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epd Dritte Welt – Information in Kooperation mit PRO ASYL
Alle Kinder haben Rechte
Kinderflüchtlinge und die deutsche Politik
Arbeitsblätter für Unterricht, Diskussion und Aktion
(Text - ohne Kästen und Bilder - gescannt) - Bestellung
Im August 1999 versetzte ein grausiger Fund Belgien in Betroffenheit: im Radgestell eines Flugzeuges, das aus Westafrika nach Brüssel gekommen war, lagen die Leichen von Yaguine Koita (15) und Fod2 Tounkara (16). Die beiden Schüler aus Guinea hatten sich in das Flugzeug hineingeschmuggelt, um nach Europa zu kommen und waren unterwegs erfroren. Bei sich trugen sie einen handgeschriebenen Brief, gerichtet "an die Herren und Verantwortlichen Europas'; in dem sie um Hilfe für Afrikas Kinder baten: "Wir flehen Sie an, um der Liebe zu Ihrem schönen Kontinent willen, um Ihrer Gefühle für Ihr Volk, Ihre Familie und vor allem um der Zuneigung zu ihren Kindern, die Sie lieben wie das Leben" ... Der belgische Außenminister Louis Michel sagte damals dazu: "Wir können diesen Schrei für ein besseres Leben nicht unbeantwortet lassen. "
In dieser Ausgabe von epd-Dritte Welt-Information stehen "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" wie Yaguine Koita und Fodé Tounkara im Mittelpunkt. Ihre Situation in Deutschland ist geprägt von Rechtsunsicherheit und mangelnder Fürsorge im Vergleich zu dem, wie sie Kindern und Jugendlichen mit deutschem Pass- zumindest theoretisch - zugestanden wird. Die Ausgabe zeigt, welche Hindernisse dem Kindeswohl, dem zentralen Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, entgegenstehen und welche Maßnahmen nach Ansicht der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl in Frankfurt am Main und anderen Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen notwendig sind, um diese Konvention für alle hier lebenden Kinder zu verwirklichen.
Zufluchtsort Deutschland?
Weltweit sind nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen sechs bis zehn Millionen Kinder auf der Flucht, und ihre Zahl wird jährlich größer. Sie fliehen vor Bürgerkrieg, Gewalt, drohendem Kriegsdienst oder vor politischer Verfolgung, Hunger, ökologischen und ökonomischen Katastrophen, aus einem Leben ohne jegliche Perspektive für eigene Ziele und Bedürfnisse.
Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) stellten 1999 in 15 europäischen Ländern, aus denen entsprechende Daten vorliegen, 13.607 unbegleitete Minderjährige Asylanträge - 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt leben . nach Schätzungen des UNHCR und des britischen Hilfswerks "Save the Children" in Europa 100.000 allein stehende Flüchtlingskinder, davon etwa 5.000 bis 10.000 in Deutschland. Dem Kinderhilfswerk UNICEF zufolge haben in den letzten Jahren in Deutschland das ehemalige Jugoslawien, vor allem Bosnien und Kosovo, und die Türkei immer zu den wichtigsten Herkunftsländern gehört, zudem kommen die jungen Flüchtlinge aus Rumänien, Irak, Armenien, Afghanistan, Bangladesch, Indien und Sri Lanka, China sowie aus den afrikanischen Staaten Algerien, Äthiopien, Eritrea, Somalia, Kongo, Sierra Leone und Liberia und auch wieder aus Angola.
Viele der Flüchtlingskinder kommen erschöpft und verstört, einsam und verzweifelt hierher. Sie leiden besonders an dem Trauma der Trennung, herausgerissen aus allem, was ihnen vertraut ist: die gewohnte Umgebung, die Obhut von Mutter und Vater, die Großfamilie, die Schule und Gemeinschaft und ihr kulturelles und soziales Umfeld. Viele von ihnen haben Krieg, Bedrohung und Verfolgung unmittelbar an Leib und Seele erlebt.
Doch auch in dem Zufluchtsland, wo sie auf Verständnis und Schutz hoffen, machen sie die Erfahrung, unerwünscht zu sein. Bis über ihren Asylantrag entschieden wird, vergehen häufig Jahre. Nur in wenigen Fällen wird eine politische Verfolgung nach geltendem Asylrecht anerkannt. Soziale Kontakte sind in der Zeit des Wartens kaum möglich:
Ein Besuch von Freunden oder Verwandten außerhalb des Bundeslandes, in dem sie untergebracht sind, wird nur auf Antrag genehmigt, das illegale Verlassen der Bundesrepublik gilt als Straftat.
Besonders schlecht geht es denen, die über 16 Jahre sind: Während kleinere Kinder in Kinderheimen oder Pflegeheimen untergebracht sind, werden Jugendliche nach ihrem 16. Geburtstag wie erwachsene Flüchtlinge behandelt und ohne jede
Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht . Eindrücke aus Hamburg, aufgezeichnet vom Hamburger Arbeitskreis Asyl e.V.: "Flüchtlinge sind extrem von der Wohnraumknappheit betroffen und unzumutbar in Hotels, Lagern, auf Campingplätzen und Schiffen untergebracht. Auch minderjährige Flüchtlinge müssen von den Sozialen Diensten mit Hotelgutscheinen des Sozialamts auf die Straße geschickt werden. "
In geeignete Jugendheime kommen sie nur selten. Schließlich kostet ein Platz in einer solchen Einrichtung, je nach Bundesland, zwischen 4.000 und 7.500 Mark im Monat. Ein Platz im Sammellager ist da allemal billiger. Wenn der Verdacht auf Fluchtgefahr besteht, können die Flüchtlinge dieser Altersgruppe jederzeit in Abschiebungshaft genommen werden. Allein in Berlin befanden sich im ersten Quartal 1998 insgesamt 81 Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren, die von der Polizei aufgegriffen wurden, im Abschiebegewahrsam. Im August dieses Jahres befinden sich im Abschiebegefängnis Grünau ständig zwischen acht und elf minderjährige Flüchtlinge.
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Weil für Flüchtlingskinder im Asylverfahren in vielen Bundesländern keine Schulpflicht gilt, hängt es von den örtlichen Schulen ab, ob sie Unterricht bekommen. Die Berufsausbildung scheitert, so eine UNICEF-Studie zur Situation minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland, meist an der Arbeitserlaubnis. Viele Betriebe wollen keine Jugendliche, die nur den Aufenthaltsstatus der Duldung haben, ausbilden, weil nicht sichergestellt ist, dass sie ihre Lehre auch abschließen können und die Azubis nicht vorher abgeschoben werden. "Denn eine Duldung ist'; so UNICEF, "keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern lediglich eine kurzfristige Aussetzung der Abschiebung".
Kindeswohl - Flüchtlingskinder ausgenommen?
Um der massiven Verletzung von Lebenschancen und -perspektiven einer immer größeren Zahl von Kindern in vielen Ländern der Welt wirksam zu begegnen, verabschiedeten die Vereinten Nationen am 20. November 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention (vgl. Kasten). Dort sind die Menschenrechte für Kinder in sehr präziser Weise formuliert. Dies gilt gerade auch für die Kinder und Gruppen von Kindern, die aufgrund besonderer Umstände und außerordentlicher Gefährdungen und Belastungen besonderer Schutz- und Hilfsmaßnahmen bedürfen. Zu ihnen zählen auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
"Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen
Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen
oder in anderen internationalen Übereinkünften
über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob (das Kind) sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht. "
Artikel 22,1 der Kinderrechtskonvention
Was hier in der Kinderrechtskonvention angesprochen wird, bedeutet, so argumentieren Kinderrechts- und Flüchtlingsorganisationen, dass die deutschen Behörden auch unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Einreise und den Aufenthalt gestatten und sie in jugendhilferechtlicher Hinsicht wie deutsche Kinder behandeln müssen. Doch dem hat die Bundesrepublik juristisch einen Riegel vorgeschoben, indem sie die Konvention zwar 1992 ratifizierte, aber mit einem "Vorbehalt", der dem Kindeswohl in vielen Aspekten entgegensteht.
Dahinter steht der erklärte Wille der Bundesregierung, dass das deutsche Asyl- und Ausländergesetz, das weit hinter der Konvention bleibt, davon nicht berührt werden soll. Unmissverständlich haben deutsche Juristen klar gestellt: Keine Bestimmung der Kinderrechtskonvention soll dahin ausgelegt werden können, dass sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränken, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthaltes zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen. Ein Vorbehalt, den zum Beispiel auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bereits 1995 mit Sorge betrachtet:
"Der Ausschuss ist ... im Zweifel darüber, ob die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern genügend berücksichtigt werden. Verwaltungsvorschriften für Asylbewerberkinder, besonders bezüglich der Familienzusammenführung, der Abschiebung in sichere Drittstaaten und der ,Flughafenregelung' geben Anlass zur Sorge. "
Die gegenwärtige Praxis, so argumentieren Vertreter von Flüchtlingsorganisationen, aber auch Sozialarbeiter und Anwälte, wird der Schutzbedürftigkeit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und den gesetzlichen Erfordernissen des Kinderschutzes nicht gerecht. Insgesamt habe sich die Lage für die Kinder seit der Verschärfung des Asylgesetzes 1993 sogar noch verschlechtert. Und die Rechte der Kinder würden mit zweierlei Maß gemessen, meint die Kinderrechtsexpertin Beate Schmidt-Behlau: "So wird Privatrecht wie Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht in der Praxis nachrangig gegenüber dem Ausländer- und Asylrecht behandelt. "
Weil die Lage der Kinder so besorgniserregend ist, haben sich in Deutschland ca. 90 bundesweit tätige Organisationen aus einem breiten fachlichen Spektrum - darunter Kinder-, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - in der "National Coalition" zusammengeschlossen. Hauptanliegen der Koalition ist, die Umsetzung der UN-Konvention im Hinblick auf alle in Deutschland lebenden Kinder, Flüchtlingskinder inbegriffen, voranzutreiben. Voraussetzung dafür aber ist, dass ausländische Flüchtlingskinder zukünftig im Ausländer- und Asylrecht wie Kinder behandelt werden und die Kinderrechtskonvention vorbehaltlos umgesetzt wird.
Auch SPD und DIE GRÜNEN hatten als Oppositionsparteien dieses Ziel auf ihre Fahnen geschrieben. In einem Brief der SPD-Bundestagsabgeordneten Dorle Marx an Pro Asyl heißt es: "Völlig zu Recht mahnen Sie die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention. im Hinblick auf die Schutz- und Beistandspflichten für Flüchtlingskinder an. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die derzeitige Koalitionsmehrheit in Bonn nicht dazu bereit ist auch nur irgendeine der von Ihnen in Ihrem Forderungskatalog ... genannten Konsequenzen zu ziehen . ...Meine Fraktion wird sich ... weiterhin für Ihre berechtigten Forderungen einsetzen. " (25.4.1997)
Und auch noch in den Koalitionsvereinbarungen der rot-grünen Bundesregierung hatten die Koalitionspartner eine Überprüfung des Ausländergesetzes im Hinblick auf internationale Vereinbarungen selbst formuliert. Doch dies blieb bislang ohne Wirkung. Im Gegenteil: die amtierende Bundesregierung, die durch einen Beschluss des deutschen Bundestages in der kinderpolitischen Debatte vom 30. September 1999 erneut zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung aufgefordert wurde, sieht - so die Stellungnahmen des federführenden Innenministeriums - "keinen Handlungsbedarf".
Kinderrechte außer Kraft gesetzt
Der Gleichbehandlung von Deutschen und Flüchtlingskindern stehen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und die derzeitige Rechtspraxis im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entgegen, wie folgende Beispiele zeigen.
> Die Drittstaaten-Regelung:
Die Drittstaaten-Regelung, nach der jede Person die aus einem sicheren Drittstaat kommt, nach qeltendem Asylrecht postwendend an der Grenze zurückzuschicken ist, wird unterschiedslos auch auf unbegleitete Flüchtlingskinder angewandt. So können Kinder derzeit ohne Prüfung, ob und welchen Bedarf an Betreuung, Beratung und Hilfe das Kind benötigt, und ebenfalls ohne Prüfung und Garantie, dass die Inobhutnahme - so der Fachbegriff der Jugendhilfe - des Minderjährigen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen und Leistungen nach dem Haager Minderjährigen Schutzabkommen gesichert ist, zurückgeschoben werden.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder sind aus der Drittstaaten-Regelung herauszunehmen, sagen deshalb die in der "National Coaliton" zusammengeschlossenen Verbände: "Es darf prinzipiell keine Zurückweisung oder Rückschiebung von Minderjährigen an der Grenze ohne ausreichende vorherige Abklärung von Aufnahme- und Betreuungsmöglichkeiten durch zuständige Jugendbehörden geben."
> Das so genannte Flughafenverfahren
Das Flughafenverfahren ist ein Asylschnellverfahren für alle Asylsuchenden, die über einen Flughafen einreisen wollen und kein gültiges Visum besitzen oder aus einem "sicheren Herkunftsstaat" kommen. Seit einem Erlass des Bundesinnenministers vom Juli 1994 wird das Verfahren auch auf Kinder und Jugendliche angewandt. Für die Dauer dieses Verfahrens sind die Flüchtlinge im Transit des Flughafengebäudes untergebracht, das sie nicht verlassen dürfen. Die Umstände der nicht kindgerechten Unterbringung, die Überforderung, Verunsicherung und Verängstigung zum Teil traumatisierter Kinder durch das Schnellverfahren und die Art der Befragung, sowie die Betreuung durch hierfür nicht ausgebildete Grenzschutzbeamte, widerspricht der Schutzbedürftigkeit und dem Kindeswohl.
Die "National Coalition" fordert deshalb, dass Kinderflüchtlinge aus dem Flughafenverfahren gänzlich herausgenommen werden. Für die unter 16Jährigen könne dies problemlos durch die Rücknahme des Erlasses des Bundesinnenministers vom 6. Juli 1994 geschehen. Pro Asyl bezweifelt jedoch die Bereitschaft des Bundesinnenministers, dem für Kinder ungeeigneten Schnellverfahren auf den Flughäfen ein Ende zu setzen. Es zeichne sich im Gegenteil ein Trend ab, durch Verbesserungen bei der räumlichen Ausgestaltung der Unterkünfte und Betreuungsangebote den Aufenthalt von Kindern im Flughafentransit als vertretbar darzustellen. Zu dem Frankfurter Flughafen, wo die meisten Flüchtlinge und auch allein reisende Flüchtlingskinder ankommen, befürchtet Pro Asyl die Schaffung eines Sondertraktes für die Unbegleiteten, wenn im Jahre 2001 eine komplett neue Transitunterkunft in Betrieb genommen wird. Es sei dies dann endgültig der "Flughafen-Kinderknast" - ganz gleich wie viel Betreuungspersonal dort eingesetzt werde.
> Altersbestimmung
Bei Minderjährigen, die weder einen Pass noch einen Identitätsnachweis besitzen, ist häufig die Frage des Alters ungeklärt. Gegen alle Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes praktizieren bundesdeutsche Behörden zweifelhafte und umstrittene Methoden zur Altersbestimmung, um nach Möglichkeit durch fiktive Altersfestsetzungen (auf mindestens 16 Jahre) die Kinder "asylmündig" zu machen. Die umstrittene Methode der Praxis des Zwangsröntgens (des Handwurzelknochens) wurde am Frankfurter Flughafen und in den Bundesländern weitgehend eingestellt, nachdem ein Gutachten von Pro Asyl und dem Verein Demokratischer Ärztinnen belegt hat, dass diese Praxis als rechtswidrig und gesundheitsgefährdend angesehen werden muss und ihre Anwendung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.
Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1997 stellt fest, dass das Zwangsröntgen den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung im Sinne des § 223a StGB erfüllt. Inzwischen sind der Bundesgrenzschutz, Polizei und Ausländerbehörden dazu übergegangen, eine Altersfeststellung nach bloßer "Inaugenscheinnahme" vorzunehmen, obwohl sie dazu weder geschult sind noch von ihrer Aufgabenstellung her als neutrale Sachverständige gelten können.
Geht es nach Pro Asyl und anderen Menschenrechtsorganisationen, soll zukünftig eine Altersfeststellung nur von anerkannten Fachkräften (z.B. Kinderärztinnen und -ärzten und Kinderpsychologen zusammen mit einem Vormund und geschultem Personal) vorgenommen werden. Im Zweifelsfall ist zugunsten des Minderjährigen zu entscheiden. Eine Altersfeststellung durch ungeschultes oder fachfremdes Personal (z.B. Polizei, Ausländerbehörde, Bundesgrenzschutz) aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durch "Inaugenscheinnahme" lehnen die Organisationen ab.
> Clearing-Verfahren
Vor einer Entscheidung über eine Zurückweisung oder Rückführung oder der Einleitung eines asylrechtlichen Verfahrens fordern die in der National Coalition zusammengeschlossenen Organisationen ein so genanntes "Clearing-Verfahren". Solche Clearingstellen wurden bereits in einigen Bundesländern eingerichtet. Dort finden unbegleitete Flüchtlingskinder nach den Strapazen ihrer Flucht zunächst Ruhe und Geborgenheit und werden möglichst auch von muttersprachlichen Mitarbeitern betreut. Nur dann ist gewährleistet, dass in einem kindgerechten Milieu nach pädagogischen Gesichtspunkten geprüft und entschieden werden kann, was dem Kindeswohl dient.
Unbegleitete ,Flüchtlinge erhalten in der Regel einen Amtsvormund. Erfahrungsgemäß sind die "Amtsvormünder" der Jugendämter häufig überlastet und überfordert und können dem Kind nicht das notwendige Maß an Betreuung, Beratung und sachkompetenter Vertretung gegenüber den Behörden widmen. Pro Asyl fordert, dass grundsätzlich allen Kinderflüchtlingen unter 18 Jahren unverzüglich nach der Einreise ein Vormund zu bestellen sei. Zur Wahrnehmung der Rechte des Kindes im komplizierten Asylrechtsverfahren sei ihm darüber hinaus anwaltlicher Beistand zu gewähren.
> Abschiebungshaft
Immer wieder kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, denen der Aufenthalt in der Bundesrepublik aufgrund des Asyl- und Ausländerrechts verweigert wird, in Abschiebungshaft genommen werden. Eine skandalöse Praxis, die auf heftigen Widerstand bei Flüchtlings- und Kinderrechtsorganisationen stößt: Pro Asyl: "Die Abschiebungshaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist grundsätzlich zu verbieten. Die Inhaftierung von Minderjährigen zu diesem Zweck verstößt gegen das Gebot des besonderen Schutzes, den Kinder und Jugendliche nach der UN-Kinderrechtskonvention und anderen internationalen Abkommen genießen."
> Unterbringung und soziale Versorgung
Obwohl viele unbegleitete Flüchtlingskinder mit ihren traumatischen Erlebnissen und mit der erfahrenen Ablehnung in der neuen fremden Umgebung nicht fertig werden, erhalten sie in seltenen Fällen eine psychosoziale Betreuung. Sind sie älter als 16 Jahre, leben sie in der Regel 'in einer Gemeinschaftsunterkunft, gemeinsam mit erwachsenen Flüchtlingen, und werden auch wie Erwachsene behandelt: In der Regel erhalten sie keine besondere soziale Betreuung, und auch Förderunterricht zum Erlernen der deutschen Sprache ist nicht vorgesehen. Für Jugendliche, ganz besonders für junge Mädchen, sind Flüchtlingsunterkünfte, deshalb keine geeignete Umgebung.
Auch in der Gesundheitsfürsorge und im Erziehung und Bildungsbereich unterliegen minderjährige Flüchtlingskinder gravierenden Einschränkungen, die den Grundsatz des Kindeswohls verletzen. Deshalb sagt Pro Asyl: "Unbegleitete Minderjährige sollen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden, und nicht in Sammellagern zusammen mit Erwachsenen. Ihr Bedarf an psychischer und sozialer Betreuung, medizinischer Versorgung, die Förderung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten in Schule und Ausbildung entsprechend den Vorgaben der Kinderrechtskonvention sind wie bei jedem deutschen Kind zu gewährleisten."
Die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder leben wie andere abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlingsfamilien auch, deren Abschiebungen nicht möglich sind, jahrelang lediglich auf der Grundlage von befristeten Duldungen in der Bundesrepublik. Um diese für die Flüchtlinge unerträgliche Situation zu beenden, gab es in den vergangenen Jahren Altfallregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte langjährig in Deutschland lebenden Flüchtlinge eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Doch davon blieben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgeschlossen: Helga Jockenhövel-Schiecke, Flüchtlingsreferentin beim Internationalen Sozialdienst in Frankfurt: "Als Fazit muss festgestellt werden, dass gegenwärtig in der Bundesrepublik gerade die Gruppe der schutzbedürftigen unbegleiteten Flüchtlingskinder keinen aufenthaltsrechtlichen Schutz erhält, der ihnen zumindest mittelfristig eine gewisse Sicherheit und eine Perspektive für ihren Aufenthalt eröffnen würde."
Alle Experten sind sich jedoch einig: Gerade für junge Menschen stellt ein ungesicherter Aufenthalt eine große Belastung dar und verbaut die Perspektive auf die Zukunft. Kurzfristig plädieren sie deshalb dafür, den unbegleiteten Flüchtlingskindern nach insgesamt fünfjährigem Aufenthalt wenigstens eine Aufenthaltsbefugnis, zu erteilen, vorausgesetzt: Es gibt keine Lebensperspektive im Herkunftsland.
Signal gegen Fremdenfeindlichkeit
Die Zwischenbilanz über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland im Hinblick auf die Rechte von Flüchtlingskindern fällt negativ aus. Die Bundesregierung und die deutschen Behörden, so Pro Asyl und die anderen in der National Coaiition vertretenen Organisationen, werden ihrer Verpflichtung zum besonderen Schutz von Flüchtlingskindern nicht gerecht. Dies führt dazu, "dass viele der durch Flucht, Menschenrechtsverletzungen und Krieg oft schwer traumatisierten Kinder keine ausreichenden Hilfen in Deutschland erhalten. "
Gemeinsam wollen diese Organisationen die Bundesregierung an ihr Versprechen erinnern, die Rücknahme ihrer bei der Ratifizierung abgegebenen Vorbehalten zu prüfen. So heißt es in einer Erklärung von Pro Asyl zum Weltkindertag am 20. September 2000: "Über zehn Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention und über acht Jahre nach ihrer Ratifizierung durch die Bundesrepublik ist es an der Zeit, die notwendigen Maßnahmen zur vollen Umsetzung. dieser Konvention in Deutschland endlich in die Wege zu leiten. "
Neben den "unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" gibt es eine große Zahl von Kindern, z.B. aus binationalen Partnerschaften, hier geborener Kinder aus Migranten-Familien mit ungesichertem rechtlichen Aufenthaltsstatus, deren Rechte ebenfalls in eklatanter Weise verletzt werden. Die in der deutschen Behörden- und Verwaltungspraxis geltende Vorrangigkeit eines als "Fremdenabwehrrecht" falsch verstandenen Asyl- und Ausländerrechts führe in vielen Einzelschicksalen immer wieder zu unerträglichen Härten. Dabei gehe es zum gegenwärtigen Zeitpunkt darum, erklärt Pro Asyl "im Kampf gegen Rechtsradikalismus und Gewalt ein deutliches Signal der Politik gegen Fremdenfeindlichkeit und für Kinderfreundlichkeit zu setzen." Ein solcher Schritt dokumentiere, heißt es weiter in der Erklärung, "dass der in der UN-Konvention verankerte Grundsatz des Kindeswohls oberste Priorität im Umgang mit allen Kindern in Deutschland hätte und die deutsche Gesellschaft die Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Kindern ohne deutschen Pass nicht länger zulässt. "
Cornelia Wilß / Heiko Kauffmann