FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN e. V.

 

 

 

Flüchtlingsrat S.-H. e.V., Oldenburger Str. 25, D-24143 Kiel

PRESSEERKLÄRUNG

Kiel, 28.11.2001

 

 

 

 

Generalverdacht gegen Flüchtlinge und Unterstützer

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zum Terrorismusbekämpfungsgesetz

Appell an Bundes- und LandesparlamentarierInnen

 

Nachdem die rot-grüne Bundesregierung den Entwurf für ein "Terrorismusbekämpfungsgesetz" beschlossen hat, berät am Freitag der Bundesrat über das Sicherheitspaket. Eiltempo ist angesagt – und eine sorgfältige Prüfung offenbar nicht vorgesehen. Der Flüchtlingsrat kritisiert die Gesetzespläne als allgemeine Verdachtserklärung gegen Flüchtlinge, Migranten und deren Unterstützerinnen und Unterstützer.

Schon jetzt ist die Beobachtungsdichte des Verfassungsschutzes bei AusländerInnen 20 mal so hoch, wie bei Deutschen. Dieser Multiplikator wird laut dem Kieler Vorsitzenden der Deutscher Vereinigung für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, auf Grundlage des geplanten Terrorismusbekämpfungsgesetzes noch gesteigert werden. Das Forum Menschenrechte, ein Netzwerk von über 40 Nichtregierungsorganisationen, teilt die grundlegenden Zweifel der Stellungnahme des Bundesjustizministeriums an der Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und insbesondere auch der Geeignetheit – alles drei Prüfungsmaßstäbe, an denen von Verfassung wegen die Gesetzesvorschläge zu messen sind. Mit dem Gesetz werden grundlegende Freiheits- und Bürgerrechte beschnitten erklärt auch die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl und bezweifelt, dass sich die Maßnahmen des geplanten Gesetzes überhaupt zur Bekämpfung von Terrorismus eignen.

"Stattdessen droht ein Klima, in dem willkürliches staatliches Vorgehen gegen ausländische ‚Sündenböcke’ auf der einen Seite und politische Gewalt gegen Andersdenkende und Menschen anderer Herkunft auf der anderen Seite vortrefflich entwickeln können." erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Der Flüchtlingsrat wendet sich in diesen Tagen mit seiner Kritik am Gesetzesvorhaben an Abgeordnete aus Bundestag und schleswig-holsteinischem Landtag mit dem dringenden Appell, diese mögen ihren Einfluss gegen die mit der Umsetzung der Gesetzesinitiative geltend zu machen.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert mit den anderen Landesflüchtlingsräten und Pro Asyl das geplante Terrorismusbekämpfungssgesetz in folgenden Punkten:

Ungehemmter Datenfluss

Ab jetzt wird hemmungslos vermessen, registriert, gesammelt und verglichen: Im Ausweis dürfen über Foto und Unterschrift hinaus bestimmte "biometrische Merkmale" (von Fingern, Händen oder Gesicht) gespeichert werden. Hier geht es nicht nur um die zweifelsfreie Zuordnung Person–Pass. Zu befürchten ist die Einrichtung einer Referenzdatenbank, in der unverwechselbare Daten jedes Menschen abgespeichert sind und über die jede/r identifizierbar wird. Migranten werden zusätzlich diskriminiert: Für Deutsche werden die genauen Regelungen zu den gespeicherten Daten per Gesetz festgelegt, für Ausländer genügt schon eine Rechtsverordnung des BMI. Im Gegensatz zu Deutschen sind die verschlüsselt angebrachten Daten von Migranten und Flüchtlingen auch nicht an den Zweck der Identitätsfeststellung gebunden, sondern können von allen Behörden verwendet und weitergegeben werden. Bei Ausländern fehlt überdies das für Deutsche vorgesehene Recht zu erfahren, welche Daten gespeichert sind. (§ 4 PassG, § 1 PersAuswG, §§ 5, 39, 56a AuslG)

I strukturell rassistisch

Migranten im Visier der Ermittler

Schon heute kann die Polizei bei Vorliegen konkreter Gefahr auf das Ausländerzentralregister (AZR) zugreifen, in dem nicht nur die Migranten gespeichert sind, die schon jahre- oder jahrzehntelang in Deutschland leben, sondern auch Personen, die früher in Deutschland gelebt haben und längst ausgewandert sind. Die Daten von mehr als 10 Millionen Menschen sind im AZR registriert. Zukünftig soll die Polizei den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren per Rasterfahndung auswerten können – auch ohne dass eine konkrete Gefahr erkennbar ist. Die bisherige Erfahrung mit Rasterfahndungen zeigt: Fast immer sind Unschuldige von schweren Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte betroffen. (§ 12 Abs. 1 AZRG)

I unpraktikabel, datenschutzrechtlich bedenklich

Flüchtlinge unter Generalverdacht

Flüchtlinge sind heute die am penibelsten erfasste Bevölkerungsgruppe. Im Fingerabdrucksystem AFIS werden ihre Daten gespeichert. Darauf kann die Polizei bislang bei begründetem Verdacht auf eine Straftat zugreifen. Zukünftig sollen die Daten einem automatischen Abgleich mit polizeilichen Tatortspuren unterzogen werden. Auf 10 Jahre soll die Speicherungsdauer ihrer Daten verlängert werden, sogar über die Anerkennung als Flüchtling hinaus. Die geplante zweckentfremdete Verwendung dieser Daten ist datenschutzrechtlich bedenklich und stellt Flüchtlinge unter Generalverdacht. (§ 16 Abs. 5 u. 6 AsylVfG)

I datenschutzrechtlich bedenklich, strukturell rassistisch

Missbrauch von Asylinformationen

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge soll verpflichtet werden, Informationen aus der Anhörung an den Verfassungsschutz weiterzuleiten. Ein faires Asylverfahren ist aber kaum möglich, wenn Flüchtlinge sich auf die Vertraulichkeit des Gesprächs nicht mehr verlassen können: Denn die persönlichen und und teils hochsensiblen Informationen können auf Geheimdienstkanälen in den Verfolgerstaat gelangen. Der Verrat des "Asylgeheimnisses" durch deutsche Behörden kann für Flüchtlinge und deren Angehörige im Herkunftsland lebensgefährlich sein. (§ 18 BVerfSchG)

I rechtsstaatlich unverantwortlich

Pauschalangriff auf Ausländische Vereine

Vereine von Migranten werden zukünftig noch stärker vom Verfassungsschutz überwacht, wenn sie sich gegen "den Gedanken der Völkerverständigung" oder "das friedliche Zusammenleben der Völker richten". Darüber hinaus sollen sie leichter verboten werden können, z.B. wenn sie Gewaltanwendung befürworten oder androhen, auch wenn sich dies nicht auf Deutschland, sondern auf ihr Herkunftsland bezieht. Was sich nach Terrorismusbekämpfung anhört, ist in der Praxis hochproblematisch: Exilvereinen, die sich politisch gegen Unrechtsregime in ihren Herkunftsstaaten engagieren, droht die Verbotsverfügung. Soll ein afghanischer Verein, der in Deutschland zum gewaltsamen Sturz der Taliban aufruft, verboten werden? Aus der Perspektive von Verfolgerstaaten sind Oppositionelle oft Terroristen. Eine Gleichsetzung zwischen Terrorismus und dem Kampf gegen diktatorische Regime darf es nicht geben! (§ 3 BVerfSchG, § 14 Abs. 2 VereinsG)

I missbrauchsanfällig

Verschärfung der Ausweisungsbestimmungen

Die Ausweisungstatbestände sollen erheblich verschärft werden. Dabei wird mit unscharfen Generalklauseln hantiert: Gründe für eine Ausweisung sind z.B. schon die Drohung mit Gewalt oder die Unterstützung bestimmter verdächtigter Vereinigungen (s.o.). Eine genaue Abgrenzung zum Terrorismus ist auch hier kaum möglich. Selbst nicht gewalttätige Unterstützer von politischen Exilgruppen könnten betroffen sein. Klagen dagegen stellen nicht automatisch die aufschiebende Wirkung mehr her, d.h. die Betroffenen müssen u.U. die ausländerrechtlichen Folgen tragen, bevor ein Gericht die Entscheidung überprüfen kann. (§§ 8, 47 Abs.2, § 72 Abs.1 AuslG)

I missbrauchsanfällig, rechtsstaatlich bedenklich

Sprachanalysen

Menschen im Asylverfahren und bestimmte Ausreisepflichtige sollen sich Sprachanalysen "zur Bestimmung der Herkunftsregion" unterziehen. In der Gesetzesbegründung wird erläutert, dass es sich um eine Maßnahme zur Erleichterung der Abschiebung Ausreisepflichtiger handelt. Damit wird eine Praxis, die PRO ASYL schon lange als wissenschaftlich fragwürdig kritisiert, aus der rechtlichen Grauzone heraus geholt und in Gesetzesform zementiert. Mit Terrorismusbekämpfung hat dies offensichtlich gar nichts zu tun. (§ 16 Abs. 2 AsylVfG)

I unzweckmäßig

Visumantragsteller: Behandelt wie Kriminelle

Die Visadatei soll ausgebaut werden, u.a. durch die Speicherung von Fotos. Visumantragsteller müssen unter Umständen auch ihre Fingerabdrücke abliefern, die dann für alle Behörden zugänglich sind. Sogar die Daten derjenigen, die die Menschen nach Deutschland einladen, können registriert und weitergeleitet werden. Das Auswärtige Amt hat die Behandlung von Visumantragstellern als "nicht akzeptabel" beurteilt: Die Vorschrift "kollidiert erheblich mit dem ... Interesse an einer Präsentation Deutschlands als weltoffenes und gastfreundliches Land" und könnte "grundsätzliche politische und wirtschaftspolitische Interessen Deutschlands dauerhaft ... beeinträchtigen." (§ 29 AZRG, §§ 41, 64 a AuslG)

I ineffektiv, datenschutzrechtlich bedenklich

Der BGS: Auf Grenzpatrouille im Inland

Schon jetzt darf der BGS im 30 km-Raum von der Grenze sowie u.a. an Flughäfen, Bahnhöfen und in allen Zügen Personen kontrollieren und ggf. die Sachen durchsuchen. Zukünftig soll der BGS-Zugriffsbereich im Küstenbereich auf 50 bis 80 km ausgedehnt werden. In Schleswig-Holstein führt dies ggf. dazu, dass der BGS fast landesweit verdachtsunabhängig Personen festhalten und kontrollieren darf. Auch andere Teile der Nord-Bundesländer sowie Städte wie Hamburg, Bremen oder Schwerin müssten nun mit permanenter BGS-Präsenz rechnen. Mit Grenzüberwachung hat das wenig zu tun, wohl aber mit Rassismus. Denn die Auswahl der Kontrollierten orientiert sich nach allen Erfahrungen und den Kriterien des Antiterrorgesetzes an rassistischen Kriterien: Betroffen sind fast ausnahmslos (vermeintliche) Flüchtlinge und Migranten. Für sie ist, z.B. am Bahnhof, das Landesinnere schon längst "Grenzgebiet". Je dunkler die Hautfarbe, desto verdächtiger. Die in Deutschland lebenden Attentäter von New York hätte man mit Kontrollen an jeder Straßenecke übrigens nicht gefunden: Sie hatten fehlerfreie Papiere. (§ 2 Abs. 2 BGSG)

I unzweckmäßig, rechtsstaatlich fragwürdig, im Ergebnis rassistisch

Abschließend:

"Der Staat ergreift im Schatten der Anschläge vom 11. September hier offenbar die Chance, schon lang gehegte Wünsche von Überwachungsdiensten und Sicherheitstechnokraten zu befriedigen." mutmaßt Martin Link. Der Flüchtlingsrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht nur die Grundrechte von Flüchtlingen und Migranten durch das "Terrorismusbekämpfungsgesetz" drastisch beschnitten werden. Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützer weisen immer wieder auf den Verlust an Freiheit hin, die jeder Bürger und jede Bürgerin hinnehmen soll. Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, allgegenwärtige Überwachung, fließende Grenzen zwischen Polizei und Verfassungsschutz, unkontrollierbare Datenflüsse: Der Staat sichert sich den Zugriff auf seine Bürgerinnen und Bürger ohne dass dies mit tatsächlich drohenden Terrorgefahren bzw. gesellschaftlichen Sicherheitsbedarfen gerechtfertigt werden könnte – und riskiert irreparable Schäden für die freiheitliche Demokratie.

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

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