Verfolgung durch den Gottesstaat -
Menschen und ihre Rechte im Iran - Iranische Flüchtlinge in Deutschland
von Kazem Hashemi und Javad Adineh - PRO ASYL, Deutschland, 1998


Erster Teil

Menschen und ihre Rechte in der Islamischen Republik Iran

I. Die Entstehung der Islamischen Republik Iran (IRI)

1. Vorgeschichte

Als wichtigste Ursachen für die revolutionären Ereignisse Ende der siebziger Jahre, die zur Machtübernahme durch die schiitische Geistlichkeit im Iran führten, können die absolutistische Monarchie, die Mißwirtschaft und nicht zuletzt die wachsende ausländische Einflußnahme auf die iranische Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angesehen werden. So waren nahezu alle politischen und sozialen Bewegungen im Iran des ausgehenden 19. und während des gesamten 20. Jahrhunderts gegen die inländischen Despoten und deren ausländische Verbündete sowie gegen soziale Mißstände gerichtet.

Die westlichen Kolonial- bzw. Imperialmächte zeigten seit dem 15. Jahrhundert ein wachsendes Interesse am iranischen Staat und versuchten ihre Beziehungen zu den iranischen Dynastien auszubauen, um so in der iranischen Gesellschaft und in der Region Einfluß nehmen zu können.

Die Verschiedenartigkeit der iranischen Ethnien, die schiitische Mehrheit der Bevölkerung und die Neigung der iranischen Herrscherhäuser, stets eine eigene kulturpolitische Identität sowie wirtschaftliche und politische Eigenständigkeit zu bewahren und sich gegen die osmanischen Nachbarn abzugrenzen, erleichterte es den damaligen europäischen Königs- und Kaiserhöfen, ihr Vorhaben zu realisieren und ihre Kontakte zu den persischen Königshöfen zu intensivieren.

Ziel dieser Bemühungen war zum einen die Sicherung der reibungslosen Durchgängigkeit der Seidenstraße für die Handelsbeziehungen zwischen Europa, dem Osmanischen Reich und Asien und zum anderen das Bestreben, Iran als einen Gegenspieler zum Osmanischen Reich aufzubauen, um dieses so an seinen Ostgrenzen militärisch zu binden und die europäischen Länder zu entlasten.

Die westlichen Mächte unterstützten deshalb die Schiitisierung der iranischen Gesellschaft im 16. Jahrhundert durch die Safawiten-Dynastie, weil sie darin ein Gegengewicht zum sunnitisch beherrschten Osmanischen Reich sahen.

Diese Schiitisierung führte zur Herausbildung einer eigenständigen, an politischer Macht und gesellschaftlicher Einflußnahme orientierten Ideologie, die bis zum heutigen Tag tiefe Wurzeln in der iranischen Gesellschaft geschlagen hat und aufgrund derer sich Iran von seinen sunnitischen Nachbarn unterscheidet.

Während der Safawiten-Herrschaft entwickelte sich eine bis dahin in dieser Form noch nicht existierende schiitische Theologenschicht, die anfangs sehr eng mit der Person des Herrschers und seinem "Patronage-System" verbunden war. Parallel zur fortschreitenden Verschmelzung von iranischer Gesellschaft und schiitischem Bekenntnis zu einer Einheit entwickelte sich auch die Institutionalisierung der neu entstandenen schiitischen Theologenschicht weiter. Die bis dahin passive und eher abwartende Haltung der Schiiten zur Macht und Politik änderte sich rasch. Der schiitische Klerus entwickelte sich - entsprechend der sozio-ökonomischen Entwicklung des Landes - bald zu einem wichtigen Machtfaktor, der in allen Bereichen der iranischen Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielen sollte.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts standen infolge der immer enger werdenden Bindungen der Qadscharen-Könige an die Kolonialmächten die Probleme und Interessen des eigenen Volkes nicht mehr im Vordergrund der politischen Entscheidungen, sondern die Interessen der Kolonialländer, vor allem Rußlands und Englands.

Insbesondere während der fünfzigjährigen Herrschaft von Naser el Din Schah wurden die wachsende Warenproduktion im Land und die Einflußmöglichkeiten der iranischen Handelsbourgeoisie auf die Geschäfte mit dem Ausland stark eingeschränkt. Stattdessen konzentrierte der König alle Geschäfte und Verhandlungen mit den Kolonialländern in seiner eigenen Hand. Aus diesem Grund gelang es vor allem den Engländern und Russen, mit Hilfe des Schahs eine Reihe von Verträgen abzuschließen, die einem Ausverkauf des Landes gleichkamen.

Der Ausbau der Handelsbeziehungen zum Ausland und die Aufhebung der Zollbeschränkungen für Importgüter, welche die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Produkte stark beeinträchtigte sowie die daraus resultierenden verheerenden ökonomischen Folgen für weite Teile der Bevölkerung führten dazu, daß sich das Königshaus immer mehr von seinen traditionellen Verbündeten, dem Bazar und dem schiitischen Klerus, entfernte und sich in stärkere Abhängigkeit von England und Rußland begab.

Daraufhin formierte sich eine Widerstandsbewegung gegen den König und seine ausländischen Verbündeten, an der sich nicht nur breite Schichten der Bevölkerung, sondern auch die Mehrheit der schiitischen Geistlichkeit, der Bazar, die junge Handelsbourgeoisie und erstmals auch die (Links-)Intellektuellen beteiligten.

Die aus verschiedenen Anlässen geführten Kämpfe der iranischen Bevölkerung gegen die Qadscharen-Dynastie, die anfangs die Annullierung von Verträgen und die Aufhebung der kolonialen Abhängigkeit des Landes zum Ziel hatten, haben erheblich dazu beigetragen, das politische Bewußtsein der iranischen Völker zu schärfen. Während dieser Kämpfe bildete sich eine bis dahin nicht existierende Intellektuellen-Schicht heraus, die für die weitere Entwicklung der iranischen Gesellschaft, insbesondere bei der Politisierung der zukünftigen Volkserhebungen, eine entscheidende Rolle spielen sollte. Diese Gruppe von Intellektuellen gab im Istanbuler Exil die erste oppositionelle Zeitschrift ("Akhtar") heraus und leistete so einen wichtigen Beitrag zur Information der Bevölkerung.

Zu einer ersten ernsthaften Kraftprobe zwischen dem König und der schiitischen Geistlichkeit kam es während des sogenannten "Tabak-Aufstandes".

Die Vergabe der Tabak-Konzession, durch die ein Engländer zu einem niedrigen Preis das Monopol über den Anbau und Vertrieb von Tabak im In- und Ausland erhalten hatte, brachte das Volk gegen das Königshaus auf. Es kam zum sogenannten "Tabak-Aufstand", einer Volkserhebung, an der sich weite Teile der Bevölkerung beteiligten. Anfangs nur zögernd übernahm die schiitische Geistlichkeit die Führung dieser Volkserhebung und rief - unter starkem Druck der inländischen Handelsbourgeoisie - die Bevölkerung zum Boykott jeglichen Tabakverbrauches auf, wodurch die Rücknahme der Konzession erzwungen werden konnte. Diese Kraftprobe mit dem König gewann die Bevölkerung, vor allem aber die schiitische Geistlichkeit und die junge iranische Handelsbourgeoisie, die bei der weiteren politischen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes eine entscheidende Rolle gespielt haben.

In den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts kamen eine ganze Reihe von Faktoren zusammen, die in der Bevölkerung zu einer allgemeinen Unzufriedenheit führten:

Die despotische Herrschaftsform des Königs, die starke Ausbeutung der ohnehin wirtschaftlich geschwächten Bevölkerung, die unter den einseitigen Verträgen mit den Kolonialländern litt, die Benachteiligung der einheimischen Produktion durch Zoll- und Steuervergünstigungen für ausländische Produkte, welche die Konkurrenzfähigkeit der inländischenen Produkte stark beeinträchtigte, sowie der fortschreitende Bankrott vieler Kaufleute und Kleinhändler.

Diese Unzufriedenheit fand ab Dezember 1905 ihren politischen und gesellschaftlichen Ausdruck in einer Reihe von Demonstrationen und Sitzstreiks, die sich bald zu einem Volksaufstand mit klaren politischen und sozialen Forderungen entwickelten, mit denen sich das Volk gegen seine Rechtlosigkeit erhob. Zu diesen Forderungen gehörte die Absetzung des Premierministers, die Schaffung einer unabhängigen Justiz und die Einrichtung von "Gerechtigkeitshäusern" sowie die Gleichbehandlung aller Iraner durch die Regierung. Im weiteren Verlauf der Ereignisse haben die Aufständischen eine neue Forderung aufgestellt, die die Beendigung der despotischen Alleinherrschaft zum Ziel hatte: ein Grundgesetz für Iran, das allgemeine Grundrechte für alle Bürger und freie Wahlen für das Parlament garantiert und der Macht des Königs Schranken setzt.

Unter dem zunehmenden Druck der Aufständischen, an deren Spitze sich Landbesitzer, Handelsbourgeoisie und Geistlichkeit stellten, wurde der König gezwungen, die Forderungen zu akzeptieren und das von den Volksvertretern verabschiedete Grundgesetz zu ratifizieren.

Mit diesem Dokument, das als "konstitutionelles Grundgesetz" in die iranische Geschichte eingegangen ist, gelang es den iranischen Völkern, der über Jahrtausende andauernden Despotie mit ihren uneingeschränkten Vollmachten für den jeweiligen Herrscher ein Ende zu setzen. Neben der Gewährung einiger Freiheiten war vor allem die Stärkung der schiitischen Geistlichkeit ein bemerkenswerter Aspekt der Revolution. Das neugeschaffene Grundgesetz gewährte dem Klerus u. a. ein wesentliches Mitspracherecht bei der Gesetzgebung im Iran.

Das Schicksal der Revolution wurde jedoch durch die Spaltung der beteiligten Gruppen in Reformisten und freiheitliche Revolutionäre besiegelt. Die Führung der konstitutionellen Revolution fiel in die Hände der oberen Gesellschaftsschichten und deren Vertreter, die sogenannten Reformisten, welche nach der Regierungsbildung streng darauf bedacht waren, die revolutionären Kräfte zu beseitigen und die Revolution einzudämmen. Mit Hilfe von Briten und Russen gelang es ihnen schließlich, die Revolution niederzuschlagen und so hatten auch die revolutionären Errungenschaften im Iran keinen langen Bestand.

Nach dem ersten Weltkrieg und dem Zerfall des Osmanischen Reiches veränderten sich die Machtverhältnisse im Nahen und Mittleren Osten. Die Sieger des ersten Weltkrieges begannen, verschiedene Regionen neu aufzuteilen. Iran fiel den britischen Plänen im Nahen Osten zum Opfer, indem dem Land 1921 ein Militärputsch aufgezwungen wurde.

Dieser Militärputsch vom Februar 1921 unter Führung von Seyed Zia und Reza Khan ermöglichte es den Briten, ihre neokolonialistische Politik im Iran fortzusetzen.

Nach dem Putsch gelang es Reza Khan, die im Land noch bestehenden Freiheits- und Unabhängigkeitsbestrebungen bereits im Keim zu ersticken.

1925 erklärte Reza Khan, gestützt auf eine komfortable pro-englische Mehrheit im Parlament, das Ende der Qadscharen-Dynastie, und ließ sich wenige Wochen später vom Senat als neuer König bestätigen. Er begründete damit die Pahlawi-Dynastie.

Nach der Machtergreifung versuchte der innerhalb weniger Jahre vom normalen Rekruten zum König aufgestiegene Analphabet, mit Hilfe eines rasch aufgebauten Polizeiapparates und mit der Unterstützung Großbritanniens die gesamte Macht in seiner Hand zu konzentrieren und seine Herrschaft zu festigen. Er entwickelte sich zu einem Diktator, dessen Erscheinen überall Schrecken verbreitete.

Während seiner Herrschaft wurden nahezu alle in der konstitutionellen Verfassung verankerten Grundrechte mit Hilfe des ihm ergebenen Parlaments abgeschafft bzw. außer Kraft gesetzt.

Die Aushöhlung der Verfassung und die Ausweitung des Terrors ging so weit, daß selbst die Freizügigkeit der BürgerInnen eingeschränkt wurde. Wer eine Stadt verlassen bzw. besuchen wollte, benötigte dazu eine schriftliche Genehmigung der örtlichen Polizei.

Der Tod vieler bekannter Demokraten, die Ermordung freiheitlich gesinnter Journalisten und Schriftsteller und die Inhaftierung Hunderter Intellektueller und Aktivisten von Gewerkschaften und der Arbeiterbewegung gehen auf das Konto von Reza Schah.

Zeitungen und Zeitschriften, die im Verdacht standen, eine kritische Haltung gegenüber seiner Herrschaft zu haben, wurden verboten. Kommunisten und Sozialisten wurden mit Hilfe eines Sondergesetzes verfolgt und selbst liberale Konstitutionalisten und die anfangs mit ihm verbündete schiitische Geistlichkeit wurden erbarmungslos verfolgt und liquidiert.

Mit einem verbohrten Nationalismus, besessen von der Idee einer "arischen Kulturkraft Irans" und mit einem verbissenen Drang nach Fortschritt und Modernisierung wollte Reza Schah das Land zu seinen nationalen und kulturellen Ursprüngen zurückführen. Er sah die Ursachen der Rückständigkeit Irans in der arabisch und islamisch geprägten Kultur des Landes und suchte das Heil in der Beseitigung aller Fremdeinflüsse und "Unkulturen", die er mit brutaler Härte vorantreiben wollte. Er vermied es zwar, den Islam direkt anzugreifen, machte aber keinen Hehl daraus, daß er den Islam als etwas Nicht-Iranisches betrachtete und verachtete.

Die bis dahin geltende arabisch-islamische Zeitrechnung (nach dem Mondkalender, das Jahr mit 354 Tagen) wurde durch eine der europäischen vergleichbare Zeitrechnung (das Jahr mit 365 Tagen) ersetzt. Die persische Sprache sollte von arabischen Einflüssen "gereinigt" werden und selbst Personennamen durften nicht mehr nach arabisch-islamischen sondern nur noch nach iranischen Vorbildern gewählt werden. Das iranische Justizwesen wurde nach französischem Vorbild reformiert, den Frauen wurde das Tragen des Schleiers und den Männern das ihrer traditionellen Tracht untersagt. Selbst den Mullahs war es nicht mehr erlaubt, mit Turban und Umhang in der Öffentlichkeit zu erscheinen. Die Zahl der religiösen Feiertage wurde reduziert und viele juristische und notarielle Aufgaben, die bis dahin ein Monopol der schiitischen Geistlichkeit waren, wurden dem Staat übertragen.

Mit all diesen Maßnahmen demonstrierte Reza Schah zwar seinen eisernen Willen zur Modernisierung (worunter er eigentlich Verwestlichung verstand) und Entislamisierung des Landes. Er setzte aber zugleich den Zug in Bewegung, der ein halbes Jahrhundert später eben dieses "modernisierte" Land in mittelalterliche Verhältnisse zurückführen sollte.

Reza Schah mußte während seiner 20jährigen Herrschaft keine Opposition und keinen Aufstand fürchten. Gestürzt wurde er trotzdem: Wegen seiner zunehmenden Sympathie für Hitler und wegen seiner Annäherung an Nazi-Deutschland wurde er für die Alliierten, insbesondere für Großbritannien, zu einem Ärgernis. Er wurde deshalb zur Abdankung gezwungen und 1941 nach Südafrika verbannt. Sein unerfahrener Sohn Mohammad Reza Pahlawi trat seine Nachfolge an.

Nach dem Zweiten Weltkrieg lösten die USA Großbritannien als vorherrschende Supermacht am Persischen Golf ab. Sie übernahmen die Sicherstellung der Interessen der multinationalen Erdölkonzerne und versuchten die Politik in den Ländern der Region entsprechend zu beeinflussen.

Von wesentlicher Bedeutung für die innenpolitische Entwicklung Irans in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts war die aktive Einmischung der USA bei dem Sturz der Mossadegh-Regierung im Jahr 1953.

Dr. Mohammad Mossadegh, der wegen seines unermüdlichen Kampfes gegen jede Form von Diktatur und für die Unabhängigkeit des Landes in der Bevölkerung anerkannt und beliebt war, mobilisierte an der Spitze der "Nationalen Front" einen Großteil der Bevölkerung gegen die Ausplünderung iranischer Ölquellen durch britische Ölkonzerne. Er führte diesen Kampf bis zur Nationalisierung der iranischen Ölindustrie und wurde 1951 zum Premierminister ernannt.

Mossadegh war ein unerbittlicher Verfechter der Wiedereinführung der konstitutionellen Verfassung. Während seiner kurzen Regierungszeit wurde die Gesetzgebung auf der Grundlage der Verfassung wieder eingeführt, der Schah weitgehend aus dem Regierungsgeschäft herausgehalten und die ausländische Einflußnahme auf die iranische Politik und Wirtschaft stark eingeschränkt. Doch all diese Maßnahmen waren nicht von langer Dauer.

Um die Interessen der Erdölkonzerne zu sichern, putschte der US-amerikanische Geheimdienst CIA gegen die Regierung Mossadeghs - ein Vorgang, der bis zum heutigen Tag für die ablehnende Haltung vieler IranerInnen gegenüber den USA verantwortlich ist.

Mit dem Putsch installierte die US-Regierung eine Diktatur, die die Vorherrschaft der neuen Weltmacht garantieren sollte. Zwischen 1953 und 1963 konnte Mohammad Reza Schah mit Hilfe seiner westlichen Verbündeten seine Macht so stark ausbauen, daß er zum absoluten Alleinherrscher des Landes mit fast uneingeschränkten Machtbefugnissen wurde. Er setzte die Verfassung de facto außer Kraft und regierte nach allen Regeln der Willkür.

Erst 1963, nach der Proklamation der sogenannten "Weißen Revolution" kam es zu der seit der Niederschlagung der Nationalbewegung ersten Kraftprobe zwischen der Schah-Diktatur und weiten Teilen der Bevölkerung. Dabei sollte insbesondere die Auseinandersetzung mit der schiitischen Geistlichkeit schwerwiegende Folgen für den Diktator, vor allem aber für das Land haben.

Die als "Weiße Revolution" deklarierte Reform der Landwirtschaft, die das Land auf dem Weg zur "großen Zivilisation" modernisieren sollte, konnte keines der vom Schah und seinen Beratern gesetzten hochgespannten Ziele erreichen. Die Landreform scheiterte, weil sie mangelhaft geplant und an den eigentlichen Bedürfnissen des Landes vorbei durchgeführt wurde. Sie führte zur Zerstörung der traditionellen Landwirtschaft Irans und warf viele Iraner aus ihrer bisherigen Lebens-ordnung heraus, ohne ihnen eine neue anzubieten. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Industrialisierung des Landes verliefen nicht so, wie es vom Schah und seinen Beratern verordnet worden war. Aus dem einstigen traditionellen Agrarland und Selbstversorger Iran entwickelte sich ein Land, das zunehmend auf den Import ausländischer Lebensmittel angewiesen war.

Von wesentlicher Bedeutung für die Zukunft Irans war die gesellschaftspolitische und soziale Entwicklung des Landes in den 60er und 70er Jahren. Ausschlaggebend waren die Mehreinnahmen aus dem Erdölexport, von denen nur eine kleine Minderheit profitieren konnte. Diese Entwicklung führte dazu, daß sich der Abstand zwischen einer kleinen reichen Oberschicht und dem Rest der Bevölkerung zunehmend vergrößerte.

Die vom Schah angestrebte rigorose Modernisierungspolitik und der soziale Wandel der iranischen Gesellschaft, die sich in der kritiklosen Übernahme westlicher Werte ausdrückten, standen im krassen Widerspruch zu den traditionellen Wertesystemen der iranischen Völker. Die Präsenz Zehntausender ausländischer, vor allem amerikanischer, Industrie- und Militärberater im Land verdeutlichte die verstärkte Abhängigkeit des Schahregimes von der amerikanischen Supermacht und die zunehmende Verwestlichung Irans. Die Folge war eine fortschreitende politische und intellektuelle Isolierung des Schahregimes.

Zu den spezifischen Charakteristika der absolutistischen Herrschaft Mohammad Reza Schahs gehörte eine streng hierarchisch aufgebaute Machtstruktur, an deren Spitze der Schah selbst stand. Für ihn wie für seinen Vater war das Volk nur Mittel zum Zweck, sich ein großes Werk zu seinem Ruhm schaffen zu können.

Ein perfekt organisiertes Unterdrückungssystem, gestützt auf Polizei, Armee und den Geheimdienst SAVAK, sollte dem absoluten Herrscher und seinen Mitstreitern helfen, die Entwicklung des Landes in die von ihnen bestimmten Bahnen zu lenken. Dabei wurde auf jedes Zeichen von Kritik und Protest auf brutalste Weise reagiert, alle oppositionellen Parteien und Organisationen sowie jede Art von gewerkschaftlicher Tätigkeit wurden verboten und die Presse- und Meinungsfreiheit stark eingeschränkt. Mit Hilfe von Gefängnissen, Folter, Terror und Hinrichtungen wurde dafür gesorgt, daß es aus dem bestehenden System keinen Ausbruch geben konnte.

Die Repressalien des iranischen Geheimdienstes SAVAK gegenüber der Bevölkerung hatten innerhalb des Iran eine Art Friedhofsruhe geschaffen, durch die sich allen voran der Schah selbst und seine westlichen Förderer aber auch die oppositionellen Iraner im Ausland täuschen ließen. 1975 führte der Schah ein Einparteiensystem ein, obwohl es faktisch keine Opposition mehr im Land gab. Seiner Sache sehr sicher, ordnete er an, daß alle IranerInnen entweder in die Einheitspartei eintreten oder das Land verlassen müßten. Doch schon wenige Jahre später mußte er selbst das Land verlassen, da das Volk nicht mehr länger bereit war, sich seiner Schreckensherrschaft zu unterwerfen. Wie ein Dampfkessel, der lange Zeit einem zu hohen inneren Druck ausgesetzt war, explodierte es und löste damit eine lange Kettenreaktion aus.

2. Der Verlauf der revolutionären Geschehnisse

Das Fehlen einer organisierten Opposition im Iran führte dazu, daß die Volkserhebung praktisch "kopflos" war und sich hauptsächlich auf eine breite Basis innerhalb der Bevölkerung stützen konnte. Dies war ihre Stärke und machte sie zugleich unberechenbar. Denn nachdem die Bewegung richtig ins Rollen gekommen war, gab es keine politische Führung, die ihr eine klare Orientierung geben, bzw. die schrittweise errungenen Erfolge als klare politische Forderungen formulieren konnte. Das Feld war somit für die schiitische Geistlichkeit freigegeben, die - selbst ohne ein konkretes politisches Konzept - bald die Führung der Bewegung übernommen hatte und die Revolution in eine für sie günstige Richtung zu lenken vermochte.

1976/77 hatte der Schah unter dem verstärkten Druck der Carter-Administration eine kaum merkliche Lockerung seines früheren Zensur- und Polizeiregimes zugelassen. Diese Lockerung bestand lediglich darin, daß bürgerliche Intellektuelle Bittschriften direkt an den Schah richten konnten, ohne sofortigen Repressalien von Seiten des SAVAK und der Polizei ausgesetzt zu werden.

Im Herbst 1977 meldeten sich die Studenten mit wachsender Kritik an der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des Landes und an der permanenten Verletzungen der Bürgerrechte durch das Schahregime. Als Antwort auf diese Kritik wurde die polytechnische Universität Teherans von Sicherheitskräften gestürmt und geschlossen.

Am 7. Januar 1978 veröffentlichte die Teheraner Tageszeitung Etelaat einen Artikel, in dem Teile der schiitischen Geistlichkeit, insbesondere Ayatollah Khomeini in perverser Art beleidigt wurde. Der Artikel löste heftige Proteste und Demonstrationen in der religiösen Stadt Ghom aus, wobei die Gewalt zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften eskalierte. Nach offiziellen Angaben sind am 7. Januar 6 Demonstranten getötet und 13 verletzt worden.

Es folgten landesweit weitere Demonstrationen und Protestmärsche, an denen Hunderttausende Menschen teilnahmen.

Das Schahregime versuchte, der revolutionären Bewegung einerseits mit brutalster Härte, andererseits jedoch durch Regierungsumbildungen zu begegnen.

Trotz massiven Militäreinsatzes gelang es dem Regime jedoch nicht, die Massendemonstrationen unter Kontrolle zu bekommen.

Unter dem Druck der Straße entließ der Schah im Juni 1978 den berüchtigten SAVAK-Chef, seinen persönlichen Freund General Nassiri. Wenige Wochen später erklärte sich der Schah bereit, einigen Forderungen der Bevölkerung nachzugeben und versprach politische Freiheiten, Demokratie und freie Parlamentswahlen für Mitte 1979. Mit zitternder Stimme erklärte er, er habe die Botschaft der Revolution gehört und bat die Bevölkerung, ihm noch eine Chance zu geben. Das Volk wollte ihm jedoch keinen Glauben mehr schenken, nicht zuletzt deshalb, weil diesen Versprechungen noch härtere Militäreinsätze folgten.

Wenige Tage später bildete er das Kabinett wieder um und ernannte einen neuen Ministerpräsidenten. Das Volk wollte sich jedoch mit solchen Zugeständnissen nicht zufrieden geben, weshalb im September die Demonstrationen unter dem Einfluß der schiitischen Geistlichkeit deutlich politische Züge annahmen. Am 7. September 1978 riefen die Nationale Front, die Geistlichen und andere politische Kräfte zu einem Generalstreik und zu Demonstrationen auf. Der Aufruf wurde weitgehend befolgt. Mehr als zwei Millionen Menschen nahmen in Teheran an der Demonstration teil. Die Demonstranten forderten nun die Rückkehr Khomeinis aus dem irakischen Exil, die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Abdankung des Schahs und die Errichtung einer Republik, von der sie jedoch noch keine klaren Vorstellungen hatten.

Als Antwort auf diese Demonstration wurde in Teheran und 11 weiteren Städten das Kriegsrecht verhängt. Dessen ungeachtet fand am nächsten Tag eine Massendemonstration auf dem Teheraner Jaleh-Platz statt, bei der nach dem Eingreifen des Militärs mindestens 3.000 Menschen den Tod fanden.

Nachdem der Streik Ende September 1978 fast alle Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung erfasst hatte, bekam die Bewegung auch eine ökonomische Dimension.

Bis Ende Oktober schlossen sich das Uni-Personal, mehr als 30.000 Stahlarbeiter, die Arbeiter aus dem agrotechnischen Bereich, die Beschäftigten der Kupferindustrie, die Mitarbeiter der beiden größten Tageszeitungen des Landes, Etelaat und Keyhan sowie Arbeiter der Ölfelder, der Post und des Zollwesens dem Streik an. Am folgenschwersten für die Wirtschaft des Landes waren allerdings die Streiks in der gesamten Erdölindustrie.

Parallel zu den Streiks demonstrierten landesweit die Massen auf den Straßen gegen den Schah und seine korrupte Regierung. Am 6. Oktober wurde Ayatollah Khomeini nach Intervention des Schahs aus dem Irak ausgewiesen und reiste auf Umwegen über Kuweit nach Frankreich.

Die Demonstrationen, die nun zunehmend von den Anhängern Khomeinis geführt wurden, wurden immer radikaler und politischer. Noch immer war keine Rede von der zukünftigen Staatsform und schon gar nicht von einer Islamischen Republik. Die Rückkehr von Khomeini, die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Abdankung des Schahs waren die Hauptforderungen der Demonstranten. Die religiösen Führer drohten, zum bewaffneten Kampf aufzurufen, falls der Schah nicht aufgeben und das Land verlassen sollte.

Entschlossen, die Volkserhebung mit aller Härte unter Kontrolle zu bekommen, beauftragte der Schah am 6. November 1978 General Azhari damit, eine Militärregierung zu bilden. Die Entscheidung wurde von den USA begrüßt. Doch die Massendemonstrationen, die nun die Abschaffung der Pahlawi-Dynastie forderten, gingen weiter und es stellte sich bald heraus, daß die Militärregierung gegenüber der Volkserhebung absolut machtlos war.

Am 1. Januar 1979 beauftragte der Schah Shahpour Bakhtiar, einen früheren Mitstreiter Dr. Mossadeghs, mit der Regierungsbildung. Dieser kündigte eine Politik im Geiste Mossadeghs an, stieß jedoch bei der Bevölkerung und bei den eigenen Parteifreunden auf Ablehnung. Die Massendemonstrationen gingen weiter.

"Am 16. Januar 1979 lagen sich Millionen von Menschen im Iran in den Armen und tanzten auf den Straßen. Sie waren überglücklich und stolz darauf, den am meisten verachteten und verhaßten Bewohner aus dem Lande vertrieben zu haben. Eine Volksbewegung, die nicht nur die Welt, sondern auch Weltbilder erschütterte, hatte ihren ersten großen Erfolg errungen." Mit diesen Worten beschrieb der deutsche Journalist Ulrich Tilgner die Ereignisse des Tages, an dem Schah Mohammad Reza Pahlawi nach langanhaltenden, blutigen Unruhen das Land verließ, um sich, wie offiziell verlautete, in Urlaub zu begeben. Er starb am 27. Juli 1980 im ägyptischen Exil, ohne den geringsten Versuch unternommen zu haben, in den Iran zurückzukehren.

Am 1. Februar 1979 kehrte Ayatollah Ruhollah Khomeini, der schon bei den Unruhen von 1963/64 in Folge der sogenannten "Weißen Revolution von Schah und Nation" eine Schlüsselrolle gespielt hatte und damals verhaftet und des Landes verwiesen worden war, nach fünfzehnjährigem Exil in den Iran zurück. Millionen Menschen bereiteten ihm einen begeisterten Empfang.

Khomeini mußte vorerst das Feld noch mit dem einflußreichen und weitaus intellektuelleren links-islamischen Ayatollah Seyyed Mahmoud Taleghani teilen. Erst nach dessen Ableben kurz nach dem Umbruch stieg er zum unbestrittenen Alleinherrscher der neugegründeten Republik auf und beauftragte kraft seiner Autorität und in Abwesenheit einer gleichgewichtigen politischen Alternative am 6. Febrauar 1979 Mehdi Bazargan damit, eine provisorische Regierung zu bilden, die von großen Teilen der ohnehin lahmgelegten Verwaltung unterstützt wurde. Am 11. Februar 1979 erklärte die Regierung Bakhtiars, des letzten Premierministers unter dem Schah, ihren Rücktritt, nachdem die Armeeführung ihre Neutralität erklärt hatte. Die provisorische Regierung Bazargans übernahm offiziell die Amtsgeschäfte. Führende Minister, Verantwortliche und Armeeführer der Schah-Ära wurden verhaftet, von den in aller Eile berufenen Revolutionsgerichten in Blitzverfahren zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Hinrichtungen fanden zum größten Teil öffentlich statt.

Die Welt war fassungslos: Binnen weniger Monate war damit eine Herrschaft gestürzt worden, die noch bis kurz vorher als eine der stabilsten im nahen und mittleren Osten gegolten hatte, als "Insel der Stabilität" gepriesen wurde und das Vertrauen der Weltmächte auf ihrer Seite zu haben schien. In einem CIA-Bericht vom August 1978 heißt es: "Der Iran befindet sich nicht in einer revolutionären oder auch vorrevolutionären Situation".

3. Die Machtübernahme durch den schiitischen Klerus

Auf dem Weg zur Verwirklichung ihrer Idee vom Gottesstaat griffen Khomeini und seine Gefolgschaft innerhalb der schiitischen Geistlichkeit schon bald nach der totalen Macht.

Der erste Schritt auf diesem Weg war die Übernahme der bis dahin weitgehend selbstverwalteten Fernseh- und Radioanstalten durch Khomeini-Anhänger. Binnen weniger Stunden wurden die Sender einer totalen Zensur unterworfen. Redakteure und Mitarbeiter, die nicht bereit waren, sich dieser neuen Zensur zu beugen, wurden als Konterrevolutionäre aus dem Weg geräumt. Die Arbeit von Frauen in den Fernseh- und Rundfunkanstalten wurde weitgehend eingeschränkt. Frauen, die sich weigerten, sich der islamischen Kleidungsordnung zu unterwerfen, wurden vorbehaltlos entlassen.

Ein weiterer Schritt war die Berufung von Revolutionsgerichten, denen die Revolutionskomitees folgten. Diese hatten anfangs die Aufgabe, die Reste des alten Systems zu beseitigen. Führende Minister und Verantwortliche wurden ganz ohne bzw. in Schnellverfahren zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Khomeini ordnete wenige Wochen nach der Machtübernahme die Einhaltung der islamischen Kleidungsordnung für alle Frauen im ganzen Land an, was landesweite Proteste der Frauen hervorrief.

Zeitgleich griff er andere politische Parteien und Gruppierungen, selbst andere islamische Parteien an, die er als "verwestlichte Intellektuelle", als korrupt und schädlich für die islamische Gesellschaft bezeichnete. Auch die nationalen und religiösen Minderheiten wurden nicht geschont. Schon vor der Volksabstimmung über das zukünftige politische System im Iran schickte Khomeini seine neuformierte Armee und die Revolutionswächter nach Kurdistan, um die Autonomiebestrebungen des kurdischen Volkes im Keim zu ersticken, ein Vorhaben, das dem Regime bis heute nicht gelungen ist.

Die neuen Herrscher ließen am 30./31. März 1979 die Bevölkerung in einer Volksabstimmung über die einfache Frage entscheiden, ob die Monarchie durch eine islamische Republik abgelöst werden soll. Zuvor hatte Khomeini mit der Parole "weder Republik noch Volksrepublik noch islamisch-demokratische Republik, nur islamische Republik" alle anderen, von liberal-demokratischen, links-islamistischen und linken Kräften vertretenen, möglichen Regierungsformen ausgeschlossen. Die Fragestellung und der gesamte Ablauf der Volksbefragung, insbesondere der Umgang Khomeinis mit anderen politischen Kräften außerhalb seiner Machtclique, waren die ersten deutlichen Anzeichen dafür, daß er es mit Demokratie und Freiheit nicht sehr ernst meinte. Mit 98,2 % der Stimmen bejahten die Wähler die ihnen gestellte Frage.

Die Monarchie, die bereits durch die Volkserhebung de facto abgeschafft worden war, war damit engültig beendet und es begann eine neue Ära in der iranischen Geschichte.

Die Staatsform "Islamische Republik" war nun zwar durchgesetzt worden, doch noch immer wußte niemand konkret, wie sie aussehen würde. Die Erarbeitung einer neuen Verfassung sollte diese Unklarheit beseitigen, weshalb eine verfassungsgebende Versammlung berufen wurde, in der ca. 60 von 73 Mitgliedern den radikal-religiösen Kräften angehörten. Am 15. November 1979 wurde die neue Verfassung von der Versammlung verabschiedet und am 2. Dezember 1979 nach einer Volksbefragung angenommen.

Das Ergebnis dieser Volksbefragung entsprach allerdings nicht unbedingt dem Volkswillen. Denn nur 50 - 65 % aller Wahlberechtigten nahmen an der Befragung teil. Eine breite Opposition von etwa 35 - 50 % der Wahlberechtigten boykottierte geschlossen die Wahl und protestierte so gegen den totalen Machtanspruch Khomeinis und sein in der Verfassung festgelegtes politisches System. Diese Proteste blieben ungehört.

Gestützt auf die neue Verfassung begannen Khomeini und die geistliche Führung im Iran ihr System der "absoluten Herrschaft der Rechtsgelehrten" zu festigen und auszubauen. So entstand ein Willkürregime, das entschlossen war, jede Opposition, jede politische und gesellschaftliche Bewegung und jede Weltanschauung und Wertvorstellung, die seinen Vorgaben nicht entsprachen bzw. den absoluten Machtanspruch der schiitischen Geistlichkeit auch nur im geringsten in Frage stellte, mit allen Mitten, auch mit nackter Gewalt, zu bekämpfen.

Es folgten zwei Jahre blutiger und gnadenloser Verfolgung politischer Gegner sowie nationaler und religiöser Minderheiten. In Schnellverfahren wurden Hunderte von Menschen ohne jeglichen Rechtsbeistand zum Tode verurteilt und zum Teil öffentlich hingerichtet. Selbst kleine Kinder, ehemalige Mitarbeiter und engste Vertraute Khomeinis, Mitglieder der provisorischen Regierung und andere, die Khomeini aktiv zur Macht verholfen hatten, blieben von seinem Zorn nicht verschont. Der von ihm favorisierte erste Präsident der Republik, Banisadr, wurde abgesetzt und mußte sein Leben auf illegalem Weg ins französische Exil retten.

Als Beispiel für das Ausmaß an Willkür des Regimes sei die Antwort zitiert, die Ayatollah Khalkhali, der von Ayatollah Khomeini persönlich zum Revolutionsrichter ernannt worden war und der als "Blutrichter" in die iranische Geschichte eingegangen ist, auf die Frage gab, ob all die Hingerichteten auch tatsächlich schuldig waren: "Wenn sie schuldig waren, dann haben sie auch ihre gerechte Strafe bekommen. Wenn sie aber unschuldig waren, werden sie direkt ins Paradies kommen." Mit einem solchen Verständnis von Gerechtigkeit sprachen sich mehrere hochrangige Revolutionsrichter und Regierungsangehörige öffentlich dafür aus, "Konterrevolutionäre", die bei Demonstrationen und ähnlichen Aktionen gegen das Regime verhaftet werden, nicht mehr den Revolutionsgerichten zu überstellen, sondern vor Ort von Pasdaran und freiwilligen Milizen erschießen zu lassen, eine Aufforderung, die von einigen mit sadistischer Freude befolgt wurde und das Land in eine bürgerkriegsähnliche Situation brachte.

Knapp zwei Jahre nach der Machtübernahme durch Ayatollah Khomeini war es diesem gelungen, durch massive Unterdrückung der demokratischen Freiheiten fast die gesamten politischen und gewerkschaftlichen Kräfte - von liberaler Nationalfront bis zu liberal- und links-islamischen, marxistischen, links-liberalen und national-liberalen Gruppierungen - zu liquidieren bzw. ins ausländische Exil zu vertreiben.

Nach der Machtübernahme hat er nie einen Hehl daraus gemacht, daß er nichts von Demokratie, Freiheit und Menschenrechten hören wollte und daß er die totale, uneingeschränkte Macht für sich beanspruchte. Die "Friedhofsruhe", die er in der Schahzeit so sehr beklagt hatte und gegen die sich das Volk erhoben hatte, wurde von ihm unter anderen Vorzeichen wiederhergestellt.

II. Das politische System der IRI

1. Der islamische Charakter des Regierungssystems

Die Verfassung der Islamischen Republik Iran wurde wenige Monate nach dem Umsturz verabschiedet und ist daher stark von den revolutionären Ereignissen geprägt. Sie ist ein Dokument, das in seiner Gesamtheit die Widersprüche jener historischen Umstände (gegensätzliche soziopolitische Bewegungen, divergierende geistig-ideologische Strömungen, komplexe sozioökonomische Zwänge, etc.) widerspiegelt, aus denen heraus diese Verfassung geboren wurde.

Neben einer umfangreichen Präambel legen 177 Grundsatzartikel das Wesen der islamischen Staatlichkeit, den Führungsauftrag des obersten islamischen Rechtsgelehrten, die Grundrechte der Bürger, das islamische Wirtschaftssystem, die Rolle der Frau, sowie die Aufgaben der Verwaltung, der Armee und der Massenmedien fest.

Formal enthält die Verfassung die Prinzipien und Institutionen moderner Verfassungsstaaten, etwa das Demokratieprinzip, Grundrechte und Gewaltenteilung, welche allerdings durch den Generalvorbehalt der "Übereinstimmung mit den islamischen Prinzipien" massiv eingeschränkt werden.

Der wesentliche Unterschied zu demokratischen Verfassungen besteht zum einen in der starken Bindung (und dadurch Einschränkung) der in ihr verankerten Rechte an den Koran und an islamische Prinzipien (theokratischer Charakter) und zum anderen in der Unterordnung der Volkssouveränität unter die drei Institutionen der Rechtsgelehrten.

Bereits im ersten Satz der Präambel wird der islamische Charakter der Verfassung festgelegt: "Die Verfassung der Islamischen Republik Iran ist Ausdruck der kulturellen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Institutionen der iranischen Gesellschaft auf der Grundlage islamischer Prinzipien und Grundsätze." Artikel 1 der Verfassung definiert den neugegründeten iranischen Staat als eine islamische Republik, die an die Wahrheit und Gerechtigkeit des Koran gebunden ist. Artikel 2 enthält u. a. das Bekenntnis zur Einzigkeit Gottes, zur göttlichen Offenbarung, zur Wiederauferstehung der Toten, zur Gerechtigkeit Gottes, zum Imamat und zur Würde und Freiheit des Menschen, die allerdings mit der Verantwortung vor Gott verbunden ist.

In Artikel 3 ist als Staatsziel u. a. die "Schaffung einer Umwelt, die der Entwicklung moralischer Qualitäten auf der Grundlage des Glaubens und der Frömmigkeit und dem Kampf gegen jegliche Erscheinung von Verderbtheit und Verfall" verankert. Artikel 12 bestimmt den Islam der Zwölfer-Schia zur Staatsreligion und der neueingeführte Artikel 177 schließt jede legale Änderung des islamischen Charakters des Staates aus.

2. Politisch-religiöse Führung und Volkssouveränität

2.1 Der religiöse Führer

Auch nach dem Tode Khomeinis bleibt der religiöse Führer oberste Autorität des Landes und verfügt über umfangreiche exekutive Kompetenzen.

Der fünfte Abschnitt der Verfassung befaßt sich mit der Volkssouveränität und den aus ihr hervorgehenden Gewalten. Artikel 56 besagt: "Die absolute Herrschaft über die Welt und den Menschen ist Gottes. Er ist es auch, der den Menschen zum Herrscher über sein gesellschaftliches Schicksal gemacht hat. Niemand kann dem Menschen dieses göttliche Recht entziehen oder es in den Dienst des Vorteils eines einzelnen oder einer besonderen Gruppe stellen. Die Nation wird dieses von Gott gegebene Recht so ausüben, wie in den nachfolgenden Artikeln ausgeführt wird."

Doch was auf den ersten Blick als Souveränität des Volkes erscheint, erweist sich bei genauerer Betrachtung als eine deutliche Einengung eben dieser Souveränität.

Denn das Selbstbestimmungsrecht des Menschen wird durch zwei Einschränkungen relativiert, nämlich durch die Herrschaftsbefugnisse des Rechtsgelehrten und durch die islamischen Prinzipien, deren Grenzen eben von dem herrschenden Rechtsgelehrten bzw. von seinen "Beauftragten" bestimmt werden.

In den Artikeln 5 und 107 der Verfassung werden "die Herrschaftsbefugnisse des gerechten Rechtsgelehrten, der als religiöser Führer das höchste Amt in der Islamischen Republik inne hat, unwiderruflich festgeschrieben".

Der religiöse Führer bestimmt als höchste religiöse und politische Instanz und als Stellvertreter des verborgenen zwölften Imam die Richtlinien der Politik, indem ihm alle politischen Entscheidungsinstanzen, unter anderem auch das islamische Parlament, untergeordnet sind. Nach Artikel 57 stehen "die souveränen Gewalten in der Islamischen Republik Iran", nämlich die Legislative, die Judikative und die Exekutive, unter Kontrolle des religiösen Führers und sind an seine Weisungen und Dekrete gebunden. Und so steht der religiöse Führer über den Gewalten, die die Souveränität des Volkes verwirklichen sollten. Kraft seiner verfassungsmäßigen Befugnisse kann er Entscheidungen und Beschlüsse des "vom Volk gewählten Parlaments" (Artikel 62) für nichtig erklären und außer Kraft setzen.

Der Aufgabenbereich und die Kompetenzen des religiösen Führers sind sehr umfangreich und umfassen fast alle Bereiche der Politik und Gesellschaft, so daß er in der Verfassung den Rang eines absoluten Herrschers erlangt:

Neben diesen in der Verfassung verankerten Kompetenzen und Aufgaben übt der religiöse Führer kraft seiner religiösen Autorität und politischen Macht über sein persönliches Büro bzw. durch seine persönlichen Beauftragten und Vertrauten in allen gesellschaftlichen Bereichen Einfluß aus und kontrolliert so eine Reihe von wichtigen staatlichen, halbstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Institutionen, darunter

die nach der Revolution entstanden sind und eine nicht unwesentliche Rolle im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Landes spielen.

Im Rahmen seines verfassungsmäßigen Führungsauftrags ist der religiöse Führer für die bei der Selbstordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und für die bei der islamischen Gesetzgebung durchaus entscheidende Aufgabe zuständig, die letzte Entscheidung darüber zu treffen, welche gesellschaftlichen Verhaltensweisen als islamisch und erlaubt bzw als unislamisch und verboten zu betrachten sind. Somit ist das Amt des religiösen Führers in der Verfassung eine politisch-moralische Instanz, die für die wirksame Überwachung, Einhaltung und Sanktionierung moralischer Regeln sorgt und damit über der Souveränität des Volkes und des Staates steht.

2.2 Das Parlament und der Wächterrat der Verfassung

Nach Artikel 62 der Verfassung bildet das Parlament, das in der Verfassung den Namen "Islamischer Versammlungsrat" (madgles-e schora-ye eslami) trägt, die gesetzgebende Gewalt und soll "in direkter und geheimer Wahl" für jeweils vier Jahre durch Mehrheitswahl gewählt werden. Nach Artikel 64 beträgt die Zahl der Abgeordneten 270. Nach jeweils zehn Jahren erhöht sich die Zahl je nach Bevölkerungsentwicklung.

Für anerkannte religiöse Minderheiten (Zoroastrier, Juden und Christen) ist eine Sonderregelung vorgesehen, so daß sie unabhängig von ihrem zahlenmäßigen Anteil an der Bevölkerung jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Vertretern ihres Glaubens ins Parlament schicken dürfen.

Der Präsident der Republik sowie die Minister können an öffentlichen Sitzungen des Parlaments teilnehmen.

Nach Artikel 71 darf das Parlament "zu allen Gegenständen in den von der Verfassung gezogenen Grenzen Gesetze erlassen". Auch "die Kommentierung und Auslegung der einfachen Gesetze" gehört zur "Zuständigkeit des Parlaments" (Artikel 73), was allerdings die Auslegung durch Richter bei der Rechtssprechung nicht behindert.

Gemäß Artikel 74 und 75 liegt die Gesetzesinitiative beim Ministerrat. Aber auch Abgeordnete können Gesetzesentwürfe und Vorschläge einbringen, wenn diese von mindestens 15 Abgeordneten unterstützt werden.

Neben der Gesetzestätigkeit kann das Parlament nach Artikel 76 "in allen Angelegenheiten des Landes Nachforschungen und Untersuchungen anstellen". Es kann jederzeit Fragen an die Regierung richten und gegebenenfalls das Mißtrauen aussprechen und so die Regierung oder einzelne Minister entlassen (Artikel 89). Zudem ist dem Parlament die Möglichkeit gegeben, beim religiösen Führer die Absetzung des Präsidenten wegen politischer Unfähigkeit zu beantragen, wovon es bereits im Fall des ersten Präsidenten der Republik Gebrauch gemacht hat.

Der Macht und den Kompetenzen des Parlaments bei der Verabschiedung von Gesetzen sind allerdings in der Verfassung deutliche Schranken gesetzt.

Nach Artikel 67 der Verfassung haben die Abgeordneten einen Eid zu leisten, bei dem sie sich verpflichten, "Wächter der heiligen Werte des Islams, und Hüter der Errungenschaften der islamischen Revolution ... und der Grundlagen der Islamischen Republik zu sein". Diesen Eid müssen auch die nichtmuslimischen Abgeordneten leisten, zwar nicht auf den Koran, sondern auf "ihre heilige Schrift". Sie schwören allerdings damit ihre Loyalität gegenüber dem islamischen Staat und den islamischen Prinzipien.

Zudem bedürfen alle Entscheidungen und Gesetzesvorhaben des Parlaments der Überprüfung durch den Wächterrat der Verfassung, der im Artikel 91 der Verfassung zur "Verteidigung der Gebote des Islams und der Verfassung, damit die vom Parlament angenommenen Gesetze bzw. ihm vorgelegte Gesetzesentwürfe diesen nicht widersprechen" vorgesehen ist.

Dem Wächterrat der Verfassung gehören zwölf Personen an, von denen sechs Personen islamische Rechtsgelehrte sein müssen, die vom religiösen Führer bestimmt werden, und sechs weitere islamische Rechtsgelehrte oder Juristen, die auf Vorschlag des obersten Justizrates vom Parlament für jeweils 6 Jahre bestimmt werden. Fragen der Vereinbarkeit von Gesetzen mit islamischem Recht dürfen mit einfacher Mehrheit der sechs vom religiösen Führer eingesetzten Rechtsgelehrten entschieden werden, während ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung nur mit einer Dreiviertelmehrheit aller Ratsmitglieder entschieden werden kann. Seine Entscheidungen muß der Rat nicht begründen.

Dem Parlament ist somit ein islamischer Kontrollapparat gegenübergestellt, der sowohl die verfassungsmäßigen Rechte aller Staatsgewalten als auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv einschränkt.

Das Gremium des Wächterrates, das quasi als parlamentarisches Oberhaus und islamisches Verfassungsgericht zugleich bezeichnet werden kann, ist mit weitreichenden Vollmachten und einem absoluten Vetorecht in allen Fragen der Tagespolitik ausgestattet. Neben der Überprüfung und der Kontrolle der gesetzgebenden Gewalt steht ihm auch die Auslegung des Grundgesetzes und die Beaufsichtigung der Wahlen für das Amt des Präsidenten und des Parlaments zu, was in der Tat eine starke Einflußnahme des religiösen Führers und des Staates auf das Zulassungsverfahren der einzelnen Kandidaten und eine Einschränkung des in derselben Verfassung verankerten Grundsatzes der "freien Wahlen" bedeutet. Wie allmächtig der Wächterrat ist und inwieweit er von seinen Kompetenzen Gebrauch macht, zeigte sich bei den am 23. Mai 1997 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen. Von 238 Kandidaten wurden lediglich 4 zugelassen. Der Rest sei nicht qualifiziert gewesen, hieß es in einer Erklärung des Rates, ohne dies näher zu erläutern.

Um die seit 1980 anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Parlament und Wächterrat, insbesondere das gegenseitige Blockadeverhalten zwischen Parlament und Wächterrat, das zu einer Lähmung der Arbeit des Parlaments und der Regierung führte, zu beenden, erklärte Khomeini einige Monate vor seinem Ableben die Islamische Republik zur "absoluten Statthalterschaft der Rechtsgelehrten" und sich zum "absoluten Statthalter", der gegebenenfalls "sogar Moscheen schließen" oder "Vereinbarungen zwischen Staat und Bevölkerung einseitig kündigen kann, wenn sie gegen die Interessen des Landes und des Islams sind."

Khomeini untermauerte seine Macht als "absoluter Statthalter" durch ein neugegründetes und in der Verfassung nicht vorgesehenes 18-köpfiges Gremium, die sogenannte "Versammlung zur Feststellung des Interesses des islamischen Systems", dessen Mitglieder ausschließlich vom islamischen Führer bestimmt werden.

Das Gremium, das sich mehrheitlich aus islamischen Rechtsgelehrten zusammensetzt, sollte bei strittigen Fragen zwischen Parlament und Wächterrat die endgültige Entscheidung treffen.

Nach dem Ende des Krieges zwischen Irak und Iran mußte Khomeini, nach massiver Kritik von Parlament und Wächterrat, die Kompetenzen des neuen, außerhalb der Verfassung stehenden Gremiums korrigieren und schränkte dessen Gesetzgebungskompetenzen ein, so daß das Gremium heute lediglich die Funktion eines Vermittlungs- und Schlichtungsausschusses zwischen Parlament und Wächterrat inne hat.

3. Die Exekutive

Die Exekutive in der Islamischen Republik ist zweipolig, d. h. präsidentiell und parlamentarisch ausgerichtet. Nach der Verfassung steht der Präsident an der Spitze der Republik, wobei er nach dem religiösen Führer das höchste öffentliche Amt des Landes verkörpert. Er wird für eine vierjährige Amtszeit mit absoluter Mehrheit im ersten bzw. relativer Mehrheit im zweiten Wahlgang direkt vom Volk gewählt und kann noch einmal wiedergewählt werden. "Iranische Abstammung, iranischer Staatsbürger, Führungsfähigkeit, Klugheit, guter Leumund, Vertrauenswürdigkeit und Frömmigkeit, der Glaube an die Grundsätze der Islamischen Republik und an die offizielle Religion des Landes" sind Voraussetzungen für eine Kandidatur (Artikel 115). Andersgläubige und Frauen sind vom Amt des Präsidenten ausgeschlossen. Der Wächterrat der Verfassung hat darüber zu entscheiden, ob und inwieweit die Kandidaten diese Voraussetzungen erfüllen.

Bis zu den Verfassungsänderungen vom Juli 1989 waren die Kompetenzen des Präsidenten und des Ministerrates in der Verfassung deutlich getrennt.

Nach den Verfassungsänderungen wurde die Position des Staatspräsidenten in der Exekutive, die bis dahin hauptsächlich eine repräsentative, jedoch keine funktionale Position war, eindeutig gestärkt, indem das Amt des Premierministers abgeschafft und der Staatspräsident - merkwürdigerweise nach dem Modell der US-amerikanischen Verfassung - zum Regierungschef avanciert wurde, unter dessen Leitung der Ministerrat, wie bisher dem Parlament gegenüber verantwortlich, die Politik des Landes bestimmt. Somit ist der Staatspräsident eindeutig der Exekutive zugeordnet, indem er an die Stelle des Ministerpräsidenten getreten ist.

Die frühere Aufgabe der Koordination zwischen den drei Gewalten, die bis dahin aufgrund interfraktioneller Auseinandersetzungen und Machtkämpfe ohnehin nicht funktionierte, braucht er nun auch offiziell nicht mehr wahrzunehmen.

Er wählt die Minister aus und hat dann sein Kabinett dem Parlament zur Einholung eines Vertrauensvotums vorzustellen. Das Parlament kann ihm zwar das Vertrauen entziehen und ihn für politisch unfähig erklären, dies kann jedoch nur mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen.

Abgesetzt werden darf er nur vom religiösen Führer auf Vorschlag des Parlaments. Eine wesentliche Stärkung der Position des Staatspräsidenten wurde allerdings dadurch erreicht, daß er neben seinen Ministern, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen, engste Mitarbeiter mit hoher Verantwortlichkeit, etwa die Wahrnehmung der Regierungsgeschäfte im Krankheits- oder Todesfall, wählen kann, ohne daß diese von der Zustimmung des Parlaments abhängig sind. Zudem hat er seit den Verfassungsänderungen den Vorsitz in dem machtpolitisch wichtigen Nationalen Sicherheitsrat inne und bekommt somit gerade in dem Bereich der Sicherheitspolitik, vor allem aber in Fragen der inneren Sicherheit eine große Machtfülle, die nur durch ein Veto des religiösen Führers eingeschränkt werden kann.

Während in der Zeit von 1979 bis 1989 vier verschiedene Staatspräsidenten die Islamische Republik repräsentiert haben, stand Präsident Rafsandjani von 1989 bis 1997, insgesamt acht Jahre, an der Spitze der Exekutive. Er war an einer dritten Amtszeit interessiert, scheiterte jedoch mit seinem Vorhaben am Veto des religiösen Führers.

Der einst als Pragmatiker bejubelte Rafsandjani, der angeblich die Islamische Republik zum Westen hin öffnen sollte, verwickelte sich in seiner achtjährigen Amtszeit so in Widersprüche, daß er am Ende kaum noch glaubwürdig regieren konnte. Während seiner Regierungszeit nahmen die Menschenrechtsverletzungen im Iran und der Staatsterrorismus im In- und Ausland erschreckende Ausmaße an.