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21.05.2007

Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen EU-Richtlinien

PRO ASYL: Massive rechtsstaatliche Kritik an Gesetzentwurf bestätigt

21. Mai 2007: Die Kritik von PRO ASYL am geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen EU-Richtlinien ist durch zahlreiche Stellungnahmen von Sachverständigen bestätigt worden.

Schwerwiegende Bedenken bestehen unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Die Ausgestaltung des so genannten subsidiären Schutzes insbesondere für Bürgerkriegsflüchtlinge erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Richtlinien. Die geplante Regelung missachtet die EU-Vorgabe eines individuell einklagbaren Schutzanspruches.
  • Massive rechtsstaatliche Bedenken bestehen gegen die Abschaffung des einstweiligen Rechtsschutzes bei Asylsuchenden, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat zuständig sein könnte. Ebenso würde das Rechtsstaatsprinzip verletzt, wenn Asylsuchende künftig allein wegen des Verdachts einer anderweitigen Zuständigkeit in Abschiebungshaft genommen werden sollen.
  • Den Ehegattennachzug von Ausländern vom Erwerb deutscher Sprachkenntnisse im Ausland abhängig zu machen, stellt eine Diskriminierung Staatsangehöriger bestimmter Herkunftsländer dar und verstößt gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz.

Angesichts dieser - nun auch durch zahlreiche Gutachter bestätigten - Bedenken fordert PRO ASYL eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. PRO ASYL appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf sorgfältig zu beraten und die kritisierten Regelungen nicht zu verabschieden.

[Presseerklärung von PRO ASYL zur Anhörung]

[Stellungnahme von PRO ASYL zum Gesetzentwurf]


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