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Schon im Oktober 2015 reiste Merkel nach Istanbul, um den türkischen Präsidenten Erdogan dazu zu bewegen, Flüchtlinge von der Überfahrt nach Griechenland abzuhalten - mitten in Erdogans Wahlkampf. Foto: REUTERS/Tolga Bozoglu/Pool

Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel auf die Kritik von UN, Europarat und Menschenrechtsorganisationen reagiert und die Pläne zum EU-Türkei-Deal präzisiert. Doch nach wie vor verstößt der Plan gegen fundamentale Menschenrechte. Die „türkische Lösung“ ist keine „europäische Lösung“ und bleibt ein Frontalangriff auf das Asylrecht.

Am Frei­tag den 18. März 2016 soll der neue Deal mit dem tür­ki­schen Pre­mier­mi­nis­ter Davo­to­g­lu in tro­cke­nen Tüchern sein. Das bereits heu­te begin­nen­de Tref­fen der euro­päi­schen Staats- und Regie­rungs­chefs in Brüs­sel ist ganz dar­auf aus­ge­rich­tet: Die Tür­kei soll sich bereit erklä­ren, alle „irre­gu­lä­ren Migran­ten und Asyl­be­wer­ber, die von der Tür­kei aus auf den grie­chi­schen Inseln ankom­men“, zurückzunehmen.

Wäh­rend die EU über das ver­meint­lich „siche­re Dritt­land“ für Schutz­su­chen­de dis­ku­tiert,  ver­las­sen immer mehr west­li­che Jour­na­lis­ten das Land, weil sie sich dort nicht mehr sicher fühlen.

Die Kri­tik an dem geplan­ten Deal war bereits im Vor­feld vehe­ment. Am 8. März äußer­te sich der UN-Flücht­lings­hoch­kom­mis­sar Filip­po Gran­di: „Ich bin tief besorgt über jede Ver­ein­ba­rung, die das pau­scha­le Zurück­schi­cken von einem Land in ein ande­res beinhal­tet, ohne Anwen­dung des Asyl­rechts und inter­na­tio­na­len Rechts.“ Auch der Men­schen­rechts­kom­mis­sar des Euro­pa­ra­tes fand deut­li­che Wor­te.

»Die­se Plä­ne sind schlicht illegal«

Nils Muiž­nieks, Men­schen­rechts­kom­mis­sar des Europarates 

Wunschdenken unter Missachtung von Menschenrechten

Die mas­si­ve Kri­tik blieb nicht fol­gen­los. Am 16. März 2016 kon­kre­ti­sier­te die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on die Plä­ne: So soll in der EU eine Ein­zel­fall­prü­fung jedes Asyl­an­tra­ges statt­fin­den und „pau­scha­le“ Rück­füh­run­gen aus­ge­schlos­sen sein. Die Lis­te der EU-Kom­mis­si­on, was alles pas­sie­ren müss­te, bevor das EU- Out­sour­cing-Pro­gramm ver­meint­lich rea­li­sier­bar wäre, ist jedoch end­los: „Zur Anwen­dung die­ser Bestim­mun­gen wären sowohl in Grie­chen­land als auch in der Tür­kei Ände­run­gen des natio­na­len Rechts erfor­der­lich. In die­sem Rah­men müss­te Grie­chen­land gewähr­leis­ten, dass die Tür­kei als siche­rer Dritt­staat ein­ge­stuft wird, und die Tür­kei müss­te sicher­stel­len, dass alle Per­so­nen, die inter­na­tio­na­len Schutz benö­ti­gen, Zugang zu wirk­sa­men Asyl­ver­fah­ren erhalten.“ 

Dass sich die Tür­kei an das Refou­le­ment-Ver­bot hält, ist dabei rei­nes Wunsch­den­ken: “The prin­ci­ple of non-refou­le­ment should be respec­ted by Tur­key in all cases, in line with its exis­ting inter­na­tio­nal obli­ga­ti­ons.” Der Asyl­rechts­exper­te Rein­hard Marx  kommt in sei­nem Gut­ach­ten für PRO ASYL zu dem Schluss: „Die Tür­kei beach­tet nicht das soge­nann­te Refou­le­ment-Ver­bot: Nach die­sem sind sowohl Abschie­bun­gen sowie Zurück­schie­bun­gen an der Gren­ze ver­bo­ten. Das tür­ki­sche Recht ver­bie­tet es aber gera­de nicht, schutz­su­chen­de Flücht­lin­ge an der Gren­ze zurück­zu­wei­sen.“ Außer­dem hält die Tür­kei „das Refou­le­ment-Ver­bot auch in der Pra­xis nicht ein.“

EU-Kommission: Türkei ist kein „sicherer Drittstaat“

Die EU-Kom­mis­si­on ver­sucht, die recht­li­chen Hür­den des EU-Tür­kei-Deals klein­zu­re­den und zu ver­schlei­ern. Nach EU-Recht muss gewähr­leis­tet sein, dass ein „siche­rer Dritt­staat“ die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) ohne Vor­be­halt unter­zeich­net hat. Die EU-Kom­mis­si­on redet nun nur noch davon, dass ein mit der GFK „äqui­va­len­ter Schutz“ gewähr­leis­tet sein sol­le. Damit wird ein­ge­stan­den, dass die Tür­kei aktu­ell die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen nicht erfüllt. Der gefor­der­te Schutz ist in der Tür­kei nicht gege­ben: Die GFK gilt nicht für Syrer, Ira­ker und ande­re außer­eu­ro­päi­sche Flüchtlinge.

Asylverfahren in Griechenland durchführen? Utopisch

143.634

Schutz­su­chen­de lan­de­ten seit Jah­res­be­ginn in Grie­chen­land an. 354 Men­schen ver­lo­ren bei der Über­fahrt ihr Leben.

Die Durch­füh­rung von Ein­zel­ver­fah­ren aller in Grie­chen­land ankom­men­den Schutz­su­chen­den ist ange­sichts des fak­tisch nicht exis­tie­ren­den Asyl­sys­tems in Grie­chen­land eine Far­ce. Grie­chen­land hat nicht die Kapa­zi­tät, fai­re Asyl­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Im März lan­de­ten täg­lich rund 1.300 Schutz­su­chen­de auf den grie­chi­schen Inseln, seit Jah­res­be­ginn waren es 143.634. Bei der gefähr­li­chen Über­fahrt ver­lo­ren allein die­ses Jahr bereits 354 Men­schen ihr Leben.

Dar­über hin­aus exis­tiert in Grie­chen­land nach wie vor kein aus­rei­chend aus­ge­stat­te­tes Gerichts­sys­tem, das es erlaubt, Ent­schei­dun­gen der Behör­den durch Gerich­te zu prü­fen – ein rechts­staat­li­ches Asyl­ver­fah­ren ist somit nicht gewähr­leis­tet. Auch ein men­schen­wür­di­ges Auf­nah­me­sys­tem ist in Grie­chen­land inexis­tent. Zur­zeit hal­ten sich rund 50.000 Flücht­lin­ge in Grie­chen­land auf, es ste­hen bis­her jedoch ledig­lich 30.000 Unter­brin­gungs­plät­ze zur Ver­fü­gung. Dar­un­ter sind vie­le Sta­di­en, Mili­tär­ba­ra­cken oder leer ste­hen­de Indus­trie­bau­ten – die Bedin­gun­gen sind miserabel.

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Kaum bes­ser als das Elendscamp bei Ido­me­ni: Das offi­zi­el­le grie­chi­sche Flücht­lings­la­ger Nea Kava­la. Foto: Björn Kietzmann

Trotz der voll­kom­men inak­zep­ta­blen Bedin­gun­gen für Schutz­su­chen­de in Grie­chen­land, soll das Land zum Auf­fang­be­cken tau­sen­der Flücht­lin­ge wer­den. Die Kom­mis­si­on for­dert, zusätz­li­che „sepa­ra­te Ein­rich­tun­gen für irre­gu­lä­re Migran­ten“ ein­zu­rich­ten und die Haft­ka­pa­zi­tä­ten zu erhö­hen, um Schutz­su­chen­de bei der Gefahr des Unter­tau­chens fest­zu­set­zen. Es droht das Zurück zu einer exzes­si­ven Inhaf­tie­rungs­pra­xis in Grie­chen­land, die in den Vor­jah­ren immer wie­der mas­siv kri­ti­siert und vom Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te ver­ur­teilt wurde.

Reiner Irrsinn: Der Eins-zu-Eins-Deal

Für jeden syri­schen Boots­flücht­ling, den die Tür­kei zurück­nimmt, darf ein ande­rer syri­scher Flücht­ling per Resett­le­ment legal nach Euro­pa aus­rei­sen. Die­ser bizar­re Ansatz wird von der EU-Kom­mis­si­on wei­ter­hin ver­tre­ten. Also nur wenn ein syri­scher Schutz­su­chen­der sein Leben bei der Über­fahrt ris­kiert und dann per Schnell­ver­fah­ren zurück­ver­frach­tet wird, ent­steht ein Resett­le­ment-Platz für einen ande­ren Schutz­su­chen­den aus Syri­en. Von die­sem Irr­sinn abge­se­hen: Für die ande­ren Boots­flücht­lin­ge – bei­spiels­wei­se aus Afgha­ni­stan, dem Irak, dem Irak oder Eri­trea – gibt es kei­ne lega­len Wege.

Nur wenn ein syri­scher Flücht­ling bei der Über­fahrt sein Leben ris­kiert und wie­der abge­scho­ben wird, darf ein ande­rer Flücht­ling legal ein­rei­sen. Das ist der Plan.

Der­zeit ste­hen noch knapp 18.000 Plät­ze der im Juli 2015 ver­ein­bar­ten Resett­le­ment-Zusa­gen zur Ver­fü­gung. Geht es nach der EU-Kom­mis­si­on, sol­len 54.000 Auf­nah­me­plät­ze, die eigent­lich für die Ent­las­tung der Staa­ten an den EU-Außen­gren­zen vor­ge­se­hen waren, bei Bedarf für die Umsied­lung aus der Tür­kei genutzt wer­den. Die­ser absur­de Deal, der syri­sche gegen ande­re Schutz­su­chen­de aus­spielt und auf­grund der gegen Null ten­die­ren­den Auf­nah­me­be­reit­schaft in Euro­pa gera­de­zu irrea­le Züge auf­weist, ist nicht nur zynisch, son­dern auch rea­li­täts­fern. Resett­le­ment ist ein Akt der Mensch­lich­keit und Soli­da­ri­tät und wird mit dem 1:1 Deal völ­lig zugrun­de gerichtet.

„Sichere Zonen in Syrien“: Flüchtlinge als Opfer militärpolitischer Interessen

In ihrer Mit­tei­lung for­mu­liert die EU-Kom­mis­si­on erneut die Absicht, dass Flücht­lin­ge in soge­nann­ten „siche­ren Zonen“ in Syri­en leben kön­nen. Ange­sichts der Tat­sa­che, dass die Tür­kei mit allen Mit­teln das Ziel ver­folgt, in sich zusam­men­hän­gen­de kur­di­sche Gebie­te zu ver­hin­dern, besteht die Gefahr, dass Flücht­lin­ge im Spiel regio­na­ler mili­tär­po­li­ti­scher Inter­es­sen miss­braucht wer­den und die EU damit die argu­men­ta­ti­ve Basis für mili­tä­ri­sche Inter­ven­tio­nen der Tür­kei liefert.

Wir sagen wei­ter­hin Nein zu die­sem schmut­zi­gen Deal mit der Tür­kei! Gemein­sam mit unse­ren Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen in Euro­pa wer­den wir dafür ein­tre­ten, dass Schutz­su­chen­de in der Ägä­is nicht zum blo­ßen Objekt einer euro­päi­schen Rück­füh­rungs­ma­schi­ne­rie werden.