Torsten Jäger - Jasna Rezo

Zur sozialen Struktur der bosnischen Kriegsflüchtlinge
in der Bundesrepublik Deutschland

8. Zur sozialen Struktur bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in ausgewählten Städten

8.1. Zur sozialen Struktur bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in Berlin

8.1.1. Zahl und Volkszugehörigkeit

Zum 31. Januar 2000 haben sich noch 10.599 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in Berlin aufgehalten. Die Bundeshauptstadt beherbergt damit noch immer ein Drittel der bis Januar 1996 aufgenommenen 32.000 Bürgerkriegsflüchtlinge und liegt mit dieser "Restbestandsquote" im bundesweiten Vergleich an der Spitze. Weder die Ausländerbeauftragte des Senats von Berlin noch die Senatsverwaltung für Inneres können Angaben zur Volkszugehörigkeit der in Berlin lebenden bosnischen Flüchtlinge machen. Aufgrund eigener, im folgenden dargestellter Erhebung gehen die Verfasser davon aus, dass ein großer Teil der Volksgruppe der Roma zuzurechnen ist.

8.1.2. Bosnische Roma

Die Romani Union Berlin/Brandenburg gibt an, dass Anfang 1998 in Berlin noch ca. 12.000 bosnische Roma-Flüchtlinge lebten. Nach dem Bericht der Ausländerbeauftragten des Senats über den Stand der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina hielten sich im Mai 1998 noch insgesamt 20.000 bosnische Flüchtlinge in der Stadt auf. Anfang bis Mitte des Jahres 1998 lag der Anteil bosnischer Roma an der Gesamtheit der bosnischen Flüchtlinge in Berlin demzufolge bei etwa 60 Prozent. Laut Angaben der Romani Union Berlin/Brandenburg stammt die große Mehrheit der bosnischen Roma in Berlin aus Gebieten in der heutigen Republika Srpska, davon ca. 5.000 Roma-Flüchtlinge aus Bijeljina und jeweils ca. 200 aus Staro Selo und Jasenje. Die von der Ausländerbeauftragten des Senats Berlin weitgehend erfolglos initiierten Roma-Rückkehrprojekte in 1998 und 1999 sprechen dafür, dass die Zahl der bosnischen Roma-Flüchtlinge in Berlin auch weiterhin sehr groß ist.

Die Zahl der Roma in Bosnien-Herzegowina wurde vor dem Krieg auf ca. 50.000 bis 60.000 Personen geschätzt. Es gibt diesbezüglich keine genaueren Angaben, da in der Bundesrepublik Jugoslawien Roma vor 1991 lediglich als Angehörige "anderer Nationalitäten" erfasst wurden bzw. viele Roma sich selbst - weil sie sich integriert fühlten oder ihre Situation nicht zusätzlich erschweren wollten - nicht als solche bezeichneten. Die Mehrheit der Roma führte - größtenteils im Gebiet der heutigen Republika Srpska - ein sesshaftes Leben. Die Situation der Roma in Bosnien-Herzegowina blieb auch nach Beendigung des Krieges äußerst schwierig, da sie, anders als die "Angehörigen anderer Ethnien, nicht nur von der allgemeinen Aufteilung Bosniens nach 'ethnischen' und religiösen Kriterien getroffen (waren), sondern (...) gemäss den verfügbaren Berichten darüber hinaus und als Folge der Ethnisierung auch innerhalb der einzelnen Teile von der jeweiligen Mehrheit ausgegrenzt (wurden). In diesem Klima radikaler ethnischer Abgrenzungen wurde klar, dass die Roma von keiner der anderen Gruppe als zu ihnen gehörig angesehen werden".

Dem Bericht der Romani Union Berlin/Brandenburg kann entnommen werden, dass viele Rückkehrer, die aufgrund des Ausreisedrucks durch die Berliner Behörden nach Bosnien-Herzegowina ausgereist waren, Ende des Jahres 1998 wieder zurückkehrten. Die Tendenz zur sogenannten "Rück-Rückkehr" dauert in Berlin auch weiterhin an. Da die Möglichkeit einer Anerkennung der Roma als nationale Minderheit und die Anerkennung ihrer Rechte in Bosnien-Herzegowina derzeit ausgeschlossen ist, sehen viele bosnische Roma-Flüchtlinge in der Weiterwanderung in ein Drittland die einzige Chance, eine dauerhafte Lebensperspektive zu realisieren.

8.1.3. Bosnische Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren

Aufgrund der in Kapitel 7 dieser Untersuchung beschriebenen Zielgruppen der Weiterwanderungsprogramme und den hohen Zustimmungsquoten durch die entscheidungsberechtigten Einwanderungsbehörden der Zielländer gehen die Verfasser in den Städtebetrachtungen davon aus, dass bosnische Flüchtlinge, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einem Weiterwanderungsverfahren befinden, durchgehend Personengruppen angehören, die laut UNHCR auch weiterhin des internationalen Schutzes bedürfen. Sie finden daher regelmäßig Eingang in den Anteil jener Flüchtlinge, die innerhalb der untersuchten Städte weiterhin des internationalen Schutzes bedürfen.

Den Daten der Berliner Senatsverwaltung für Inneres ist nicht zu entnehmen, wie viele der noch in Berlin lebenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge sich gegenwärtig in einem Weiterwanderungsverfahren befinden. In seiner Gesamtstatistik weist das Raphaels-Werk Hamburg für Berlin 636 bosnische Flüchtlinge aus, die zum 3. Februar 2000 ein Weiterwanderungsverfahren im Rahmen des U.S. Refugee Program betreiben. Der Verein für Internationale Jugendarbeit (VIJ) betreut zur Zeit darüber hinaus im Auftrag des Diakonischen Werks ca. 2.000 bosnische Flüchtlinge, die in die USA weiterwandern möchten. Die Genehmigungsquote durch die Amerikanische Botschaft liegt nach Erkenntnissen des VIJ mit derzeit 98 Prozent deutlich über dem ohnehin hohen Bundesdurchschnitt von ca. 90 Prozent. Der VIJ teilt mit, dass etwa 25 bis 30 Prozent der derzeit betreuten ca. 2.000 bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren der Volksgruppe der Roma zuzurechnen sind. Insgesamt haben im Jahre 1999 ca. 2.300 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge einen Weiterwanderungsantrag über den VIJ gestellt. Etwa 1.550 Flüchtlinge sind in diesem Zeitraum in die USA weitergewandert, 50 Flüchtlinge sind nach Kanada ausgereist.

Summiert man die Zahlen bosnischer Flüchtlinge, die durch das Raphaels-Werk und im Auftrag des Diakonischen Werks durch den VIJ betreut werden, so befinden sich derzeit in Berlin etwa 2.636 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren. Dies entspricht etwa einem Viertel aller noch in Berlin lebenden bosnischen Flüchtlinge.

Seit Oktober 1999 hat die Berliner Senatsverwaltung für Inneres den Abschiebeschutz für diejenigen Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren aufgehoben, die einen entsprechenden Antrag erst nach dem 01.Oktober 1999 gestellt haben. Der VIJ führt aus, dass sogar nach positiv abgeschlossenem Interview bei der US-Botschaft Flüchtlinge nur noch bedingt geduldet würden. Es ist an dieser Stelle erneut darauf hinzuweisen, dass die behördliche Aufkündigung des Abschiebungsschutzes und die Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Bosnien-Herzegowina für die Betroffenen bedeutet, auch dann keinerlei Möglichkeit zur Wohnsitznahme in den USA mehr zu haben, wenn dies von der US-Einwanderungsbehörde genehmigt wird.

8.1.4. Traumatisierte bosnische Flüchtlinge

Nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung für Inneres leben gegenwärtig ca. 800 traumatisierte bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in Berlin. Unter Einbeziehung der engeren Familie (Ehepartner, Kinder oder sonstige zur Betreuung notwendige Personen, mit denen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht) halten sich auf dieser Grundlage noch etwa 2.000 Bosnierinnen und Bosnier im Land Berlin auf. Daten zu Volkszugehörigkeit oder Herkunft der betroffenen Personen liegen der Senatsverwaltung für Inneres nicht vor. Aufgrund von Einzelbefragungen von Berliner Einrichtungen, die mit traumatisierten bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen befasst sind, lässt sich diese Personengruppe dennoch näher beschreiben:

Im Behandlungszentrum für Folteropfer e.V. wurden im Jahr 1999 ca. 165 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge behandelt und fachärztlich untersucht. Da nach Angaben des Behandlungszentrums für Folteropfer e.V. in 1999 keine signifikant anderen traumabegleitenden Konstellationen als in 1998 festzustellen waren, ziehen die Verfasser die - auf der Grundlage von 181 betreuten Flüchtlingen erstellte - Statistik des Jahres 1998 als Ausgangspunkt ihrer Aussagen zu Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet traumatisierter bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in der Betreuung durch das Behandlungszentrum für Folteropfer e.V. heran. Danach stammten 75 Prozent aller behandelten Flüchtlinge aus der Republika Srpska - vorwiegend aus den Gemeinden Bijeljina und Srebrenica - und 85 Prozent der Flüchtlinge waren der bosniakischen Volkszugehörigkeit zuzurechnen. Knapp die Hälfte aller betreuten Flüchtlinge (45 Prozent) waren während des Krieges in Bosnien-Herzegowina in Lagern inhaftiert.

Die Angaben des Behandlungszentrums für Folteropfer e.V. werden durch die von den Verfassern ausgewerteten Daten des Südost Europa Kultur e.V. aus Berlin gestützt. Dieser betreut gegenwärtig 378 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich nach Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet wie folgt aufschlüsseln:

Tab. 21: Bosnische Flüchtlinge im Südost Europa Kultur e.V.

Bosnische Flüchtlinge im Südost Europa Kultur e.V.: 378 (= 100 %)

davon:

Bosniakisch

Kroatisch

Serbisch

Andere (insbes. Roma)

338 (= 89,42 %)

27 (= 7,14 %)

5 (= 1,32 %)

8 (= 2,12 %)

Lediglich 46 Flüchtlinge im Südost Europa Kultur e.V. (= 12,17 Prozent stammen aus dem Gebiet der Föderation Bosnien-Herzegowina. 24 Flüchtlinge (= 6,35 Prozent) geben als letzten Vorkriegswohnort Brcko an. Mit 308 Flüchtlingen (= 81,48 Prozent) stammt die große Mehrheit aus dem Gebiet der Republika Srpska; häufigste Herkunftsorte sind Bijeljina, Srebrenica und Modrica. Es ist demzufolge offensichtlich, dass die meisten der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Betreuung des Südost Europa Kultur e.V. bei der Rückkehr an ihren Vorkriegswohnort in Bosnien-Herzegowina dort nicht der ethnischen Bevölkerungsmehrheit angehören würden.

Unter den 378 von dem Südost Europa Kultur e.V. betreuten Flüchtlingen, die nach Einschätzung der Einrichtung allesamt traumatisiert sind, befinden sich acht Flüchtlinge, die das 65. Lebensjahr überschritten haben und sieben Flüchtlinge werden explizit aufgrund einer medizinischen Indikation geduldet. Bei fünf Flüchtlingsfrauen handelt es sich um alleinerziehende Mütter mit minderjährigen Kindern. Unter den Flüchtlingen sind auch zwei Zeugen für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Ein Drittel der insgesamt 228 bosnischen Flüchtlingsfrauen (=33,33 Prozent) beim Südost Europa Kultur e.V. sind verwitwet. Die meisten der verwitweten Frauen kommen aus den nordöstlichen Gebieten Bosnien-Herzegowinas, wie z.B. Zvornik, Srebrenica, Modrica und Bijeljina.

8.1.5. Weitere Erkenntnisse zur sozialen Struktur der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge

85,45 Prozent der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge, die vom Südost Europa Kultur e.V. betreut werden, leben in Gemeinschaftsunterkünften. Nach Einschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Flüchtlinge in der jüngeren Vergangenheit vermehrt aus Privatwohnungen aus- und in Gemeinschaftsunterkünfte einquartiert. Bis auf einen Flüchtling wird der Lebensunterhalt aller Flüchtlinge bei dem Südost Europa Kultur e.V. aufgrund fehlender Arbeitserlaubnisse durch die öffentliche Hand bestritten. Auch nach Einschätzung des Behandlungszentrums für Folteropfer sind 95 Prozent aller dort vorstellig werdenden Flüchtlinge von dem Ver BOt der Arbeitsaufnahme betroffen und beziehen daher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In anderen Städten und Bundesländern wird die Vergabe von Arbeitserlaubnissen weitaus weniger restriktiv gehandhabt.

Weitgehend bestätigt wird das bislang skizzierte Bild zur sozialen Struktur bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in Berlin durch die Einschätzungen der Asylberatung der Heilig Kreuz Kirche in Berlin. Danach kommen die dort betreuten Flüchtlinge ebenfalls fast ausschließlich aus Gebieten, in denen sie nach der Rückkehr nicht mehr der ethnischen Mehrheit angehören würden, zum größten Teil aus der Republika Srpska. Es handelt sich zu ca. 80 Prozent um traumatisierte Flüchtlinge, die sich in Behandlung befinden, darunter auch ehemalige Lagerhäftlinge. Etwa 20 Prozent der Flüchtlinge sind Roma, häufig sogenannte Rück-Rückkehrer, deren Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina angesichts der dortigen Bedingungen gescheitert ist. Der Anteil alleinerziehender Frauen mit minderjährigen Kindern liegt bei etwa 5 Prozent, etwa 2 Prozent der Flüchtlinge sind älter als 65 Jahre. In der Mehrheit handelt es sich bei den betreuten Flüchtlingen um jüngere Familien mit Kindern. Unter den traumatisierten Flüchtlingen befinden sich mehrheitlich Bosniaken und Roma aus der Republika Srpska.

Die Beratungsstelle für Flüchtlinge des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin weist im Hinblick auf traumatisierte bosnische Flüchtlinge darauf hin, dass die Kapazitäten von Einrichtungen wie z.B. dem Behandlungszentrum für Folteropfer e.V. oder dem Südost Europa Kultur e.V. in Berlin nicht ausreichen, um den therapeutischen Bedarf traumatisierter bosnischer Flüchtlinge zu decken. Eine beachtliche Anzahl befindet sich nach wie vor bei privaten Psychiatern und Psychotherapeuten in Behandlung.

Die Verfasser weisen darauf hin, dass sie angesichts der in Berlin schwierigen Betreuungssituation, die auch durch Beratungsstellen und psycho-soziale Einrichtungen in anderen Städten bestätigt wurde, erhebliche Zweifel daran hegen, dass die Kapazitäten zur adäquaten Betreuung traumatisierter Flüchtlinge in Bosnien-Herzegowina in absehbarer Zeit so ausgeweitet werden können, dass rückkehrende traumatisierte Flüchtlinge nicht auf unbezahlbare private Therapeutinnen und Therapeuten angewiesen sein werden.

8.1.6. Zusammenfassung

Im Hinblick auf die Volkszugehörigkeit bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge stellt Berlin einen Sonderfall dar. Ein sehr großer Anteil der Flüchtlinge gehört der Volksgruppe der Roma an. Insbesondere hieraus erklärt sich, dass die vom Berliner Innensenator Eckart Werthebach schon im Januar 1999 formulierte Absicht, im Laufe des Jahres 1999 alle Bosnier zurückzuschicken, nicht realisiert wurde und in absehbarer Zeit nicht realisiert werden wird. Festzuhalten ist, dass der große Anteil von bosnischen Flüchtlingen in Berlin, die laut UNHCR weiterhin des internationalen Schutzes bedürfen, die Notwendigkeit aufzeigt, Regelungen zum dauerhaft rechtmäßigen Verbleib solcher Flüchtlinge anzustreben, denen eine Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina in absehbarer Zeit nicht zuzumuten ist.

Es bleibt weiterhin festzuhalten, dass die soziale Situation bosnischer Flüchtlinge in Berlin vor allem durch die vergleichsweise restriktive Flüchtlingspolitik des Landes Berlin geprägt ist. Dies zeigt sich u.a. daran, dass den Flüchtlingen regelmäßig keine Arbeitsgenehmigung erteilt wird, sie deshalb auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, und dass sie überwiegend in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

 

8.2. Zur sozialen Situation bosnischer Flüchtlinge in Frankfurt am Main

8.2.1. Zahl und Volkszugehörigkeit bosnischer Flüchtlinge

In Frankfurt a.M. hielten sich zum 31. Januar 2000 noch 1.274 bosnische Flüchtlinge auf. Nach Angaben der Zentralen Beratungsstelle des Sozialdienstes für Flüchtlinge der Stadt Frankfurt a.M. sind im Rahmen des städtischen Programms zur "Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen" 1.191 bosnische Staatsbürger im Laufe des Jahres 1999 nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt.

Die Ausländerbehörde Frankfurt a.M. kann keine Angaben zur Volkszugehörigkeit der bosnischen Flüchtlinge im Stadtgebiet machen. Die Leiterin der überregionalen Beratungsstelle für Flüchtlinge des Arbeiterwohlfahrt-Bezirkverbandes Hesssen-Süd, Frau Ursula Sindermann, schätzt, dass die sich gegenwärtig in Frankfurt a.M. aufhaltenden bosnischen Flüchtlinge zu 75 Prozent der bosniakischen, 20 Prozent der kroatischen und 5 Prozent der serbischen Volkszugehörigkeit zuzurechnen sind. Nach ihrer Einschätzung leben 20 Prozent der bosnischen Flüchtlinge in gemischt-ethnischen Ehen. In der Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt geben 95 Prozent der Flüchtlinge als Vorkriegswohnort Gemeinden an, die sich auf dem Gebiet der heutigen Republika Srpska befinden.

8.2.2. Bosnische Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren

Nach der Übersicht der Ausländerbehörde Frankfurt a.M. befinden sich gegenwärtig 444 der insgesamt 1.274 Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren. Dem Zwischenbericht des Sozialdienstes für Flüchtlinge kann entnommen werden, dass auch er verstärkt Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina bei der Weiterwanderung in Drittländer unterstützt. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die Abwicklung der Formalitäten für die Antragstellung zur Emigration nach Australien, Kanada und den USA sehr zeitraubend und aufwendig sei und Anträge auf Weiterwanderung aufgrund der Überlastung von Beratungsstellen vermehrt auch direkt bei den Botschaften der potentiellen Aufnahmeländer eingereicht werden.

8.2.3. Traumatisierte bosnische Flüchtlinge

In Frankfurt a.M. halten sich nach Angaben der Ausländerbehörde noch 374 traumatisierte bzw. wegen der Traumatisierung eines Familienangehörigen geduldete bosnische Flüchtlinge auf. Dies entspricht einem Anteil von 29,36 Prozent am Gesamtbestand der bosnischen Flüchtlinge in Frankfurt a.M. Aus ihrer Beratungspraxis heraus schätzt die Leitung der überregionalen Flüchtlingsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt das Verhältnis zwischen behördlich anerkannt und tatsächlich traumatisierten Flüchtlingen in Frankfurt a.M. auf bis zu 1 zu 4.

Im Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge und Opfer organisierter Gewalt des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt a.M. sind derzeit 51 bosnische Flüchtlinge - 21 Männer und 30 Frauen - in therapeutischer Behandlung. Neun der traumatisierten Frauen sind alleinstehend und haben minderjährige Kinder. Sie sind somit zugleich der Personengruppe der "Extremly Vulnerable Individuals" zuzurechnen.

Beim Frankfurter Arbeitskreis Trauma und Exil (Fatra) e.V. befinden sich gegenwärtig 164 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge - 94 Männer und 70 Frauen - in therapeutischer Behandlung. Die große Mehrheit der Flüchtlinge (ca. 80 Prozent) stammt aus Gebieten der heutigen Republika Srpska. Viele Flüchtlinge sind aus Gemeinden geflohen, in denen zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, die vor allem gegen bosniakische Volkszugehörige gerichtet waren. Die häufigsten Herkunftsorte der bei Fatra e.V. betreuten Flüchtlinge sind Kozarac (49 Personen) und Prijedor (35 Personen). Unter den Patienten sind nach Angaben des Arbeitskreises mindestens 12 alleinerziehende Mütter, deren Männer während des Krieges ermordet wurden, 11 Personen unter 20 Jahren sowie 12 Personen, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Wie schon die Beratungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes für Berlin weist der Frankfurter Arbeitskreis Trauma und Exil darauf hin, dass die Kapazitäten von Beratungsstellen und psycho-sozialen Zentren in Frankfurt a.M. nicht ausreichen, um den therapeutischen Bedarf traumatisierter bosnischer Flüchtlinge zu decken. Eine beachtliche Anzahl traumatisierter Flüchtlinge befindet sich nach den Erkenntnissen von Fatra nach wie vor bei Allgemeinärzten oder bei privaten Psychiatern und Psychotherapeuten in Behandlung.

8.2.4. Weitere geschützte Personenkreise

Die Zahl der bosnischen Flüchtlinge, die aufgrund medizinischer Indikationen weiterhin in Frankfurt a.M. geduldet werden, liegt nach der Statistik der Frankfurter Ausländerbehörde gegenwärtig bei 145 Personen. Hiervon werden 57 Flüchtlinge wegen Nichtbehandelbarkeit einer Krankheit in Bosnien-Herzegowina und 88 Flüchtlinge wegen temporärer Reiseunfähigkeit nicht zurückgeführt.

In Frankfurt a.M. werden nach Angaben der Ausländerbehörde drei serbische Deserteure aus der Republika Srpska gegenwärtig nicht nach Bosnien-Herzegowina zurückgeführt. Aufgrund einer neuen und nach Auffassung des Auswärtigen Amtes ausreichenden Regelung zur Amnestie serbischer Deserteure, die vom Parlament der Republika Srpska beschlossen wurde, steht zu erwarten, dass der erlassrechtliche Schutz dieser Personengruppe entfällt. Die Frankfurter Ausländerbehörde teilt weiter mit, dass sich ein bosnischer Flüchtling mit Familie aufgrund seiner Zeugeneigenschaft vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag rechtmäßig in Frankfurt a.M. aufhält. Die Anzahl potentiell staatenloser Personen aus dem Gebiet Bosnien-Herzegowinas beziffert die Ausländerbehörde Frankfurt a.M. auf 20 Personen. Hierbei handele es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Roma.

8.2.5. Zusammenfassung

Auf der Grundlage der Daten der Frankfurter Ausländerbehörde errechnen die Verfasser, dass ca. 78 Prozent der sich in Frankfurt a.M. aufhaltenden bosnischen Flüchtlinge perspektivisch nicht nach Bosnien-Herzegowina zurückgeführt werden können und derzeit weiterhin des internationalen Schutzes bedürfen.

8.3. Zur sozialen Situation bosnischer Flüchtlinge in Hamburg

8.3.1. Zahl und Volkszugehörigkeit bosnischer Flüchtlinge

In Hamburg hielten sich Ende Dezember 1999 nach Mitteilung des Einwohner-Zentralamtes noch 1.444 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge auf. Angaben zur Volkszugehörigkeit liegen bei den Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg nicht vor. Nach Einschätzung der Flüchtlingshilfe Arbeiterwohlfahrt/Caritas Hamburg GmbH sind ca. 58 Prozent der bosnischen Flüchtlinge in Hamburg der Volksgruppe der Bosniaken zuzurechnen und ca. 37 Prozent gehören der kroatischen Volksgruppe an. Unter die restlichen ca. 5 Prozent subsumiert die Flüchtlingshilfe Serben und "andere" Volkszugehörige (insbesondere Roma). Bosnische Kroaten sind nach diesen Angaben in Hamburg im bundesweiten Vergleich überproportional vertreten, während die Zahl der Bosniaken unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Nach Einschätzung der Flüchtlingshilfe leben ca. 60 Prozent der Flüchtlinge in öffentlichen Unterkünften. Bei den meisten der sich noch in Hamburg aufhaltenden bosnischen Flüchtlingen handelt es sich – so die Flüchtlingshilfe - um Familien mit minderjährigen oder heranwachsenden Kindern.

8.3.2. Bosnische Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren

Das Einwohner-Zentralamt der Hansestadt Hamburg geht davon aus, dass derzeit 628 bosnische Flüchtlinge aus Hamburg ein Weiterwanderungsverfahren in die USA, nach Australien oder nach Kanada betreiben. Dies bedeutet, dass sich 43,50 Prozent der noch in Hamburg lebenden Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina gegenwärtig in einem Verfahren befinden, das die Ausreise in ein Drittland zum Ziel hat.

8.3.3. Geschützte bzw. schutzbedürftige bosnische Flüchtlinge

Laut Einwohner-Zentralamt der Stadt Hamburg werden 532 bosnische Flüchtlinge (36,84 Prozent) aufgrund von vorgetragenen Krankheiten und attestierten Traumata geduldet. Nach den Erkentnissen von Medica mondiale e.V. befinden sich hierunter 23 traumatisierte Personen und 127 Familienangehörige traumatisierter Personen. 38 Einzelpersonen nebst Familienangehörigen werden in Hamburg gegenwärtig deswegen geduldet, weil sie als Zeugen vor dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag benannt sind. Das Hamburger Einwohner-Zentralamt erfasst Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern nicht gesondert, nach Angaben der Flüchtlingshilfe Arbeiterwohlfahrt/Caritas Hamburg GmbH gibt es in Hamburg jedoch nur wenige Fälle. In der Regel seien verheiratete Frauen in Hamburg gewesen, die zu ihren Ehemännern nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sind oder verwitwete oder geschiedene Frauen, die in Drittländer weitergewandert sind.

8.3.4. Zusammenfassung

Auch für die Freie und Hansestadt Hamburg gilt, dass die Mehrheit der noch dort lebenden Bürgerkriegsflüchtlinge jenen Personengruppen angehört, die nach Auffassung des UNHCR weiterhin internationalen Schutzes bedürfen. Auf der Grundlage der Zahlen des Hamburger Einwohner-Zentralamtes ergibt sich, dass 1.255 der insgesamt 1.444 bosnischen Flüchtlinge (86,91 Prozent) gegenwärtig keine konkrete Perspektive auf eine Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina in Sicherheit und Würde haben.

8.4. Zur sozialen Situation bosnischer Flüchtlinge in Köln

8.4.1. Zahl und Volkzugehörigkeit bosnischer Flüchtlinge

In Köln leben gegenwärtig noch 2.095 bosnische Flüchtlinge. Angaben zur Volkszugehörigkeit der Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina sind von der Kölner Ausländerbehörde nicht zentral erhoben bzw. zusammengeführt worden, weshalb die Verfasser die Analyse der sozialen Struktur noch in der Stadt lebender bosnischer Flüchtlinge vor allem anhand der Einschätzungen und Berichte in Köln tätiger Beratungsstellen vornehmen.

Das Raphaels-Werk Köln hat im Jahr 1999 insgesamt 774 bosnische Flüchtlinge mit Wohnsitz in der Diözese des Erzbistums Köln im Weiterwanderungsverfahren in die USA, nach Kanada und Australien betreut. Die Verfasser ziehen die Statistik des Raphaels-Werks als wesentlichen Indikator für die Volkszugehörigkeit und die Herkunftsgebiete der bosnischen Flüchtlinge in Köln heran:

Tab. 22: Bosnische Flüchtlinge im Erzbistum Köln im Weiterwanderungsverfahren beim Raphaels-Werk (nach Volkszugehörigkeit)

Zahl der Personen im Verfahren

774

Entspricht 100%

davon:

Albaner

2

0,26 %

Bosniaken

628

81,14 %

Kroaten

91

11,76 %

Serben

44

5,68 %

Sinti und Roma

9

1,16 %

Nach Auswertung der Vorkriegswohnorte der bosnischen Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren beim Raphaels-Werk stammen lediglich etwa 55,21 Prozent aus Gemeinden der Republika Srpska, 35 Prozent dagegen aus dem Gebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina und 10 Prozent aus Brcko. Auffallend für Köln ist sowohl der im bundesweiten Vergleich überdurchschnittliche Anteil bosniakischer Volkszugehöriger als auch der ebenfalls überdurchschnittliche Anteil von Flüchtlingen, die vor ihrer Flucht in dem Gebiet der heutigen Föderation Bosnien-Herzegowina beheimatet waren. Diese Abweichungen werden auch durch die Befragungsergebnisse in anderen Beratungsstellen untermauert.

Der Unterstützerkreis für die von Abschiebung bedrohten Kinder und Jugendlichen Köln e.V. betreut gegenwärtig insgesamt 231 bosnische Flüchtlinge. Hiervon sind 212 Personen (= 91,77 Prozent) der bosniakischen Volksgruppe zuzurechnen. Aus dem Gebiet der Föderation Bosnien-Herzegowina stammen 89 Flüchtlinge (= 38,53 Prozent).

8.4.2. Bosnische Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren

Die bereits eingebrachte Statistik des Raphaels-Werk Köln weist aus, dass 465 der insgesamt 774 in Köln lebenden weiterwanderungswilligen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge ihre Weiterwanderung in die USA aufgrund der P-2 Zugangsvoraussetzungen betreiben bzw. erfolgreich betrieben haben. Erwähnenswert ist insbesondere, dass nach vorliegenden Daten im letzten Jahr kein einziger der insgesamt 260 gestellten Anträge vom US-Immigration and Naturalization Service abgelehnt wurde. Die Prozentzahl derjenigen Antragsteller, die als Opfer von Folter oder schwerer Gewalt ("victims of systematic and significant acts of violence") einen Weiterwanderungsantrag gestellt haben, liegt bei 29,62 Prozent. Darüber hinaus sind 11,5 Prozent der Antragsteller ehemalige Lagerinsassen und 6,15 Prozent ehemals in anderen "Einrichtungen" Inhaftierte. Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in gemischt–ethnischen Ehen sind mit 6,54 Prozent vertreten. Die Anteil der Ehepartner von Personen, die als ehemalige Lagerhäftlinge oder Opfer von Folter und schwerer Gewalt verstorben oder vermisst sind, liegt bei 1,92 Prozent.

Die Tatsache, dass kein Weiterwanderungsgesuch im Rahmen des U.S.-Refugee Program im letzten Jahr negativ beschieden wurde, deuten die Verfasser als Zeichen für die "Qualität" der Anträge. Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge, die in ihrer Heimat Opfer von Gewalt geworden sind, haben offensichtlich erkennen müssen, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland keinerlei Perspektive auf ein sicheres Bleiberecht haben. Auch Angehörige von Personengruppen, die nach geltender Erlasslage nachrangig zur Ausreise aufgefordert und zurückgeführt werden sollen, reagieren zunehmend auf den anhaltenden Ausreisedruck und sehen in der Weiterwanderung in die USA die letzte verbleibende Möglichkeit, einer Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina zu entgehen.

8.4.3. Zur sozialen Situation traumatisierter bosnischer Flüchtlinge

Das Psychosoziale Zentrum für ausländische Flüchtlinge (PSZ) in Köln hat im Jahr 1999 insgesamt 59 bosnische Flüchtlinge therapeutisch behandelt.

Im psychologischen Dienst für Familien aus Italien, Spanien und dem ehemaligen Jugoslawien der Caritas für die Stadt Köln werden gegenwärtig insgesamt 71 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge therapeutisch betreut. Aufgrund von Arbeitsüberlastung der Mitarbeiter des Psychologischen Dienstes konnten bislang lediglich die Daten von 34 Personen ausgewertet werden.

Von diesen 34 traumatisierten Flüchtlingen sind fünf Frauen verwitwet und alleinerziehend, drei weitere Frauen sind geschieden und ebenfalls alleinerziehend. Vier der Flüchtlinge leben in gemischt-ethnischen Ehen. Neben der Traumatisierung, von der alle 34 betreuten Flüchtlinge betroffen sind, nennt der Psychologische Dienst auch folgende Gründe für den weiterhin geduldeten Aufenthalt:

  • Medizinische Indikation (19 Personen)
  • Familiäre Situation (6 Personen)
  • Weiterwanderung (5 Personen)
  • Ehemalige Lagerinsassen (5 Personen)
  • Älter als 65 (1 Person)
  • Zeuge in Den Haag (1 Person)
  • Abdic-Anhänger (1 Person)
  • Teilnahme an Rückkehrprojekten (1 Person)
  • Potentiell staatenlos (1 Person)

Auf dem traumabedingt geduldeten Aufenthalt der 34 Personen, die sich beim Psychologischen Dienst in therapeutischer Behandlung befinden, basiert auch der weitere Aufenthalt von insgesamt 91 Familienangehörigen. Hierunter befinden sich auch 68 minderjährige Personen.

Über 35 Prozent der Flüchtlinge in der Behandlung durch den Psychologischen Dienst bestreiten ihren Lebensunterhalt durch Arbeit, "nur" knapp 65 Prozent beziehen Leistungen durch die öffentliche Hand. Etwa ein Drittel der Flüchtlinge lebt in privaten Wohnungen. In der Regel handelt es sich hierbei um jene Flüchtlinge, denen eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde und die daher ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit finanzieren. Der im Vergleich z.B. zur Situation in Berlin bereits deutlich höhere Anteil von bosnischen Flüchtlingen in der Betreuung durch den Psychologischen Dienst, die berechtigt sind, ihren Aufenthalt in Privatwohnungen zu nehmen, ist im Vergleich zur Gesamtsituation in Köln sogar noch unterdurchschnittlich. Von den 2.095 in Köln lebenden bosnischen Flüchtlingen sind lediglich 847 Personen in Wohnheimen untergebracht. Demnach leben knapp 60 Prozent aller bosnischen Flüchtlinge in Köln in privaten Wohnungen und nur 40 Prozent in Wohnheimen der Stadt Köln.

Nach Angaben des Unterstützerkreises für die von Abschiebung bedrohten Kinder und Jugendliche e.V. Köln wird der Aufenthalt der dort betreuten Flüchtlinge in 17,3 Prozent der Fälle aufgrund einer Traumatisierung weiterhin geduldet. Als weitere Gründe für eine fortdauernde Aussetzung der Ausreisepflicht nennt der Unterstützerkreis medizinische Indikationen (4,33 Prozent), anhängige Weiterwanderungsverfahren (15,15 Prozent), die familiäre Situation (12,55 Prozent), ein bestehendes Ausbildungsbildungsverhältnis (15,15 Prozent) und andere Gründe (35,06 Prozent). Hierunter fallen in erster Linie anhängige Rechtsmittel und Petitionen. Der Unterstützerkreis weist darauf hin, dass mit ca. 90 Prozent die große Mehrheit der in seiner Obhut befindlichen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge im Besitz einer Duldung und nur etwa drei Prozent aufenthaltsbefugt sind. Gut sechs Prozent der in der Einrichtung betreuten Flüchtlinge besitzen lediglich eine kurzfristige Grenzübertrittsbescheinigung.

8.5. Zur sozialen Struktur bosnischer Flüchtlinge in München

8.5.1. Zahl und Volkszugehörigkeit bosnischer Flüchtlinge

Nach Angaben der Ausländerbehörde München lebten zum Jahresende 1999 noch rund 2.500 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in der Stadt. Dagegen schätzt das Münchner Flüchtlingsamt, dass sich in München zum gleichen Zeitpunkt noch ca. 2.800 bosnische Flüchtlinge aufhielten. Weder die Ausländerbehörde noch das Flüchtlingsamt können Angaben zur Volkszugehörigkeit der bosnischen Flüchtlinge vorlegen. Die Leitung des Flüchtlingsamtes geht jedoch davon aus, dass von den in München lebenden bosnischen Flüchtlingen ca. 70 Prozent Bosniaken, 20 Prozent Kroaten und 10 Prozent Serben und "Andere" sind.

Die Flüchtlingsberatung der Caritas in München suchten in 1999 insgesamt 456 bosnische Flüchtlinge auf. Hiervon gehörten 286 Personen (= 62,72 Prozent) der bosniakischen, 98 Personen (= 21,49 Prozent) der serbischen und 72 Personen (= 15,79 Prozent) der kroatischen Volksgruppe an. Diese Zahlen sind jedoch nur unter Vorbehalt auf München übertragbar, da die Caritas-Flüchtlingsberatung von bosnischen Flüchtlingen aus dem gesamten Landkreis Münchnen frequentiert wird.

8.5.2. Bosnische Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren

Verglichen mit den anderen untersuchten Städten ist in München die Zahl derjenigen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich im Weiterwanderungsverfahren befinden, überproportional hoch. Die Ausländerbehörde beziffert deren Anzahl auf 2.100 Personen, die Zahlen des Flüchtlingsamtes sind hiermit weitgehend identisch. Legt man die Zahl von 2.500 sich gegenwärtig in München aufhaltenden bosnischen Flüchtlingen zugrunde, befinden sich genau 84 Prozent der Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren. Die Ausländerbehörde München geht davon aus, dass von den 2.100 Personen, die sich im Weiterwanderungsverfahren befinden, ein großer Prozentsatz in gemischt-ethnischen Familien lebt.

8.5.3. Traumatisierte bosnische Flüchtlinge

Die Ausländerbehörde München erfasst traumatisierte bosnische Flüchtlinge nicht gesondert. Sie geht jedoch davon aus, dass ca. 100 bosnische Flüchtlinge u.a. aufgrund von Härtefällen, Traumatisierung sowie als Zeugen vor dem Internationalen Strafgerichtshof geduldet werden. Laut der Caritas-Flüchtlingsberatung München haben die meisten der bosnischen Flüchtlinge eine Duldung vor dem Hintergrund eines laufenden Antrags auf Weiterwanderung, wegen Krankheit oder einer behördlich anerkannten Traumatisierung.

20 bosnische Flüchtlinge mit Aufenthaltsort München befinden sich zur Zeit in therapeutischer Behandlung im Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer Refugio München. 17 der dort behandelten Flüchtlinge sind bosniakischer, zwei serbischer und einer kroatischer Volkszugehörigkeit. Elf Personen sind weiblichen und neun Personen männlichen Geschlechts. Sieben der behandelten Männer sind u.a. wegen eines Lageraufenthalts in therapeutischer Behandlung. Zwei männliche Flüchtlinge sind Zeugen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. 17 Flüchtlinge haben eine Duldung, zwei Flüchtlinge Ausreisescheine und ein Flüchtling eine Grenzübertrittsbescheinigung. 11 Flüchtlinge sind in Wohnungen und neun in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zu den 20 behandelten bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen kommen 33 Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) hinzu.

Im Hinblick auf die Gesamtzahl traumatisierter Flüchtlinge in München gehen die Verfasser davon aus, dass unter den 300 Personen, die sich laut Ausländerbehörde nach Erlass der Ausreiseaufforderung wegen anhängiger Eilverfahren noch in München aufhalten, zahlreiche Flüchtlinge zu finden sind, die eine krankheitswerte Traumatisierung als fortdauerndes Abschiebungshindernis geltend machen.

8.5.4. Kranke und bedürftige bosnische Flüchtlinge

Sowohl die Ausländerbehörde München als auch das Flüchtlingsamt und die Caritas-Flüchtlingsberatung gehen davon aus, dass ein Teil der bosnischen Flüchtlinge sich auch aus gesundheitlichen Gründen in München aufhält. Nach Aussage des Flüchtlingsamtes werden derzeit 600 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina aufgrund sozialer Härte wie z.B. Krankheit, Behinderung oder Traumatisierung nicht zurückgeführt. Die Caritas-Flüchtlingsberatung gibt Krankheit als einen der drei Hauptgründe an, warum die zu ihrer Beratung kommenden bosnischen Flüchtlinge noch geduldet werden. Wie bereits erwähnt, benennt die Münchener Ausländerbehörde 100 Personen, die aufgrund von Härtefällen, Traumatisierung und aufgrund ihrer Zeugeneigenschaft vor dem Haager Gerichtshof nicht zurückgeführt werden können. Auch hier gilt, dass nicht auszuschließen sei, dass sich unter den 300 Personen, die wegen eines anhängigen Eilverfahrens weiterhin in München geduldet werden, weitere kranke und bedürftige Flüchtlinge befinden. Eine genaue Zahl der Kranken und Bedürftigen lässt sich aufgrund der nur unvollständigen Daten nicht ermitteln.

8.5.5. Zusammenfassung

Addiert man auf der Grundlage der Zahlen der Münchner Ausländerbehörde diejenigen Flüchtlinge, die sich im Weiterwanderungsverfahren befinden mit den aufgrund von "Härtefällen, Traumatisierung, Zeugen" weiterhin geduldeten Personen, ergibt dies eine Zahl von 2.200 bosnischen Flüchtlingen. Demnach gehören genau 88 Prozent der noch in München lebenden Flüchtlinge zu den Personengruppen, die laut UNHCR weiterhin des internationalen Schutzes bedürfen.

    1. Zur sozialen Struktur bosnischer Flüchtlinge in Stuttgart

8.6.1. Zahl und Volkszugehörigkeit bosnischer Flüchtlinge

In Stuttgart leben nach Angaben der dortigen Ausländerbehörde gegenwärtig noch insgesamt 1.057 bosnische Flüchtlinge. Die Regionale Beratungsstelle für rückkehrinteressierte bosnische Flüchtlinge des Diakonischen Werks Württemberg stellt bei den bosnischen Flüchtlingen regelmäßig exilbedingte Reaktionen wie z.B. Hilflosigkeit, Kontrollverlust, psychosomatische Beschwerden, Familienkonflikte, Aggressivität und Suizidgedanken fest. Dennoch sei unter den Flüchtlingen ein hohes Maß an sozialer Integration zu konstatieren.

Laut Statistik der Ausländerbehörde Stuttgart stammen 674 Flüchtlinge (63,76 Prozent) aus der Republika Srpska und 383 Flüchtlinge (36,23 Prozent) aus der Föderation. Rückschlüsse auf die Volkszugehörigkeit sind aufgrund fehlender Daten nicht möglich.

8.6.2. Bosnische Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren

Hinsichtlich der Angaben über die Anzahl bosnischer Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren gibt es Diskrepanzen: Während sich nach der Statistik der Ausländerbehörde Stuttgart lediglich 323 Personen im Weiterwanderungsverfahren befinden, sind es nach Aussage der Beratungsstelle für bosnische Flüchtlinge bei der Stadt Stuttgart 502 Personen. Obwohl antragsberechtigte Flüchtlinge eine dauerhafte Bleiberechtsregelung in der Bundesrepublik Deutschland favorisieren, ist die Weiterwanderung in die USA für die meisten die einzige Chance, einer Rückführung nach Bosnien und Herzegowina zu entgehen. Aufgrund fehlender Daten lässt sich für Stuttgart keine weitere Spezifikation der bosnischen Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren vornehmen.

8.6.3. Traumatisierte bosnische Flüchtlinge

Die Ausländerbehörde Stuttgart nimmt in ihrer Statistik eine Differenzierung vor zwischen traumatisierten Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen, und Personen, denen ein Abschiebehindernis nach § 53 Abs. 6 Ausländergesetz zugebilligt wurde - insbesondere traumatisierte Personen, die nicht unter die Stichtagsregelung fallen und sonstige kranke Personen. 14 Flüchtlinge gehören demnach zur Gruppe der traumatisierten Personen, die die Stichtagsregelung erfüllt, während 70 Flüchtlinge zu jenem Personenkreis zählen, der nicht unter die Stichtagsregelung fällt.

Die Verfasser gehen davon aus, dass die Anzahl traumatisierter Flüchtlinge in Stuttgart deutlich höher ist als in der Übersicht der Ausländerbehörde Stuttgart ausgewiesen. Sie unterstellen, dass sich unter den statistisch gesondert erfassten Gruppen "Personen im Weiterwanderungsverfahren" und "Zeugen vor dem Internationalen Strafgerichtshof" mit großer Wahrscheinlichkeit ein beträchtlicher Anteil traumatisierter Flüchtlinge befindet.

Die Regionale Beratungsstelle für rückkehrinteressierte bosnische Flüchtlinge schildert in ihrem Abschlussbericht, dass sich bei vielen bosnischen Flüchtlingen das vor und während der Flucht erlebte Gefühl von Hilflosigkeit und Ohnmacht im sicher geglaubten Exil fortsetzt. Dies führe zu depressiven Stimmungen und nicht selten zu Äußerungen von Suizidgedanken:

"In unserer Beratungspraxis mehren sich auch die Fälle von Hilfesuchenden, die hier in Deutschland einen Familienangehörigen durch Suizid verloren haben. Mehrere Fälle sind bei uns aktenkundig, bei denen sich Familienväter das Leben genommen haben, weil sie mit der Situation im Exil nicht mehr klar gekommen sind: ungeklärter Aufenthalt, Angst vor Abschiebung."

8.6.4. Kranke, bedürftige und nicht reisefähige Flüchtlinge

Den Angaben der Beratungsstelle für bosnische Flüchtlinge bei der Stadt Stuttgart zufolge gibt es einen beträchtlichen Anteil kranker Flüchtlinge mit medizinischen Versorgungsproblematiken sowie Alleinerziehender mit minderjährigen Kindern.

17 Personen sind nach der Statistik der Ausländerbehörde Stuttgart nicht reisefähig bzw. nicht transportfähig. Der Erlass des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 07.12.1998 definiert, dass unter "Reiseunfähigkeit" nur die reine Transportunfähigkeit zu verstehen sei und weist darauf hin, dass traumatisierte bosnische Flüchtlinge in der Regel reisefähig seien. Wie unter Punkt 8.6.3. bereits erläutert, werden kranke Menschen, die in Bosnien und Herzegowina nicht behandelt werden können, nicht gesondert erfasst, so dass auch hier keine genaue Zahl ermittelt werden kann. Die Gruppe der kranken, pflegebedürftigen und alten Menschen wird von der Regionalen Beratungsstelle für rückkehrinteressierte bosnische Flüchtlinge als eine inhomogene Gruppe charakterisiert, deren zwangsweise Rückführung sowohl aus ausländerrechtlichen als auch aus humanitären Gesichtspunkten äußerst problematisch sei.

8.6.5. Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen

Die Zahl der Zeugen beim Internationalen Gerichtshof beläuft sich in Stuttgart laut Ausländerbehörde auf fünf Personen. Als Deserteure serbischer Volkszugehörigkeit aus der Republika Srpska sind 27 bosnische Flüchtlinge bei der Ausländerbehörde registriert; die Beratungsstelle für bosnische Flüchtlinge bei der Stadt Stuttgart geht hier jedoch von 40 Personen sowie ca. 60 Familienangehörigen aus. Die Statistik der Ausländerbehörde Stuttgart gibt keinen Aufschluss über die exakte Zahl der Familienangehörigen von Deserteuren aus der Republika Srpska, da sie die Familienangehörigen derjenigen Personen, die einer Sonderregelung nach Nr. 3 des Erlasses unterliegen, nicht gesondert, sondern als eine Summe von 153 Personen erfasst. Lediglich ein Flüchtling hat nach Angaben der Ausländerbehörde Stuttgart das 65. Lebensjahr vollendet und ist daher weiterhin erlassrechtlich geduldet.

8.6.6. Zusammenfassung

Nach der zitierten Statistik der Ausländerbehörde Stuttgart können gegenwärtig 611 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aufgrund unterschiedlicher schutzwürdiger Konstellationen nicht aus Stuttgart zurückgeführt werden. Dies entspricht 57,81 Prozent der sich gegenwärtig noch in Stuttgart aufhaltenden Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina. Es bleibt offen, wie viele schutzbedürftige bosnische Flüchtlinge sich darüber hinaus unter den Personen befinden, die nach der Statistik der Ausländerbehörde Stuttgart aus nicht näher spezifizierten Gründen noch nicht ausgereist sind.

9. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Die Verfasser möchten an dieser Stelle erneut ihre Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass die im europäischen Vergleich ausgesprochen restriktive Rückführungspolitik der Bundesrepublik Deutschland, die durch die Innenministerien der Bundesländer und die nachgeordneten lokalen Ausländerbehörden betrieben wird, sich offenkundig ohne gesichertes Wissen um die soziale Struktur und Situation der betroffenen Flüchtlinge vollzieht. Sie hoffen daher, mit der vorliegenden Untersuchung einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die Rückkehr bosnischer Flüchtlinge aus der Bundesrepublik Deutschland geleistet zu haben und fassen die Ergebnisse ihrer Untersuchung im folgenden zusammen:

Die Zahlen von Rückkehrern und organisierten Rückkehrern aus dem europäischen Ausland nach Bosnien-Herzegowina sowie die "Bleiberechtsregelungen", die in vielen seinerzeit relevanten Aufnahmeländern beschlossen wurden, machen deutlich, dass die bundesdeutsche Strategie eines seit nunmehr über vier Jahren andauernden fortgesetzten Ausreisedrucks auf bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge im europäischen Kontext singulär ist.

Die Innenministerien meldeten den Verfassern zum Jahresende 1999 insgesamt 39.829 noch in der Bundesrepublik Deutschland lebende bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge. Dies entspricht einem "Restbestand" von 11,38 Prozent der vormals etwa 350.000 bosnischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit etwa 350.000 der bis Ende 1995 insgesamt 1,2 Mio. Bürgerkriegsflüchtlinge (= 29,17 %) an die Spitze der seinerzeitigen Aufnahmeländer gesetzt hatte, stellt bis zum Ende des Jahres 1999 mit 230.000 bis 250.000 zurückgekehrten Flüchtlingen zwischen 66,20 und 71,96 Prozent der insgesamt 347.419 bosnischen Flüchtlinge, die "freiwillig" oder gezwungen nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sind. Die überproportionale Rückkehrtendenz aus der Bundesrepublik Deutschland kann nur mit dem großen Ausreisedruck erklärt werden, der von den Bundesländern auf die bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Vergangenheit ausgeübt wurde und immer noch ausgeübt wird.

Nach Mitteilungen der deutschen Seite im Rahmen der regelmäßigen deutsch-bosnischen Expertengespräche sind bis Ende Oktober 1999 ca. 4.000 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aus der Bundesrepublik Deutschland nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben worden.

Im Hinblick auf die Herkunftsgebiete der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich gegenwärtig noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, kommen die Verfasser vor dem Hintergrund der wenigen verfügbaren Daten und der erlassrechtlich geregelten Rückführungspolitik der Innenministerien der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland zu dem Ergebnis, dass bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Gebiet der heutigen Föderation Bosnien-Herzegowina sich unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit gegenwärtig nur noch dann in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, wenn ihrer Ausreise sonstige Gründe (z.B. Traumatisierung, medizinische Indikation, soziale Indikation) entgegenstehen. Aufgrund ihrer Erhebungen gehen die Verfasser davon aus, dass der Anteil von Flüchtlingen aus dem Gebiet der Föderation Bosnien-Herzegowina bei etwa 20 bis 25 Prozent aller noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge liegt. 75 bis 80 Prozent der noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge kommen aus der Republika Srpska.

Hinsichtlich der Volkszugehörigkeit kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass die sich noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden bosnischen Flüchtlinge entlang der Volkszugehörigkeiten "bosniakisch", "kroatisch", "serbisch" und "andere (insbesondere Roma)" in einem Verhältnis 70 : 15 : 5 : 10 zueinander stehen.

Diese Ergebnisse zeigen, dass ein Großteil der Flüchtlinge aus der Sicht des UNHCR bereits deshalb weiterhin des internationalen Schutzes bedarf, weil sie aus Gebieten stammen, in denen sie nach der Rückkehr nicht mehr der ethnischen Mehrheit angehören werden.

Die Verfasser ermitteln aufgrund der Angaben der Bundesländer eine hochgerechnete Gesamtzahl von 3.214 noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden, behördlich anerkannt traumatisierten Flüchtlingen. Dies entspricht einem Anteil von 8,07 Prozent aller bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland. Näherungsweise 4.821 Flüchtlinge sind aufgrund der Traumatisierung eines Familienangehörigen weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland geduldet. Insgesamt sind nach diesen Berechnungen etwa 8.035 bosnische Flüchtlinge traumatisierungsbedingt weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland behördlich geduldet. Dies entspricht einem Anteil von ca. 20 Prozent der 39.829 noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden bosnischen Flüchtlinge.

Wissenschaftliche Untersuchungen zu bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen kommen zu dem Ergebnis, dass 20 bis 25 Prozent aller aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen ins Ausland geflüchteten Bosnier traumatisiert sind. Behördlicherseits anerkannt traumatisiert sind in der Bundesrepublik Deutschland lediglich 8,07 Prozent aller bosnischen Flüchtlinge. Keines der Bundesländer, die Angaben zu traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina machen konnten, meldet eine "Traumatisierungsquote" von über 17 Prozent.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter psycho-sozialer Einrichtungen in den befragten Städten weisen darauf hin, dass sich eine Reihe traumatisierter Flüchtlinge nicht in fachärztlicher, sondern in allgemeinärztlicher Behandlung befindet und lediglich medikamentös behandelt wird. Es fehle daher häufig nicht an der Traumatisierung, sondern lediglich an der fachärztlichen Diagnose. Zum einen reduzierten viele traumatisierte Flüchtlinge geradezu krankheitstypisch ärztliche Kontakte auf das Ziel der konventionell-medikamentösen Beseitigung von Schmerz- oder Unruhezuständen, zum anderen fehle es - insbesondere in ländlichen Gebieten - an fachärztlicher Infrastruktur. Die psycho-sozialen Einrichtungen in den befragten Städten weisen häufig darauf hin, dass eine Reihe traumatisierter bosnischer Flüchtlinge wahlweise auf Wartelisten stehen oder von den Einrichtungen an private Therapeuten verwiesen werden. Beratungsstellen schätzen das Verhältnis zwischen behördlich anerkannten und tatsächlich traumatisierten Flüchtlingen, die ihre Einrichtungen frequentieren, auf bis zu 1 zu 4.

Aufgrund des wider wissenschaftliche Erkenntnisse und alltägliche Praxiserfahrungen geforderten und häufig durch fragwürdige Gegengutachten in Abrede gestellten unmittelbaren Zusammenhanges zwischen Traumatisierung und gewärtigten Ereignissen während des Bosnien-Krieges wird vielen traumatisierten Flüchtlingen die behördliche Anerkennung vorenthalten. Insbesondere vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit unterstellten Behandlungsmöglichkeiten in Bosnien-Herzegowina reduziert sich die Frage der Traumatisierung aus der Sicht der Innenministerien und Ausländerbehörden auf die Frage der Reisefähigkeit ausreisepflichtiger Flüchtlinge.

Mehr als 40.000 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge sind seit 1996 in insgesamt sechs Aufnahmeländer weitergewandert. Die USA waren mit 33.005 Personen seit 1996 das Hauptaufnahmeland für aus der Bundesrepublik Deutschland weiterwandernde bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge.

Weiterwanderung aus der Bundesrepublik Deutschland in die USA ist für bosnische Flüchtlinge grundsätzlich immer nur dann möglich, wenn die Antragsteller "schlüssig ihren Flüchtlingsstatus belegen". Grundlage der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft durch die Behörden der USA ist hierbei immer die Genfer Flüchtlingskonvention. Das Verhältnis zwischen Genehmigung und Ablehnung eines Weiterwanderungsgesuchs im Rahmen des U.S. Refugee Program hat sich in 1999 im Vergleich zu 1998 stark zugunsten positiv beschiedener Anträge auf Weiterwanderung verschoben. Die Gruppe der noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge und die Zielgruppe des U.S. Refugee Program sind demzufolge nahezu deckungsgleich. Für die USA handelt es sich dabei also um Personen mit einem berechtigten Schutzanspruch, der ihnen in der Bundesrepublik Deutschland vorenthalten wird und den sie durch Weiterwanderung in die Vereinigten Staaten von Amerika geltend machen können.

3.168 der insgesamt 8.366 Personen, die zum Zeitpunkt 3. Februar 2000 ein Weiterwanderungsverfahren betrieben, waren unter 18 Jahre alt. Dies entspricht einem Anteil von 37,86 Prozent. Die Verfasser werten die überproportionale Anzahl minderjähriger Flüchtlinge im Weiterwanderungsverfahren als Indiz dafür, dass eine wichtige Motivation bei der Beantragung eines Weiterwanderungsverfahrens jene Probleme sind, die Hauptantragsteller für ihre Kinder bei der Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina erwarten.

378 der insgesamt 1.890 verheirateten Paare, die ein Weiterwanderungsverfahren betreiben, sind gemischt-ethnisch zusammengesetzt. Dies entspricht einem Anteil von 20 Prozent. Die überproportionale Anzahl gemischt-ethnischer Ehepaare deutet nach Auffassung der Verfasser darauf hin, dass solche Lebensgemeinschaften bei der Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina befürchten müssen, in existenzielle Bedrängnis zu geraten oder die Lebensgemeinschaft in Bosnien-Herzegowina nicht aufrecht erhalten zu können.

Unter den Hauptantragstellern im Rahmen des U.S. Refugee Program befindet sich eine beachtliche Anzahl von Flüchtlingen, die das 65. Lebensjahr bereits überschritten haben. Diese Personengruppe ist in der Bundesrepublik Deutschland im Regelfall (falls keine familiären Bindungen nach Bosnien-Herzegowina mehr bestehen) nach wie vor erlassrechtlich vor Rückführung geschützt. Die Verfasser werten die dennoch hohe Zahl von Antragstellern dieser Personengruppe als Indiz dafür, dass auch diese ihre aufenthaltsrechtliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland als perspektivlos empfindet und die Weiterwanderung in ein ihnen fremdes Land als kleineres Übel billigend in Kauf nimmt.

In Anlehnung an die Untersuchungen von UNHCR-Deutschland aus 1998 subsumieren die Verfasser unter den laut UNHCR ebenfalls weiterhin des internationalen Schutzes bedürftigen "Extremely Vulnerable Individuals" folgenden Personenkreis:

    • Alleinstehende ältere Menschen,
    • Alleinerziehende Mütter oder Väter,
    • Kinderreiche Familien ohne konkrete Rückkehrperspektive,
    • Körperlich behinderte Flüchtlinge,
    • Geistig behinderte Flüchtlinge,
    • Flüchtlinge mit anderen medizinischen Indikationen.

Der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland hatte mit Schreiben vom 15. Mai 1998 an PRO ASYL ausgeführt, dass weniger als ein Prozent der bosnischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland alleinstehende Personen über 65 und etwa zwei Prozent alleinstehende Frauen seien. Der Anteil kinderreicher Familien ohne konkrete Rückkehrperspektive liege bei etwa vier Prozent. Die Verfasser kommen anhand ihrer Erhebungen zu dem Ergebnis, dass diese Prozentwerte annähernd auch für 1999 Gültigkeit haben. Nach ihren Erkenntnissen kehren nur wenige der Gruppe der Extremely Vulnerable Individuals zuzurechnenden Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina zurück, dafür wandern überdurchschnittlich viele Angehörige dieser Personengruppe in Drittländer weiter.

Die Verfasser gehen nach Auswertung verfügbarer und innerhalb des Projektzeitraumes zusammengetragener bundesweiter und ausgewählt lokaler Daten davon aus, dass die große Mehrheit unter den noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge zu Personengruppen gehört, die aus der Sicht von UNHCR auch weiterhin des internationalen Schutzes bedürfen und deren Rückkehr die politische und soziale Situation in Bosnien-Herzegowina auf absehbare Zeit verbietet. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen weist darauf hin, dass die meisten Personen, die derzeit temporären Schutz genießen, vermutlich Anspruch auf die Anerkennung als Flüchtling nach dem Abkommen der Rechtsstellung von Flüchtlingen nach 1951 und dem zugehörigen Protokoll von 1967 gehabt hätten, wenn sie zum Zeitpunkt der Ankunft in ihren derzeitigen Aufnahmeländern individuelle Asylverfahren durchlaufen hätten. Auch wenn diesen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland der Zugang zu einem zeitnahen Asylverfahren verweigert wurde, sollte demzufolge der Grundsatz des Artikel 1 C 5 der Genfer Flüchtlingskonvention zur Geltung kommen, wonach die Bedingungen, die ursprünglich zu dem Schutzerfordernis geführt haben, beendet und die Veränderungen im Herkunftsland grundlegend sein müssen, um die Fortdauer benötigten Schutzes zu verneinen. Eine Aufkündigung internationalen Schutzes durch das Aufnahmeland darf demzufolge nur dann erfolgen, wenn das Potential zur Reintegration in die Gesellschaft des Herkunftslandes zweifelsfrei gegeben ist. Hieran mangelt es im Hinblick auf die bosnischen Flüchtlinge, die noch in der Bundesrepublik Deutschland leben.

Zu den Gründen, die einer gegenwärtigen Rückkehr der untersuchten Personengruppen nach Bosnien-Herzegowina entgegenstehen, hat UNHCR in den im Anhang dieser Studie dokumentierten Positionspapieren "Aktuelle Position von UNHCR bezüglich jener Gruppen von Personen aus Bosnien und Herzegowina, die weiterhin internationalen Schutzes bedürftig sind" vom Mai 1999 und "Besonders anfällige Personen: die Notwendigkeit fortgesetzter internationaler Unterstützung angesichts der Reintegrationsprobleme bei der Rückkehr" vom November 1999 ausführlich Stellung genommen. Weiterhin schutzbedürftig sind aus der Sicht des UNHCR

    • Personen aus Gebieten, in denen sie nach der Rückkehr nicht mehr der ethnischen Mehrheit angehören werden, sogenannte humanitäre Fälle (ehemalige Insassen von Lagern oder Gefängnissen, Opfer oder Zeugen von Gewalt einschließlich sexueller Gewalt, Zeugen, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien aussagen, schwer traumatisierte Personen und Personen, die besonderer Fürsorge bedürfen),
    • Personen in Mischehen oder gemischter Abstammung,
    • potentiell staatenlose Personen,
    • Angehörige anderer Gruppen mit speziellen Schutzgründen (politische und militärische Führer der "Demokratska Narodna Zajednica, auch bekannt als "ehemalige Abdic-Anhänger, Deserteure der bosnisch-serbischen Armee und Personen, die sich dem Wehrdienst in der bosnisch-serbischen Armee entzogen haben, zu einer ethnischen Minderheit zählende Angehörige der Streitkräfte, Roma).

Die in beiden Papieren geltend gemachten Bedenken gegen die erzwungene Rückkehr solcher bosnischer Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina werden u.a. durch zwei im Februar und September 1999 von UNHCR im Kanton Tuzla durchgeführte qualitative Befragungen bestätigt. Im Februar 1999 befragte UNHCR 205 aus dem Ausland nach Tuzla zurückgekehrte bosnische Familien. Dabei handelte es sich in 79 Fällen um Familien, für die die Rückkehr nach Tuzla die Rückkehr an ihren Vorkriegswohnort bedeutete und in 126 Fällen um Familien, deren Ansiedlung in Tuzla als "Rückkehr in die Binnenvertreibung" zu beschreiben ist. 23 % der Befragten gehörten der Volksgruppe der Roma an. Im September 1999 befragte UNHCR 21 aus dem Ausland nach Tuzla repatriierte Familien, die sich in einem von UNHCR betriebenen Transitzentrum aufhielten. Hierbei handelte es sich ausschließlich um bosniakische Flüchtlinge, deren Vorkriegswohnort im Gebiet der Republika Srpska liegt. Die repatriierten Flüchtlinge wurden nach folgenden Aspekten befragt:

    • Persönliche Sicherheit nach Rückkehr nach / Ansiedelung in Tuzla,
    • Zustand des bezogenen Wohnraumes,
    • Registrierungspraxis der kantonalen Behörden,
    • Einforderung von "Kriegssteuern",
    • Beschäftigungssituation,
    • Zugang zu erworbenen Pensionsansprüchen,
    • Zugang zum Bildungssystem,
    • Zugang zur Krankenversicherung,
    • Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (Wasser, Elektrizität und Telefon).

Die von UNHCR Sarajevo im Januar 2000 veröffentlichte "Returnee Monitoring Study: Refugees Repatriating to Tuzla Canton – Bosnia and Herzegowina" kommt zu folgendem Ergebnis:

"Despite the vast amounts contributed to Bosnia by the international community, many of the interviewees did not feel they had seen the benefits of this aid and were still waiting for the reconstruction assistance and employment they state they were promised by host countries to expect upon return.

It is important to appreciate that interviewees, especially those who are displaced, may not have difficulties with just one of the areas discussed in this paper but quite often with several. Add to this the situation of TC residents, many of whom are already extremely vulnerable cases, or for one reason or another felt they had no choise but to request accomodation at the TC and who may lack necessary support and/or assistance or are afraid to leave due to past traumatic experiences.

Roma who were a marginalised group also before the conflict, face particular difficulties. They face the same problems as other repatriates, along with the tradition of discrimination against Roma.

In conclusion, Tuzla Canton has a great potential for minority return, but this GFAP [General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegowina; die Verfasser] objective is hampered by the large number of repatriates returning to internal displacement and exacerbating an already severe housing shortage and scarce municipal resources, ensuring that minority returnees who may wish to return will face additional obstacles, in particular the illegal occupation of their homes. This study has illustrated the consequences of returning refugees to situations of further displacement to complete for scarce employment, social resources and housing. For many, the situation seems grim and full of uncertainties. Interviewees repeatedly stated that they had no hope for the future in BH, neither for themselves, nor their children. Many expressed they felt their only hope was to leave BH again, while others expressed a determination to stay and rebuild their lives."

Vor dem Hintergrund der von UNHCR gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Schutzbedürftigkeit bestimmter Gruppen unter den noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen mahnen die Verfasser dringlich eine breitangelegte Diskussion in Politik und Gesellschaft an. Eine solche Diskussion sollte dem Ziel dienen, den berechtigten Bedürfnissen bosnischer Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland, denen die Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird, nach einer gesicherten Lebensperspektive im Gastland gerecht zu werden. Unterstützung findet diese Forderung gegenwärtig auch durch den sogenannten "Appell der 100". Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete haben am 20. April diesen Jahres fraktionsübergreifend einen Aufruf an die Ministerpräsidenten der Bundesländer - "Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik beachten" – gestartet. Darin fordern sie - weitgehend in Anlehnung an die Position des UNHCR - die Rücknahme der Ausreiseaufforderungen und einen längerfristigen Aufenthalt mit gesichertem Rechtsstaus in der Bundesrepublik Deutschland für besonders gefährdete Personengruppen aus Bosnien-Herzegowina:

"Wir wenden uns (...) an Sie als die verantwortlichen Exekutivorgane, sich dieser Situation anzunehmen. Unserer Meinung nach sollte folgender Personenkreis in Zukunft von Ausreiseaufforderungen verschont werden, und falls bereits Ausreiseaufforderungen ergangen sind, sollten diese zurückgezogen werden:

1. Behinderte, Kranke, alleinstehende Alte, Mütter mit Kleinkindern sowie unbegleitete Minderjährige.

2. Traumatisierte mit fachärztlicher Beurteilung.

3. Ehepaare, die verschiedenen Ethnien angehören und deshalb jetzt in ihrer früheren Heimat nicht gemeinsam leben können.

4. Lagerinsassen, die während des Bürgerkrieges oder des Genozids inhaftiert waren.

5. Kriegsdienstverweigerer und Deserteure, die sich der Beteiligung an völkerrechtswidrigen Aggressionen und Verbrechen entzogen haben.

6. Zeugen in Kriegsverbrecherprozessen, insbesondere des Haager Tribunals.

7. Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen sind und die weitgehend integriert sind.

Des weiteren müssen folgende Gruppen wegen der Verhältnisse vor Ort von den Ausreiseaufforderungen ausgenommen werden, sofern die Betroffenen nicht selbst zurückkehren wollen:

1. Minderheiten, deren Heimat früher oder erst heute mehrheitlich von einer anderen Ethnie bewohnt wird, die sich gegen die Rückkehr dieser heutigen Minderheit wehrt.

2. Roma und Aschkali, die überall Minderheit und fast überall Gejagte sind."

Eine Diskussion um eine Bleiberechtsregelung, die den berechtigten Bedürfnissen der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland entspricht, ist nicht zuletzt auch der internationalen Kritik an der Rückführungspolitik der Bundesrepublik Deutschland geschuldet, die beispielhaft im jüngsten Menschenrechtsbericht des U.S. State Department zur Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck kommt:

"State authorities continued to repatriate Bosnian refugees, unless they qualified for an extension of stay on certain humanitarian grounds. Some national officials, the UNHCR, and domestic refugee support organizations have cautioned that the refugees’ place of origin and ethnicity should be given careful consideration in the implementation of returns. (…) Even those refugees who left Germany ‘voluntarily’ were subjected to tremendous pressure. If they did not leave on their own they could have been deported, permanently excluded from reentering the country, and had all their property confiscated, excluding clothing and suitcases. The overwhelming majority of Bosnians legally residing in the country have limited residence permits with no enforceable right to have these permits extended." (1999 County Reports on Human Rights Practices. Released by the Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. Department of State, February 25, 2000. S 12)

Diese Kritik der US-amerikanischen Regierung legitimiert sich durch konkretes Verhalten. Während sich zum Ende dieses Jahres nur noch maximal 30.000 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten werden, werden die USA bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen ihres Weiterwanderungsprogramms etwa 45.000 bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen, denen in der Bundesrepublik Deutschland kein rechtmäßiger Aufenthalt eingeräumt wurde, dauerhaften Schutz auf ihrem Territorium gewährt haben.