Verfolgung durch den Gottesstaat -
Menschen und ihre Rechte im Iran - Iranische Flüchtlinge in Deutschland
von Kazem Hashemi und Javad Adineh - PRO ASYL, Deutschland, 1998


VIII. Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran

Es gibt im islamischen Parlament zwar einen Menschenrechtsausschuß und auch eine von Ayatollah Yazdi, dem Vorsitzenden der iranischen Gerichtsbarkeit, gegründete "Islamische Menschenrechtskommission", deren Arbeitsfeld sich laut Satzung jedoch weniger auf die Innenpolitik als vielmehr auf die Menschenrechtssituation in anderen Ländern erstreckt. Sie will gemäß ihrer Satzung international agieren und in anderen Ländern Zweigstellen gründen.

Dies hat jedoch an der dramatischen Menschenrechtssituation im Iran nichts ändern können. Aufgrund der gravierenden Menschenrechtsverletzungen bestellte die UNO-Menschenrechts-kommission 1984 einen eigenen Sonderberichterstatter, der regelmäßig Berichte über Iran ablieferen soll. Die Tatsache, daß es derzeit außer für Iran nur für wenige andere Länder einen solchen Sonderberichterstatter gibt, macht das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen in der IRI deutlich.

In den letzten zwei Jahren haben - verstärkt durch den Machtkampf der verschiedenen Einflußgruppen - die Verstöße gegen die Grund- und Menschenrechte im Iran, darunter auch die Fälle, die gegen das Grundgesetz der IRI verstoßen, ein erschreckendes Ausmaß angenommen.

Willkürliche Verhaftungen, die Mißachtung eines fairen Gerichtsverfahrens, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von politischen und Strafgefangenen sind weitverbreitet.

In den 90er Jahren traten zwei neue Formen der Bekämpfung von Andersdenkenden in der IRI verstärkt in Erscheinung, nämlich Übergriffe von staatlich organisierten Schlägertrupps gegen Regimekritiker und das "Verschwindenlassen" bzw. extrallegale Hinrichtungen. Auch frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen wurden in den letzten Jahren verstärkt registriert.

1. Die "Hizbollah": Schlägerbanden als Hüter von Moral und Ordnung

Nachdem im Mai und Juni 1992 mehrere Aufstände verschiedene Großstädte, darunter Teheran und Täbriz, erschüttert hatten, warnte Ayatollah Khamenei im Juli 1992 bei einem Treffen mit Verantwortlichen der freiwilligen Milizen in einer heftigen Rede vor dem "kulturellen Angriff des Westens" gegen den Islam und islamische Werte. Er forderte die Milizen auf, die Revolution vor "Abweichungen" und vor der "kulturellen Aushöhlung der Revolution von innen" zu schützen.

Im Juni 1993 verabschiedete das islamische Parlament einen Gesetzentwurf, nach dem die "Hizbollah-Milizen" als Ordnungskräfte mit gewissen richterlichen Vollmachten agieren dürfen. So dürfen, wenn im Fall eines Deliktes oder Verbrechens der zuständige Beamte abwesend sein sollte, oder er seine Aufgaben nicht rechtzeitig und korrekt wahrnimmt, seither freiwillige Milizionäre auch ohne entsprechende Ausbildung eigenständig handeln, indem sie die Beseitigung von Spuren am Tatort verhindern und Verdächtige verhaften.

Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden überall Milizionäre, meist Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren, mobilisiert. Selbst in staatlichen Institutionen, bei den Ordnungskräften und bei der Polizei, in Universitäten und Schulen formierten sich die "Hizbollah-Kräfte".

"Hizbollah", das ist eine amorphe Masse von Menschen, die ihre Gemeinsamkeit im Fanatismus und im absoluten Gehorsam gegenüber der religiösen Führung, im Haß und der Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegenüber Andersdenkenden findet. Sie war nach dem Ende des irakisch-iranischen Krieges praktisch von der Bühne verschwunden, doch jetzt, da sich die IRI wieder in einer existenzbedrohenden politischen und wirtschaftlichen Krise befindet, wird auch die Hizbollah wieder gebraucht. Sie dient verschiedenen Fraktionen innerhalb des Machtspektrums nicht nur als Ablenkungs- und Beschäftigungsmittel, sondern auch als Unterdrückungswerkzeug gegen die Unmoral und gegenüber politischen Gegnern. Seit Jahren verbreitet sie Schrecken in der Bevölkerung.

Welches Ausmaß die vom Staat geförderte Willkürherrschaft der "Hizbollah" inzwischen angenommen hat, verdeutlichen Darstellungen des im deutschen Exil lebenden iranischen Schriftstellers Abbas Maarufi. Vor seiner Verurteilung im Januar 1996 (siehe Teil I Kap. VII) sei er "mehrmals auf der Straße von ‚Unbekannten', die ihn jedoch offensichtlich gut kannten, angegriffen und verprügelt" worden, sagte der Schriftsteller in einem persönlichen Gespräch mit dem Verfasser dieses Berichtes. Im SPIEGEL vom 28.7.97 beschreibt er, wie zehn verschleierte Frauen, die sich als Mitarbeiterinnen der (nichtstaatlichen) "Organisation für Islamische Öffentlichkeitsarbeit" vorgestellt hatten, am 10. August 91 sein Redaktionsbüro überfallen und mit Revolvern in der Hand die Räume verwüstet hätten.

Auch die Mutter des verschwundenen iranischen Schriftstellers Faradsch Sarkuhi bekam einen Anruf von "Unbekannten", die ihr mitteiten: "Wir hatten eines deiner Kinder, nun haben wir zwei".

Nach Angaben des Sekretärs der "Einheit zur Wahrung des Grundsatzes ‚das Gute gebieten und das Verwerfliche verbieten'", Hodjatoleslam Zargar, sind allein in Teheran 70 Hizbollahgruppen mit jeweils 50 bis 500 Mitgliedern aktiv. Ihre Aufgabe sei die Verwarnung der Bevölkerung auf den Straßen.

Selbst Parlamentarier sind vor der Willkür der "Hizbollah" nicht geschützt. Zum Arbeitsbeginn der 5. Periode des islamischen Parlaments warnte die "Hizbollah" die Parlamentarier in einer öffentlichen Erklärung vor der Zusammenarbeit mit "Abweichlern". "Die Hizbollah" würde solche Abgeordnete "von ihrem Sitz im Parlament auf die Straße zerren und sie öffentlich und revolutionär verurteilen", heißt es in der Erklärung.

Die immer dreister und unkontrollierter werdenden Angriffe der "Hizbollah" richten sich nicht nur gegen politische Gegner und Andersdenkende, sie schließen alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens der Menschen in der IRI ein. So sind Tag für Tag in den iranischen Tageszeitungen Berichte zu lesen, denen zufolge Veranstaltungen an den Universitäten gesprengt, Buchläden in Brand gesteckt, Seminare und Festivals, ja selbst Hochzeitsfeiern gestürmt und aufgelöst werden. Die "Hizbollah" gibt öffentliche Stellungnahmen zu Musik, Filmen und Literatur ab mit dem Ziel, alle unliebsamen Künstler und Intellektuellen einzuschüchtern und sie zum "freiwilligen" Schweigen zu zwingen.

Vor allem Frauen und Jugendliche werden Opfer dieser "Hüter" von Moral und Ordnung. Welcher Willkür diese Menschen in der IRI ausgeliefert sind, zeigt der folgende Bericht in der Tageszeitung Salam vom 1.3.97, in dem ein Zeitungsleser berichtet, "... um 13.10 Uhr wurde ein 16-17- jähriges Mädchen in Begleitung eines gleichaltrigen Jungen an der Kreuzung Aberzani in Täbriz von Ordnungshütern verhaftet. Zu bemerken ist, daß der Beamte an der Hand und den Haaren des Mädchens zog, sie zum Auto zerrte und den Jungen vor 50 Augenzeugen auf der Straße verprügelte. ... Sie müssen sich diese Szene vorstellen: Ein 16 bis 17-jähriger Knabe gegenüber einem 36 bis 37-jährigen Beamten mit Funkgerät und Pistole ... und auch wenn sich der Knabe wehren wollte, was hätte das eingeschüchterte Kind gegen die angsterregenden Gestalt eines bewaffneten Ordnungshüters ausrichten können."

2. Verschiedene Formen der Menschenrechtsverletzungen

2.1 Willkürliche Verhaftungen und unfaire Gerichtsverfahren

Obwohl eine Person nach der Verfassung der IRI nur aufgrund einer vom Gesetz bestimmten Anordnung bzw. eines entsprechenden Verfahrens festgenommen werden darf, gibt es im Iran keine zeitliche Begrenzung für Verhaftungen ohne Rechtsbeistand und ohne Kontakt zu den Angehörigen. Die iranische Rechtspraxis läßt keinen Unterschied zwischen Untersuchungshaft und regulärer Strafhaft erkennen und es gibt keine zeitliche Einschränkung für die Dauer der Untersuchungshaft. Auch ist es in der Regel nicht üblich, daß ein Verdächtiger von einem Untersuchungsrichter angehört wird.

Untersuchungen finden entweder direkt im Gefängnis oder bei der Polizei bzw. in Pasdaranstützpunkten statt und zwar in der Regel ohne Anwesenheit eines Rechtsanwaltes. Familienangehörige werden oft nicht über den Verbleib und Gesundheitszustand eines Festgenommenen unterrichtet.

In einem Bericht über den Besuch einer deutschen Delegation des "deutsch-iranischen Menschenrechtsseminars" im Staatsgefängnis von Isfahan im November 1994 werden einige Fälle erwähnt, bei denen Tatverdächtige über längere Zeit ohne jegliche Rechtsgrundlagen festgehalten werden. In diesem Bericht wird ein Anwalt zitiert, der an diesem Tag zum ersten Mal mit seinem seit sechs Monaten wegen Mordverdachts in diesem Gefängnis inhaftierten Mandanten sprechen durfte. Er erzählte den Delegationsteilnehmern, daß es einem Anwalt nicht gestattet sei, während der Polizeihaft mit seinem Mandanten zu sprechen.

"Ein Mann berichtete, er sei seit acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Haft; er habe nie einen Anwalt nehmen können. Ähnliches war auch von anderen Häftlingen zu hören. Ein Gefangener gab an, daß ihm ein Pflichtverteidiger gestellt worden sei, der indes in seiner Sache nie tätig geworden sei. Dies wiegt umso schwerer, als der Häftling ... nicht weiß, ob und wann ein gegen ihn verhängtes Todesurteil vollstreckt werden wird", heißt es u. a. in dem Bericht. Dieser Zustand der Rechtsunsicherheit besteht in der IRI nach wie vor.

Anfang Sept. 1992 hat der Generalstaatsanwalt der IRI verkündet, daß alle Gerichte, auch die Revolutionsgerichte, verpflichtet seien, ihre Verfahren nur in Anwesenheit der Rechtsanwälte der Angeklagten durchzuführen. Alle Akten, die in Abwesenheit des Rechtsanwalts geführt werden, würden unverzüglich zurückgewiesen. Dennoch sind bisher nur wenige Fälle bekannt geworden, in denen ein Angeklagter vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten wurde.

1994 hat das islamische Parlament ein Gesetz verabschiedet, wonach alle Staatsanwaltschaften aufgelöst wurden. Das hatte zur Folge, daß Richter auch noch die Rolle des Staatsanwalts übernommen haben. Der Richter vereinigt damit in seiner Person beide Funktionen: er klagt an und er spricht dann selbst das Urteil. Somit ist die in den internationalen Menschenrechtsstandards vorgeschriebene Unparteilichkeit der Richter nicht nur de facto, sondern auch de jure aufgehoben.

Der Iran-Sonderberichterstatter der Uno, Maurice Copithorn, hat im Februar 1996 einer Verhandlung in einem Revolutionsgericht beiwohnen können und dabei den Eindruck gewonnen, daß der Richter tatsächlich schaltet und waltet, wie er will.

Tag für Tag sind der iranischen Presse Meldungen zu entnehmen, denen zufolge iranische Gerichte unter solchen Umständen Menschen zu Gefängnisstrafen, aber auch zur Todesstrafe und anderen grausamen Strafen verurteilen.

2.2 Verschwindenlassen und extralegale Hinrichtungen

Aus früheren Jahren sind einige Fälle bekannt geworden, in denen politische und religiöse Persönlichkeiten zunächst "verschwunden" waren und dann später ermordet aufgetaucht sind (s. Teil I Kap. VII). "Verschwindenlassen" und extralegale Hinrichtungen sind auch wiederholt zur Bekämpfung Oppositioneller im Exil angewendet worden. Als systematische Methode insbesondere gegen die Intellektuellen scheint sich diese Praxis erst in den letzten drei Jahren etabliert zu haben. Es liegen zwar keine zuverlässigen Angaben über die Zahl der verschwundenen Personen vor, doch aus den Jahren 1996/97 sind einige Fälle bekannt, die nicht nur im Iran für Aufsehen gesorgt haben. So hat das Verschwinden, Wiederauftauchen und Wieder-Verschwinden des Journalisten und Regimekritikers Faradj Sarkuhi weltweite Proteste hervorgerufen (s. Teil I Kap. VII). Zwei ungeklärte Morde an Schriftstellern und Oppositionellen im Jahr 1996 und zwei weitere 1997 gehören zu den bekannt gewordenen Fällen von extralegalen Hinrichtungen in der IRI.

2.3 Die Todesstrafe und andere grausame Strafen

Berichten von internationalen Menschenrechtsorganisationen und offiziellen Angaben der Regierungsstellen zufolge haben Verhaftungen, Verstümmelungen und Hinrichtungen in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Eine Auswertung der Meldungen in den beiden Teheraner Tageszeitungen Keyhan und Jomhuri-e Eslami für den Zeitraum März 1995 bis März 1996 über die Festnahme von "Straftätern" ergab ein erschreckendes Bild: Allein in Teheran sind 58.848 Personen aus verschiedenen Gründen verhaftet und verurteilt worden. Im selben Zeitraum sind in Westaserbaidjan 29 Personen wegen Spionage und 23 wegen konterrevolutionärer Aktivitäten, also aus politischen Gründen, verhaftet worden. In Isfahan sind im genannten Zeitraum mehr als 5.171 Personen aus verschiedenen Gründen verhaftet und verurteilt worden (Liga-Report, 18), viele von ihnen zu langen Gefängnisstrafen, Peitschenhieben, aber auch zum Tode durch Erhängen, Erschießen oder Steinigen. Auspeitschungen, Verstümmelungen und Hinrichtungen werden in den letzten Jahren überwiegend öffentlich durchgeführt. Im März 1997 wurden acht Personen, die linksorientierten Organisationen angehörten und bereits vor Monaten verhaftet worden waren, in Eilprozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Fast zur selben Zeit sind zwei Arbeiter der staatlichen Ölindustrie, die zu den Anführern der Protestaktionen im Februar zählten, in Folge von Folterungen und Mißhandlungen im Gefängnis gestorben.

Die Methoden der Bestrafung sind grausam und entwürdigend. Zur Verdeutlichung einige Beispiele:

Die Tageszeitung Hamschahri berichtete am 24.7.96 über die Zerschlagung einer "Bande", deren Mitgliedern Verbindungen zu ausländischen Geheimdiensten, Verhältnisse zu ausländischen Frauen sowie Alkohol- und Drogenkonsum vorgeworfen wurde. Ein Revolutionsgericht verurteilte die Männer zu Peitschenhieben, mehrjähriger Gefängnisstrafe, Beschlagnahmung allen Eigentums und schließlich zum Tode.

Laut Hamschahri vom 29. Juli 96 haben Militäreinheiten in Kerman 20 Aufständische verhaftet und mehrere Personen erschossen. Keyhan vom 5. August 96 berichtete, daß sechs rückfälligen Dieben die Finger angehackt wurden. "Während zwei nach der Amputation im Gefängnis bleiben müssen, wurden die vier weiteren freigelassen."

In Fars wurden sechs Personen, die der Korruption beschuldigt waren, zu je 74 Peitschenhieben in der Öffentlichkeit verurteilt. Am 20. August 96 wurde ein Mann öffentlich gehängt, dem Wirtschaftsterrorismus vorgeworfen wurde.

"'Bestechliche Beamte werden nach der Überführung mit dem Tod, Peitschenhieben oder Freiheitsentzug bestraft', gab Ayatollah Gilani, Vorsitzender des Obersten Gerichtshofes des Landes, bekannt ...".

Im Ostteil Teherans wurden fünf Personen wegen "Unruhestiftung" und Alkoholkonsums öffentlich ausgepeitscht. Ebenfalls wegen "Unruhestiftung" wurde ein weiterer Mann in Teheran zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, einem Jahr Verbannung, 153 Peitschenhieben und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Den Pressemeldungen ist nicht zu entnehmen, was unter "Unruhestiftung" im juristischen Sinne zu verstehen ist.

Nach dem Urteil eines Gerichtes in Bandar Abbas wurde ein afghanischer Staatsbürger wegen Raubes und Vergewaltigung zum Abhacken einer Hand und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde vollstreckt.

"Eine Person, die im heiligen Monat Ramadan gegen das Fasten verstoßen hatte, wurde öffentlich ausgepeitscht. Hojatoleslam Mohammadi, Leiter der Justizbehörde in Islamschahr, sagte: ‚Mit Menschen, die im heiligen Monat Ramadan gegen das Fasten verstoßen, wird streng nach Gesetz verfahren."

"Drei Handlanger fremder Mächte, die das Land über die westliche Grenze betraten und in Wirtschaftszentren von Kurdistan Bomben legen wollten, konnten rechtzeitig von Sicherheitskräften entdeckt und getötet worden".

"Da Herr ..., Sohn des ..., wegen Zugehörigkeit zur Peykar-Gruppe gesucht wird, sein Aufenthalt aber unbekannt ist, wird gemäß § 111 Strafgesetz bekanntgegeben, daß sich der Betreffende innerhalb der gesetzlichen Frist zu melden hat, da sonst in Abwesenheit gegen ihn verhandelt wird".

1988 erhielten einige weibliche Gefangene, die sich weigerten, ihre Gebete zu verrichten, zu jeder Gebetszeit fünf Hiebe - das sind 25 Hiebe am Tag. Man sagte ihnen, die Maßnahme würde so lange fortgesetzt, bis sie stürben oder einlenkten. So sollten auch andere Gefangene eingeschüchtert werden.

2.4 Politische Gefangene

Politische Gefangene werden üblicherweise in der Zeit unmittelbar nach ihrer Verhaftung gefoltert, aber viele werden auch zu irgendeinem anderen Zeitpunkt ihrer Gefangenschaft - gleich, ob vor oder nach ihrem Prozeß - der Folter unterzogen.

Schläge, Isolationshaft und andere Formen der Mißhandlung oder Folter von Gefangenen werden zur Einschüchterung und zum Erpressen von Geständnissen angewendet und zwar mit Wissen höchster Regierungsstellen. 1989 hatte Ayatollah Montazeri in einem Brief an Ayatollah Khomeini u. a. auf die Mißhandlung politischer Gefangener hingewiesen, woraufhin er bei Khomeini in Ungnade fiel und als sein designierter Nachfolger abgesetzt wurde.

Nach wie vor werden politische Gefangene gefoltert und mißhandelt, wie Menschenrechtsorganisationen berichten. Die häufigsten Foltermethoden sind das Auspeitschen der Gefangenen mit Kabeln auf den Rücken und die Füsse, das Verprügeln, das Ausdrücken von Zigaretten auf der Haut, Elektroschocks, das Aufhängen an den Füssen, Isolationshaft und schließlich Scheinhinrichtungen.

Mitte Juni 1997 traten mehrere politische Gefangene in Gefängnissen von Shiraz, Ahwaz, Isfahan und Täbriz aus Protest gegen ihre unmenschlichen Haftbedingungen in einen Hungerstreik. Berichten zufolge sind in Isfahan sieben politische Gefangene hingerichtet worden und ein Gefangener ist infolge des Hungerstreiks (mit Verweigerung auch der Flüssigkeitsaufnahme) bereits gestorben. Auch in Täbriz haben vier Gefangene infolge eines Hungerstreiks ihr Leben verloren.

Der iranische "Verein zur Unterstützung von politischen Gefangenen im Iran", dessen Sitz in Schweden ist, warnte kürzlich vor einer programmierten Katastrophe wie im Jahr 1988. Damals, nach der Niederlage im irakisch-iranischen Krieg, waren Hunderte politischer Gefangener, meist Anhänger linker und linksliberaler Organisationen, die seit Jahren im Gefängnis gesessen hatten, gruppenweise hingerichtet worden.

2.5 Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Jugendlichen

Die rechtliche Lage der Frauen in der IRI wurde bereits erörtert (Kapitel VI). Seit 1993 hat sich die Lage der Frauen in Folge der Maßnahmen zur "Bekämpfung der kulturellen Invasion des Westens" und "Bestrafung des Verstoßes gegen die islamische Moral" dramatisch verschlechtert. In verschiedenen Städten und insbesondere in Teheran werden in großem Umfang Straßenkontrollen durchgeführt und Frauen, die "unislamisch" gekleidet sind bzw. sich ein "unislamisches" Auftreten erlauben, werden einzeln oder in Gruppen verhaftet und zu Teil für längere Zeit in Gewahrsam genommen. Sie werden identifiziert, registriert und in den meisten Fällen werden dann die Eltern benachrichtigt, die ihre Töchter erst nach Zahlung einer erheblichen Geldstrafe freibekommen können.

Strengen Kontroll- und Strafmaßnahmen unterliegen die Frauen im Bereich des Sexualverhaltens bzw. im Umgang mit dem anderen Geschlecht wie folgende Pressemeldungen exemplarisch verdeutlichen:

Jomhuri-e Eslami berichtete am 9. Juli 1996, daß in Orumieh in Westaserbaidjan ein Mann und eine Frau, die miteinander unerlaubten Geschlechtsverkehr hatten, zum Tode durch Steinigung verurteilt worden sind. "Nach Mitteilung eines Justizvertreters in Orumieh wurden die beiden eingegraben und öffentlich gesteinigt."

"Im Norden Teherans haben die Ordnungsbeamten 28 Mädchen und Jungen zwischen 17 und 20 Jahren auf einer Party verhaftet. Sie wurden zu Gefängnisstrafen, Peitschenhieben und Geldbußen verurteilt. Außerdem beschlagnahmten die Beamten Musikkassetten, Platten und Videos."

In Salam erschien am 9. Feb. 97 eine Anzeige, in der eine Frau unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens sowie des Namens ihres Vaters aufgefordert wurde, binnen einer angegebenen Frist vor Gericht zu erscheinen, da gegen sie ein Verfahren wegen Ehebruchs eingeleitet wurde.

2.6 Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen

Wie die Mitglieder anderer, ihrer Bürgerrechte beraubter Gruppen, werden auch Lesben und Schwule oft allein aufgrund ihrer Identität zum Tode verurteilt und hingerichtet. Wenn eine Frau viermal der mosaheqe (weibliche Homosexualität) überführt wird, muß sie mit der Todesstrafe rechnen. Als "mildere" Bestrafung sind 108 Peitschenhiebe für jede beteiligte Person vorgesehen. Weibliche Homosexualität muß durch das Zeugnis von "vier rechtschaffenen Männern, die sie beobachtet haben" bewiesen werden.

Im Jahre 1995 wurden im Iran mindestens 50 Menschen hingerichtet. Es ist unklar, wie viele dieser Hinrichtungen in Zusammenhang mit dem Vorwurf der Homosexualität stehen.

"Der Islam hat für homosexuelle Männer oder Frauen die schwersten Strafen vorgeschrieben ... Nachdem es auf der Basis der Sharia bewiesen wurde, sollte man ihn (oder sie) ergreifen, sie aufstellen, man sollte sie mit einem Schwert in zwei Teile spalten, man sollte entweder seinen Kopf abschlagen oder ihn vom Kopf an spalten ... Er wird niederfallen ...Nachdem er tot ist, sollte man Holzscheite bringen, ein Feuer entzünden und den Leichnam oben drauf legen und verbrennen, oder er sollte zu einem Berg gebracht und hinuntergeworfen werden. Dann sollten die Teile des Leichnams eingesammelt und verbrannt werden. Oder man sollte ein Loch graben, ein Feuer im Loch entzünden und ihn lebend ins Feuer werfen. Solche Bestrafungen haben wir für keine anderen Straftaten", sagte Ayatollah Musawi-Ardebili, der ehemalige Chef der Judikative bei einer Freitagspredigt an der Universität Teheran.

Im Juli 1980 wurde ein 38-jähriger verheirateter Mann, Vater von sechs Kindern, in der Stadt Kerman im Südiran zu Tode gesteinigt. Er war der Homosexualität und des Ehebruches beschuldigt worden.

Im September 1981 wurden in Ferdos (Provinz Khorassan) zwei Männer "wegen ihrer schändlichen homosexuellen Neigung und Betätigung" vom Revolutionsgericht zu Peitschenhieben und Haftstrafen verurteilt.

Im Dezember desselben Jahres wurden in einem Dorf nahe Aligudarz drei Männer "wegen homosexueller Betätigung" zu 75, bzw. 50 und 40 Peitschenhieben verurteilt.

Im Januar 93 wurden in Sandjan drei "verdorbene Personen wegen schändlicher homosexueller Betätigung" zum Tode verurteilt und hingerichtet.

In einer Reihe von Fällen der letzten Zeit wurde die Homosexualität lediglich als ein Vorwand für die Verhängung der Todesstrafe verwendet. Dr. Ali Mozaffarian, ein bekannter Chirurg und einer der Leiter der Sunnitisch Muslimischen Gemeinschaft in der südiranischen Provinz Fars, wurde im frühen August 1992 in Shiraz hingerichtet. Er wurde der Spionage für die Vereinigten Staaten und für Irak angeklagt und auch des "Ehebruches und der Homosexualität". Seine auf Video aufgezeichneten "Geständnisse", welche wahrscheinlich unter physischer oder psychischer Druckausübung erzielt worden sind, wurden im Fernsehen ausgestrahlt. Amnesty International glaubt, daß sein Gerichtsverfahren unfair gewesen sein könnte und daß die Vorwürfe der Spionage, des Ehebruches und der Homosexualität lediglich dazu dienten, diesen Sunnitisch Muslimischen Führer zu beseitigen.

3. Offizielle Berichte

3.1 Bericht des UNO-Sonderberichterstatters für Iran

Zwischen 1986 und 1995 wurde das Amt des Sonderberichterstatters von Galindo Pohl wahrgenommen. Die letzten Berichte von Galindo Pohl sind Ausdruck einer völlig gescheiterten oder zusammengebrochenen Kommunikation - vor allem nachdem man ihm seit 1991 die Einreise nach Iran nicht mehr gestattet hatte.

Seit Herbst 1995 befindet sich ein neuer Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission im Amt, nämlich der kanadische Rechtsprofessor Maurice Copithorne. Im Frühjahr 1996 legte er einen ersten Bericht vor, der relativ behutsam abgefaßt war. In diesem Copithorn-Bericht finden sich Formulierungen über ein mögliches "Klima des Wandels" z. B. im Justizbereich. Der im Februar 1997 vorgelegte Zwischenbericht Copithornes weist demgegenüber einen völlig veränderten Ton auf. Mehrfach wird darauf hingewiesen, daß sich die Menschenrechtssituation in jüngster Zeit dramatisch verschlechtert hat.

In diesem Bericht bedauert Copithorne, daß eine Einladung der iranischen Regierung für einen zweiten Besuch im Iran nicht erfolgt ist. Die iranische Regierung hatte ihm als Ersatz für einen Besuch im Iran schriftliche Unterlagen angeboten, die er jedoch auf keinen Fall als einzige Quelle für seine Recherchen verwendet hätte. Neben Angaben der iranischen Regierung benutzte er Informationen anderer Regierungen, der iranischen Presse, von Einzelpersonen und von verschiedenen unabhängigen Menschenrechtsorganisationen.

Zentrale Themen seines letzten Berichtes sind: der Status der Frau, das Justizwesen, die Meinungsfreiheit, die Situation religiöser Minderheiten insbesondere der Baha'i und schließlich die Gewalt gegen im Exil lebende Iraner.

Zum Status der Frauen weist Copithorne in seinem Bericht zwar darauf hin, daß sich die Situationen der Frauen in der IRI geringfügig verbessert hat. Dies betrifft vor allem Frauen der Mittelschicht und zwar in den Bereichen Universitätsausbildung und Anstellungsmöglichkeiten, Einstellung zur Familienplanung, Polygamie und Scheidung. Copithorne erwähnt ebenfalls, daß inzwischen mehr Frauen Einzug in die Politik halten und sich dort auch zu Wort melden. In seinem Bericht verweist er jedoch auch deutlich auf noch bestehende Diskriminierungen, insbesondere bezüglich der Durchsetzung der islamischen Kleiderordnung, unter der die Frauen in der IRI zu leiden haben.

Im Justizbereich sieht Copithorne in den Gesetzesänderungen im iranischen Strafrecht eine Verschärfung des Systems. Die Todesstrafe wird nach wie vor in zahlreichen Fällen verhängt und vollstreckt. Im Vergleich zu 1995 hat sich die Zahl der Hinrichtungen verdoppelt. Als Gründe für die Verhängung von Todesurteilen werden häufig Drogenhandel und Spionage genannt.
Copithorne kritisiert neben der vermehrten Anwendung der Todesstrafe insbesondere die unklare Definition der Delikte, für die die Todesstrafe verhängt wird, die Schnelligkeit der Verfahren und den Vollzug der Todesstrafe in der Öffentlichkeit.

Zwei Exekutionen aus dem Sommer 1996 sollen hier besonders erwähnt werden, da sie eine offene Brüskierung der UNO darstellen. Es handelt sich dabei nämlich um Personen, mit denen die Sonderbeauftragten der UNO direkt Kontakt hatten. Einen der Hingerichteten hatte Copithorne noch im Februar 1996 im Gefängnis besucht, und zwar in Absprache mit der iranischen Regierung! Im zweiten Fall ist die Brüskierung noch offensichtlicher, insofern der Gefangene ausdrücklich unter anderem deshalb hingerichtet worden ist, weil er einige Jahre zuvor im Rahmen eines Gefängnisbesuches mit Galindo Pohl - also dem Vorgänger Copithornes im Amt - gesprochen hatte. Eine derart massive Brüskierung der UNO-Menschenrechtskommission kann natürlich nicht ohne Antwort bleiben; und dies erklärt wahrscheinlich auch den deutlich veränderten Ton des neuen Berichts gegenüber dem Frühjahrsbericht.

Auch die Inhaftierung von politischen bzw. Gewissensgefangenen, d. h. Personen, die auf Grund ihrer politischen Überzeugung, Religion oder aus ähnlichen Gründen festgehalten werden und Gewalt weder angewendet haben noch befürworten, beklagt Copithorne in seinem letzten Bericht.

Ebenso drückt er seine Sorge um das Wohlergehen einer Reihe von kritischen Geistlichen aus, die von der Regierung festgehalten werden, wobei einige von ihnen körperlich und psychisch gefoltert worden sein sollen. Copithorne fordert diesbezüglich die Regierung in Teheran auf, die festgehaltenen Personen einem öffentlichen, unabhängigen Gerichtsverfahren zu unterziehen mit Anspruch auf einen unabhängigen Rechtsbeistand.

Copithorne beklagt desweiteren die mangelnde Klarheit einiger Gesetzesinhalte und wünscht sich, genauer darüber informiert zu werden. Es handelt sich hierbei um das Recht der Begnadigung, um Urteilsumwandlungen, die Berufung, die Annahme der Unschuld der Angeklagten und um die Anwendung der vier Beweismöglichkeiten, nämlich 1. Geständnis, 2. Zeugenaussage,
3. Eid und 4. "Wissen des Richters".

Copithorne verurteilt die Anwendung grausamer körperlicher Strafen wie Amputation, Steinigung und Auspeitschungen. Er ruft die iranische Regierung auf, zu Foltervorwürfen Stellung zu beziehen und die Fälle von der "islamischen Menschenrechtskommission" untersuchen zu lassen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen.

Copithorne weist in seinem Bericht auf die gestiegene Anzahl von Strafaktionen gegen Zeitungen und Zeitschriften sowie deren Herausgeber hin. So sind Anfang 1996 mindestens fünf Zeitungen geschlossen worden. Faraj Sarkuhi verschwand für ca. 6 Wochen vom Teheraner Flughafen und wurde nach eigenen Angaben mißhandelt. Er und sein Bruder wurden am 27. Januar 1997 erneut verhaftet. Mohammad-Hossein Tahmasbpour, ein aserbaidschanisch-persisch-sprachiger Dichter, soll verschwunden sein. Dr. Mehdi Parham, ein Schriftsteller und Übersetzer, ist verhaftet worden.

Copithorne kritisiert die oft willkürliche Verhängung von Zensur und empfiehlt ein unabhängiges, transparentes System zur Regelung von Presseangelegenheiten, das insbesondere keine Körperstrafen vorsieht.

Zum Thema Fatwa gegen Salman Rushdie wurden trotz der Bemühungen der europäischen Regierungen noch keine Fortschritte erzielt.

In seinem letzten Bericht stellt Copithorne eine Verschärfung der Einschränkung der Religionsfreiheit fest. Er macht dies deutlich an der Verfolgung der Baha'i, die nach wie vor unter andauernden Menschenrechtsverletzungen leiden. In diesem Zusammenhang nennt der Bericht insbesondere willkürliche Festnahmen, verweigerten Zugang zu höherer Bildung, Arbeitskündigungen und Berufsverbote. 12 Baha'i befinden sich auf Grund ihres Glaubens weiterhin im Gefängnis, darunter auch Behnam Mithaqi und Kayvan Khalajabadi, die von Copithorne während seines letzten Aufenthalts im Iran besucht worden waren und deren Todesurteile nach seinem Besuch vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. Auch die Todesurteile gegen Dhabihu'llah Mahrami und Musa Talibi sind inzwischen bestätigt worden und zwar auf Grund von Anklagen, die unter anderem den Vorwurf der Apostasie enthalten. Mindestens 9 namentlich erwähnte Baha'i sollen 1996 wegen ihres Glaubens verhaftet worden sein. Die fortgesetzte Diskriminierung von Baha'i vor Gericht manifestiert sich beispielsweise in einem Fall, bei dem eine Mutter mit dem Hinweis auf ihre Religionszugehörigkeit vom Erbe ihrer Tochter ausgeschlossen wurde.

Aber nicht nur die Baha'i, sondern auch andere religiöse Minderheiten werden im Iran unter Druck gesetzt. Dazu gehören z. B. auch sunnitische Geistliche balutschischer Volkszugehörigkeit, von denen einige namentlich bekannte Personen unter fragwürdigen Umständen zu Tode gekommen sind. Der protestantische Priester Mohammad Bagher Jussefi wurde ebenfalls tot aufgefunden.

Copithorne drückt auch seine Sorge wegen der Gewaltausübung durch nichtstaatliche Gruppen wie z. B. die Ansar-e Hizbollah aus, die Einzelpersonen bedrohen oder Gewalt gegen sie anwenden.

Zuletzt sei noch erwähnt, daß im neuesten Copithorne-Bericht auch von Einschüchterungskampagnen gegenüber Exiliranern die Rede ist. Obwohl die iranische Regierung dies bestreitet, kommt es immer noch zu extraterritorialen Gewalttaten der Regierung. Der diesem Problem gewidmete eigene Abschnitt stellt gegenüber allen bisherigen UNO-Berichten zu Iran etwas völlig Neues dar.

3.2 amnesty international: Zur Lage der Menschenrechte im Iran - 9. April 1997

"... Menschenrechtsverletzungen geschehen nach wie vor. Mißachtung der Grundsätze für ein faires Gerichtsverfahren, jahrelange Inhaftierung ohne Anklage, Folter und Hinrichtungen, Diskriminierung religiöser Minderheiten, Verfolgung politischer Dissidenten und Bedrohung unabhängiger Journalisten und Schriftsteller bzw. Verleger sowie kritischer Journalisten sind an der Tagesordnung. Eine unabhängige Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen versucht die iranische Regierung u. a. dadurch zu behindern, daß sie unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern den freien Zugang ins Land verweigert. amnesty international beispielsweise war es seit 1979 nicht mehr gestattet, zur Ermittlung von Fakten über Menschenrechtsverletzungen, zu Prozeßbeobachtungen oder zu Gesprächen mit der Regierung in den Iran zu reisen.

Berichten zufolge sind im Iran derzeit tausende politische Gefangene in Haft, darunter Mitglieder oppositioneller Gruppen wie der Volksmodjahedin, Anhänger kurdischer Organisationen wie der KDPI, aber z. B. auch kritische Geistliche sowie Anhänger des Großayatollah Shirazi sowie anderer schiitischer Führer. Amnesty international geht davon aus, daß sich unter den Häftlingen auch gewaltlose politische Gefangene befinden. Die Inhaftierung gewaltloser politischer Gefangener wird durch vage formulierte Gesetze begünstigt, die z. B. "Vergehen gegen die äußere oder die innere Sicherheit des Landes" unter Strafe stellen.

In politischen Gerichtsverfahren, vor allem vor den Revolutionsgerichten, werden die Grundsätze eines fairen Verfahrens vielfach verletzt. Prozesse finden zum Teil unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Im Jahre 1994 wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach die Richter sowohl der ordentlichen als auch der Revolutionsgerichte zugleich die Strafverfolgung zu übernehmen haben. Dieses Gesetz trat im Mai 1995 in den meisten Gerichten des Landes in Kraft. Über die Auswirkungen der mit dem Gesetz verbundenen Reform gibt der Bericht Maurice D. Copithornes, des Sonderberichterstatters für Iran der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, Auskunft. In seinem Bericht an die Menschenrechtskommission schreibt Copithorne nach Teilnahme an den Verhandlungen eines Revolutionsgerichtes, daß der von ihm beobachtete Richter "eindeutig nicht als neutraler Dritter zwischen Anklage und Verteidigung" fungierte. Das genannte Gesetz widerspricht internationalen Standards der Unabhängigkeit der Richterschaft. Insbesondere polititschen Gefangenen wird häufig der Zugang zu einem Anwalt verwehrt.

Die Mißachtung der Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens ist umso gravierender, als das iranische Strafgesetzbuch für zahlreiche - teilweise nur vage umschriebene - Delikte die Todesstrafe vorsieht. Teilweise werden Todesurteile durch Steinigung vollstreckt. Für das Jahr 1996 hat amnesty international eine gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als doppelt so hohe Zahl von Hinrichtungen registriert, nämlich 110 vollstreckte Todesurteile. Da davon auszugehen ist, daß nicht alle Exekutionen bekanntgegeben werden, dürfte die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen höher liegen. Auch 1997 wurden weiterhin Todesurteile vollstreckt.

... Die Strafpraxis der Amputation von Gliedmaßen wurde in jüngerer Zeit wieder aufgenommen. Ebenso wie die noch weit häufiger stattfindenden Auspeitschungen, die als Strafe für eine große Zahl von Delikten vorgesehen sind, ist sie eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe.

Ferner erhält amnesty international nach wie vor Berichte über die Anwendung der Folter und über Mißhandlungen während der Untersuchungshaft. Opfer sind insbesondere Personen, denen politische Vergehen vorgeworfen werden. Zu den Foltermethoden, über die in den letzten Jahren immer wieder berichtet wurde, zählen: Schläge, manchmal auf die Fußsohlen; Verbrennungen; langes Stehen; das Aufhängen von Personen, manchmal an sich drehenden Ventilatoren; extreme Kälte; das Anketten in schmerzhaften Körperhaltungen und Schlafentzug über einen langen Zeitraum. Hashem Kameli beispielsweise, der herzkrank war, sowie Gholam Barzegar starben Berichten zufolge in der Haft an den Folgen der Folter. Die beiden gehörten zu denjenigen, die nach den Ölarbeiterstreiks im Februar 1997 verhaftet worden waren.

Sowohl aus dem Iran selbst wie aus dem Ausland hat amnesty international Berichte über Fälle von "Verschwindenlassen" erhalten. Zuweilen tauchen die "Verschwundenen" nach einiger Zeit wieder auf und es stellt sich heraus, daß sie während der Zeit ihres "Verschwindens" ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wurden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. So "verschwand" beispielsweise Pari Ta'ii, eine über 60jährige Hausfrau, im Januar 1990, als sie sich in der Nähe einer Demonstration in Teheran aufhielt. Vermutlich wurde sie verhaftet. Ihre Familie war jedoch bisher nicht in der Lage, Auskunft über ihren Verbleib zu erhalten. Die Regierung bestritt jede Beteiligung an dem "Verschwinden", hat jedoch auch keine Untersuchung des Falles eingeleitet.

In den vergangenen Jahren kamen Menschen sowohl im Iran selbst als auch im Ausland unter Umständen ums Leben, die nahelegen, daß sie möglicherweise durch Beauftragte der iranischen Regierung extralegal hingerichtet wurden. In diesem Zusammenhang ist nicht nur auf die im Mykonos-Prozeß erhobenen Vorwürfe hinzuweisen, sondern auch auf die 1989 gegen den britischen Schriftsteller Salman Rushdie ausgesprochene fatwa, ein religiöses Gutachten, in dem der Tod Rushdies gefordert wurde. Die iranische Regierung hat es bislang unterlassen, die Todesdrohungen gegen Rushdie zu verurteilen, was auf deren offizielle Duldung hinweist.

Im Februar 1996 kamen Zahra Rajabi und Abdolali Moradi in der Türkei ums Leben. Beide standen mit dem oppositionellen "Nationalen Widerstandsrat des Iran" in Verbindung. Im Januar 1997 wurde der iranische Staatsbürger Reza Massoumi wegen der Morde an den beiden genannten Männern zu einer Haftstrafe von 33 Jahren und vier Monaten verurteilt. In diesem Zusammenhang soll er gesagt haben: "Ich habe an dieser Aktion nicht freiwillig teilgenommen. Sie war vom iranischen Geheimdienst geplant."

Zu denen, die im Iran selbst unter Umständen ums Leben kamen, die staatlichen Mord nicht ausschließen, gehört beispielsweise Molavi Ahmad Sayyad. Er starb unter ungeklärten Umständen, nachdem er im Januar 1997 am Bandar Abbas Flughafen verhaftet worden war. Er war soeben von einer Reise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückgekehrt. Fünf Tage später wurde seine Leiche außerhalb der Stadt aufgefunden. Molavi Ahmad Sayyad war 1990 bereits einmal verhaftet und offenbar fünf Jahre lang aufgrund seiner religiösen Überzeugung und angeblicher enger Verbindungen zu Saudi Arabien ohne Anklage oder Verfahren in Haft gehalten worden. Molavi Ahmad Sayyad war ein sunnitischer Führer aus Balutschistan. Mohammad Bagher Yusefi, ein protestantischer Pfarrer, wurde im September 1996 tot aufgefunden. Die iranischen Behörden behaupteten, er habe Selbstmord begangen; bisher gibt es jedoch keinerlei Anzeichen dafür, daß eine vollständige und unparteiische Untersuchung über Ursache und Umstand seines Todes durchgeführt werden soll. Im Februar 1997 "verschwand" Ebrahim Zalzadeh. Später wurde seine Leiche gefunden. Berichten zufolge wies sie Stichwunden auf. Der Familie wurde die Bestattung der Leiche verwehrt. Ebrahim Zalzadeh war Herausgeber der Monatszeitschrift "Me'yar" gewesen, bevor sie ihr Erscheinen einstellen mußte, nachdem sie einen regierungskritischen Artikel veröffentlicht hatte. Er soll außerdem den Verlag "Ebtekar" geleitet haben.

Von den religiösen Minderheiten leiden vor allem die Baha'i unter systematischer Diskriminierung und Verfolgung. Sie müssen mit Enteignungen und Berufsverboten rechnen und sind von der Universitätsbildung ausgeschlossen. Mehrere Mitglieder der Religionsgemeinschaft befinden sich derzeit in Haft. Dhabihullah Mahrami und Musa Talibi beispielsweise wurden wegen "Abtrünnigkeit" vom islamischen Glauben zum Tode verurteilt. Beiden wird vorgeworfen, erneut zur Baha'i-Religion konvertiert zu sein, nachdem sie zwischenzeitlich zum Islam übergetreten waren. Obwohl "Abtrünnigkeit" vom islamischen Glauben nicht als kriminelles Delikt im iranischen Strafgesetzbuch aufgeführt ist, können Personen, die vom Islam "abfallen", vor Gericht gestellt, verurteilt und hingerichtet werden. Dies geht u. a. auf Aussagen und Verordnungen des verstorbenen Religionsführers, Ayatollah Khomeini, zurück. Das Rechtssystem im Iran betrachtet religiöse Verordnungen, insbesondere solche von namhaften islamischen Rechtsgelehrten, als gleichbedeutende Rechtsquelle zu Gesetzen, die vom Parlament verabschiedet wurden. amnesty international befürchtet, daß die Hinrichtung von Dhabihullah Mahrami und Musa Talibi bevorsteht, nachdem der Oberste Gerichtshof ihre Todesurteile bestätigt hat. amnesty international ist überzeugt, daß die beiden Männer gewaltlose politische Gefangene sind, die allein aufgrund ihres Glaubens inhaftiert und verurteilt wurden und fordert, daß die Todesurteile gegen sie aufgehoben und die beiden sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Der Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechtskommission für Fragen der religiösen Intoleranz, Abdelfattah Amor, der im Dezember 1995 Iran besucht hatte, verweist - neben der dramatischen Situation der Baha'i - insbesondere auch auf Repressionen gegen protestantische Christen. Nach der Ermordung mehrerer ihrer Geistlichen befänden sich die protestantischen Gemeinden in einem traumatischen Zustand.

Unter massiven Einschränkungen und Bedrohungen leiden gewaltlose Kritiker der Regierung, unabhängige Schriftsteller und Verleger sowie kritische Journalisten. Mehrere Unterzeichner eines im Jahre 1994 von 134 Schriftstellern verfassten Briefes - zugunsten des im November 1994 in der Haft verstorbenen Autors Ali Akhbar Saidi-Sirjani und gegen die Zensur in Iran - sind in jüngerer Zeit ermordet oder verhaftet worden. Ahmad Mirala'i und Ghaffar Hosseini wurden im Herbst 1996 tot aufgefunden. Bei dem jüngsten Fall eines unter verdächtigen Umständen ums Leben gekommenen Journalisten handelt es sich um Ebrahim Zalzadeh (s. o.). Die Verleger Mohammed Sadeq Javadi Hessari und Abbas Maroufi wurden im November 1995 bzw. Januar 1996 wegen ihrer journalistischen Arbeit zu Haft- und Prügelstrafen verurteilt. Der Schriftsteller und Verleger Faraj Sarkouhi "verschwand" im November 1996 für die Dauer von etwa sechs Wochen. Nachdem er am 20. Dezember 1996 wieder aufgetaucht war, erschien ein offenbar von ihm verfasster und aus dem Iran geschickter Brief, in dem es heißt, daß er während der Zeit seines "Verschwundenseins" in Haft gewesen und schwer gefoltert worden sei. Im Januar 1997 wurde Faraj Sarkouhi erneut festgenommen und befindet sich seitdem, offenbar ohne Anklage oder Verfahren, in Haft.

Übergriffe gegen die Meinungsfreiheit durch Zensurmaßnahmen und Einschüchterungskampagnen sind auch Gegenstand einer Dokumentation, die der Sonderberichterstatter der UN Menschenrechtskommission für Fragen der Meinungsfreiheit, Abid Hussain, nach einem Besuch im Iran am 11. März 1996 der Menschenrechtskommission vorgelegt hat.

Auch amnesty international hat in der Vergangenheit wiederholt über Menschenrechtsverletzungen an Frauen im Iran berichtet. So sollen beispielsweise im September 1996 eine Braut und ihre Schwester zu einer hohen Zahl von Peitschenhieben verurteilt worden sein, weil sie auf der Hochzeit der Braut mit Männern getanzt hatten. Gegen 127 Hochzeitsgäste wurden Peitschenhiebe oder Geldstrafen verhängt.

amnesty international hat in der Vergangenheit ebenfalls von Übergriffen durch Oppositionsgruppen berichtet. Unterschiedlichen Oppositionsgruppen wurden u. a. Folter, Mißhandlung und Hinrichtung von Gefangenen vorgeworfen. Zu den Oppositionsgruppen, an die amnesty international sich in der Vergangenheit mit verschiedenen Anliegen gewandt hat, gehören der Nationale Widerstandsrat des Iran (National Council of Resistance of Iran - NCRI), die Kurdische Demokratische Partei (Kurdistan Democratic Party of Iran - KDP) und Komala."