliedsstaaten untersagt sind.
Um die negativen Effekte dieser Regelung für Montenegro zu
minimieren, soll Montenegro Airlines hiervon ausgenommen werden.
Voraussetzung soll sein, daß schlüssig belegt wird,
daß weder serbische noch Bundesbehörden von einer solchen
Ausnahme profitieren. Praktisch dürfte dies kaum belegbar
sein. Damit besteht die Gefahr, daß die noch von der alten
Bundesregierung verfolgten Pläne, gegebenenfalls abzuschiebende
Kosovo-Albaner nach Podgorica in Montenegro abzuschieben, wieder
aufleben. | ||
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