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12.05.2009

Mit Menschenrechten darf man nicht spielen.

Das Jahr 2009 ist ein Superwahljahr: Mit der Wahl des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments, Landtagswahlen in fünf Bundesländern und Kommunalwahlen werden die Weichen neu gestellt – aber geschieht das auch in der Flüchtlings- und Migrationspolitik? Vier Jahre schwarz-rote Koalition haben in vielen Bereichen zu Rückschritten geführt, gravierende Probleme sind ungelöst. Andererseits gibt es positive Entwicklungen, so beispielsweise den Beschluss der EU-Innenminister, irakische Flüchtlinge aufzunehmen.

Vor Wahlen gehen Politikerinnen und Politiker auf die Bevölkerung zu, stellen sich und ihre Programme vor. Zugleich ist die Bereitschaft höher, sich Fragen anzuhören und sich Gedanken über die Gestaltung der Politik der nächsten Jahre zu machen. Nicht alles, was dann erkannt oder versprochen wird, wird später realisiert. Selten ist jedoch die Zeit so günstig, Themen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Politik zu rücken.

»Mit Menschenrechten darf man nicht spielen« ist das Motto, das PRO ASYL für den diesjährigen Tag des Flüchtlings ausgewählt hat. Es ist zugleich der Schirm, unter dem verschiedene Fragen und Probleme thematisiert werden sollen. Menschenrechte sind Grundwerte unserer Gesellschaft. Am 10. Dezember 2008 jährte sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 60. Mal, ein Anlass für allerlei Schönwetterreden. Aber bewähren müssen sich Menschenrechte in der Praxis. Ihre Verwirklichung muss immer wieder aufs Neue erstritten werden.

Im Februar 2009 musste sich die Bundesregierung – wie alle Staaten dieser Welt – dem neuen universellen Überprüfungsverfahren vor dem UN-Menschenrechtsrat stellen und die Lage der Menschenrechte in Deutschland beschreiben. In ihrem Staatenbericht offenbart die Bundesregierung die Überzeugung, Deutschland sei quasi ein Schlaraffenland der Menschenrechte. Es ist an der Zeit, die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien beim Wort zu nehmen und konkrete Realisierungen einzufordern.

Beispiel Bleiberecht

In der Öffentlichkeit entstand der falsche Eindruck, dass das Problem der langjährig Geduldeten gelöst sei. Die Bundesregierung hob in ihrem Staatenbericht stolz hervor, dass rund 50.000 Menschen einen Aufenthaltstitel erhalten hätten.

Ende 2008 lebten über 100.000 Geduldete in Deutschland, rund 66.000 seit mehr als sechs Jahren. Alte, Kranke, Alleinerziehende hatten von vornherein kaum eine Chance auf ein Bleiberecht. Zwar haben immerhin rund 53.000 Geduldete aufgrund der Altfallregelungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – die meisten allerdings nur auf Probe. Können sie ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit sichern, verlieren sie ihren Aufenthaltsstatus. In der Wirtschaftskrise sind es Migrantinnen und Migranten, vor allem mit prekärem Aufenthaltsstatus, die als Erste ihren Arbeitsplatz verlieren.

Hinzu kommen die regionalen Ungerechtigkeiten. Was kann eine geflohene Familie, die ihren Wohnort nicht selbst aussuchen darf, dafür, dass der Arbeitsmarkt im Süden Deutschlands besser ist als im Norden oder im Osten?

Für die Politik scheint dieses Thema beendet zu sein – für die Betroffenen, für PRO ASYL, die Kirchen und viele Initiativen und Verbände nicht. Direkte Begegnungen mit Betroffenen können Politikerinnen und Politiker sensibilisieren. Gleichzeitig muss öffentlicher Druck für eine neue und diesmal durchgreifende Bleiberechtsregelung entstehen. PRO ASYL will erreichen, dass die zukünftige Bundesregierung einen neuen Anlauf unternimmt, um das Elend der Kettenduldungen zu beseitigen. Damit Betroffene nicht zwischenzeitlich abgeschoben werden, muss eine Interimsregelung beschlossen werden.

Beispiel Irak

Ungewohnte Unterstützung erhält PRO ASYL für die Forderung nach einer weiteren Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Irak. Sowohl die Präsidentin des Verbandes der Vertriebenen, Erika Steinbach (CDU), als auch der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy, fordern die weitere Aufnahme von Flüchtlingen. Für PRO ASYL ist die von den EU-Innenministern im November 2008 beschlossene Aufnahme von 2.500 irakischen Flüchtlingen ein wichtiger erster Schritt – angesichts der Not der Betroffenen jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein breites Bündnis aus Kirchen, Verbänden und Organisationen will erreichen, dass auch Deutschland sich zusätzlich zum individuellen Asylrecht (nicht als Ersatz!) an einem Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge, in der Fachsprache Resettlement genannt, beteiligt. Hierfür ist es erforderlich, dem Kleinmut der Innenminister ein entschiedenes Bekenntnis der Zivilgesellschaft und der Kommunen entgegenzusetzen. PRO ASYL setzt sich dafür ein, dass sich die von München ausgehende Save-me-Initiative bundesweit ausbreitet. Wir wollen erreichen, dass sich die Stadtparlamente der Sache annehmen und positive Beschlüsse fassen. Wenn viele Kommunen zur Flüchtlingsaufnahme ja sagen, entsteht ein Druck, der dann auch auf Landes- und Bundesebene wirkt.

Dabei sind auch die Widersprüche der deutschen Asylpolitik zu thematisieren. In Deutschland leben rund 80.000 Irakerinnen und Iraker. Davon werden rund 8.000 nur geduldet. Duldung heißt ein Leben in Unsicherheit, immer in der Angst vor der Abschiebung. PRO ASYL fordert, dass die geduldeten irakischen Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Integration von Anfang an

In vielen Bundesländern setzt sich die Erkenntnis durch, dass Integration am besten gelingt, wenn Menschen nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Wohnungen leben, Zugang zu Arbeitsmöglichkeit haben und von Anfang an integriert werden. Es ist widersprüchlich, wenn solche Schritte bei der Aufnahme von irakischen Flüchtlingen in einer Vielzahl von Bundesländern gegangen werden – man jedoch gleichzeitig daran festhält, dass Asylsuchende und Flüchtlinge in Lagern untergebracht werden, sich nicht frei bewegen dürfen und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Wer Flüchtlinge dauerhaft in Lagern isoliert, verletzt nicht nur deren Menschenwürde, sondern betreibt eine Politik, die diese Menschen psychisch krank macht, ihnen Entfaltungsmöglichkeiten vorenthält und den Staat zwingt, sie zu alimentieren.

Beispiel Familiennachzug

Wer nach Deutschland kommt, soll Deutsch können – dies ist die Politik der Regierung. Die Einschränkung des Ehegattennachzugs trifft immer mehr Menschen, die keinen Flüchtlingsstatus erhalten haben, jedoch gleichwohl schutzbedürftig sind. Auch für die Flüchtlinge aus dem Irak, die man angeblich mit offenen Armen aufnimmt, gilt das deutsche Ausländerrecht. Ehegatten, die nicht mitkommen konnten, müssen vor einem Familiennachzug Deutsch lernen, Visaanträge stellen und die Hürden des deutschen Rechtsstaates überspringen. Für viele Flüchtlinge ein unmögliches Unterfangen. Immer mehr zeigt sich, dass die Verschärfung des Ehegattennachzugs nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch in zahlreichen Einzelfällen zu Menschenrechtsverletzungen führt. Ehegatten haben das Recht, als Familie zusammenzuleben – ohne Wenn und Aber.

Günter Burkhardt

 


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