Humanitäre Hilfe ist kein Verbrechen!
Nach mehrjährigen Verhandlungen sprach ein Strafgericht in Agrigento auf Sizilien am Mittwoch, den 7. Oktober 2009, den ehemaligen Cap-Anamur-Chef Elias Bierdel und den Kapitän Stefan Schmidt frei. Für die beiden Freigesprochenen gingen Jahre großer Ungewissheit zu Ende. PRO ASYL ist erleichtert über diesen Ausgang des Verfahrens. Trotz des Freispruchs bleibt das Verfahren gegen die Lebensretter ein Skandal. Dass überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, war ein Mittel zum politisch erstrebten Zweck: der Abschreckung vor humanitärem Handeln. Die Folgen für die Bootsflüchtlige sind mitunter tödlich. So starben Mitte August 2009 73 meist aus Eritrea stammende Flüchtlinge bei der Fahrt übers Mittelmeer. Zahlreiche Schiffe waren an dem seeuntüchtigen Flüchtlingsboot vorbeigefahren, ohne zu helfen.
PRO ASYL hatte das Verfahren mit einer Protestpostkarten- und E-Mail-Aktion unter dem Motto "Humanitäre Hilfe ist kein Verbrechen" an das italienische Justizministerium begleitet. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken, die sich mit uns für die Angeklagten engagiert haben.
Deutsche Übersetzung des Schreibens an das Italienische Justizministerium: PDF-Download
Hintergründe zum „Cap Anamur“-Prozess
Am 20. Juni 2004 rettete das deutsche Schiff „Cap Anamur“ 37 Menschen aus Seenot. Der Rettung folgten 10 lange Tage, während derer das Rettungsschiff in keinen Hafen einlaufen konnte, zumal sich italienische Behörden weigerten die Einfahrt zu genehmigen.
Die Landung im sizilianischen Hafen Porto Empedocle war der Auftakt zu einem jahrelangen Prozess gegen Stefan Schmidt, den Kapitän des Schiffes, und gegen Elias Bierdel, dem damaligen Geschäftsführer der Hilfsorganisation Cap Anamur. Beide wurden festgenommen und wegen Beihilfe zur illegalen Einreise angeklagt. Die geretteten Personen wurden in Abschiebehaft genommen und binnen kürzester Zeit abgeschoben, das Rettungsschiff beschlagnahmt.
Der Prozess läuft mittlerweile seit November 2006. Am 22.4.2009 hat die italienische Staatsanwaltschaft 4 Jahre Haft und eine Strafe von jeweils 400.000 Euro für die beiden Angeklagten gefordert. Auch das Schiff, inzwischen mit 2 Millionen US-$ ausgelöst, soll erneut konfisziert werden. Die mögliche Verurteilung und die Aussicht auf ein weiteren langwierigen Prozess stellen eine massive Belastung für unsere beiden Freunde und Kollegen dar und drohen ihre soziale Existenz zu zerstören.
Der Versuch, die Lebensrettung von Flüchtlingen zu kriminalisieren, hat eine sehr weitreichende Bedeutung. Durch eine Verurteilung wäre ein Präzedenzfall gesetzt, der potentielle Lebensretter abschrecken und das Leben zahlloser Schiffbrüchiger gefährden würde. Der eigentliche Skandal ist, dass das Sterben vor den Toren Europas weiter geht, nicht das mutige Menschen es durch Seenotrettung verhindern wollen. Humanitäre Hilfe ist kein Verbrechen.






