|
WICHTIGER
HINWEIS FÜR FLUGREISENDE
SCHAUEN SIE NICHT WEG! Sehr geehrte Flugreisende, Sie machen eine Geschäftsreise
oder fliegen in die Ferien, Sie holen ankommende
Freunde oder Verwandte ab. Reisen, internationale
Mobilität gehören zu unserer Vorstellung
von Freiheit. Die Welt steht offen, wenn man das
nötige Geld hat. ZWANGSPASSAGIERE AN BORD?
Auch auf deutschen Flughäfen gibt es eine Kehrseite: Menschen, die in Deutschland Zuflucht gesucht haben, finden diese nicht und werden abgeschoben. Wenn Sie ein Flugticket kaufen, ist es deshalb gut möglich, dass in der Maschine, mit der Sie fliegen, Passagierinnen oder Passagiere sitzen, die nicht freiwillig fliegen. Manchmal fliegen sie in eine ungewisse, oft in eine gefährliche Situation. Manche besteigen das Flugzeug gefasst, manche sind willenlos – gelegentlich stehen sie unter dem Einfluss ihnen verabreichter Beruhigungsmittel. Manche weinen – und manche wehren sich. Sie schreien, versuchen sich auf den Boden zu werfen, zerren an ihren Fesseln.
Wir bitten Sie: Wenden Sie ihre Augen nicht ab, wenn Sie solche Vorfälle sehen. Dieses Blatt enthält einige wichtige Informationen und konkrete Verhaltenstip GEWALTANWENDUNG MIT SCHLIMMEN FOLGEN
Die europäischen Staaten sind nicht zimperlich, wenn es um die Durchsetzung von Abschiebungen geht – auch in Staaten, wo Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Handschellen, Fesseln, Klebebänder, Knebel, Helme – ein Arsenal, das zum Teil an mittelalterliche Folterwerkzeuge erinnert. Dass auch in Deutschland der Motorradhelm bis vor kurzem zur Ausrüstung bei Abschiebungen von als "renitent" geltenden Personen gehörte, erfuhr die Öffentlichkeit spätestens durch den Tod des Sudanesen Aamir Ageeb an Bord einer Lufthansa-Maschine. Den hat der Integralhelm am 29. Mai 1999 möglicherweise das Leben gekostet, als BGS-Beamte ihm den Kopf beim Start nach unten drückten, vermutlich um zu verhindern, dass Ageeb auf sich aufmerksam machen konnte. Ganz allgemein sind Misshandlungsvorwürfe gegen den Bundesgrenzschutz bei Abschiebungen nicht selten: Ganz ohne Resultat blieb der Tod von Aamir Ageeb aber nicht. Der Bundesinnenminister reagierte am 25. Juni 1999 mit einem Erlass, der als Handlungsmaxime für die deutschen Grenzschützer nennt: "Keine Abschiebung um jeden Preis!" Auch enthält der Erlass einige längst notwendige Klarstellungen, was Grenzschützer auf keinen Fall tun dürfen.
WER WIRD WOHIN ABGESCHOBEN?
Infolge des verschärften Asylrechts gibt es kaum Grenzen für Abschiebungen. Abgeschoben wird in Bürgerkriegsländer und Katastrophengebiete, in Diktaturen und notorische Folterstaaten. Auch kranke und alte Menschen werden abgeschoben. FLUGABSCHIEBUNGEN UND DIE FLUGGESELLSCHAFTEN
Menschen, die per Flugzeug abgeschoben werden sollen, werden normalerweise von anderen Flugreisenden getrennt gehalten. Offenbar möchte man zahlenden Reisenden den Anblick von Zwangsreisenden ersparen, aber auch verhindern, dass Kontakte entstehen. Wird Widerstand der Abzuschiebenden erwartet, dann wird die Abschiebung durch BGS-Beamte "begleitet". Da sich Abzuschiebende auf Linienflügen immer wieder erfolgreich gewehrt haben und zum Teil von Passagierinnen und Passagieren unterstützt wurden, schieben die westeuropäischen Staaten verstärkt mit Charterflügen ab. So wurden in der ersten Hälfte der 90er Jahre viele Menschen aus Rumänien und Bulgarien mit Charterflügen osteuropäischer Gesellschaften abgeschoben, die damit trotz Dumpingpreisen ein glänzendes Geschäft gemacht haben. Auch gibt es seit längerem gemeinsam organisierte Charterflüge der Beneluxländer und Frankreichs z.B. ins französischsprachige Afrika. Für Linienfluggesellschaften, die mit Komfort
und Sicherheit werben und einen Ruf zu verlieren
haben, ist die Beförderung von Abzuschiebenden
problematisch. Beschwerden entsetzter Passagiere,
die mit ansehen müssen, wie Menschen "wie ein
Paket verschnürt" zum Flugzeug gebracht werden,
sind für solche Airlines unangenehm. Flugkapitäne
solcher Gesellschaften haben sich des öfteren
geweigert, Zwangspassagiere unter diesen Umständen
mitzunehmen. Die Todesfälle bei Abschiebungen
in den ersten Monaten des Jahres 1999 haben erneut
Denkprozesse bei Fluggesellschaften und Gewerkschaften
ausgelöst. So fällt die belgische Fluglinie
SABENA zunächst für Abschiebungen aus,
nachdem die Gewerkschaft, der 90 Prozent des fliegenden
Personals angehören, ihre Mitglieder aufgerufen
hat, an Abschiebungen bis auf Weiteres nicht teilzunehmen.
WER HAT AN BORD EINES FLUGZEUGES ETWAS ZU SAGEN?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag machte es deutlich: Grenzschützer an Bord eines Flugzeuges sind Passagiere wie alle anderen auch, sobald die Türen geschlossen werden. Wörtlich: "Die polizeilichen Befugnisse dieser Beamten enden mit dem Schließen der Außentüren des Flugzeuges." Danach hat der Flugkapitän an Bord die alleinige und uneingeschränkte Kommandogewalt. Jedes Tätigwerden anderer Personen, auch der Grenzschützer, bedarf einer Ermächtigung durch den Kapitän. Bei der Lufthansa allerdings geht man, anders als
die Bundesregierung, weiterhin davon aus, dass Polizeibeamte
an Bord hoheitliche Rechte haben und Zwang anwenden
dürfen. Der Flugkapitän müsse sich
auf die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung
durch BGS-Beamte verlassen können, so ein Pressesprecher
der Lufthansa AG. Klar: Hat der Bundesgrenzschutz
nicht mehr die Aura der hoheitlichen Unantastbarkeit,
dann könnten immer mehr Passagierinnen und
Passagiere auf die Idee kommen, sich gegen dessen
Umgang mit Abzuschiebenden an Bord von Flugzeugen
zu wenden. In Einzelfällen haben Passagiere
bei Abschiebungen aus Deutschland bereits durchgesetzt,
dass zum Beispiel Fesselungen entfernt wurden. Strafrechtliche
Konsequenzen hat es nach unserer Kenntnis in keinem
Fall gegeben. WAS KÖNNEN SIE ALS FLUGGAST TUN?
DAS IST DEM BUNDESGRENZSCHUTZ OFFIZIELL VERBOTEN
Nachdem der Sudanese Aamir Ageeb bei einer Flugabschiebung zu Tode gekommen ist, hat das Bundesinnenministerium mit Erlass vom 25. Juni 1999 eine Reihe von bislang verwendeten Abschiebepraktiken verboten. Passagiere, die einschreiten wollen, sollten das wissen. Ausnahmslos untersagt ist die Verwendung
Weiter heißt es im Erlass wörtlich: "Bei der Anwendung von körperlicher Gewalt - als Mittel des unmittelbaren Zwanges - ist darauf zu achten, dass der Oberkörper des Rückzuführenden Gleichfalls ist die Anwendung aller Sicherungs- und Vollzugstechniken untersagt, die sich gegen den Hals oder den Mund des Betroffen richten."
|