| Asyl- und Migrationspolitik in Europa Schengen: Schily-Rede vor Europaparlament |
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| Ausführliche Sitzungsberichte EuropaparlamentSITZUNG AM DONNERSTAG, DEN 14. JANUAR 1999Artikel K.6 VEU - Schengen-Zusammenarbeit Auszüge aus der Rede von Otto Schily:(...)
Zunächst einmal darf ich einige grundsätzliche Bemerkungen vorausschicken. Die Schengener Zusammenarbeit stellt ein ausbalanciertes System von Maßnahmen dar, das einerseits Freizügigkeit im Schengener Binnenraum garantiert und andererseits Sicherheitsrisiken des Wegfalls von Kontrollen an den Binnengrenzen reduziert. Dieses System hat sich in den vergangenen knapp vier Jahren, in denen es praktisch angewendet wird, grundsätzlich bewährt. An seinem Grundkonzept von mehr Freizügigkeit und Sicherheit muß daher auch in Zukunft festgehalten werden. Die Schengener Kooperation steht vor einer wichtigen Zäsur in ihrer Entwicklung, darauf hat ja auch schon Frau van Lancker hingewiesen. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam wird Schengen in die Europäische Union integriert. Die rechtlichen und institutionellen Vorarbeiten hierzu laufen bereits. Es gilt nunmehr, sie zügig voranzutreiben, und möglichst zeitgerecht im Hinblick auf das Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags zum Abschluß zu bringen. Deutschland, das die Erreichung dieses Ziels auch bisher stets nachhaltig unterstützt hat, wird hierzu die erforderlichen Anstrengungen im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 1999 weiter fortsetzen. Für den Integrationsprozeß günstig auswirken wird sich der Umstand, daß in der ersten Hälfte des nächsten Jahres - wir haben uns darauf geeinigt - der Schengen-Vorsitz auch weiterhin bei Deutschland bleibt. Ein paar Worte zur Festlegung des Schengen-Besitzstands. Um eine erfolgreiche Einbeziehungen Schengens in die EU zu gewährleisten, ist noch eine Reihe von Hausaufgaben im EU-Rahmen zu erledigen. Dazu gehört zunächst die Definition dessen, was zum aktuellen Schengener Besitzstand gehört. Frau van Lancker hat von nebulösen Strukturen gesprochen. Wir wollen sicher dazu beitragen, diesen Nebel zu lichten. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -Klarheit ist es erforderlich, daß die Staaten, die den acquis anwenden, aber auch Staaten, die ihn mit ihrem EU- Beitritt übernehmen müssen, und nicht zuletzt auch die Bürger selbst genau wissen, welche Bestimmungen der Schengener-Kooperation noch gelten und welche nicht. Zu den noch zu lösenden Aufgaben gehört auch die Zuordnung des Schengener Besitzstands zu den Rechtsgrundlagen der Verträge über die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union. Was den Meinungsstand und die künftige Strategie angeht, ist folgendes festzustellen: In beiden Themenkreisen konnten wegen grundsätzlicher Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten auf Expertenebene noch keine abschließenden Antworten gefunden werden, das sage ich in aller Offenheit. Hier muß sich notfalls die politische Ebene noch einschalten. Für den Fall, daß sich auch dort keine Einigung erzielen läßt, müßte auf den Notausgang des Schengener Protokolls zurückgegriffen werden, die eine Zuordnungsfiktion zum dritten Pfeiler vorsieht. Frau Van Lancker, ich weiß, daß Sie das nicht gutheißen, aber zunächst einmal werden wir alle Versuche unternehmen, um zu einer Einigung zu kommen, aber das ist die Konsequenz. Die bereits erfreulich weit gediehenen Verhandlungen mit Norwegen und Island über ein Assoziierungsabkommen sind zu finalisieren. Deutschland hat sich bereits bei der Anbindung dieser Staaten an die Schengener Kooperation dafür verwendet, eine möglichst effiziente Form der Beteiligung zu finden. Das ist unverändert richtig. Die beabsichtigte Kooperationsstruktur ist ein guter Weg, den legitimen Mitwirkungsinteressen dieser nordischen Länder Rechnung zu tragen. Nun noch zum Thema EU-Erweiterung. Im Zusammenhang mit dem Beitritt der mittel- und dem osteuropäischen Staaten zur EU steht Schengen vor einer weiteren bedeutenden Herausforderung. Die Schengen-Staaten müssen sich darauf einstellen, daß künftig der EU beitretende Staaten automatisch Mitglieder der Schengener Kooperation unter dem EU-Dach werden. Das Überführungsprotokoll verpflichtet sie zur vollständigen Übernahme des Schengener Besitzstands. Bei den Beitrittsverhandlungen dürfen an diesem Grundsatz - das möchte ich hervorheben - keine Abstriche gemacht werden. Das ausbalancierte System des Schengener Freizügigkeits- und Sicherheitsverbunds kann auch in Zukunft nur funktionieren, wenn seinen Anforderungen von allen Mitgliedern auf gleichmäßigem Niveau entsprochen wird. Ferner ist zu gewährleisten, daß ein Staat auch künftig erst dann an diesem Verbund praktisch teilhaben kann, wenn er nachweislich die hierfür erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich voll erfüllt. Zu diesem Zweck muß das Instrument der sogenannten Inkraftsetzung des Schengener Regelwerks für einen bestimmten Staat unbedingt erhalten bleiben. Wir haben ja auch noch ein spezielles Problem bei einem Land im Süden. Die neuen EU-Mitglieder sollen bei der Vorbereitung auf die Übernahme der Schengener Standards aktiv unterstützt werden. Nun lassen Sie mich zum Schluß noch die Arbeitsschwerpunkte des deutschen Schengen-Vorsitzes im ersten Halbjahr 1999 stichwortartig nennen. Der deutsche Schengen-Vorsitz hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit der Schengen-Staaten durch eine Reihe von Impulsen weiter zu verstärken. Die Bundesregierung knüpft dabei an das deutsche Schengen-Arbeitsprogramm für das zweite Halbjahr 1998 an. Schwerpunkte sollen sein: Die Verbesserung der polizeilichen Rechtshilfe durch Verabschiedung eines für alle Schengen-Staaten verbindlichen Katalogs von Ermittlungshandlungen, die die Polizeidienste ohne Einschaltung der Justizbehörden beantragen und erledigen können, einfach zur Beschleunigung, ohne daß da ein rechtstaatlicher Verlust eintritt; die wechselseitige Entsendung von Verbindungsbeamten im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich an die Schengen-Außengrenzen zum Zweck der Beratung und Unterstützung; die Herstellung der Interoperabilität verschiedener polizeilicher Digitalfunksysteme in den Binnengrenzgebieten; die Überprüfung der Anwendung des Schengener Durchführungsabkommens durch Deutschland - wir nehmen also das erste Prüfverfahren auf uns, das finde ich auch gut -; die Verbesserung des Austauschs von Visa-Daten und die Einführung eines Ausreisenachweises.
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