| Asyl- und Migrationspolitik in der EU Menschenrechtspolitik |
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Comité de Sage Eine Politik von gestern für das Europa von morgenDie Menschenrechtspolitik der Europäischen Union entspricht nicht mehr den heutigen Erfordernissen / Eine Agenda für das Jahr 2000Warum die Europäische Union ihre Menschenrechtspolitik weiterentwickeln muß
Die Europäische Union tritt für die Achtung der Menschenrechte ein. Ihre bisherigen diesbezüglichen Leistungen sind beträchtlich, sowohl innerhalb der Union als auch außerhalb. Dennoch bleibt viel zu tun, und es ist jetzt Zeit zu handeln. Eine Europäische Union, welche es verabsäumt, Menschenrechte dauerhaft und wirksam zu schützen und zu fördern, verriete dadurch die gemeinsamen Werte Europas und ihren lang währenden Einsatz dafür. Die derzeitigen Politiken auf diesem Gebiet entsprechen jedoch nicht mehr den Erfordernissen. Sie wurden von einem und für ein Europa von gestern entworfen; sie reichen nicht für das Europa von morgen. Die starken Worte der Union finden in der Realität keinen Niederschlag. Es besteht ein dringender Bedarf nach einer kohärenten, ausgewogenen, selbständigen und professionellen Menschenrechtspolitik. Es gibt viele Gründe, weshalb die Europäische Union eine umfassende und wirksame interne Menschenrechtspolitik braucht. So zum Beispiel: - die schnelle Entwicklung hin zu einer "immer engeren Union" und einem umfassenden Binnenmarkt; - die Annahme einer einzigen Währung für beinahe 300 Millionen Menschen; - das steigende Auftreten von Rassismus, Fremdenangst und Rassenhaß innerhalb Europas; - die Tendenz zu einer "Festung Europa", welche "Außenstehenden" gegenüber feindlich eingestellt ist und Flüchtlinge und Asylbewerber entmutigt; - die wachsende Zusammenarbeit in politischen und sicherheitspolitischen Belangen ohne geeignete begleitende Schutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte; - das immer komplexer werdende politische und administrative System, welches die Union regiert und von einer Bürokratie mit umfassenden Befugnissen unterstützt wird; und - die Absicht, zumindest fünf und vielleicht sogar 13 Länder in den kommenden Jahren in die Gemeinschaft aufzunehmen. Diese Entwicklungen machen eine Union erforderlich, welche in angemessener Weise gerüstet ist, die Menschenrechte aller ihrer Einwohner zu schützen und zu fördern. In ähnlicher Weise müssen die Menschenrechte eine Schlüsselrolle in der Politik der EU gegenüber dem Rest der Welt spielen. Eine integrierte Politik ist wichtig für eine Europäische Union, welche: - anerkennt, daß die Achtung der Menschenrechte durch ihre Nachbarn und Partner enorme Auswirkungen auf ihre eigene Sicherheit hat; - aus der Geschichte gelernt hat, daß die Achtung der Menschenrechte die einzige dauerhafte Basis für den Aufbau von Frieden und Harmonie ist; - eine gemeinsame Außenpolitik schmiedet, innerhalb welcher Menschenrechte ein zentrales Element sein müssen; - Kooperations- und andere Abkommen mit einer riesigen Zahl anderer Länder geschlossen hat; - eine Schlüsselrolle in vielen internationalen Organisationen spielt, welche sich mit Menschenrechten beschäftigen; und - weit über eine Billion Euro pro Jahr für Entwicklungs- und humanitäre Hilfe ausgibt. Die EU muß eine fundierte, dauerhafte und wirksame Menschenrechtspolitik verfolgen. Sie kann dies aber nicht tun, wenn es dafür keine authentische Absichtserklärung gibt, und zwar eine, welche durch die geeignete politische, finanzielle und administrative Unterstützung untermauert ist. Statt dessen neigt der derzeitige Ansatz in Bezug auf Menschenrechte zu einer Zersplitterung in viele Richtungen, es fehlen die nötige Führung und das Profil, und das Thema wird bei politischen Entscheidungen an den Rand gedrängt. Die EU hat viel Energie und viele Mittel für Menschenrechte aufgewendet, sowohl was ihre Innen- als auch ihre Außenpolitik betrifft. Aber die fragmentarische und zögerliche Natur vieler ihrer Initiativen hat dazu geführt, daß es in der Gemeinschaft eine große Zahl von individuellen politischen Maßnahmen und Programmen, aber keine echte Menschenrechspolitik an sich gibt. Was sind unsere wichtigsten Ziele? Die Menschenrechtspolitik der EU sollte von folgenden Zielvorstellungen geleitet werden: Anerkennung gesetzlicher Verpflichtungen. Auch die geringfügigsten Handlungen im Namen der Union sollten unter voller Achtung der Menschenrechte erfolgen. Mitgliedstaaten der EU sollten ihre internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Menschenrechten, welche sich sowohl aufgrund von Verträgen als auch von allgemeinen Gesetzen ergeben, und auch die politischen Richtlinien, die sie sich in der Wiener Erklärung und im Aktionsprogramm gegeben haben, immer einhalten. Sie sollten erforschen, in welchem Umfang ihre Zusammenarbeit innerhalb der EU Möglichkeiten eröffnet, diesen Verpflichtungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union und auch auf nationaler Ebene nachzukommen. Allgemeinheit. Die EU sollte immer das Prinzip aufrechterhalten, daß Menschenrechte von Natur aus allgemein sind und von allen Staaten respektiert und auf alle Individuen angewandt werden müssen. Untrennbarkeit. Bürgerliche und politische Rechte können nicht von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten getrennt werden. Alle diese Rechte sind sowohl ein Mittel zur Förderung des Gemeinwohls als auch Zweck an sich. Gleichklang zwischen Innen- und Außenpolitik. Diese beiden Dimensionen der Menschenrechte müssen als zwei Seiten ein und derselben Medaille gesehen werden. Eine Union, welche nicht darauf vorbereitet ist, eine starke Menschenrechtspolitik intern in Angriff zu nehmen, wird höchstwahrscheinlich auch keine glaubwürdige Politik nach außen entwickeln, geschweige denn eine solche energisch und dauerhaft anwenden. Solange Menschenrechte in Europa als ein Gebiet betrachtet werden, auf welchem die Gemeinschaft nur eine sehr beschränkte Rolle spielt, wird deren Stellenwert für die Außenpolitik der Gemeinschaft gering bleiben. Eine gesunde Politik erfordert eine starke Informationsbasis. Vor allem auf diesem Gebiet ist es unmöglich, eine fundierte, konsistente und transparente Politik zu betreiben, wenn genaue und auf dem neuesten Stand befindliche Informationen fehlen. In der Union gibt es jedoch derzeit keinen systematischen Ansatz zur Sammlung von Informationen über den Stand der Menschenrechte, weder innerhalb noch außerhalb Europas. Zum allgemeinen Anliegen machen. Menschenrechte dürfen nicht auf die Seite geschoben werden als separates oder spezielles Anliegen. Sie sollten ein wesentlicher Bestandteil aller Aktivitäten der EU sein und diese gänzlich durchdringen. Mit gutem Beispiel vorangehen muß das Leitmotiv einer neuen Menschenrechtspolitik der Europäischen Gemeinschaft sein. Wenn diese Ziele respektiert werden, wird die EU wohl in der Lage sein, eine solche Führungsrolle zu spielen. Was sind unsere Hauptanliegen? Es gibt viele Anliegen, welche innerhalb einer Menschenrechtsagenda der Europäischen Union Gewicht haben sollten. Wir möchten die Aufmerksamkeit auf einige lenken, welche besonders dringend erscheinen, beabsichtigen mit unserer Liste jedoch keine Vollständigkeit. Innerhalb der Gemeinschaft existiert noch immer in großem Umfang Diskriminierung in verschiedenen Formen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wuchern. Die Bemühungen der EU, diese Erscheinungen zu bekämpfen, sollten erweitert und verstärkt werden. Wichtige Fortschritte wurden im Kampf um die Gleichberechtigung der Geschlechter erzielt, es bleibt jedoch noch viel Raum für Anstrengungen auf breiterer Basis zur Förderung der Nicht-Diskriminierung und Gleichheit auf allen wichtigen Gebieten des Gemeinschaftsrechtes, so zum Beispiel betreffend den Binnenmarkt, den Arbeitsplatz, den Zugang zu Erziehung und Ausbildung, Strukturfonds und öffentliches Auftragswesen. Die Förderung der Gleichbehandlung der Geschlechter und der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung sollten bei den Programmen zur Entwicklungszusammenarbeit der EU ebenfalls einen höheren Stellenwert erhalten. Die Politik der EU bezüglich Personen mit Behinderungen sollte einen auf Menschenrechten beruhenden Ansatz widerspiegeln und darauf abzielen, die Hindernisse für eine volle Teilnahme an und Chancengleichheit innerhalb der Gesellschaft abzubauen. Der Schutz der Rechte von Angehörigen von Minderheitengruppen sollte auch ein wichtigeres Anliegen der Politik der Gemeinschaft sowohl intern als auch nach außen werden. Noch immer ist die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung weit verbreitet und sollte durch einen Aktionsplan der Kommission und die Erstellung eines Entwurfes für Richtlinien bezüglich einer Gleichbehandlung systematischer behandelt werden. Die Notwendigkeit der Bekämpfung unmenschlicher Haftbedingungen sollte ein wichtiges Element im Zusammenhang der Entwicklungszusammenarbeit sein. Leider ist dies auch ein Anliegen von steigender Bedeutung innerhalb der EU, wo es auch eine wachsende rassische und ethnische Dimension der Diskriminierung gibt. Wenngleich Haftbedingungen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen, gibt es Raum für die Union, ihre Mitglieder zu ermutigen, dieses Anliegen systematischer zu behandeln. Die Qualität der Rechtspflege innerhalb der EU wird unweigerlich und mit Recht teilweise daran gemessen, wie wir auf die Notlage der Flüchtlinge reagieren, die vor Verfolgung fliehen. Innerhalb von Europa allerdings wird Druck sichtbar, bei der Gestaltung von Asylpolitik eine Anspassung an Nationalismen zu betreiben und akzeptierte internationale Maßstäbe für Schutz im Namen von größerer "Effizienz" oder die Notwendigkeit, "neue" Herausforderungen zu meistern, zu schwächen. Sowohl die EU als auch der Europäische Gerichtshof müssen das ausdrückliche Bekenntnis zu jenen Maßstäben im Vertrag von Amsterdam ernst nehmen. Es gibt innerhalb der EU viel Raum für die Verbesserung der Behandlung von Staatsangehörigen von Drittstaaten. Im Einklang mit geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung darf nicht erlaubt werden, daß Fremdenfeindlichkeit den Genuß von Menschenrechten für solche Personen beschneidet. Keine Menschenrechtspolitik ist vollständig, wenn die Maßnahmen zur Sicherstellung der Achtung grundlegender sozialer Rechte fehlen. Andauernde weit verbreitete Arbeitslosigkeit, eine sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit sowie wachsende Armut und soziale Isolation tragen weiterhin zu einer Verdüsterung der Lage innerhalb der EU bei. Die Entwicklung und Anpassung des europäischen sozialen Modells als Reaktion auf neue Entwicklungen muss auf der Achtung von Menschenrechten im Allgemeinen und von sozialen Rechten im Besonderen beruhen. Auch bei der Außenpolitik besteht ein Bedarf nach weit mehr Beachtung für soziale Rechte, als dies bis heute geschehen ist. Die revolutionäre Veränderung der Gesellschaft, welche durch das Auftreten der "Informationsgesellschaft" entstanden ist, muß im Einklang mit den Menschenrechten und den ihnen zugrunde liegenden Werten gestaltet und reguliert werden. In diesem Zusammenhang werden Anstrengungen nötig sein, die Demokratie durch geeignete Anwendungen der Informationstechnologie zu fördern, wobei eine solche Technologie dazu verwendet werden muss, eine integrativere Gesellschaft und Wirtschaft zu bauen und wobei geeignete Formen der Regulierung zur Verhinderung von Mißbräuchen dieser Technologie bei gleichzeitiger Sicherstellung der Freiheit der Meinungsäußerung anzuwenden sind. Die EU sollte bei ihrer Außenpolitik auch danach trachten, sicherzustellen, daß diese neuen Technologien dazu genutzt werden, die Kapazität von jenen zu fördern, welche die Menschenrechte in Drittländern verteidigen. Die Union muß auch den Gefährdungen der Menschenrechte, welche durch bahnbrechende Erkenntnis auf dem Gebiet der Bio-Technologie und ähnliche Entwicklungen entstehen, erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Sehr wertvolle Initiativen auf dem Gebiet der Menschrenrechte wurden innerhalb der Programme der EU zur Entwicklungszusammenarbeit gefördert und wir nehmen mit Freude zur Kenntnis, daß ein Konsortium von Universitäten unter der Führung der Universität von Padua ein europäisches Menschenrechtsstudium entwickelt. Dennoch bleibt der Umfang dieser Aktivitäten begrenzt und die Menschenrechte müssen in das Entwicklungsprogramm als ganzes noch voll integriert werden. Der Strom internationaler Hilfe nimmt genau zu einer Zeit großer Instabilität und weit verbreiteten Leidens rapid ab und zu einer Zeit, da viele der Fortschritte, welche seit den frühen 90er Jahren erzielt wurden, gefährdet sind durch eine Gegenbewegung zu einer Politik, welche die Erwartungen nicht erfüllen konnte. Die EU muß weiterhin eine umfassende Hilfspolitik entwickeln, für welche die Förderung der Menschenrechte ein zentrales Element ist. Welche Initiativen sind nötig, um diese Ziele zu erreichen? Beruhend auf den vielen Studien und Analysen, welche für uns zur Beratung im Zusammenhang mit diesem Projekt vorbereitet wurden, haben wir die folgenden Initiativen zusammengestellt, von welchen wir glauben, daß sie dringende Beachtung erfordern. Während viele institutioneller Natur sind, sind sie so angelegt, daß sie Grundsteine für den Aufbau und die Anwendung der von uns geforderten Menschenrechtspolitik sind. Die Kommission sollte einen Kommissar für Menschenrechte ernennen; er oder sie sollte eine zentrale Rolle bei der Koordinierung spielen, um sicherzustellen, daß alle Aktivitäten der Kommission im Einklang stehen mit dem Ziel der praktischen Gewährleistung der Menschenrechte und so viel wie möglich zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Überdies muß dieser Ansatz im Einklang stehen mit systematischen Bemühungen, Menschenrechte in alle Dienste der Kommission einfließen zu lassen und darf diesen nicht zuwiderlaufen. Der Rat sollte ein spezialisiertes Menschenrechtsbüro zur Information des neuen Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ("Mr. GASP") einrichten. Das Recht der Europäischen Gemeinschaft sollte dahingehend entwickelt werden, daß Einzelpersonen und Gruppen, welche öffentliche Interessen vertreten, beim Vorbringen ernster Menschenrechtsverletzungen leichter Zugang zum Europäischen Gerichtshof finden. Eine Europäische Beobachtungsagentur für Menschenrechte mit einer allgemeinen Informationsbeschaffungsfunktion in bezug auf alle Menschenrechte auf dem Gebiet der Anwendung des Gemeinschaftsrechtes ist von entscheidender Bedeutung. Eine Möglichkeit, dies zu verwirklichen, wäre die Ausweitung der bereits bestehenden Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien. Auch die Gründung einer neuen, eigenständigen Agentur wäre möglich. Ausgewogene und objektive Untersuchungen der Menschenrechtssituation sowohl innerhalb der EU als auch weltweit sind eine unverzichtbare Basis für eine fundierte Analyse und Politik. Die Kommission sollte nach Absprache mit dem Rat zu diesem Zweck einen globalen Bericht erstellen, während die neue Beobachtungsagentur an einem solchen Bericht im Zusammenhang mit der EU und deren Mitgliedsstaaten arbeiten sollte. Je nachdem, auf welcher Ebene es nach dem Subsidiaritätsprinzip geeignet erscheint, sollten sodann praktische Schritte gesetzt werden. Das Europaparlament sollte als eine wichtige Kraft zur Förderung der Achtung der Menschenrechte durch die und innerhalb der Gemeinschaft gesehen werden. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, die Sachkenntnis auf dem Spezialgebiet der Menschenrechte, welche dem Sekretariat des Parlamentes zugänglich gemacht wird, zu verstärken; eine bessere Koordinierung sollte zwischen dem Ausschuß für Grundfreiheiten und Innere Angelegenheiten und dem Unterausschuß Menschenrechte des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik angestrebt werden; und es sollte mehr Interaktion mit den Menschenrechtsausschüssen der nationalen Parlamente geben. Das Parlament sollte danach trachten, einen kohärenteren und zielgerichteteren Ansatz in Bezug auf Menschenrechte zu erreichen, wobei die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Rat zu verstärken ist. Die beiden Jahresberichte, die wir vorschlagen, wären eine ideale Grundlage, auf welcher dieser Ansatz beruhen könnte. Trotz anhaltenden Widerstrebens sollte die Gemeinschaft der europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, auch wenn dies eine Ergänzung des Vertrags erforderlich macht, und ebenso der europäischen Sozialcharta. Zusätzlich zur Arbeit der Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) sollte es mehr Interaktion innerhalb der EU zwischen für Menschenrechtsfragen in größerem Umfang zuständigen Regierungsministern geben. Die Menschenrechtsaspekte der Entwicklungs- und Kooperationsprogramme sollten transparenter gemacht werden, und es sollten systematischere Evaluierungen erfolgen. Ebenso sollten Maßnahmen gesetzt werden, um sicherzustellen, daß die Gemeinschaft verpflichtet ist, Vorbringen zu untersuchen, daß spezielle Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sich negativ auf die Menschenrechtssituation ausgewirkt haben. Angesichts der rasch wachsenden Bedeutung der von nichtstaatlichen Stellen ausgehenden Einflüsse auf die Menschenrechtssituation sollte die Kommission existierende freiwillige Verhaltenskodizes evaluieren und eine Studie vorbereiten, wie ein offizieller EU-Verhaltenskodex für Unternehmen formuliert, gefördert und überprüft werden kann. Die Menschenrechtsklauseln, welche derzeit in über 50 Abkommen der Gemeinschaft enthalten sind, sollten für alle Abkommen Standard werden. Allerdings sind detailliertere Kriterien zum Ausgleich zwischen Dauerhaftigkeit und Flexibilität bei der Anwendung solcher Klauseln nötig. Klare Vorgangsweisen bezüglich der Aufhebung und Kündigung von Abkommen mit Drittstaaten sind ebenfalls nötig, und die Befugnisse der Kommission und des Europäischen Parlaments in dieser Hinsicht sollten klargestellt werden. Die Kommission sollte eine Studie erstellen, welche Verfahren bei der Erwägung der Aufhebung der Rechte eines Mitgliedsstaates wegen eines ersten und dauerhaften Verstoßes gegen die Menschenrechte gemäß der Bestimmungen des Vertrages von Amsterdam anzuwenden sind. Die verschiedenen Institutionen der Gemeinschaft sollten ein effizienteres System des Erfahrungsaustausches mit nichtstaatlichen Organisationen entwickeln und die Möglichkeit erwägen, ein permanentes Forum zur Erleichterung einer systematischeren und produktiveren Interaktion mit diesen zu errichten. Menschenrechtserziehung sollte innerhalb der gesamten Gemeinschaft einen hohen Stellenwert einnehmen. Der Aufbau einer von gegenseitigem Respekt, Verständnis und Harmonie geprägten Kultur stellt eine langfristige Herausforderung dar. Da dieser Prozess viele Jahrzehnte und sogar Generationen dauern kann, sollte man früh genug damit beginnen. Erfordern diese Initiativen Veränderungen im grundlegenden Rechtsgefüge? Diese Agenda stützt sich auf eine Politik und auf Institutionen, welche es bereits gibt. Wir fordern nicht die Anerkennung neuer Rechte, und der erforderliche Mehraufwand von Mitteln ist nicht groß. Sehr wenige Vorschläge bringen eine Änderung des Vertrages mit sich und wir streben weder eine Veränderung des bestehenden institutionellen Gleichgewichts innerhalb der Gemeinschaft noch des konstitutionellen Gleichgewichts zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten an. Da rechtliche Spitzfindigkeiten allzu oft dazu benützt werden, den Bedarf nach einer Menschenrechtspolitik der EU zu umgehen, beruht diese Agenda auf einer gründlichen und vorsichtigen rechtlichen Analyse der auf diesem Gebiet existierenden Zuständigkeiten der EU. Wir sind nicht der manchmal geäußerten Meinung, daß die Gemeinschaft allumfassende Befugnisse im Zusammenhang mit allen Menschenrechten von Bedeutung hat oder haben sollte. Diese Ansicht ist innerhalb der legalen und konstitutionellen Realität der Union nicht zu verwirklichen. Allerdings akzeptieren wir auch die allgemeiner gehaltene Gegenposition nicht, wonach Menschenrechte nur eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten sein sollten. Die Union ist bereits gesetzlich verpflichtet, "fundamentale Rechte zu achten", einschließlich jener, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährt werden. Und es gibt bereits viele Gebiete, die von großer und direkter Bedeutung für die Menschenrechte sind, wo die Zuständigkeit der Gemeinschaft außer Frage steht. Die übergreifende Natur dieser Belange rechtfertigt auch eine sorgfältige Anwendung der Befugnisse der Gemeinschaft gemäß Art. 308 (ehemals Art. 235) des Gründungsvertrages. Überdies steht eine Menschenrechtspolitik der Gemeinschaft nicht nur im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, sondern ist eine solche in gewissem Ausmaß sogar eine sich durch dieses ergebende Notwendigkeit. Schließlich gibt es absolut kein legales oder konstitutionelles Hindernis für die Union, bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik den Menschenrechten voll Rechnung zu tragen. In der Tat hat sich der Europäische Rat genau dazu verpflichtet. Es ist daher klar, daß die existierenden rechtlichen Zuständigkeiten der Gemeinschaft und der Union ausreichen, die in dieser Agenda enthaltenen Vorschläge zu unterstützen. Appell an den Europäischen Rat Zu einem Zeitpunkt, da sich das Jahrhundert und Jahrtausend seinem Ende zuneigen, fordern wir den Europäischen Rat auf, den Menschenrechten wieder jenen zentralen Stellenwert einzuräumen, welchen sie zu Beginn des Aufbaus Europas hatten: jenen des Ecksteins, auf welchem das Gebilde eines vereinten Europa ruhen muß. Um diese fundamentale Absichtserklärung zu erneuern, kann sich die Europäische Union nicht länger auf große philosophische Erklärungen beschränken. Sie muß die politischen, legalen, administrativen und finanziellen Mittel einsetzen, die gebraucht werden, um dieses Ideal zu verwirklichen. Andernfalls besteht die Gefahr, daß die europäische Idee sowohl ihre Kreaft als auch ihre wichtigste raison d'être verliert. (. . .) |
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