1. EinleitungDer Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), laut Artikel 3 des Daytoner Übereinkommens mit der Organisation der Rückkehr der während des Krieges in Bosnien-Herzegowina ins Ausland geflüchteten oder binnenvertriebenen bosnischen Staatsangehörigen betraut, hat in seinem Positionspapier vom 14. Mai 1999 - "Aktuelle Position von UNHCR bezüglich jener Gruppen von Personen aus Bosnien und Herzegowina, die weiterhin internationalen Schutzes bedürftig sind" - Personengruppen unter den bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen identifiziert, die weiterhin des internationalen Schutzes bedürfen. Im einzelnen handelt es sich hierbei um:
UNHCR begründet die Notwendigkeit der weiteren Schutzgewährung für diese Personengruppen je spezifisch mit der Situation in Bosnien-Herzegowina. Für die Bundesrepublik Deutschland mangelt es an einer Übersicht über die soziale Struktur der noch aufhältigen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge entlang der von UNHCR benannten Kriterien. Diesbezügliche Daten wurden seitens der Innenministerien der Bundesländer und der Ausländerbehörden entweder gar nicht oder lediglich einzelfallbezogen erfasst und nicht zusammengeführt. Es ist bemerkenswert, dass sich behördliche Rückführungspolitik gegenüber bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen offensichtlich weitgehend ohne Erkenntnisse über die soziale Struktur des betroffenen Personenkreises vollzieht. Die Verfasser der vorliegenden Untersuchung haben im Auftrag des Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland, des Bundesverbandes der Deutschen Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Caritasverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der Diakonischen Werke in Deutschland und des Fördervereins PRO ASYL den Versuch unternommen, durch die Zusammentragung der bei Bund, Ländern und Kommunen vorhandenen Daten und durch Befragung von Beratungsstellen und psycho-sozialen Einrichtungen in sechs ausgewählten Städten der Bundesrepublik Deutschland (Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart) die soziale Struktur der ausreisepflichtigen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich zu Beginn des Jahres 2000 noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, nachzuzeichnen. Dabei erwies sich neben der bereits dargestellten unzureichenden Datenlage bei Bund und Ländern sowie lokalen Ausländerbehörden auch der kurze Projektzeitraum als Erschwernis. Angesichts der arbeitsbedingten Überlastung der mit bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen befassten Beratungsstellen und psycho-sozialen Einrichtungen waren die Stellen trotz aller Kooperationsbereitschaft nur bedingt in der Lage, innerhalb von höchstens acht Wochen umfassende Auskünfte bzw. statistische Aufbereitungen entlang des Erkenntnisinteresses der Projektdurchführenden zu geben bzw. zu erstellen. Die Verfasser gehen dennoch davon aus, dass es ihnen gelungen ist, wesentliche Erkenntnisse zur sozialen Struktur der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland zusammenzutragen und möchten sich für die Kooperationsbereitschaft folgender Behörden, Einrichtungen und Beratungsstellen bedanken: Amica e.V., Asylberatung der Heilig Kreuz Gemeinde Berlin, Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt am Main, Ausländerbehörde der Stadt Köln, Ausländerbehörde der Stadt München, Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart, Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt, Bayerisches Staatsministerium des Innern, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer, Behandlungszentrum für Folteropfer e.V. - Berlin, Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg, Beratungsstelle für bosnische Flüchtlinge bei der Stadt Stuttgart, Caritas-Flüchtlingsberatung München, Danish Refugee Council, Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland, Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen - Protection Unit Sarajevo, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. - Referat Weiterwanderung, Die Ausländerbeauftragte des Senats von Berlin, Einwohner-Zentralamt der Freien und Hansestadt Hamburg, Flüchtlingsamt der Stadt München, Flüchtlingsberatung Caritasverband Wiesbaden e.V., Flüchtlingsberatungsstelle Deutsches Rotes Kreuz Berlin, Flüchtlingshilfe Arbeiterwohlfahrt/Caritas Hamburg GmbH, Frankfurter Arbeitskreis Trauma und Exil (FATRA) e.V., Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika - Frankfurt am Main, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Innenministerium Baden-Württemberg, Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Innenministerium Schleswig-Holstein, Medica mondiale e.V., Medica Zenica, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Psychologischer Dienst für Familien aus Italien, Spanien und dem ehemaligen Jugoslawien der Caritas für die Stadt Köln, Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge und Opfer organisierter Gewalt des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main, Psychosoziales Zentrum für ausländische Flüchtlinge Köln, Raphaels-Werk - Generalsekretariat Hamburg, Raphaels-Werk des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln, Rechtsanwalt R. Kakes (Niederlande), Refugio München, Regionale Beratungsstelle für rückkehrinteressierte bosnische Flüchtlinge im Diakonischen Werk Württemberg, Romani Union Berlin/Brandenburg, Saarländisches Innenministerium, Senat für Inneres, Kultur und Sport der Freien und Hansestadt Bremen, Senatsverwaltung für Inneres Berlin, Sozialdienst für Flüchtlinge der Stadt Frankfurt - Zentrale Beratungsstelle, Statistisches Bundesamt, Südost Europa Kultur e.V., Thüringer Innenministerium, Überregionale Flüchtlingsberatungsstelle des Arbeiterwohlfahrt-Bezirksverbandes Hessen-Süd, Unterstützerkreis für die von Abschiebung bedrohten Kinder und Jugendlichen e.V. - Köln, Verein für internationale Jugendarbeit - Landesverband Berlin Brandenburg, Wohnungsamt der Stadt Köln, XENION - Psychotherapeutische Beratungsstelle für politisch Verfolgte - Berlin. Die Erhebung der Daten im Rahmen der vorliegenden Studie "Zur sozialen Struktur der bosnischen Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland" orientierte sich an dem Prinzip, wo immer möglich bundes- oder landesweite Datenbestände auszuwerten. Die aktive Befragung von Ausländerbehörden, Beratungsstellen, Weiterwanderungsberatungsstellen und psycho-sozialen Einrichtungen in den Städten Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart diente den Verfassern einerseits dazu, die von Bundeseinrichtungen und Landesministerien zusammengetragenen Daten in concreto zu überprüfen, andererseits wurden hierbei Erkenntnisse zu Personengruppen gewonnen, die in der Regel in keiner der übergeordneten Behörden und Einrichtungen erfasst werden. Beide Zugänge wurden in der vorliegenden Studie zum Zwecke eines möglichst umfassenden Bildes gleichberechtigt berücksichtigt. Die "top-down"-Struktur der vorliegenden Studie resultiert aus der - über den Willen zur Darlegung der sozialen Struktur der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden - Intention der Verfasser, die Rückführungspolitik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Kriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina zunächst in einen europäischen Gesamtkontext zu stellen, um anschließend gemeinsame Verhaltensweisen der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland aufzuzeigen und die gewonnenen Erkenntnisse anschließend an der konkreten Rückführungspolitik einzelner Städte zu überprüfen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||