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| Torsten Jäger - Jasna Rezo | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zur sozialen Struktur der bosnischen Kriegsflüchtlinge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Föderation Bosnien-Herzegowina |
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Bosniaken |
Kroaten |
Serben |
Andere |
Total |
|
1996 |
76.385 |
3.144 |
552 |
33 |
80.114 |
|
1997 |
74.552 |
33.495 |
2.849 |
754 |
111.600 |
|
1998 |
77.310 |
22.930 |
4.307 |
1.453 |
106.000 |
|
1999 |
16.251 |
5.517 |
3.796 |
416 |
25.980 |
|
Gesamt |
244.498 |
65.086 |
11.584 |
2.656 |
323.744 |
|
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Republika Srpska |
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Bosniaken |
Kroaten |
Serben |
Andere |
Total |
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1996 |
|
|
7.925 |
|
7.924 |
|
1997 |
204 |
73 |
8.827 |
66 |
8.630 |
|
1998 |
1.279 |
257 |
2.458 |
6 |
4.000 |
|
1999 |
919 |
321 |
1.872 |
8 |
3120 |
|
Gesamt |
2.402 |
651 |
20.542 |
80 |
23.674 |
|
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Bosnien-Herzegowina (Föderation und RS) |
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|
Bosniaken |
Kroaten |
Serben |
Andere |
Total |
|
1996 |
76.385 |
3.144 |
8.477 |
33 |
88.039 |
|
1997 |
74.756 |
33.568 |
11.136 |
820 |
120.280 |
|
1998 |
78.589 |
23.187 |
6.765 |
1.459 |
110.000 |
|
1999 |
17.170 |
5.838 |
5.668 |
424 |
30.100 |
|
Gesamt |
246.900 |
65.737 |
32.046 |
2.736 |
347.418 |
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Aus der Bundesrepublik Deutschland sind nach den vorliegenden Daten bis zum Ende des Jahres 1999 zwischen 230.000 und 250.000 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge freiwillig, aufgrund behördlichen Ausreisedrucks oder gezwungen nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt. Der Anteil der aus der Bundesrepublik Deutschland nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrten Flüchtlinge, gemessen an der Gesamtzahl der aus dem Ausland nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrten Flüchtlinge in Höhe von 347.419, liegt somit zwischen 66,20 und 71,96 Prozent. Im Hinblick auf den deutschen Anteil an den durch die International Organization on Migration (IOM) oder durch andere nationale oder internationale Organisationen unterstützten Rückkehrern aus dem Ausland nach Bosnien-Herzegowina erhöht sich diese Quote bis zum Jahresende 1999 gar auf 80,29 Prozent. Die umseitige Übersicht von UNHCR Sarajevo ist darüber hinaus als Indiz dafür zu werten, dass Rückkehr aus dem Ausland spätestens seit 1999 nahezu ausschließlich Rückkehr aus der Bundesrepublik Deutschland bedeutet: Tab. 2: UNHCR Sarajevo: Summary of organizied/assisted Repatriations by host country (updated)
Die zu vernachlässigenden Quoten organisierter wie auch spontaner Rückkehr bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge aus anderen vormaligen Aufnahmeländern erklären sich nach Auffassung der Verfasser insbesondere damit, dass relevante Gastländer bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in der Vergangenheit der problematischen Situation in Bosnien-Herzegowina und dem Aspekt der faktischen Integration der Flüchtlinge Rechnung getragen und Bleiberechtsregelungen beschlossen haben. So hatte das Königreich Schweden - nach der Bundesrepublik Deutschland der Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der in absoluten Zahlen den meisten bosnischen Flüchtlingen (122.199) während des Bosnien-Krieges Schutz gewährte - durch die Praxis der Ausstellung eines sogenannten PUT, einer gewissermaßen unbegrenzten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Schweden, die alle drei Jahre automatisch verlängert wird, bereits frühzeitig den Ausreisedruck von den bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen genommen. Österreich, das ca. 80.000 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aufgenommen hatte, räumte durch ein Gesetz zur "Sicherung des weiteren Aufenthaltsrechtes integrierter Vertriebener aus Bosnien und Herzegowina" mit Datum vom 21. Juli 1998 einem Gutteil der noch in Österreich lebenden Bürgerkriegsflüchtlinge ein Aufenthaltsrecht ein. In den Niederlanden, die ca. 23.000 bosnischen Flüchtlingen Zuflucht gewährten, wurde von Beginn an die große Mehrheit der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt. Ausreisedruck lastete ausschließlich auf Bürgerkriegsflüchtlingen, die bei der Rückkehr in ihren Vorkriegswohnort dort in eine ethnische Mehrheitsposition gelangten oder denen die Rückkehr als ethnische Minderheit in eine der von UNHCR identifizierten "Open Cities" offenstand. Insgesamt erlangte die große Mehrheit der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in den Niederlanden ein ständiges Aufenthaltsrecht aufgrund der Tatsache, dass ihr Aufenthalt über drei Jahre geduldet worden war. In Dänemark wiederum wurden, ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland, die Asylanträge einreisender Bürgerkriegsflüchtlinge während des Bosnien-Krieges nicht entschieden. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland wurden die Flüchtlinge jedoch nicht genötigt, ihren Asylantrag nach dem Ende des Krieges zurückzuziehen, vielmehr gelangten sie im Laufe der Jahre 1996 und 1997 zur Entscheidung. Nach Aussage des Danish Refugee Council wurde dabei die große Mehrheit der insgesamt 22.449 bosnischen Flüchtlinge, insbesondere Angehörige jener Problemgruppen, die UNHCR auch heute noch als des internationalen Schutzes bedürftig betrachtet, als asylberechtigt anerkannt. Zusammenfassung: Die Zahlen von Rückkehrern aus dem europäischen Ausland nach Bosnien-Herzegowina sowie die "Bleiberechtsregelungen", die in vielen seinerzeit relevanten Aufnahmeländern beschlossen wurden, machen deutlich, dass die bundesdeutsche Strategie eines seit nunmehr über vier Jahren andauernden fortgesetzten Ausreisedrucks auf bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge im europäischen Kontext singulär ist. 3. Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland zum Jahresende 1999
Im Ausländerzentralregister (AZR) beim Bundesverwaltungsamt in Köln waren nach der Statistik zum 31. Dezember 1999 insgesamt 167.690 bosnische Staatsbürger registriert. Auf die Bundesländer aufgeschlüsselt ergibt sich die umseitig dargestellte Verteilung nach Geschlecht und Aufenthaltsstatus. Zum Jahresende führt das AZR noch 46.471 in der Bundesrepublik Deutschland geduldete bosnische Staatsbürger. Teilmenge dieser Personengruppe sind auch Bosnier, die eines rechtmäßigen Aufenthaltstitels in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit verlustig gegangen sind (z.B. durch Abschluss eines Studiums oder durch Scheidung von einem aufenthaltsberechtigten ausländischen oder einem deutschen Ehepartner, ohne dass aus der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwachsen ist), deren Ausreise aber rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen. Ihre Anzahl kann von den Verfassern nicht näher spezifiziert werden, darf aber keinesfalls dem Bestand bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland zugeschlagen werden: |
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In der Gruppe der insgesamt 46.471 geduldeten bosnischen Staatsbürger sind auch jene 13.632 Personen bosnischer Nationalität enthalten, die sich nach einer weiteren Statistik des Ausländerzentralregisters trotz rechtskräftig negativem Abschluss eines Asylverfahrens noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten: Tab. 4: Bosnische Staatsbürger im Asylverfahren oder nach Abschluss ihres Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland zum
Nach Beschlusslage der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder vom 26. Januar 1996 wurden und werden bosnische Staatsbürger, die ihren Antrag auf politisches Asyl nicht bis zum 30. April 1996 zurückgezogen oder erst nach dem genannten Beschlussdatum ein Asylverfahren eingeleitet und betrieben haben, nicht als Bürgerkriegsflüchtlinge geführt. Sie können demzufolge nicht dem Bestand ausreisepflichtiger bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland zugeschlagen werden, die von den Bundesländern zum Ende des Jahres 1999 genannt wurden. 3.2. Ausreisepflichtige Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland zum Jahresende 1999 Die Innenministerien meldeten den Verfassern zum Jahresende 1999 den folgenden Bestand ausreisepflichtiger bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in den jeweiligen Bundesländern. Angegeben werden zu Vergleichszwecken auch die Bestandszahlen zu verschiedenen Zeitpunkten seit 1996: Tab. 5: Ausreisepflichtige bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in den Bundesländern zwischen Januar 1996 und Dezember 1999
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Die von den Bundesländern genannten Zahlen der zum Jahresende 1999 noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausreisepflichtigen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge unterschreiten in ihrer Summe die Anzahl der laut AZR geduldeten bosnischen Staatsbürger um ca. 6.600 Personen. Da in der Statistik des Ausländerzentralregisters allerdings auch die 13.632 abgelehnten Asylbewerber und jene Personen enthalten sind, die ihres rechtmäßigen Aufenthaltstitels in der Vergangenheit verlustig gegangen sind, jedoch rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse gewärtigen, ist zu vermuten, dass ein nicht unerheblicher Teil des "Fehlbestandes" sich aus bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen rekrutiert, die gegenwärtig mit Dokumenten unterhalb einer Duldung in der Bundesrepublik Deutschland leben. Die Praxis der Duldungsverweigerung bzw. der Ausgabe von Ausreisescheinen und Grenzübertrittsbescheinigungen ist den Verfassern aus den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin bekannt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen praktizieren einige Ausländerbehörden nach wie vor die Ausstellung von kurzfristigen "Ausreisescheinen" oder "Grenzübertrittsbescheinigungen", die z.T. über Monate hinaus nur wochenweise erneuert werden. In Berlin verweigern die Behörden sogenannten "Rück-Rückkehrern" – ausgereisten bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen, die aus unterschiedlichen Gründen wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren – regelmäßig die Duldung. 3.3. Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zwischen Januar 1996 und Dezember 1999 Die folgende Übersicht über das Verhältnis zwischen zum Ende des Bosnien-Kriegs im Dezember 1995 in den einzelnen Bundesländern aufgenommenen und sich im Dezember 1999 dort noch aufhaltenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen weist eine bemerkenswerte Spannweite auf: Tab. 6: Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (Januar 1996 / Dezember 1999)
Die immens variierenden "Restbestandsquoten" lassen sich zum Teil auf den unterschiedlich starken Druck zurückführen, der seitens der Innenministerien und nachgeordneter kommunaler Behörden auf bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge ausgeübt wurde und wird, um sie zur Ausreise zu bewegen. Die Frage des erlassrechtlichen Umgangs mit traumatisierten Flüchtlingen ist hierbei von besonderer Bedeutung und wird daher in einem eigenen Kapitel behandelt. Darüber hinaus kommt der "Abschiebepolitik" der einzelnen Bundesländer seit dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen in Bosnien-Herzegowina diesbezüglich großes Gewicht zu: Während z. B. die Landesregierungen der aufnahmestärksten Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durch überproportional viele Abschiebungen frühzeitig massiven Druck auf alle im Land lebenden ausreisepflichtigen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge ausübten, "freiwillig" auszureisen, verzeichnet das Land Schleswig-Holstein bis zum Ende des Jahres 1999 lediglich neun abgeschobene Personen. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen trug die Abschiebepolitik nach Auffassung der Verfasser wesentlich zu den oben abgebildeten deutlich unterdurchschnittlichen "Restbestandsquoten" bei. Von Bedeutung für die Frage, wie viele der ursprünglich aufgenommenen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge nach wie vor in den einzelnen Bundesländern verblieben sind, ist darüber hinaus auch deren soziale Struktur. So erklärt sich die in Berlin zu diagnostizierende bundesweit höchste "Restbestandsquote" an bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen vor dem Hintergrund ihrer restriktiven sozialrechtlichen Behandlung nicht aus einer vergleichsweise großzügigen Erlassregelung, sondern vielmehr aus der Tatsache, dass ein Großteil der nach wie vor in Berlin lebenden bosnischen Flüchtlinge der Volksgruppe der Roma zuzurechnen ist, deren Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina in jedem Fall die Rückkehr an einen Ort bedeuten würde, an dem sie nicht der ethnischen Mehrheit angehören. 4. Zur sozialen Struktur der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland nach Volkszugehörigkeit und HerkunftsgebietIm folgenden Kapitel werden sich die Verfasser der vorliegenden Untersuchung regelmäßig auf nicht eigenständig erhobenes Datenmaterial beziehen. Es handelt sich insbesondere um Daten aus drei in der Vergangenheit erarbeiteten Studien sowie um solche, die im Rahmen der Expertengespräche gemäß Artikel 9 des deutsch-bosnischen Rückübernahmeabkommens bekannt wurden. Einige wenige Aussagen zur sozialen Struktur der bosnischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik, die über die aus diesen Daten abzuleitenden Erkenntnisse hinausgehen, werden als solche gekennzeichnet. Sie basieren auf den in Kapitel 8 dargelegten Erhebungen der Projektdurchführenden in sechs ausgewählten Städten der Bundesrepublik Deutschland und sind dort ausführlich kommentiert. 4.1. "Bestand" bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge nach Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Ende des Bosnien-Krieges in 1996 In den Jahren 1995 bis 1997 wurden insgesamt drei Erhebungen durchgeführt, die u.a. auch Aussagen zum Verhältnis von Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland treffen. Alle drei Studien geben jedoch keinen endgültigen Aufschluss darüber, wie viele bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland aus Gebieten in Bosnien-Herzegowina stammen, in denen sie nach Rückkehr nicht der ethnischen Mehrheit angehören würden. Der Datenband des Bundesministerium des Innern, der auf insgesamt 123.782 Datensätzen basiert, kann vernachlässigt werden, da etwa 75% der Datensätze keinen Aufschluß über die Volkszugehörigkeit der Flüchtlinge geben. Darüber hinaus wird lediglich zwischen "Moslems" und "restliche Ethnien" unterschieden. Die Studie des UNHCR und der IOM hatte die Intention, systematisch Kandidaten für eine freiwillige Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina in von UNHCR vor Ort koordinierte Wohnraumprogramme zu vermitteln. Sie wurde Ende 1996 durch die zweifache Versendung eines Fragebogens durch UNHCR und die Verteilung durch Nichtregierungsorganisationen und Beratungsstellen an etwa 100.000 Haushalte bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Der Rücklauf belief sich auf knapp 15.000 Fragebögen (ca. 15 %), die etwa 45.000 Personen (ca. 13,8 % der Gesamtzahl der 325.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, die sich im Oktober 1996 noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten) umfassten. Die Verfasser unterstellen eine Verzerrung des Ergebnisses im Hinblick auf die Struktur bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge nach Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet, da die Studie auf die Partizipation an UNHCR-gestützten Programmen in Bosnien-Herzegowina abstellte. Sie gehen daher davon aus, dass die Reaktionsbereitschaft der angesprochenen Flüchtlinge maßgeblich von ihrer konkreten Rückkehrperspektive beeinflusst wurde, der Rücklauf also überproportional auf potentiellen "Mehrheitenrückkehrern" und unterproportional auf potentiellen "Minderheitenrückkehrern" beruhte. Unter den potentiellen "Mehrheitenrückkehrern" wiederum war die Rückkehrperspektive Ende 1996 für Rückkehrer in das Gebiet der Föderation deutlich konkreter als für Rückkehrer in die Republika Srpska, so dass die Verfasser erwarten, dass bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge serbischer Volkszugehörigkeit in der Erhebung unterrepräsentiert bleiben. Hinsichtlich der Volkszugehörigkeit kommt die Studie des UNHCR und der IOM zu folgendem Ergebnis: Tab. 7: Volkszugehörigkeit der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland laut Studie von UNHCR und IOM (1996)
Bezüglich der Rückkehrkonstellationen der befragten Flüchtlinge im Hinblick auf Minderheiten- oder Mehrheitenrückkehr kommt die Studie des UNHCR und der IOM nach Volksgruppen aufgeschlüsselt zu folgendem Ergebnis: Tab. 8: Zu erwartende Rückkehrsituation bosnischer Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland bei Rückkehr an den Vorkriegswohnort laut Studie von UNHCR und IOM (1996)
Die Ergebnisse der Studie des UNHCR und der IOM stützen – unter Berücksichtigung der o.g. Interferenzen - die Ergebnisse der Studie der AGEF zur "Untersuchung des Fachkräftepotentials und der Rückkehrtendenzen unter Kriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina in Deutschland". Die Verfasser machen diese Studie im folgenden zur Grundlage ihrer Berechnungen zur Struktur der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland zu Beginn des Jahres 1996 unter dem Aspekt der Volkszugehörigkeit und des Herkunftsgebietes. Die AGEF hat im Dezember 1995/Januar 1996 eine Befragung von 3.102 Kriegsflüchtlingen in 6 Städten/Regionen der Bundesrepublik Deutschland (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mannheim, München, Saarbrücken) vorgenommen. Wegen des auf Fachkräfte gerichteten Erkenntnisinteresses der Studie waren solche Flüchtlinge Zielgruppe der Befragung, die die Staatsbürgerschaft von Bosnien-Herzegowina besitzen, 18 bis 55 Jahre alt sind und über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Die Verfasser der vorliegenden Studie halten die von der AGEF herangezogene Befragungsgruppe (n=3.102) für groß genug, um aussagekräftige Ergebnisse zu gewinnen. Signifikant andere Ergebnisse bei der Erweiterung des Befragungskreises um Flüchtlinge ohne abgeschlossene Berufsausbildung und um Flüchtlinge unter 18 und über 55 Jahre erwarten sie hinsichtlich des Zusammenhangs von Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet nicht. Die Studie der AGEF kommt zu folgendem Ergebnis: Tab. 9: Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland nach Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet laut AGEF (1996)
Die Ergebnisse der Studie der AGEF hinsichtlich der Volkszugehörigkeit der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland lassen sich mit den Ergebnissen der Studie des UNHCR und der IOM weitgehend zur Deckung bringen. Nach Auffassung der Verfasser steht der deutlich höhere Anteil von serbischen Volkszugehörigen und Roma, den die AGEF im Gegensatz zu UNHCR/IOM ermittelt, im Zusammenhang damit, dass die konkrete Rückkehrperspektive für die Studie der AGEF keine besonders große Rolle spielt. Sie gehen daher davon aus, dass die Ergebnisse der Studie des UNHCR und der IOM die Zuverlässigkeit der Studie der AGEF bestärkt. Aus den Zahlen der AGEF errechnen die Verfasser deshalb die folgende Matrix, die den Zusammenhang von Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt Dezember1995/Januar 1996 näherungsweise abbildet: Tab. 10: Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland nach Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet in 1996 laut AGEF (in Prozent)
Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland zum Jahreswechsel 1995/96 (350.000) ergibt sich in absoluten Zahlen somit näherungsweise folgendes Bild: Tab. 11: Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland nach Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet in 1996 (Umsetzung der Ergebnisse der Studie der AGEF auf die Gesamtzahl bosnischer Flüchtlinge in Deutschland in 1996)
Die von den Verfassern erarbeiteten Näherungswerte decken sich mit zwei Erhebungen zu Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebieten bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge, die in Schweden und Norwegen zwischen 1996 und 1997 durchgeführt wurden. Es sind aus der Sicht der Verfasser keine Faktoren erkennbar, die eine signifikant andere Verteilung bosnischer Flüchtlinge nach den Kriterien Volkszugehörigkeit und Herkunftsgebiet in den skandinavischen Ländern nahelegen würden. Die ermittelten Zahlen decken sich weitgehend auch mit damaligen Einschätzungen aus dem politischen und wissenschaftlichen Bereich der Bundesrepublik Deutschland. So ging der CDU-Politiker Dr. Christian Schwarz-Schilling (MdB) in einer Aktuellen Stunde anlässlich der 124. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages zur "Lage in Bosnien und Absicht der Bundesregierung zur Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina beginnend ab dem 1.10.1996" am 25. September 1996 davon aus, dass weit über die Hälfte der Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina aus der Republika Srpska stammen. Professor Dr. Wolf Oschlies bezifferte den Anteil von bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen, die aus der Republika Srpska stammen, auf etwa 60%. 4.2. Rückkehr bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge aus der Bundesrepublik Deutschland ("Freiwillige Rückkehr" und Abschiebungen) In den regelmäßigen Sitzungen des Gemeinsamen Expertenausschusses gemäß Artikel 9 des deutsch-bosnischen Rückübernahmeabkommens tauschen beide Seiten jeweils ihre Erkenntnisse über die Rückkehrzahlen bosnischer Flüchtlinge aus der Bundesrepublik Deutschland aus. Im folgenden werden relevante Teile der abgestimmten Niederschriften des Gemeinsamen Expertenausschusses zitiert: "Die deutsche Seite teilte mit, dass bisher 300 Abschiebungen erfolgten. (...) Von den ca. 35.000 freiwilligen Rückkehrern in 1997 hat die Mehrheit finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen." (Abgestimmte Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses am 1. und 2. Juli 1997 in Bonn) "Die bosnische Seite teilt mit, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 70.000 Personen freiwillig aus Deutschland nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sind, vorwiegend in das Gebiet der Föderation. Diese Zahl wurde von der deutschen Seite bestätigt. (...) Bisher gingen nach Angaben der bosnisch-herzegowinischen Seite 1.158 Anmeldungen auf Rückführungen ein, von denen 608 tatsächlich durchgeführt wurden. (...) Die deutsche Seite machte (...) deutlich, dass sich noch bis zu 270.000 Personen aus Bosnien-Herzegowina in Deutschland aufhalten." (Abgestimmte Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses am 7. und 8. Oktober 1997 in Sarajevo) "Die bosnische Seite gab einen Überblick über die bisherigen Zahlen der Rückführungen: Danach wurden (...) im Jahre 1997 (...) insgesamt 6.500 Abschiebungen angekündigt, 929 Abschiebungen wurden vollzogen. (...) Für 1998 wurden 677 Ersuchen gestellt. 287 Abschiebungen wurden vollzogen. (...) Beide Seiten begrüßen die Zahl von bisher ca. 100.000 freiwilligen Rückkehrern. (...) Es bestand Einigkeit, dass die freiwillige Rückkehr bisher ganz überwiegend in das Gebiet der Föderation stattgefunden hat (...). Im Hinblick darauf, dass ca. 170.000 der in Deutschland noch aufhältigen etwa 230.000 Kriegsflüchtlinge aus der Republika Srpska stammen, bestand ebenfalls Einvernehmen darüber, dass ein Schwerpunkt der Rückkehr im Jahre 1998 auf der Republika Srpska liegen soll." (Abgestimmte Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses am 4. und 5. März 1998 in Bonn) "Im Jahre 1998 wurden 1.103 Abschiebungen vollzogen, hiervon bezogen sich 521 auf aus dem Föderationsgebiet und 357 auf aus der Republika Srpska stammende Personen, 225 Abschiebungen erfolgten ohne nähere Angaben zum Herkunftsort. (...) Die deutsche Seite erklärte, daß bisher insgesamt ca. 2.230 Personen abgeschoben wurden. (...) Nach Auffassung beider Delegationen sind bisher ca. 180.000 aus Deutschland nach Bosnien und Herzegowina zurückgekehrt. (...) Die bosnische Seite erklärte, dass mehr als die Hälfte der in die Föderation zurückgekehrten Flüchtlinge aus der Republika Srpska stamme." (Abgestimmte Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses vom 10. bis 12. August 1998 in Sarajevo und Banja Luka) "Nach Angaben der bosnischen Seite wurden bisher insgesamt 2.517 Abschiebungen nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt; davon 1.598 im laufenden Jahr. (...) Die von bosnischer Seite vorgelegte Zahl von Abschiebungen deckt sich im wesentlichen mit den hierzu unterbreiteten Angaben der deutschen Seite, wonach bislang rund 2.500 Personen nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben worden sind. (...) Hinsichtlich der Zahl der freiwilligen Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die deutsche Seite geht aufgrund der Meldungen der Länder, den Angaben von IOM Bonn und Sarajewo sowie der Erkenntnisse des UNHCR von einer Zahl von bislang rd. 200.000 freiwilligen Rückkehrern aus. Die bosnische Seite vertritt den Standpunkt, daß sich die Zahl der bisherigen freiwilligen Rückkehrer auf der Grundlage der im Protokoll der letzten Sitzung veranschlagten Zahl, den Angaben des Arbeitsstabes und der Monatsstatistik vom IOM auf ca. 220.000 Personen beläuft." (Abgestimmte Niederschrift der 6. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses am 19. und 20. November 1998 in Bonn) "Die bosnische Seite gab einen Überblick über die bisherigen Zahlen der Rückführungen: Danach wurden im Rahmen des Rückübernahmeabkommens bislang (...) 3.245 Personen nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben. (...) Die von bosnischer Seite vorgelegte Zahl von Abschiebungen deckt sich im wesentlichen mit den hierzu unterbreiteten Angaben der deutschen Seite, wonach bislang rd. 3.400 Personen nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben worden sind. (...) Hinsichtlich der Zahl der Rückkehrer stimmen die deutsche und die bosnische Seite darin überein, dass seit der letzten Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses im November vergangenen Jahres rd. 11.700 Personen nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sind. (...) Von den ursprünglich als Kriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina aufgenommenen Personen halten sich nach Angaben der deutschen Seite derzeit noch rd. 85.000 Personen im Bundesgebiet auf." (Abgestimmte Niederschrift der 7. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses vom 22. bis 24. März 1999 in Sarajevo) "Die bosnische Seite gibt einen Überblick über die bisherigen Zahlen der Rückführung. Danach wurden im Rahmen des Rückübernahmeabkommens bislang (...) 3.796 Personen nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben, davon im laufenden Kalenderjahr 968 Personen. Die von bosnischer Seite vorgelegte Zahl von Abschiebungen deckt sich im wesentlichen mit den hierzu unterbreiteten Angaben der deutschen Seite, wonach bislang rund 4.000 Personen nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben worden sind. (...) Hinsichtlich der Zahl der freiwilligen Rückkehr stimmen die deutsche und die bosnische Seite darin überein, dass im Rahmen der Bund/Länder-Rückkehrförderung insgesamt rund 170.000 Personen zurückgekehrt sind. Übereinstimmung bestand weiterhin darüber, dass seit Anfang des Jahres rund 20.700 Personen nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sind, davon rund 19.400 in die Föderation und rund 1.300 Personen in die Republik Srpska. (...) Von den ursprünglich aus Bosnien und Herzegowina aufgenommenen Personen halten sich nach übereinstimmenden Angaben beider Seiten derzeit noch rd. 70.000 Personen im Bundesgebiet auf." (Abgestimmte Niederschrift der 8. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses am 27. und 28. Oktober 1999 in Banja Luka) Aus den in den Abgestimmten Niederschriften des Gemeinsamen Expertenausschusses genannten Rückkehrzahlen bosnischer Flüchtlinge aus der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass seit Ende des Bosnien-Krieges bis zum Ende des Jahres 1999 zwischen 230.000 und 250.000 der insgesamt etwa 350.000 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sind. UNHCR geht in seiner vom Abschluss des Daytoner Friedensabkommens bis zum Ende des Jahres 1999 fortgeschriebenen Statistik von insgesamt 347.418 aus dem Ausland nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrten ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlingen aus. Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit etwa 350.000 der seinerzeit 1,2 Mio. Bürgerkriegsflüchtlinge bis Ende 1995 (= 29,17 %) an die Spitze der Aufnahmeländer gesetzt hatte, stellt bis zum Ende des Jahres 1999 mit 230.000 bis 250.000 zurückgekehrten Flüchtlingen zwischen 66,20 und 71,96% der insgesamt 347.419 bosnischen Flüchtlinge, die "freiwillig" oder gezwungen nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sind. Die überproportionale Rückkehrtendenz aus der Bundesrepublik Deutschland kann nur mit dem großen Ausreisedruck erklärt werden, der von den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland auf die bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Vergangenheit ausgeübt wurde und weiterhin ausgeübt wird. 4.3. Zu den Herkunftsgebieten der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland Ende 1999 Die folgenden Überlegungen und Berechnungen zur Frage der Herkunftsgebiete der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland wenden sich von der noch von der AGEF vorgenommenen Unterteilung in bosniakische, kroatische und serbische Einflussgebiete ab und fassen bosniakische und kroatische Gebiete als "Förderationsgebiet" zusammen. Dies ist sowohl der innenministeriellen und verwaltungsgerichtlichen Wahrnehmung in der Bundesrepublik Deutschland als auch der Tatsache geschuldet, dass aufgrund der Bosniaken und Kroaten umfassenden Rückkehrbewegungen z.B. in einigen Kantonen Zentralbosniens die Kategorisierung in bosniakisches oder kroatisches Einflussgebiet kaum mehr vorzunehmen ist. Darüber hinaus gehen die Verfasser davon aus, dass sich das in den Gebieten der international nicht anerkannten kroatischen Republik Herzeg-Bosna noch verbreitete Selbstverständnis als unabhängige Entität aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen in Kroatien weiter abschwächen wird. Schon im März 1998 befanden sich nach der zitierten Abgestimmten Niederschrift der deutsch-bosnischen Expertenkommission nur noch 60.000 der ursprünglich etwa 150.000 bosnischen Flüchtlinge (entspricht ca. 40 %), deren Vorkriegswohnort auf dem Gebiet der heutigen Föderation Bosnien und Herzegowina liegt, in der Bundesrepublik Deutschland. Vorbehaltlich einer kleinen Anzahl bereits zu diesem Zeitpunkt in Drittländer weitergewanderter bosnischer Flüchtlinge serbischer oder "anderer" Volkszugehörigkeit aus dem Gebiet der Föderation Bosnien-Herzegowina ist aufgrund der seinerzeitigen behördlichen Registrierungspraxis im Föderationsgebiet und der Rückführungspolitik der Bundesländer davon auszugehen, dass die ca. 10.000 Flüchtlinge aus der Föderation Bosnien-Herzegowina, die bei Rückkehr an den Vorkriegswohnort in eine Minderheitensituation geraten wären, sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. Die Verfasser unterstellen weiterhin, dass die seinerzeitige Tendenz zur überproportionalen Rückkehr von Flüchtlingen bosniakischer und kroatischer Volkszugehörigkeit, deren Vorkriegswohnort in dem Gebiet der heutigen Föderation Bosnien-Herzegowina liegt, auch über den März 1998 hinaus anhielt. Da mit dem UNHCR-Konzept der "Open Cities" in der Zwischenzeit ein vorwiegend von bosniakisch oder kroatisch dominierten Gemeinden im Föderationsgebiet genutztes Instrumentarium geschaffen wurde, welches bosnischen Flüchtlingen die Möglichkeit der registrierten Rückkehr an ihren Vorkriegswohnort einräumt, kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass bosnische Flüchtlinge aus dem Gebiet der heutigen Föderation Bosnien und Herzegowina sich unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit gegenwärtig regelmäßig nur noch dann in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, wenn ihrer Ausreise sonstige Gründe (z.B. Weiterwanderungsverfahren, Traumatisierung, medizinische Indikation, soziale Indikation) entgegenstehen. Aufgrund der Ergebnisse der Befragungen in sechs ausgewählten Städten gehen die Verfasser davon aus, dass der Anteil bosnischer Flüchtlinge aus dem Gebiet der Föderation Bosnien-Herzegowina gegenwärtig bei etwa 20 bis 25 Prozent aller bosnischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Bestätigt werden diese Einschätzungen auch durch die Zahlen der Freien und Hansestadt Bremen, dessen Senator für Inneres, Kultur und Sport - nach den Erkenntnissen der Verfasser einzigartig unter den Innenministerien der Bundesländer - die Herkunftsgebiete der noch in Bremen lebenden Bürgerkriegsflüchtlinge zusammengeführt und dokumentiert hat. Danach stammen von den insgesamt 485 bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen 107 (= 22,06 Prozent) aus dem Gebiet der Föderation Bosnien-Herzegowina und 378 (= 77,94 Prozent) aus dem Gebiet der Republika Srpska. 4.4. Zur Volkszugehörigkeit der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland Ende 1999 Daten zur Volkszugehörigkeit der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge werden nach Auskünften der Landesinnenministerien und der Ausländerbehörden behördlicherseits nicht erhoben. In der Regel verweisen beide auf den erheblichen Arbeitsaufwand, der hiermit verbunden wäre. Die Verfasser sind daher auf Einschätzungen und Erhebungen lokaler Beratungsstellen für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge angewiesen. Aus diesen ergibt sich - wie aus den Übersichten über die soziale Struktur bosnischer Flüchtlinge in sechs ausgewählten deutschen Städten ebenfalls hervorgehen wird - nach Zusammenführung näherungsweise folgender Schlüssel: Tab. 12: Bosnische Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland nach Volkszugehörigkeit Ende 1999
4.5. Zusammenfassung Im Hinblick auf die Herkunftsgebiete jener bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich gegenwärtig noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, kommen die Verfasser vor dem Hintergrund der wenigen verfügbaren Daten, der Rückführungspolitik der Innenministerien der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und der vorwiegend in Förderationsgebiet zu konstatierenden behördlichen Bereitschaft zur Hinnahme von Minderheitenrückkehr zu dem Ergebnis, dass bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Gebiet der heutigen Föderation Bosnien-Herzegowina sich unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit gegenwärtig nur noch dann in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, wenn ihrer Ausreise sonstige Gründe (z.B. Traumatisierung, medizinische Indikation, soziale Indikation) entgegenstehen. Sie gehen davon aus, dass der Anteil von Flüchtlingen aus dem Gebiet der Föderation Bosnien-Herzegowina etwa 20 bis 25 Prozent aller noch in der Bundesrepublik Deutschland lebenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge ausmacht. Hinsichtlich der Volkszugehörigkeit kommen sie zu dem Ergebnis, dass die noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhältigen bosnischen Flüchtlinge entlang der Volkszugehörigkeiten "bosniakisch", "kroatisch", "serbisch" und "andere" in einem Verhältnis 70 : 15 : 5 : 10 zueinander stehen. Sie gehen daher davon aus, dass ein Großteil der Flüchtlinge aus der Sicht des UNHCR bereits deshalb weiterhin des internationalen Schutzes bedarf, weil sie aus Gebieten stammen, in denen sie nach der Rückkehr nicht mehr der ethnischen Mehrheit angehören werden.
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