Verfolgung durch den Gottesstaat -
Menschen und ihre Rechte im Iran - Iranische Flüchtlinge in Deutschland
von Kazem Hashemi und Javad Adineh - PRO ASYL, Deutschland, 1998
Im Vergleich zu anderen Migrationsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland gehören die Emigranten aus dem Iran seit Jahrzehnten, insbesondere seit Anfang der achtziger Jahre, im Bereich der Exilpolitik und Selbsthilfeorganisationen zu den aktivsten Gruppen, was u. a. daran liegt, daß die meisten iranischen Flüchtlinge bereits im Iran in organisierter Form politisch bzw. gewerkschaftlich aktiv gewesen sind und nach ihrer Vertreibung ihre politischen Aktivitäten im Exil fortsetzen wollten.
Bereits in den sechziger und siebziger Jahren gehörten die iranischen Studentenorganisationen im Ausland zu den am besten organisierten und aktivsten Gruppen in Europa und in den USA. Anfang der sechziger Jahre von exilierten Mitgliedern der Tudehpartei und der Nationalfront als Interessenvertretung iranischer StudentInnen im In- und Ausland gegründet, entwickelte sich die "Conföderation iranischer Studenten-Nationalunion (CISNU)", die in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre wegen ihrer öffentlichen Protestaktionen gegen die Schah-Diktatur ins Blickfeld der deutschen Öffentlichkeit geriet und die weitere Entwicklung der Studentenbewegung in Deutschland mit beeinflußt hat, im Laufe der 60er und 70er Jahre zu einer Exilorganisation, deren Aktivitäten sich nicht mehr nur auf die Interessenvertretung iranischer Studenten im Ausland beschränkte.
Der starke Einfluß der chinesischen Kulturrevolution auf der einen Seite und der Guerilla-Bewegung in den latein-amerikanischen Ländern auf der anderen Seite führte bei der CISNU zu einer immer stärkeren politischen Radikalisierung. Der Beginn des bewaffneten Guerillakampfes Anfang der 70er Jahre im Iran verstärkte die Position derjenigen Fraktionen innerhalb der CISNU, die schon immer für den gewaltsamen Sturz des Schahregimes eingetreten waren und die sich nun als politische Anhängerschaft der im Iran im Untergrund agierenden Guerilla-Organisationen verstanden. Dies führte zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Fraktionen innerhalb der CISNU, was letztendlich, Mitte der 70er Jahre, zu ihrem Zerfall führte.
Bereits zu Beginn der 70er Jahre war die CISNU vom Schahregime als illegale Organisation verboten und eine Mitgliedschaft unter Strafe gestellt worden. Trotz dieses Verbots und des zunehmenden Zerfalls der CISNU setzten die zersplitterten Gruppen im Ausland ihre Aktivitäten bis zur islamischen Revolution fort. Während der revolutionären Ereignisse der Jahre 1978/79 kehrte die Mehrzahl der Mitglieder dieser Gruppen in den Iran zurück, um dann, wenige Jahre später, das Land erneut, diesmal ins politische Exil, zu verlassen.
Die exilpolitische Landschaft der iranischen Gemeinde in der Bundesrepublik stellt sich seit Anfang der achtziger Jahre zwar deutlich pluralistischer dar als in den Jahren vor der islamischen Revolution, so daß derzeit mehr als 20 politische Organisationen und Gruppierungen aller politischen Schattierungen in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Dies wird jedoch nicht nur von der deutschen Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, sondern auch nicht von der breiten Masse der iranischen Flüchtlinge. Zum einen liegt das sicherlich daran, daß sich Wissenschaft und Journalismus in den letzten zwei Jahrzehnten fast ausschließlich mit dem Phänomen "Islamische Revolution" und der daraus resultierenden "Islamischen Republik" sowie deren Ideologie, Struktur, Machtelite und - für westliche Länder offensichtlich von besonderer Bedeutung - Außenpolitik beschäftigt haben. Zum anderen befindet sich praktisch die gesamte iranische Opposition auch heute noch mehr oder weniger orientierungslos auf der Suche nach einem Ausweg aus der politischen und Legitimationskrise, in die sie durch die islamische Revolution gestürzt war.
Die gesamte iranische Exilopposition kann nach politischen und/oder ideologischen Zielsetzungen grob in vier verschiedene Lager unterteilt werden, nämlich die Schahanhänger bzw. Anhänger einer konstitutionellen Monarchie, traditionell marxistisch-leninistische Kräfte, gemäßigte linke bzw. nationale Kräfte und die Organisation der Volksmodjahedin.
Nach dem Verlust aller politischen und gesellschaftlichen Privilegien durch den Sturz der Schahregimes und von den neuen Machthabern ins Exil vertrieben, fingen die Anhänger einer iranischen Monarchie bereits 1979 in ihren westlichen Aufnahmeländern an, ihre exilpolitischen Aktivitäten zu formieren.
In der Hoffnung, die neuen und unerfahrenen Machthaber mit Hilfe westlicher Länder, vor allem der USA, durch gewaltsame Aktionen von der Macht vertreiben zu können, konzentrierten sich die Aktivitäten der iranischen Exilmonarchisten anfänglich auf die Unterstützung von Umsturzplänen ehemaliger Generäle des Schah und auf die Mobilisierung ihrer Anhänger im Falle einer baldigen Rückkehr in die Heimat.
Erst ab Mitte der 80er Jahre, als sichtbar wurde, daß der schiitische Klerus seine Machtstellung im Iran (nicht zuletzt mit westlicher Unterstützung) gefestigt hatte und eine schnelle Rückkehr zu verlorenen Machtpositionen aussichtslos erschien, begannen sie, ihre eigenen Exilorganisationen aufzubauen. Dabei kam es zu heftigen Auseinandersetzungen um die notwendige "Aufarbeitung der Vergangenheit" und den "richtigen Weg der Bekämpfung des Mullah-Regimes". Aus diesen Auseinandersetzungen gingen mehrere, unterschiedlich große Organisationen und Gruppen mit unterschiedlichen politischen Anschauungen und Zielsetzungen (von absolutistisch-autoritär bis zu liberal-demokratisch) hervor, die auch in der Bundesrepublik Deutschland in dieser ganzen Vielfalt vertreten sind.
Die weitaus größten und einflußreichsten monarchistischen Exilorganisationen, die "Organisationen der Konstitutionalisten Iran" wurden seit Ende der 80er Jahre in Europa und in USA als autonome Organisationen aufgebaut und haben sich vor einigen Jahren in einem Dachverband, dem "Koordinationsrat der Konstitutionalisten Iran" zusammengeschlossen. Die iranischen Konstitutionalisten halten zwar nach wie vor an der Pahlawi-Dynastie fest und bemühen sich um die Rückkehr des Schah-Sohnes Reza Pahlawi an die Macht, plädieren aber zugleich für die Durchsetzung einer konstitutionellen Verfassung, nach der dem Schah nur eine repräsentative Rolle zukäme und er sich nicht in die Tagespolitik einmischen dürfte.
Darüber hinaus bemühen sich Teile der iranischen Monarchisten in den letzten Jahren verstärkt um eine realitätsnahe Aufarbeitung ihrer Vergangenheit, wobei sie heute - anders als noch vor einigen Jahren - auch "Fehler" innerhalb des früheren Systems einräumen und den Dialog mit anderen politischen Gruppierungen suchen.
Zu den einflußreicheren Exilorganisationen, die sich für die Durchsetzung einer konstitutionellen Monarchie im Iran einsetzen, können auch die Gruppe um den früheren Bildungsminister Dr. Gandji mit dem Namen "Organisation der Menschenrechte und der Grundfreiheiten" sowie die "Nationale Widerstandsbewegung" von Dr. Shahpour Bakhtiar, dem letzten Premierminister unter dem Schah, genannt werden. Letztere hat allerdings nach der Ermordung ihres Gründers in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung verloren.
Neben diesen drei Organisationen wird der zeitgenössische iranische Exilmonarchismus von einer Vielzahl kleinerer Gruppen vertreten.
Seit Anfang der 70er Jahre, insbesondere in den letzten zwei Jahren vor der islamischen Revolution von 1979, entstanden im Iran eine Reihe von meist radikalen Organisationen und Gruppierungen, die sich zwar alle auf die Traditionen des Marxismus-Leninismus bezogen, ideologisch und politisch jedoch unterschiedliche Modelle der Realisierung des Sozialismus verfolgten: sowjetisches, kubanisches, albanisches und maoistisch-chinesisches Drei-Welten-Modell.
Diese Vielfalt und Zersplitterung der Linken im Iran reflektierte sich natürlich auch im linken Spektrum der Exiliraner, die sich mehr oder weniger als Vertreter ihrer "Heimat-Organisationen" verstanden.
Nach der Zerschlagung fast aller Oppositionskräfte im Iran und bis zum Zusammenbruch des realexistierenden Sozialismus gab es im Exil, unter anderem auch in der Bundesrepublik, eine Vielzahl kleinerer Gruppen, die sich als Erben der verschiedenen marxistisch-leninistischen Organisationen und Parteien verstanden und ihre Aktivitäten hier fortsetzen wollten.
Der Zerfall des Ostblocks hat innerhalb der iranischen Linken eine Welle von ideologischen Diskussionen ausgelöst, die zu grundlegenden Veränderungen in ihrer politischen Zielsetzung und ihrem organisatorischen Aufbau führten.
Als wichtigste derjenigen linken Organisationen und Parteien, die gegenwärtig auch in der Bundesrepublik aktiv sind, können folgende Gruppen genannt werden (ohne daß hier auf ihre jeweilige politisch-ideologische Zielsetzung und Organisationsstruktur eingegangen wird):
Die Tudeh-Partei Iran (Massen-Partei Iran); Demokratische Partei des Iranischen Volkes (DPIV), gegründet 1986 als Abspaltung von der Tudeh-Partei; Organisation der Volksfedajin Irans - Mehrheitsfraktion (OVIM), Minderheitsfraktion der Organisation der Revolutionären Arbeiter des Iran (ORAI), Organisation der Revolutionären Arbeiter Iran - Der Weg der Arbeiter (ORAI), Organisation der Guerilla-Volksfedajin Irans - Minderheitsfraktion (OGVI), Organisation der Vereinigung der Volksfedajin Irans, Kommunistische Partei Irans (KPI), Bündnis der Iranischen Kommunisten, Demokratische Partei Kurdistan Irans und Komeleh.
Mitte der achtziger Jahre führte der Versuch einiger unabhängiger Linker und Persönlichkeiten des bürgerlich-liberalen Lagers, die demokratische Linke, islamisch-demokratische Oppositionskräfte sowie die breite Masse der nicht-organisierten bürgerlichen Kräfte innerhalb der iranischen Exilopposition unter dem Dach eines säkular-demokratischen Programms zu vereinigen, zur Gründung der Organisation Iranische National-Republikaner. Bereits nach kurzer Zeit brachen jedoch heftige Auseinandersetzungen um Fragen des richtigen Kurses und der richtigen Zusammensetzung innerhalb der Iranischen National-Republikaner aus, woraufhin sich mehrere Einzelmitglieder und Gruppen von der ohnehin losen "Organisation" trennten. Gegenwärtig sind Iranische National-Republikaner als kleine Gruppen hauptsächlich in Berlin, Paris und Wien aktiv.
Schließlich soll hier noch die größte iranische Exilorganisation erwähnt werden, die Volksmodjahedin, die von ihrem Hauptquartier im Irak aus einen erbitterten Kampf nicht nur gegen die IRI führen, sondern auch gegen all diejenigen oppositionellen Exilorganisationen, die den Alleinanspruch der Volksmodjahedin, die einzige demokratische Alternative zur IRI und der einzige legitime Anwärter auf einen Regierungswechsel in Teheran zu sein, in Zweifel ziehen. Die Volksmodjahedin werden von der IRI nach wie vor als Feind Nr. 1 bezeichnet und ihre Anhänger werden erbittert bekämpft und verfolgt.
In der Bundesrepublik Deutschland haben die Volksmodjahedin ihre Zentrale seit Jahren in Köln, von wo aus sie die Aktivitäten ihrer Anhänger im gesamten Bundesgebiet steuern. Neben den regulären politischen Aktivitäten, die unter der Flagge der Volksmodjahedin geführt werden, unterhalten sie auch eine Reihe von Vereinen und Tochter-Organisationen ("Verein iranischer demokratischer Akademiker", "Iranische Flüchtlingshilfe e. V." und "Verein Iranischer Frauen" etc.), die nach außen hin als unabhängige Gruppen auftreten, in der Tat aber die Interessen der Volksmodjahedin vertreten.
Die Führung der Volksmodjahedin steht unter dringendem Verdacht, in ihren Militärstützpunkten und Trainingslagern im Irak eigene Gefängnisse zu unterhalten, in denen sie ihre Dissidenten und Kritiker nicht nur gefangenhält, sondern auch mißhandelt und foltert. Eine nicht unbedeutende Zahl dieser mißhandelten Dissidenten lebt gegenwärtig als Asylbewerber in der Bundesrepublik sowie in Holland und Schweden.
Nicht alle politischen Aktivisten haben nach dem Eintreten ins Exil ihre politische Tätigkeit fortgesetzt. Ein großer Teil von ihnen hat sich, enttäuscht insbesondere über den dramatischen Niedergang vieler linker Organisationen und den "Verrat" vieler ihrer Parteiführer und Leitfiguren, resigniert von allen parteipolitischen Aktivitäten zurückgezogen. Andere hingegen, insbesondere aus dem ehemaligen linken Lager, engagieren sich in der Bundesrepublik im Bereich der Flüchtlingshilfe und Antiterror-Aktivitäten. So sind seit Anfang der 80er Jahre in der Bundesrepublik viele Flüchtlingsvereine und Selbsthilfegruppen entstanden, die bei der Betreuung und Unterstützung iranischer Flüchtlinge heute noch eine große Rolle spielen.
Hinzu kommt eine Reihe von Vereinen und Gruppen, die politische Gefangene und deren Familien im Iran unterstützen sowie Antiterror-Komitees, wie das Berliner "Komitee der iranischen Opposition im Exil gegen Terror", das im Zusammenhang mit der Mykonos-Affäre wichtige aufklärerische Arbeit geleistet hat.
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Anfang der achtziger Jahre in Berlin gegründeten "Liga zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran" zu, die durch ihre Aufklärungsarbeit nicht nur auf die Menschenrechrechtsverletzungen im Iran aufmerksam gemacht hat, sondern auch bei der Sensibilisierung der iranischen EmigrantInnen in Bezug auf Menschenrechtsfragen eine bedeutende Rolle gespielt hat.
Jahrzehntelang bildeten Frauen unter den in Deutschland lebenden IranerInnen eine kleine Minderheit, die sich entweder als Ehefrauen oder, seltener, nur zu Studienzwecken für begrenzte Zeit in Deutschland lebten. In politischen Organisationen hatten sie nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Besondere Erwähnung innerhalb der iranischen Gemeinschaft in der Bundesrepublik verdient deshalb die Entstehung einer Frauenbewegung, die sich durch einen ausgeprägten, selbstbewußten "Feminismus" auszeichnet. Als Folge der Emigrations- und Flüchtlingsbewegung und aus ihren Unrechtserfahrungen unter der IRI, bildete sich bei vielen Iranerinnen ein Bewußtsein heraus, das sich in der Form von Frauenorganisationen mit frauenspezifischen und z. T. feministischen Zielsetzungen und Programmen ausdrückt.
Bereits am 8. März 1982 schlossen sich mehrere Frauengruppen aus verschiedenen Städten in der Bundesrepublik zusammen und gaben die Gründung einer Dachorganisation "Autonome Iranische Frauenbewegung im Ausland" bekannt, der Frauen aus nahezu allen politischen Lagern, aber auch politisch unabhängige Frauen angehörten. Trotz dauerhafter, zum Teil heftiger Auseinandersetzungen konnte sich die "autonome Frauenbewegung" etablieren und sie unterhält heute in Berlin und Frankfurt mit öffentlicher Unterstützung Beratungsstellen für weibliche Flüchtlinge.
Neben der "autonomen Frauenbewegung" sind gegenwärtig in der Bundesrepublik eine Reihe weiterer Frauenorganisationen, wie der "Autonome Demokratische Verein der Iranischen Frauen im Ausland", das "Provisorische Frauenkomitee gegen Hinrichtungen im Iran", die "Theoriegruppe" und der "Verein Iranischer Frauen", frauenpolitisch aktiv.
Wegen der Unterdrückung der Künstler und Intellektuellen im Iran und durch die Vertreibung zahlreicher Künstler ins Exil entstand ein völlig neues Tätigkeitsfeld, das einen neuen Aspekt der iranischen Exillandschaft charakterisiert. Zahlreiche Kulturvereine sowie Theater- und Filmgruppen wurden in den letzten zwei Jahrzehnten ins Leben gerufen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die moderne iranische Literatur, moderne und klassische iranische Musik, kritische Publizistik, das moderne und traditionelle iranische Theater sowie die Filmproduktionen unter den ungünstigen Bedingungen des Exils am Leben zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Bemühungen einiger
Verlage, Vereine und Einzelpersonen, die mit geringen Mitteln
und großem Einsatz im Iran verbotene Literatur- und Filmproduktionen
im Ausland publizieren und somit den iranischen Emigranten zur
Verfügung stellen.
Jagd auf oppositionelle Iraner im Exil
Am 10. April 1997 hat das Berliner Kammergericht das Urteil gegen einen Iraner und vier Libanesen verkündet, die sich wegen des Mordes an vier kurdisch-iranischen Oppositionellen verantworten mussten. Mit diesem Urteil ging ein fast 3 ½ Jahre andauerndes Verfahren zu Ende, dessen Gegenstand der bewaffnete Anschlag vom 17. September 1992 im Berliner Restaurant "Mykonos" war. Vier kurdisch-iranische Oppositionspolitiker fanden dabei den Tod, der Wirt des Restaurants und ein weiterer iranischer Oppositioneller wurden schwer verletzt.
Das Kammergericht hat das Attentat als politischen Mord im Auftrag der iranischen Staatsspitze bewertet. Es sei erwiesen, daß ein Gremium, in dem der Staatspräsident und der religiöse Führer Irans sowie der Geheimdienstminister vertreten seien, den Anschlag vom 17. September 1992 angeordnet habe. Der Anschlag sei eine rein politisch motivierte Tat, bei der es dem Iran darum gegangen sei, Andersdenkende als Gefahr für den eigenen Machterhalt zu beseitigen, verkündete der Vorsitzende Richter Kubsch, der keinen Zweifel daran ließ, daß es sich bei dem "Mykonos-Attentat" um Staatsterrorismus der IRI handelte.
Die Islamische Republik Iran verfolgt nicht nur innerhalb des Iran gewerkschaftliche oder politische Betätigung oppositioneller Parteien und Organisationen, sie duldet auch keine Aktivitäten ihrer Gegner und Kritiker im Ausland. Seit 1979 führt die IRI einen erbitterten geheimen Vernichtungskrieg gegen die iranische Opposition in Nachbar- sowie in europäischen Ländern, in den USA, in Kanada und Australien. Ein Krieg, dem in den letzten 20 Jahren mehr als 100 iranische Oppositionelle aus allen politischen Lagern zum Opfer gefallen sind.
Eingeleitet wurde der Staatsterrorismus der IRI im Dezember 1979 mit einem Terroranschlag in Frankreich, dem der Neffe des Schah, Shahryar Shafigh, zum Opfer fiel. Er wurde vom islamischen Revolutionsrat zum Tode verurteilt und durch ein Hinrichtungskommando, das eigens zu diesem Zweck nach Frankreich geschickt worden war, liquidiert, wie Sadegh Khalkhali, dem das Hinrichtungskommando unterstand, 1992 in seinen Memoiren schrieb.
Am 18. Juli 1980 wurde ein Anschlag auf Chapour Bakhtiar, den letzten Premierminister unter dem Schah verübt, den dieser zwar überlebte, bei dem jedoch ein französischer Polizist und eine Passantin ums Leben kamen und drei weitere Personen schwer verletzt wurden. Der gefasste Terrorist Anis Naghash gab vor Gericht zu, Chapour Bakhtiar töten zu wollen, weil er ein Feind der islamischen Revolution sei. Naghash und seine vier Komplizen wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, kamen jedoch bereits 1991, nachdem sie "aus humanitären Gründen" vom französischen Staatspräsidenten Mitterand begnadigt wurden, frei.
Nach seiner Freilassung wurde Anis Naghash in Teheran von Mahmoud Va'ezi, dem stellvertretenden Außenminister der IRI, offiziell empfangen. Die Äußerungen Va'ezis anläßlich der Freilassung von Naghash - daß nämlich die Freilassung von Naghash sich positiv auf die Entwicklung im Libanon und auf die Situation der europäischen Geiseln in diesem Land auswirken werde - kommen einem Eingeständnis für die Einmischung der IRI im Libanon gleich.
Chapour Bakhtiar, der das Attentat vom 18. Juli 1980 überlebt hatte, wurde später, am 6. August 1991, zusammen mit seinem Mitarbeiter Soroush Katibeh in seinem Pariser Haus erstochen. Anis Naghash, der am ersten Attentat auf Bakhtiar beteiligt war und zur Zeit des erneuten Mordanschlags seine lebenslange Haftstrafe in Frankreich verbüßte, bestätigte im November 1991, kurz nach der Ermordung Bakhtiars und seiner Freilassung aus französischer Haft, in einem Interview mit der iranischen Tageszeitung Bajan wiederholt seine Teilnahme am ersten Mordversuch und die Tatsache, daß Bakhtiar im Auftrag der IRI exekutiert worden war.
Bei dem vom 2. November bis 6. Dezember 1994 dauernden sogenannten "Bakhtiar-Prozeß" in Paris wurden neben den drei anwesenden Angeklagten sechs weitere Personen, darunter die beiden Haupttatverdächtigen, die unmittelbar nach dem Attentat in den Iran fliehen konnten, in Abwesenheit angeklagt,
Die IRI saß zwar offiziell nicht auf der Anklagebank, doch ließ das Gericht bei der Urteilsfindung keinen Zweifel daran, daß die beiden Exilpolitiker von einem iranischen Mordkommando ermordet worden waren.
Bis zum Ableben Khomeinis im August 1989 gab es eine Reihe von Terroranschlägen in verschiedenen Ländern, denen mehr als 50 Menschen zum Opfer fielen, darunter nicht nur Führungskader politischer Organisationen und Parteien bzw. politisch aktive Personen.
So stürmten z. B. im April 1982 fanatische Anhänger der Islamischen Republik ein Studentenwohnheim in Mainz, in dem viele iranische Studenten wohnten und verletzten achtzehn iranische Studenten. Bei diesem Überfall kam ein deutscher Student ums Leben. Später wurde bekannt, daß der Parlamentsabgeordnete Hadi Ghafari die fanatischen Angreifer angeführt hatte und daß Kazem Darabi, der Hauptangeklagte beim "Mykonos-Prozeß" auch an diesem Überfall beteiligt war.
Im August 1986 explodierte im Videoladen des Schauspielers Reza Fazeli in London eine Bombe. Bei diesem Anschlag, der dem "dekadenten Schauspieler" Fazeli galt, kam dessen Sohn, der sich zur Zeit der Explosion im Laden aufhielt, ums Leben.
Von August 1987 bis Dezember 1988 wurden mehrere Unterkunftslager iranischer Flüchtlinge in Pakistan von schwerbewaffneten Personen überfallen, die vermuteten, daß sich in den Unterkunftslagern Oppositionelle versteckt hielten. Bei den Überfällen wurden mehrere Flüchtlinge getötet und viele schwer verletzt.
Die meisten der bisherigen Opfer des iranischen Staatsterrorismus waren jedoch iranische Oppositionelle und Dissidenten, die planmäßigen und von langer Hand vorbereiteten Exekutionen zum Opfer fielen.
Mehrere hochrangige Politiker und Offiziere des Schahregimes, die während oder nach der Revolution das Land verlassen konnten, wurden in Abwesenheit vom Islamischen Revolutionsrat zum Tode verurteilt und in ihren Exilländern extralegal hingerichtet. So wurde 1984 General Oweissi zusammen mit seinem Begleiter in Frankreich auf offener Straße erschossen. Im Frühjahr kam 1985 Mir Monawat, ein ehemaliger Abgeordneter in Pakistan ums Leben und im Oktober 1986 Hadi Azizmoradi, ein ehemaliger Offizier.
Für großes Aufsehen und für Empörung sorgten seit Ende der achtziger Jahre einige extralegale Hinrichtungen und Mordanschläge auf prominente iranische Oppositionelle und Dissidenten in europäischen Ländern.
Im Juli 1989 wurde Abdol-Rahman Ghassemlu, Generalsekretär der Demokratischen Partei Kurdistans zusammen mit zwei weiteren kurdischen Exilpolitikern bei einem geheimen Treffen mit Vertretern der Islamischen Republik in Wien getötet. Ein vierter Mann, der im Besitz eines iranischen Diplomatenpasses war, wurde schwer verletzt. Die Wiener Justizbehörden verhängten Haftbefehle gegen zwei mutmaßliche iranische Geheimdienstleute. Einer von ihnen versteckte sich in der Wiener Botschaft der IRI. Trotz der Intervention des österreichischen Außenministeriums weigerte sich die Botschaft, den Tatverdächtigen den Behörden zu übergeben. Wie später bekannt wurde, durften die beiden Tatverdächtigen das Land bald danach mit Wissen des österreichischen Außen- und Justizministeriums in Richtung Iran verlassen.
Am 24. April 1990 wurde Kazem Radjawi, der Bruder des Führers der Volksmodjahedin und Sprecher und UN-Vertreter des Nationalen Widerstandsrates, bei Coppet im Schweizer Kanton Waadt auf offener Straße erschossen. Die Täter flüchteten mit einem VW-Käfer, der später - wenige Stunden nach dem Abflug einer Iran Air Maschine in Richtung Teheran - auf dem Parkplatz des Genfer Flughafens gefunden wurde. Die Schweizer Behörden gaben wenige Tage nach dem Attentat die Personalien von zwei Tatverdächtigen bekannt und warnten alle in der Schweiz lebenden Iraner vor weiteren Mordanschlägen, zumal es Anhaltspunkte für die Annahme gebe, daß der iranische Geheimdienst in diesen Mordanschlag verwickelt sei.
Daß die Liquidierungen iranischer Oppositioneller unter Beteiligung höchster iranischer Regierungsstellen geplant und vorbereitet werden, bezeugen nicht nur der erste Präsident der IRI, Bani Sadr, und ein ehemaliger hochrangiger Geheimdienstkoordinator und Sicherheitsberater des Präsidenten, der beim "Mykonos-Prozeß" als Zeuge "C" detaillierte Angaben über das "Komitee für Sonderangelegenheiten", das der Exekution iranischer Dissidenten im Ausland zustimmen muß, gemacht hat.
Im Januar 1993 mißlang ein Mordanschlag auf den schiitischen Geistlichen und Regime-Kritiker Ayatollah Dr. Mehdi Haeri in Bochum. Bei dem Attentäter, einem irakischen Staatsbürger, der sich mit Haeri treffen wollte, wurde ein 50 cm langes Messer und eine Maschinenpistole sichergestellt. Nach Ermittlungen des Bundeskriminalamtes soll der Bewaffnete in einem Gästehaus der iranischen Botschaft in Olpe gewohnt haben. Bei der Durchsuchung des Gebäudes fanden BKA-Beamte eine Liste von 100 Namen, darunter auch der von Ayatollah Haeri. 23 Namen dieser Liste waren mit einem Kreuz gekennzeichnet, wobei sich später herausstellte, daß es sich bei diesen 23 Personen um ermordete Exil-Iraner handelte.
Führende religiöse und politische Persönlichkeiten an der Staatsspitze haben mehrmals bestätigt, daß sie an der Ermordung von Oppositionellen beteiligt gewesen sind.
Wie bereits im Zusammenhang mit der Ermordung von Shahryar Shafigh in Paris erwähnt, berichtete Ayatollah Sadeq Khalkhali in seinen Memoiren, die 1992 in der Tageszeitung Salam erschienen, daß alle Todesurteile, auch die gegen iranische Dissidenten im Ausland, vom islamischen Revolutionsrat beschlossen worden waren.
Auch der Ex-Geheimdienstminister der IRI, Ali Fallahian, gegen den - als Drahtzieher des Mordes an den Kurden-Politikern in Berlin - der Generalbundesanwalt Haftbefehl erlassen hat, hat am 30. August 1992 bei einer Pressekonferenz in Teheran erklärt, "Sicherheitskräfte der IRI haben konterrevolutionären Grüppchen im Ausland vernichtend zugesetzt."
Über die Tätigkeit des iranischen Geheimdienstes gegen die Opposition im Ausland sagte er: "Unserer Sicherheits- und Informationskräfte sind sehr wachsam und aktiv und verfolgen die Angehörigen der gegnerischen Grüppchen im Ausland". Eine Tatsache, die auch vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt wird. Fallahian fügte bei dieser Pressekonfrenz hinzu, "unsere Sicherheitskräfte haben im letzten Jahr kurdischen Parteien schwere Verluste zugefügt."
Nach dem "Mykonos-Urteil" und der Verhängung des Haftbefehles gegen ihn gab Fallahian zu, daß die planmäßige Verfolgung von Exil-Iranern nach wie vor auf der Tagesordnung steht, denn jeder wisse, daß diese Personen (gemeint sind Oppositionelle und Dissidenten) Verbrechen begangen haben und verfolgt werden müssten. Diese Feststellung Fallahians wurde auch von dem "Iran-Arbeitskreis" des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bestätigt. In einem vom 29. Juni 1993 unter dem Titel "Die iranischen Dienste in der Bundesrepublik" veröffentlichten Bericht heißt es u. a., daß nach den Erkenntnissen des BfV "alle drei Nachrichtendienste [der IRI] über legale und illegale Residenturen in der Bundesrepublik Deutschland vertreten" seien.
Nach Angaben des BfV unterhält der iranische Nachrichtendienst seit Ende 1986 eine Residentur auf der 3. Etage der iranischen Botschaft in Bonn, die mit insgesamt 90 Mitarbeitern eine der größten Auslandsvertretungen Irans ist. Aus dem Bericht geht auch hervor, daß die iranische Botschaft in Bonn seit Mitte der 80er Jahre das Zentrum des iranischen Staatsterrorismus geworden ist. Hauptaufgabe der iranischen Agenten ist, nach Erkenntnissen des BfV, die Beobachtung und Ausforschung der iranischen Opposition. Ihre "Beobachtungsliste umfaßt 22 oppositionelle Organisationen und Gruppierungen aller politischen Schattierungen im Bundesgebiet.... Zur Überwachung der iranischen Opposition hat das MOIS [Geheimdienstministerium] in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Informanten- und Agentennetz aufgebaut, von dem über 60 Personen durch das BfV identifiziert werden konnten. ... Die den Informanten/Agenten erteilten ND-Aufträge konzentrieren sich auf die Beobachtung und Aufklärung von:
offiziellen und konspirativen Objekten der Opposition (insbesondere Ermittlung von Rufnummern, um durch technische Überwachung Kontaktleute im Iran zu identifizieren)."
Auch das Bundeskriminalamt hatte bereits Anfang 1993 in einem internen Bericht auf die nachrichtendienstlichen und terroristischen Tätigkeiten iranischer Agenten in der Bundesrepublik aufmerksam gemacht. Aus diesem Bericht geht hervor, daß der iranische Nachrichtendienst Ende 1992 in Köln Mitglieder der Volksmodjahedin ausgespäht und einen Anschlag gegen ihre Einrichtungen vorbereitet hat. In diesem Zusammenhang wurde ein mutmaßlicher Spion festgenommen. Für das BKA steht fest, daß es sich bei dem Festgenommenen und einem weiteren Tatverdächtigen um Personen handelt, die an der Vorbereitung des Anschlags auf Kazem Radjawi beteiligt gewesen sind. Nach Einschätzung des BKA sind die Ermordung der vier kurdisch-iranischen Politiker in Berlin sowie die Kölner Vorbereitungen ein Beleg dafür, daß "der Iran bei der Verfolgung seiner Gegner/Dissidenten vor schwersten Straftaten auch im Ausland nicht zurückschreckt."
Daß sich an dieser Tatsache auch nach den Enthüllungen
des BfV und BKA und nach den Feststellungen der deutschen Justiz
im "Mykonos-Prozeß" nichts geändert hat,
zeigt die Ermordung von Dr. Reza Mazlouman, Staatssekretär
unter dem Schahregime und ein radikaler Gegner der IRI. Der sechzigjährige
Exilpolitiker wurde am 27. Mai 1996 in seiner Wohnung in Paris
erschossen. Als mutmaßlicher Mörder wurde ein in Deutschland
lebender Iraner verhaftet, der enge Kontakte zur iranischen Botschaft
pflegte.