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Kann man sich gegen die Ablehnung des Asylantrags wehren?

Lehnt das BAMF einen Asylantrag ab, kann der Flüchtling dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Meist ist er dabei auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen, der sich im Asylrecht gut auskennt. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. Der Anwalt kann sich nur dann an höhere Gerichte wenden, wenn es um ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung geht oder um Fragen, die von den Gerichten unterschiedlich entschieden wurden.

Gegebenenfalls kann ein Flüchtling nach der Ablehnung einen neuen Antrag stellen. Ein solcher Asylfolgeantrag wird aber nur bearbeitet, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird) oder Beweise für die Verfolgung eines Flüchtlings auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen (zurück).

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