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Karim

Der Widerruf.

Bis vor einigen Jahren konnte ein als Flüchtling Anerkannter ziemlich sicher sein, auf Dauer in Deutschland bleiben zu dürfen. Das hat sich geändert. Über zehntausend Flüchtlingen jährlich wird ihre Asylanerkennung wieder entzogen. Die Begründung: Nach Auffassung der Behörden hat sich die Situation in verschiedenen Herkunftsländern grundlegend verbessert.

Derzeit müssen vor allem Flüchtlinge aus dem Irak und der Türkei mit einem Widerruf rechnen, aber auch Anerkannte aus Afghanistan, dem Iran oder der Russischen Föderation.

Ein Widerruf kann auch viele Jahre nach dem Ende des Asylverfahrens noch erfolgen. Seit 2005 ist gesetzlich festgelegt, dass bei jedem einzelnen Flüchtling der erteilte Schutz drei Jahre nach der Anerkennung noch einmal überprüft und unter Umständen  wieder entzogen wird. Mit dem Asylwiderruf droht den Betroffenen auch der Verlust des Aufenthaltsrechts (zurück).

>> Hier geblieben. Es gibt keinen Weg zurück

KARIM: Eigentlich erfülle ich alle Voraussetzungen für meine Einbürgerung: Ich lebe fast acht Jahre hier, kann gut Deutsch, bin nicht straffällig, habe Arbeit und so weiter. Aber was, wenn die Behörde nun sagt: Ach, Herr A., bevor wir Sie einbürgern, wollen wir doch erst mal sehen, ob wir Sie überhaupt noch als Flüchtling akzeptieren? Was, wenn ich dann auch noch mein Aufenthaltsrecht verliere? Bisher habe ich keinen Einbürgerungsantrag gestellt.«