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Die UN-Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen garantiert die Rechte von Minderjährigen bis zum Alter von 18 Jahren. Bei allen staatlichen Maßnahmen muss "das Wohl des Kindes" vorrangig berücksichtigt werden.

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention unterschrieben, allerdings unter Vorbehalt, der erst im Mai 2010 zurückgenommen wurde. Das deutsche Ausländer- und Asylrecht soll trotzdem nicht geändert werden. Deshalb gelten die Kinderschutzbestimmungen für Flüchtlingskinder in Deutschland weiterhin nur eingeschränkt.

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