| Asyl- und Migrationspolitik in der EU Karl Kopp, PRO ASYL
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| Die EU-Präsidentschaft der Bundesrepublik findet in der Übergangsphase von Maastricht nach Amsterdam statt. Der Amsterdamer Vertrag wird im Sommer in Kraft treten. Im Juni finden außerdem Europaparlamentswahlen statt. Aufgrund dieser Transitphase sind von der bundesdeutschen Präsidentschaft im Bereich Inneres und Justiz keine spektakulären oder neuen Initiativen zu erwarten. | ||||
| Im Zuge des Aktionsplanes zur bestmöglichen Umsetzung von Amsterdam vom Dezember 1998 und den Vorbereitungen zum EU-Sondergipfel Justiz und Inneres in Tampere im Oktober 1999 wird die Amtszeit geprägt sein von Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten und Aktivitäten, die vor allem durch Kontinuität gekennzeichnet sind. | Kontinuität |
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| Kontinuität im doppelten Sinne: sowohl die Arbeiten aus der Präsidentschaft Österreichs fortzusetzen als auch - ähnlich wie in der Innenpolitik- an die Politik von Kanther relativ nahtlos anzuknüpfen. So wie sich die wenigen Sätze zur europäischen Asylpolitik in der Koalitionsvereinbarung zum Teil eher wie ein Schlepper- und Illegalen-Bekämpfungsprogramm anhören, scheint auch das Programm der EU-Präsidentschaft vom gleichen Geist geprägt. | ||||
| Auch die zweite Amtszeit der bundesdeutschen Schengen- Präsidentschaft steht im Zeichen der Kontinuität. Die Analysen der Kantherschen Ministerialbürokratie werden übernommen und fortgeschrieben. | ||||
| Im Vorfeld und in den ersten zwei Monaten der Präsidentschaft war von europäischer Asyl- und Migrationpolitik relativ wenig zu vernehmen. Das einzige zentrale Thema in der öffentlichen Diskussion war und ist der Bereich "Lastenteilung" | ||||
| Der UNHCR hat einige Anmerkungen zu Beginn der Präsidentschaft übermittelt. | ||||
| Der europabezogene Teil des Infobriefes dokumentiert einige Basistexte für diese relativ zentrale Übergangszeit "von Maastricht nach Amsterdam". | ||||
| Nach Inkrafttreten von Amsterdam kommen alle zentralen Entschließungen und Maßnahmen der letzten Jahre zur Wiedervorlage. Aus nicht bindenden Texten ("soft law") wird in zentralen Bereichen der Asyl- und Migrationspolitik Gemeinschaftsrecht. Es besteht sicherlich kein Anlaß, diesen Prozeß optimistisch gestimmt zu verfolgen, da Niederlagen der letzten Jahre im bundesdeutschen Kontext gewiß nicht auf europäischer Ebene kompensiert werden können. Da aber auf EU-Ebene in den nächsten Jahren eine weitgehende Vergemeinschaftung des Asyl- und Migrationsbereiches Realität sein wird, kann Europapolitik nicht mehr nachrangig behandelt werden. Die Verknüpfung von nationalen und europäischen Asylthemen sollte selbstverständlicher Bestandteil der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sein. | Von Maastricht nach Amsterdam |
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| Der fünfjährige Übergangszeitsraum nach dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages bietet zahlreiche Anlässe und Themen, flüchtlingspolitische Positionen zu benennen und andere Perspektiven einer europäischen Asyl- und Menschenrechtspolitik zu skizzieren. | ||||
| Am 24.03. bis 25.03.1999 findet in Brüssel die Interparlamentarische Konferenz statt. An dieser vom Europäischen Parlament organisierten Konferenz nehmen Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Parlamente, der Europäischen Kommission, der Ratspräsidentschaft, der Nichtregierungsorganisationen und des UNHCR teil. Es wird der Aktionsplan zur bestmöglichen Umsetzung von Amsterdam vorgestellt und diskutiert, ebenso die Strategie für den Sondergipfel in Tampere. Außerdem werden die verschiedenen Vorschläge der Kommission zum Themenkomplex Asyl und Migration vorgestellt. Das Europäische Parlament möchte noch vor der Europaparlamentswahl im Juni seine Position zu diesem Themenkomplex darlegen, auch im Hinblick auf den EU-Sondergipfel in Tampere. | ||||
| ECRE, der Europäische Flüchtlingsrat, wird sowohl im Plenum als auch in den verschiedenen Konferenzarbeitsgruppen vertreten sein. Für ECRE markiert diese Konferenz und der Gipfel von Tampere den Zeitrahmen für eine große Öffentlichkeitskampagne im Jahr 1999. | ECRE |
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| Ende April veröffentlicht ECRE ein
Substrat seiner "gesammelten Werke" mit dem Titel "Guarding standards-
Shaping the agenda- NGO views on future EU asylum and immigration policy". Dieses Papier soll zeitgleich in verschiedenen europäische Städten in Kooperation mit den nationalen ECRE- Organisationen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dieses Dokument setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Das Hauptdokument besteht aus einem detailierten technischem Dokument (von ungefähr 40-50 Seiten), das sich an Experten auf Regierungs-, Nichtregierungs- und zwischenstaatlicher Ebene, Akademiker und Juristen richtet. Es wird eine Analyse der etwa zwanzig Punkte enthalten, die überwiegend in den Artikeln 62-64 der konsolidierten Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ( Aufnahmebedingungen, Asylverfahren, vorübergehender Schutz, Definition des Flüchtlingsbegriffes, etc.) genannt werden. Jede Analyse wird eine kurze Beschreibung des Status Quo enthalten und präzise Empfehlungen und Forderungen beinhalten. Das Dokument wird letztlich einen alternativen Entwurf dafür liefern, wie die Regierungen diese Agenda auf eine humane und faire Weise implementieren könnten. Als eine Art Gegenstück zum Aktionsplanes zur bestmöglichen Umsetzung von Amsterdam möchte ECRE die gesamten Vorschläge in einem vier bis fünf Seiten umfassenden Papier (der zweite Teil) als praxisnahen, alternativen NGO-Aktionsplan veröffentlichen. Dieses Kurzpapier kann dann auch von den europäischen NGOs zu Kampagnenzwecken benutzt werden. Das Papier ist ein interdisziplinärer Ansatz bezogen auf die europäische Asyl- und Migrationspolitik. ECRE übernimmt die Verantwortung für den Asyl-Abschnitt, Migration Policy Group (MPG) in Brüssel ist für die Migrationsbereich verantwortlich und das European Network against Racism (ENA) wird die Abschnitte zur Anti-Diskriminierung entwerfen. Den Höhepunkt der advocacy Arbeit soll das ECRE Autumn 1999 Biannual General Meeting darstellen, das in Helsinki abgehalten werden wird. Der öffentliche Teil der ECRE-Konferenz wird in Tampere stattfinden. ECRE möchte die Gelegenheit nutzen, der Presse, die sicher in großer Zahl vertreten sein wird, die alternativen Positionen zur EU- Asyl und Migrationspolitik vorzulegen. Bei diesem Treffen wird ECRE auch formell einem hohen Vertreter der finnischen Regierung, die zu diesem Zeitpunkt die EU- Präsidentschaft inne hat, die Stellungnahme zum Sondergipfel übergeben. (Der gesamte Text wird Mitte April im Rundbrief verschickt) |
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| Themen auf der Präsidentschaftsagenda:
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Planungen |
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| Dubliner Konvention Es liegt ein Entwurf aus der österreichischen Präsidentschaft vor, der eine Liberalisierung bei der Frage der Familienzusammenführung vorsieht, indem die Trennung von Familienmitgliedern im Zuge von Dublin eingeschränkt werden soll. Vergleichbar mit den früheren Bestimmungen im Schengener Übereinkommen soll Minderjährigen, Schwangeren oder Frauen mit neugeborenen Kindern sowie ernsthaft erkrankten, behinderten oder älteren Familienmitgliedern die Familienzusammenführung ermöglicht werden. Die gemeinsame Richtlinie zur Umsetzung des Dubliner Übereinkommens , auf Grundlage des Artikel 18 Dubliner Kommittee, soll im Mai beim Treffen der Justiz und Innenminister verabschiedet werden |
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| EURODAC: Übereinkommen und
Protokoll Die Innen- und Justizminister der EU konnten am 12. März 1999 in Brüssel Einvernehmen über das Ergänzungsprotokoll zum Eurodac-Übereinkommen erzielen. "Das Protokoll ermöglicht nun einen Abgleich von Fingerabdrücken innerhalb der EU nicht nur für Asylbewerber, sondern auch für illegale Zuwanderer. Diese Ergänzung war auf Wunsch Deutschlands aufgenommen worden, um den Mißbrauch des Asylrechts zu verhindern. " (Presseerklärung des BMI vom 12.03.99) Bereits im Dezember 1998 herrschte im Rat Einvernehmen über den Inhalt des Entwurfs des Eurodac-Übereinkommens. Das Übereinkommen wird bis zum Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags "eingefroren". Die Kommission wird nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags den entsprechenden Vorschlag für einen Rechtsakt der Gemeinschaft unterbreiten, in den der Inhalt des Übereinkommensentwurfs übernommen wird. Auf diese Weise soll eine raschere Einführung von Eurodac ermöglicht werden. Eurodac ist ein zentrales System für den Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern, mit dem die Bestimmung des Staates, der für die Prüfung eines in einem EU-Mitgliedsstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, und somit die Anwendung der Kriterien, die in dem am 1. September 1997 in Kraft getretenen Dubliner Übereinkommen festgelegt sind, erleichtert werden soll. Nach dem vereinbarten Inhalt des Übereinkommensentwurfs (Stand 12/98) nehmen die Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke von Asylbewerbern, die mindestens 14 Jahre alt sind, ab und übermitteln die Daten an die bei der Kommission einzurichtende Zentraleinheit. Diese Zentraleinheit wird die Daten mit bereits gespeicherten Daten vergleichen und den Mitgliedstaat, der die Daten übermittelt hat, über die Ergebnisse des Vergleichs unterrichten. Anhand dieser Daten kann der Mitgliedstaat, in dem der Asylbewerber seinen Erstantrag gestellt hat, bestimmt werden, so daß dieser die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrags übernehmen kann. Die Daten werden 10 Jahre lang in der zentralen Datenbank gespeichert bleiben. Sie werden gelöscht, wenn die betreffende Person die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats erwirbt, und sie werden gesperrt, wenn die betreffende Person in einem Mitgliedstaat den Flüchtlingsstatus erhalten hat. Nach dem Protokollentwurf (Stand 12/98) - Abnahme von Fingerabdrücken auch bei "illegalen Einwanderern" - werden die Mitgliedstaaten auch die Fingerabdrücke von jedem Ausländer abnehmen, der mindestens 14 Jahre alt ist und der - aus einem Drittstaat kommend - in Verbindung mit dem illegalen Überschreiten der Grenze angetroffen und nicht zurückgewiesen wird. Die Mitgliedstaaten sollen die Daten an die Zentraleinheit übermitteln, die diese nur für einen Vergleich mit den Daten über Asylbewerber, die in der Folge übermittelt würden, speichern würde. Nach dem Protokollentwurf sollten die Daten über diese illegalen Einwanderer zwei Jahre lang gespeichert bleiben. In bezug auf Ausländer, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten, sind weitere Beratungen über die Frage der Umstände erforderlich, unter denen die Mitgliedstaaten Fingerabdrücke dieser Gruppe von "illegalen Einwanderern" an die Zentraleinheit übermitteln können, um zu überprüfen, ob ein solcher Ausländer zuvor einen Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat gestellt hat. Das BMI ist zuversichtlich, daß beide Übereinkommen in naher Zukunft in Kraft treten können.
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Fingerabdruck |
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| Österreichisches Strategiepapier
zur europäischen Migrationspolitik Der Rat nahm am 3.12.98 einen Zwischenbericht zu dem Strategiepapier zur Kenntnis, das der österreichische Vorsitz im Juli dieses Jahres vorgelegt hatte. Die zuständigen Gremien werden dieses Papier weiterprüfen. Es wird auch zur Vorbereitung der dem Bereich Justiz und Inneres gewidmeten Sondertagung des Europäischen Rates im Oktober 1999 in Tampere dienen. In dem Strategiepapier wird die Entwicklung einer in sich geschlossenen Asyl- und Migrationsstrategie auf europäischer Ebene anvisiert. Der ursprüngliche Text vom Juli 1998 ist aufgrund der Kritik von Mitgliedsstaaten, UNHCR und NGO`s mehrfach überarbeitet worden, wobei insbesondere der Fron-talangriff auf die Genfer Flüchtlingskonvention zurückgenommen bzw. modifiziert wurde. Aktuell soll die GFK ergänzt werden um ein "gemeinsames Konzept für den internationalen Schutz von Personen für die die Garantien der Konvention nicht gelten, wie beispielsweise Personen, die aus Krisenregionen oder vor Angriffen lokaler terroristischer Gruppierungen fliehen." (PE des Rates vom 3.12.98) Der Verfasser des Strategiepapiers, Dr. Manfred Matzka vom österreichischen Innenministerium, ist zuversichtlich, daß die bundesdeutsche Präsidentschaft diese "Initiative" fortsetzt. Wie Matzka sich ein "neues Flüchtlingsrecht" vorstellt, hat er erst kürzlich während einer Tagung in Trier referiert. Im Schlußteil seines schriftlich vorliegenden Vortrages führt er aus: "Letztendlich ist in einem künftigen umfassenden Rechtsakt auch die Frage zu klären, ob sich das in Europa in ganz anderen verwaltungsrechtlichen Zusammenhängen entwickelte Rechtsstaatskonzept und das Modell rechtsförmig durchsetzbarer subjektiver Rechte tatsächlich noch für den Flüchtlingsbereich als einziges Instrument eignet. An die Stelle von individuellen Bescheidverfahren könnte ein ausgeweitetes Kontingentaufnahmeverfahren treten, daß sich im übrigen auch noch relativ leicht mit neu zu entwickelnden Lastenteilungsmechanismen kombinieren ließe." (Manfred Matzka: Zur Notwendigkeit einer europäischen Einwanderungspolitik, S.21, Trier, 18.02.1999) In einer Mischung aus Technokratie und Vision entfaltete Mazka seine Vorstellungen vom einheitlichen europäischen Asyl -und Migrationsraum, geprägt vom Abschottung, Kontrolle, effizienter Abschiebepolitik und den vielbesprochenen konzentrischen Kreisen um die Abschottungsgemeinschaft Europa. Seine Vorstellungen zur Flüchtlingspolitik, die letztendlich darauf abzielen, den nicht mehr zeitgemäßen "Ballast" (GFK, Einzelprüfungsverfahren, etc.) abzuwerfen, drücken aus, wohin die Reise gehen soll. Unter den gängigen Begriffen "schlanker, effizienter und innovativer", immer unter freundlicher Erwähnung der GFK, wird der noch bestehende Flüchtlingsschutz zur Disposition gestellt.
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Strategie |
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| SONDERGRUPPE "ASYL UND
MIGRATION" Die Einsetzung einer säulenübergreifenden Sondergruppe "Asyl und Migration"- auf Vorschlag der Niederlande- ist ein Resultat des österreichischen Strategiepapiers. Die hochrangige Arbeitsgruppe unter Federführung des Bonner Auswärtigen Amtes soll ".. horizontale Analysen einer begrenzten Anzahl von Herkunftsländern von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern erstellen und auf dieser Grundlage konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Steuerung oder Eindämmung der Migrationsströme aus diesen Ländern unterbreiten " (PE des Rates vom 3.12.98) Nachdem diese Arbeitsgruppe am 7.12.98 vom Rat für "Allgemeine Angelegenheiten" eingesetzt wurde, sollen die Aktionspläne zu den festgelegten Herkunftsländern - (wörtlich zitiert: Afghanistan/Pakistan, Albanien (Kosovo), Somalia, Marokko und Sri Lanka) - bis zum EU- Sondergipfel im Oktober 1999 in Tampere/Finnland vorliegen. Auch wenn die Aktionspläne unter Einbeziehung von UNHCR und NGOs erstellt werden, muß befürchtet werden, daß sie im Resultat dem Vorbild "Aktionsplan Irak und benachbarte Regionen" und damit dem Konzept Fluchtverhinderung, Regionalisierung und Abschottung der EU folgen werden. |
Sondergruppe | |||
| "Vorübergehender Schutz und
solidarische Kooperation" In der Frage "vorübergehender Schutz" und solidarische Kooperation herrscht in der EU weiterhin eine Pattsituation. Den Hauptwiderstand gegen die Verknüpfung von "vorübergehendem Schutz" und "solidarischer Kooperation" leisten Frankreich, Spanien, Portugal und Großbritannien. Seit 19.11.98 liegt eine dritte Fassung des Kommissionsvorschlages vor. Diese Fassung ist deutlich restriktiver. Die soziale Ausgestaltung des "vorübergehenden Schutzes" ist auf niedrigen Niveau angesiedelt. Auf Vorschlag der Bundesrepublik soll diese weiterhin gemäß nationalem Recht geregelt sein. Keine integrativen Ansätze, sondern der Druck zur Rückkehr soll damit aufrecht erhalten werden. Der Passus "freiwillige Rückkehr" ist in der veränderten Fassung völlig gestrichen. "Regionaler Schutz" kann nunmehr auch im Herkunftsland gewährt sein- als "inländische Fluchtalternative". Die "physische Verteilung" soll jetzt vorrangig geschehen, im Gegensatz zum zweiten Entwurf, der noch in erster Linie einen finanziellen Ausgleich vorsah. Zusammenfassung:"Vorübergehender Schutz und solidarische
Kooperation/Stand 10/98" und Eine neue Variante um die festgefahrene Situation zu lösen, ist das sogenannte "pledging- Verfahren". In einem flexiblen Verfahren soll geregelt werden, daß die EU-Mitgliedsstaaten in einer Art EU- "pledging conference" ihre jeweilige Quote selbst festlegen. "Es steht ein Hut auf dem Tisch und jeder wirft seine Quote rein", so Reermann vom BMI. Im Rahmen der Quote könne dann alles mögliche verrechnet werden, z.B. auch das jeweilige militärische Engagement eines EU-Landes in dem jeweiligen Konflikt . Die vorgesehene Lastenteilung müsse nach Auffassung des BMI kulturelle, soziale und historische Bedingungen ebenso berücksichtigen wie die Zahl der bereits vorher aufgenommenen Flüchtlinge. Die Bundesregierung ist auf dem letztem informellen Treffen der EU- Innen- und Justizminister am 11/12. Februar in Berlin vorerst mit diesem Ansatz gescheitert. Sie hofft aber, bis zum Sondergipfel in Tampere zu einer Einigung zu kommen. |
Pledging | |||
| Subsidiäre Formen des Schutzes: Im Rahmen der deutschen EU- Präsidentschaft sollen auch Grundsatzfragen zur Harmonisierung des "Subsidiären Schutzes" diskutiert werden. Positionspapiere aus dem BMI liegen zur Zeit nicht vor. Dem Vernehmen nach wird sich die Bundesrepublik auf den Personenkreis konzentrieren, der Abschiebeschutz nach EMRK Artikel 3 genießt. Die Abgeordnete Michele Lindeperg hat dem Europaparlament zu dem Themenkomplex "Ergänzende Schutzmaßnahmen für den Flüchtlingsschutz" einen Bericht vorgelegt, der am 10. Februar 1999 vom Parlament angenommen wurde. Der "ergänzende Schutz"- ein de facto-Flüchtlingsstatus in Europa -soll das rechtliche Vakuum zwischen den Bestimmungen des Genfer Abkommens einerseits und der Regelung des vorübergehenden Schutzes andererseits, die lediglich Krisen- und Massenfluchtsituationen betrifft, schließen. Die Formen des sogenannten "ersatzweisen" Schutzes müßten, so der Bericht, als "ergänzend" zu Status A angesehen werden. Sie konkurrierten nicht mit dem Genfer Abkommen, sie ergänzten es, bzw. fügten ein zusätzliches "Schutznetz" für jene Menschen hinzu, die durch die Maschen des Netzes des Genfer Abkommens fallen. In ihrem Bericht bekräftigt Frau Lindeperg , daß " das Genfer Abkommen ebenfalls auf Personen Anwendung finden muß, die von nichtstaatlichen Kräften bedroht werden, wenn der Staat selbst nicht imstande ist seine Bürger zu schützen" Die Festlegung einer gemeinsamen, den Flüchtlingsstatus "ergänzenden" Schutzregelung soll für folgende Personen gelten: "- Personen, die aus ihrem Land geflohen sind und/oder nicht dorthin zurückkehren können, weil ihr Leben, ihre Sicherheit oder ihre Freiheit durch eine Situation der allgemeinen Gewalt, den Angriff einer ausländischen Macht, interne Konflikte, massive Verletzungen der Menschenrechte oder andere Umstände, die zu einer schwerwiegenden Störung der öffentlichen Ordnung geführt haben, bedroht sind;" - Personen, die aus ihrem Heimatland geflohen sind und/oder nicht in dieses zurückkehren können oder wollen, weil sie berechtigten Grund zu der Befürchtung haben, daß sie bei ihrer Rückkehr Opfer von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung werden oder aber mit der Todesstrafe oder einer Verletzung ihrer Grundrechte rechnen müßten."
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Ersatzschutz | |||
| Menschenrechtspolitik in der
EU Eine wichtigen Ansatz zu einer glaubwürdigen Menschenrechtspolitik der EU- nach innen und außen- bieten die Entschließung des Europaparlaments zur Achtung der Menschenrechte in Europäischen Union (1997) und der Entwurf einer EU- Menschenrechtsagenda vom Comité de Sage : In dem Passus "Einwanderung und Asyl" fordert das Europaparlament in seiner Entschließung u.a., " daß die Mitgliedstaaten die Genfer Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das einschlägige Protokoll von 1967, die vom Exekutivkomitee des Hohen Flüchtlingskommissariats ausgearbeiteten Grundsätze sowie die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention in Asylfragen konsequent anwenden; weist darauf hin, daß das Genfer Abkommen bei Opfern von Verfolgung keinen Unterschied macht, ob die Verfolgung von staatlichen Einrichtungen oder von anderen Stellen ausgeht;"
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Menschenrechte | |||
| Meldungen/Nachrichten Gemeinsame Maßnahme betreffend die Errichtung eines Europäischen Bildspeicherungssystems (FADO) Der Rat hat im Dezember 1998 eine gemeinsame Maßnahme angenommen, durch die ein zentrales computergestütztes System im Generalsekretariat des Rates eingerichtet werden soll, mit dem Ziel, die Informationen der Mitgliedstaaten über echte und als falsch erkannte Dokumente (FADO -"False and Authentic Documents" = falsche und echte Dokumente) rasch auszutauschen. In der Datenbank des Systems werden Abbildungen von gefälschten und verfälschten Dokumenten, aber auch von echten Dokumenten sowie Kurzinformationen über Fälschungs- und Sicherungstechniken gespeichert. Die mit der Prüfung der Echtheit von Dokumenten in den Mitgliedstaaten betrauten Personen werden somit Informationen über entdeckte neue Fälschungstechniken und über die in Umlauf befindlichen neuen echten Dokumente erhalten. Die gemeinsame Maßnahme sieht vor, daß der Rat unverzüglich die technischen Spezifikationen für die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und für die Einspeicherung von Informationen in das System sowie für die Verfahren zur Kontrolle dieser Informationen erläßt. Das System wird innerhalb eines Jahres nach dem Erlaß der genannten technischen Spezifikationen eingerichtet.
EU will Asylpraxis der Beitrittsländer anpassen - Projekte mit sechs Millionen Mark gefördert Nürnberg (AP von 23.02.99) "Die Europäische Union will die Asylpraxis in zehn beitrittswilligen Staaten Mittel- und Osteuropas an die Standards der EU anpassen. Ein entsprechendes Projekt wurde am Montag in Nürnberg unter Federführung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestartet. Gemeinsam mit dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlingsfragen (UNHCR) und Experten aus sieben EU-Staaten soll das Bundesamt mit den Vertretern der Beitrittsländer die notwendigen Schritte festlegen. Die 84 Einzelprojekte sind zunächst auf zwei Jahre angelegt und werden von der EU mit sechs Millionen Mark gefördert. Während dieser Zeit sollen aufeinander aufbauende, am jeweiligen Bedarf der Teilnehmerstaaten orientierte Maßnahmen organisiert werden - von Gesprächen und Seminaren bis zu Hilfen vor Ort, wie Bundesamtspräsident Hans Georg Dusch sagte. Für die Europäische Union nehmen neben Deutschland Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Schweden, Spanien und Österreich teil. Betreut werden Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Ungarn, Tschechien und die Slowakei". Mr Aznar proposes a fund of benefit to the Member States taking in the largest number of refugees Spanish Prime Minister José Maria Aznar acknowledged that there is a "German problem" with regard to contribution to the European Union budget. He proposed launching a "spending programme that would mainly be to the advantage of Germany and the other net contributors" in order to partially offset the effort they are making to take in refugees and asylum seekers from the Balkans, in particular. According to Mr Aznar, it could be a question of a fund of EUR 3 billion. According to the Spanish proposal, Germany's contribution to this fund would be about one third of a billion from the EUR 3 billion, but, given that it hosts more than half the refugees and asylum seekers in the EU countries, it would benefit from 60% of financial assistance from this fund, that is, EUR 1.8 billion, which would mean a net balance of EUR 800 million. "EUROPE" - N° 7415 (n.s.) - Monday/Tuesday 1/2 March 1999 - COPYRIGHT |
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