Frankfurter Rundschau vom 28. September 2001 - Dokumentation

Über die unerwünschten Zuwanderer

Dieter Oberndörfer, Vorsitzender des Rats für Migration, stuft den Gesetzentwurf von Innenminister Otto Schily als eine Absage an die liberale Republik ein

Durch die Terroranschläge in New York sind die innenpolitischen Auseinandersetzungen in Deutschland in den Hintergrund getreten: Dennoch plant Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit seinem Gesetzentwurf zur Zuwanderung weitreichende Weichenstellungen. Er will die Zuwanderer nach Deutschland in zwei Klassen sortieren: in erwünschte und weniger erwünschte. Nach Ansicht des Freiburger Politikwissenschaftlers Dieter Oberndörfer rüttelt Schily mit seinem Entwurf an den Grundfesten der liberalen Republik. Wir dokumentieren die Stellungnahme Oberndörfers, der Vorsitzender des Rates für Migration ist, im Wortlaut.

Der Bericht der so genannten SüssmuthKommission wurde in den Medien als erster bedeutender Schritt zur Öffnung Deutschlands für eine neue Zuwanderungspolitik begrüßt. Es wurde angenommen, dass er die Grundlage eines neuen zukunftsfähigen Zuwanderungsgesetzes bilden werde. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt.

Im Mittelpunkt der Debatte über die Reform der Zuwanderung standen zuletzt die Forderungen nach verbesserter Integration von Zuwanderern. Die wichtigste Grundlage ihrer Integration ist die Gewährung sicherer und langfristiger Lebensperspektiven auf der Grundlage politischer, sozialer und kultureller Gleichberechtigung. Zuwanderer müssen wissen, dass sie nicht nur als vorübergehend geduldete Gäste, sondern als gleichberechtigte Bürger willkommen sind. In der Gastarbeiterpolitik der Vergangenheit und der ihr folgenden auf die Abwehr von Zuwanderung abzielenden Ausländerpolitik wurden diese Voraussetzungen für Integration nicht gewährt. Unsere ausländischen Mitbürger, wie sie in Festansprachen hochtrabend genannt wurden, mussten immer wieder erfahren, dass sie in den Augen der "Deutschen" Ausländer blieben und als Inländer nicht akzeptiert wurden.

Im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes Otto Schilys wird ein Zweiklassensystem geschaffen, das diese Situation festschreibt und sogar noch verschlimmert. Einer kleinen Gruppe Hochqualifizierter, insbesondere Führungspersonal von Wissenschaft und Forschung, soll die Möglichkeit eines "Daueraufenthalts von Anfang an" gewährt werden. Der großen Mehrheit der Zuwanderer wird nur ein auf drei Jahre "befristeter", dann eventuell erneuerbarer, aber im Prinzip je nach wirtschaftlicher und politischer Entwicklung widerrufbarer Aufenthaltsstatus gewährt. Eine solch unsichere Existenz mit einem zeitlich befristeten und stets widerrufbaren Aufenthalt schafft Ausgrenzung und nicht Integration. "Im Bedarfsfall" soll nach dem Entwurf eine "begrenzten Zahl" besonders geeigneter Zuwanderer über ein Auswahlverfahren auf Dauer aufgenommen werden.

Der Entwurf des Gesetzes nennt einige, aber wenig präzise und nicht nach Priorität gewichtete Kriterien für die Erteilung oder Verweigerung von Aufenthaltserlaubnissen. Dies lässt den zuständigen Behörden weite Ermessensspielräume und macht den Erfolg der Bewerbungen für die Verlängerung oder Entfristung des Aufenthalts von den politischen Vorgaben der Bürokratie abhängig. Dies ist die Rückkehr zum integrationsfeindlichen, aber gegenüber früher noch extrem verschärften Gastarbeiterrotationsmodell. Auch über Ausländer mit unbegrenzter Aufenthaltserlaubnis schwebt das Damoklesschwert nach § 5 Abs. 1 Nr. 3-9 des Aufenthaltsgesetzes: Jede Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt voraus, dass "der Aufenthalt des Ausländers (. . .) Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet".

Es ist zu befürchten, dass ein großer Teil der in Deutschland lebenden 1,7 Millionen Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis - zukünftig stets widerrufbar! - keine Chance für eine langfristige Sicherung ihres Aufenthaltes hätte. Von dieser Gruppe meist älterer und sozial schwacher Personen lebt eine große Zahl schon seit vielen Jahren in Deutschland. Nach dem "Entwurf" wäre in Zukunft ihre "Entsorgung" möglich.

Unter kalter Missachtung des für unsere Rechtsordnung konstitutiven Gleichheitsprinzips sind nur die Kinder Hochqualifizierter bis zum 18. Lebensjahr in Deutschland willkommen, die Kinder von Ausländern mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung hingegen nur bis zum 12. Lebensjahr, - es sei denn, der Zuwanderer kommt mit dem gesamten Familienverband: Damit wird Deutschland nach Österreich zum Schlusslicht in der Europäischen Union. Es wird erwartet, dass Ausländer nach Deutschland mit der gesamten Familie oder ihren noch minderjährigen Kindern übersiedeln, ohne zu wissen, ob sie über den Zeitraum ihrer auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis hinaus in Deutschland bleiben können.

Trotz der Unsicherheiten ihres Aufenthaltsstatus sollen die Zuwanderer zur Teilnahme an Deutschkursen und Kursen zur Zivilintegration verpflichtet werden. Da bislang nicht erkennbar ist, wer die Kosten für diese Kurse übernehmen wird oder kann - die Kommunen wären damit sicher überfordert - ist zu befürchten, dass gerade mit diesen auf verbesserte Integration abzielenden Auflagen die Verlängerung oder Verfestigung des Aufenthaltsrechtes der Zuwanderer, der Aufstieg in die "begrenzte" Gruppe mit unbefristetem Aufenthalt, verhindert wird. Für die meisten entfallen wesentliche rechtliche Voraussetzungen, sich für einen unbegrenzten Aufenthalt qualifizieren zu können, wenn die für ihre "Integration" geforderten Kurse mangels Finanzierbarkeit nicht angeboten werden.

Mit der Reduktion der bisherigen Klassen der Aufenthaltsbefugnisse auf "unbegrenzten" oder "begrenzten Aufenthalt" entfällt die bisherige Aufenthaltsbefugnis der "Duldung". Von den bislang "Geduldeten" soll nur eine Minderheit eine "Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung" erhalten. Auch dies geschieht wieder unter Vorbehalt des Widerrufs. Die bisher "geduldeten" Ausländer sollen in Zukunft keine Arbeitserlaubnis mehr erhalten. In allen Bundesländern sollen für sie Ausreisezentren errichtet werden. Ein großer Teil der bisher "Geduldeten" - ihre Zahl wird auf 250 000 geschätzt - würde durch den Wegfall der Duldung rechtlos werden und vermutlich das Heer der Illegalen vermehren.

Die Problematik der Illegalen bleibt völlig außerhalb des Entwurfs von Otto Schilys Zuwanderungsgesetz. In den USA, in Frankreich, Spanien und Griechenland wurden durch Teilamnestien für Illegale, die mit illegaler Zuwanderung stets verbundenen Formen der Kriminalisierung der eigenen Gesellschaft verringert (z.B. Steuerhinterziehung, unfairer Wettbewerb etc.). Im Entwurf sind die Illegalen und erst recht die Möglichkeit von Teilamnestien kein Thema.

Die früher von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Verbesserungen für den Aufenthalt schutzbedürftiger Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung werden im Entwurf nicht gewährt. Im Gegenteil die Schutzlücke für die Opfer solcher Verfolgung wird sogar noch vergrößert. Diese sollen jetzt selbst den Nachweis erbringen, dass eine Ausreise in einen anderen Staat für sie unzumutbar ist. Auf Abschiebungen geschulten Behörden wird es ein Leichtes sein, die Nichterfüllung dieser Pflicht nachzuweisen. Das no-refoulment-Prinzip der Genfer Flüchtlingskommission, dass niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem für ihn eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht, wird durch eine bloße Soll-Bestimmung aufgeweicht. Auch hier wird das Ermessen bzw. "Gutdünken" der Bürokratie zur maßgeblichen Entscheidungsinstanz.

Mit der fehlenden Anerkennung nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung als eines politischen Fluchtgrundes liegt der Entwurf des neuen Zuwanderungsgesetzes quer zur Rechtsentwicklung in der Europäischen Union. Die Bundesrepublik wird dadurch in Europa zum Außenseiter und Hardliner. Es kann vermutet werden, dass damit schon jetzt Pflöcke gegen eine Liberalisierung des Flüchtlingsrechtes in der künftigen gesamteuropäischen Regelung eingeschlagen werden sollen.

Im Asylfolgeantragsverfahren sollen in Zukunft so genannte "gewillkürte Nachfluchtgründe" nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Flüchtling kann in sein Heimatland abgeschoben werden, wenn er hier zu Lande gegen dortigen Terror und Unterdrückung protestiert, obwohl er dabei mit Gefahr an Leib und Leben rechnen muss. Auch hier wird die Genfer Flüchtlingskonvention unterlaufen. Man stelle sich vor, dass afghanische Flüchtlinge, die in Deutschland gegen den Terror der Taliban protestieren, deshalb nach Afghanistan abgeschoben werden.

Die seit langem immer wieder geforderte, für die Humanisierung der Aufnahmepraxis dringend notwendige Härtefallregelung fehlt im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes. Stattdessen soll humanitären Interessen dadurch Rechnung getragen werden, dass ein befristetes Aufnahmerecht Personen gewährt werden "kann", wenn die damit verbundenen Kosten von international tätigen Körperschaften oder Kirchen übernommen werden. Die Definition, welche Personen in den Genuss einer solchen befristeten Aufnahme kommen dürfen, liegt wieder im Ermessen der Behörden. Diese listige Privatisierung der Humanität konnte nur auf Abschiebung getrimmten Beamten einfallen, die sich klammheimlich die Fäuste reiben, weil nunmehr die Kirchen die Zeche für die von ihnen selbst nicht gewollte praktizierte Menschlichkeit zahlen sollen.

Der Entwurf des Gesetzes verweigert auch die Korrektur weiterer humanitärer Defizite der Flüchtlingsaufnahme, so u.a. für den Schutz unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge nach der UN-Kinderrechtskonvention oder für die Neugestaltung des Flughafenverfahrens und der Abschiebehaft. Darüber hinaus verschlechtert er die Bedingungen der Asylgewährungspraxis. Während Asylbewerber bislang nur auf drei Jahre begrenzt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, dessen Niveau etwa zu 30 Prozent unter dem der Sozialhilfe liegt, soll diese zeitliche Begrenzung in Zukunft entfallen und auf alle Ausländer mit Abschiebungsschutz ausgedehnt werden. Die Berechtigung des Asylanspruchs oder der Fluchtberechtigung soll nach drei Jahren überprüft werden. Auch Asylanten und Flüchtlingen würde damit zunächst keine längerfristige Perspektive des Verbleibs gewährt werden. Ihrer Integration wird auch dies nicht förderlich sein.

Die Schrumpfung und Alterung der deutschen Bevölkerung kann langfristig durch Zuwanderung nicht aufgehalten werden, da die Hauptursache der Alterung und Schrumpfung, das Geburtendefizit, durch Zuwanderung nicht behoben wird. Zuwanderung könnte jedoch den Schrumpfungs- und Alterungsprozess verlangsamen. Es würde dadurch Zeit für eine sozial und wirtschaftlich verträgliche Abfederung der Folgen eines überschnellen Schrumpfungs- und Alterungsprozesses gewonnen werden. Im Unterschied zur Süssmuth-Kommission werden demographische Aspekte im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes Innenminister Otto Schilys überhaupt nicht berücksichtigt. Da hinreichend bekannt ist, dass für den Minister die "Grenze der Belastbarkeit" durch Zuwanderung schon seit längerem erreicht war, verwundert dies nicht. Die SüssmuthKommission hatte demgegenüber unterstrichen, dass auch nach notwendigen Maßnahmen im familienpolitischen, arbeitsmarktpolitischen und bildungspolitischen Bereich (Mobilisierung von Begabungsreserven) weiterhin Zuwanderungsbedarf besteht.

In der öffentlichen Diskussion über den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes hat diese Nichtbeachtung der Demographie bislang nicht die gebührende Aufmerksamkeit gefunden. Wegen der sich rapide beschleunigenden Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung Deutschlands und Europas ist die Absage an eine geregelte und großzügige Zuwanderungspolitik nach demographischen Gesichtspunkten politisch unverantwortliche Vogel-Strauß-Politik. Dies gilt nicht zuletzt auch im Hinblick auf den sich bald verstärkenden Zuwanderungsdruck.

Ohne substanzielle Zuwanderung wird sich der Anteil der westlichen Industriestaaten an der Weltbevölkerung von 33 Prozent im Jahre 1955 bis 2050 auf 12 Prozent verringern. Davon wird dann mehr als die Hälfte in den USA und Japan leben. Es ist unrealistisch, dass sich Europa ohne erhebliche Konzessionen an den Zuwanderungsdruck als sich ständig vergrößerndes Altersheim abschotten kann. Im Zuge des bevorstehenden großen Dauerkonflikts zwischen freiheitlicher Politik und Unterdrückung in der Dritten Welt muss zudem für die Zukunft mit immer neuen und noch weit größeren Flüchtlingswellen staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung als bisher gerechnet werden.

Sich rechtzeitig durch ein liberales Zuwanderungsgesetz auch auf diese Herausforderungen vorzubereiten, wird eine der großen Zukunftsaufgaben Europas und Deutschlands werden. Die im Entwurf vorgesehenen Erleichterungen für die Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte geben ihm den Anschein der Modernität. Die Experten sind sich jedoch einig: Die von der Wirtschaft gewünschte Zuwanderung zusätzlicher Arbeitskräfte wäre indes auch ohne das neue Zuwanderungsgesetz im Rahmen der jetzigen rechtlichen Bedingungen und bei eventuellen kleineren Korrekturen der Anwerbestoppverordnung möglich gewesen.

Durch diese Erleichterungen wird der eigentliche Kern des Entwurfs verdeckt und der Entwurf über den durch sie geschaffenen Anschein der Modernität zur Mogelpackung: Zuwanderer werden in Zukunft, was die Sicherheit ihres Aufenthaltes betrifft, gegenüber politischen Vorgaben der Behörden rechtlos und bilden ein jederzeit wieder abschiebbares "Menschenmaterial" zur Deckung von Lücken auf dem Arbeitsmarkt. Wegen der Widerrufbarkeit des Aufenthaltes können sie hierfür nunmehr besser diszipliniert werden. Zu entscheiden, welche Zuwanderer und sogar welche Ursprungsländer bevorzugt werden, liegt im Ermessen der Behörden.

Im Katalog der Kriterien des Entwurfs heißt es, dass auch die Herkunft aus bestimmten Ländern für Genehmigung oder Ablehnung maßgeblich sein kann. Damit kann rassische und kulturelle Diskriminierung legalisiert werden. Die Konzession dauerhaften, aber ebenfalls widerrufbaren Aufenthaltes "von Anbeginn" wird hoch qualifizierten Kräften gewährt, - einer global hochmobilen Gruppe, die wegen der internationalen Konkurrenz um ihre Gunst am allerwenigsten auf Garantien dauerhaften Verbleibs angewiesen ist. Für die Mehrheit der Zuwanderer fällt der Entwurf Otto Schilys, was die Berechenbarkeit und Sicherheit der Aufenthaltsdauer betrifft, hinter das Gesetz des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble von 1990, ja sogar das Ausländergesetz von 1965 zurück.

Die Behauptung durch den Entwurf werde die Integration der Zuwanderung verbessert, zeugt von Realitätsverlust oder Heuchelei. Im Rahmen widerrufbarer dreijähriger Aufenthaltsberechtigungen gibt es wenig Motivation für Integration. Die wichtigste Voraussetzung für die Integration der Zuwanderung in die Gesellschaft Deutschlands, sind positive Einstellungen der Deutschen gegenüber ausländischen Zuwanderern. Diese würden durch die Verabschiedung des Entwurfs sicher nicht geschaffen werden.

Die seit langem angemahnten und dringend notwendigen humanitären Verbesserungen der Ausländerpolitik wie z.B. der Schutz der Flüchtlinge vor nichtstaatlicher oder geschlechtsbedingter Verfolgung müssen durchgesetzt und Versuche der Distanzierung von der Genfer Flüchtlingskonvention (die Bundesrepublik gehörte 1951 zu den Erstunterzeichnern) und ihrem Prinzip des no refoulments müssen verhindert werden. Die weitere Verschlechterung der Leistungen für Aslybewerber und Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden dürfen, aber nicht willkommen sind, darf nicht akzeptiert werden. Gerade die Gewährung von Asyl für politisch Verfolgte ist ein unverzichtbares Legat der Verfassungsväter des Grundgesetzes.

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemessen an der Zahl ihrer Bevölkerung innerhalb Europas inzwischen auf den 12. Platz der Aufnahmeländer gerutscht. Nach den derzeitigen Kriterien für die Gewährung von Asyl und Flüchtlingsschutz hätten heute Juden, die nach 1933 und vor Kriegsbeginn noch nicht in Konzentrationslager verschleppt worden waren, in Deutschland geringe Chancen der Anerkennung als politische Flüchtlinge. Im besten Falle würden sie kaserniert und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf einem menschenunwürdigen, niedrigen Niveau versorgt werden.

Die Zuwanderungspolitik würde nach dem vorliegenden Entwurf in Zukunft ohne Parlament primär vom Innenministerium geregelt werden. Andere Ressorts sind weitgehend ausgeschlossen. Damit würden für die Gestaltung der Zuwanderung zwangsläufig polizeirechtliche Aspekte der inneren Sicherheit prioritär werden. Dies verhindert die Öffnung Deutschlands für eine die Menschenwürde der Zuwanderer, das normative Fundament des Grundgesetzes, beachtende liberale Einwanderungs- und Integrationspolitik.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang die im Entwurf vorgeschlagene und von vielen begrüßte Schaffung eines dem Bundesinnenministerium angegliederten Amtes für Migration. Wie zuvor schon der Bericht der Süssmuth-Kommission kann dieses Amt vom Innenminister als Alibi für die im Entwurf angelegte Begrenzung und Reglementierung der Zuwanderung missbraucht werden. Angesichts der zunehmenden Bedeutung weiterer Zuwanderung als Folge von Demographie und Migrationsdrucks von außen wäre die Schaffung eines politisch eigenständigen Zuwanderungsministeriums die bessere Lösung.

Es könnte unabhängig vom Innenminister weit mehr zum politischen Sachwalter der Interessen und Perspektiven der Zuwanderer werden. Die Kenntnis ihrer Perspektiven wurde bei der Ausarbeitung des Referentenentwurfs nicht gesucht, was allerdings angesichts seiner etatistischen, obrigkeitsstaatlichen Genese nicht verwundert.

Während sonst bei allen Gesetzesvorlagen, so z.B. auch über Milchpreise oder Einwegverpackungen langwierige Anhörungen vorausgehen, wurden bei der Ausarbeitung des Entwurfs Ausländerverbände oder die mit den Problemen der Zuwanderung vertrauten Wohlfahrtsverbände nicht gehört.

Gerade dies ist für den maßgeblichen politischen Horizont des Referentenentwurfs bezeichnend. Die Zielsetzung bedarf keiner Beratung. Die Zuwanderung soll mehrheitlich Ausländern vorbehalten bleiben, die unserer Wirtschaft vorübergehend als Arbeitskräfte nützlich sind. Flüchtlinge hingegen werden als bloße Last gesehen, ihre Lebensbedingungen werden zwecks Abschreckung weiter verschlechtert. Fehlende Menschlichkeit wird nicht korrigiert. Dass damit ein politisches Geschäft mit Teilen der Opposition angezielt wird, ist schändlich.

Zum Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Zuwanderungsgesetz liegen inzwischen von allen großen Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen ausführliche Stellungnahmen vor. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Stellungnahmen des Deutschen Caritas-Verbandes, der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, des Interkulturellen Rates sowie die gemeinsame Stellungnahme der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, von Amnesty International, der Neuen Richtervereinigung, von Pro Asyl, der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge und des Raffaelwerkes.

Darüber hinaus haben sich die Ausländerbeauftragte Marie Luise Beck, Klaus Barwig, der Koordinator der seit 15 Jahren tätigen Arbeitsgruppe Ausländer- und Asylrecht an der katholischen Akademie Hohenheim und viele andere kundige Stimmen kritisch geäußert. Ein siebzigseitiges Gutachten des Justizministeriums übt eine vernichtende Kritik an zentralen rechtlichen Aspekten des Entwurfs. Ähnlich "vernichtend" sind kritische Einwände des Auswärtigen Amtes.

Die Kritik des Entwurfs stimmt in allen wesentlichen Punkten überein und richtet sich auch noch gegen viele weitere Schwachpunkte, die hier nicht erwähnt wurden. Das Gesetz ist schlampig und in Eile ausgearbeitet worden. Viele Implikationen einzelner Vorschläge wurden nicht bedacht oder nicht gesehen. Letztlich richtet sich die Kritik aller in toto gegen die Substanz des Entwurfs, gegen seine Ziele und die Konsequenzen, die bei seiner Verabschiedung zu erwarten sind.

Der Entwurf wurde unter Übergehung der Fraktionen des Parlaments ausgearbeitet und sollte im Schnellverfahren nach der Veröffentlichung Ende August schon am 20. September im Kabinett verabschiedet werden. Mit der Absegnung von Gesetzesentwürfen im Kabinett ist wegen der damit verbundenen Disziplinierung der Fraktionen in der Regel der Weg frei geschaufelt für ihre Verabschiedung durch die Regierungsmehrheit im Bundestag.

Gerade bei einem Zuwanderungsgesetz sollte aber wegen seines hohen politischen und moralischen Stellenwertes für das Selbstverständnis unserer Demokratie und wegen seiner schicksalhaften Konsequenzen für die weitere politische und soziale Entwicklung Deutschlands eine solche Knebelung des Parlaments nicht akzeptiert werden. Der hohe politische Stellenwert der Zuwanderung hätte eine breite öffentliche Diskussion des Entwurfs obligatorisch gemacht. Auch sie erfolgte bislang nicht.

Wegen des Angriffs islamistischer Terroristen auf die Sicherheit Amerikas und der Welt und dem damit verbundenen Meinungsklima ist zu befürchten, dass der Entwurf ohne gründliche Prüfung und Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit unter dem Druck kurzfristiger und wahnhafter Aspekte innerer Sicherheit verabschiedet werden wird und nicht mehr aufzuhalten ist. In der vorliegenden Form ist der Entwurf skandalös. Er ist eine Absage an die von den Verfassungsvätern und in der Nachkriegszeit begründeten Traditionen einer offenen liberalen Republik.

Nach dem Entwurf könnte in Zukunft gerade auch die Zuwanderung aus islamischen Ländern benachteiligt oder sogar blockiert werden. Schon diese bloße gedankliche Möglichkeit wäre Wasser auf die Mühlen des islamistischen Terrors und der von ihm gewollten Polarisierungen. Die große religiöse Feier der Stadt New York zum Gedenken an die Opfer des Terrors hat in ihrer ethnischen und religiösen Buntheit wie in ihrer bewegenden politischen Demonstration patriotischer Einheit in kultureller Vielfalt die Vitalität und Kraft einer republikanischen multikulturellen Gesellschaft eindrucksvoll demonstriert.

Im Gegensatz zu diesem weltoffenen Republikanismus lebt in Otto Schilys Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Geist bornierten rückwärtsgewandten völkischen Misstrauens gegen Fremde und Fremdes wieder auf. Er ist eine eisgraue Absage an Aspekte einfacher Menschlichkeit. Dieser Entwurf ist nicht zukunftsfähig, er verstellt die Zukunft. Er darf nicht Gesetzeskraft erlangen.

 

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Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
Dokument erstellt am 27.09.2001 um 21:27:15 Uhr
Erscheinungsdatum 28.09.2001

 

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